Stand: 16. September 2026

Wildcampen am Wägitalersee

Der Wägitalersee ist der 4,4 km lange Stausee am Ende des Wägitals, 900 m hoch, mit einer Strasse rundherum, Dorf und Staumauer am einen Ende, Höfen am Ostufer. Kein Gesetz in Schwyz oder Innerthal büsst hier ein Zelt, kein Reservat reicht ans Wasser. Ein Schlafplatz ist das nicht: jeder ebene Meter ist Hofplatz, Heuwiese oder Seegrund, und niemand, dem er gehört, sagt Ja. Die Nacht gehört ans Bockmattli.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Was der Wägitalersee ist: ein Stausee im Betrieb, mit einer Strasse rundherum

Wildcampen am Wägitalersee ist eine Frage, die man sich an der Seestrasse stellt, mit Blick über das Wasser auf die Bockmattli-Türme. Der Pin, LV95 2'712'340 / 1'216'505, ist der Beschriftungspunkt des eidgenössischen Ortsverzeichnisses für den See und liegt auf offenem Wasser, am Tag der Abfrage 889,8 m. Der See ist ein Stausee von 4,18 km², 4,4 km lang, seit den 1920er Jahren von der Staumauer Schräh an seinem Nordende gehalten, als 37 Höfe und das alte Dorf darin versanken. Die AG Kraftwerk Wägital betreibt ihn unter einer Konzession des Bezirks March, die den Höchststand auf 901,00 m festlegt und am 31. Dezember 2040 abläuft; bewirtschaftet wird das Band zwischen 880 und 900 m, was heisst, dass die Uferlinie übers Jahr um bis zu 20 Höhenmeter wandert und die Deltas im Frühling aus Kies und Schlamm bestehen.114

Alles auf Seehöhe liegt unter der Waldgrenze und neben einer öffentlichen Strasse. Die Seestrasse führt vom Dorf das Westufer hinunter zur Aubrücke am Südende, eine zweite Strasse kommt am Ostufer an den Höfen Ziggen und Oberhof vorbei zurück, der Ring misst gut 12 km. Das Dorf Innerthal und seine Staumauer füllen das Nordende, das Westufer über der Strasse ist steiler Wald, das Ostufer Wiese mit Bauernhäusern.314

Die erste Frage ist also nicht das Gesetz, sondern der Boden: gibt es an diesem Ufer einen ebenen Meter, auf dem ein Mensch schlafen würde, wenn es erlaubt wäre? Ein 25-m-Raster wurde über den See und sein 150 m breites Uferband gelegt, das Wasser ausmaskiert, jede Zelle unter 8 Grad behalten. 74 Zellen bleiben übrig, und sie fallen auf drei Orte zusammen. Der Schlierenbach-Schuttkegel am Westufer, 2'711'590 / 1'217'225 auf 904,9 m: ein Bachdelta mit Strassenbrücke und Hof darauf, das nächste Gebäude 7 m von der flachsten Zelle, die Seestrasse 15 m weit weg, die ganze Parzelle in der roten Gefahrenzone des Katasters, der Zone für Murgänge und Hochwasser. Das Au-Delta am Südende, 2'712'000 / 1'214'300 auf 897,9 m: die Mündung der Wägitaler Aa und des Fläschlibachs am Strassenende, 18 m innerhalb der Katasteruferlinie und 3 m unter dem Vollstau von 901 m, also Seegrund, trocken nur bei abgesenktem See, das Restaurant Au 92 m entfernt und ab 16. September 100 m um die Mündung Fischschonzone. Und die Wiese von Oberhof am Ostufer, 2'713'240 / 1'216'575 auf 931,5 m: eine Heuwiese in der Landwirtschaftszone, die Strasse 26 m entfernt, die Hofgebäude von Oberhof 78 bis 86 m, zwölf Adressen im Umkreis von 150 m. Der Rest ist die Dorfwiese bei der Staumauer mit 15 Gebäuden im Umkreis von 100 m, ein Hof auf der Landzunge Ziggen und ein Waldstreifen am Westufer, eingeklemmt zwischen der Seestrasse, 33 m, und dem Wasser, in der roten Gefahrenzone.23

Es gibt an diesem Ufer keine Zelle, die abseits der Strasse, ausser Sicht eines Hauses und über der Linie liegt, die das Wasser erreicht. Das entscheidet das Urteil, bevor ein Gesetz aufgeschlagen ist, und es ist der Grund, warum der Chip «nicht erlaubt» sagt und nicht «illegal»: das Recht, unten geprüft, hat hier nichts gegen dich. Das Ufer schon.

Kanton Schwyz: Campieren ist in aufgeführten Reservaten verboten, und keines berührt den See

Zuerst die Bundesebenen. Am Pin und an allen drei Uferkandidaten liefert die Identify-Abfrage nichts: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone (der Kanton Schwyz scheidet keine aus), kein BLN-Objekt, kein Moor-, Auen-, Amphibien- oder Trockenwiesenobjekt, kein Waldreservat, kein Park, kein militärischer Perimeter, bei jedem Lauf mit HTTP 400 auf die Kontrolle mit ungültiger Ebene und einem Treffer der Positivkontrolle im Jagdbanngebiet Kiental. Weder die Jagdverordnung noch die Ordnungsbussenverordnung haben hier also einen Perimeter.2

Der Kanton Schwyz kennt kein allgemeines Campingverbot. Sein Planungs- und Baugesetz verwendet zweimal ein Campingwort, und keines erreicht ein Rucksackzelt: § 18 führt Campingplätze als Typ der Erholungszone auf, und § 70 sagt, dass Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen zur Benützung für mehr als 48 Stunden nur auf bewilligten Campingplätzen aufgestellt werden dürfen.4 Das Landschafts- und Naturschutzgesetz enthält genau einen Campingsatz, in § 9a Abs. 3, und er gilt nur in den im Anhang des Gesetzes aufgeführten Pflanzenschutzreservaten:5

«In den im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservaten dürfen mit Ausnahme der Neophyten oder Problempflanzen der landwirtschaftlichen Nutzung keine Pflanzen und Pilze gepflückt, ausgegraben oder ausgerissen werden. Das Campieren ist untersagt.»Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz des Kantons Schwyz, SRSZ 721.110, § 9a Abs. 3.

Eines dieser Reservate liegt im Wägital: der Zindlenspitz, östlich des Sees. Auf der kantonseigenen Kartenebene abgefragt, mit dem Gipfel als Positivkontrolle, liefert es am Pin, an den drei Uferkandidaten, im Dorf und am Bockmattli nichts. Seine nächste Grenze liegt 2'117 m von der Wiese von Oberhof und 2'138 m vom Au-Delta entfernt. Der See ist draussen.5

Dasselbe Bild zeigt die Geldseite. Schwyz schreibt seine Ordnungsbussen in eine abschliessende Liste, und die Campingtarife darin sind zwei: 150 Franken für einen Verstoss gegen das Campierverbot in den kantonalen Naturschutzgebieten unter neun namentlich genannten Schutzverordnungen, vom Frauenwinkel bis zu den Hopfräben, und 100 Franken für einen Verstoss gegen die Pflanzenschutzreservat-Regel von § 9a. Der Wägitalersee steht unter keiner davon; der Kataster führt das Thema kantonaler Natur- und Heimatschutz für alle drei Uferparzellen als «nicht betroffen», und die kantonseigenen Ebenen sind an jedem Kandidaten leer, mit einer Positivkontrolle in der Schwantenau. Der Bericht des Regierungsrats zur Revision dieser Liste von 2021 sagt es in einem Satz: Campieren war bisher nur in den kantonalen Naturschutzgebieten verboten, nicht einmal in den Pflanzenschutzreservaten, die die Revision dann ergänzt hat.63

Der einzige kantonale Text, der für genau dieses Ufer geschrieben ist, sind die Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei im Wägitalersee, in Kraft seit 1. Januar 2025. Das ist eine Fischereiregel, keine Campingregel, aber sie ist ein Primärbeleg dafür, was das Ufer ist. Art. 7 erlaubt das Fischen vom Ufer oder vom Boot aus, verbietet es von der Staumauer, den Brücken und Strassen und «innerhalb der signalisierten Betretungsverbote» und fügt an, dass landwirtschaftlich genutzte Zonen nur auf den vorhandenen Wegen von der Strasse zum Ufer begangen werden dürfen. Art. 12 verbietet das Nachtfischen, und Art. 15 sperrt vom 16. September bis 15. Oktober 100 m um die Mündungen von Aa und Schlierenbach. Signalisierte Betretungsverbote und Bauernwiesen, die man auf Wegen quert: das ist das Ufer, das der Kanton beschreibt.7

Innerthal: zehn Reglemente, keines über ein Zelt, und Tafeln, die niemand aufgeschrieben hat

Die Gemeinde Innerthal veröffentlicht ihre Reglemente in einer einzigen Liste, und es ist noch dieselbe Liste wie im August: Abfall, Bau, zwei Fassungen der Stromversorgung, Feuerwehr, Friedhof, Kanalisation, Parkgebühren, Tiefkühlanlage und Wasserversorgung. Zehn Dokumente. Es gibt kein Polizeireglement, kein Campingreglement und kein Kurtaxenreglement, und in diesem Kanton sind das die Texte, in denen ein kommunales Campingverbot stehen würde.8

Das geltende Baureglement, genehmigt am 22. Juni 2021 und vom Kataster als solches benannt, wurde vollständig gelesen: keine Zelt-, Camping-, Biwak-, Übernachtungs- oder Betretungsklausel. Es hat einen Artikel zur Naturschutzzone, und der Kataster zeichnet fünf solche Polygone entlang dem Südwestufer, Flachmoore auf dem alten Seeboden. Art. 27 sagt dem Eigentümer, was er damit nicht tun darf: keine Bauten, keine Bodenverbesserung, keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel, eine Mahd im Jahr zwischen September und März. Vom Betreten oder Schlafen steht nichts; der Artikel bindet den Bauern, nicht den Besucher. Art. 28 zum Gewässerraum ist ebenfalls Baurecht.8 Das Parkgebührenreglement von 2002 bewirtschaftet die Plätze hinter dem Gasthaus Stausee und entlang der Seestrasse mit 7 Franken pro 24 Stunden, ganzjährig, und sein einziges Wort zu Übernachtungsfahrzeugen ist, dass Wohnmobile, anders als Busse und Lastwagen, die 24 Stunden nicht gratis bekommen. Kein Nachtparkverbot, keine Campingklausel.9

Und die Tafeln «Camping verboten»? Drei Besucherberichte aus verschiedenen Jahren sagen, Campieren sei rund um den See verboten, und die Fischereibestimmungen sprechen von signalisierten Betretungsverboten, Tafeln gibt es also. Aber kein Foto, kein Wortlaut, kein Absender, kein gerichtliches Verbot und keine Busse dazu wurde gefunden, das kantonale Amtsblattportal führt dieses Jahr gerichtliche Verbote für Sattel, Schwyz, Arth, Morschach und Lauerz und keines für Innerthal, und das Portal reicht nur bis Januar 2026 zurück, ein älteres gerichtliches Verbot auf der Seeparzelle lässt sich also in keine Richtung ausschliessen. Nimm sie als das, was sich belegen lässt: die Weigerung eines Eigentümers, die genügt, damit die Nacht ein Betreten von Privatgrund ohne Erlaubnis ist, und keine Norm mit einem Tarif dahinter.107

Wem der Boden gehört: der Seegrund dem Kraftwerk, die Wiesen den Bauern, und niemand zum Fragen

Die Seeparzelle misst 4,49 km², und die Konzession von 1961 sagt, wem sie gehört. § 18 zählt «das Areal des Stausees Innerthal» zur Wasserwerkanlage der AG Kraftwerk Wägital, die am Ende der Konzession je zur Hälfte an den Bezirk March und an den Kanton übergeht; § 12 verpflichtet die Gesellschaft, «die Besitzer der Ufergrundstücke längs des Stausees» für das zu entschädigen, was der Einstau ihnen antut, weshalb das Ufer über der Anlage ein Flickwerk privater Bauernparzellen ist; und § 14 stellt Badanstalten, Schifffahrt und Eisgewinnung unter Bedingungen, die mit der Gesellschaft zu vereinbaren sind. Das Grundbuch selbst ist in Schwyz nicht öffentlich, die Gesellschaft als Eigentümerin der Seeparzelle ist also ein Schluss aus der Konzession und wird hier als solcher genannt. Die Schlierenbach-Parzelle und die Wiese von Oberhof sind kleine Privatparzellen, ein Hausplatz und ein Feld.13

«Zur Wasserwerkanlage gehören das Areal des Stausees Innerthal und des Rempenbeckens, die Staumauern Schräh und Rempen ...»Wasserrechtsverleihung des Bezirkes March an die AG Kraftwerk Wäggital vom 7. Mai 1961, SRSZ 452.810.1, § 18.

Das zählt, weil das Zivilgesetzbuch einem Eigentümer erlaubt, Leute von Privatgrund fernzuhalten und wegzuweisen, Art. 641 Abs. 2 und Art. 926, ganz ohne Reglement, und der Hausfriedensbruch-Artikel des Strafgesetzbuches, Art. 186, einen Strafantrag dazulegt, wo der Boden ein umfriedeter Hofraum ist, was der Hof am Schlierenbach ist, 7 m von der flachsten Zelle. Auf solchem Boden lautet die Frage nicht «ist es verboten», sondern «wer sagt Ja», und die Antwort ist niemand. Die Gesellschaft hat keine Website und veröffentlicht keine Regeln für ihr Ufer; die Seiten von Axpo und ewz tragen Geschichte und Hydrologie. Die Gemeinde veröffentlicht nichts zum See, zu Badeplätzen oder Feuerstellen. Der einzige öffentliche Schalter am Ufer ist das Fischereibüro des Seepächters an der Seestrasse 2, das Tagespatente für 30 bis 34 Franken ausgibt, Boote und Stand-up-Paddles vermietet und weiss, welche Abschnitte die Betretungsverbotstafeln tragen, und es besitzt den Boden nicht und bietet kein Campieren an. Die Höfe in Oberhof, Ziggen, Au und auf dem Schlierenbach-Kegel liesse sich jeder einzeln fragen, und nirgends ist eine stehende Abmachung, ein Preis oder ein namentlich genannter Pächter aufgetaucht, der Ja sagt. Das ist der Unterschied zwischen «kommt darauf an» und «nicht erlaubt»: hier gibt es keinen Weg, nur eine neue Verhandlung an jemandes Haustür.1112

  • Die Chälen-Terrasse am Bockmattli, 1'849 m, LV95 2'714'850 / 1'217'275, in derselben Gemeinde: die eine geprüfte legale Nacht im Wägital, über der Waldgrenze, auf ungezontem Gemeindegebiet ohne Norm auf irgendeiner Ebene, 1,9 km vom Pflanzenschutzreservat Zindlenspitz entfernt. Von Innerthal (906 m) über die Schwarzenegg sind es etwa zwei Stunden und 940 Höhenmeter; nimm Wasser mit, der einzige Tümpel liegt 541 m weit weg und misst 8 m.513
  • Bockmattlihütte, rund 1'450 m unter der Nordwestwand, am selben Weg: ein kleines Gästezimmer, an Wochenenden von Ende April bis Ende Oktober bewartet, info@bockmattli.ch, +41 79 827 30 66.13
  • Ein Bett am See: Fischers Lodge an der Seestrasse 5, einfache Zimmer mit Gemeinschaftsbad, +41 79 466 03 77, hallo@fischerslodge.ch; das Gasthaus Stausee im Dorf, rund 15 Zimmer mit Seeblick.13
  • Ein Zelt auf einem Platz: der nächste ist Camping Vorauen am Klöntalersee (GL), ein Naturplatz ohne Parzellen und ohne Reservation, offen vom 1. Mai bis 30. September 2026. Camping Euthal am Sihlsee nimmt keine Zelte mehr, und der Campingplatz in Vorderthal hat 2017 geschlossen.13
  • Der Weg hinaus: PostAuto-Linie 523 fährt Siebnen-Wangen bis Innerthal; seit dem Fahrplan vom Dezember 2025 fährt der letzte Bus um 20.59 Uhr ab Innerthal, prüf die Zeiten des Tages. Feuer: am 16. September 2026 kein Verbot in Schwyz, bei Trockenheit kann der Kanton eines verhängen, Tarif 250 Franken.146
  • Nicht am Ufer. Ein Hofplatz auf einem Bachschuttkegel, ein Delta, das der Stausee überflutet, und eine Heuwiese vor den Bauernhäusern, alles an der Strasse und alles privat.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, was im Wägital die Chälen-Terrasse am Bockmattli meint und nirgends am See. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand, und auf Boden, auf dem dich niemand büssen kann, ist es die einzige Regel, die es gibt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Kantonale Gesetze, Gemeindereglemente, Tafeln und Fahrpläne ändern sich. Die Eigentümerin der Seeparzelle ist aus der Konzession von 1961 erschlossen, weil das Schwyzer Grundbuch nicht öffentlich ist; Wortlaut und Absender der Tafeln rund um den See liessen sich nicht feststellen; das kantonale Amtsblattportal reicht nur bis Januar 2026 zurück, ein älteres gerichtliches Verbot auf der Seeparzelle ist also nicht auszuschliessen; und das vom Bezirk March 2024 angekündigte generelle Parkverbot rund um den See liess sich in keine Richtung bestätigen. Uferzonen und Distanzen sind aus dem Kataster und aus Bundesgeodaten berechnet, nicht im Gelände gemessen. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und folge den Anweisungen und Tafeln vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für das eigene Verhalten und alle Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Wägitalersee erlaubt?
Nichts verbietet es, und wir sagen trotzdem Nein. Kein Bundesinventar reicht ans Ufer, der Kanton Schwyz verbietet das Campieren nur in seinen aufgeführten Natur- und Pflanzenschutzreservaten, von denen keines den See berührt, und die zehn Reglemente von Innerthal enthalten keine Campingklausel. Aber das Ufer ist ein Talboden mit Strasse unter der Waldgrenze, und sein ebener Boden ist ein Hofplatz, ein Delta unter der Vollstaulinie und eine bewirtschaftete Wiese vor Häusern, alles privat, ohne jemanden, der ein Ja veröffentlicht. Eine Nacht dort ist eine Nacht auf fremdem Grund ohne Erlaubnis, kein Wildcamp.
Wie hoch ist die Busse?
Hier keine. Die Schwyzer Ordnungsbussenliste tarifiert das Campieren mit 150 Franken in den kantonalen Naturschutzgebieten unter neun namentlich genannten Schutzverordnungen und mit 100 Franken in den Pflanzenschutzreservaten; der Wägitalersee steht unter keiner davon, und die Gemeinde hat kein Polizeireglement. Hinter den Tafeln steht das Recht des Eigentümers nach Zivilgesetzbuch, Leute von Privatgrund fernzuhalten, und auf dem umfriedeten Hofplatz am Schlierenbach ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs nach Art. 186 StGB.
Darf ich im Bus auf dem Parkplatz schlafen?
Das Parkgebührenreglement verbietet es nicht. Die Gemeindeplätze beim Gasthaus Stausee und entlang der Seestrasse kosten ganzjährig 7 Franken pro 24 Stunden, und die einzige Klausel zu Wohnmobilen sagt, dass sie wie Autos zahlen statt die 24 Gratisstunden von Bussen und Lastwagen zu bekommen. Ein Besucher berichtete 2021, eine Nacht im Camper auf dem bezahlten Platz in Innerthal sei geduldet worden. Das vom Bezirk March 2024 angekündigte generelle Parkverbot um den übrigen See liess sich nicht bestätigen; die bewirtschafteten Gemeindeplätze wären davon nicht betroffen.
Wo liegt das Pflanzenschutzreservat Zindlenspitz, und spielt es eine Rolle?
Östlich des Sees, 2,1 km vom nächsten Uferkandidaten, und nein. Es ist eines der kantonalen Pflanzenschutzreservate im Anhang des Landschafts- und Naturschutzgesetzes, in denen § 9a Abs. 3 das Campieren mit 100 Franken Busse verbietet. Auf der kantonseigenen Ebene abgefragt, liefert es am Pin, am Ufer, im Dorf und am Bockmattli nichts; seine nächste Grenze liegt 2'117 m von der Wiese von Oberhof und 1'859 m von der Chälen-Terrasse. Am See ändert es nichts.
Wo schlafe ich dann?
Am Bockmattli oder in einem Bett. Die Chälen-Terrasse auf 1'849 m, in derselben Gemeinde, ist die geprüfte legale Nacht im Wägital, etwa zwei Stunden über Innerthal; die Bockmattlihütte am Weg hat an Wochenenden ein kleines Gästezimmer. Am See: Fischers Lodge, +41 79 466 03 77, oder das Gasthaus Stausee. Nächster Zeltplatz: Camping Vorauen im Klöntal, 1. Mai bis 30. September. Letzter Bus ab Innerthal 20.59 Uhr.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Wasserrechtsverleihung des Bezirkes March an die AG Kraftwerk Wäggital vom 7. Mai 1961, SRSZ 452.810.1, gelesen am 16. September 2026: § 1 (Höchststand «901.00 m ü. M.»), § 3 (Ablauf 31. Dezember 2040), § 12 (Entschädigung «die Besitzer der Ufergrundstücke längs des Stausees für alle Nachteile ... welche denselben aus der Einstauung erwachsen»), § 13 (Fischerei nach Bundes- und Kantonsrecht), § 14 («Die Errichtung von Badanstalten am Stausee Innerthal, die Schiffahrt und die Eisgewinnung sind unter den mit der Beliehenen näher zu vereinbarenden Bedingungen gestattet»), § 18 («Zur Wasserwerkanlage gehören das Areal des Stausees Innerthal und des Rempenbeckens, die Staumauern Schräh und Rempen ...»; bei Ablauf geht die Anlage «unentgeltlich je zur Hälfte ins Eigentum des Bezirkes March und des Kantons Schwyz» über). AG Kraftwerk Wägital, Eisenburgstrasse 21, 8854 Siebnen, je zur Hälfte im Besitz von Axpo und ewz, betrieben von Axpo. sz.ch (PDF).
  2. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 16. September 2026 mit Toleranz 0 am Pin LV95 2'712'340 / 1'216'505 (Beschriftungspunkt des Sees, 889,8 m Wasser) und an den drei Uferkandidaten W 2'711'590 / 1'217'225 (904,9 m), S 2'712'000 / 1'214'300 (897,9 m) und E 2'713'240 / 1'216'575 (931,5 m), Gemeinde Innerthal SZ an allen vier Punkten (aktueller Jahrgang): eidgenössische Jagdbanngebiete, Wildruhezonen (Portalebene), BLN, Auen, Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen (beide Anhänge), Ramsar, Smaragd, Waldreservate, nationale Wildtierkorridore, Pärke von nationaler Bedeutung und Sachplan Militär liefern an keinem Punkt ein Objekt; die Kontrolle mit ungültiger Ebene liefert HTTP 400 und die Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500 bei jedem Lauf das Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental. Waldbrandgefahr (BAFU) für SZ am 16. September 2026: mässig, mit Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer, kein Verbot. Gelände: 25-m-Raster über See und 150 m Uferband, Wasser ausmaskiert, 74 Zellen unter 8 Grad, davon die drei oben die einzigen Cluster abseits von Staumauer und Dorf; Gebäude, Adressen und Strassen aus den eidgenössischen Gebäude- und Strassenebenen. api3.geo.admin.ch.
  3. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Kanton Schwyz, Auszüge mit Geometrie gelesen am 16. September 2026, Punkt-in-Polygon an jeder Koordinate, Löcher berücksichtigt. Parzelle 1, EGRID CH935379931126, 4'489'349 m²: die Seeparzelle, deren Katasterseepolygon ein 4'117'495 m² grosses Loch in einer 4'320'585 m² grossen Gewässerraumzone ist; 24 Beschränkungstypen, 335 Flächen- und 5 Liniengeometrien, alle ausgewertet; fünf kommunale Naturschutzzonen-Polygone entlang dem Südwestufer (16'261 bis 994 m²), ein Wildtierkorridor und zwei Reptilienfördergebiete am Nordende, Landwirtschaftszonen rund ums Ufer; Pin und Kandidat S liegen im Seeloch, S 18 m innerhalb der Uferlinie und 3,1 m unter dem Höchststand von 901,00 m. Parzelle 24, EGRID CH249353795514, 1'486 m² (Schlierenbach-Kegel): übriges Gemeindegebiet 1'374 m², Landwirtschaftszone 67 m², Gewässerraum 84 m², Gefahrenzone mit erheblicher Gefährdung (rot) über der ganzen Parzelle; W liegt im übrigen Gemeindegebiet und in der roten Zone. Parzelle 32, EGRID CH155553799382, 3'052 m² (Oberhof): Landwirtschaftszone über der ganzen Parzelle, Gefahrenzone mit mittlerer Gefährdung auf 492 m². Das Thema «Nutzungsplanung kantonal (Natur- und Heimatschutz)», Grundwasserschutzzonen und Waldreservate sind für alle drei Parzellen als nicht betroffen geführt. map.geo.sz.ch.
  4. Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz, SRSZ 400.100, Fassung vom 1. Februar 2025, erneut gelesen am 16. September 2026: § 18 Abs. 2 Bst. g («Intensiverholungszonen für Bauten und Anlagen zu Erholungszwecken wie Camping- und Zeltplätze, Sport- und Reithallen») und § 70 Abs. 1 («Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen dürfen zur Benützung für mehr als 48 Stunden nur auf bewilligten Campingplätzen aufgestellt werden») sind die einzigen Campingbestimmungen des Gesetzes. lexfind.ch.
  5. Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG) des Kantons Schwyz, SRSZ 721.110 vom 24. September 1992, Fassung vom 1. Februar 2023, nach Entfernung der Silbentrennung vollständig gelesen: § 9a Abs. 3 («In den im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservaten dürfen mit Ausnahme der Neophyten oder Problempflanzen der landwirtschaftlichen Nutzung keine Pflanzen und Pilze gepflückt, ausgegraben oder ausgerissen werden. Das Campieren ist untersagt.») ist der einzige Campingsatz des Gesetzes; der Anhang, Liste IV, nennt die Reservate, darunter «Zindlenspitz (Perimeter gemäss Planbeilage zum Regierungsratsbeschluss Nr. 3089/1965)». Kantonale Geoportal-Ebene ch.sz.anjf.anjf_kant_pflanzenschutzreservate (WMS GetFeatureInfo, 16. September 2026): kein Objekt am Pin, an W, S und E, auf der Dorfwiese, auf der Chälen-Terrasse und auf dem Bockmattli-Gipfel; Positivkontrolle auf dem Zindlenspitz-Gipfel 2'715'529 / 1'215'037 liefert «Pflanzenschutzreservat Zindlenspitz», ein ungültiger Ebenenname löst LayerNotDefined aus. Der äussere Ring des Reservats spannt E 2'714'136 bis 2'716'030 und N 1'213'830 bis 1'215'619; nächste Grenze 2'117 m von E, 2'138 m von S, 1'859 m von der Chälen-Terrasse. sz.ch (PDF).
  6. Kantonales Ordnungsbussengesetz (KOBG) des Kantons Schwyz, SRSZ 233.210, Fassung vom 1. Februar 2023, Anhang: Ziff. 3.1 «Verstoss gegen das Lagerungs- oder Campierverbot» in den kantonalen Naturschutzgebieten nach den Schutzverordnungen Frauenwinkel (1980), Aahorn (2009), Nuoler Ried (1980), Bätzimatt (1983), Sägel/Schutt/Lauerzersee (1986), Moorlandschaft Rothenthurm (2007), Schwantenau/Roblosen/Breitried/Schützenried/Oberer Sihlsee/Allmig (1994), Ibergeregg (2008) und Hopfräben (2016): 150 Franken; Ziff. 2.3, Verstoss gegen das Artenschutzgebot nach § 9a Abs. 2 und 3 LSG: 100 Franken; Ziff. 2.2, Verstoss gegen ein Feuerverbot nach § 14a Waldgesetz: 250 Franken. Keine der neun Verordnungen erfasst den Wägitalersee. Die kantonalen Ebenen ch.sz.anjf.anjf_kant_naturschutzgebiete und ch.sz.a051b.nutzungsplanung_kantonal.natur_und_heimatschutz liefern an keinem Kandidaten ein Objekt; Positivkontrolle bei 2'701'000 / 1'223'500 liefert «Schwantenau und Roblosen», Naturschutzzone A. Bericht des Regierungsrats RRB Nr. 295/2021 vom 27. April 2021 zur KOBG-Revision: «Campieren ist bislang nur in den kantonalen Naturschutzgebieten, nicht aber in den kantonalen Pflanzenschutzreservaten gemäss Liste IV im Anhang zum LSG verboten.» sz.ch (PDF), RRB 295/2021 (PDF).
  7. Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei im Wägitalersee, Regierungsrat des Kantons Schwyz, 11. März 2025, in Kraft seit 1. Januar 2025, veröffentlicht vom Seepächter: Art. 7 («Die Fischerei ist vom Ufer oder vom Boot aus gestattet. Als Grenze zwischen der Bach- und Seefischerei gilt der jeweilige Wasserstand des Stausees. Das Fischen von der Staumauer und von den Brücken/Strassen entlang des Sees sowie innerhalb der signalisierten Betretungsverbote ist untersagt. Landwirtschaftlich genutzte Zonen dürfen nur auf den vorhandenen Wegen von der Strasse zum Ufer begangen werden.»), Art. 12 (Nachtfischen verboten), Art. 15 (16. September bis 15. Oktober kein Fischen innerhalb 100 m der Aa-Mündung am Seeende und der Schlierenbach-Mündung bei der Sägerei). Saison 1. Mai bis 15. Oktober. waegitalersee.ch (PDF).
  8. Gemeinde Innerthal, veröffentlichte Reglemente, erneut gelesen am 16. September 2026: die Liste führt genau zehn Dokumente, Abfallreglement, Baureglement, EW Reglement bis 31.08.21, EW Reglement ab 01.09.21, Feuerwehrreglement, Friedhofreglement, Kanalisationsreglement, Parkgebührenreglement, Tiefkühlanlage Reglement und Wasserversorgungsreglement; kein Polizeireglement, kein Campingreglement, kein Kurtaxenreglement. Baureglement Innerthal, beschlossen von der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 und der Urnenabstimmung vom 7. März 2021, genehmigt mit RRB vom 22. Juni 2021, vom Kataster als geltend benannt, nach Entfernung der Silbentrennung vollständig gelesen: kein Vorkommen von Zelt, Campier, Camping, Biwak, Übernacht, Nächtig, Wohnwagen, Fahrnisbaute, Feuer oder Betret (Kontrollen: Zone 97, Art. 112). Art. 27 Naturschutzzone: «1 Die im Anhang B aufgeführten Naturschutzzonen sind in ihrem Bestand sowie in ihrer Qualität zu erhalten, zu fördern, zu unterhalten, und wo diese beeinträchtigt sind, wiederherzustellen. 2 Eingriffe, welche den Bestand gefährden, sind untersagt. Es gelten insbesondere folgende Nutzungsbeschränkungen: a) Verbot der Errichtung von Bauten und Anlagen; b) Verbot der Vornahme von Bodenverbesserungsmassnahmen und Nutzungsintensivierungen; c) Verbot der Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln; d) Einmalige Mahd der Feuchtgebiete zwischen dem 1. September und dem 15. März.» Art. 28: «In der Gewässerraumzone dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden.» Drei gescannte Reglemente (Feuerwehr, Friedhof, Kanalisation) tragen keine Textebene und wurden nicht transkribiert. Gemeindeverwaltung Innerthal, Gemeindeplatz 5, 8858 Innerthal, Telefon 055 446 11 49. innerthal.ch, Baureglement (PDF).
  9. Parkgebührenreglement der Gemeinde Innerthal vom 13. März 2002, geändert 2002, 2007 und 2017 (Scan, transkribiert): bewirtschaftete Plätze «hinter dem Gasthaus Stausee, Kat. Nr. 205», «entlang der Seestrasse (vom Fischereigebäude bis vis-a-vis der Tiefkühlanlage) auf Kat. 1, 5 und 12» und beim ehemaligen Restaurant Post; Art. 4 Gebühren «ganzjährig»; Art. 5 «bis 24 Stunden 7.-- Fr. pro Parkplatz, je weitere 24 Stunden 7.-- Fr.»; Art. 8 befreit Busse und Lastwagen über 3,5 t für 24 Stunden «(ausgenommen Wohnmobile)»; Art. 12 verweist Widerhandlungen ans Strassenverkehrsrecht. Kein Nachtparkverbot und keine Campingklausel. innerthal.ch (PDF).
  10. Tafeln, gerichtliche Verbote und der Bezirk (Presse und Besucherberichte, als solche gekennzeichnet): amtsblattportal.ch, Kanton Schwyz, Rubrik Gerichte, Stichwort «Innerthal», gelesen am 16. September 2026: 86 Gerichtspublikationen, «Bekanntmachung: Gerichtliches Verbot» 2026 für Sattel, Schwyz, Arth, Morschach und Lauerz, keine für Innerthal oder den Wägitalersee; die Rubrik beginnt am 15. Januar 2026. March24, Stefan Grüter, 1. Juni 2024, «Sauberes Parkieren rund um den Wägitalersee verzögert sich»: der Bezirk March beantragte «die Aufhebung verschiedener Parkverbote und stattdessen ein generelles Parkverbot rund um den See», 40 km/h und eine 12-t-Limite, durch Einsprachen verzögert; keine spätere Publikation gefunden. March24 / Höfe24, Martin Bruhin, 18. April 2026, «Wildcampen ist Grauzone»: kantonale Lesart, dass Campieren in Naturschutz- und Jagdbanngebieten verboten ist, «Grundsätzlich braucht es die Zustimmung des Grundeigentümers», «Verstösse kosten 150 Franken». Besucherberichte: park4night Oberhof, 2022, «Camping rund um den See ist leider verboten!»; park4night Seestrasse, 12. Juli 2020, «Campen um den kompletten See verboten»; meinwomo Vorderthal, «Rund um den Wägitalersee ist übernachten verboten», mit einem Kommentar vom Juni 2021, wonach eine Nacht im Camper auf dem bezahlten Platz in Innerthal erlaubt war. Kein Bericht zitiert einen Tafeltext, einen Absender oder eine Busse. marchhoefe24.ch, marchhoefe24.ch, park4night.com.
  11. Eigentum und Zutrittsrecht: Schweizerisches Zivilgesetzbuch, SR 210, Art. 641 Abs. 2 (der Eigentümer kann die Sache von jedem herausverlangen, der sie ihm vorenthält, und jede ungerechtfertigte Einwirkung abwehren) und Art. 926 (Selbsthilfe des Besitzers); Schweizerisches Strafgesetzbuch, SR 311.0, Art. 186 (Hausfriedensbruch in Haus, Wohnung, abgeschlossenem Raum oder umfriedetem Hofraum, auf Antrag). Kantonales Wasserrechtsgesetz des Kantons Schwyz, SRSZ 451.100: § 2 Bst. a definiert öffentliche Gewässer als «die Seen, mit Ausnahme der Alpseen und der mit behördlicher Bewilligung künstlich angelegten Seen, sofern diese nicht ausdrücklich als öffentlich erklärt werden», § 9 Abs. 2 nennt «die Schifffahrt und das Baden, soweit die polizeiliche Ordnung es zulässt» als Gemeingebrauch öffentlicher Gewässer; keine Camping- oder Uferzutrittsklausel. Kantonales Waldgesetz SRSZ 313.110, § 14a: bei anhaltender Trockenheit kann das zuständige Amt das Entfachen von Feuern und Feuerwerk im Freien verbieten. fedlex.admin.ch (ZGB), sz.ch (KWRG, PDF).
  12. Fischerei und Bootsvermietung am Wägitalersee (Seepächter), gelesen am 16. September 2026: Fischereibüro, Seestrasse 2, 8858 Innerthal, Telefon 055 446 13 44, info@waegitalersee.ch, in der Fischereisaison täglich 7.00 bis 12.00 und 13.00 bis 19.00 Uhr offen (ab 6.00 Uhr zwischen 16. Mai und 15. August); Tagespatent 30 / 34 Franken, Saison 279 / 399 Franken; Bootsvermietung telefonisch, Stand-up-Paddles 12 bis 15 Franken pro Stunde; die gedruckten Weisungen bitten Angler, Lärm «speziell am frühen Morgen in der Nähe von Wohnhäusern» zu vermeiden. Kein Campingangebot, keine Uferregeln über die Bestimmungen oben hinaus. Weder die AG Kraftwerk Wägital, die keine Website hat, noch Axpo, ewz oder die Gemeinde veröffentlichen Verhaltensregeln für das Ufer. waegitalersee.ch.
  13. Betten und Campingplätze, gelesen am 16. September 2026: Fischers Lodge am Wägitalersee, Seestrasse 5, 8858 Innerthal, +41 79 466 03 77, hallo@fischerslodge.ch, einfache Zimmer mit Gemeinschaftsbad; Gasthaus Stausee, Innerthal, Hotel und Restaurant, rund 15 Zimmer; Bockmattlihütte, rund 1'450 m unter der Nordwestwand, kleines Gästezimmer, an Wochenenden von Ende April bis Ende Oktober bewartet, info@bockmattli.ch, +41 79 827 30 66; die Chälen-Terrasse am Bockmattli, 1'848,8 m, LV95 2'714'850 / 1'217'275, am 11. August 2026 als legal geprüft (Hikebeast, Bockmattli). Camping Vorauen, Klöntalersee GL, Zeltclub Genossenschaft Glarnerland, Naturplatz ohne markierte Parzellen, keine Reservation, offen 1. Mai bis 30. September 2026. Camping Euthal, Sihlsee, Preisseite: «Aus betriebswirtschaftlichen Gründen bieten wir keine Touristenstellplätze und Zeltplätze mehr an.» Bote der Urschweiz, 16. September 2017, «Camping muss Häusern weichen»: Camping Vorderthal Ende September 2017 nach 55 Jahren geschlossen. fischerslodge.ch, zkgl.ch, camping-euthal.ch.
  14. Anreise, Seestand und Geschichte: PostAuto, Fahrplanwechsel vom 14. Dezember 2025, Region Schwyz, Linie 523 Siebnen-Wangen bis Innerthal: neue letzte Abfahrt «Ab Innerthal um 20.59 Uhr nach Siebnen-Wangen», erste Abfahrten ab Siebnen-Wangen 05.34 Uhr werktags und 06.34 Uhr am Wochenende. Axpo Magazin, 14. März 2023, «Erstes Partnerwerk der Schweiz»: «Um Hangrutsche zu vermeiden, wird nur die Wassermenge zwischen den Staukoten 880 und 900 m ü. Meer bewirtschaftet», Konzession bis 2040. Kanton Schwyz, Amt für Gewässer, Seite Wägitalersee: der See «darf aus geologischen, landschaftlichen und betrieblichen Gründen nur auf die minimale Stauhöhe von 880 m ü. M. abgesenkt werden». Wikipedia (de), Wägitalersee: Fläche 4,18 km², Rundstrasse gut 12 km, jährliche Absenkung 1983 von 50 m auf 20 m reduziert «zur Schonung der Steilufer». Blog des Schweizerischen Nationalmuseums, 7. August 2020: 498 ha und 37 Häuser beim Einstau überflutet. postauto.ch, axpo.com, de.wikipedia.org.