Stand: 5. Oktober 2026

Wildcampen rund um Leysin

Leysin liegt auf etwa 1'267 m unter der Tour d'Aï und Tour de Mayen. Oberhalb des Waldes gibt es trockene Alpweiden für ein kleines Zelt, doch die Höhe allein ist keine Erlaubnis: Du brauchst die Zustimmung des Berechtigten. Frag nach Chaux d'Aï; die Seen und das Schutzgebiet über Mayen sind keine gute Wahl.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Auf Chaux d'Aï gibt es trockenen Alpgrund für eine vereinbarte Nacht. Der obere Mayen-Absatz ist geschützter Wildtierlebensraum, den du besser in Ruhe lässt. Dorf, Waldzugänge, Seeufer und Liftflächen sind zum Zelten ungeeignet.

Auch für eine ruhige Nacht brauchst du eine Zusage

Die Bedingung steht in zwei Gesetzen. Das Waadtländer Campinggesetz, Loi sur les campings et caravanings résidentiels, LCCR Art. 27, regelt gelegentliches Campieren ausserhalb bewilligter Plätze. Es verlangt die Zustimmung des Grundeigentümers oder gegebenenfalls des Pächters oder Mieters. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Tagen braucht es zusätzlich die Bewilligung der Gemeinde. Der Titel klingt nach Dauercamping mit Wohnwagen, und grosse Teile des Gesetzes behandeln solche Anlagen. Dieser Artikel regelt aber eigens das gelegentliche Campieren. Eine einzelne Nacht ist von seiner ersten Bedingung nicht ausgenommen.2

Leysin trennt in Art. 79 des Polizeireglements öffentlichen und privaten Grund. Auf öffentlichem Grund sind Campieren und Caravaning in jeder Form verboten, ausser auf den von der Gemeinde bezeichneten Plätzen. Auf privatem Grund ist gelegentliches Campieren mit Zustimmung des Eigentümers, Mieters, Pächters oder eines anderen Besitzers erlaubt. Die Pflicht zur zusätzlichen Gemeindebewilligung beginnt bei mehr als vier Tagen. Für eine Nacht gibt es also einen echten Weg: die Zusage. Auch dein kleines Wanderzelt braucht diese Zustimmung.1

Gemeindeeigentum ist nicht automatisch öffentlicher Grund. Eine Gemeinde kann eine Weide als privates Vermögen besitzen, während eine Strasse oder ein Platz dem gemeinsamen öffentlichen Gebrauch dient. Auch Leysins Begriffsbestimmungen unterscheiden das. Die Parzelle auf Chaux d'Aï gehört der Gemeinde: Lass deshalb den Status genau dieser Fläche und den aktuellen Besitzer oder Pächter klären. Ein Strassenrand, Weg, Liftpodest oder öffentlicher Picknickplatz wird nicht allein durch ein Ja eines Bauern zu privatem Alpgrund.14

Oberhalb des Waldes anzukommen, kurz zu bleiben und früh aufzubrechen sind vernünftige Bedingungen für eine Anfrage. Sie ersetzen die Zusage nicht. Der lokale Text nennt Campieren in jeder Form und definiert einen geplanten Biwaksack nicht gesondert. Frag ausdrücklich nach Zelt oder Biwaksack. Ein wirklicher, unerwarteter Notfall ist eine andere Situation; daraus folgt keine Erlaubnis, eine Nacht ohne Antwort im Voraus zu planen.12

Das ältere Pauschalverbot hat eine spätere Ausnahme

Ein älterer Planungstext verbietet Camping ausserhalb der dafür reservierten Zone. Art. 67 des alten Règlement communal concernant le plan d'extension et la police des constructions von Leysin verbietet auf dem ganzen Gemeindegebiet Campieren und mobile Unterkünfte als Wohnraum, ausser in der dafür bestimmten Zone. Liest man nur diesen Satz, entsteht ein pauschales Verbot auch auf einer privaten Weide. Der Text ist im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen weiterhin abrufbar, weil ältere Planungsregeln in Teilen der Gemeinde noch gelten.3

Das spätere Polizeireglement von 2020 enthält zwei entscheidende Bestimmungen. Art. 79 erlaubt gelegentliches Campieren auf privatem Grund ausdrücklich mit Zustimmung im Einzelfall. Art. 155 hebt das frühere Polizeireglement und jede entgegenstehende Bestimmung des Gemeinderats oder der Exekutive auf. Der alte pauschale Wortlaut kann deshalb nicht so gelesen werden, als würde er diesen späteren Weg stillschweigend wieder ausschliessen. Für deine konkrete Nacht gilt die neue Bedingung für gelegentliches Campieren, keine pauschale Freigabe der ganzen Gemeinde als Campingplatz.13

Der alpine touristische Nutzungsplan, in Kraft seit 2019, hat ausserdem einen eigenen Perimeter und eigene Schutzzonen. Art. 27 ersetzt frühere Erweiterungsplanbestimmungen innerhalb dieses Gebiets; Art. 26 behält vereinbare Gemeinderegeln für nicht geregelte Gegenstände bei. Das hohe Gelände liegt also in einem eigenen Planungsregime. Dieses hebt weder die Zustimmungspflicht noch Natur- und Gewässerschutz oder Bedingungen der Alpnutzung auf. Ein Ja zu einer einzelnen Nacht ist auch keine Bewilligung für einen Campingplatz oder eine dauerhafte Einrichtung.3

Frag nach dem Grasabsatz auf Chaux d'Aï

Chaux d'Aï, eingeschränkt möglich: 46.36601 N, 6.99879 E, etwa 1'956 m, auf der westlichen Seite der Alp über Leysin. Der Punkt ist ein kleiner Grasabsatz, kein Gipfel und kein See. Er liegt auf Parzelle 971 der Commune de Leysin, in der touristischen Alpzone und etwa 426 m ausserhalb der kartierten Naturschutzzone. Keine der dort geprüften Bundesflächen für Jagdbanngebiete, Wildruhe, Moore, Trockenwiesen, Pärke, Waldreservate oder Militäranlagen erfasst genau diesen Schlafplatz.47

Die nutzbare Stelle ist klein. Der Punkt selbst und ein kurzer Streifen daneben sind eben, die umgebende Weide ist deutlich steiler. Innerhalb von etwa 30 m beträgt die mittlere Neigung rund 12 Grad; die kartierte flache Grasfläche umfasst etwa 244 Quadratmeter. Nordöstlich führt ein Schotterstreifen für den Unterhalt vorbei. Bleib mit dem Zelt auf dem zugesagten trockenen Gras und halte Abstand zu diesem Streifen, Maschinen und Viehspuren. Ein weiter oben flach wirkender Platz mit technischen Einrichtungen ist kein Ausweichschlafplatz. Trag Wasser von unten mit und lass dem Vieh Platz zum Durchgehen.7

Oberer Mayen-Absatz, für eine Nacht nicht empfohlen: 46.37020 N, 7.01625 E, etwa 1'973 m, oberhalb des Lac de Mayen. Hier gibt es tatsächlich genügend flaches Gras, statt nur einen steilen Beckenhang. Die Stelle liegt aber in der Naturschutzzone des Plans und in der verbindlichen Wildruhezone Tour de Famelon. Bei Schnee sind Wintersportarten abseits der eingezeichneten Routen verboten. Die Schutzzone soll bedrohten Tieren einen ruhigen Lebensraum geben; ein flacher Absatz hebt diesen Zweck nicht auf.357

Die winterliche Einschränkung abseits der Routen gilt bei Schnee. Auch im Sommer würde ich diesen Absatz den Tieren lassen und nach Chaux d'Aï fragen. Ein Alpbewirtschafter kann mit seiner Zustimmung weder die winterliche Routenregel noch das Verbot der Störung von Wildtieren aufheben. Bei Mayen und Segray verbergen die zerklüfteten Kalkflächen zudem tiefe Löcher, vor denen die Kletterinformationen der Destination ausdrücklich warnen. Bleib beim Tagesbesuch auf den Wanderrouten, führe den Hund an der Leine und erkunde den Karst nicht im Dunkeln.58

So fragst du den Berechtigten für die konkrete Nacht

Beginne bei der Commune de Leysin, der belegten Eigentümerin von Parzelle 971. Die Gemeindekanzlei, Greffe municipal, findest du an der Rue du Village 39, 1854 Leysin: greffe@leysin.ch, +41 24 493 45 40. Schick die genauen Koordinaten von Chaux d'Aï mit einem markierten Kartenausschnitt. Frag, ob die Stelle zum privaten Gemeindevermögen gehört, ob der aktuelle Alppächter zustimmen muss und ob die konkrete Nacht möglich ist. Wer das umliegende Skigebiet oder einzelne Gebäude besitzt, ist nicht zwangsläufig auch für das vorgeschlagene Grasstück zuständig.4

Schreib Datum, Personenzahl und Ausrüstung dazu: ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, Ankunft gegen Abend, Aufbruch bei Tagesanbruch, kein Feuer, sämtliche Abfälle und Toilettenabfälle mit ins Tal. Frag nach einer bestimmten Stelle, nicht nach einer Erlaubnis für irgendeinen Platz mit Aussicht. Der Eigentümer kann einen anderen Absatz bevorzugen, weil Vieh verschoben wird, eine Weide Ruhe braucht oder Arbeiten laufen. Eine klare Antwort mit Ort hilft dir; keine Antwort ist keine Zustimmung. Nimm die Zusage auf die Tour mit.124

Für Fragen zum Polizeireglement oder zum Status des Grundstücks erreichst du die Abteilung Öffentliche Sicherheit der Gemeinde: police@leysin.ch, +41 24 493 45 31. Die Familie Chablaix betreibt das Refuge de Mayen; die Destination nennt aktuell +41 79 715 23 70. Die Familie kennt die Alpnutzung bei Mayen. Ein Restaurantbetrieb hat aber nicht automatisch die Befugnis, eine Nacht im ganzen Schutzgebiet zu erlauben. Auch der Name Refuge belegt für sich allein keine verfügbaren Übernachtungsbetten.48

Eine veröffentlichte allgemeine Zusage, einen üblichen Campingpreis oder ein Versprechen, jeder Wanderer bekomme ein Ja, gibt es nicht. Es bleibt ein Entscheid im Einzelfall. Bei einer Absage schläfst du in Leysin und besuchst die Alp tagsüber. Ein Mittagessen, ein Liftbillet oder eine bezahlte Kurtaxe begründet kein Recht, anderswo ein Zelt aufzustellen. Frag rechtzeitig, damit du den Plan noch ändern kannst, bevor du das Dorf verlässt.1810

Trinkwasser und ruhigen Lebensraum schützen

Beide Stellen liegen in der Grundwasserschutzzone S3. Durch den zerklüfteten Kalk können Schadstoffe rasch in den Untergrund gelangen. Die Gewässerschutzbestimmungen regeln Anlagen, Bodennutzung und Tätigkeiten, welche die Versorgung gefährden. Für Campingplätze als Anlagen verlangen sie dichte Abwasseranschlüsse. Daraus folgt kein allgemeines Recht, ein mobiles Zelt überall aufzustellen. Auch die Anfrage für eine einzelne Nacht muss zum Wasserschutz passen. Grab keine Latrine, schütte kein Waschwasser aus und verschütte keinen Brennstoff. Nimm Toilettenabfälle mit ins Tal.6

Das Schutzgebiet der Tours d'Aï und de Famelon beruht auf Vereinbarungen von Pro Natura Vaud mit der Gemeinde und, auf der Nordseite, der Armee. Dazu gehören Kalkgrate, Seebecken und Lebensräume, in denen Tiere Ruhe brauchen. Die genaue Naturschutzgrenze ist wichtiger als eine allgemeine Aussage, irgendwo in Leysin gebe es ein Schutzgebiet. Über Mayen stehst du tatsächlich in der Schutzzone, beim vorgeschlagenen Absatz auf Chaux d'Aï nicht. Ein Tageswanderweg durch ein Schutzgebiet macht das angrenzende Gras nicht zu einer Übernachtungsfläche.357

Das kantonale Wildtierreglement verbietet die Störung von Wildtieren. Auch der touristische Alpplan hält fest, dass Tiere nicht gestört, verfolgt oder aus der Ruhezone gelockt werden dürfen und Hunde an die Leine gehören. Sobald Schnee liegt, gelten die eingezeichneten Routenbeschränkungen, auch wenn du ausserhalb einer üblichen Winterferienzeit unterwegs bist. Lass kein Zelt für wiederholte Ausflüge stehen, spiele keine Musik und folge keinem Tier für ein Foto. Richte die Lampe nur auf den Boden vor dir und nutze die zugesagte Stelle nur für die angefragte Nacht.35

Nicht hier: Dorf, Seeufer und Liftanlagen

Das Dorf Leysin ist nicht der alpine Schlafplatz. Auf etwa 1'267 m fallen Strassen, Plätze, Parkflächen und öffentliche Freizeitanlagen unter das Verbot auf öffentlichem Grund. Die bewirtschafteten Wiesen über den Häusern und die bewaldeten Zugänge sind ebenfalls genutztes Land. Geh auf den Wanderrouten hindurch und plane eine Nacht nur auf einer ausdrücklich zugesagten offenen Weide. Ein Ferienort umfasst Häuser, Strassen, Wald und Alpflächen; die Einschätzung oben gibt nicht jeden Teil davon frei.17

Der Lac d'Aï ist ein Tagesziel mit weidenden Kühen, Picknickhalt und alten Alpgebäuden am Ufer. Die Destination verbietet das Baden ausdrücklich. Auch Lac de Mayen und Lac Segray sind schlechte Orte, um kurzerhand mit dem Zelt direkt am Wasser zu übernachten. Ein Höhenmodell bildet Wasser vollkommen flach ab, während Ufer nass, zertrampelt und empfindlich sein können. Bleib mit dem Zelt weg von Seen, Quellen, Viehtränken und Alpweilern. Restaurants und Bergstationen brauchen freie Betriebsflächen.578

Place des Feuilles ist kein Ausweichplatz für ein Zelt. Die Gemeinde erlaubt dort ausschliesslich Wohnmobile mit Toilette. Sie publiziert CHF 10 pro Fahrzeug und Nacht zuzüglich Kurtaxe und verlangt die Einhaltung ihrer Bedingungen. Als Fussgänger mit Zelt kannst du diese Regelung nicht für dich nutzen. Zudem veröffentlicht Leysin vorübergehende Wegsperrungen vom 17. August bis 16. Oktober 2026. Prüfe aktuelle Mitteilungen und Schilder und überquere keinen gesperrten Abschnitt, um zu einer vorgeschlagenen Übernachtungsstelle zu gelangen.10

Kontrollen sind belegt, eine feste Campingbusse nicht

Leysins Geschäftsbericht nennt Kontrollen auf dem Gemeindegebiet gegen wildes Campieren in Fahrzeugen und Zelten. Das belegt, dass die Gemeinde das Thema verfolgt. Es beweist nicht, dass jede erlaubte Alpübernachtung eine Busse nach sich zieht. Hab die Zusage dabei und zieh weiter, wenn Berechtigte oder eine Behörde dich dazu auffordern. Dass am Abend niemand am Weg steht, ist kein Hinweis darauf, dass die Regel nicht durchgesetzt wird.9

Die Gemeindebusse wird im ordentlichen Verfahren bestimmt. Polizeireglement Art. 11 verweist auf das kantonale Übertretungsgesetz. Nach LContr Art. 25 beträgt die kommunale Obergrenze für Erwachsene CHF 500, bei Wiederholung oder fortgesetzter Übertretung CHF 1'000; Kosten können dazukommen. Für einen Campingverstoss an dieser Stelle ist kein fester Tarif publiziert. Das sind Obergrenzen und keine erwarteten Preise für eine Nacht. Schäden, Wildtierstörung oder Gewässerverstösse können eigene Folgen haben. Die persönliche Zusage ist der sinnvolle erste Schritt, und ihr genauer Ort und ihre Bedingungen bleiben entscheidend.19

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Wenn eine Nacht zugesagt ist, bleib auf dem vereinbarten trockenen Grasstück: Zelt oder Biwaksack erst am Abend, weg bei Tagesanbruch, kein Feuer und keine Spuren. Halte Abstand zu Vieh, Maschinen und Wasser, führe den Hund an der Leine und nimm Toilettenabfälle mit. Ändere den Plan bei Schnee oder Wegsperrungen.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel entspricht meinen Recherchen und meiner Einschätzung nach bestem Wissen, Stand Oktober 2026, anhand der unten verlinkten offiziellen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.

Gemeinderegeln, Schutzgrenzen, Alpnutzung, Zugang und Kontakte können sich ändern. Eine persönliche Campingzustimmung wurde nicht eingeholt, und es wurde keine veröffentlichte allgemeine Zusage oder Gebühr gefunden. Das Eigentum der Gemeinde an Parzelle 971 ist belegt; der genaue Grundstücksstatus und aktuelle Pächter müssen für das gewählte Stück bestätigt werden. Die beiden Absätze wurden anhand offizieller Luftbilder, Höhenmodelle und Katasterdaten ohne Ortsbesichtigung beurteilt; nur Chaux d'Aï wird für eine Anfrage vorgeschlagen. Der lokale Text regelt das geplante Biwak im Biwaksack nicht gesondert. Ein wirklicher Notfall ist eine andere Situation als eine geplante Nacht. Prüfe vor jeder Tour selbst die aktuellen Quellen und beachte die Anweisungen vor Ort. Du bleibst für dein Verhalten und seine Folgen verantwortlich. Hikebeast, Leon Helg und Saftladen GmbH haften nicht für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und laden nicht dazu ein, geltendes Recht zu verletzen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen rund um Leysin erlaubt?
Es hängt von einer persönlichen Zusage für genau dieses private Grundstück ab. Polizeireglement Leysin Art. 79 erlaubt gelegentliches Campieren dort mit Zustimmung von Eigentümer, Mieter, Pächter oder anderem Besitzer; Waadtländer LCCR Art. 27 verlangt ausserhalb bewilligter Plätze die Zustimmung des Berechtigten. Auf öffentlichem Grund ist es ausser an bezeichneten Stellen verboten. Oberhalb des Waldes zu bleiben und nur eine Nacht zu schlafen hebt die Bedingung nicht auf.
Nach welchem Platz fürs Zelt soll ich fragen?
Frag die Gemeinde nach Chaux d'Aï bei 46.36601 N, 6.99879 E, etwa 1'956 m. Der trockene Grasabsatz liegt auf Gemeindeparzelle 971, etwa 426 m ausserhalb der kartierten Naturschutzzone. Greffe municipal: greffe@leysin.ch, +41 24 493 45 40. Nenne genauen Ort und Datum und frage nach dem aktuellen Pächter oder Besitzer der Weide. Hol vor dem Aufbruch deine persönliche Zusage ein.
Kann ich am Lac d'Aï oder Lac de Mayen schlafen?
Das sind schlechte Übernachtungsorte; besuche die Seen tagsüber. Der obere Mayen-Absatz auf etwa 1'973 m ist brauchbares Gelände, liegt aber in der Naturschutzzone und Wildruhezone Tour de Famelon. Bei Schnee sind Wintersportarten abseits der eingezeichneten Routen verboten. Seeufer, Viehtränken, Alpweiler und Liftanlagen werden nicht als Schlafplätze vorgeschlagen. Eine Zusage des Alpbewirtschafters hebt Schutzregeln nicht auf.
Umgeht ein Biwaksack die Campingregel?
Eine verlässliche lokale Ausnahme für den Biwaksack ist nicht publiziert. Der Polizeitext spricht von Campieren in jeder Form, ohne ein geplantes Biwak gesondert zu definieren. Beschreibe deinen Biwaksack bei der Anfrage an Berechtigte und Gemeindepolizei. Für ein kleines Zelt auf privatem Grund gibt es bereits einen Weg über die persönliche Zustimmung. Ein wirklicher unerwarteter Notfall ist eine andere Situation als eine bewusst ohne Zusage geplante Nacht.
Wie hoch ist die Busse ohne Zustimmung?
Für diesen Schlafplatz ist keine feste Campingbusse publiziert. Eine Übertretung des Polizeireglements richtet sich nach LContr Art. 25: für Erwachsene bis CHF 500 oder CHF 1'000 bei Wiederholung oder fortgesetzter Übertretung, mit möglichen Kosten. Das sind Obergrenzen im ordentlichen Verfahren, keine Campingpreisliste. Die Gemeinde dokumentiert Kontrollen gegen wildes Campieren. Wildtier-, Wasser- oder Schadenverstösse können eigene zusätzliche Folgen haben.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Gemeinde Leysin, Polizeireglement von 2020, vom Rat am 14. Mai 2020 angenommen, genehmigtes PDF aktuell in der Reglementsliste verlinkt. Art. 79 Abs. 1: Campieren in jeder Form auf öffentlichem Grund ausser an bezeichneten Stellen verboten; Abs. 2: gelegentliches Campieren auf privatem Grund mit Zustimmung von Eigentümer, Mieter, Pächter oder anderem Besitzer, Gemeindebewilligung bei mehr als vier Tagen. Art. 3: Grundstücksbegriffe; Art. 11: Übertretungen; Art. 155: früheres Polizeireglement und jede entgegenstehende Gemeindebestimmung aufgehoben. Gelesen am 5. Oktober 2026. Règlement communal de police; Règlements. ↩
  2. Kanton Waadt, Loi sur les campings et caravanings résidentiels, LCCR, BLV 935.61, Art. 27: gelegentliches Campieren ausserhalb bewilligter Plätze mit Zustimmung von Eigentümer, Pächter oder Mieter; Gemeindebewilligung bei mehr als vier Tagen; Gemeinderegeln vorbehalten. Art. 44: ordentliche Übertretungen bis CHF 10'000, keine feste Campingbusse. Ausführungsreglement RLCCR, BLV 935.61.1: Campinganlagen und Betrieb. Aktuelle Texte gelesen am 5. Oktober 2026. LCCR; RLCCR. ↩
  3. Interkommunaler touristischer Nutzungsplan der Leysiner Alp, in Kraft seit 7. August 2019, nach aktuellem RDPPF-Auszug auf Parzelle 971 angewendet. Art. 11: Schutzzone, Lebensraum und Ruhe; Art. 12: Biotopschutz; Art. 13: Wildruhezone, keine Störung, Hunde an der Leine, Winterrouten bei Schnee; Art. 26: vereinbare Gemeinderegeln vorbehalten; Art. 27: frühere Erweiterungsplanbestimmungen im Perimeter aufgehoben. Alter Erweiterungsplan Art. 67: pauschales Verbot von Camping und mobilen Wohnunterkünften ausserhalb reservierter Zone; unvereinbarer Wortlaut durch Polizeireglement 2020 Art. 79 und Art. 155 ersetzt. Gelesen am 5. Oktober 2026. Plan du domaine touristique; Ancien règlement; RDPPF. ↩
  4. Gemeinde Leysin, öffentliche Swisscom-Antennenvermessung von 2025, Berneuse: Nachbargrundstück 971 mit Leysin la Commune als Eigentümerin. RDPPF EGRID CH938377457194. Gemeindekontakte am 5. Oktober 2026: Greffe municipal, Rue du Village 39, 1854 Leysin, greffe@leysin.ch, +41 24 493 45 40; öffentliche Sicherheit police@leysin.ch, +41 24 493 45 31. Eigentum klärt weder den genauen Grundstücksstatus noch den aktuellen Alppächter. Enquête publique; Contact; Sécurité publique. ↩
  5. Pro Natura Vaud, Seite der Schutzgebietsverwaltung Tours d'Aï und de Famelon: Schutzvereinbarungen mit Gemeinde und Armee, südliche Felsen, Kalkgrate und Seebecken, nördliche Feuchtflächen und Wald. Kanton Waadt RLFaune, BLV 922.03.1, aktuell seit 1. Januar 2026, Art. 2: keine Wildtierstörung; Art. 7b: Hunde bei Vieh an der Leine. Bundesdaten Wildruhe: Tour de Famelon Nr. 9.1, verbindlich, Beschluss 2022, DirZTF; bei Schnee Wintersport abseits eingezeichneter Routen verboten, offizielle Route Lac Segray - Plan de Mayen - Tour d'Aï. Gelesen am 5. Oktober 2026. Tours d'Aï et de Famelon; RLFaune; Zones de tranquillité. ↩
  6. Kanton Waadt, Grundwasserschutz, RDPPF Parzelle 971: S3 Fontanney/Fontaines Claires an beiden Absätzen. Aktuelles Musterreglement vom 30. Januar 2026, Art. 14 Abs. 1 lit. d: Campinganlagen brauchen eigene dichte Abwasseranschlüsse. Eine Anlage unterscheidet sich vom einzelnen mobilen Zelt; der Grundwasserschutz gilt weiterhin. Abfälle mitnehmen und Verschmutzung verhindern. Gelesen am 5. Oktober 2026. Règlement-type; Fontanney et Fontaines Claires. ↩
  7. Offizielle Swisstopo-Daten, 5. Oktober 2026. Chaux d'Aï: LV95 2'566'151 / 1'135'055, 46.36601 / 6.99879, 1'956 m; Neigung 1.0 Grad, Median innerhalb 30 m 11.8 Grad, flache Fläche 244 Quadratmeter, trockenes Gras auf Swissimage 10 cm. Oberer Mayen-Absatz: LV95 2'567'497 / 1'135'513, 46.37020 / 7.01625, 1'973 m; Neigung 2.1 Grad, Median 7.3 Grad, flache Fläche 540 Quadratmeter, trockenes Gras und zerklüfteter Kalk. SwissALTI3D 2 m, Kacheln 2021; Modellwerte, keine Feldvermessung. Alle Bundesschutz- und Militärflächen leer auf Chaux; Mayen trifft verbindliche Tour de Famelon und BLN Tour d'Aï-Dent de Corjon. Chaux liegt 426 m ausserhalb der Naturschutzzone, Mayen darin, beide S3. map.geo.admin.ch. ↩
  8. Alpes Vaudoises, Destinationsseiten gelesen am 5. Oktober 2026, Besucherinformation und keine Campingnorm: Lac d'Aï, Baden verboten, Kühe und Alpweiler; Klettern Lac Segray, Warnung vor tiefen Karstlöchern; Refuge de Mayen, Familie Chablaix, aktuelle Nummer +41 79 715 23 70, Restaurant; Sommerseilbahn Aï-Berneuse, Betrieb begründet kein Übernachtungsrecht. Lac d'Aï; Lac Segray; Refuge de Mayen; Aï-Berneuse. ↩
  9. Polizeireglement Art. 11; Kanton Waadt Loi sur les contraventions, LContr, BLV 312.11, Art. 25: kommunale Erwachsenenbusse bis CHF 500, bis CHF 1'000 bei Wiederholung oder fortgesetzter Übertretung; Art. 24: Kosten. Aktuelle DGAIC-Hilfe für Gemeindebehörden bestätigt die Beträge. Gemeinde Rapport de gestion 2024, öffentliche Sicherheit: Kontrollen gegen wildes Campieren in Fahrzeugen und Zelten. Gelesen am 5. Oktober 2026. LContr; Contraventions communales; Rapport de gestion. ↩
  10. Gemeinde Leysin, aktuelle öffentliche Mitteilungen und Wohnmobilbedingungen, gelesen am 5. Oktober 2026. Campingmitteilung mit ausdrücklich auf öffentlichen Grund begrenzter Überschrift. Place des Feuilles: nur Wohnmobile mit Toilette, CHF 10 pro Fahrzeug und Nacht plus Kurtaxe, keine Zelte. Vorübergehende Wanderwegsperrungen 17. August bis 16. Oktober 2026; aktuelle Karten und Schilder beachten. Fahrzeuggebühren sind keine Preise für eine alpine Zeltnacht. Infos publiques; Camping-cars. ↩