Wildcampen auf der Muttner Alp
Die Muttner Alp über Obermutten ist eine bewirtschaftete Milchalp, und der ebene Boden bei den Gebäuden ist der Stallplatz und die Weide der Kühe. Die Gebäude stehen in Zillis-Reischen, wo ein Zelt auf öffentlichem Grund nur an bezeichneten Plätzen erlaubt ist. Einen veröffentlichten Zustimmungsweg gibt es nicht, buche also ein Bett in Obermutten.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf der Muttner Alp: eine Milchalp über Obermutten
Welcher Ort. Die Muttner Alp ist die Alpweide am Hang südlich von Obermutten in Graubünden, unter dem Muttner Hora (2'394 m). Der Name von swisstopo umfasst ein Gebiet von etwa 1,5 mal 2 km; der Standpunkt hier sind die Alpgebäude, bei 46,65981 N, 9,47898 E (LV95 2'756'148 / 1'169'650) auf 2'127 m. Das Alpinventar führt sie als Genossenschaftsalp der Alpgenossenschaft Mutten, Alpkataster Nr. 3503-1.6
Eine bewirtschaftete Milchalp. Die Milchkühe verbringen den Sommer auf der Kuhalp, die Alp hat eine eigene Sennerei, und auf der Alp wird Frischmilch ausgeschenkt. Die Alp- und Weideordnung der früheren Gemeinde Mutten setzt die Alpfahrt auf etwa den 20. Juni und die Abfahrt ab dem 24. September.6
Wie du hinkommst. Ein Kiesweg von Nordosten endet beim Stall, und ein Bergpfad von Obermutten Richtung Muttner Hora führt 27 bis 38 m an den Gebäuden vorbei.5
Der ebene Boden ist der Stallplatz und die Weide der Kühe
Neben den Gebäuden heisst eben: Stallplatz. Im Höhenmodell mit 2 m Auflösung beträgt die Neigung im Median im Umkreis von 30 m der Gebäude 7 Grad. Die nächsten ebenen Flächen sind der Vorplatz des Stalls, 17 m östlich, und das zertretene Gras vor dem Haus, 40 m südsüdwestlich; auf dem Luftbild mit 10 cm Auflösung sieht man bei der zweiten Fahrspuren, eine runde weisse Fläche und eine kleine Hütte. Beide gehören zum Arbeitsplatz der Alp.5
Die zwei Flächen abseits des Stallplatzes sind schlecht. Die bessere ist eine Mulde 68 m nordnordwestlich der Gebäude und 26 m tiefer, auf 2'102 m, mit 680 m2 unter 5 Grad. Sie ist der Boden einer flachen, geschlossenen Senke, rechne also mit Staunässe und Kaltluft, und das Luftbild zeigt einen dunkleren, wahrscheinlich feuchten Grasstreifen; Kuhspuren queren sie, und innerhalb von 100 m ist kein Trog zu sehen. Die andere ist eine Terrasse 151 m westnordwestlich und 35 m tiefer, auf 2'092 m, mit 160 m2 unter 8 Grad: Der Boden fällt nach Westen innerhalb von 60 m um 23 m ab, Richtung Wald und Felsband, und der Waldrand ist 61 m entfernt.54
Weiter weg ist der ebene Boden Viehgebiet. Im Umkreis von 1,9 km um die Gebäude und über 2'000 m bleiben als ebene Flecken ein Viehlager, wo fünf Pfade zusammenlaufen, 659 m südsüdwestlich; ein Tümpel mit Torfrand und buckligem Moor, 1,0 km südsüdöstlich; und eine zertretene Tränke mit einem Netz aus Rinnen, 1,2 km südöstlich. Der einzige ebene Fleck auf der Seite von Thusis ist eine Lichtung im Wald, 382 m nördlich.5
Wasser und Kühe. Im Umkreis von 1,8 km der Gebäude ist weder eine Quelle noch ein Brunnen verzeichnet, und die nächsten Bäche liegen 300 bis 380 m von den Flächen entfernt: Behandle jeden Bach und den Tümpel als Viehwasser und nimm dein Wasser mit. Die Milchkühe streifen über die ganze Kuhalp, rechne also bei jedem Zelt mit Vieh. Für diese Alp ist kein Schafbetrieb und kein Einsatz von Herdenschutzhunden veröffentlicht; die Älpler können sagen, was dieses Jahr da ist.56
Die Gebäude stehen in Zillis-Reischen, und beide Gemeinden verbieten Zelte auf öffentlichem Grund
Die Alp liegt rittlings auf einer Gemeindegrenze. Das Alpinventar sagt es selbst: "Die Alp liegt rittlings über der Grenze zur Gemeinde Zillis-Reischen, die Gebäude stehen auf Boden dieser Gemeinde!" Die amtliche Grenzebene bestätigt es. Die Gebäude, der Stallplatz und jede ebene Fläche in ihrer Nähe liegen in Zillis-Reischen, die Grenze zu Thusis verläuft 92 m nordöstlich der Gebäude, und die steile Ostweide ist Boden von Thusis, der früheren Gemeinde Mutten.612
Zillis-Reischen verbietet ein Zelt auf öffentlichem Grund ausserhalb bezeichneter Plätze. Sein Polizeigesetz sagt in Art. 20:1
"Auf öffentlichem Grund ist das Campieren (in Zelten, Wohnwagen und dergleichen) nur an den von den Behörden bezeichneten Stellen erlaubt."Polizeigesetz der Gemeinde Zillis-Reischen, Art. 20, von der Gemeindeversammlung am 19. April 2017 beschlossen, in Kraft seit 1. Mai 2017.
Eine Einzelbewilligung ist nicht genannt, nur bezeichnete Plätze. Art. 41 sieht Bussen bis CHF 10'000 vor, in leichten Fällen eine Verwarnung. Art. 42 lässt die Polizeiorgane selbst Bussen bis CHF 500 aussprechen, und die Liste für Bussen auf der Stelle steht nicht in der veröffentlichten Sammlung der Gemeinde. Die Seite der Gemeinde fasst den Artikel weiter und spricht von einem "Verbot für wildes Campieren" auf dem ganzen Gemeindegebiet.1
Thusis hat dieselbe Regel, mit einem Gesuchsweg. Mutten ist am 1. Januar 2018 in Thusis aufgegangen, und seine eigene Gesetzessammlung von 2014 führt weder ein Polizei- noch ein Campingreglement, also ist das Polizeigesetz von Thusis auf dem früheren Boden von Mutten die Campingregel. Sein Art. 11 sagt:2
"Auf öffentlichem Grund ist das Campieren in Zelten, Wohnmobilen und dergleichen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind die von der Gemeinde für das Campieren speziell bezeichneten Stellen. Auf Gesuch kann der Gemeinderat weitere Ausnahmen bewilligen."Polizeigesetz der Gemeinde Thusis, Art. 11 Abs. 1 und 2, von der Urnengemeinde am 26. November 2023 beschlossen, in Kraft seit 1. Januar 2024.
Art. 31 sieht Bussen von CHF 50 bis CHF 5'000 vor, in leichten Fällen eine Verwarnung, und die Bussenliste des Gemeinderats vom 17. August 2026 setzt unbewilligtes Campieren in einem Zelt oder Wohnmobil auf öffentlichem Grund auf der Stelle bei CHF 50 an. Diese Seite der Grenze ist steile Weide.2
Keiner der beiden Texte nennt ein Biwak ohne Zelt, und beide enden bei öffentlichem Grund. Zillis-Reischen spricht vom Campieren "in Zelten, Wohnwagen und dergleichen", Thusis "in Zelten, Wohnmobilen und dergleichen", und beide reichen nur bis "öffentlichem Grund". Kein Text klärt, ob Alpboden, der einer Genossenschaft gehört oder von einer Gemeinde an eine Genossenschaft verpachtet ist, als öffentlicher Grund gilt, und der Eigentümer des Bodens bei den Gebäuden ist nicht veröffentlicht. Ein Zelt ist hier dem Verbot ausgesetzt, wenn eine Aufsichtsperson den öffentlichen Grund weit liest; eine Nacht im Biwaksack ist nicht genannt.126
Weitere Artikel, die Campierende berühren. Zillis-Reischen verbietet das Campieren im Wald (Waldgesetz, Art. 18, Bussen von CHF 100 bis CHF 5'000), was für die Terrasse, 61 m vom Waldrand, zählt. Sein Polizeigesetz sperrt ausserdem die "Fluren" vom 1. Mai bis 1. Oktober für das Betreten (Art. 21); kein Erlass definiert das Wort, und über Zelte sagt die Regel nichts. Feuer sind im Wald und am Waldrand verboten (Art. 27).1
Graubünden fügt für Wandernde nichts hinzu. Der Kanton überlässt das Campieren den Gemeinden: Sein Polizei-, Naturschutz-, Planungs-, Wald- und Jagdrecht enthält keine Campingregel für Wandernde, und der eine Campingartikel seiner Jagdverordnung gilt für Jagende.3
Naturpark, Landschaftsschutzzone und Wildzonen: was sie ändern
Die Alp liegt im Naturpark Beverin, ein Label und keine Regel. Der Regionale Naturpark deckt die Gebäude und beide Flächen ab. Die Pärkeverordnung des Bundes schränkt Besuchende nur in der Kernzone eines Nationalparks ein; für einen Regionalen Naturpark legt sie Fläche und Ziele fest und keine Regel für Besuchende (Art. 19 bis 21 PäV).3
Die Landschaftsschutzzone deckt beide Flächen ab, nicht den Stallplatz. Das Kataster legt 99 Prozent der Parzelle von Zillis-Reischen, 126 ha, in eine Landschaftsschutzzone, mit ausgespartem Stallplatz. Die kantonale Regel dahinter sagt, dass neue Bauten und Anlagen nicht gestattet sind; über das Schlafen sagt sie nichts. Eine Zone mit hoher Gefahr liegt 147 m von den Gebäuden und 28 m von der Terrasse entfernt, entlang des Felsbands.4
Kein Bundesschutzgebiet und keine Wildruhezone ist nahe. An den Gebäuden und an beiden Flächen gibt es kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt und kein Moor. Die nächste kantonale Wildruhezone, vom 20. Dezember bis 30. April gesperrt, liegt 2,5 km westlich; ein Wildschutzgebiet liegt 470 bis 550 m nördlich, und das eidgenössische Jagdbanngebiet Piz Beverin, in dem ein Campingverbot gilt, 5,9 km westlich.3
Wem der Boden gehört, wen du fragst und was nicht veröffentlicht ist
Die Alpgenossenschaft Mutten führt die Alp, und wem der Boden gehört, ist nicht veröffentlicht. Das Feld "Rechtsform / Eigentümer" des Alpinventars lautet "Genossenschaftsalp der Alpgenossenschaft Mutten". Die Alp- und Weideordnung der früheren Gemeinde Mutten behandelt die Alpen und Weiden dagegen als Gemeindeboden, der von den Tieren der Genossenschaft genutzt wird (Art. 1), unter Aufsicht der Gemeinde (Art. 2), wobei die Gemeindeversammlung den Pachtzins festlegt (Art. 5). Der Boden gehört also entweder der Genossenschaft oder ist Gemeindeboden, der ihr verpachtet ist, und er liegt auf dem Gebiet von Zillis-Reischen. Das Grundbuch ist nicht offen, und das Kataster nennt den Eigentümer der Parzelle 660 nicht.64
Kein Zustimmungsweg, keine Gebühr und keine bezeichnete Ecke sind veröffentlicht. Nichts Veröffentlichtes bietet eine Nacht auf der Alp an oder nennt dafür einen Preis, und die Genossenschaft hat keine veröffentlichte Telefonnummer und Adresse. In der Saison sind die Älpler vor Ort, frag sie also zuerst und sag, wo und für wie viele Nächte. Die formellen Anlaufstellen sind die Gemeinden: Gemeinde Thusis, +41 81 650 09 30, info@thusis.ch, und Gemeinde Zillis-Reischen, +41 81 661 13 83, info@zillis-reischen.ch.612
Was Wandernde berichten. Die veröffentlichten Routenbeschreibungen von Obermutten über die Muttner Alp zum Muttner Hora erwähnen keine Nacht auf der Alp.8
Wo du schläfst: ein Bett in Obermutten, oder zuerst fragen
Die einfache Antwort ist ein Bett in Obermutten. Das Gasthaus Post liegt 1,6 km nordnordöstlich der Alpgebäude und 268 m tiefer, und das Postauto fährt hin.7
Gasthaus Post, Obermutten: 6 Doppelzimmer, ein Familienzimmer mit 4 Betten und ein Mehrbettzimmer mit 10 Betten. Die Preisliste 2026, Frühstück inbegriffen, pro Person: Mehrbettzimmer CHF 65, Doppelzimmer mit Etagenbad CHF 90, mit Dusche CHF 100; die Halbpension kostet CHF 40 mehr für Erwachsene. Reservation ist Pflicht: +41 81 936 02 02, info@gasthauspost.ch. Ab dem 1. Oktober hat das Restaurant donnerstags Ruhetag, und das Haus schliesst im November für Betriebsferien, bevor die Wintersaison Anfang Dezember beginnt.7
Wer auf der Alp draussen schlafen will, braucht zuerst das Ja. Frag die Älpler oder die Alpgenossenschaft, und auch die Gemeinde: In Zillis-Reischen sind nur bezeichnete Plätze erlaubt, und in Thusis kann der Gemeinderat auf Gesuch eine Ausnahme bewilligen. Mit dem Ja sind die zwei ebenen Orte abseits des Stallplatzes die Mulde bei 46,66039 N, 9,47867 E (LV95 2'756'123 / 1'169'713), 68 m von den Gebäuden, und die Terrasse bei 46,66045 N, 9,47724 E (LV95 2'756'013 / 1'169'717), 151 m von ihnen. Beide liegen auf der Weide der Kühe in Zillis-Reischen, und keine ist eine Empfehlung.512
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, auf der Muttner Alp also für einen Platz, dem die Älpler und die Gemeinde zugestimmt haben. Halte Abstand vom Stallplatz, von den Spuren der Kühe und von jedem Trog, nimm dein Wasser mit und lass nichts zurück.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Grundlage sind die unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.
Gemeinderegeln, Zustimmungspraxis und Öffnungszeiten ändern sich. Zillis-Reischen und Thusis überarbeiten beide ihre Planungsgesetze, und eine Überarbeitung könnte eine Campingregel bringen. Der Boden bei der Alp ist anhand amtlicher Luftbilder und des Höhenmodells des Bundes beurteilt, nicht vor Ort vermessen. Die Bedingungen des Grundeigentümers kämen zu diesem Text hinzu, ebenso ein richterliches Verbot. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Nacht. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf der Muttner Alp erlaubt?
In welcher Gemeinde liegt die Alp?
Ist das die Muttenalp beim Limmernsee?
Wo kann ich stattdessen schlafen?
Wie hoch ist die Busse?
Quellen
- Gemeinde Zillis-Reischen, gelesen am 1. Oktober 2026. Polizeigesetz, von der Gemeindeversammlung am 19. April 2017 beschlossen, in Kraft seit 1. Mai 2017 (Art. 49), als Scan veröffentlicht: Art. 20 "Campieren": "Auf öffentlichem Grund ist das Campieren (in Zelten, Wohnwagen und dergleichen) nur an den von den Behörden bezeichneten Stellen erlaubt."; Art. 21 Abs. 1 "Flurschonzeit": "Das Betreten und Befahren der Fluren ist in der Zeit vom 1. Mai bis 1. Oktober verboten."; Art. 27 Abs. 1, kein Feuer im Wald und am Waldrand; Art. 41 Abs. 1: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzt oder darauf gestützte Anordnungen missachtet, wird mit Busse bis zu Fr. 10'000.-- bestraft. In leichten Fällen kann anstelle einer Busse eine Verwarnung erteilt oder von einer Bestrafung abgesehen werden."; Art. 42, Bussen bis CHF 500 und Verwarnungen durch die Polizeiorgane selbst; Art. 43, Bussen auf der Stelle nur nach einer Liste, die der Gemeindevorstand veröffentlicht und die nicht in der veröffentlichten Sammlung steht. Waldgesetz, Art. 18 "Das Campieren im Wald ist verboten.", Art. 19 Bussen von CHF 100 bis CHF 5'000. Die Seite der Gemeinde "Allgemeines Camping Verbot": "Gemäss Polizeigesetz besteht auf dem ganzen Gemeindegebiet Zillis-Reischen ein Verbot für wildes Campieren." Baugesetz (Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2012, Änderung vom 19. April 2017): Die einzige Campingbestimmung ist Art. 25, die Campingzone, deren Abs. 5 der Baubehörde erlaubt, befristete Zeltlager ausserhalb davon zu bewilligen; keine Zutritts- oder Biwakregel. Die veröffentlichte Sammlung umfasst 24 Erlasse; keiner enthält eine weitere Campingnorm. Die Gemeinde entstand 1865 aus dem Zusammenschluss von Zillis und Reischen. Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 28, 7432 Zillis-Reischen, +41 81 661 13 83, info@zillis-reischen.ch. ↩
- Gemeinde Thusis, gelesen am 1. und 2. Oktober 2026. Gesetzessammlung. Polizeigesetz, von der Urnengemeinde am 26. November 2023 beschlossen, in Kraft seit 1. Januar 2024: Art. 11 "Campieren": "1 Auf öffentlichem Grund ist das Campieren in Zelten, Wohnmobilen und dergleichen verboten. 2 Ausgenommen von diesem Verbot sind die von der Gemeinde für das Campieren speziell bezeichneten Stellen. Auf Gesuch kann der Gemeinderat weitere Ausnahmen bewilligen."; Art. 31 Abs. 1, Bussen von CHF 50.00 bis CHF 5'000.00 und in leichten Fällen eine Verwarnung; Art. 33 Abs. 3, Ordnungsbussen auf der Stelle bis CHF 300 nach einer Liste. Ordnungsbussenliste, in Kraft seit dem Beschluss des Gemeinderats vom 17. August 2026: Ziffer 5, "Unbewilligtes Campieren in Zelten oder Wohnmobilen auf öffentlichem Grund (ausserhalb von Campingplätzen) (Art. 11 PolG)", CHF 50.00. Waldordnung, Art. 27, das Campieren im Wald ist verboten. Mutten ist am 1. Januar 2018 in Thusis aufgegangen; die Sammlung der früheren Gemeinde Mutten (Web-Archiv, 26. Oktober 2014) führt eine Verfassung, Gesetze über Abfall, Bau, Erschliessung, Gastwirtschaft, Kurtaxen und Steuern sowie Verordnungen über Alp und Weide, Schule, Wald und Wasser, aber kein Polizei- oder Campingreglement. Baugesetz Mutten (Gemeindeversammlung vom 5. September 1974, Änderung vom 14. Mai 1999), Art. 14 "Ruhezone": ein dauerndes Bauverbot in ausgedehnten Berggebieten, Art. 62 lit. p: das Eröffnen von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen braucht eine Baubewilligung; keine Zelt- oder Zutrittsregel. Gemeinde Thusis, Untere Gasse 1, 7430 Thusis, +41 81 650 09 30, info@thusis.ch. ↩
- Bundes- und Kantonsschutz, gelesen am 1. Oktober 2026. Swisstopo und BAFU über api3.geo.admin.ch, Abfrage am genauen Punkt: An den Alpgebäuden, LV95 2'756'148 / 1'169'650, und an den zwei Flächen gibt es kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Moor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, keinen Ramsar- oder Smaragd-Standort und kein Waldreservat; der einzige Treffer ist der Naturpark Beverin (Kategorie RN, Status P). Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung, PäV), SR 451.36, konsolidiert am 1. April 2018: Art. 17 listet auf, was in der Kernzone eines Nationalparks ausgeschlossen ist; Art. 19 bis 21 legen Fläche und Ziele eines Regionalen Naturparks fest, ohne Regel für Besuchende und ohne Bestimmung zum Camping. Kanton Graubünden, Wildebenen des Geoportals: Die nächste Wildruhezone (37_0_GR Dagneda-Sumapunt-Scherenkopf, vom 20. Dezember bis 30. April gesperrt) liegt 2'484 m westlich der Gebäude; das Wildschutzgebiet Traversina beginnt 545 m nördlich (472 m von der Terrasse); das eidgenössische Jagdbanngebiet Piz Beverin, in dem das Verbot von Art. 5 Abs. 1 lit. e der Jagdbanngebiets-Verordnung (SR 922.31) gilt, liegt 5'886 m westlich. Kantonales Recht, gr-lex.gr.ch, die Erlasse, die eine Campingregel enthalten könnten: Polizeigesetz BR 613.000, Natur- und Landschaftsschutz BR 496.000 und 496.100, Jagd BR 740.000, 740.100 und 740.025, Raumplanung BR 801.100 und 801.110, Wald BR 920.100 und 920.110, Umweltschutz BR 820.100, Gesundheit BR 810.100, Gastwirtschaft BR 932.100 und Strassen BR 803.100: keine Campingregel für Wandernde; Art. 13 der Jagdbetriebsvorschriften (BR 740.025) beschränkt das Campieren und Biwakieren nur für die Ausübung der Jagd. fedlex.admin.ch (PäV). ↩
- Kataster und Zonen, gelesen am 1. Oktober 2026. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen des Kantons Graubünden: Die Alpgebäude und beide Flächen liegen auf der Parzelle 660 von Zillis-Reischen (EGRID CH930777561634, 1'259'876 m2, 25 Beschränkungen, alle als Flächen): Landwirtschaftszone, an den Punkten keine Gefahrenzone; die Landschaftsschutzzone (kantonal, Art. 34 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes, BR 801.100: "Neue Bauten und Anlagen sind nicht gestattet.") deckt 99,2 Prozent der Parzelle und beide Flächen ab, mit ausgespartem Stallplatz, dessen Rand 36 m von den Gebäuden entfernt ist; eine Zone mit hoher Gefahr liegt 147 m von den Gebäuden und 28 m von der Terrasse entfernt; keine Naturschutzzone auf der Parzelle. Vom Kataster genannte Gemeindeerlasse: Baugesetz Zillis-Reischen (3712.(1)) und auf der Seite von Thusis (Parzelle GZ-Mutten-1, EGRID CH776077271386) das Baugesetz Mutten (3503.(1)), dessen Ruhezone 276 m ostnordöstlich der Gebäude beginnt. Der Auszug nennt den Eigentümer der Parzelle 660 nicht. Eine Gesamtrevision der Ortsplanung von Zillis-Reischen war vom 23. Oktober bis 24. November 2025 in öffentlicher Mitwirkung, und das Kataster vom 1. Oktober 2026 führt weiterhin das Baugesetz von 2013 in der Fassung von 2017. Auch das Baugesetz von Thusis, dessen Entwurf vom Februar 2024 beide Teile der Gemeinde umfasst, ist in Überarbeitung. ↩
- Gelände- und Kartendaten, gelesen am 1. Oktober 2026. Swisstopo swissALTI3D (2 m, Kacheln 2023) und swissimage-Luftbild (10 cm): An den Gebäuden, 2'127 m, beträgt die Neigung im Median im Umkreis von 30 m 7,1 Grad, und 24 Prozent der Zellen sind steiler als 30 Grad (Karstfelsen im Westen, eine Stufe im Norden); das nächste Fenster von 10 mal 10 m unter 8 Grad ist 4 m entfernt, der Stallplatz. Ebene Fenster bei 5 Grad oder weniger: 17 m östlich, 196 m2 (Vorplatz des Stalls); 40 m südsüdwestlich, 372 m2 (Stallplatz); Mulde, Mittelpunkt LV95 2'756'123 / 1'169'713, WGS84 46,66039 / 9,47867, 2'101,5 m, 68 m von den Gebäuden bei Richtung 338 Grad, 26 m tiefer, 680 m2, mittlere Neigung 1,6 Grad, der Boden einer geschlossenen Senke, deren Rand bis zu 9 m höher liegt; Terrasse, Mittelpunkt LV95 2'756'013 / 1'169'717, WGS84 46,66045 / 9,47724, 2'091,7 m, 151 m bei Richtung 296 Grad, 35 m tiefer, 160 m2 bei 8 Grad oder weniger, mit einem um 23 m tieferen Boden innerhalb von 60 m nach Westen; 659 m südsüdwestlich ein Becken, in dem fünf Viehpfade zusammenlaufen; 996 m südsüdöstlich ein Tümpel mit Torfrand und einem Moor; 1'232 m südöstlich eine zertretene Tränke; 382 m nördlich eine Lichtung von 260 m2 im Wald auf der Seite von Thusis. Luftbild: Stall und Haus mit weissen Dächern, eine Hütte mit orangem Dach 40 m südwestlich, eine runde weisse Fläche 45 m südlich, eine Hütte mit rotem Dach etwa 140 m südsüdwestlich, kein Trog innerhalb von 100 m von Mulde oder Terrasse, Kuhspuren über die Mulde. OpenStreetMap (Overpass, 1. Oktober 2026): ein Kiesweg 26 bis 27 m von den Gebäuden, ein Bergwanderweg 27 bis 38 m entfernt, keine Quelle, kein Brunnen und kein Trinkwasserpunkt im Umkreis von 1,8 km, Bäche 296 bis 383 m von den Flächen. Zugangs- und Distanzangaben sind Schätzungen aus dem Höhenmodell, nicht zu Fuss gemessen. ↩
- Die Alp und ihr Betreiber, gelesen am 1. und 2. Oktober 2026. Gemeinde Mutten, Alp- und Weideordnung vom 12. Dezember 2013 (von Thusis veröffentlicht, Scan): Art. 1, die Alpen werden grundsätzlich von Tieren der Alpgenossenschaft Mutten genutzt; Art. 2, der Gemeindevorstand hat die Aufsicht, und die Genossenschaft organisiert die Alpen nach eigenem Reglement; Art. 3.1, die Alpzeit: Alpfahrt etwa 20. Juni, Abfahrt vom 24. September bis 15. Oktober; Art. 3.3, die Milchkühe weiden auf der ganzen Kuhalp; Art. 5, die Gemeindeversammlung setzt den Pachtzins fest. Hintergrund, keine amtliche Quelle: das Alpinventar Alporama (SAMI), Eintrag "Muttner Alp", Alpkataster Nr. 3503-1, Stand 24. August 2011, weiterhin als provisorisch gekennzeichnet: Feld "Rechtsform / Eigentümer": "Genossenschaftsalp der Alpgenossenschaft Mutten in Mutten"; 2126 m; "Die Alp liegt rittlings über der Grenze zur Gemeinde Zillis-Reischen, die Gebäude stehen auf Boden dieser Gemeinde!"; Fotos von Stall und Sennerei; "Auf der Alp wird auch Frischmilch ausgeschenkt."; es nennt weder Betreiber noch Telefonnummer noch ein Übernachtungsangebot. Die Ebene swissBOUNDARIES3D von Swisstopo (aktuelles Jahr) setzt die Gebäude in Zillis-Reischen (BFS 3712), 92 m von der Grenze zu Thusis (BFS 3668). ↩
- Betten, gelesen am 2. Oktober 2026. Gasthaus Post, Obermutten, eigene Seiten: "Das Berggasthaus Post verfügt über 6 Doppelzimmer, ein Familienzimmer mit 4 Betten, sowie über ein Mehrbettzimmer mit 10 Betten"; Preise inklusive Frühstück: Doppelzimmer mit Dusche und WC CHF 100.00 pro Person, Doppel- und Familienzimmer mit Bad auf der Etage CHF 90.00, Mehrbettzimmer CHF 65.00, Halbpension für Erwachsene CHF 40.00; "bitte beachten sie die Reservationspflicht"; das Haus ist mit dem Postauto erreichbar; ab dem 1. Oktober donnerstags Ruhetag, Betriebsferien im November, Wintersaison ab Anfang Dezember; +41 81 936 02 02, info@gasthauspost.ch. Das Gebäude liegt 1'556 m von den Alpgebäuden entfernt bei Richtung 15 Grad und 268 m tiefer (OpenStreetMap, Höhenmodell mit 2 m). ↩
- Hintergrund, keine amtlichen Quellen, gelesen am 1. Oktober 2026. Die Seite des Gasthauses Post über Mutten und Umgebung nennt die Rundwanderung Obermutten, Muttner Alp, Muttner Horn, Alp da Stierva, Obermutten; weitere Routenbeschreibungen auf komoot und hikr.org und ein Wanderblog von 2025 beschreiben den Weg an der Alp vorbei; keine erwähnt eine Nacht auf der Alp. Die frühere Seite der Gemeinde Mutten (Web-Archiv) kündigt die Alpgottesdienst-Wanderung zur Muttner Alp an einem Augustsonntag 2015, 2016 und 2018 an, mit der Alpgenossenschaft Mutten und der Kirchgemeinde als Gastgebern. ↩