Stand: 11. August 2026

Wildcampen auf der Wichlenmatt

Auf der Wichlenmatt darfst du draussen schlafen: kein Verbot des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde reicht bis in diese Mulde auf 2'047 m, und der Boden ist aussergewöhnlich eben. Zwei Verbote liegen im selben Talschluss, nordwestlich und südöstlich.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hin, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: wildcampen oder biwakieren.

Glarus legiferiert nicht übers Campieren, und die Gemeinde legiferiert per Gerichtsverbot

Wildcampen auf der Wichlenmatt ist erlaubt, und wie immer, wenn die Antwort ja lautet, liegt die Arbeit darin, eine Abwesenheit zu belegen statt eine Erlaubnis zu lesen.

Der Kanton Glarus kennt keine Campierbestimmung. Vier kantonale Erlasse wurden für diesen Artikel vollständig gelesen: das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, das Gesetz über den Natur- und Heimatschutz, der Beschluss zum Schutz des Auenobjektes Hinter Klöntal und die Kantonale Ordnungsbussenverordnung. In allen vieren steht nicht eine Fundstelle zu Campieren, Zelt, Biwak, Lagern oder Übernachten.1

Entscheidend ist die Kantonale Ordnungsbussenverordnung: 18'822 Zeichen Bussenkatalog, und keine Zeile fürs Campieren.Ein Kanton, der per Katalog büsst und keine Campierzeile geschrieben hat, hat das Campieren nicht bussfähig gemacht.

Das wiegt schwerer als das Schweigen eines Naturschutzgesetzes. Eine Ordnungsbussenverordnung ist die Liste dessen, wofür ein Kanton beschlossen hat, vor Ort zu büssen. Wäre das Campieren hier gemeint, stünde es auf dieser Liste.

Die Methode von Glarus Süd: richterliche Verbote, Ort für Ort

Die Gemeinde ist dem Thema gegenüber nicht gleichgültig. Glarus Süd reagiert seit Jahren aktiv auf das Wildcampen, aber ihr Instrument ist kein allgemeines Reglement. Es ist das richterliche Verbot nach Art. 258 ZPO, auf Gemeindeland an benannten Orten angeschlagen, mit einer Busse bis CHF 2'000.2

Genannt sind der Muttenchopf und das Gebiet Muttsee-Limmern, der Oberblegisee, der Panixerpass, Tierfed und das Klöntal. Die Wichlenmatt gehört zu keinem davon. Auf Boden, der ihr nicht gehört, kann die Gemeinde empfehlen und nicht verbieten, weshalb die Verbotskarte eine Streuung einzelner Orte ist und keine Grenze.

Eines gehört ehrlich gesagt: das ist ein laufender Prozess. Es wurde berichtet, die Gemeinde bereite ein Campierreglement vor, und bis August 2026 ist kein gemeindeweites Instrument erlassen; der Entwurf des Baureglements vom Dezember 2024 erwähnt das Campieren nur im gewöhnlichen Zonensinn einer ausgeschiedenen Campingzone. Ändert sich das, ändert sich dieses Urteil mit, und das Datum oben ist das Datum der Prüfung.2

Das Banngebiet einen Kilometer nordwestlich und der Pass fünf Kilometer südöstlich

Alles Eidgenössische ist auf der Wichlenmatt selbst leer: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Moor, keine Moorlandschaft, keine Trockenwiese, kein Park. Jede Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Layer-ID, die der Dienst mit HTTP 400 beantwortet, während die echten Layer 200 lieferten. Die Nullen sind also echt.3

Aber das hier ist eine Tasche, keine Ebene. Schritt für Schritt auf einem 10-Grad-Fächer eingegrenzt, liegt die Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Kärpf 1'054 Meter nordwestlich, und es trägt das strengere Bundesregime, integrale Schutzbestimmungen.

"Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen."Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ, die Regel in jedem eidgenössischen Jagdbanngebiet. Keine Ausnahme für ein Biwak ohne Zelt. Ordnungsbusse CHF 150 nach Ziff. 12005 OBV.

Und das Banngebiet liegt nicht irgendwo abseits. Es enthält die natürliche Fortsetzung der Wanderung: der Richetlipass auf 1,11 km und die Leglerhütte des SAC auf 3,07 km liegen beide darin. Wer also auf der Wichlenmatt schläft und morgens nordwestwärts weitergeht, wechselt binnen etwa eines Kilometers in eine CHF-150-Regel.4

Die andere Falle steht zuoberst im eigenen Tal

Der Panixerpass liegt 5,18 km südöstlich der Mulde, erreichbar über die Wichlenalp im Talschluss, und er ist einer der Orte, die Glarus Süd in einem richterlichen Verbot genannt hat. Das ist das Paar, das man aus diesem Artikel mitnimmt: derselbe Talschluss hat eine Banngebietsgrenze rund einen Kilometer in die eine Richtung und ein Gerichtsverbot rund fünf Kilometer in die andere, und die Wichlenmatt liegt in der Lücke dazwischen.2

Die nächste kantonale Wildruhezone ist Ärbs, Nr. 27.00, rund 3'000 m östlich, mit einer Schutzzeit vom 21. Dezember bis 30. Juni. Für eine Sommernacht in der Mulde ist sie nicht im Spiel; für eine Frühjahrsskitour schon, und ihre Saison läuft ungewöhnlich lange.3

Warum sich der Boden hier lohnt

Die meisten Orte auf dieser Seite kommen mit einem Absatz, der erklärt, dass der erlaubte Boden auch der unbrauchbare ist. Die Wichlenmatt ist das Gegenteil, und genau deshalb lohnt es sich, diesen Ort überhaupt zu kennen.5

Vom Punkt aus in alle Richtungen profiliert, läuft die Mulde innerhalb von 300 Metern mit 0,0 bis 0,5 Grad und liegt dabei zwischen 2'047 und 2'049 Metern. Auf einem 100-Meter-Raster über eine 800-Meter-Box abgetastet, liegen 30 von 81 Zellen innerhalb von 12 Metern derselben Höhe. Das ist kein Absatz und kein einzelner flacher Fleck. Das ist eine breite, ebene Alpmulde, und sie liegt über der Waldgrenze.

Praktisch heisst das, dass du eine echte Wahl hast, wohin du dich legst, was fast nie vorkommt. Nutze sie, um weit weg von den Alpgebäuden und vom Weg zu kommen, und nicht, um dich auszubreiten.

Wo du bist. Die Wichlenalp liegt 0,97 km entfernt auf 1'927 m, noch ausserhalb des Banngebiets. Elm liegt 6,98 km talauswärts auf 986 m und ist der Strassenendpunkt. Die Martinsmadhütte des SAC liegt 8,16 km entfernt auf 2'003 m und ausserhalb des Banngebiets; die Leglerhütte auf 3,07 km liegt darin. Der Oberblegisee, einer der Verbotsorte, liegt 10,35 km nordwestlich in einem ganz anderen Tal.5

Du brauchst niemandes Erlaubnis, und solltest dich trotzdem verhalten, als hättest du gefragt. Keine kantonale Regel reicht bis zur Wichlenmatt, die Verbote der Gemeinde nennen andere Orte, und die Bundesinventare sind hier leer. Das ist das ganze Urteil.12

Das ist bestossene Alp, frag also den Älpler, wenn du ihn siehst. Nicht weil es hier eine Norm verlangt, und dieser Artikel tut nicht so: sie verlangt es nicht. Aber der Boden ist jemandes Sommerarbeitsplatz, die kantonale Tourismusinformation für Glarus bittet darum, das Einverständnis der Grundeigentümer einzuholen, und eine Gemeinde, die das Wildcampen Ort für Ort regelt, nimmt Orte auf, sobald ein Ort zum Problem wird. Höflichkeit ist hier keine Rechtspflicht; sie ist das, was die Antwort auf diesen Artikel auch nächstes Jahr bei "ja" hält.

Geh nicht nach Nordwesten ab. Die Kärpf-Grenze liegt 1'054 m entfernt, und darin ist ein Zelt, oder ein Biwaksack, eine Bundesübertretung zu CHF 150, ohne Ausnahme fürs Schlafen ohne Zelt. Führt deine Route über den Richetlipass oder zur Leglerhütte, liegen beide im Banngebiet, plane also durchzugehen und nicht zu schlafen.34

Behandle den Panixerpass nicht als dieselbe Antwort. Er liegt 5,18 km weiter im eigenen Tal und steht auf der Verbotsliste der Gemeinde, mit Busse bis CHF 2'000. Dass die Wichlenmatt offen ist, sagt nichts über den Pass darüber.2

Bodenregeln, und an einem Ort, an dem das Recht dich in Ruhe lässt, tragen sie das Gewicht. Eine Nacht, klein, spät hin und früh weg. Kein Feuer. Nichts zurücklassen, auch keine Spur im Gras, wo ein Zelt stand. Halte Abstand von den Alpgebäuden und vom Vieh. Wer lieber ein Dach will: die Martinsmadhütte liegt ausserhalb des Banngebiets auf 2'003 m, und Elm am Strassenende hat das übliche Angebot an Zimmern.5

Wer die Glarner Orte abarbeitet: der Fessisee ist gleich beantwortet und aus demselben Grund, die Logik des Kantons reist also mit: keine kantonale Regel, keine Ordnungsbussenzeile, und eine Gemeinde, die verbietet, indem sie Orte nennt, statt eine Grenze zu ziehen.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das Recht lässt dich hier in Ruhe, also muss das Verhalten es tragen: eine Nacht, klein, spät hin und früh weg, kein Feuer, keine Spur, und deutlich weg von den Alpgebäuden und vom Vieh.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Dieses Urteil beruht auf dem Fehlen eines Verbots, und das ist eine Aussage über die Erlasse, die ich gelesen und verlinkt habe. Glarus Süd ergänzt richterliche Verbote Ort für Ort, und es wurde berichtet, dass ein Campierreglement vorbereitet werde; ein Ort, der heute offen ist, kann morgen angeschlagen sein. Prüfe die aktuelle Lage und halte dich an Anschläge vor Ort, denn genau so wird in diesem Kanton ein Verbot kommuniziert. Auch Banngebietsperimeter werden neu gezogen. Die Grenzabstände sind gegen die amtlichen Bundesgeodaten gemessen und sind Meter, keine Gewissheiten. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Darf man auf der Wichlenmatt wildcampen?
Ja. Am Punkt verbietet es keine geltende Norm. Der Kanton Glarus kennt gar keine Campierbestimmung und insbesondere keinen Campier-Eintrag in seiner Kantonalen Ordnungsbussenverordnung, also dort, wo ein Kanton auflistet, wofür er vor Ort büsst. Die Gemeinde Glarus Süd regelt das Wildcampen über richterliche Verbote nach Art. 258 ZPO an benannten Orten, und die Wichlenmatt ist keiner davon. Alle Bundesinventare sind am Punkt leer. Zu beachten sind zwei Dinge: die Grenze des Freiberges Kärpf 1054 m nordwestlich und der Panixerpass, der auf der Verbotsliste steht, 5,18 km südöstlich.
Wie nah ist das Banngebiet?
1054 Meter nordwestlich, und es enthält die Weiterroute. Schritt für Schritt auf einem 10-Grad-Fächer eingegrenzt liegt dort die Grenze des eidgenössischen Jagdbanngebiets Kärpf. Es trägt integrale Schutzbestimmungen, und darin verbietet Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ das freie Zelten und Campieren ohne Ausnahme für ein Biwak ohne Zelt, mit Ordnungsbusse CHF 150 nach Ziff. 12005 OBV. Der Richetlipass auf 1,11 km und die Leglerhütte des SAC auf 3,07 km liegen beide darin, die natürliche Fortsetzung der Wanderung führt also ins Banngebiet.
Verbietet Glarus Süd das Wildcampen?
Ja, aber Ort für Ort statt überall. Die Gemeinde arbeitet mit richterlichen Verboten nach Art. 258 ZPO auf eigenem Land, mit Bussen bis CHF 2000, und genannt sind Muttenchopf und das Gebiet Muttsee-Limmern, der Oberblegisee, der Panixerpass, Tierfed und das Klöntal. Auf Boden, der ihr nicht gehört, kann sie empfehlen, aber nicht verbieten, weshalb das Ergebnis eine Streuung einzelner Orte ist und keine Grenze. Bis August 2026 war kein gemeindeweites Campierreglement erlassen; der Entwurf des Baureglements vom Dezember 2024 erwähnt das Campieren nur im Zonensinn einer ausgeschiedenen Campingzone.
Wie ist der Boden?
Aussergewöhnlich flach, was für einen erlaubten Ort ungewöhnlich ist. Vom Punkt aus in alle Richtungen profiliert läuft die Mulde innerhalb von 300 Metern mit 0,0 bis 0,5 Grad, zwischen 2047 und 2049 m. Auf einem 100-m-Raster über eine 800-m-Box liegen 30 von 81 Zellen innerhalb von 12 m derselben Höhe, das ist also eine breite ebene Mulde und kein einzelner flacher Fleck, und sie liegt über der Waldgrenze. Praktisch heisst das eine echte Wahl, wohin du dich legst, und die nutzt man am besten, um von den Alpgebäuden und vom Weg wegzukommen.
Muss ich den Älpler fragen?
Rechtlich hier nicht, und richtig ist es trotzdem. Keine Norm auf der Wichlenmatt macht die Zustimmung des Grundeigentümers zur Bedingung, und dieser Artikel erfindet keine. Aber der Boden ist bestossene Alp und jemandes Sommerarbeitsplatz, die kantonale Tourismusinformation für Glarus bittet darum, das Einverständnis der Grundeigentümer einzuholen, und Glarus Süd nimmt Orte in die Verbotsliste auf, sobald ein Ort zum Problem wird. Zu fragen, wenn du den Älpler siehst, kostet nichts und ist ein grosser Teil davon, warum diese Antwort ja bleiben kann.
Gilt am Panixerpass dasselbe?
Nein, das Gegenteil. Der Panixerpass liegt 5,18 km südöstlich der Mulde, erreichbar über die Wichlenalp im Talschluss, und er ist einer der Orte, die Glarus Süd in einem richterlichen Verbot genannt hat, mit Busse bis CHF 2000. Das ist das Paar, das man sich aus diesem Artikel merkt: der Talschluss hat eine Banngebietsgrenze rund einen Kilometer nordwestlich und ein Gerichtsverbot rund fünf Kilometer südöstlich, und die Wichlenmatt liegt in der Lücke dazwischen.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Kantonales Recht Glarus, am 11. August 2026 vollständig über die API der kantonalen Gesetzessammlung gelesen. Das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (GS III B/1/1, 196'585 Zeichen Volltext), die Kantonale Ordnungsbussenverordnung (GS III F/1/1, 18'822 Zeichen), das Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (GS IV G/1/1, 17'184 Zeichen) und der Beschluss über den Schutz des Auenobjektes "Hinter Klöntal" (GS IV G/5/4, 8'136 Zeichen) liefern je null Fundstellen als ganze Wörter für "Campier", "Zelt", "biwak", "Lagern" und "übernacht". Entscheidend ist die Ordnungsbussenverordnung: sie ist der Katalog jener Übertretungen, für die der Kanton vor Ort büssen will, und sie enthält keine Campierzeile. gesetze.gl.ch.
  2. Die Campierpraxis der Gemeinde Glarus Süd, wie öffentlich berichtet und wie sie sich in den veröffentlichten Erlassen der Gemeinde spiegelt. Die Gemeinde regelt das Wildcampen über ortsbezogene richterliche Verbote nach Art. 258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung, auf Land der Gemeinde angeschlagen und mit einer Busse bis CHF 2'000 bewehrt; auf Boden, der ihr nicht gehört, kann sie Massnahmen empfehlen, aber nicht anordnen. Die in dieser Praxis genannten Orte sind der Muttenchopf und das Gebiet Muttsee-Limmern, der Oberblegisee, der Panixerpass, Tierfed und das Klöntal. Die Wichlenmatt gehört nicht dazu. Bis zum 11. August 2026 war kein gemeindeweites Campierreglement erlassen, und der Entwurf des Baureglements der Gemeinde vom Dezember 2024 spricht vom Campieren nur im Zonensinn einer ausgeschiedenen Campingzone, deren Betrieb sich nach der einschlägigen Campingverordnung richtet. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, sollte die Lage vor dem Verlassen darauf neu geprüft werden. glarus-sued.ch.
  3. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 11. August 2026 auf der Wichlenmatt, LV95 2'725'190 / 1'195'612, Geländehöhe 2047,5 m über den Höhendienst des Bundes, Gemeinde Glarus Süd. Identify liefert am Punkt leer für Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, das Bundesinventar der Landschaften, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden sowie Pärke von nationaler Bedeutung. Jede Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Layer-ID: diese Kontrolle lieferte HTTP 400, während alle echten Layer HTTP 200 lieferten. In 13 Schritten auf einem 10-Grad-Fächer eingegrenzt ist die nächste Banngebietsgrenze der "Kärpf", Typ "Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen", auf 1'054 m in Peilung 300 Grad. Die nächste kantonale Wildruhezone ist "Ärbs (Nr. 27.00)", Bestimmung R120, Schutzzeit 21.12. bis 30.06., erstmals bei rund 3'000 m in Peilung 90 Grad zurückgeliefert. map.geo.admin.ch.
  4. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31), Art. 5 Abs. 1 Bst. e, konsolidierte Fassung vom 1. Februar 2025: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen." Eine Ausnahme für ein Biwak ohne Zelt gibt es nicht. Die Ordnungsbusse setzt die Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11), Anhang 2, Ziff. 12005, "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ)", CHF 150. Text aus dem Filestore des Bundesrechts bezogen. fedlex.admin.ch.
  5. Gelände und Referenzpunkte, am 11. August 2026 über den Profildienst des Bundes und das Ortsnamenverzeichnis von swisstopo abgefragt. Profile auf 300-m-Radialen vom Punkt in 45-Grad-Schritten ergeben mittlere Neigungen zwischen 0,3 und 11,1 Grad und flachste 25-m-Abschnitte zwischen 0,0 und 1,2 Grad, alle nahe am Punkt zwischen 2'041 und 2'049 m; auf einem 100-m-Raster über eine 800-m-Box liegen 30 von 81 Zellen innerhalb von 12 m der Punkthöhe von 2047,5 m. Referenzpunkte mit Distanz vom Punkt und Banngebietsstatus: Wichlenalp 0,97 km, 1'926,7 m, ausserhalb; Richetlipass 1,11 km, 2'261,3 m, im Kärpf; Leglerhütte SAC 3,07 km, 2'273,2 m, im Kärpf; Panixerpass 5,18 km in Peilung 160 Grad, 2'403,3 m, ausserhalb des Banngebiets, aber in einem kommunalen richterlichen Verbot genannt; Elm 6,98 km, 985,9 m; Martinsmadhütte SAC 8,16 km, 2'002,8 m, ausserhalb; Oberblegisee 10,35 km in Peilung 329 Grad, 1'420,0 m, ebenfalls ein genannter Verbotsort. Öffnungszeiten der Hütten prüfen und vor der Anreise reservieren. geo.admin.ch.