Wildcampen auf dem Oberrothorn
Auf dem Oberrothorn ist Campieren verboten, auf beiden Seiten einer Linie, die niemand sieht. Die Gemeindegrenze Täsch/Zermatt läuft über den Gipfel, und beide Gemeinden büssen ein Zelt. Flacher Boden liegt nur auf der Zermatter Seite, und das nächste Bett 795 m tiefer.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Um welchen Gipfel es geht, und wo die Grenze läuft
Das Oberrothorn ist ein Felskegel von 3'414 m über Zermatt, der hohe Gipfel hinter den Bergstationen Rothorn und Blauherd im Wallis. Das Bundesverzeichnis der Namen führt ihn als Hauptgipfel und schreibt ihn der Gemeinde Täsch zu. Der markierte Weg zieht rund 26 Meter am höchsten Punkt vorbei, weiss-rot-weiss markiert, das hier ist also ein Dreitausender zum Hinaufgehen und nicht zum Klettern.6
Von der Bergstation Rothorn auf 3'087 m sind es 2,9 km, 415 Höhenmeter und rund 1 h 25, von der Bahn als anspruchsvoll eingestuft und in den Routenportalen als T3. Der Weg geht zuerst rund 105 Meter hinunter, zum Pass Furggji auf 2'983 m, und steigt erst dann die Südflanke hinauf. Wasser gibt es unterwegs keines: Das nächste kartierte Fliessgewässer liegt rund 380 m entfernt und deutlich tiefer. Alles, was du oben brauchst, trägst du hinauf, jeden Liter.96
Entschieden wird dieser Artikel von einer Linie, und die läuft über den Gipfel. Der Gipfelpunkt liegt auf Täscher Boden. 3,65 m westlich davon beginnt Zermatt, südlich 49,8 m. Nördlich, nordöstlich und östlich ist Täsch, südlich, südwestlich und westlich Zermatt, auf 100 m ebenso wie auf 250 m, 500 m und einem Kilometer.6
Oberhalb von 3'400 m ist der Täscher Anteil an diesem Gipfel ein Streifen von rund zehn Metern Breite, und die Ostwand bildet seine Kante. Der ganze Anstieg vom Unterrothorn her verläuft über Zermatter Boden, Täsch ist nur der Gipfelkegel. Merken kann das oben niemand: swisstopo gibt die Lagegenauigkeit der Grenzdaten mit einem halben Meter an, eine Grundbuchvermessung gibt es in dieser Höhe nicht und eine Parzelle am Gipfel auch nicht. Die Linie existiert auf der Karte und sonst nirgends.6
Die Norm am Punkt: Täsch, und sie deckt das ganze Gemeindegebiet
Täsch hat sein Polizeireglement seit 1998. Der Gemeinderat beschloss es am 27. November 1997, die Urversammlung nahm es am 11. Dezember 1997 an, und der Staatsrat homologierte es am 11. Februar 1998. Sechs Seiten, dreiundzwanzig Artikel, und es ist bis heute die Fassung, die die Gemeinde publiziert. Artikel 13 entscheidet diesen Gipfel.1
"Wer unerlaubt auf dem Gemeindegebiet, ausserhalb des offiziellen Campingplatzes, Zelte oder Wohnmobile aufstellt."Polizeireglement der Gemeinde Täsch, Art. 13 "Unerlaubtes Campieren". Der Tatbestand erfasst das Aufstellen von Zelten und Wohnmobilen auf dem gesamten Gemeindegebiet ausserhalb des offiziellen Campingplatzes.
Lies den Geltungsbereich, denn er ist weiter als der, den die meisten erwarten. Das Verbot ist gegen das Gemeindegebiet geschrieben, gegen das ganze Territorium und nicht gegen öffentlichen Grund. Wem der Hang gehört, spielt keine Rolle. Die einzige Ausnahme, die der Artikel nennt, ist der offizielle Campingplatz.1
Die Strafe steht in Artikel 2 desselben Erlasses: "Die Strafen sind Haft oder Busse von Fr. 50.-- bis Fr. 5'000.--." Die Haft ist als Strafart mit dem revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs am 1. Januar 2007 verschwunden, übrig bleibt die Busse, und das Walliser Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch deckelt kommunale Bussen bei 10'000 Franken, der Täscher Rahmen gilt also. Eine Ordnungsbusse mit fester Höhe gibt es nicht, Täsch publiziert überhaupt keinen Bussenkatalog.13
Und "ich wusste nicht, in welcher Gemeinde ich war" ist hier keine Ausrede. Artikel 1 Absatz 3 hält fest, dass die unter Strafe gestellten Übertretungen auch bei Fahrlässigkeit strafbar sind. Dieser Satz leistet echte Arbeit, denn kantonal gilt das Gegenteil: Kommunale Übertretungen sind im Wallis bei Fahrlässigkeit nicht strafbar, unter Vorbehalt gegenteiliger Bestimmungen. Täsch hat den Vorbehalt geschrieben.3
Eine ehrliche Grenze des Wortlauts. Artikel 13 trifft, wer "Zelte oder Wohnmobile aufstellt". Ein Biwaksack ohne Gestänge ist nicht offensichtlich ein Zelt, der Täscher Text lässt dort also eine echte Lücke. Sie ist schmal, das Gelände schliesst sie, und der übernächste Abschnitt zeigt wie.1
Der Campingplatz, den der Artikel ausnimmt, ist zu
Artikel 13 nimmt "der offizielle Campingplatz" aus. Der Täscher Platz, Camping Alphubel, ist geschlossen, einer von dreizehn Walliser Plätzen, die wegen Steinschlag- und Hochwassergefahr ausser Betrieb sind, und obwohl die Täscher Stimmberechtigten 2026 mit 65,7 Prozent einer Verlegung zugestimmt haben, gibt es kein Eröffnungsdatum. Auch der Camping Zermatt ist zu. Die Ausnahme zeigt derzeit ins Leere.17
Was hier nicht gilt
Das Wallis kennt kein kantonales Campingverbot. Die einzige kantonale Regel, die ein Zelt berührt, ist eine Baurechtsschwelle: Die Bauverordnung vom 12. März 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, verlangt für Zelte ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes nur dann eine Baubewilligung, wenn sie länger als drei Wochen stehen oder ihre Zahl zwölf übersteigt. Eine Nacht liegt weit unter beidem.5
Auch die Bundesinventare schweigen hier, und sie wurden einzeln geprüft. Innerhalb von 10 km liegt kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, das eidgenössische Zeltverbot und seine Ordnungsbusse von 150 Franken kommen also gar nicht ins Spiel, und am Gipfel liegt keine Wildruhezone: Die nächsten sind Wintersportinstrumente 1,45 km und 2,85 km entfernt, und keine davon ist eine Campierregel. Das Objekt "Dent Blanche - Matterhorn - Monte Rosa" des Bundesinventars der Landschaften hat seine Grenze 53,5 m südlich, der Gipfel liegt also knapp ausserhalb, und dieses Inventar bindet Behörden und nicht Wandernde.6
Die andere Gipfelhälfte: Zermatt, und warum der engere Wortlaut trotzdem greift
Zermatt arbeitet mit dem Polizeireglement von 2022: Gemeinderat am 10. Dezember 2020 und 29. April 2021, Urversammlung am 8. Juni 2021, homologiert durch den Walliser Staatsrat am 26. Januar 2022, unterzeichnet am 2. Februar 2022. Das Reglementsverzeichnis der Gemeinde führt es weiterhin als geltende Fassung.2
"Unter Campieren versteht man das vorübergehende Verweilen in Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen mobilen und unbeweglichen Einrichtungen. Das blosse Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. fällt ebenfalls unter den Begriff des Campierens. Das Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten."Polizeireglement der Einwohnergemeinde Zermatt, Art. 43 "Campieren", Abs. 1 und 2. Schon das Verweilen im Zelt und schon das blosse Aufstellen gelten als Campieren; verboten ist es auf öffentlichem Grund.
Das ist weiter als der Täscher Text in dem, was es trifft, und enger in dem, wo es hinreicht. Weiter, weil das Verweilen im Zelt genügt und das blosse Aufstellen für sich allein genügt, schlafen muss darin niemand. Enger, weil es gegen öffentlichen Grund geschrieben ist, gegen Gemeindeland also, und nicht gegen die ganze Gemeinde. Der weitere Begriff öffentlicher Raum kommt auf den neunzehn Seiten kein einziges Mal vor.2
Auf den meisten Walliser Böden öffnet diese Enge eine Lücke, weil das Verbot am Zaun der ersten Privatparzelle endet. Auf 3'414 m öffnet sie keine, und der Grund steht im kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch:
"Die Gemeindestrassen, die nicht kultivierbaren Regionen, wie Felsen, Schutthalden, Schneefelder und Gletscher, Seen, alle Wasserläufe, ab demjenigen Punkt wo sie entspringen, fallen in das öffentliche Eigentum der Gemeinden."Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, RS/VS 211.1, Art. 163 Abs. 3. Nicht kultivierbare Regionen wie Fels und Schutthalden stehen im öffentlichen Eigentum der Gemeinden.
Fels und Schutt auf 3'414 m sind der Lehrbuchfall. Die Zermatter Hälfte dieses Gipfels ist also öffentlicher Grund der Gemeinde Zermatt, und das Verbot greift ohne Umweg. Damit erledigt sich auch Absatz 3, der Zustimmungsweg: Vereinzeltes gelegentliches Campieren abseits bewilligter Plätze ist nur mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt, und der Grundeigentümer ist hier oben die Gemeinde, die das Verbot geschrieben hat.4
Der Bussenrahmen für den Abschnitt, in dem Artikel 43 steht, reicht von 10 bis 5'000 Franken, und Artikel 52 erlaubt der Gemeinde, die Kosten eines ausserordentlichen Polizeieinsatzes obendrauf weiterzuverrechnen. Kein Tarif, keine Preisliste.2
Welches der beiden Reglemente gilt, entscheidet der Boden unter den Schuhen. Nach Walliser Recht kommt bei einer Widerhandlung gegen kommunales Recht auf Gemeindegebiet das kommunale Strafrecht dieser Gemeinde zur Anwendung. Auf diesem Gipfel heisst das: Welcher Artikel auf dem Zettel steht, hängt daran, auf welcher Seite einer unsichtbaren Linie du gestanden hast.3
Die Gemeinde sagt es selbst
Zermatt überlässt die Lesart nicht den Juristen. Die Medienmitteilung vom 1. Mai 2026 trägt den Titel "Hinweis: Wildcampieren in Zermatt verboten" und buchstabiert den Artikel aus:
"Das Wildcampieren ist in der Gemeinde Zermatt nicht erlaubt. Das Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten, das gilt auch für die Bergseen."Einwohnergemeinde Zermatt, Medienmitteilung vom 1. Mai 2026.
Das Argument, das du gleich machst, und was das Gelände damit macht
Wer vor dieser Tour die Karte öffnet, findet immer dasselbe: Der Gipfel ist Täsch zugeschrieben, nicht Zermatt. Und Zermatt ist die Gemeinde mit dem Ruf, den Medienmitteilungen und den zwei Seen in diesem Journal. Der Schluss liegt nahe. Bleib auf der Täscher Seite, und das berühmte Verbot erreicht dich nicht.
Die erste Hälfte davon stimmt. Das Zermatter Reglement sagt von sich selbst, es gelte "örtlich und sachlich für die Gemeinde Zermatt", und die Bestimmung zu den Nachbargemeinden sagt der Regionalpolizei nur, nach welchen Grundsätzen sie in Täsch, St. Niklaus und Grächen arbeitet. Sie erweitert den Straftatbestandskatalog nicht. Artikel 43 stellt auf Täscher Boden nichts unter Strafe.2
An der zweiten Hälfte zerfällt es. Täsch hat ein eigenes Verbot, und es ist das weitere der beiden. Zermatt verbietet das Campieren auf öffentlichem Grund, Täsch verbietet das Aufstellen eines Zeltes auf dem ganzen Gemeindegebiet. Der Schritt, mit dem du einem Verbot auf Gemeindeland entkommen wolltest, hat dich unter ein Verbot auf jedem Boden gestellt.1
Und dann ist da das Gelände
Der Täscher Teil dieses Gipfels ist die Nord- und die Ostflanke, und dort liegt in jeder Entfernung, die du gehen würdest, nichts zum Schlafen.
Der höchste Punkt ist keine Kuppe, er ist die Kante einer Wand. Zehn Meter östlich liegt der Boden 24,4 m tiefer, zehn Meter westlich 3,6 m. Diese Asymmetrie ist der Grund, warum der Gipfelboden mit 47 Grad abfällt. Der flachste Boden auf der Täscher Seite innerhalb von 80 Metern fällt mit 29 Grad ab, auf einer schmalen Gratschneide, deren Ostseite dieselbe Wand ist.6
Jeder halbwegs ebene Fleck innerhalb von 80 Metern liegt auf der Zermatter Seite, und der beste davon ist auch keine Terrasse. Die eine Stelle, die flach wirkt, liegt 22 Meter südsüdwestlich, und aus der Nähe ist sie ein rund drei Meter breiter Grat: der Länge nach fällt der Boden mit 0 bis 15 Grad, quer dazu mit 17 bis 37. Darauf geht man, darauf legt man sich nicht.6
Weiter nach Norden in Täsch hinein hilft nicht. Der Täscher Korridor dort oben ist dieselbe Schneide, die Neigung bleibt über 37 Grad, und Artikel 13 deckt ohnehin das ganze Gemeindegebiet, rechtlich bringt der Umweg also auch nichts.1
Jemand hat das gemacht, und wo er geschlafen hat, ist die Antwort
Es gibt genau einen Tourenbericht über ein Biwak an diesem Berg, von 2020, überschrieben "Biwaktour aufs Oberrothorn". Der Autor stellte sein Zelt auf einer flachen Stelle unterhalb des Gipfelwegs beim Furggji auf knapp 3'000 m auf und ging vor dem Morgengrauen zum Gipfel. Auf dem Gipfel hat er nicht geschlafen, weil es dort nichts dafür gibt. In den Kommentaren fragt ein Leser, ob Campieren rund um Zermatt nicht verboten sei, und der Autor gibt es zu: "Gesetz bleibt Gesetz, auch auf Gemeindeebene".10
Was dort nicht steht, gehört dazu: Die flache Stelle beim Furggji liegt auf Zermatter Boden, legal war dieses Zelt also auch nicht. Es war nur der nächstgelegene Platz am Berg, der ein Zelt überhaupt trägt.6
Trotzdem fragen, und wer tatsächlich kommt
Auf der Zermatter Seite gibt es keine Tür. Der Zustimmungsweg braucht einen Grundeigentümer, der Ja sagt, und der Eigentümer dieses Felsens ist die Gemeinde, deren Reglement es verbietet. Eine vermessene Parzelle gibt es am Gipfel nicht und einen privaten Titel entsprechend auch nicht.4
Auf der Täscher Seite steht eine Tür auf dem Papier. Artikel 13 bestraft das unerlaubte Campieren, eine Erlaubnis ist damit begrifflich möglich, und nach derselben kantonalen Eigentumsregel wäre die Adressatin die Gemeinde selbst.
Wen du fragen würdest. Gemeindekanzlei Täsch, kanzlei@taesch.ch, +41 27 966 46 66. Sei dir im Klaren, worauf du dich einlässt: Das Polizeireglement hat keinen Bewilligungsartikel fürs Campieren, seine einzige Bewilligungsbestimmung betrifft öffentliche Veranstaltungen, und die Gemeinde publiziert kein Formular, keine Gebühr und kein Verfahren für ein Zelt ausserhalb des Campingplatzes. Eine Bewilligung wäre hier ausserdem eine Bewilligung für Boden, der kein Zelt trägt.1
Solche Bewilligungen sind nichts Erfundenes. In der Nachbargemeinde hat die Burgergemeinde Zermatt am 24. April 2023 ein Zeltgesuch im Gebiet Schwarzsee als Ausnahmebewilligung gutgeheissen, das ist also ein echter, schriftlicher Ermessensentscheid und kein Wort unter vier Augen. Es ist zugleich die Ausnahme: Im selben Bericht sagt der Burgerschreiber, zwei weitere Gesuche seien "klar abgelehnt" worden.8
Wer tatsächlich kommt
Zermatt fliegt seine Nachtkontrollen per Drohne. Am Boden ist es ein Ranger zu Fuss, und die Gemeinde beschreibt die Aufgabe selbst so: Die Stelle wurde in einer Medienmitteilung vom 30. Oktober 2024 angekündigt und ist seit dem 1. März 2025 besetzt, und die Mitteilung hält fest: "Auch in Bezug auf Wildbeobachtungen, Wildschutzzonen und wildes Campieren führt er Kontrollen durch, ermahnt Camper und arbeitet gegebenenfalls mit der Regionalpolizei zusammen", und weiter: "Dabei ist der Ranger ein Kommunikator und weniger eine Kontrollperson."7
Hinter ihm steht die Regionalpolizei Zermatt, die Zermatt, Täsch, St. Niklaus und Grächen aus einem Büro betreut, erreichbar unter +41 27 966 22 22 und regionalpolizei@zermatt.ch. Das ist die praktische Antwort auf die Grenzfrage: Vier Meter nach Westen ändern nicht, wer auftaucht, sondern nur, welcher Artikel auf dem Zettel steht.72
Zum Geld eine einzige, vorsichtig formulierte Zahl. Die einzige belegte Ziffer aus diesem Tal stammt von 2019, als zwölf Zelte am Stellisee gebüsst wurden: "Die Bussen beliefen sich auf 200 Franken pro Zelt", die Kosten des Fluges zum Ort wurden weiterverrechnet. Nimm die 200 Franken als Praxis jenes Jahres und nicht als Tarif: In den Texten stehen zwei Rahmen und ein Kostenersatz nach Ermessen, keine Preisliste.81
Wo du stattdessen schläfst
Berghaus Fluhalp, 2'616 m. 1,67 km südsüdwestlich des Gipfels und 795 m tiefer, auf Zermatter Boden, mit Zimmern und Gemeinschaftslager, Halbpension, Bettzeug vorhanden. Die Saison 2026 läuft vom 19. Juni bis 4. Oktober. +41 27 967 25 97, info@fluhalp.swiss, fluhalp.swiss. Von der Fluhalp führt der breite, schuttbedeckte Südostgrat zum Gipfel, das hier ist also der eigentliche Sonnenaufgangsplan und kein Trostpreis. Einen Zimmerpreis publiziert das Haus nicht, das klärst du bei der Buchung.9
Täschhütte SAC, 2'701 m. 2,97 km nördlich und 713 m tiefer, auf Täscher Boden, geführt von der SAC-Sektion Uto, 71 Betten und ein Winterraum mit 10 Plätzen, Halbpension 85 Franken für Mitglieder und 100 Franken für alle anderen, +41 27 967 39 13. Saison 2026: 29. Mai bis 19. September. Sie steht jenseits des Täschalp-Tals, ist also eher Stützpunkt für die Gipfel dahinter als für diesen, und zu Zelten publiziert sie gar nichts, weder ein Angebot noch ein Verbot, auf Täscher Boden, wo Artikel 13 alles deckt.91
Der nächste offene Campingplatz liegt in keiner der beiden Gemeinden. Camping Randa, Attermenzen 55, 3928 Randa, +41 27 967 25 55, neun Strassenkilometer talauswärts, nur Bargeld.9
Die Bahnen können diesen Sonnenaufgang nicht liefern
Genau das treibt die Leute überhaupt erst zur Biwakfrage. Im Sommer 2026 fährt die Rothornbahn nur vom 27. Juni bis 4. Oktober, erste Kabine hinauf 08.20 Uhr, letzte hinunter 16.50 Uhr. Das einzige Sonnenaufgangsangebot am Berg, "Frühstück & Sonnenaufgang", läuft samstags vom 4. Juli bis 26. September, ab 61 Franken, und führt nach Blauherd mit Frühstück auf der Fluhalp. Auf diesen Gipfel bringt es im ersten Licht niemanden. Ein Bett auf der Fluhalp schon.9
Zwei Seen unter diesem Gipfel bekommen dieselbe Antwort aus demselben Artikel: Wildcampen am Stellisee und Wildcampen am Riffelsee, beide auf Zermatter Boden. Wie die Kantone untereinander dastehen: Wildcampen in der Schweiz.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Auf diesem Gipfel gibt es keine Grauzone, nützlich sind also die Regeln für die Nacht, die du tatsächlich hast, weiter unten im Tal:
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand September 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.
Illegal ist die Einschätzung für beide Gipfelhälften. Täsch verbietet das Aufstellen eines Zeltes auf dem ganzen Gemeindegebiet, Zermatt das Campieren auf öffentlichem Grund, und kantonales Recht macht Fels und Schutt in dieser Höhe zu öffentlichem Grund. Jede der beiden Normen erledigt den Boden, den sie deckt.
Die Gemeindegrenze wurde am aktuellen Datensatz des Bundes gemessen und nicht geschätzt. swisstopo gibt diesem Produkt eine Lagegenauigkeit von einem halben Meter, und eine Grundbuchvermessung gibt es in dieser Höhe nicht. Behandle deshalb beide Verbote auf dem ganzen Gipfel als scharf, statt dir eine Seite auszusuchen.
Die 200 Franken pro Zelt sind berichtete Praxis aus einem Fall von 2019 am Stellisee und kein Tarif. Keines der beiden Polizeireglemente enthält eine Preisliste, und Täsch publiziert gar keinen Bussenkatalog.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf dem Oberrothorn erlaubt?
Der Gipfel liegt in Täsch. Greift das Zermatter Verbot wirklich nicht?
Trifft das Verbot auch einen Biwaksack ohne Zelt?
Was würde es kosten?
Wo schlafe ich und sehe trotzdem den Sonnenaufgang auf dem Oberrothorn?
Quellen
- Polizeireglement der Gemeinde Täsch, beschlossen vom Gemeinderat am 27. November 1997, angenommen von der Urversammlung am 11. Dezember 1997, homologiert durch den Staatsrat am 11. Februar 1998, und am 8. September 2026 weiterhin die von der Gemeinde publizierte Fassung. Art. 13 "Unerlaubtes Campieren": "Wer unerlaubt auf dem Gemeindegebiet, ausserhalb des offiziellen Campingplatzes, Zelte oder Wohnmobile aufstellt." Art. 2: "Die Strafen sind Haft oder Busse von Fr. 50.-- bis Fr. 5'000.--. Sie können miteinander verbunden werden." Art. 1 Abs. 3: "Die unter Strafe gestellten Übertretungen sind strafbar, auch wenn sie fahrlässig begangen werden." Der Erlass kennt keinen Bewilligungsartikel fürs Campieren; seine einzige Bewilligungsbestimmung betrifft öffentliche Veranstaltungen. Das Reglementsverzeichnis der Gemeinde führt achtzehn Erlasse, das A-bis-Z-Register einen einzigen Eintrag "Camping", der auf den Campingplatz als Betrieb zeigt; ein Formular, eine Gebühr oder ein Verfahren für ein Zelt ausserhalb davon wird nicht publiziert. Der offizielle Campingplatz, den der Artikel ausnimmt, Camping Alphubel, ist geschlossen, einer von dreizehn Walliser Plätzen, die wegen Steinschlag- und Hochwassergefahr ausser Betrieb sind; die Täscher Stimmberechtigten haben 2026 mit 65,7 Prozent einer Verlegung zugestimmt, ein Eröffnungsdatum ist nicht bekannt. Gemeindekanzlei Täsch, kanzlei@taesch.ch, +41 27 966 46 66. gemeinde-taesch.ch, PDF. ↩
- Polizeireglement der Einwohnergemeinde Zermatt, Gemeinderat am 10. Dezember 2020 und 29. April 2021, Urversammlung am 8. Juni 2021, homologiert durch den Walliser Staatsrat am 26. Januar 2022, unterzeichnet in Zermatt am 2. Februar 2022; am 8. September 2026 am Reglementsverzeichnis der Gemeinde als geltende Fassung bestätigt. Art. 43 "Campieren" Abs. 1: "Unter Campieren versteht man das vorübergehende Verweilen in Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen mobilen und unbeweglichen Einrichtungen. Das blosse Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. fällt ebenfalls unter den Begriff des Campierens."; Abs. 2: "Das Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten."; Abs. 3: "Das vereinzelte gelegentliche Campieren abseits von bewilligten Campingplätzen ist nur mit Zustimmung des Grundeigentümers gestattet." Art. 49 Abs. 2 setzt den Bussenrahmen für den Abschnitt VI, in dem Art. 43 steht, auf 10 bis 5'000 Franken. Art. 52 "Kostenersatz": "Vom Verursacher ausserordentlicher Aufwendungen, die bei einem Polizeieinsatz entstehen, namentlich wenn sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind, kann ein Kostenersatz erhoben werden." Art. 2 Abs. 1: "Das Polizeireglement Zermatt gilt örtlich und sachlich für die Gemeinde Zermatt."; Abs. 2 hält fest, dass für die Regionalpolizei bei polizeilichen Aufgaben in Täsch, St. Niklaus und Grächen die Grundsätze dieses Reglements gelten. Der Begriff "öffentlicher Raum" kommt auf den neunzehn Seiten nicht vor; das Verbot ist gegen "öffentlichen Grund" geschrieben. Die Gemeinde hat ihre Website am 1. September 2026 neu aufgesetzt und das Dokument verschoben; hier verlinkt ist die aktuelle Datei. cms.ewg-zermatt.ch. ↩
- Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafgesetzbuch (EGStGB), RS/VS 311.1, vom 12. Mai 2016, in Kraft seit 1. Januar 2018. Art. 72 Abs. 2: "Begeht jemand eine Widerhandlung gegen kommunales Recht auf Gemeindegebiet, kommt das kommunale Strafrecht zur Anwendung." Art. 73: "Unter Vorbehalt gegenteiliger Bestimmungen sind kantonal- oder kommunalrechtliche Übertretungen nicht strafbar, wenn sie fahrlässig begangen werden", also genau die Grundregel, die das Täscher Reglement in seinem Art. 1 Abs. 3 verdrängt. Art. 74 Abs. 1: "Die Busse beträgt mindestens 10 Franken und höchstens 10'000 Franken", der kantonale Rahmen, in dem die Täscher 50 bis 5'000 Franken liegen. Art. 75 Abs. 2 bestätigt die Zuständigkeit der Gemeinde, in den Schranken von Bundes- und Kantonsrecht Vorschriften gegen Polizeiübertretungen zu erlassen; das Reglement von 1998 hat die Rekodifikation von 2016 damit überdauert. lex.vs.ch. ↩
- Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB), RS/VS 211.1, vom 24. März 1998, in Kraft seit 1. Januar 1999, nicht aufgehoben. Art. 163 Abs. 3: "Die Gemeindestrassen, die nicht kultivierbaren Regionen, wie Felsen, Schutthalden, Schneefelder und Gletscher, Seen, alle Wasserläufe, ab demjenigen Punkt wo sie entspringen, fallen in das öffentliche Eigentum der Gemeinden." Fels und Schutt auf 3'414 m fallen unter diese Beschreibung, weshalb die Zermatter Hälfte des Gipfels öffentlicher Grund dieser Gemeinde ist und die Zustimmung des Grundeigentümers nach Art. 43 Abs. 3 des Zermatter Polizeireglements hier keinen privaten Adressaten hat. Art. 164 Abs. 2 ergänzt, dass der Gemeingebrauch der öffentlichen Sachen durch das kantonale öffentliche Recht sowie durch die gültigen Reglemente von Kanton und Gemeinden geregelt ist; die kommunalen Polizeireglemente sind also das vom Kanton vorgesehene Instrument. lex.vs.ch. ↩
- Kantonale Ebene, Wallis. Bauverordnung (BauV), RS/VS 705.100, vom 12. März 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, Art. 17 Abs. 2 lit. a: Eine Baubewilligung braucht auch "das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes, wenn sie länger als 3 Wochen aufgestellt sind oder ihre Anzahl 12 übersteigt". Ein Zelt für eine Nacht erreicht keine der beiden Schwellen. Darüber hinaus kennt der Kanton keine Campierbestimmung: Wortsuchen in den deutschen Texten des EGStGB (RS/VS 311.1) und des Gemeindegesetzes (RS/VS 175.1) ergeben keinen Treffer für Campieren, Zelt, Biwak oder Übernachten, jede Suche mit Kontrollbegriffen gefahren, die im selben Dokument Treffer liefern. Was an diesem Punkt gilt, ist damit kommunales Recht. lex.vs.ch. ↩
- Grenze, Gelände und Schutzgebietsebenen am Punkt, abgefragt am 8. September 2026 bei WGS84 46.0277214 / 7.8128276, LV95 2'628'974.5 / 1'097'421.9, Geländehöhe 3'413,2 m. swissNAMES3D führt "Oberrothorn", Objektart Hauptgipfel, Gemeinde Täsch. Die Gemeindegrenze stammt aus dem Datensatz des laufenden Jahres von swissBOUNDARIES3D und wurde durch Bisektion geschnitten statt abgetastet: 3,65 m westlich des Punktes beginnt Zermatt, südlich 49,8 m, rund 50 m südlich kreuzt die Grenze die Ostkoordinate des Punktes, und auf 100 m, 250 m, 500 m und 1'000 m ist der Boden nördlich, nordöstlich und östlich Täsch, südlich, südwestlich und westlich Zermatt. Von den Zehnmeterzellen über 3'400 m innerhalb von 80 m gehören neun zu Täsch, und sie bilden einen einzigen Streifen von rund zehn Metern Breite mit der Ostwand als Kante. swisstopo gibt swissBOUNDARIES3D eine geometrische Genauigkeit von ±0,5 m in Lage und Höhe; der Walliser Kataster liefert am Gipfel keine Parzelle, eine Kontrollabfrage im Dorf Täsch dagegen schon. Gelände aus swissALTI3D über zentrale Differenzen: 47 Grad am Punkt, zehn Meter östlich liegt der Boden 24,4 m tiefer, zehn Meter westlich 3,6 m; die flachste Zelle auf Täscher Seite innerhalb von 80 m fällt mit 29 Grad ab; die insgesamt flachste Zelle, 22 m südsüdwestlich, löst sich im Dreimeterraster in einen rund drei Meter breiten Grat auf, der Länge nach 0 bis 15 Grad, quer dazu 17 bis 37 Grad. Pass Furggji 2'982,9 m, 0,80 km entfernt, auf Zermatter Boden. Nächster markierter Weg rund 26 m; kein Gebäude innerhalb von 1 km; nächstes kartiertes Fliessgewässer rund 380 m entfernt und deutlich tiefer. Bundesebenen: kein Jagdbanngebiet in einer 10-km-Box; keine Wildruhezone am Punkt, auf einer Ebene mit 16 Walliser Objekten in derselben Box, nächste Zonen Ritzengrat - Rote Wäng 1,45 km westsüdwestlich und die rechtsverbindliche Täscher Zone Nr. 1008.0 mit Zutrittsverbot vom 15. Dezember bis 30. April 2,85 km entfernt; BLN-Objekt 1707 "Dent Blanche - Matterhorn - Monte Rosa" mit seiner Grenze 53,5 m südlich, der Gipfel ausserhalb. Jede Identify-Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Layer-ID, die HTTP 400 zurückgab, während echte Ebenen HTTP 200 lieferten. map.geo.admin.ch. ↩
- Einwohnergemeinde Zermatt, eigene Mitteilungen. Medienmitteilung vom 1. Mai 2026, unter dem Titel "Hinweis: Wildcampieren in Zermatt verboten": "Das Wildcampieren ist in der Gemeinde Zermatt nicht erlaubt. Gemäss Art. 43 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Zermatt gilt bereits das vorübergehende Verweilen in Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen mobilen Einrichtungen sowie das blosse Aufstellen solcher Einrichtungen als Campieren. Das Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten, das gilt auch für die Bergseen." Dieselbe Mitteilung behandelt den geschlossenen Campingplatz der Gemeinde und nennt einen künftigen Betrieb am heutigen Standort "wenig wahrscheinlich". Medienmitteilung vom 30. Oktober 2024 zur Schaffung der Rangerstelle, besetzt seit 1. März 2025: "Auch in Bezug auf Wildbeobachtungen, Wildschutzzonen und wildes Campieren führt er Kontrollen durch, ermahnt Camper und arbeitet gegebenenfalls mit der Regionalpolizei zusammen", und "Dabei ist der Ranger ein Kommunikator und weniger eine Kontrollperson." Regionalpolizei Zermatt, Am Bach 7, 3920 Zermatt, regionalpolizei@zermatt.ch, +41 27 966 22 22, im Einsatz in Zermatt, Täsch, St. Niklaus und Grächen. gemeinde.zermatt.ch, archivierte Fassung. ↩
- Berichtete Vollzugspraxis im Tal, 2019: Zwölf Zelte am Stellisee wurden gebüsst, der Bericht hält fest: "Die Bussen beliefen sich auf 200 Franken pro Zelt", die Kosten des nötigen Fluges zum Ort wurden den Gebüssten weiterverrechnet. Im selben Bericht kommt die Gemeindepräsidentin zu Wort, und der Burgerschreiber hält fest, zwei Bewilligungsgesuche seien "klar abgelehnt" worden. Hier zitiert als Praxis aus einem einzelnen Fall und nicht als Tarif: Keines der beiden Polizeireglemente enthält eine Preisliste. Zum Gegenbild: Die Burgergemeinde Zermatt hat am 24. April 2023 ein Zeltgesuch im Gebiet Schwarzsee als Ausnahmebewilligung gutgeheissen, solche Bewilligungen gibt es also, schriftlich und im Ermessen der bewilligenden Stelle. 1815.ch. ↩
- Betten, Saisons und Route, von den Betreibern. Berghaus Fluhalp, 2'616 m, 1,67 km südsüdwestlich des Gipfels und 795 m tiefer, Zimmer und Gemeinschaftslager mit Halbpension, Bettzeug vorhanden, Saison 2026 vom 19. Juni bis 4. Oktober, +41 27 967 25 97, info@fluhalp.swiss; ein Zimmerpreis wird nicht publiziert. Täschhütte SAC, 2'701 m, 2,97 km nördlich und 713 m tiefer, SAC-Sektion Uto, 71 Betten und ein Winterraum mit 10 Plätzen, Halbpension 85 Franken für Mitglieder und 100 Franken für Nichtmitglieder, Saison 2026 vom 29. Mai bis 19. September, +41 27 967 39 13; zu Zelten publiziert die Hütte nichts, weder ein Angebot noch ein Verbot. Camping Randa, Attermenzen 55, 3928 Randa, +41 27 967 25 55, rund neun Strassenkilometer talauswärts, nur Bargeld. Zermatt Bergbahnen, Sommer 2026: Die Rothornbahn fährt vom 27. Juni bis 4. Oktober, erste Kabine hinauf 08.20 Uhr, letzte hinunter 16.50 Uhr; das Angebot "Frühstück & Sonnenaufgang" läuft samstags vom 4. Juli bis 26. September, ab 61 Franken, und führt nach Blauherd mit Frühstück auf der Fluhalp. Route ab Bergstation Rothorn auf 3'087 m: 2,9 km, 415 Höhenmeter, rund 1 h 25, von der Bahn als anspruchsvoll eingestuft, in den Routenportalen T3, Markierung weiss-rot-weiss. fluhalp.swiss. ↩
- Tourenbericht "Biwaktour aufs Oberrothorn", 2020, zitiert als Farbe und nicht als Grundlage der Einschätzung. Der Autor beschreibt ein Zelt auf einer flachen Stelle unterhalb des Gipfelwegs beim Furggji auf knapp 3'000 m und den Aufstieg zum Gipfel vor dem Morgengrauen, nicht eine Nacht auf dem Gipfel selbst. In den Kommentaren fragt ein Leser, ob Campieren rund um Zermatt nicht verboten sei, und der Autor räumt es ein: "Gesetz bleibt Gesetz, auch auf Gemeindeebene". Der beschriebene Boden liegt auf Zermatter Gemeindegebiet und fiel damit unter Art. 43 des Zermatter Polizeireglements. hikr.org. ↩