Stand: 11. August 2026

Wildcampen am Bockmattli: legal, und der Platz ist nicht der Turm

Drei Ebenen Schweizer Recht, drei leere Ergebnisse, und eine Gemeinde, die zehn Reglemente veröffentlicht, ohne ein einziges Mal das Wort Zelt zu schreiben. Das Bockmattli ist eines der sauberen Ja. Was deine Nacht hier wirklich entscheidet, ist kein Gesetz, sondern eine Kalkwand mit 44,6 Grad. Der nützliche Teil dieses Artikels ist deshalb, wo der flache Boden liegt.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend aufgestellt, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Drei Ebenen, und alle drei kommen leer zurück

Wildcampen am Bockmattli beruht auf einer Abwesenheit, und eine Abwesenheit ist nur dann etwas wert, wenn du sagen kannst, wo genau du hingeschaut hast. Also hier jede Ebene mit dem, was tatsächlich geprüft wurde.

Bund. Abgefragt am 11. August 2026 an drei getrennten Punkten, am Gipfel auf 1'932,6 m, am Bockmattlipass auf 1'796,1 m und bei der Bockmattlihütte auf rund 1'500 m: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, keine BLN-Landschaft, kein Hoch- oder Flachmoor, keine Moorlandschaft, keine Aue, keine Trockenwiese, kein Amphibienobjekt, kein Smaragd-Gebiet, kein Waldreservat, kein Park von nationaler Bedeutung und keine UNESCO-Stätte. Zwei Kontrollen machen daraus einen Befund. Eine Gegenprobe auf LV95 2'626'000 / 1'154'500 liefert das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental, die Ebenen antworten also. Eine Kontrolle auf eine ungültige Ebene liefert HTTP 400 statt eines leeren Ergebnisses, und das ist die Falle, die aus einem Tippfehler eine Entwarnung macht.1

Kanton. Der Kanton Schwyz kennt kein allgemeines Campingverbot, und es gibt genau zwei Stellen in seinem Recht, an denen das Wort überhaupt vorkommt. Die eine ist der Planungskatalog: § 18 Abs. 2 Bst. g des Planungs- und Baugesetzes führt Intensiverholungszonen für "Camping- und Zeltplätze" auf, das ist ein Zonentyp und keine Regel über dich. Die andere ist die, die man sich gegenseitig zitiert, also hier vollständig:3

"Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen dürfen zur Benützung für mehr als 48 Stunden nur auf bewilligten Campingplätzen aufgestellt werden."Kanton Schwyz, Planungs- und Baugesetz, SRSZ 400.100 vom 14. Mai 1987, § 70 Abs. 1.

Wohnwagen, Mobilheime "und dergleichen", und das erst ab einer Benützung über 48 Stunden. Ein Rucksackzelt, das 1'000 Höhenmeter hinaufgetragen und vor dem Frühstück wieder abgebaut wird, ist weder der Gegenstand noch die Dauer, die dieser Paragraf beschreibt, und ihn auf einen Biwaksack zu lesen hiesse, ihn über seinen Wortlaut hinaus zu dehnen. Der andere Kandidat des Kantons, das Landschafts- und Naturschutzgesetz SRSZ 721.110, enthält Zelt, Campieren, Camping, Biwak, Übernachten oder Betreten gar nicht; es ist der Rahmen, in dem die Gemeinden Schutzperimeter ausscheiden, und das massgebende Campingverbot ist in diesem Kanton deshalb kommunal und nicht kantonal.4

Gemeinde, und hier entscheidet sich ein Schwyzer Urteil normalerweise. Innerthal veröffentlicht seine Reglemente in einer Liste, und die ist kurz genug zum Durchlesen: Abfall, Bau, Elektrizitätsversorgung in zwei Fassungen, Feuerwehr, Friedhof, Kanalisation, Parkgebühren, Tiefkühlanlage und Wasserversorgung. Zehn Dokumente. Es gibt kein Polizeireglement und kein Campingreglement, und das zählt, weil in diesem Kanton genau das die beiden Orte sind, an denen ein kommunales Campingverbot wohnt. Und das Baureglement selbst, die am 22. Juni 2021 genehmigte Fassung, die der ÖREB-Kataster als geltend bezeichnet, enthält null Treffer für Zelt, Campier, Camping, Biwak, Übernacht, Nächtig, Wohnwagen, Fahrnisbaute oder Feuer, bei einer Suche, in der die Kontrollbegriffe Zone und Art. dutzendfach treffen, die Suche hat also funktioniert.23

Und der Kataster ist sich über den Boden einig, auf dem du stehen würdest. Der ÖREB-Auszug für die Parzelle unter dem Gipfel, EGRID CH335379935490, Parzelle 107, 1'808'059 Quadratmeter, führt neun Beschränkungen, und jede einzelne trägt eine Flächengeometrie, es wurde also nichts stillschweigend übersprungen. Am tatsächlichen Punkt geprüft, deckt nur eine davon den Gipfel und die Schulter ab: "Übriges Gemeindegebiet", rechtskräftig, dazu eine Lärmempfindlichkeitsstufe. Innerthal führt in seinem Plan durchaus Naturschutzzonen, eine Landschaftsschutzzone und einen Wildtierkorridor. Keine davon reicht bis hierher, und genau das macht die Abwesenheit berichtenswert.2

Das Recht sagt ja, der Fels sagt nicht dort

Hier ist der Teil, den ich wollte, wenn ich heute Nachmittag vom See hochlaufen würde, denn am Bockmattli ist die rechtliche Antwort die einfache Hälfte.

Der Gipfel ist ein Kalkturm. Im Terrainmodell des Bundes beprobt, misst der Boden am Gipfelpunkt 44,6 Grad, und der Bockmattlipass 28,5 Grad. Das sind Zahlen für jemanden, der klettert, nicht für jemanden, der schläft. Scannt man dasselbe Becken nach flachem Boden über 1'750 m und hält 50 Meter Abstand zum Wasser, gewinnt ein Kandidat deutlich:5

Der Platz: die Schulter im Chälen, 1'848,8 m, LV95 2'714'850 / 1'217'275, WGS84 47,096518 N / 8,951505 O. Neigung 1,7 Grad, und flacher wird dieses Becken nicht. Sie liegt 724 Meter vom Gipfel, 424 Meter vom Bockmattlipass und 541 Meter vom kleinen Weiher unter dem Pass, die Fünfzig-Meter-Regel zum Wasser ist damit bequem eingehalten. Sie liegt über der Waldgrenze, auf Innerthaler Boden, in der Zone, die der Kataster Übriges Gemeindegebiet nennt. Eine zweite, höhere Schulter misst 3,0 Grad auf 1'929,3 m, falls du die Höhe willst.52

Zwei Dinge zur Nachbarschaft. Es gibt einen 8 mal 8 Meter grossen Weiher auf rund 1'840 m unter dem Pass, LV95 2'715'339 / 1'217'506, und der flachste Boden im ganzen Scan liegt zwölf Meter von seinem Rand. Nimm ihn nicht. Das ist die Stelle, an der ein Zelt das einzige Wasser im Becken verdreckt, und genau deshalb ist die Schulter darüber die Empfehlung.5

Und da ist die Bockmattlihütte auf rund 1'450 bis 1'500 m, die Kletterhütte unter der Nordwestwand, gut zwei Stunden von Innerthal auf 906 m über die Schwarzenegg. Sie hat einen kleinen Schlafraum für Gäste, ist von Ende April bis Ende Oktober an den Wochenenden bewartet und nimmt Reservationen auf info@bockmattli.ch oder +41 79 827 30 66. Du musst hier rechtlich mit niemandem reden. Es ist trotzdem die Nummer, die man haben will, denn die Leute dort wissen, welche Ecke dieser Schulter diese Woche beweidet wird, und ein rücksichtsvoller Camper, der Hallo sagt, ist der Grund, warum solche Orte unreguliert bleiben.6

Der Pass ist zweieinhalb Meter von einem anderen Kanton entfernt

Gipfel: WGS84 47,100713 N / 8,958804 O, LV95 2'715'395 / 1'217'752, rund 1'932,6 m, Gemeinde Innerthal, Kanton Schwyz, auf dem Grat, der das Wägital über dem Wägitalersee abschliesst. Die Bockmattlihütte und die Klettertürme liegen auf der Nordwestseite, der Bockmattlipass schneidet den Grat auf rund 1'796 m.

Jetzt das Detail, das dich erwischen könnte. Die Kantonsgrenze läuft durch den Bockmattlipass. Gegen die Bundesgrenzebene eingegrenzt, gefiltert auf das laufende Jahr, damit keine längst fusionierte Gemeinde für eine heutige antwortet, liegt die Linie zwischen LV95 2'715'268,0, was Innerthal SZ ist, und 2'715'268,1, was Glarus Nord GL ist. Der Passpunkt des Ortsverzeichnisses ist 2,5 Meter von der Glarner Seite entfernt. Ein Schritt über den Sattel, und du hast den Kanton gewechselt.7

Ausnahmsweise ist das keine Falle, und das gehört klar gesagt: Auch der Kanton Glarus kennt keine Campierbestimmung. Für einen früheren Artikel auf dieser Seite wurden vier Glarner Erlasse vollständig gelesen, darunter die Kantonale Ordnungsbussenverordnung, und keiner enthält Campieren, Zelt, Biwak oder Übernachten. Die Antwort kippt also nicht, wenn deine Füsse die Linie überschreiten. Was wechselt, ist die Gemeinde, und mit ihr die kommunalen Regeln, die Glarus Nord haben mag und die dieser Artikel für dich nicht geprüft hat. Die Empfehlung bleibt auf der Schwyzer Seite, wo alles oben Genannte verifiziert ist.8

Eines behaupte ich nicht: ob die Schulter, die du wählst, in der Woche deiner Ankunft beweidet oder gemäht wird. Dafür ist die Hüttennummer da, und das Wort des Alppersonals schlägt jede Karte.

  • Die Schulter im Chälen auf 1'848,8 m, LV95 2'714'850 / 1'217'275, 1,7 Grad, über der Waldgrenze und 541 m zurück vom Weiher, für eine Nacht5.
  • Die höhere Schulter auf 1'929,3 m, 3,0 Grad, wenn du auf Augenhöhe mit den Türmen sein willst5.
  • Nicht auf dem Gipfel und nicht im Sattel, 44,6 beziehungsweise 28,5 Grad, und nicht innerhalb von fünfzig Metern zum Weiher unter dem Pass.
  • Die Bockmattlihütte, rund 1'450 bis 1'500 m, kleiner Schlafraum, von Ende April bis Ende Oktober an den Wochenenden bewartet, wenn du lieber ein Dach hast6.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das zählt dort mehr, wo du tatsächlich darfst, als dort, wo du nicht darfst, und am Bockmattli darfst du. Innerthal hat kein Campingverbot zu verlieren, und genau so eine schlechte Nacht draussen ist der Weg, wie ein Ort eines bekommt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Das Urteil beruht auf dem Fehlen jeder Verbotsnorm auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, und ein Fehlen kann enden: Innerthal könnte ein Polizei- oder Campingreglement erlassen, und der Kanton Schwyz könnte gesetzgeben. Die Empfehlung gilt für die Schwyzer Seite des Grats; die Seite von Glarus Nord jenseits des Passes ist hier auf Gemeindeebene nicht geprüft. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Bockmattli erlaubt?
Ja, für eine einzelne Nacht. Keine Bundesnorm erfasst den Gipfel, den Pass oder die Hütte: Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Moor-, Auen-, Trockenwiesen-, Amphibien-, Waldreservats- und Nationalparkebenen liefern alle ein leeres Ergebnis, geprüft mit einer Gegenprobe und einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene. Der Kanton Schwyz kennt kein allgemeines Campingverbot, und die Gemeinde Innerthal veröffentlicht zehn Reglemente, darunter kein Polizeireglement und kein Campingreglement.
Verbietet der Kanton Schwyz das Campieren nicht?
Nein, nicht allgemein. Die einzigen Campingwörter im Schwyzer Kantonsrecht stehen in § 70 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (SRSZ 400.100), wonach Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen zur Benützung für mehr als 48 Stunden nur auf bewilligten Campingplätzen aufgestellt werden dürfen, und in § 18 Abs. 2 Bst. g, der Campingplätze als Zonentyp aufführt. Keines von beiden erfasst das Zelt einer Wanderin für eine Nacht. Das Landschafts- und Naturschutzgesetz (SRSZ 721.110) verwendet die Wörter Zelt, Campieren oder Biwak überhaupt nicht.
Wo genau soll ich aufstellen?
Nicht auf dem Gipfel. Die Gipfelprobe misst 44,6 Grad Kalk, der Bockmattlipass 28,5 Grad. Der brauchbare Boden ist die Schulter im Chälen auf 1'848,8 m, LV95 2'714'850 / 1'217'275, mit 1,7 Grad, 724 Meter vom Gipfel und 424 Meter vom Pass. Eine zweite Schulter auf 1'929,3 m misst 3,0 Grad. Beide liegen über der Waldgrenze und beide über 500 Meter vom kleinen Weiher unter dem Pass, die Fünfzig-Meter-Regel zum Wasser ist damit locker eingehalten.
In welchem Kanton bin ich am Bockmattlipass?
Das hängt davon ab, auf welcher Seite des Sattels du stehst. Die Grenze zwischen Schwyz und Glarus läuft durch den Pass, und der Passpunkt des Ortsverzeichnisses liegt 2,5 Meter von der Glarner Seite; gegen die aktuelle Bundesgrenzebene eingegrenzt, liegt die Linie zwischen LV95 2'715'268,0 (Innerthal SZ) und 2'715'268,1 (Glarus Nord GL). Gipfel, Schulter und Hütte liegen alle auf der Schwyzer Seite. Der Kanton Glarus kennt ebenfalls keine Campierbestimmung, die kantonale Antwort kippt also nicht, aber die kommunalen Regeln auf der Glarner Seite sind in diesem Artikel nicht geprüft.
Muss ich die Bockmattlihütte fragen?
Rechtlich nicht, aber es ist die Nummer, die man haben will. Die Bockmattlihütte liegt auf rund 1'450 bis 1'500 m unter der Nordwestwand, hat einen kleinen Schlafraum für Gäste und ist von Ende April bis Ende Oktober an den Wochenenden bewartet. Du erreichst sie auf info@bockmattli.ch oder +41 79 827 30 66. Für eine einzelne Nacht auf offenem Boden verpflichtet dich nichts zum Anruf, aber die Leute dort wissen, wofür die Schulter diese Woche genutzt wird, und das ist mehr wert als eine Karte.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 11. August 2026 an drei Punkten: Gipfel Bockmattli, WGS84 47,100713 N / 8,958804 O, LV95 2'715'395 / 1'217'752, rund 1'932,6 m; Bockmattlipass, LV95 2'715'266 / 1'217'356, rund 1'796,1 m; und Bockmattlihütte, LV95 2'714'754 / 1'217'600. An allen drei liefern die Ebenen für Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Hochmoore, Flachmoore, Moorlandschaften, Auen, Trockenwiesen, Amphibien, Smaragd, Waldreservate, Pärke von nationaler Bedeutung und UNESCO ein leeres Ergebnis. Geprüft mit einer Gegenprobe auf LV95 2'626'000 / 1'154'500, die das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental liefert, und einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 liefert statt eines leeren Ergebnisses. map.geo.admin.ch.
  2. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton Schwyz, Auszug für EGRID CH335379935490, am 11. August 2026 mit Geometrie bezogen: Parzelle 107, Gemeinde Innerthal, 1'808'059 m2, neun Beschränkungen, alle mit Flächengeometrie (keine Punkt- oder Linieneinträge, es wurde also kein Polygon übersprungen). Punkt-in-Polygon am Gipfel und an der Schulter im Chälen liefert nur "Übriges Gemeindegebiet" (Typencode 49.4.1), Rechtsstatus rechtskräftig, dazu die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III. Die Legende der Gemeinde führt zudem Naturschutzzone (31.1.1, 31.9.1, 52.4.1), Landschaftsschutzzone (52.1.1) und Wildtierkorridor (52.9.1), von denen keine den Punkt abdeckt. Zuständige Stelle: Gemeindeverwaltung Innerthal, Kirchenrain, 8858 Innerthal. map.geo.sz.ch.
  3. Gemeinde Innerthal, veröffentlichte Reglemente, gelesen am 11. August 2026. Die Reglementeseite der Gemeinde führt genau zehn Dokumente: Abfallreglement, Baureglement, EW Reglement bis 31.08.21, EW Reglement ab 01.09.21, Feuerwehrreglement, Friedhofreglement, Kanalisationsreglement, Parkgebührenreglement, Tiefkühlanlage Reglement und Wasserversorgungsreglement. Es gibt kein Polizeireglement und kein Camping-Reglement. Das geltende Baureglement, die am 22. Juni 2021 genehmigte und vom Kataster als solche bezeichnete Fassung, wurde vollständig gelesen: null Treffer für Zelt, Campier, Camping, Biwak, Übernacht, Nächtig, Wohnwagen, Fahrnisbaute oder Feuer, gegen die Kontrollbegriffe Zone (25 Treffer) und Art. (91 Treffer). Gemeindeverwaltung Innerthal, Gemeindeplatz 5, 8858 Innerthal, Telefon 055 446 11 49. innerthal.ch.
  4. Kantonales Recht des Kantons Schwyz. Planungs- und Baugesetz, SRSZ 400.100 vom 14. Mai 1987, § 70 Abs. 1 wörtlich: "Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen dürfen zur Benützung für mehr als 48 Stunden nur auf bewilligten Campingplätzen aufgestellt werden"; § 18 Abs. 2 Bst. g führt Intensiverholungszonen für "Camping- und Zeltplätze" als Zonentyp auf. Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG), SRSZ 721.110 vom 24. September 1992, vollständig gelesen: null Treffer für Zelt, Campier, Camping, Biwak, Übernacht, Nächtig, Wohnwagen oder Betret, bei treffender Kontrolle. Schwyz kennt damit kein allgemeines Campingverbot; Campingverbote sind in diesem Kanton kommunal und hängen an benannten Perimetern. sz.ch.
  5. Geländeanalyse, 11. August 2026, aus dem Terrainmodell des Bundes auf einem 25-m-Raster über LV95 2'714'700 bis 2'715'750 Ost und 1'217'050 bis 1'217'950 Nord. Neigung an der Gipfelprobe 44,6 Grad, am Bockmattlipass 28,5 Grad. Flachster Boden über 1'750 m mit 50 m Abstand zu Oberflächenwasser: 1,7 Grad auf 1'848,8 m, LV95 2'714'850 / 1'217'275 (724 m vom Gipfel, 424 m vom Pass, 541 m vom Weiher), danach 3,0 Grad auf 1'929,3 m, LV95 2'714'850 / 1'217'100. Der Weiher unter dem Pass ist ein 8 mal 8 m grosses Gewässer auf LV95 2'715'339 / 1'217'506, aus OpenStreetMap übernommen und umprojiziert; die ungepufferte flachste Probe liegt 12 m von seinem Rand, weshalb sie ausgeschlossen ist. map.geo.admin.ch.
  6. Bockmattlihütte, die Kletterhütte unter der Nordwestwand des Bockmattli, rund 1'450 bis 1'500 m, Gemeinde Innerthal. Kleiner Schlafraum für Gäste, von Ende April bis Ende Oktober an den Wochenenden bewartet, Kontakt info@bockmattli.ch und +41 79 827 30 66. Zustieg von Innerthal auf 906 m über die Schwarzenegg, gut zwei Stunden. bockmattli.ch.
  7. Bundesgrenzebene swissBOUNDARIES3D, Gemeindeflächen, abgefragt am 11. August 2026 und auf das laufende Jahr gefiltert, damit historische Gemeindegeometrien nicht für die heutige antworten. Gipfel, Schulter im Chälen und Bockmattlihütte liefern alle Innerthal SZ. Die Grenze zwischen Schwyz und Glarus läuft durch den Bockmattlipass: auf 0,08 m eingegrenzt liegt die Linie zwischen LV95 2'715'268,0 / 1'217'354,6 (Innerthal SZ) und 2'715'268,1 / 1'217'354,6 (Glarus Nord GL), womit der Passpunkt des Ortsverzeichnisses 2,5 m von der Glarner Seite entfernt liegt. map.geo.admin.ch.
  8. Kanton Glarus, für die andere Seite des Passes. Für die Analyse zur Wichlenmatt auf dieser Seite wurden vier kantonale Erlasse vollständig gelesen, darunter die Kantonale Ordnungsbussenverordnung, und keiner enthält Campieren, Zelt, Biwak oder Übernachten. Glarus kennt also keine kantonale Campierbestimmung und keinen Ordnungsbussen-Eintrag dafür. Deshalb kippt die kantonale Antwort beim Überschreiten des Sattels nicht. Was wechselt, ist die Gemeinde zu Glarus Nord, deren kommunale Regeln ausserhalb des Rahmens dieses Artikels liegen. Wildcampen in der Wichlenmatt.