Stand: 30. Juli 2026

Wildcampen auf der Rigi: auf dem Gipfel verbietet es nichts, und es ist trotzdem der falsche Gipfel

Das ist einer der seltenen Orte, an denen das Recht der uninteressanteste Teil der Antwort ist. Auf den Gipfel der Rigi reicht keine Regel. Ein Hotel, ein Sendemast und zwei Bahnen schon.

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Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Was das Recht wirklich sagt, Gemeinde für Gemeinde

Wildcampen auf der Rigi wird für den ganzen Berg gefragt, also lohnt es sich, es auch so zu beantworten. Der Stock verteilt sich auf sieben Gemeinden und zwei Kantone, und die Regeln unterscheiden sich darauf wirklich.

Arth, wo der Gipfel liegt. Die Schutzverordnung verbietet "das Campieren, das Zelten sowie das Überlassen von Standplätzen dafür", und den Geltungsbereich setzen die vier Wörter davor: Innerhalb der Naturschutzzonen. Der Zonenplan von Arth führt 32 solche Objekte, alles Flachmoore, Hangmoore und Trockenwiesen weiter unten am Berg, und keines davon liegt auf der Rigi Kulm. Das Verbot von Arth ist also echt, es kostet bis zu CHF 10'000, und es reicht schlicht nicht auf den Gipfel.1

Eine Falle sei genannt, weil uns ihr Zwilling schon einmal erwischt hat: Art. 7 derselben Verordnung lautet aufgehoben. Wer dir Art. 7 zitiert, zitiert einen toten Artikel. Und das Parkierungsreglement von Arth, das Wohnwagen und Anhänger auf öffentlichen Parkflächen verbietet, zählt die erfassten Plätze mit Parzellennummer auf, alle unten in Arth, Oberarth und Goldau. Es hat überhaupt keinen Strafartikel und reicht in keiner Weise auf einen Grat auf 1'797 Metern.1

Die kantonale Ebene, und die beisst beinahe zu. Das Schwyzer Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz stellt für die im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservate einen kurzen Satz auf, der über einen grossen Teil dieses Bergs entscheidet.

"In den im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservaten dürfen [...] keine Pflanzen und Pilze gepflückt, ausgegraben oder ausgerissen werden. Das Campieren ist untersagt."Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG, SRSZ 721.110), Art. 9a Abs. 3. Das Verbot gilt nur in den Pflanzenschutzreservaten, die der Anhang aufführt.

Der Anhang nennt die "Pflanzenschutzreservate im Rigigebiet", und der Perimeter ergibt sich aus drei Regierungsratsbeschlüssen von 1965, 1966 und 1971. Art. 26 regelt die Busse, ohne einen Frankenbetrag zu nennen, die Obergrenze kommt also von Art. 106 StGB und liegt bei CHF 10'000, und die kantonale Ordnungsbussenliste setzt den Tatbestand vor Ort auf CHF 100 an. Art. 9c sagt, wer das durchsetzt, und das ist nicht nur die Polizei: Forst-, Jagd- und Fischereiorgane und bestellte Aufseher beaufsichtigen die Einhaltung, und die Ordnungsbussenverordnung lässt Förster, Naturaufseher und Wildhüter die Busse selbst ausstellen.2

Die übrigen Rigi-Gemeinden kurz, weil sich die Antwort im Gehen ändert. Gersau verbietet in seinen Schutzzonen "das Campieren und Biwakieren", bis CHF 10'000. Küssnacht verbietet in seinen 23 Naturschutzzonen Feuer, Campieren und Lagern, aber sein Baureglement enthält keinen Strafartikel, lass dir für Küssnacht also keine fünfstellige Busse zitieren. Lauerz, Vitznau, Weggis und Greppen haben überhaupt kein Campingverbot. Bei Weggis lohnt sich eine Warnung: Das Bau- und Zonenreglement hat einen Abschnitt "XI. Camping", dessen ganzer Inhalt ein Verweis auf kantonales Recht ist. Das ist keine Weggiser Regel und darf nie als eine zitiert werden. Und die Luzerner Verordnung zum Pflanzenschutz im Rigigebiet, die entscheidend klingt, enthält überhaupt keine Campingbestimmung, nur ein Pflückverbot.4

Keiner der beiden Kantone hat ein allgemeines Campingverbot. Für Schwyz ist das durch Aufzählung belegt: alle 591 Erlasse der kantonalen Sammlung, davon 588 heruntergeladen und durchsucht, nachdem die Silbentrennung über Zeilenumbrüche hinweg aufgelöst war. Das ist nötig, weil die entscheidende Stelle als "Campie-ren" über eine Zeile gesetzt ist und eine naive Suche sie komplett übersieht. Die Wörter Biwak und Biwakieren kommen im Schwyzer Recht nirgends vor. In Luzern ist es gleich, und der dortige Ordnungsbussenkatalog enthält gar keinen Eintrag zum Campieren.5

Fünf Meter, eine Grundeigentümerin, und der einzige ehrliche Weg

Zuerst die fünf Meter. Ich habe die Reservatsflächen vom Schwyzer Geoportal geholt und die Distanz gerechnet statt auf einer Karte geschätzt: Die Grenze liegt 4,54 Meter vom Gipfelpunkt entfernt, und der Punkt liegt ausserhalb. Wer vom Gipfel weggeht, ist nach rund 5 Metern nach Norden und Nordwesten im Reservat, nach 10 Metern nach Nordosten, nach 13 Metern nach Westen und nach 95 Metern nach Osten. Nur nach Süden und Südosten bleibt es über eine gewisse Strecke frei.2

Nimm das nicht als Freibrief. Verbindlich ist der Perimeter der Planbeilagen zu drei Regierungsratsbeschlüssen aus den 1960er-Jahren und von 1971, und der ist nicht online veröffentlicht; gemessen habe ich die Digitalisierung des Kantons. Viereinhalb Meter liegen bequem innerhalb der Fehlertoleranz dieser Übung. Richtig beschrieben ist dieser Gipfel so: Er liegt auf der Linie und nicht ausserhalb. An derselben Stelle verläuft ausserdem eine Gemeindegrenze, dreissig Meter nördlich oder westlich vom Gipfelkreuz stehst du in Küssnacht statt in Arth.6

Zweitens die Grundeigentümerin, und die entscheidet hier wirklich. Die Alpweiden der Rigi auf der Schwyzer Seite gehören weder der Gemeinde noch dem Kanton. Sie gehören der Unterallmeind-Korporation Arth, einer Korporation aus dem 14. Jahrhundert, die rund 2'400 Hektaren hält, darunter 31 Liegenschaften auf der Rigi, eine davon die Alp Kulm. Ihre eigene Alpverordnung von 2014 umfasst 29 Artikel und sagt zu Zelten, Campieren oder Zutritt überhaupt nichts. Die Position der Eigentümerin stützt sich also auf gewöhnliches Sachenrecht und aufs Fragen.3

Und die Rigi Bahnen sagen dir, du sollst fragen. Die Bergbahn selbst führt eine Seite zum Wildcampen, und das ist ein bedingtes Ja und kein glattes Nein: einzelne Übernachtungen, nicht in Gruppen, oberhalb der Waldgrenze, mit einer Liste von Bedingungen, darunter kein Feuer, alles wieder mitnehmen, die Toiletten in der Nähe benutzen und das Zelt tagsüber abbauen, wenn du länger als eine Nacht bleibst. Die erste Bedingung ist die wichtige: Das Einverständnis der Grundeigentümerin muss immer vorher eingeholt werden, und die Gemeinde sagt dir, wem der Boden gehört.7

Zwei ehrliche Vorbehalte zu dieser Seite. Sie ist die Auskunft eines Tourismusbetriebs und keine Rechtsnorm, und ihr Einstiegssatz, Wildcampen sei in Schwyz und Luzern "generell nicht erlaubt", ist die Formulierung des Betriebs und nicht das Zitat eines Erlasses. Wie oben gezeigt, hat keiner der beiden Kantone ein solches allgemeines Verbot. Und die Ausnahme des Betriebs ist auf "oberhalb der Waldgrenze" formuliert, was an diesem Berg eine engere Tür ist, als es klingt: Der lokale Naturschutzverein schreibt, die Rigi habe wegen der Rodungen für die Alpwirtschaft gar keine natürliche Waldgrenze mehr, und nur die Rigi Kulm und der Gipfel der Hochflue lägen überhaupt in der alpinen Stufe. Die Ausnahme zeigt damit ausgerechnet auf die zwei auffälligsten Punkte am Berg.37

Wen du wirklich anrufst. Grundeigentümerin ist die Unterallmeind-Korporation Arth, Gotthardstrasse 47, 6415 Arth, 041 855 26 80, info@uak.ch, die Geschäftsführung ist direkt erreichbar. Für den Boden knapp unter dem Gipfel ist Alp Chäserenholz der Pächter, Franz-Toni Kennel, 041 855 02 06, eine bewirtschaftete Alp rund zwanzig Minuten unter dem Gipfel, die bereits eine Bergwirtschaft mit Betten führt. Dieser eine Anruf macht aus "darf ich hier zelten" entweder ein Ja auf der Weide oder ein Bett am Berg, und beides ist besser als die Alternative. Die Gemeinde Arth erreichst du unter 041 859 02 02, und ihre Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit unter 041 859 02 44 ist die Stelle, an die dich die Rigi Bahnen für Eigentumsfragen verweisen.

Was es hier nirgends gibt: eine Gebühr oder eine Abmachung. Anders als am Fälensee oder am Seealpsee ist auf der Rigi kein informeller Ansatz dokumentiert, keine Kasse des Vertrauens und kein "frag den Senn nach zwanzig Franken". Ich habe gezielt danach gesucht und nichts gefunden, es gibt also nichts zu veröffentlichen.3

Erfasst das Verbot ein Biwak ohne Zelt? Ungeprüft, und der Wortlaut spricht in beide Richtungen. Arth schreibt "das Campieren, das Zelten" und führt damit zwei getrennte Handlungen auf, ohne eine davon zu definieren, und der Kanton sagt nur "das Campieren". Die Nachbargemeinde Gersau schreibt im selben Kanton ausdrücklich "das Campieren und Biwakieren", was zeigt, dass die Verfasser hier zum Wort greifen, wenn sie es meinen. Arth und der Kanton haben es nicht getan. Das ist ein echtes Argument aus dem Text und nicht mehr, und in einem Reservat, das zum Schutz von Pflanzen geschaffen wurde, möchte ich es einem Aufseher nicht vortragen müssen.14

Warum das der falsche Gipfel ist

Alles oben ist die rechtliche Antwort. Hier kommt die, die eigentlich entscheiden sollte.

Innerhalb von 300 Metern um den Gipfelpunkt liegen neun benannte Objekte, sechs davon Infrastruktur: der Gipfel selbst, den das Landesverzeichnis als Aussichtspunkt führt; ein 96 Meter hoher Sendeturm 27 Meter entfernt, mit eigener öffentlicher Aussichtsplattform; das Rigi Kulm Hotel auf 140 Metern mit 66 Betten, einem Selbstbedienungsrestaurant, einem À-la-carte-Restaurant und einer Panoramaterrasse; eine Strasse; die Bahnstation auf 193 Metern; und ein Siedlungseintrag auf 258 Metern. Das ist kein Berggipfel mit einem Haus darauf. Das ist ein kleiner Kurort.3

Und der ebene Boden ist der bebaute Boden. Tastet man das Höhenmodell vom Gipfel nach aussen ab, fällt das Gelände auf 50 Metern Radius im Mittel 29 Meter ab und auf 100 Metern 59 Meter. Zuoberst gibt es eine wirklich ebene Grasfläche, und dann geht es fast in jede Richtung steil hinunter. Genau auf dieser Fläche stehen das Hotel, der Turm und die Endstation. Darum beschreibt jeder veröffentlichte Bericht über ein Zelt hier oben, man habe "knapp unter dem Sendemast" aufgestellt: mehr ist nicht übrig.3

Der Betrieb ist die andere Hälfte. Die Rigi Bahnen zählten 2025 1,02 Millionen Ersteintritte, das vierte Rekordjahr in Folge. An einem Sommerwochentag fährt der letzte Zug gegen 20:00 hinunter und der erste kommt um 08:15 herauf, was nach einem brauchbaren Fenster klingt, bis dir einfällt, dass die Hotelgäste die ganze Nacht auf dem Gipfel sind und dass die Sonnenaufgangsfahrten das Fenster komplett zerschlagen. Ein Bericht aus erster Hand über ein Zelt auf diesem Gipfel hält fest, dass der Sonnenaufgangszug um 06:30 ankam und sich der ganze Gipfel mit Leuten füllte, darunter zwei Alphornbläser. Gestört hat sie niemand. Sie haben die Nacht auch vor den Hotelfenstern verbracht.38

Gelebt wird die Praxis auf der Hochflue, am östlichen Ende des Stocks über Gersau, die weder eine Bahn noch ein Gebäude auf dem Gipfel hat. Die Berichte von dort lesen sich völlig anders: niedergelegtes Gras, das auf regelmässige Nutzung hindeutet, und einheimische Paare, die mit Schlafsack und ohne Zelt hinaufgehen, um dort zu übernachten. So sieht ein echter Biwakgipfel aus. Beachte, dass die Schutzverordnung von Gersau diejenige ist, die das Biwakieren ausdrücklich nennt, prüf also vorher ihren Zonenplan, und beachte, dass dieser Artikel die Grenzen auf der Hochflue selbst nicht vermessen hat.8

Noch etwas, das du wissen solltest, bevor du hier ein Zelt aufstellst. Die Rigi steckt mitten in einem laufenden Streit darüber, ob sie zu voll und zu verbaut ist. Eine Petition, die eine Obergrenze von 800'000 Besuchen im Jahr verlangt, hat 10'000 Unterschriften überschritten, und der Umbau des Gipfels ist selbst umstritten. Aufsicht gibt es auch: Der lokale Naturschutzverein stellt rund 40 Rigiwächter, die die Schutzgebiete im Auftrag beider Kantone etwa 400 Mal im Jahr abgehen. In vierzehn Jahren auffindbarer Berichte hat auf diesem Berg niemand geschrieben, er sei weggewiesen, verwarnt oder gebüsst worden. Aber ein Zelt ausgerechnet auf diesem Gipfel ist ein Statement in einem Streit, der bereits läuft.39

Was die Ebenen am Punkt sagen, der Vollständigkeit halber: Der Gipfel liegt im BLN-Objekt 1606, Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi, Teilgebiet Rigi. Das bindet Behörden bei der Erfüllung von Bundesaufgaben und schafft für eine Person mit einem Zelt keinen Straftatbestand, und das Gesetz macht das strukturell klar: Der Artikel, der aufzählt, welche Ausführungsvorschriften für strafbar erklärt werden dürfen, führt jenen Artikel nicht auf, auf dem die BLN-Verordnung beruht. Alles andere ist am Punkt leer: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, das nächste liegt 13,5 Kilometer östlich, keine Wildruhezone des Bundes, kein Hoch- oder Flachmoor, keine Aue, keine Trockenwiese. Die nächste verbindliche Wildruhezone liegt 1'553 Meter südwestlich auf der Luzerner Seite und gilt vom 15. November bis 15. April, und das nächste Flachmoor von nationaler Bedeutung liegt 3,3 Kilometer südöstlich.10

  • Alp Chäserenholz, zwanzig Minuten unter dem Gipfel, Franz-Toni Kennel, 041 855 02 06. Eine bewirtschaftete Alp auf dem Boden der Korporation, mit einer Bergwirtschaft und Betten. Das ist die Antwort, die dich auf dem Berg lässt, und zwar mit dem Ja der Grundeigentümerin.
  • Rigi Kulm-Hotel, auf dem Gipfel, 041 880 18 88, 66 Betten, offen vom 24. April bis 6. Dezember. Du bekommst den Sonnenaufgang ohne den frühen Zug und ohne Zelt.
  • Berggasthaus Rigi-Scheidegg, Hotel Klösterli und die Hotels in Rigi Kaltbad, über den ganzen Stock verteilt und in jeder Preisklasse.
  • Schlafen im Stroh auf dem Biohof Grubisbalm über Vitznau, rund CHF 29 mit Frühstück. Das kommt auf diesem Berg dem legalen Draussenschlafen am nächsten.
  • Camping Vitznau am Fuss des Bergs, nimmt Zelte, Saison von Ende März bis Anfang Oktober.
  • Nicht die Gipfelkuppe, und wenn du auf diesem Berg irgendwo draussen schläfst, frag zuerst die Korporation.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst. Auf der Rigi heisst das: mit dem Ja der Grundeigentümerin. Und es zählt hier mehr als sonst, an einem Berg, der schon eine Million Gäste im Jahr trägt und mit sich selbst darüber streitet.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Juli 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Reservatsperimeter und kommunale Zonenpläne ändern sich, und der Perimeter des Pflanzenschutzreservats, der über den Gipfel entscheidet, beruht auf Planbeilagen von 1965, 1966 und 1971, die nicht online veröffentlicht sind. Die hier genannte Distanz stammt deshalb aus der Digitalisierung des Kantons. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, hol das Einverständnis der Grundeigentümerin ein und halte dich an die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Texts getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

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Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf der Rigi erlaubt?
Es kommt darauf an, wo, und auf die Grundeigentümerin. Am Gipfelpunkt der Rigi Kulm selbst verbietet es keine Norm: Die Schutzverordnung von Arth verbietet das Campieren nur innerhalb ihrer Naturschutzzonen (Art. 6 Abs. 2 lit. f), und der Gipfel liegt in keiner davon, und weder Schwyz noch Luzern hat ein allgemeines Campingverbot. Aber das kantonale Pflanzenschutzreservat Rigigebiet, in dem Art. 9a Abs. 3 des Schwyzer Naturschutzgesetzes das Campieren untersagt, beginnt rund fünf Meter nördlich des Gipfelpunkts. Der Boden gehört der Unterallmeind-Korporation Arth, und die Rigi Bahnen verlangen in ihren eigenen Hinweisen für jede Übernachtung das vorgängige Einverständnis der Eigentümerin.
Wie hoch ist die Busse fürs Campieren auf der Rigi?
Im kantonalen Reservat CHF 100 vor Ort, mit einer Obergrenze von CHF 10'000. Das Verbot ist Art. 9a Abs. 3 des Schwyzer Gesetzes über den Landschafts- und Naturschutz, die Busse regelt Art. 26 desselben Gesetzes, der keinen Frankenbetrag nennt, die Obergrenze kommt also von Art. 106 StGB, und das kantonale Ordnungsbussenrecht setzt den Tatbestand auf CHF 100 an. Innerhalb der Naturschutzzonen von Arth liegt die Obergrenze ebenfalls bei CHF 10'000. Am Gipfelpunkt selbst, ausserhalb von beidem, gibt es keinen Campingtatbestand, den man büssen könnte.
Kann ich für den Sonnenaufgang auf der Rigi Kulm zelten?
Körperlich schon, und Leute haben es getan, aber es ist der falsche Gipfel dafür. Der einzige ebene Boden da oben ist von einem Hotel mit 66 Betten, zwei Restaurants, einem 96 Meter hohen Sendeturm und der Endstation von zwei Zahnradbahnen mit über einer Million Gästen im Jahr besetzt. Ein veröffentlichter Bericht über ein Zelt auf diesem Gipfel beschreibt, wie der Sonnenaufgangszug um 06:30 ankam und sich der Gipfel mit Leuten füllte, darunter zwei Alphornbläser. Wenn du den Sonnenaufgang ohne die Menge willst: Das Hotel steht auf dem Gipfel, und die Alp Chäserenholz zwanzig Minuten darunter hat Betten.
Wo kann man auf der Rigi wirklich biwakieren?
Auf der Hochflue, am östlichen Ende über Gersau. Sie ist der einzige Gipfel im Stock ohne Bahn und ohne Gebäude, und dort sammeln sich alle echten Berichte, samt niedergelegtem Gras von regelmässiger Nutzung und einheimischen Paaren, die mit Schlafsack und ohne Zelt hinaufgehen. Beachte, dass die Schutzverordnung von Gersau in dieser Gegend diejenige ist, die das Biwakieren ausdrücklich nennt, prüf also zuerst ihren Zonenplan. Dieser Artikel hat die Grenzen auf der Hochflue selbst nicht vermessen.
Macht der BLN-Eintrag das Campieren auf der Rigi illegal?
Nein. Der Gipfel liegt im BLN-Objekt 1606, aber das Bundesinventar bindet den Bund, seine Anstalten und die Kantone bei der Erfüllung von Bundesaufgaben, und das Gesetz umschreibt diese als Werke des Bundes, Konzessionen, Bewilligungen und Subventionen. Ein Zelt aufzustellen ist nichts davon. Der strukturelle Beweis: Der Artikel, der aufzählt, zu welchen Bestimmungen Ausführungsvorschriften für strafbar erklärt werden dürfen, führt jenen Artikel nicht auf, auf dem die BLN-Verordnung beruht. Das Inventar liesse sich also gar nicht mit Zähnen gegen eine Einzelperson versehen, selbst wenn das gewollt wäre.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Schutzverordnung der Gemeinde Arth vom 16. September 1997, konsolidierte Fassung, an der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 angenommen und vom Regierungsrat mit Beschluss 133/2024 vom 20. Februar 2024 genehmigt: Art. 6 Abs. 2 lit. f verbietet innerhalb der Naturschutzzonen "das Campieren, das Zelten sowie das Überlassen von Standplätzen dafür"; Art. 21 regelt die Busse; Art. 17 erlaubt dem Gemeinderat Ausnahmen. Art. 7 lautet "aufgehoben". Die Sammlung von Arth mit 35 Erlassen und allen 61 angehängten Dokumenten wurde vollständig aufgenommen und durchsucht, darunter 21 reine Scan-PDFs, die über eine Texterkennung gelesen wurden; es gibt kein Polizeireglement, kein Camping-Reglement und keine veröffentlichte Gemeindeordnung. Der Schutzzonenplan führt am Gipfel keine Naturschutzzone, und seine 32 Objekte sind Flachmoore, Hangmoore und Trockenwiesen weiter unten. Das Parkierungsreglement Art. 6 Abs. 2 erfasst Plätze, die mit Parzellennummer in Arth, Oberarth und Goldau aufgezählt sind, und hat keinen Strafartikel. arth.ch.
  2. Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG, SRSZ 721.110) vom 24. September 1992, Art. 9a Abs. 3: In den im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservaten ist das Campieren untersagt. Der Anhang nennt "Pflanzenschutzreservate im Rigigebiet", Perimeter nach den Planbeilagen zu den Regierungsratsbeschlüssen 3014/1965, 273/1966 und 1519/1971. Art. 26 regelt die Busse ohne Frankenbetrag, die Obergrenze liegt daher über Art. 2 des kantonalen Strafgesetzes (SRSZ 220.100) und Art. 106 StGB bei CHF 10'000; das kantonale Ordnungsbussenrecht (KOBG, SRSZ 233.210), Anhang Ziff. 2.3, beziffert die Ordnungsbusse auf CHF 100. Art. 9c LSG legt die Aufsicht zu Polizei, Forst-, Jagd- und Fischereiorganen und bestellten Aufsehern, und die KOBV (SRSZ 233.211), § 1 Abs. 3, lässt Förster, Naturaufseher und Wildhüter die Ordnungsbusse selbst ausstellen. Separat davon: Wer eine rechtmässige polizeiliche Wegweisung missachtet, zahlt nach Katalog Ziff. 1.7 CHF 200. sz.ch.
  3. Verhältnisse am Gipfel, 30. Juli 2026. Objekte des Landesverzeichnisses innerhalb von 300 m um den Gipfelpunkt: Rigi Kulm als Aussichtspunkt auf 9 m, der Sendeturm Rigi auf 27 m, das Rigi Kulm Hotel auf 140 und 161 m, eine Strasse auf 161 m, die Bahnstation auf 193 m und ein Siedlungseintrag auf 258 m. Die Abtastung des Höhenmodells vom Gipfel nach aussen ergibt einen mittleren Abfall von 29 m auf 50 m Radius und 59 m auf 100 m, der einzige ebene Boden ist also die Kuppe, auf der die Bauten stehen. Das Hotel hat 66 Betten. Die Rigi Bahnen meldeten für 2025 1,02 Millionen Ersteintritte, das vierte Rekordjahr in Folge. Der Boden auf der Schwyzer Seite gehört der Unterallmeind-Korporation Arth, rund 2'400 ha mit 31 Liegenschaften auf der Rigi, darunter die Alp Kulm; ihre Alpverordnung von 2014 mit 29 Artikeln enthält keine Bestimmung zu Campieren, Zelten oder Zutritt. Kontakte: UAK, Gotthardstrasse 47, 6415 Arth, 041 855 26 80, info@uak.ch; Alp Chäserenholz, Franz-Toni Kennel, 041 855 02 06; Gemeinde Arth 041 859 02 02, Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit 041 859 02 44. Auf der Rigi ist nirgends eine informelle Gebühr oder Campingabmachung dokumentiert. uak.ch.
  4. Die übrigen Rigi-Gemeinden. Gersau, Schutzverordnung Art. 18 Abs. 3, verbietet in den Schutzzonen "das Campieren und Biwakieren", CHF 10'000 über Art. 35. Küssnacht am Rigi, Baureglement Art. 105 Abs. 1 lit. e, verbietet Feuer, Campieren und Lagern in 23 namentlich genannten Naturschutzzonen, aber das Baureglement enthält keinen Strafartikel, für Küssnacht lässt sich also keine Frankenobergrenze zitieren. Lauerz, Vitznau, Weggis und Greppen haben kein Campingverbot; das Bau- und Zonenreglement von Weggis führt einen Abschnitt "XI. Camping", dessen Inhalt nur ein Verweis auf kantonales Planungsrecht und keine kommunale Regel ist. Die Luzerner Verordnung zum Pflanzenschutz im Rigigebiet (SRL 716a) enthält keine Campingbestimmung, nur ein Pflückverbot. lexfind.ch.
  5. Keiner der beiden Kantone hat ein allgemein geltendes Campingverbot, belegt durch Aufzählung. Die Schwyzer systematische Sammlung umfasst 591 Erlasse, 430 davon in Kraft; 588 wurden heruntergeladen und durchsucht, nachdem die Silbentrennung über Zeilenumbrüche hinweg aufgelöst war, was nötig ist, weil die entscheidende Stelle als "Campie-ren" über eine Zeile gesetzt ist. Die Wörter Biwak und Biwakieren kommen in keinem davon vor. Polizeigesetz, Polizeiverordnung, kantonales Strafgesetz, Jagd- und Wildtiergesetzgebung und Waldgesetz liefern nichts; jedes Campingverbot in Schwyz hängt an einem kartierten Perimeter. Für Luzern gilt: Die Bestimmung des Planungsgesetzes zum Campieren ist eine Baubewilligungsregel und kein Verbot für eine Nacht, die Luzerner Campingverbote sind ortsbezogene Verordnungen, und Ordnungsbussenverordnung, Übertretungsstrafgesetz und Polizeigesetz enthalten überhaupt keinen Camping- oder Zeltbegriff. lexfind.ch.
  6. Amtliche Geodaten, abgefragt am 30. Juli 2026. Die Flächen der Pflanzenschutzreservate wurden per WFS in EPSG:2056 vom Schwyzer Geoportal geholt (8 Objekte, 3 davon mit dem Namen "Pflanzenschutzreservat Rigigebiet") und die Distanz zum nächsten Grenzsegment vom Gipfelpunkt bei LV95 2'679'519 / 1'212'281 direkt gerechnet: Der Punkt liegt ausserhalb aller Flächen und 4,54 m von der nächsten Grenze entfernt. Vom Gipfel weg beginnt das Reservat nach rund 5 m nach Norden und Nordwesten, 10 m nach Nordosten, 13 m nach Westen und 95 m nach Osten, während es nach Süden und Südosten frei bleibt. Gemeindegrenzen aus swissBOUNDARIES3D, gefiltert auf das laufende Jahr, legen den Gipfel nach Arth, mit Küssnachter Gebiet ab rund 30 m nördlich und westlich. Jede Abfrage lief mit einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 lieferte. Verbindlich bleiben die nicht veröffentlichten Planbeilagen von 1965, 1966 und 1971, diese Distanz misst also die Digitalisierung des Kantons, und der Gipfel ist als auf der Linie liegend zu lesen. map.geo.sz.ch.
  7. Rigi Bahnen AG, Hinweise zum Wildcampen auf rigi.ch: einzelne Übernachtungen, nicht in Gruppen, oberhalb der Waldgrenze, unter Bedingungen, darunter das vorgängige Einholen des Einverständnisses der Grundeigentümerin und die Auskunft der Gemeinde dazu, wem der Boden gehört, keine Motorfahrzeuge auf Waldstrassen, kein Feuer, keine Spuren hinterlassen, die Toiletten in der Nähe benutzen und das Zelt tagsüber abbauen, wenn man länger als eine Nacht bleibt. Das ist die Auskunft eines Tourismusbetriebs und keine Rechtsnorm, und ihr Einstiegssatz, Wildcampen sei in Schwyz und Luzern "generell nicht erlaubt", ist die eigene Formulierung des Betriebs und kein Zitat eines Erlasses. Die Charta Rigi 2030, am 11. Januar 2019 auf der Rigi Kulm von neun Parteien unterzeichnet, wurde vollständig gelesen und enthält nichts zu Campieren, Zelten, Biwakieren oder Übernachten, und sie hält ausdrücklich fest, dass sie keine rechtliche Verbindlichkeit hat. rigi.ch.
  8. Berichtete Praxis. Ein veröffentlichter Bericht aus erster Hand über ein Zelt knapp unter dem Sendemast auf der Rigi Kulm im September 2016 hält fest, dass der Sonnenaufgangszug um 06:30 ankam und sich der Gipfel mit Leuten füllte, darunter zwei Alphornbläser, und dass niemand die Zeltenden störte; eine Regionalzeitung druckte im Januar 2018 ohne rechtlichen Kommentar das Foto eines Zelts auf dem Gipfel bei 0 °C. Auf der Rigi Hochflue beschreiben Tourenberichte von 2012 und 2013 ein Zelt und offene Biwaks auf dem Gipfelplateau, niedergelegtes Gras als Zeichen regelmässiger Nutzung und einheimische Paare, die mit Schlafsack und ohne Zelt dort übernachten. In keiner Sprache liess sich ein Bericht finden, wonach auf der Rigi jemand weggewiesen, verwarnt, angezeigt oder gebüsst worden wäre. hikr.org.
  9. Kontext zum Berg. Der lokale Naturschutzverein Pro Rigi schreibt, die Rigi habe wegen der historischen Rodungen für die Alpwirtschaft keine natürliche Waldgrenze mehr, und nur die Rigi Kulm und der Gipfel der Hochflue lägen in der alpinen Stufe; Wald bedeckt weiterhin rund 3'700 ha des Bergs. Derselbe Verein stellt rund 40 Rigiwächter, die die Natur- und Pflanzenschutzgebiete im Auftrag beider Kantone etwa 400 Mal im Jahr abgehen. Eine Petition, die eine Obergrenze von 800'000 Besuchen im Jahr verlangt, hat 10'000 Unterschriften überschritten. Am benachbarten Rossberg, gleiche Gemeinde, führten wöchentliche Zeltlager auf dem Gnipen 2020 zu Beschwerden; beantwortet wurden sie mit Tafeln und Polizeipatrouillen statt mit Bussen, wobei das kantonale Amt für Wald und Natur festhielt, ein Notbiwak und einzelne Nächte oberhalb der Waldgrenze seien akzeptabel und sonst brauche es das Einverständnis der Grundeigentümerschaft. prorigi.ch.
  10. Ebenen des Bundes am Gipfel. BLN-Objekt 1606 "Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi", Teilgebiet 3 Rigi, ist ein Treffer; Objekt 1606 umfasst insgesamt 37'124 ha über fünf Kantone. Das Inventar bindet Behörden bei der Erfüllung von Bundesaufgaben nach Art. 6 Abs. 2 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG, SR 451), dessen Adressaten nach Art. 3 Abs. 1 der Bund, seine Anstalten und die Kantone sind und dessen Art. 2 Abs. 1 die Bundesaufgaben abschliessend als Werke des Bundes, Konzessionen und Bewilligungen sowie Subventionen umschreibt. NHG Art. 24a Abs. 1 lit. b zählt abschliessend auf, zu welchen Artikeln Ausführungsvorschriften für strafbar erklärt werden dürfen, und führt Art. 5 nicht auf, auf dem die BLN-Verordnung beruht. Das Objektblatt zu 1606 erwähnt Campieren, Zelte, Feuer, Abfall und Übernachtungsgäste nirgends, und kein Schutzziel betrifft den Gipfel. Alle übrigen Ebenen des Bundes sind am Punkt leer; nächstes eidgenössisches Jagdbanngebiet 13,5 km östlich, nächste verbindliche Wildruhezone 1'553 m südwestlich auf der Luzerner Seite und saisonal vom 15. November bis 15. April, nächstes Flachmoor von nationaler Bedeutung 3,3 km südöstlich in der Gemeinde Arth. map.geo.admin.ch.

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