Stand: 23. Oktober 2026

Wildcampen auf der Tour d'Aï

Die Tour d'Aï, 2'331 m, ist der Kalkturm über Leysin, erreichbar über einen Weg mit Ketten und einen Klettersteig. Oben ist eine nackte Kante über der Nordwand, in einer Naturschutzzone, und 17 m nördlich beginnt die Gefahrenzone Petit Hongrin der Armee.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Wildcampen auf der Tour d'Aï: eine Kalkkante über der Nordwand

Der Gipfel ist Fels an der Kante einer Wand. Der höchste Punkt, LV95 2'566'402 / 1'135'731, WGS84 46.37211 / 7.00200, ist nackter Kalk am Rand der schattigen Nordwand. Im Umkreis von 30 m liegt die mittlere Neigung bei 46 Grad, und drei Viertel dieses Bodens sind steiler als 30 Grad. Nach Norden fällt die Wand zwischen 40 und 50 m Abstand von 2'312 auf 2'231 m. Nach Osten fällt der Boden 48 m auf 50 m, nach Westen auf derselben Distanz von 2'297 auf 2'245 m.1

Südlich des Gipfels zieht ein schmaler Grasgrat zwischen der westlichen Felswand und einer steilen Grasflanke im Osten hinunter, und der Gipfelweg führt darüber. Der Grat fällt sanft, 25 m auf 90 m, bevor er 100 bis 110 m südlich in einer Wand abbricht. Die einzige fast ebene Fläche, etwa 10 mal 10 m auf 2'321 m, LV95 2'566'401 / 1'135'687, liegt 44 m südlich des Gipfels, auf dem Weg oder direkt daneben und 10 bis 15 m vom Westabbruch entfernt. Auf dem Gipfel gibt es keine Hütte, keinen Unterstand und kein Wasser.1

Ein Biwaksack hätte auf dem Streifen Platz, und trotzdem ist es der falsche Ort. Der Streifen ist der Zustieg, nach allen Seiten Wind und Blitz ausgesetzt, ein paar Meter von einem Abbruch. Der Gipfelweg ist eine T4-Route mit Ketten und ausgesetzten Stellen, und auf demselben Gipfel endet ein Klettersteig. Der Leysiner Nutzungsplan zählt Klettersteige zu den Freizeitanlagen: eine Route zum Klettern, keine Plattform zum Schlafen.93

Für eine Nacht hier brauchst du die Zustimmung der Gemeinde

Der Gipfel liegt auf der Parzelle 971, und die gehört der Gemeinde Leysin. In der Waadt regeln zwei Texte eine Nacht ausserhalb eines Campingplatzes. Das kantonale Campinggesetz LCCR macht in Art. 27 gelegentliches Campieren ausserhalb bewilligter Plätze von der Zustimmung des Grundeigentümers oder gegebenenfalls des Pächters oder Mieters abhängig und verlangt ab mehr als vier Tagen eine Gemeindebewilligung. Das Leysiner Polizeireglement von 2020 sagt es in Art. 79 ausdrücklich:53

"Le camping et le caravaning sous toutes leurs formes sont interdits sur le domaine public, excepté sur les emplacements désignés par la Municipalité. Sur le domaine privé, le camping occasionnel n'est permis qu'avec l'accord du propriétaire, du locataire, du fermier ou du possesseur à un autre titre de l'immeuble."Polizeireglement der Gemeinde Leysin, Art. 79: Campieren in jeder Form ist auf öffentlichem Grund verboten, ausser auf den von der Gemeinde bezeichneten Plätzen; auf privatem Grund ist gelegentliches Campieren nur mit Zustimmung des Eigentümers, Mieters, Pächters oder eines anderen Besitzers erlaubt.

So oder so kommt die Antwort von der Gemeinde. Gemeindeeigentum ist nicht dasselbe wie öffentlicher Grund: Eine Gemeinde kann eine Alpweide als privates Vermögen halten, während Strassen und Plätze dem Gemeingebrauch dienen. Ob der Gipfelboden das eine oder das andere ist, ist nicht publiziert. Auf öffentlichem Grund ist die Nacht ausserhalb bezeichneter Plätze verboten, auf privatem Grund braucht sie das Ja des Eigentümers, und Eigentümerin ist die Gemeinde. Art. 155 hebt alle früheren Gemeindebestimmungen auf, die dem Reglement widersprechen.43

Der Wortlaut erfasst ein Zelt und sehr wahrscheinlich auch einen Biwaksack. Der Artikel spricht von Campieren in jeder Form und kennt keine Ausnahme ohne Zelt. Ob eine geplante Nacht im Biwaksack mitgemeint ist, sagt er nicht ausdrücklich, nenn den Biwaksack also, wenn du anfragst. Ein echter Notfall am Berg ist etwas anderes als eine geplante Nacht.4

Ein Verstoss gegen das Gemeindereglement wird im ordentlichen Verfahren nach dem kantonalen Übertretungsgesetz behandelt: LContr Art. 25 begrenzt eine Gemeindebusse für Erwachsene auf CHF 500 und bei Wiederholung oder fortgesetzter Übertretung auf CHF 1'000. Eine feste Campingbusse publiziert Leysin nicht.7

In der Naturschutzzone, knapp ausserhalb des Wildschutzgebiets

Der Gipfel liegt 24,7 m innerhalb der Leysiner Naturschutzzone. Der interkommunale Nutzungsplan für das Tourismusgebiet Leysin, in Kraft seit dem 7. August 2019, legt eine Schutzzone über den Gipfel, und der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wendet sie auf die Parzelle 971 an. Art. 11 nennt ihren Zweck:3

"destinée à offrir un refuge pour les espèces animales particulièrement sensibles au dérangement"Interkommunaler Nutzungsplan Tourismusgebiet Leysin, Art. 11, Schutzzone: bestimmt als Rückzugsort für Tierarten, die besonders störungsempfindlich sind.

Art. 11 regelt die Nutzung: Die Ruhe des Lebensraums hat Vorrang, es gibt keine neuen Routen und keine Pistenfahrzeuge. Einen Satz zu Campieren oder Biwak enthält er nicht, nach seinem Wortlaut verbietet er eine Nacht also nicht. Er ist trotzdem verbindliches Planungsrecht, und sein Zweck ist Ruhe für Tiere, die auf Störung reagieren. Karrenfelder und Geröll um den Gipfel sind nach Art. 19 desselben Plans geschützte Biotope, und der Gipfel liegt in der Grundwasserschutzzone S3: Trag jeden Abfall hinunter.3

Wildtiere zu stören ist in der ganzen Waadt verboten. Das kantonale Reglement zur Fauna, RLFaune, sagt in Art. 2 Abs. 1: "Il est interdit d'importuner de quelque manière que ce soit la faune sauvage." Das kantonale Wildschutzgebiet Nr. 3, Tour-d'Aï - Argnaule, beginnt 107 m nördlich des Gipfels und umfasst den Kessel von Corbeyrier; darin verlangt Art. 2b Abs. 3 Hunde an der Leine und verbietet Waffen, eine Campingregel enthält er nicht. Die Wildruhezone Tour de Famelon mit ihren Routenregeln bei Schnee liegt 363 m entfernt und reicht nicht bis zum Gipfel.6

Das Pro-Natura-Schutzgebiet an den Tours d'Aï und de Famelon geht auf die frühen 1980er-Jahre zurück, als das Skigebiet Leysin erweitert wurde. Es beruht auf Vereinbarungen zwischen Pro Natura Waadt und der Gemeinde Leysin, dazu auf Vereinbarungen mit der Armee auf der Nordseite des Hongrin. Pro Natura beschreibt die Ausdehnung so: "englobe les crêtes de Château Commun jusqu'à la Tour d'Aï". Diese Vereinbarungen binden die Vertragsparteien, nicht Wanderer. Sie erreichen dich über die Grundeigentümerin: Die Gemeinde, die sie unterzeichnet hat, ist auch die, die du fragst.6

Die Gefahrenzone der Armee beginnt 17 m nördlich

Der Gipfel ist die Südspitze des Schiessplatzes Petit Hongrin. Die publizierte Gefahrenzone A endet rund 17 m nördlich des Gipfels, und der Sachplan Militär zieht den Perimeter des Schiessplatzes auf derselben Linie. Der Grat direkt nördlich des Gipfels liegt darin. Geschossen wird in Zone A vom 1. Februar bis 15. Dezember.2

Die Schiessanzeige für die Kalenderwochen 42 bis 47 des Jahres 2026 nennt Schiessen in den Zonen A und B von Montag bis Freitag: am Montag, 26. Oktober von 10:00 bis 23:00, Dienstag bis Donnerstag von 07:30 bis 23:00, Freitag von 07:30 bis 16:00, und im November bis 22:00. Geschossen wird mit Infanteriewaffen, Minenwerfern und Sprengmitteln. Die Anzeige ist deutlich:2

"Vu le danger de mort, il est interdit de pénétrer dans la zone dangereuse. Les instructions des sentinelles doivent être strictement observées."Schiessanzeige Petit Hongrin: Wegen Lebensgefahr ist das Betreten der Gefahrenzone verboten; den Weisungen der Wachposten ist strikt Folge zu leisten.

Geschossen wird bis in die Nacht, und nachts werden aus den Fahnen Lampen. Die rot-weissen Fahnen, die tagsüber das Schiessen anzeigen, ersetzt nachts "trois lampes rouges disposées en triangle", drei rote Lampen im Dreieck. Die aktuelle Anzeige nennt kein Schiessen von Freitag 16:00 bis Montag 10:00, aber die Daten ändern von Woche zu Woche: Prüf die aktuelle Anzeige für dein Datum, frag beim Schiessplatz unter +41 58 485 78 06 oder bei der Auskunft unter +41 58 461 42 22. Ein Platz auf dem Gipfel liegt ein paar Meter neben der Linie, und jeder Platz nördlich davon liegt in der Zone.2

Wo du schlafen kannst: auf Chaux d'Aï, mit dem Ja der Gemeinde

Chaux d'Aï, mit Zusage möglich: 46.36601 N, 6.99879 E, LV95 2'566'151 / 1'135'055, 1'956 m, rund 720 m südsüdwestlich und 375 m unterhalb des Gipfels. Es ist ein kleiner trockener Grasabsatz auf derselben Gemeindeparzelle 971, 426 m ausserhalb der Naturschutzzone, 548 m ausserhalb der Gefahrenzone der Armee, 642 m ausserhalb des Wildschutzgebiets und 925 m ausserhalb der Wildruhezone Tour de Famelon. Wie gross er ist und wie du ihn nutzt: Wildcampen rund um Leysin.1362

Wen du fragst. Die Gemeinde Leysin, Eigentümerin der Parzelle 971: Greffe municipal, Rue du Village 39, 1854 Leysin, greffe@leysin.ch, +41 24 493 45 40. Schick die Koordinaten, das Datum, die Zahl der Personen und ob du ein Zelt oder einen Biwaksack mitbringst, und frag, wer die Alp zurzeit gepachtet hat. Zur Polizeiregel selbst: police@leysin.ch, +41 24 493 45 31. Eine allgemeine Regelung oder Gebühr ist nicht publiziert, die Antwort fällt im Einzelfall.4

Frag nach Chaux d'Aï, nicht nach dem Gipfel. Nimm Wasser von unten mit, halt Abstand zu Vieh und Maschinen und sei am Morgen wieder weg. Für die aktuellen Verhältnisse am Berg erreichst du das Refuge de Mayen der Familie Chablaix, rund 1,1 km vom Gipfel, unter +41 79 715 23 70. Es ist als Restaurant ausgeschrieben, rechne dort also nicht mit einem Bett.9

Wo nicht.

  • Der Gipfel: nackter Kalk an der Kante der Nordwand, in der Naturschutzzone, 17 m vor der Gefahrenzone.12
  • Der Grasstreifen 44 m südlich: Er ist der Gipfelweg, 10 bis 15 m vom Westabbruch, ohne Schutz vor Wind oder Blitz.1
  • Der flache Boden 507 m südsüdwestlich auf 1'978 m: eine runde Viehtränke mit zertrampeltem Ring und Trittspuren, die von allen Seiten darauf zulaufen, ein Arbeitsplatz der Herde.1
  • Der Kessel von Corbeyrier 440 m nördlich auf 1'970 m: ebenes Gras, aber 401 m innerhalb der Gefahrenzone A, im Wildschutzgebiet Nr. 3 und unter dem eigenen Polizeireglement von Corbeyrier, Art. 45: "Il est interdit de camper sur le domaine public sans l'autorisation de la Municipalité. Le camping occasionnel sur le domaine privé n'est permis qu'avec l'assentiment du propriétaire du fond."268

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du tatsächlich draussen schlafen darfst, rund um die Tour d'Aï also auf einem vereinbarten Platz auf Chaux d'Aï, nie auf dem Gipfelgrat. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand auf einem geschützten Kalkgrat, an dessen Nordseite ein Schiessplatz liegt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Das Urteil stützt sich auf das Leysiner Polizeireglement von 2020, den interkommunalen Nutzungsplan für das Tourismusgebiet Leysin von 2019, den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen für die Parzelle 971 und die Schiessanzeige der Armee für die Wochen 42 bis 47 des Jahres 2026. Ob der Gipfelboden öffentlicher Grund der Gemeinde oder ihr privates Vermögen ist, ist nicht publiziert, und eine Erlaubnis wurde nicht eingeholt. Die Geländewerte stammen aus amtlichen Höhendaten und Luftbildern, nicht aus einer Begehung. Prüf vor jeder Tour die aktuellen Quellen und die Schiessanzeige selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf der Tour d'Aï erlaubt?
Nicht auf dem Gipfel. Oben auf 2'331 m ist nackter Kalk an der Kante der Nordwand, mit einer mittleren Neigung von 46 Grad im Umkreis von 30 m. Der Gipfel liegt in der Leysiner Naturschutzzone und rund 17 m vor der Gefahrenzone Petit Hongrin der Armee. Auf der Gemeindeparzelle 971 machen Art. 79 des Leysiner Polizeireglements und Art. 27 der Waadtländer LCCR jede Nacht von der Zustimmung des Berechtigten abhängig.
Warum lautet die Einschätzung "Nicht erlaubt" und nicht "Illegal"?
Weil keine Regel die Nacht auf dem Gipfel nennt; das Gelände und seine Lage schliessen sie aus. Die Schutzzone des Nutzungsplans von 2019, Art. 11, enthält keine Campingregel, und das Wildschutzgebiet, die Wildruhezone und die Gefahrenzone der Armee enden alle vor dem Gipfel. Es gilt die Zustimmungsregel von Art. 79, und eine Zustimmung macht aus einem Gipfel an der Felskante neben einem Schiessplatz keinen Lagerplatz.
Darf ich auf dem Gras knapp unter dem Gipfel biwakieren?
Möglich wäre es, eine gute Wahl ist es nicht. Die einzige fast ebene Fläche, 44 m südlich auf 2'321 m, ist der Gipfelweg selbst, 10 bis 15 m vom Westabbruch und Wind und Blitz ausgesetzt. Sie liegt 30,5 m innerhalb der Naturschutzzone. Art. 79 des Leysiner Polizeireglements erfasst Campieren in jeder Form, ein Biwaksack braucht also dieselbe Zustimmung wie ein Zelt.
Wann schiesst die Armee am Petit Hongrin?
Zwischen dem 1. Februar und dem 15. Dezember, an Daten, die Woche für Woche publiziert werden. Die Anzeige für die Wochen 42 bis 47 des Jahres 2026 nennt Schiessen von Montag bis Freitag, an den meisten Werktagen bis 23:00 und im November bis 22:00. Wegen Lebensgefahr ist das Betreten der Gefahrenzone während des Schiessens verboten. Prüf armee.ch/avisdetir/1201.050 für dein Datum oder ruf +41 58 461 42 22 an.
Wo ist die nächste legale Nacht?
Auf Chaux d'Aï, wenn die Gemeinde Ja sagt. Der trockene Grasabsatz bei 46.36601 N, 6.99879 E, 1'956 m liegt rund 720 m südsüdwestlich des Gipfels auf der Gemeindeparzelle 971, ausserhalb der Naturschutzzone, des Wildschutzgebiets und der Gefahrenzone der Armee. Frag den Greffe municipal unter greffe@leysin.ch oder +41 24 493 45 40 nach deinem Datum und dem genauen Platz.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Geodaten des Bundes (swisstopo), abgefragt am 23. Oktober 2026: Höhenmodell swissALTI3D 2 m, Kacheln von 2021, und Luftbilder SWISSIMAGE 10 cm. Gipfel LV95 2'566'402 / 1'135'731, WGS84 46.37211 / 7.00200, 2'331 m: nackter Kalk an der Kante der Nordwand, mittlere Neigung 46 Grad im Umkreis von 30 m, Nordwand von 2'312 auf 2'231 m zwischen 40 und 50 m nördlich. Nächste Fläche von 10 x 10 m unter 20 Grad: LV95 2'566'401 / 1'135'687, 2'321 m, 44 m südlich, auf dem Grasgrat des Gipfelwegs. Flacher Boden 507 m südsüdwestlich, LV95 2'566'213 / 1'135'261, 1'978 m: Viehtränke. Kessel von Corbeyrier 440 m nördlich, LV95 2'566'365 / 1'136'169, 1'970 m. Chaux d'Aï: LV95 2'566'151 / 1'135'055, 46.36601 / 6.99879, 1'956 m. Schätzungen aus Modell und Bild, keine Begehung. map.geo.admin.ch. ↩
  2. Schweizer Armee, Schiessplatz 1201.050 Petit Hongrin: publizierte Gefahrenzone A, "Tirs du 01.02 au 15.12", ihr Rand rund 17 m nördlich des Gipfels, 60 m von der Fläche 44 m südlich, 548 m von Chaux d'Aï; der Kessel von Corbeyrier liegt 401 m darin. Sachplan Militär, Anlageperimeter Place de tir Petit Hongrin, in Kraft seit dem 26. September 2025, auf derselben Linie. Avis de tir für die Kalenderwochen 42 bis 47, Ausgabe vom 17. September 2026: Schiessen in den Zonen A und B von Montag bis Freitag, zum Beispiel Montag, 26. Oktober von 10:00 bis 23:00, Dienstag bis Donnerstag von 07:30 bis 23:00, Freitag von 07:30 bis 16:00, im November bis 22:00; "Vu le danger de mort, il est interdit de pénétrer dans la zone dangereuse. Les instructions des sentinelles doivent être strictement observées."; nachts "trois lampes rouges disposées en triangle". Schiessplatz +41 58 485 78 06, Auskunft +41 58 461 42 22. armee.ch, Avis de tir. ↩
  3. Plan d'affectation intercommunal du domaine touristique de Leysin, Reglement vom 21. Januar 2019, in Kraft seit dem 7. August 2019. Art. 3 Abs. 3: Zu den Freizeitanlagen gehören Klettersteige. Art. 11, Schutzzone: "destinée à offrir un refuge pour les espèces animales particulièrement sensibles au dérangement"; Ruhe des Lebensraums zuerst, keine neuen Routen, keine Pistenfahrzeuge; keine Campingregel. Art. 19: Karrenfelder und Geröll sind geschützte Biotope. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Parzelle 971, EGRID CH938377457194: der Gipfel 24,7 m und die Fläche 44 m südlich 30,5 m innerhalb der Schutzzone, Chaux d'Aï 426 m ausserhalb; Grundwasserschutzzone S3 Fontanney/Fontaines Claires. Eigentümerin der Parzelle 971: die Gemeinde Leysin, genannt in der öffentlichen Auflage der Gemeinde zu Swisscom-Antennen von 2025. Plan du domaine touristique, ÖREB Parzelle 971, Enquête publique. ↩
  4. Gemeinde Leysin, Règlement communal de police, vom Gemeinderat am 14. Mai 2020 verabschiedet. Art. 79 Abs. 1 und 2: "Le camping et le caravaning sous toutes leurs formes sont interdits sur le domaine public, excepté sur les emplacements désignés par la Municipalité. Sur le domaine privé, le camping occasionnel n'est permis qu'avec l'accord du propriétaire, du locataire, du fermier ou du possesseur à un autre titre de l'immeuble." Gemeindebewilligung für Aufenthalte von mehr als vier Tagen. Art. 3: Begriffe öffentlicher und privater Grund. Art. 11: Verstösse nach dem kantonalen Übertretungsgesetz. Art. 155: Das frühere Polizeireglement und alle widersprechenden Gemeindebestimmungen sind aufgehoben. Greffe municipal, Rue du Village 39, 1854 Leysin, greffe@leysin.ch, +41 24 493 45 40; öffentliche Sicherheit police@leysin.ch, +41 24 493 45 31. Règlement communal de police, Règlements, Kontakt, Sécurité publique. ↩
  5. Kanton Waadt, Loi sur les campings et caravanings résidentiels (LCCR), BLV 935.61, Art. 27: Gelegentliches Campieren ausserhalb bewilligter Plätze braucht die Zustimmung des Grundeigentümers oder gegebenenfalls des Pächters oder Mieters; Gemeindebewilligung ab mehr als vier Tagen; Gemeinderecht vorbehalten. LCCR. ↩
  6. Kanton Waadt, Règlement d'application de la loi sur la faune (RLFaune), BLV 922.03.1, Art. 2 Abs. 1: "Il est interdit d'importuner de quelque manière que ce soit la faune sauvage." Art. 2b Abs. 3, in Wildschutzgebieten: Hunde an der Leine, keine Waffen; Anhang I führt das Gebiet Nr. 3 Tour-d'Aï - Argnaule. Kantonale Geodaten, abgefragt am 23. Oktober 2026: Das Wildschutzgebiet Nr. 3 beginnt 107 m nördlich des Gipfels und umfasst den Kessel von Corbeyrier, 642 m von Chaux d'Aï; Wildruhezone Tour de Famelon 363 m vom Gipfel und 925 m von Chaux d'Aï. Pro Natura Waadt, Seite zum Schutzgebiet Tours d'Aï et de Famelon: entstanden in den frühen 1980er-Jahren mit der Erweiterung des Skigebiets, Vereinbarungen mit der Gemeinde Leysin und mit der Armee auf der Nordseite des Hongrin; das Gebiet der Tour d'Aï "englobe les crêtes de Château Commun jusqu'à la Tour d'Aï". RLFaune, vd.ch, Pro Natura Waadt. ↩
  7. Kanton Waadt, Loi sur les contraventions (LContr), BLV 312.11, Art. 25: Gemeindebusse für Erwachsene bis CHF 500, bis CHF 1'000 bei Wiederholung oder fortgesetzter Übertretung, im ordentlichen Verfahren. LContr. ↩
  8. Gemeinde Corbeyrier, Règlement général de police, von der Municipalité am 31. Mai 2021 und vom Conseil communal am 25. Juni 2021 verabschiedet, vom Departement am 23. Juli 2021 genehmigt. Art. 45, Camping und Caravaning: "Il est interdit de camper sur le domaine public sans l'autorisation de la Municipalité. Le camping occasionnel sur le domaine privé n'est permis qu'avec l'assentiment du propriétaire du fond." Aufenthalte von mehr als vier Tagen brauchen zusätzlich eine Gemeindebewilligung. Art. 116 hebt das Polizeireglement von 1998 auf. Règlement général de police, Règlements communaux. ↩
  9. Alpes Vaudoises, Routenseite Tour d'Aï: Gipfelweg mit Ketten und ausgesetzten Stellen, Klettersteig als eigene Route. Refuge de Mayen, Familie Chablaix, +41 79 715 23 70, als Restaurant ausgeschrieben. Abgefragt am 23. Oktober 2026. Tour d'Aï, Refuge de Mayen. ↩