Stand: 29. Oktober 2026

Wildcampen am Sasseneire

Der Sasseneire, 3'254 m, ist der einfache Dreitausender zwischen dem Val d'Hérens und dem Val de Moiry, eine Stunde über den Grat vom Col de Torrent. Sein Gipfel ist die Grenze zwischen Evolène und Anniviers, und beide Gemeinden verbieten Campieren überall.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Wildcampen am Sasseneire: Der Gipfel ist die Gemeindegrenze

Der Sasseneire ist ein Dreitausender für Wandernde, und darum stellt sich die Frage nach der Nacht. Die Normalwege steigen vom Stausee Moiry im Osten oder von Villa oberhalb La Sage im Westen auf, treffen sich am Col de Torrent auf 2'916 m und folgen dann rund eine Stunde dem Grat nach Norden zum Gipfel. Kein Gletscher, kein Seil. Wer einmal oben war, will dort den Sonnenaufgang sehen.

Der Gipfelpunkt liegt auf der Grenze. Die eidgenössischen Gemeindegrenzen des laufenden Jahres legen den höchsten Punkt, WGS84 46.13869 / 7.52515, LV95 2'606'685 / 1'109'693, nach Evolène. Zwei Meter nördlich oder östlich davon ist Anniviers, zwei Meter südlich oder westlich bleibt es Evolène. Der Grat nach Süden zum Col de Torrent gehört zu Evolène, die Hänge hinunter zum Val de Moiry und zum Lac des Autannes zu Anniviers.1

Auf dem Gipfel selbst steht kein Zelt. Im Umkreis von 30 Metern liegt die mittlere Neigung bei 51 Grad, 96 Prozent dieses Bodens sind steiler als 30 Grad. Die nächste Fläche unter 20 Grad liegt 210 Meter östlich und 165 Meter tiefer, an der Flanke von Anniviers. Ebener Boden beginnt erst 800 bis 1'100 Meter nordöstlich und östlich, zwischen 2'716 und 2'791 Metern, alles in Anniviers. Auf der Seite von Evolène liegt die einzige kleine ebene Stelle nahe dem Gipfel einen Kilometer südsüdwestlich auf 2'622 Metern.1

Vom Bund kommt am Gipfel nichts dazu. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Park, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, kein Waldreservat und kein Schiessgebiet der Armee liegt auf dem Gipfel. Der Rand des BLN-Objekts Val de Réchy - Sasseneire verläuft innerhalb von 200 Metern; dieses Inventar bindet Behörden, es büsst keine Wandernden. Entscheidend ist die Gemeinde, und auf diesem Gipfel sind es zwei.1

Evolène und Anniviers verbieten Campieren auf ihrem ganzen Gebiet

In Evolène gilt Art. 54 Abs. 2 des Règlement communal de police, beschlossen am 20. März 2018 und vom Staatsrat am 21. November 2018 homologiert.

"Le camping, le caravaning et ce qui leur est assimilable sont interdits en dehors des emplacements autorisés expressément désignés comme tels par l'Autorité."Règlement communal de police de la Commune d'Evolène, Art. 54 Abs. 2. Camping, Caravaning und was ihnen gleichkommt sind ausserhalb der bewilligten Plätze verboten, die von der Behörde ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

Es reicht bis zum Gipfel, weil es überall gilt. Art. 4 Abs. 1 erklärt das Reglement "sur l'ensemble du territoire de la Commune d'Evolène" für anwendbar, und Abs. 2 erlaubt der Gemeinde, auf privatem Grund einzugreifen. Eine Höhe, ab der es aufhört, gibt es nicht. Art. 78 Abs. 1 setzt die Busse zwischen CHF 10 und CHF 10'000. Der Bussentarif der Gemeinde führt "Camping en dehors des emplacements autorisés" mit CHF 200 bis 400, im Wiederholungsfall CHF 500, und auf ihren Tafeln steht "Wildes Kampieren verboten, Straffe frs 500".2

In Anniviers gilt Art. 58 Abs. 1 des Règlement de police, beschlossen am 15. Dezember 2014 und homologiert am 26. August 2015. Es ist derselbe Satz mit drei Wörtern mehr.

"Le camping, le caravaning et ce qui leur est assimilable sont interdits sur le domaine public et privé en dehors des emplacements autorisés, expressément désignés comme tels par l'Autorité."Règlement de police de la Commune d'Anniviers, Art. 58 Abs. 1. Camping, Caravaning und was ihnen gleichkommt sind auf öffentlichem und privatem Grund ausserhalb der bewilligten Plätze verboten, die von der Behörde ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

"Sur le domaine public et privé" heisst: Das Ja des Eigentümers ändert nichts. Art. 1 Abs. 2 erstreckt das Reglement auf das ganze Gemeindegebiet. Nach Art. 58 Abs. 2 kann die Polizei verlangen, dass ein Zelt innert zwei Stunden verschwindet, und es sonst auf deine Kosten entfernen. Art. 78 begrenzt die Busse auf CHF 5'000.3

Warum im Wallis der Gemeindeartikel entscheidet. Der Kanton kennt kein allgemeines Campingverbot. Seine Bauverordnung verlangt eine Bewilligung erst für Zelte, die länger als drei Wochen stehen oder mehr als zwölf sind, weit über einer Nacht. Der kantonale Richtplan, Koordinationsblatt B.3 "Camping", beauftragt die Gemeinden, die Regeln zum "camping sauvage" in ihrem Polizeireglement festzulegen. Evolène und Anniviers haben genau das getan.4

Evolène sagt es auch ausdrücklich. Auf ihrer Website schreibt die Gemeinde, "le camping sauvage reste interdit sur le territoire de la Commune d'Evolène", und schickt Gäste auf ihre Campingplätze. Die Meldung betrifft das Tal nach den Unwettern von 2024 und zeigt, wie die Gemeinde ihren Art. 54 liest: für das ganze Gebiet.5

Ein Zelt ist erfasst. Ein Biwaksack ist ein ungeklärter Rand

Beide Artikel schliessen mit "et ce qui leur est assimilable", und was ihnen gleichkommt. Damit reichen sie über das Wort Camping hinaus. Ein Zelt für eine Nacht kommt Camping in jeder Lesart gleich, die Zeltfrage ist also auf keiner Seite des Gipfels knapp.23

Keines der beiden Reglemente verwendet das Wort Biwak. Ob ein Schlafsack am Boden, ohne dass etwas aufgestellt ist, Camping "gleichkommt", beantwortet keiner der beiden Texte, und kein Walliser Gericht hat die Klausel ausgelegt. Zermatt, ein paar Täler weiter östlich, umschreibt Campieren als Aufenthalt in Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Einrichtungen, was einen blossen Schlafsack draussen liesse. Evolène und Anniviers haben keine Umschreibung erlassen, aber die weite Klausel.

Das ist ein Rand, kein Plan. Wer am Sasseneire ohne Zelt draussen schläft, wettet auf eine Lesart, die keine der beiden Gemeinden bestätigt hat. Straflos ist in der Schweiz das echte Notbiwak wegen Verletzung, Wetter oder Dunkelheit, das der Schweizer Alpen-Club immer zulässt. Eine geplante Nacht für den Sonnenaufgang ist das nicht.8

Wo du in der Nähe des Sasseneire legal schläfst

Mit Einwilligung geht hier nichts. Beide Artikel erlauben Campieren nur an Plätzen, die "expressément désignés comme tels par l'Autorité" sind, und die Behörde ist der Gemeinderat, nicht der Alppächter und nicht der Hüttenwart. Keine der beiden Gemeinden hat an diesem Berg einen Zeltplatz bezeichnet.23

Die Nacht, die funktioniert: die Cabane des Becs de Bosson, 2'985 m, Gemeinde Saint-Martin, 2,9 km nordnordwestlich des Gipfels über den Grat und den Pas de Lona. Sie ist im Sommer und im Winter bewartet, die nächste Wintersaison läuft vom 26. Dezember 2026 bis zum 11. April 2027, einen offenen Winterraum gibt es nicht. Reservation über hut-reservation.org; für heute oder morgen ruf +41 78 743 79 89 an, abgenommen wird nur, solange die Hütte offen ist. E-Mail info@cabanedesbecs.ch.6

  • Ein Bett im Tal. Villa und La Sage, 3,6 bis 4,3 km südlich auf der Seite von Evolène, sind der Ausgangspunkt der Westroute. Im Osten sind Grimentz und die Gegend um den Stausee Moiry die Basis für die Route über Moiry.
  • Ein bewilligter Campingplatz im Val d'Hérens. Das sind die "emplacements autorisés", die Art. 54 von Evolène meint. Schau vorher auf die Seite der Gemeinde: Der Platz in Arolla wurde 2025 geschlossen, Molignon bei Les Haudères Anfang 2026 wegen Hochwassergefahr, offen ist nur ein kleiner Teil.57
  • Nicht der Col de Torrent. Der Pass, 1,1 km südsüdöstlich auf 2'916 m, ist Boden von Evolène und fällt unter Art. 54.
  • Nicht der Lac des Autannes und nicht der ebene Boden nordöstlich des Gipfels. Das ist Anniviers mit Art. 58, wo die Polizei ein Zelt nach zwei Stunden Frist entfernen lassen kann.

Kein Feuer. Auf 3'000 Metern gibt es nichts zu verbrennen, und das Wallis erlässt in den meisten trockenen Sommern Feuerverbote. Ein Gaskocher reicht für alles.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du tatsächlich draussen schlafen darfst, rund um den Sasseneire also in einem reservierten Bett oder auf einem bewilligten Campingplatz, nie auf dem Gipfel oder an den Hängen darunter.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Das Urteil stützt sich auf die Polizeireglemente von Evolène (2018) und Anniviers (2014, homologiert 2015), den Bussentarif von Evolène aus dem Jahr 2018, den kantonalen Richtplan des Wallis und die eidgenössischen Grenz- und Geländedaten zum Gipfel. Eine Erlaubnis wurde nicht eingeholt. Die Geländewerte stammen aus amtlichen Höhendaten, nicht aus einer Begehung. Prüf vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Sasseneire erlaubt?
Nein. Der Gipfel auf 3'254 m ist die Gemeindegrenze zwischen Evolène und Anniviers. Das Polizeireglement von Evolène, Art. 54 Abs. 2, und jenes von Anniviers, Art. 58 Abs. 1, verbieten beide Camping und was ihm gleichkommt ausserhalb der von der Gemeinde bezeichneten Plätze, auf dem ganzen Gemeindegebiet. Die Bussen reichen bis CHF 10'000 in Evolène und CHF 5'000 in Anniviers.
Hilft es, auf der anderen Seite abzusteigen?
Nein. Südlich und westlich des Gipfels, auch am Col de Torrent, ist Evolène. Nördlich und östlich, auch am Lac des Autannes und auf dem ebenen Boden über dem Val de Moiry, ist Anniviers. Beide Gemeinden verbieten Campieren auf ihrem ganzen Gebiet, Anniviers ausdrücklich auch auf privatem Grund.
Können der Grundeigentümer oder die Alp mir eine Erlaubnis geben?
Nein. Keines der beiden Reglemente kennt eine Ausnahme mit Einwilligung. Campieren ist nur an Plätzen erlaubt, die der Gemeinderat bezeichnet hat, und weder Evolène noch Anniviers hat am Sasseneire oder in seiner Umgebung einen Zeltplatz bezeichnet.
Und ein Biwak ohne Zelt?
Ungeklärt. Beide Artikel verbieten auch "ce qui leur est assimilable", was Camping gleichkommt, und keiner umschreibt das oder erwähnt das Biwak. Kein Gericht hat entschieden, ob ein Schlafsack ohne Zelt darunter fällt. Eine geplante Nacht ist eine Wette auf diese Lesart. Ein echtes Notbiwak wegen Verletzung, Wetter oder Dunkelheit ist etwas anderes.
Wo kann ich in der Nähe des Sasseneire legal schlafen?
In der Cabane des Becs de Bosson, 2'985 m, 2,9 km nordnordwestlich am selben Grat, zu reservieren über hut-reservation.org oder unter +41 78 743 79 89, solange sie offen ist. Sonst in einem Bett in Villa, La Sage, Evolène oder Grimentz oder auf einem bewilligten Campingplatz im Val d'Hérens.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Geodaten des Bundes (swisstopo, BAFU), abgefragt am 29. Oktober 2026. Gipfel LV95 2'606'685 / 1'109'693, WGS84 46.13869 / 7.52515, 3'254 m. swissBOUNDARIES3D, laufendes Jahr: der Gipfelpunkt in Evolène, Anniviers 2 m nördlich und östlich, Evolène 2 m südlich und westlich. swissALTI3D 2 m, Kacheln von 2024: mittlere Neigung 51 Grad im Umkreis von 30 m, 96 Prozent über 30 Grad; nächster Boden unter 20 Grad 210 m östlich auf 3'088 m; ebener Boden 800 bis 1'100 m nordöstlich und östlich auf 2'716 bis 2'791 m, in Anniviers; eine ebene Stelle 1 km südsüdwestlich auf 2'622 m, in Evolène. swissNAMES3D: Col de Torrent 2'916 m, 1,1 km südsüdöstlich; Lac des Autannes 1,5 km ostsüdöstlich; Cabane des Becs de Bosson 2,9 km nordnordwestlich, Gemeinde Saint-Martin. Am Gipfel: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Park von nationaler Bedeutung, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Moor, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Waldreservat, keine Militäranlage und kein Schiessgebiet; das BLN-Objekt Val de Réchy - Sasseneire verläuft innerhalb von 200 m. map.geo.admin.ch. ↩
  2. Règlement communal de police de la Commune d'Evolène, beschlossen am 20. März 2018, von der Urversammlung am 13. Juni 2018 genehmigt, vom Staatsrat am 21. November 2018 homologiert. Art. 4 Abs. 1: anwendbar "sur l'ensemble du territoire de la Commune d'Evolène"; Abs. 2: Die Gemeindebehörde kann auf privatem Grund eingreifen. Art. 54 Abs. 2: "Le camping, le caravaning et ce qui leur est assimilable sont interdits en dehors des emplacements autorisés expressément désignés comme tels par l'Autorité." Art. 78 Abs. 1: eine Busse, die "ne peut être inférieur à 10 francs, ni supérieur à 10'000 francs", für Minderjährige höchstens CHF 1'000. Bussentarif "Garanties d'amendes" vom 31. Oktober 2018: "Camping en dehors des emplacements autorisés : 200.- 400.- 500.-" (Minimum, Maximum, Wiederholung). commune-evolene.ch, Garanties d'amendes (PDF). ↩
  3. Règlement de police de la Commune d'Anniviers, von der Urversammlung am 15. Dezember 2014 beschlossen, am 26. August 2015 homologiert, erneut gelesen am 29. Oktober 2026. Art. 1 Abs. 2: anwendbar auf dem ganzen Gemeindegebiet. Art. 58 Abs. 1: "Le camping, le caravaning et ce qui leur est assimilable sont interdits sur le domaine public et privé en dehors des emplacements autorisés, expressément désignés comme tels par l'Autorité." Art. 58 Abs. 2: nach einer "sommation d'enlever la tente ou le véhicule dans les 2 heures" Entfernung auf Kosten der Fehlbaren. Art. 78 Abs. 1: eine Busse, "dont le montant n'excédera pas Fr. 5'000.-". Keine Ausnahme mit Einwilligung des Grundeigentümers. anniviers.org. ↩
  4. Kanton Wallis. Kein allgemeines Camping- oder Biwakverbot im kantonalen Recht. Bauverordnung (705.100), Art. 17 Abs. 2 lit. a: eine Baubewilligung für "l'installation de caravanes, de tentes et autres en dehors d'une place de camping autorisée, si leur durée d'installation dépasse 3 semaines ou leur nombre est supérieur à 12". Kantonaler Richtplan, Koordinationsblatt B.3 "Camping", vom Bund am 27. April 2020 genehmigt, Auftrag an die Gemeinden, Buchstabe k: Sie "fixent les prescriptions relatives au camping sauvage dans leur règlement de police ou autre règlement communal". lex.vs.ch, vs.ch. ↩
  5. Gemeinde Evolène, Meldung zu den Campingplätzen nach den Unwettern von 2024: "Le camping sauvage reste interdit sur le territoire de la Commune d'Evolène et nos visiteurs sont invités à rejoindre l'un de ces 3 points d'accueil - Evolène, Molignon ou Arolla." commune-evolene.ch. ↩
  6. Cabane des Becs de Bosson, 2'985 m, Gemeinde Saint-Martin, abgerufen am 29. Oktober 2026: täglich offen vom 26. Dezember 2026 bis zum 11. April 2027, kein Winterraum; Reservation über hut-reservation.org, für den gleichen und den nächsten Tag per Telefon, +41 78 743 79 89, nur während der Öffnungszeit; info@cabanedesbecs.ch. cabanedesbecs.ch. ↩
  7. Gemeinde Evolène, Informationsbulletin, Juni 2026: Der Campingplatz Arolla wurde Anfang Sommer 2025 auf Anordnung geschlossen; der Campingplatz Molignon wurde von der kantonalen Arbeitsgruppe "Campings et dangers naturels" in Priorität 1 eingestuft und 2026 geschlossen, ein kleiner Sektor in der Bauzone ist offen, eine teilweise Wiedereröffnung ist in Vorbereitung. commune-evolene.ch (PDF). ↩
  8. Schweizer Alpen-Club SAC, "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen": Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht über der Waldgrenze ist in der Regel unproblematisch, wo keine Regel etwas anderes sagt, und ein Notbiwak ist immer erlaubt. Am Sasseneire sagen zwei Gemeindereglemente etwas anderes, es gilt also nur der zweite Teil. Empfehlung, kein Gesetz. sac-cas.ch. ↩