Wildcampen in der Zentralschweiz
In diesem Guide geht es meistens darum, herauszufinden, wer was verbietet. Die Zentralschweiz ist die Ecke, in der zwei Kantone den anderen Weg gegangen sind und ein Ja hingeschrieben haben, auf das du zeigen kannst.
Zwei geschriebene Erlaubnisse, nicht bloss ein fehlendes Verbot. Obwalden erlaubt in GDB 971.4 Art. 8 ausdrücklich das Zelt für eine Nacht, und in Uri hält die Korporation Uri als grösste Grundeigentümerin fest, dass Campieren auf ihrem Land grundsätzlich erlaubt ist. Anderswo argumentierst du aus dem Schweigen. Hier kannst du zitieren.
Gems of Switzerland
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Uri: der Grundeigentümer hat im Voraus ja gesagt
Uri hat kein allgemeines kantonales Campingverbot, das allein stellt den Kanton in die freizügige Hälfte des Landes. Ungewöhnlich macht ihn die zweite Schicht. Die Korporation Uri, eine jahrhundertealte Genossenschaft, der ein sehr grosser Teil des Alpbodens im Kanton gehört, hält fest, dass Campieren auf ihrem Land grundsätzlich erlaubt ist, und bittet erst ab drei Nächten oder zehn Personen um eine Meldung.2
Das dreht die übliche Frage um. In den meisten Kantonen ist der Grundeigentümer die Person, die du finden und fragen musst. In Uri, auf Korporationsboden, ist die Antwort bereits gegeben, öffentlich und im Voraus.
Zwei Gemeinden sind ausgenommen, und beide sollte man kennen: Göschenen verbietet das wilde Campieren ganz, und Silenen verbietet es im Gebiet des Seewlisees, mit Ausnahme nur bei vorgängiger Bewilligung. Dieselbe Seite bittet ausserdem, die Regeln in Natur- und Landschaftsschutzzonen einzuhalten und das Weideland zu schonen.2 Ein Freipass ist es nicht. Die Erlaubnis ist für den Normalfall geschrieben: eine Nacht, eine kleine Gruppe, keine Spuren. Und wo eine Alp bewirtschaftet und erschlossen ist, wie am Spilauersee mit Hütten und Alpbeiz, bleibt es richtig, mit Abstand zu den Gebäuden aufzustellen und dem Sennen kurz Bescheid zu geben.
Obwalden hat es ins Gesetz geschrieben
Obwalden ist weiter gegangen als fast jeder Kanton. Das Campiergesetz beginnt streng: Art. 6 sagt, das Aufstellen eines Zelts ausserhalb bewilligter Campingplätze sei nicht gestattet. Art. 8 unter dem Titel Einmaliges Übernachten schreibt die eine Nacht dann wieder hinein: ein Zelt darf ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Plätze aufgestellt werden, sofern keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden, und auf eigenes Risiko. Keine geduldete Grauzone, eine ausdrücklich geschriebene Ausnahme.1
Deshalb ist der Eisee über Giswil die rechtmässige Alternative, auf die wir verweisen, wenn der Gipfel des Brienzer Rothorns knapp über der Kantonsgrenze in Bern durch ein Gemeindereglement bis CHF 5'000 verboten ist. Derselbe Grat, eine Grenze, gegenteilige Antworten.
Wo es kippt: Gemeinden und Schutzzonen
Ein freundliches kantonales Bild heisst nicht, dass die Region offen ist. Jedes Verbot, das wir in der Zentralschweiz gefunden haben, ist kommunal oder schutzzonenbasiert, und diese Verbote haben scharfe Kanten.
In Schwyz buesst das kantonale Recht keinen Camper, aber die Arther Schutzverordnung verbietet Campieren in einem benannten Schutzobjekt am Gnipen. In Luzern verbietet das Bau- und Zonenreglement Schwarzenberg das Zelt in einer Landschaftsschutzzone am Widderfeld. Auf der Rigi liegt die Grenze eines kantonalen Pflanzenschutzreservats wenige Meter vom Gipfel entfernt, und darin ist Campieren verboten. Ehrlich an dieser Stelle: Keiner dieser kommunalen Texte ist irgendwo veroeffentlicht, wo wir ihn lesen konnten. Zahlen und Artikelnummern stehen in den einzelnen Spot-Berichten und werden hier nicht so wiedergegeben, als haetten wir sie gelesen.
Nidwalden ist der feine Fall. Wir haben 400 kantonale Erlasse durchgezählt, das Wort Biwak kommt in keinem vor, aber der Kanton gibt laut Bericht ein Merkblatt heraus, das die Zustimmung des Grundeigentuemers verlangt. Wir haben dieses Merkblatt nicht selbst gelesen, es ist im Spot-Bericht zum Buochserhorn zitiert. Ein Gesetz waere es ohnehin nicht, nur die Haltung der Behoerden.
Wie es konkret aussieht
Fünf vollständig recherchierte Spots. Die beiden legalen sind aus unterschiedlichen Gründen legal, und beide Gründe stehen geschrieben.
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SpilauerseeLegal
Uri hat kein allgemeines Verbot, und die Korporation Uri erlaubt Campieren auf ihrem Boden für eine Nacht im Voraus. Eine bewirtschaftete Alp allerdings, also mit Abstand zu den Gebäuden aufstellen.
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ChaiserstuelLegal
Belegte Abwesenheit auf Bundesebene plus dieselbe pauschale Vorab-Erlaubnis der Korporation Uri. Der Punkt liegt auf der Urner Seite des Gipfels, damit sind die Obwaldner und Nidwaldner Regeln nicht einschlägig.
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BuochserhornKommt drauf an
400 Nidwaldner Erlasse durchgezählt, keine Biwakregel darunter, aber das kantonale Merkblatt verlangt die Zustimmung des Grundeigentümers, und die Alp gehört einer benannten Korporation.
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Rigi KulmKommt drauf an
Am Punkt selbst verbietet nichts das Campieren, aber die Grenze des Pflanzenschutzreservats liegt wenige Meter entfernt, der Grundeigentümer ist eine Korporation aus dem 14. Jahrhundert, und der einzige flache Boden gehört dem Hotel und dem Sender.
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GnipenIllegal
Ein seltener vollständiger Fall: benanntes Objekt in der Arther Schutzverordnung, benanntes Verbot, benannter Strafartikel und eine Obergrenze von CHF 10'000. Ein echtes Verbot auf einer echten Orchideenwiese.
Ein anderer Ort in der Zentralschweiz?
Gib ihn in den Wildcamping Check ein. Die kantonale Antwort ist hier ungewöhnlich freundlich, und genau deshalb sind die kommunalen Ausnahmen das, was du vor dem Losgehen prüfen solltest.
Ist Wildcampen in Uri erlaubt?
Ist Wildcampen in Obwalden legal?
Darf ich auf der Rigi campieren?
Was kostet eine Busse in der Zentralschweiz?
Quellen
- Kanton Obwalden, Gesetz ueber das Campieren (GDB 971.4) of 4 December 2014, in force 1 March 2015, read in full via the gdb.ow.ch API. Art. 6: "Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren ausserhalb behoerdlich bewilligter Campingplaetze ist nicht gestattet." Art. 8, headed "Einmaliges Uebernachten": "Zum einmaligen Uebernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplaetze aufgestellt werden, wenn keine oeffentlichen oder privaten Interessen beeintraechtigt werden. Das einmalige Uebernachten erfolgt auf eigenes Risiko." So the ban is the principle and the single night is the written exception to it. gdb.ow.ch. ↩
- Korporation Uri, published position on wild camping, read 3 August 2026. "Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot fuer Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsaetzlich erlaubt" and it "muss nicht angemeldet werden", with notification asked only when the stay runs longer than three nights or involves more than ten people. The same page requires the rules of Natur- und Landschaftsschutzzonen to be observed, and names two communes as exceptions: Goeschenen forbids wild camping outright, and Silenen forbids it in the Seewlisee area with an exception only by prior permit. This is a landowner statement, not a statute. korporation.ch. ↩
- Verordnung ueber die eidgenoessischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31), Art. 5 Abs. 1 lit. e: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplaetze. Die Kantone koennen Ausnahmen bewilligen." The prohibition is federal, so no cantonal or communal permission reaches inside a hunting-ban district. fedlex.admin.ch. ↩
- Ordnungsbussenverordnung (OBV), Anhang 2, Ziff. 12005: "Freies Zelten oder Campieren in eidgenoessischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ)", CHF 150. Ziff. 12003 covers wildlife rest zones at the same amount. Read in the consolidated PDF on 3 August 2026. fedlex.admin.ch. ↩
Gems of Switzerland
Meine 141 Lieblingsspots in den Schweizer Alpen. Koordinaten, Wegbeschreibung und eine Wildcamping-Einschätzung zu jedem einzelnen.