Stand: 10. September 2026

Wildcampen auf der Wichlenmatt

Die Wichlenmatt ist der ebenste Boden im hinteren Sernftal, und sie liegt vollständig im Schiessplatz Wichlen. Die Betreiberin verbietet dort das Campieren und lässt Zivilpersonen nur auf Strassen und Wegen zu. Während des Schiessbetriebs ist ein Teil ganz gesperrt.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hin, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Die Ebene, die niemand abfragt, und warum sich die Mulde ohne sie offen liest

Macht man auf der Wichlenmatt die übliche Prüfung, kommt sie sauber zurück. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet am Punkt, kein BLN-Objekt, keine Wildruhezone, keine Moorlandschaft, kein Flach- oder Hochmoor, kein Waldreservat. Der Kanton Glarus kennt überhaupt keine Campierbestimmung, und seine Bussenliste enthält keinen Campiertatbestand. Die Gemeinde verbietet das Campieren Ort für Ort statt über eine Grenze, und die Wichlenmatt ist keiner der benannten Orte.16

Das alles stimmt, und es stimmt bis heute. Es ist bloss nicht die Antwort, denn was diesen Boden regiert, ist kein Naturschutzinstrument. Der Sachplan Waffen- und Schiessplätze liefert an diesem Punkt genau ein Objekt, und das ist der Anlageperimeter des Schiessplatzes Wichlen.2

Dieser Perimeter ist kein Vorschlag. Sein Koordinationsstand ist Festsetzung, sein Status in Kraft, und das seit dem 19. August 1998, aus Objektblatt 08.23 des Sachplans von 1998. Er deckt 13,94 km² des Talschlusses, und eine exakte Verschneidung legt 100 Prozent der 1,13 km² grossen benannten Wichlenmatt hinein. Der nächste Rand von der Muldenmitte aus liegt 902 Meter entfernt in Richtung 57.2

Und der Boden gehört dem Bund. Das Dokument der Betreiberin sagt es selbst: "Das Gelände des Schiessplatzes Wichlen ist Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft." Der Kataster stimmt zu, der Punkt liegt auf Liegenschaft 807 im Grundbuch Elm.3

Was der Schiessplatz tatsächlich verbietet

Betreiberin ist armasuisse, und sie publiziert eine Benutzungsordnung für Zivilpersonen. Ein einziges Blatt, überwiegend eine Karte, und zwei Zeilen darauf entscheiden diesen Artikel.3

"Gebiet darf auf eigene Verantwortung nur auf Strassen und Wegen begangen werden, situationsbedingte Signalisationen sind zu beachten."Benutzungsordnung für Zivilpersonen, Schiessplatz Wichlen, 9. Oktober 2023, Legende zur Perimetergrenze.

Fang dort an, denn damit ist der Fall entschieden, bevor das Wort Campieren überhaupt auftaucht. Ein Zelt aufstellen heisst den Weg verlassen. Die Erlaubnis, die Zivilpersonen innerhalb dieses Perimeters bekommen, reicht nicht über Strassen und Wege hinaus, es gibt hier also keine Variante eines Biwaks, die im Erlaubten bleibt.3

Das Wort kommt allerdings vor, und armasuisse schreibt es ohne Einschränkung: "Auf dem Schiessplatzareal darf nicht campiert werden." Dieselbe Quelle hält fest, dass zwei gerichtliche Verbote erwirkt wurden, eines nur für die Zubringerstrasse und eines für die beiden Parzellen des Schiessplatzgeländes, und die Benutzungsordnung sagt zivilen Benutzern klar, dass sie es einzuhalten haben: "Zivile Benutzerinnen und Benutzer des Schiessplatzes haben das gerichtliche Verbot einzuhalten und die Signalisationen zu beachten."3

Was das kostet. Ein gerichtliches Verbot ist das Instrument von Art. 258 ZPO, und die Busse dazu geht bis 2'000 Franken. Eine ehrliche Grenze, genannt, weil der Rest dieses Artikels auf Dokumenten steht, die ich selbst gelesen habe: Diesen konkreten Entscheid konnte ich nicht lesen. Das Portal des Glarner Amtsblatts beantwortet eine Suche von aussen nicht, die Verfahrensnummer und der genau publizierte Betrag stehen deshalb hier nicht. Was hier steht, ist das, was Grundeigentümerin und Betreiberin über ihren eigenen Boden publizieren.4

Und dann ist da der Grund, aus dem es einen Schiessplatz gibt. Teile des Perimeters werden gesperrt, während die Armee übt, und in diesen Zeiten ist der Zugang zum gefährdeten Raum ganz verboten statt auf Wege beschränkt. Der Hang südlich der Mulde heisst auf der Karte der Betreiberin Zielhang. Das ist kein Ort, an dem die Rechtsfrage die interessanteste ist.3

Zwei weitere Verbote im selben Talschluss, und wo du schläfst

Die Wichlenmatt wurde hier früher als Insel offenen Bodens zwischen zwei Verboten beschrieben. Die Geografie stimmt, die Zahl war um eines zu klein: Es sind drei, und die Mulde liegt im dritten.56

Nordwestlich, 1'054 Meter entfernt, beginnt das eidgenössische Jagdbanngebiet Kärpf. Es steht unter integralem Schutz, und darin ist freies Zelten und Campieren durch Bundesverordnung verboten, zum Bussentarif von 150 Franken, ohne Ausnahme fürs Schlafen ohne Zelt. Richetlipass und Leglerhütte liegen beide darin, eine Route, die dorthin weitergeht, ist also eine zum Durchgehen und nicht zum Schlafen.5

Südöstlich, 5,18 Kilometer weiter im selben Tal, steht der Panixerpass auf der Verbotsliste der Gemeinde, mit einer Busse bis 2'000 Franken. Glarus Süd verbietet das Campieren, indem es Orte benennt, und dieser Pass ist einer der Namen.6

Wo also findet die Nacht statt. Die Martinsmadhütte SAC, 2'003 m, liegt 8,2 km östlich und damit ausserhalb des Schiessplatzperimeters und ausserhalb des Kärpf, beides an der Hütte selbst geprüft. Elm am Talende, 7 km nordöstlich, liegt ebenfalls ausserhalb von beidem und hat die gewöhnlichen Zimmer und einen Campingplatz. Die Leglerhütte, 3,1 km nördlich, ist ein Dach und kein Schlafplatz: Sie liegt im Banngebiet.7

Nordöstlich der Mulde gibt es ab rund 950 Metern ungeschützten Boden, ausserhalb des Schiessplatzes und ausserhalb des Banngebiets. Dieser Artikel nennt dort keinen Schlafplatz, aus demselben Grund, aus dem er jenseits keiner Grenze einen nennt: Dieses Gelände wurde für diesen Text nicht gescannt, und "ausserhalb der Linie" ist nicht dasselbe wie "irgendwo, wo man liegen kann". Wenn du die Wichlenmatt selbst willst, geh sie bei Tag, bleib auf dem Weg, und schau vorher in den Schiessplan.7

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Sie gelten überall, und auf so einem Boden ist die erste keine Anstandsregel: Ein Schiessplatz hat Sperrzeiten, und der einzige verlässliche Weg, eine zu kennen, ist vor der Abfahrt nachzuschauen.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand September 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.

Dieser Artikel war am 11. August 2026 als für eine Nacht legal publiziert, gestützt auf eine Prüfung der eidgenössischen Naturschutzinventare sowie der kantonalen und kommunalen Erlasse. Diese Prüfung war korrekt und liefert heute dasselbe Resultat. Sie fragte den Sachplan Waffen- und Schiessplätze nicht ab, und genau der regiert diese Mulde; der Artikel wurde am 10. September 2026 auf diesen Befund hin neu bewertet. Wer die frühere Fassung gelesen und eine Nacht hier geplant hat: Das ist die Korrektur.

Die Bussenzahl ist die Obergrenze von Art. 258 ZPO, dem Instrument, das die Benutzungsordnung für zivile Benutzer als verbindlich erklärt. Den Text des konkreten Entscheids, seine Verfahrensnummer und den mit ihm publizierten Betrag konnte ich nicht beschaffen, weil das Portal des kantonalen Amtsblatts eine Suche von aussen nicht beantwortet. Das Campierverbot selbst, die Beschränkung auf Strassen und Wege und das Bundeseigentum sind aus den publizierten Dokumenten der Betreiberin zitiert.

Sperrzeiten ändern. Halte dich an die Signalisation und den publizierten Schiessplan vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf der Wichlenmatt erlaubt?
Nein. Das ganze benannte Gebiet liegt im Perimeter des Schiessplatzes Wichlen, eines militärischen Schiessplatzes des Bundes, verbindlich seit dem 19. August 1998. Die Betreiberin armasuisse hält fest, dass auf dem Schiessplatzareal nicht campiert werden darf, und ihre Benutzungsordnung für Zivilpersonen lässt das Gebiet nur auf Strassen und Wegen begehen. Der Boden ist Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Warum stand hier vorher, es sei legal?
Weil die Prüfung dahinter im falschen Regal nachgeschaut hat, und das gehört klar gesagt. Sämtliche eidgenössischen Naturschutzinventare sind an diesem Punkt leer, der Kanton Glarus kennt keine Campierbestimmung, und die Gemeinde verbietet das Campieren Ort für Ort, ohne die Wichlenmatt zu nennen. Das war im August 2026 richtig und ist es bis heute. Nie abgefragt wurde der Sachplan Waffen- und Schiessplätze, der an diesem Punkt den Schiessplatz Wichlen liefert. Der Artikel wurde am 10. September 2026 neu bewertet.
Was würde es kosten?
Das Instrument ist ein gerichtliches Verbot nach Art. 258 ZPO, das eine Busse bis 2'000 Franken trägt. armasuisse hält fest, dass für dieses Gelände zwei solche Verbote erwirkt wurden, eines für die Zubringerstrasse und eines für beide Parzellen des Schiessplatzes, und ihre Benutzungsordnung sagt zivilen Benutzern, dass sie es einzuhalten haben. Den Entscheid selbst konnte ich nicht lesen, die Verfahrensnummer und der genau publizierte Betrag stehen deshalb hier nicht.
Darf ich dort überhaupt hin?
Ja, ausserhalb der Sperrzeiten und auf Strassen und Wegen. Die Benutzungsordnung sagt, das Gebiet dürfe auf eigene Verantwortung nur auf Strassen und Wegen begangen werden, situationsbedingte Signalisationen seien zu beachten. Während des Schiessbetriebs ist der Zugang zum gefährdeten Raum ganz verboten. Schau vorher in den publizierten Schiessplan, und denk daran, dass der Hang südlich der Mulde der Zielhang ist.
Wo schlafe ich stattdessen?
In der Martinsmadhütte SAC auf 2'003 m, 8,2 km östlich, die ausserhalb des Schiessplatzes und ausserhalb des Jagdbanngebiets Kärpf liegt. Elm am Talende, 7 km nordöstlich, liegt ebenfalls ausserhalb von beidem und hat Zimmer und einen Campingplatz. Geh nicht einfach nach Nordwesten aus dem Schiessplatz hinaus: Dort beginnt nach 1'054 Metern das Jagdbanngebiet Kärpf, und freies Zelten darin ist eine Bundesübertretung zu 150 Franken.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten und das nationale Höhenmodell, abgefragt am 10. September 2026 auf der Wichlenmatt, LV95 2'725'190 / 1'195'612, 2'047,5 m, Gemeinde Glarus Süd GL. Die Layer für Jagdbanngebiete, BLN, Wildruhezonen, Moorlandschaften, Flach- und Hochmoore sowie Waldreservate liefern am Punkt durchwegs ein leeres Resultat, bei einer Kontrolle über einen ungültigen Layer, die HTTP 400 statt einer leeren Liste zurückgibt. Diese leeren Antworten sind echt, und sie sind der Grund, weshalb eine übliche Prüfung diese Mulde als offen liest. Gelände am selben Tag neu verifiziert, 25-Meter-Raster im Umkreis von 300 m: 55 von 529 Zellen unter 2 Grad, 161 unter 5 Grad, flachste 0,2 Grad, der ebene Boden durchwegs zwischen 2'043 und 2'046 m, mediane Hangneigung 8,9 Grad. Es ist der ebenste Boden im Talschluss, und genau deshalb zählt die Korrektur weiter unten. map.geo.admin.ch. ↩
  2. Sachplan Militär, Anlageperimeter "Schiessplatz Wichlen", Bundeslayer ch.vbs.sachplan-infrastruktur-militaer_kraft, Objekt 08.203-32-M-2_p_cl1, am Punkt abgefragt am 10. September 2026: Massnahmentyp Anlageperimeter, Koordinationsstand Festsetzung, Status in Kraft, gültig ab 19. August 1998, beschrieben als "Objektblatt 08.23 des Sachplans Waffen- und Schiessplätze von 1998". Der zurückgegebene Perimeter ist ein Ring mit 101 Stützpunkten von LV95 2'722'604 bis 2'728'823 Ost und 1'192'447 bis 1'197'286 Nord, Fläche 13,94 km2. Verschnitten mit dem swissNAMES3D-Gebietspolygon "Wichlenmatt" (106 Stützpunkte, 1,13 km2): 1'812 von 1'812 Zellen im 25-Meter-Raster liegen darin, 100 Prozent, und der Punkt selbst prüft als innenliegend. Nächster Perimeterrand vom Punkt 902 m in Richtung 57; die Ausgänge in 24 Richtungen reichen von 950 m nach Nordosten bis 3,4 km nach Südosten. Objektblatt 08.23 (PDF), map.geo.admin.ch. ↩
  3. armasuisse Immobilien, Schiessplatz Wichlen. Die Seite der Betreiberin hält fest: "Auf dem Schiessplatzareal darf nicht campiert werden." Sie hält ebenso fest, dass die Benutzungsordnung nach Einsprachen gegen den Entwurf von 2022 zusammen mit der Gemeinde Glarus Süd überarbeitet und auf Herbst 2023 in Kraft gesetzt wurde und dass zwei gerichtliche Verbote beantragt wurden, eines für "nur die Zubringerstrasse zum Schiessplatz" und eines für "die beiden Parzellen des Schiessplatzgeländes". Die Benutzungsordnung für Zivilpersonen, Schiessplatz Wichlen, vom 9. Oktober 2023: "Das Gelände des Schiessplatzes Wichlen ist Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Gewisse Gebiete im gefährdeten Raum werden zeitweise gesperrt und von der Armee zu Ausbildungszwecken verwendet. Während den Sperrzeiten ist der Zugang zu diesen Bereichen für zivile Benutzerinnen und Benutzer verboten... Zivile Benutzerinnen und Benutzer des Schiessplatzes haben das gerichtliche Verbot einzuhalten und die Signalisationen zu beachten." Ihre Legende zur Perimetergrenze lautet "Gebiet darf auf eigene Verantwortung nur auf Strassen und Wegen begangen werden", und der Hang südlich der Mulde ist als Zielhang beschriftet. Kataster: Der Punkt liegt auf Liegenschaft 807, Grundbuch Elm, EGRID CH456722786959. ar.admin.ch, Benutzungsordnung 2023 (PDF). ↩
  4. Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), SR 272, Art. 258 "Grundsatz", das Instrument hinter einem gerichtlichen Verbot: Wer an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, kann beim Gericht verlangen, jede Besitzesstörung zu verbieten und eine Busse bis 2'000 Franken anzudrohen. Das ist die Obergrenze des Instruments, das die Benutzungsordnung für zivile Benutzer des Schiessplatzes als verbindlich erklärt. Genannte Grenze: Der für dieses Gelände publizierte Entscheid wurde für diesen Artikel nicht gelesen. Das Glarner Amtsblatt ist seit Januar 2021 online und ab dann massgebend, doch sein Portal beantwortet eine Stichwortsuche von aussen nicht, weshalb weder die Verfahrensnummer noch der mit dem Entscheid publizierte Betrag hier wiedergegeben wird. fedlex.admin.ch, amtsblatt.gl.ch. ↩
  5. Eidgenössisches Jagdbanngebiet Kärpf, dessen Grenze 1'054 m nordwestlich des Wichlenmatt-Punkts liegt, auf dem Bundesinventarlayer bisektiert. Es steht unter integralem Schutz, also greift VEJ SR 922.31 Art. 5 Abs. 1 Bst. e ohne Zonenqualifikation, "Das freie Zelten und Campieren ist verboten", und OBV SR 314.11 Anhang 2 Ziff. 12005 tarifiert das mit 150 Franken. Eine Ausnahme fürs Draussenschlafen ohne Zelt gibt es nicht. Der Richetlipass, 1,11 km, und die Leglerhütte SAC, 3,07 km nördlich, prüfen beide als innerhalb des Banngebiets. map.geo.admin.ch, fedlex.admin.ch. ↩
  6. Kantonale und kommunale Ebene, beide am 10. September 2026 neu verifiziert und beide unverändert gegenüber der ersten Fassung dieses Artikels. Der Kanton Glarus kennt keine Campierbestimmung in seiner Gesetzessammlung und keinen Campiereintrag in seiner Bussenliste. Glarus Süd verbietet das Campieren Ort für Ort, über gerichtliche Verbote auf Gemeindeland statt über eine Grenze, und die benannten Orte sind Muttenchopf und Muttsee-Limmern, der Oberblegisee, der Panixerpass, Tierfed und das Klöntal. Die Wichlenmatt ist nicht darunter, und darauf stützte sich die frühere Fassung dieses Artikels. Der Panixerpass liegt 5,18 km südöstlich der Wichlenmatt im selben Tal und trägt eine Busse bis 2'000 Franken. Ein gemeindeweites Campierreglement war für 2026 in Arbeit und ist nicht gekommen. gesetze.gl.ch. ↩
  7. Wo du stattdessen schläfst, jedes am 10. September 2026 gegen beide Perimeter geprüft. Martinsmadhütte SAC, 2'003 m, LV95 2'733'328 / 1'194'980, 8,16 km östlich: ausserhalb des Schiessplatzperimeters und ausserhalb des Kärpf. Elm, LV95 2'731'854 / 1'197'705, 6,98 km nordöstlich am Talende: ausserhalb von beidem, mit den gewöhnlichen Zimmern und einem Campingplatz. Leglerhütte SAC, 3,07 km nördlich: ausserhalb des Schiessplatzes, aber im Kärpf, sie taugt also als Dach und nicht als Schlafplatz. Wichlenalp, 0,97 km südlich, prüft als innerhalb des Schiessplatzes. Boden ausserhalb beider Perimeter beginnt rund 950 m nordöstlich der Mulde auf etwa 2'260 m; dort wird kein Schlafplatz publiziert, weil dieses Gelände für diesen Artikel nicht gescannt wurde. map.geo.admin.ch. ↩