Wildcampen auf der Belalp
Die Belalp ist das autofreie Feriendorf über Blatten bei Naters, und übernachten würde man auf der Alpschulter beim Tyndall-Denkmal, 2'351 m, über dem Aletschgletscher. Naters erlaubt Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund nur in Zonen, die es bezeichnet, und hat keine.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf der Belalp: ein Feriendorf, eine Alp und eine Schulter über dem Gletscher
Wildcampen auf der Belalp ist eine Frage nach einem Feriendorf und einer Alp zugleich. Die Belalp ist die autofreie Terrasse über Blatten bei Naters im Oberwallis, erreichbar mit der Luftseilbahn ab Blatten. Um die Bergstation stehen die Chalets, Hotels und Lifte des Feriendorfs, allein im Umkreis von 200 m um die Station 68 Gebäude: Das ist kein Zeltplatz. Wer Belalp sagt, meint meistens das Aletschbord, die Kante nordöstlich des Dorfs, von der du auf den Grossen Aletschgletscher hinunterschaust. Das alles, bis zum Sparrhorn und zum Oberaletschgletscher, liegt in der Gemeinde Naters; die Riederalp beginnt jenseits der Massaschlucht, rund 1,6 km östlich der Kante.1
Übernachten würde man auf der Schulter beim Tyndall-Denkmal. Folgst du dem Aletschbord vom Hotel Belalp auf 2'137 m nach Nordnordosten bergauf, ist der erste offene Alpboden über der Waldgrenze, weg von Chalets und Liften, eine Grasschulter auf dem Triembiel. Darauf steht ein 4,75 m hoher Findling, das Denkmal, das Louisa Tyndall 1911 für ihren Mann errichten liess, den Physiker John Tyndall, der seine Sommer auf der Belalp verbrachte. Der Punkt dieses Berichts liegt beim Findling: LV95 2'642'078 / 1'137'266, WGS84 46.385445 / 7.985626, 2'351 m. Der ebene Teil liegt 30 bis 70 m südwestlich davon, mit rund 2 bis 3 Grad Neigung, neben dem markierten Weg. Die obersten Bäume an der Aletschflanke stehen auf rund 2'220 m, der Wald im rechtlichen Sinn endet auf rund 2'054 m: Die Schulter liegt klar über der Waldgrenze. Das nächste Gebäude steht 489 m entfernt, das Hotel Belalp rund 700 m weiter unten am Aletschbord. Eben, über den Bäumen und einen halben Kilometer vom nächsten Haus: Wenn auf der Belalp jemand schlafen würde, dann hier.19
Alles andere scheitert, bevor das Recht überhaupt ins Spiel kommt. Bergstation, Bruchegg, die Chalets von Lüsga sowie Hotel und Kapelle am Aletschbord sind das Feriendorf. Der Lüsgersee, 700 m südsüdwestlich des Denkmals, ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung zwischen Chalets. Die Schneisen von Sesselbahn und Skiliften und das Speicherbecken für die Beschneiung auf dem Hohbiel gehören zum Skigebiet. Unterhalb der Kante fällt die Aletschflanke in Felsen und Felsrippen zum Gletscher ab. Und jenseits der Hängebrücke, auf der Seite der Riederalp, beginnt ein eidgenössisches Jagdbanngebiet. Das Urteil gilt also für die Schulter beim Denkmal; der Rest der Belalp kommt dort vor, wo er deinen Plan ändert.15
Die Regel: Naters erlaubt Campieren und Übernachten nur in bezeichneten Zonen
Die Gemeinde Naters entscheidet die Nacht mit einem Satz in ihrem Polizeireglement, beschlossen an der Urversammlung vom 27. November 2013 und vom Staatsrat am 17. September 2014 homologiert:2
«Das Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund und Boden ist nur in den von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen gestattet.»Polizeireglement der Gemeinde Naters, Art. 19 «Campieren».
Das Verb erfasst auch den Biwaksack. Der Satz hört nicht beim «Campieren» auf, er nennt auch das «Übernachten». Zelt, Blache und Biwaksack auf blossem Gras sind alle eine Nacht auf dem Boden: Die Frage, die viele Schweizer Verbote offenlassen, ob eine einzelne Nacht ohne Zelt darunter fällt, ist hier beantwortet. Eine Höhe oder eine Saison nennt die Regel nicht: Sie gilt vom Talboden bis zu den Gletschern.2
Was es kostet. Art. 2 bestraft jede Widerhandlung gegen das Reglement mit Busse bis 5'000 Franken, und Art. 1 macht auch die Fahrlässigkeit strafbar. Eine Ordnungsbusse fürs Campieren publiziert Naters nicht: Das Polizeigericht legt den Betrag im Einzelfall fest, und wenn der Sachverhalt anerkannt ist und die Busse 500 Franken nicht übersteigt, entscheidet sein Präsident allein (Art. 3).2
Keine Bewilligung und keine Duldung. Art. 19 nennt weder eine Bewilligung noch eine Ausnahme, und Naters publiziert keine Praxis, die eine einzelne Nacht durchgehen lässt. Das ist der Unterschied zu Leukerbad, wo die Regionalpolizei publiziert, dass eine Nacht auf öffentlichem Grund über der Waldgrenze geduldet wird; diese Duldung gilt für die acht Gemeinden, die sie betreut, nicht für Naters, wie der Bericht zum Daubensee erklärt.2
Derselbe Satz entscheidet unseren Bericht zum Eggishorn, in Fieschertal auf der anderen Seite des Gletschers. Wie die Ebenen zusammenspielen, zeigt die Übersicht für die Schweiz.
Keine Zone bezeichnet: Aus der Campingzone wurde eine Deponie
Art. 19 würde eine Nacht in einer Zone erlauben, die die Gemeinde bezeichnet, und es gibt keine. Naters hatte einmal eine Campingzone, in Rischinu: Das Bau- und Zonenreglement, das 1997 homologiert wurde, enthielt einen Art. 88 «Campingzone» für Camping, Caravaning und Wohnmobile. Am 16. Januar 2008 genehmigte der Staatsrat die Deponiezone «Steinbruch Rischinu», mit der diese Campingzone zur Deponiezone und zum übrigen Gemeindegebiet umgezont wurde, und die Revision von 2008 machte aus Art. 88 eine Zone für touristische Bauten und Anlagen. Weder der Zonenplan der Gemeinde noch die harmonisierte Zonenplanung des Kantons zeigen heute irgendwo in Naters eine Campingzone.4
Einen beschilderten Platz gibt es nur für Fahrzeuge. Das Parkplatzreglement der Gemeinde, vom Staatsrat am 13. September 2023 homologiert, verbietet das Abstellen von Fahrzeugen zu Übernachtungs- oder Campingzwecken auf dem ganzen Gemeindegebiet, ausser an einem Standort, den die Gemeinde festgelegt und beschildert hat (Art. 6). Der Anhang nennt einen: die Stellplätze Rischinen/Stalden, auf denen «das Übernachten in Fahrzeugen ermöglicht» wird, für eine Tagespauschale von 20 Franken plus Kurtaxe. Das ist der Park'n'Sleep im Rischinerwald über Blatten, weit unter dem Aletschbord, und er ist eine Regel für Fahrzeuge, keine Campingzone für Wandernde.3
Warum das Aletschbord als öffentlicher Grund gilt
Art. 19 spricht von «öffentlichem Grund und Boden», es kommt also darauf an, wem die Schulter gehört. Das Denkmal und das Gras rundherum liegen auf der Parzelle 8560, «Belalp-Inners Aletschji», 11,8 km² Alp und Gebirge. Sie gehört der Burgergemeinde Naters, der Körperschaft der Burgerinnen und Burger von Naters: Am 12. November 2025 hat ihre Versammlung zulasten der Parzelle 8560 ein Baurecht für den Anbau an eine Gondelbahn-Bergstation eingeräumt, und das kann nur die Eigentümerin einer Parzelle.56
Drei Dinge machen sie zu öffentlichem Grund. Eine Burgergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft: Das Walliser Gemeindegesetz gilt für die «öffentlichrechtlichen Körperschaften» und nennt die Einwohnergemeinden und die Burgergemeinden (GemG, Art. 1). Die Burgerschaft selbst nennt ihre Aufgaben «öffentlicher Natur» und schreibt, ihre Wälder, Alpen und Allmenden dienten der Alp- und Forstwirtschaft, «aber auch Einheimischen und Touristen als Erholungsraum». Und Fels und Schutt über dem Gras sind von Gesetzes wegen öffentliches Eigentum der Gemeinde: Das Walliser Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch weist den Gemeinden «die nicht kultivierbaren Regionen, wie Felsen, Schutthalden, Schneefelder und Gletscher» zu (EGZGB, Art. 163 Abs. 3) und überlässt ihren Gemeingebrauch den Reglementen von Kanton und Gemeinden (Art. 164 Abs. 2).76
Was die Gemeinde nicht gesagt hat. Naters hat nirgends ausdrücklich geschrieben, dass Art. 19 die Alpen der Burgergemeinde erfasst; diese Lesart stützt sich auf die Texte oben. Liest man «öffentlichen Grund» eng, nur als Land der Einwohnergemeinde, fiele die Weide heraus, und es entschiede stattdessen die Zustimmung der Burgerschaft: Sie publiziert keine, und der Fels über dem Gras bliebe ohnehin unter Art. 19. So oder so darf dort niemand einfach übernachten. Wie die Gemeinde ihre Regel anwendet, sagt dir die Gemeindepolizei Naters, +41 27 922 75 77, gemeindepolizei@naters.ch.26
Weitere Schutzebenen rund ums Aletschbord, und warum sie an der Nacht nichts ändern
Es gibt sie, aber keine entscheidet über die Schulter. Am Punkt liegt kein Schutzgebiet des Bundes. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 32 Aletschwald, integraler Teil, beginnt 1,47 km östlich, jenseits der Massaschlucht auf Boden der Riederalp: Dort ist das freie Zelten und Campieren verboten, 150 Franken nach Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes, und der kantonale Schutzentscheid für den Aletschwald verbietet «das Zelten und Campieren» ebenfalls: Geh also nie über die Hängebrücke, um drüben zu campieren. Das kantonale Banngebiet Nr. 77 Aletsch-Nesthorn, 60 m östlich an der Gletscherflanke, verbietet die Jagd und sonst nichts. Das BLN-Objekt 1706, 127 m entfernt, und das UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch, 145 m entfernt, binden die Behörden, nicht dich. Die Wildruhezonen in der Nähe, Bruchi und Chrache, sind nur empfohlen, vom 1. Dezember bis 15. April.18
Der Weg, die Jagd, das Feuerverbot und die letzte Bahn
Der Weg. Der Tyndall-Lehrpfad, 2022 eröffnet, führt von der Bergstation zum Denkmal und hinunter ans Aletschbord, 3 km in rund 1 Stunde 10 Minuten. Vom Hotel Belalp führt der markierte Bergwanderweg zum Hohbiel 2 m am Findling vorbei, eine Route, die Blatten-Belalp Tourismus als «schwer» einstuft. Im Winter liegt die Schulter auf einer Skipiste.915
Die Jagd. Die Walliser Hochjagd dauert bis 3. Oktober 2026, Montag bis Samstag, und das Aletschbord ist offenes Jagdgebiet; verboten ist die Jagd erst an der Flanke jenseits der Kante. Trag etwas Auffälliges und bleib auf dem Weg.81
Feuer. Seit 15. September 2026 gilt ein absolutes Feuerverbot des Kantons im Wald und in Waldesnähe, und die öffentlichen Feuerstellen der Belalp sind geschlossen.19
Die letzte Bahn. Wer fürs Abendlicht hinauffährt und wieder hinunter will: Die letzte Talfahrt der Luftseilbahn Blatten-Belalp fährt bis 25. Oktober 2026 um 20.20 Uhr ab der Belalp, am ersten Dienstag des Monats ist der Betrieb teilweise eingestellt. Vom 26. Oktober bis 11. Dezember fährt sie an Werktagen nur noch um 7.40, 12.00 und 17.00 Uhr talwärts, am Wochenende nur auf Anfrage bis Freitag 16.45 Uhr.9
So geht es: ein Hotelbett am Aletschbord, ein Winterraum oder ein Biwak
Eine legale Nacht draussen gibt es auf der Belalp nicht, und auch keinen Weg über eine Zustimmung: Art. 19 nennt keine Bewilligung, die Gemeinde hat keine Zone bezeichnet, und auf öffentlichem Grund kann kein Grundeigentümer ein Polizeireglement aufheben. Legal schläfst du beim Gletscher in einem Bett, und das nächste steht an derselben Kante.24
Hotel Belalp, Aletschbord 20, 2'137 m, +41 27 924 24 22, info@hotel-belalp.ch. Rund 700 m unterhalb des Denkmals am Aletschbord und 25 Minuten zu Fuss von der Bergstation. Sommersaison bis 25. Oktober 2026, samstags ganztägig geschlossen ausser am 3. Oktober; Wintersaison ab 18. Dezember 2026. Pro Zimmer und Nacht mit Frühstück: Einzelzimmer ab 150 Franken, Doppelzimmer ab 210 Franken; das Mehrbettzimmer mit 15 Betten ist ab 8 Gästen buchbar, 90 Franken pro Bett.9
Eine Nacht weiter oben. Das Fusshornbiwak des BelalpAlpinCenter auf 2'790 m hat 8 Plätze und liegt rund 3,5 Stunden entfernt, auf einer weiss-blau-weissen Alpinroute mit Ketten: 50 Franken pro Person, nur online buchbar, den Schlüssel holst du gegen 50 Franken Depot am Schalter der Belalp Bahnen, und ausserhalb der Sommersaison ist dieser Schalter am Wochenende zu. Die Oberaletschhütte SAC auf 2'640 m, 4 bis 5 Stunden entfernt auf einer T3-Route, ist für die Saison geschlossen, aber ihr Winterraum, 10 Plätze mit Holzherd rund 50 m unterhalb der Haupthütte, ist das ganze Jahr offen, Reservation zwingend: 51 Franken für Nichtmitglieder, 35 Franken für SAC-Mitglieder, dazu 8 Franken Holztaxe, info@oberaletsch.ch. Die Gebühr von 8 Franken, die die Hütte von Leuten in Zelten oder Biwaks verlangt, gilt nur während der Bewartung und ist ein Beitrag an ihre Infrastruktur, keine Bewilligung der Gemeinde.10
Mit Zelt. Der Campingplatz liegt im Tal: Der Camping Brigerbad beim Thermalbad in Brig-Glis hat eine Zeltwiese und war am 26. September 2026 offen; Rezeption täglich 8 bis 18.30 Uhr, +41 27 948 48 37. Der Park'n'Sleep über Blatten ist der beschilderte Stellplatz der Gemeinde für Camper; ob er auch Wandernde nur mit Zelt aufnimmt, ist nicht publiziert, frag also zuerst bei Blatten-Belalp Tourismus nach, +41 27 921 60 40.103
Wo du legal schlafen kannst
- Hotel Belalp, 2'137 m, rund 700 m vom Denkmal. Sommersaison bis 25. Oktober 2026, samstags ausser am 3. Oktober geschlossen, Zimmer ab 150 Franken; +41 27 924 24 22.9
- Fusshornbiwak, 2'790 m. 8 Plätze, 50 Franken pro Person, online buchen, Schlüssel am Schalter der Belalp Bahnen; rund 3,5 Stunden auf einer Alpinroute.10
- Winterraum der Oberaletschhütte, 2'640 m. 10 Plätze, das ganze Jahr offen, Reservation zwingend, 51 Franken für Nichtmitglieder; 4 bis 5 Stunden, T3.10
- Camping Brigerbad, im Rhonetal. Zeltwiese beim Thermalbad; +41 27 948 48 37.10
- Nicht beim Tyndall-Denkmal, nicht im Feriendorf, nicht am Lüsgersee, nicht in den Liftschneisen, nicht an der Flanke unter der Kante, nicht jenseits der Hängebrücke. Die Regel von Naters zum Übernachten auf öffentlichem Grund, bis 5'000 Franken; Chalets, Lifte und ein Amphibienlaichgebiet; Felsen; und jenseits der Brücke ein eidgenössisches Jagdbanngebiet, 150 Franken.28
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, rund um die Belalp also auf einem Campingplatz im Tal. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand auf einer Alp, auf der im Sommer Schafe und Ziegen frei weiden und im Herbst gejagt wird.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf Art. 19 des Polizeireglements von Naters mit den Bussen seines Art. 2, auf das Fehlen jeder Zone, die die Gemeinde fürs Campieren bezeichnet, auf das Eigentum der Burgergemeinde Naters an der Alp, wie es der Baurechtsbeschluss ihrer Versammlung zeigt, und auf das Walliser Gemeindegesetz und das Walliser Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch. Dass Art. 19 die Alpen der Burgergemeinde als öffentlichen Grund erfasst, ist eine Lesart dieser Texte; die Gemeinde hat sie nicht bestätigt, und kein publizierter Fall zeigt, wie das Polizeigericht die Regel auf der Belalp anwendet. Die Grenzen der Schutzgebiete und alle Distanzen hier stammen aus der publizierten Geometrie, die so genau ist wie die Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände. Preise, Daten, Fahrpläne und Saisons stammen von ihren Herausgebern, Stand September 2026, und können sich ändern; was auf der Belalp angeschlagen ist, wurde nicht vor Ort geprüft. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als eine geplante Nacht draussen. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Darf ich auf der Belalp campieren?
Ist ein Biwaksack ohne Zelt erlaubt?
Ist die Belalp wirklich öffentlicher Grund?
Wo kann ich mit Blick auf den Aletschgletscher schlafen?
Darf ich jenseits der Hängebrücke auf der Seite der Riederalp campieren?
Quellen
- Amtliche Geodaten, abgefragt am 26. September 2026. Identify-Dienst des Bundes an diesem Punkt, LV95 2'642'078 / 1'137'266 (WGS84 46.385445 / 7.985626), swissALTI3D 2'350,9 m, Toleranz 0, mit einer Kontrolle über einen erfundenen Layer, die HTTP 400 lieferte, und dem Jagdbanngebiet Kiental als Positivkontrolle. Gemeinde Naters nach der Grenze des laufenden Jahres, ebenso die Belalp, der Hohbiel, das Sparrhorn, die Oberaletschhütte und das Fusshornbiwak; die Riederalp beginnt 1'598 m östlich jenseits der Massaschlucht, Bitsch 1'904 m südöstlich. swissNAMES3D: «Denkmal Tyndalldenkmal» am Punkt; «Belalp» bei der Bergstation der Luftseilbahn, mit 68 Gebäuden des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters im Umkreis von 200 m. Am Punkt: kein Schutzgebiet des Bundes. Am nächsten: eidgenössisches Jagdbanngebiet Nr. 32 «Aletschwald», integraler Teil, 1'473 m ostsüdöstlich auf Boden der Riederalp, der partielle Teil 2'569 m; das östliche Ende der Hängebrücke Belalp-Riederalp liegt im Jagdbanngebiet und im Pro-Natura-Schutzgebiet «Aletsch». Kanton Wallis, Jagdlayer: kantonales Banngebiet Nr. 77 «Aletsch-Nesthorn», ein Jagdverbot, 60 m ostnordöstlich an der Aletschflanke. BLN-Objekt Nr. 1706 «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet (südlicher Teil)», 127 m ostnordöstlich; UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch, 145 m; Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung VS432 «Lüsga» (Lüsgersee), 468 m südlich; Wildruhezonen Nr. 19 «Bruchi», 939 m südlich, und Nr. 20 «Chrache», 2,5 km südsüdwestlich, beide «empfohlen», 1. Dezember bis 15. April. Leer am Punkt: Pärke, Auen, Moore, Trockenwiesen, Ramsar, Smaragd, Waldreservate, Militärgebiete. Gelände: rund 2 bis 3 Grad Neigung im Gras 30 bis 70 m südwestlich des Findlings; Hänge über 35 Grad ab 111 m nordöstlich, wo die Aletschflanke beginnt; eine nasse Mulde bei der Quelle Bordjeri 150 m westlich. Wald: Der Wald im rechtlichen Sinn endet auf rund 2'054 m beim Hotel Belalp; die obersten Baumgruppen, auf Felsrippen der Aletschflanke, reichen bis rund 2'220 m. Gebäude: das nächste 489 m entfernt; Hotel Belalp 688 m südöstlich. Wege: Der markierte weiss-rot-weisse Bergwanderweg führt 2 m am Findling vorbei. Waldbrand, Layer des Bundesamts für Umwelt am Punkt: Region Aletsch seit 28. August 2026 auf «Grosse Gefahr»; kantonale Massnahme seit 15. September 2026, «Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe». map.geo.admin.ch (Jagdbanngebiete), Identify am Punkt, sit.vs.ch, Jagdlayer. ↩
- Gemeinde Naters, Polizeireglement, vom Gemeinderat am 7. Oktober 2013 verabschiedet, an der Urversammlung vom 27. November 2013 beschlossen und vom Staatsrat am 17. September 2014 homologiert; 2022 um lit. d in Art. 13 ergänzt; es ersetzte das Reglement vom 13. August 1996 (Art. 30). Gelesen am 26. September 2026. Art. 1 Abs. 3: «Die im Polizeireglement unter Strafe gestellten Übertretungen sind strafbar, auch wenn sie fahrlässig begangen werden.» Art. 2: «Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Reglements werden mit Bussen bis Fr. 5'000,-- bestraft.» Art. 3: Das Polizeigericht entscheidet über kommunalrechtliche Übertretungen (lit. a); hat die beschuldigte Person den Sachverhalt anerkannt und ist die Busse nicht höher als 500 Franken, entscheidet der Präsident des Polizeigerichts oder ein von ihm delegiertes Mitglied als Einzelrichter (lit. b); der Strafbescheid kann mit Einsprache beim Polizeigericht angefochten werden, erstinstanzliche Entscheide beim Einzelrichter des Kantonsgerichts (lit. c). Art. 19 «Campieren»: «Das Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund und Boden ist nur in den von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen gestattet.» Eine Ordnungsbussenliste dazu publiziert die Gemeinde nicht. Gemeindepolizei Naters, Bahnhofstrasse 9a, 3904 Naters, +41 27 922 75 77, gemeindepolizei@naters.ch, Schalter am Dienstag 15 bis 17 Uhr; Gemeindeverwaltung, +41 27 922 75 75, info@naters.ch. Zum Vergleich: Die Regionalpolizei Leuk-Leukerbad publiziert für die acht Gemeinden, die sie betreut, dass ein einzelnes Biwak oder eine Übernachtung auf öffentlichem Grund im Gebirge über der Waldgrenze erlaubt ist; Naters gehört nicht dazu. Polizeireglement Naters (PDF), Gemeindepolizei Naters, Regionalpolizei Leuk-Leukerbad, Wildcampen. ↩
- Gemeinde Naters, Parkplatzreglement, vom Gemeinderat am 11. April 2023 genehmigt, an der Urversammlung vom 24. Mai 2023 beschlossen und vom Staatsrat am 13. September 2023 homologiert, gelesen am 26. September 2026. Art. 6 «Campieren»: «Das Abstellen von Fahrzeugen zu Übernachtungs- oder Campingzwecken, ist auf dem Gemeindegebiet von Naters verboten, ausser wenn hierfür ein Standort durch die Gemeinde festgelegt und als solcher beschildert ist (Stell- / Campingplatz).» Anhang, «Stellplätze»: «Auf diesen Parkplätzen wird das Übernachten in Fahrzeugen ermöglicht», Rischinen/Stalden; Tarif «Tagespauschale Fr. 20,-- exkl. Kurtaxe». Blatten-Belalp Tourismus, «Park'n'Sleep Stellplatz Rischinu» im Rischinerwald über Blatten: ein Naturplatz für Campervans mit Toilette und Feuerstelle; zu Wandernden ohne Fahrzeug sagt die Seite nichts. Blatten-Belalp Tourismus AG, +41 27 921 60 40, tourismus@belalp.ch. Parkplatzreglement Naters (PDF), belalp.ch, Park'n'Sleep Rischinu. ↩
- Zonenplanung, abgerufen am 26. September 2026. Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Naters, konsolidierte Fassung auf der Website der Gemeinde: Art. 5, bewilligungspflichtig ist «das Aufstellen von mobilen Wohnwagen, Zelten und dergleichen ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes für mehr als 60 Tage»; Art. 86 lit. d schützt das «Schutzgebiet Aletsch» vor Bauten, Seilbahnen und Skiliften und gewährleistet «die extensive Erholungsnutzung» im bisherigen Rahmen, ohne Regel zu Übernachtungen; kein Artikel sieht eine Campingzone vor. Rechtsdokumente des ÖREB-Katasters Wallis: Das 1997 und 2000 homologierte Reglement (Anhang 6628) enthielt Art. 88 «Campingzone CZ» für «Camping, Caravaning und Wohnmobile»; der Entscheid des Staatsrats vom 16. Januar 2008 (Anhang 6631) genehmigte die Deponiezone «Steinbruch Rischinu» «(Umzonung von Campingzone in Deponiezone und übriges Gemeindegebiet)»; mit der am 9. Juni 2010 homologierten Revision wurde Art. 88 zur «Zone für touristische Bauten und Anlagen» (Anhänge 6634 und 6654). Die Zonendaten von Naters auf map.vsgis.ch enthalten keine Campingzone, und die harmonisierte Zonenplanung des Kantons führt ihre Zonen fürs Camping in Brig-Glis, Ried-Brig, Mörel-Filet und Blatten (Lötschen), keine in Naters. Bau- und Zonenreglement Naters (PDF), Reglement von 1997 und 2000 (PDF), Staatsratsentscheid vom 16. Januar 2008 (PDF), Revision von 2008 (PDF), map.vsgis.ch, Naters. ↩
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) Wallis, Auszug für die Parzelle 8560 von Naters, EGRID CH243052954537, 11'823'434 m², Lokalname «Belalp-Inners Aletschji», mit Geometrie gelesen am 26. September 2026. Am Punkt: «Sömmerungsweiden», eine überlagerte «Skipiste» und die Empfindlichkeitsstufe III. Nächste weitere Beschränkungen: «Übriges Gemeindegebiet» 86 m; Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung (VAEW) 138 m; Wald 604 m. Eine Naturschutzzone gibt es auf der ganzen Parzelle nicht. ÖREB-Auszug, Parzelle 8560 (PDF). ↩
- Burgerschaft Naters, Schulhausstrasse 1, 3904 Naters, +41 27 923 06 10, info@burgerschaft-naters.ch, gelesen am 26. September 2026. Protokoll der Burgerversammlung vom 12. November 2025, Traktandum 6.1, «Baurecht zu Lasten der Parzelle 8560 und zu Gunsten der RIP Zone AG, Anbau Bergstation Gondelbahn Chiematta», einstimmig genehmigt. Seite «Die Burgerschaft»: «Die Aufgaben der Burgerschaft sind öffentlicher Natur.» «Die bedeutendste Aufgabe ist und bleibt jedoch die Verwaltung und Nutzung des Burgervermögens, das sich in Naters vor allem aus den Wäldern, Alpen und Allmenden zusammensetzt. Sie dienen der Alp- und Forstwirtschaft, aber auch Einheimischen und Touristen als Erholungsraum», mit Verweis auf das Ski- und Wandergebiet Belalp-Aletsch. Seite «Alpbewirtschaftung Belalp»: Sömmerung von ca. 10. Juni bis Mitte September; Ziegen und Schafe weiden auf der Belalp frei. Protokoll vom 12. November 2025 (PDF), Die Burgerschaft, Alpbewirtschaftung Belalp. ↩
- Kanton Wallis, gelesen auf lex.vs.ch am 26. September 2026. Gemeindegesetz (GemG), SGS 175.1, vom 5. Februar 2004, Art. 1 Abs. 1: Das Gesetz findet Anwendung auf folgende «öffentlichrechtliche Körperschaften»: «a) die Einwohnergemeinden; b) die Burgergemeinden». Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB), SGS 211.1, vom 24. März 1998, Art. 163 Abs. 3: «Die Gemeindestrassen, die nicht kultivierbaren Regionen, wie Felsen, Schutthalden, Schneefelder und Gletscher, Seen, alle Wasserläufe, ab demjenigen Punkt wo sie entspringen, fallen in das öffentliche Eigentum der Gemeinden.» Art. 164 Abs. 2: «Der Gemeingebrauch der öffentlichen Sachen ist durch das kantonale öffentliche Recht geregelt sowie durch die herkömmlichen Gebräuche und die gültigen Reglemente des Kantons und der Gemeinden.» lex.vs.ch, SGS 175.1, SGS 211.1. ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e: «Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.» Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005: «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten», 150 Franken. Bundesamt für Umwelt, Objektblatt «32. Aletschwald» der Revision 2023: «Das Banngebiet umfasst einen integralen (I) und einen partiellen (II) Teil.» Kanton Wallis: Entscheid betreffend den Schutz des Aletschwaldes, Gemeinde Riederalp, SGS 451.111, vom 12. Januar 2011, Art. 3 Abs. 1 lit. k verbietet im Schutzgebiet «das Zelten und Campieren». Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2026-2027, SGS 922.110: Patent A, für Rothirsch, Gämse und weiteres Wild, vom 21. September bis 3. Oktober 2026, Montag bis Samstag; Art. 37 Abs. 3: «jegliche Jagd in den KBG und den gemischten KBG verboten», den kantonalen und gemischten Banngebieten, ohne weitere Regel für Besucher. Das BLN-Objekt 1706 bindet die Behörden (NHG, SR 451, Art. 6). fedlex.admin.ch (VEJ), fedlex.admin.ch (OBV), Objektblatt 32 Aletschwald (PDF), lex.vs.ch, SGS 451.111, SGS 922.110, fedlex.admin.ch (NHG). ↩
- Hotel Belalp, Aletschbord 20, 3914 Belalp, 2'137 m, +41 27 924 24 22, info@hotel-belalp.ch, deutsche Seiten gelesen am 26. September 2026: Sommersaison 4. Juni bis 25. Oktober 2026, «Alle Samstage ganztägig wegen Hochzeiten geschlossen! Ausnahme 03.10.2026», Wintersaison 18. Dezember 2026 bis 4. April 2027; pro Zimmer und Nacht inklusive Frühstücksbuffet Einzelzimmer ab 150 Franken, Doppelzimmer ab 210, 240 oder 260 Franken; ein neues Mehrbettzimmer mit 15 Einzelbetten, «Buchbar ab 8 Gästen», 90 Franken pro Bett und Nacht mit Frühstück. Belalp Bahnen AG, +41 27 921 65 10: Sommerfahrplan 4. Juni bis 25. Oktober 2026, letzte Talfahrt ab Belalp 20.20 Uhr; «Kontrolltag: Jeden 1. Dienstag des Monats ist der Betrieb teilweise eingestellt»; vom 26. Oktober bis 11. Dezember 2026 an Werktagen talwärts um 7.40, 12.00 und 17.00 Uhr, am Wochenende auf Anfrage bis Freitag 16.45 Uhr; Schalter ausserhalb der Sommersaison Montag bis Freitag 7.20 bis 12.00 und 13.00 bis 16.45 Uhr, am Wochenende geschlossen; Statusseite vom 26. September 2026: öffentliche Feuerstellen «geschlossen», «Camping Brigerbad offen». Blatten-Belalp Tourismus: das Tyndall-Denkmal auf dem Triembiel, ein natürlicher Findling, 4,75 m hoch und 1,5 m dick, 1911 von Louisa Tyndall errichtet; der Tyndall-Lehrpfad, eröffnet am 2. August 2022, von der Bergstation zum Aletschbord, 3,05 km, 1 Std. 10; die Wanderung Hotel Belalp-Hohbiel am Denkmal vorbei, 2,91 km, 1 Std. 30, «Schwierigkeit: schwer». hotel-belalp.ch, Zimmer und Preise, Sommerfahrplan 2026 (PDF), Fahrplan, Öffnungszeiten, Status, Tyndall-Denkmal, Tyndall-Lehrpfad, Hotel Belalp-Hohbiel. ↩
- Oberaletschhütte SAC, Sektion Chasseral, 2'640 m, info@oberaletsch.ch, Seiten und Preislisten gelesen am 26. September 2026: 58 Plätze, im Frühling und Sommer bewartet, zurzeit «geschlossen»; der Winterraum in der kleinen Hütte rund 50 m unterhalb der Haupthütte, 10 Plätze, Betten, Wolldecken und Holzherd, «Eine Reservation über das Reservationssystem ist zwingend erforderlich»; Preise Winterraum 2026 inklusive MWST und Kurtaxe: SAC-Mitglieder 35 Franken, Nichtmitglieder Erwachsene 51 Franken, Nichtmitglieder bis 17 Jahre 31 Franken, Holztaxe 8 Franken pro Person und Nacht (Preisliste vom 21. August 2026). Zustieg ab der Bergstation Belalp: 4 bis 5 Stunden, 9,8 km, 960 m Aufstieg und 400 m Abstieg, T3. Preisliste der bewarteten Saison: «Infrastrukturgebühr Selbstversorger und Biwakierende», «Wenn die Hütte geöffnet ist und die Personen in Zelten oder Biwaks schlafen», CHF 8.00. Fusshornbiwak, BelalpAlpinCenter, 2'790 m, +41 79 630 97 11, info@belalpalpincenter.ch: «Das Biwak ist für alle offen!» (Stand Juli 2026); 8 Plätze, Gas und ein kleiner Essensvorrat; 50 Franken pro Person und Nacht, «Reservationen nur über die online Buchungsplattform»; Schlüssel beim Tourismusbüro oder am Schalter der Belalp Bahnen gegen 50 Franken Depot; Zustieg rund 3,5 Stunden, weiss-blau-weiss, «die Ketten im Zustieg sind montiert». Camping Brigerbad, Thermalbad und Camping Resort, Brig-Glis: Zeltwiese, Rezeption täglich 8 bis 18.30 Uhr, +41 27 948 48 37, camping@brigerbad.ch. Oberaletschhütte, Winterraum, Preise Winterraum 2026 (PDF), Preise, Zustieg, Fusshornbiwak, Camping Brigerbad. ↩