Wildcampen am Grammont: das Wallis hat kein Campinggesetz, diese Gemeinde ein Verbot
Der Grammont ist der Balkon über dem Genfersee, und der Lac de Taney darunter ist eines der meistfotografierten Becken im Chablais. Das Wallis hat kein kantonales Campinggesetz, und darum nehmen viele an, der Berg sei offen. Ist er nicht: die Gemeinde hat das Campieren hier verboten, Biwak eingeschlossen, und es aufgeschrieben.
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Das Wallis delegiert, und Vouvry hat die Delegation genutzt
Wildcampen am Grammont zeigt am klarsten, wie Schweizer Campingrecht tatsächlich funktioniert. Das Wallis hat kein kantonales Wildcamping-Verbot: die oft zitierte Campingverordnung von 1977 steht nicht in der geltenden Sammlung, das Gastgewerbegesetz erfasst nur kommerzielle Campingangebote, und die Bauverordnung verlangt eine Bewilligung erst ab drei Wochen oder zwölf Zelten. Der Kanton sagt es selbst in seinem Richtplan-Blatt zum Camping und reicht die Frage weiter: die Gemeinden legen die Vorschriften zum Wildcampen in ihrem Polizeireglement fest3. Das ist der Satz, den kaum jemand liest, und darum wird "das Wallis hat kein Gesetz" weitergereicht, als hiesse es "du darfst campieren".
"Le camping, le caravaning et ce qui leur est assimilable sont interdits en dehors des emplacements autorises expressement designes comme tels par l'Autorite."Polizeireglement der Gemeinden St-Gingolph, Port-Valais, Vouvry und Vionnaz, Art. 56 Abs. 2: Campieren, Caravaning und Vergleichbares sind ausserhalb der von der Behörde ausdrücklich bezeichneten Plätze verboten. Vom Staatsrat homologiert am 21. Februar 2018.
Der Wortlaut entscheidet die Biwak-Frage: ce qui leur est assimilable heisst alles Vergleichbare, nicht nur Zelte, und die Gemeinde liest ihn schriftlich genau so, wie der nächste Abschnitt zeigt. Vouvry hat die Delegation genutzt. Das Reglement gilt auf dem ganzen Gebiet aller vier Gemeinden (Art. 4 Abs. 1), Verstösse kosten bis CHF 5'000 (Art. 79 Abs. 1), und selbst Fahrlässigkeit ist strafbar (Art. 77 Abs. 3)1. Eine Nuance schliesst die letzte theoretische Tür: die einzige Biwak-Norm, die im Walliser Recht überhaupt in Kraft ist, steht in der Jagdverordnung, erlaubt ein vorübergehendes Biwakzelt im Jagdgebiet und fügt dann an "sous reserve du respect des autres exigences legales en la matiere ... reglements communaux"4. Das kantonale Ja verweist ausdrücklich auf das kommunale Nein.
Warum Einwilligung hier nicht hilft
An den meisten Orten, die wir recherchieren, ist die brauchbare Antwort eine Ausnahme: das Ja eines Bauern, eine Grenze hundert Meter weiter, eine Höhe, ab der es niemanden stört. Am Grammont gibt es keine, und es lohnt sich, genau zu sagen warum, denn die üblichen Auswege scheitern hier alle.
Der Grundeigentümer kann es nicht erlauben. Die Bourgeoisie de Vouvry besitzt die Alp, aber Art. 56 Abs. 2 ist öffentlich-rechtliche Polizei, keine Eigentumsregel, und Art. 4 Abs. 2 erlaubt der Gemeindebehörde ausdrücklich, auf privatem Grund einzugreifen1. In die Nachbargemeinde gehen hilft auch nicht: der Gipfel ist Vouvry, die Grenze zu Saint-Gingolph verläuft rund 60 bis 110 Meter nördlich davon und Port-Valais beginnt einige hundert Meter nordöstlich, aber alle sind im selben Reglement genannt7. Und die Toleranz oberhalb der Waldgrenze greift nicht: die Ein-Nacht-Empfehlung des SAC gilt nur, wo keine gegenteilige Regel besteht, und hier steht eine schwarz auf weiss8. Die Formulierung der Gemeinde lässt keinen Raum für die Debatte Biwak gegen Zelt:
"Nous vous informons que le camping sauvage, bivouac compris, est interdit sur l'ensemble du site (parkings et montagnes environnantes compris)."Gemeinde Vouvry auf ihrer offiziellen Taney-Seite: Wildcampen, Biwak eingeschlossen, ist auf dem ganzen Gebiet verboten, Parkplätze und umliegende Berge inbegriffen.
Schlaf in Taney selbst, drinnen. Die Auberge-Refuge Le Grammont steht am Seeufer, mit Zimmern und Massenlager, rund 66 Betten, Sommer wie Winter, +41 24 481 11 839. La Vouivre und Baabuk sind die beiden anderen Häuser am See. Von dort ist der Gipfel ein leichter Weg vor Sonnenaufgang, und genau darum wollen die Leute hier oben überhaupt campieren.
Willst du ein Zelt in dieser Gegend, ist der legale Ort Camping Rive-Bleue in Le Bouveret unten am See, ein bewilligter Platz innerhalb desselben Polizeireglements. Und noch etwas: die Strasse nach Taney ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt, parkier in Le Flon, und schlaf nicht auf dem Parkplatz.
Der Campierplatz, den sie geschlossen haben
Der stärkste Beleg dafür, dass dieses Verbot echt ist, ist die Tatsache, dass Taney einmal das Gegenteil hatte. Jahrelang gab es am See einen offiziellen espace campeurs, einen bewilligten Campierplatz genau der Art, die Art. 56 Abs. 2 der Behörde bis heute erlaubt zu bezeichnen. Im April 2016 hat die Gemeinde ihn geschlossen, auf unbestimmte Zeit, nach zu vielen Schäden und zu vielen Belästigungen. Der zuständige Gemeinderat sagte es in der Regionalpresse klar, Beschilderung und ein Wildhüter folgten5. Drei Jahre später bestätigte der Gemeindepräsident, dass die Linie gehalten hat6.
Diese Geschichte zählt aus einem praktischen Grund: die einzige legale Campiermöglichkeit im Becken wurde bewusst entfernt, es gibt also nichts mehr, in das man sich selbst hineinbezeichnen könnte. Und der Druck ist nur gewachsen. Für die Saison 2025 hat Vouvry den Zugang gegen Übertourismus erneut verschärft, mit einem beauftragten Sicherheitsdienst, und Shuttle und Taxi zum Col wurden eingestellt10. Auch die Kontrolle ist nicht hypothetisch: die Police Intercommunale du Haut-Lac deckt diese vier Gemeinden mit zehn Leuten rund um die Uhr ab, dazu kommen ein Wildhüter und eine Gebietsaufsicht2.
Was die Karten sagen
Ich habe die offiziellen Geodaten am Gipfel, an der Hütte und am See geprüft, mit Positivkontrolle7. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Moor- oder Auen-Inventar am Gipfel oder an der Hütte. Was die Layer zeigen, ist das BLN-Landschaftsinventar, Objekt 1702 "Lac de Tanay", rund 1'481 Hektaren, das beide Punkte umfasst. Und hier ist Präzision wichtig: eine BLN-Aufnahme bindet die Behörden bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe, sie schafft für eine Privatperson kein Campierdelikt11. Das eidgenössische Amphibien-Inventar berührt zudem das Seeufer, was man wissen sollte, bevor man nahe am Wasser aufstellt.
Ich habe auch gezielt nach einem kantonalen Naturschutz-Beschluss über Taney gesucht, denn am Engstlensee war genau so ein Beschluss das entscheidende Verbot, und auf den Bundeskarten ist er unsichtbar. Hier gibt es keinen: die Registersuchen bleiben leer, der Schutzvertrag von 1967 ist ausgelaufen, und der Schutz läuft heute über die Bundesinventare und eine Kooperations-Charta von 2021 zwischen Gemeinde, Bourgeoisie, Pro Natura und der SAC-Sektion. Diese Charta ist eine privatrechtliche Vereinbarung, keine Norm mit Strafe12. Das Verdikt ruht also ganz auf dem kommunalen Reglement, und das reicht mehr als aus. Zum System dahinter siehe unsere nationale Übersicht, und für den Walliser Ort, an dem dieselbe Tatsache "kein kantonales Verbot" das umgekehrte Ergebnis liefert, den Lac d'Emosson.
Wo du legal schlafen kannst
- Auberge-Refuge Le Grammont, am Ufer in Taney, Zimmer und Massenlager, rund 66 Betten, Sommer wie Winter, +41 24 481 11 83, le-grammont.ch9.
- Auberge Refuge la Vouivre in Taney, +41 24 481 14 80, und Auberge Baabuk, +41 79 542 32 03.
- Camping Rive-Bleue, Le Bouveret, April bis September: ein bewilligter Campingplatz innerhalb desselben Polizeireglements, die legale Zeltoption in dieser Ecke des Chablais.
- Les Cornettes de Bise in Miex, unten an der Strasse, wenn die Häuser am See voll sind.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, und am Grammont heisst das: nirgends. Nimm es mit an die Orte, wo du darfst. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand, und der Grund, warum es die wenigen verbliebenen Toleranzen noch gibt.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Juli 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten, öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft zur aktuellen Rechtslage.
Kommunale Reglemente, Zugangsregeln und Kontrollpraxis ändern sich, und Vouvry hat seine Taney-Regeln in den letzten Jahren wiederholt angepasst. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und folge den Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in Bergnot ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
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Häufige Fragen
Ist Wildcampen am Grammont erlaubt?
Wie hoch ist die Busse fürs Campieren in Taney oder am Grammont?
Das Wallis hat kein Campinggesetz, warum ist es hier verboten?
Kann ich den Grundeigentümer fragen oder knapp über die Gemeindegrenze?
Wo kann ich am Lac de Taney legal schlafen?
Quellen
- Reglement de police der Gemeinden St-Gingolph, Port-Valais, Vouvry, Vionnaz, vom Staatsrat homologiert am 21. Februar 2018: Art. 4 (räumlicher Geltungsbereich und Eingriff auf privatem Grund), Art. 56 Abs. 2 (Campierverbot ausserhalb bezeichneter Plätze), Art. 77 Abs. 3 (Fahrlässigkeit), Art. 79 Abs. 1 (Busse bis CHF 5'000), Art. 81 bis 82 (Aufhebung und Inkrafttreten). achl.ch, Verzeichnis auf vouvry.ch. ↩
- Police Intercommunale du Haut-Lac (PIHL): zehn Leute, rund um die Uhr, zuständig für St-Gingolph, Port-Valais, Vouvry und Vionnaz; das Reglement ermächtigt ihre Mitglieder, Verstösse zur Anzeige zu bringen. achl.ch/pihl. ↩
- Kanton Wallis, kantonaler Richtplan, Blatt B.3 Camping (Fassung vom 5. Februar 2025): die Gemeinden legen die Vorschriften zum Wildcampen in ihrem Polizei- oder einem anderen kommunalen Reglement fest, und das Blatt zählt schon eine einfache Biwakplane zum Campieren. geo.vs.ch. ↩
- Kanton Wallis, Reglement d'execution de la loi sur la chasse, RS/VS 922.100, Art. 32 Abs. 9: ein vorübergehendes Biwakzelt im Jagdgebiet ist erlaubt, "sous reserve du respect des autres exigences legales en la matiere ... reglements communaux". Die einzige in Kraft stehende Biwak-Norm im Walliser Recht, und sie verweist auf die Gemeinden. lex.vs.ch. ↩
- Le Nouvelliste, 5. April 2016, "A Taney, camper est desormais interdit": der bewilligte Campierplatz am See auf unbestimmte Zeit geschlossen, nach Schäden und Belästigungen, mit Beschilderung und Wildhüter-Kontrolle, mit Zitat des zuständigen Gemeinderats. ↩
- Le Nouvelliste, 23. August 2019, "Vouvry prend de nouvelles mesures pour preserver Taney": der Gemeindepräsident bestätigt das Campierverbot von 2016 und dass es seither eingehalten wird. ↩
- Amtliche Geodaten: eidgenössischer Identify am Gipfel (LV95 2'552'478 / 1'134'192), an der Hütte und am See, mit Positivkontrolle. Kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Moor- oder Auen-Inventar; die Gemeindegrenzen legen den Gipfel nach Vouvry, Saint-Gingolph rund 60 bis 110 m nördlich, Port-Valais einige hundert Meter nordöstlich. map.geo.admin.ch. ↩
- Schweizer Alpen-Club SAC, "Campieren und Biwakieren": die Ein-Nacht-Toleranz oberhalb der Waldgrenze gilt nur, wo keine gegenteilige Regel besteht, und das Polizeireglement von Vouvry ist genau das; Empfehlung, kein Gesetz. sac-cas.ch. ↩
- Auberge-Refuge Le Grammont in Taney (Zimmer und Massenlager, rund 66 Betten, Sommer wie Winter, +41 24 481 11 83) und die offizielle Taney-Seite der Gemeinde für die anderen Häuser, die Zugangsregeln und den Parkplatz Le Flon. le-grammont.ch, taney.ch. ↩
- Le Nouvelliste, 2. Mai 2025, und 20 Minuten, 1. Mai 2025: Vouvry schränkt den Zugang zum Lac de Taney gegen Übertourismus für die Saison 2025 ein, mit beauftragtem Sicherheitsdienst und der Einstellung von Shuttle und Taxi. ↩
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451), Art. 5 und 6, und BLN-Objektblatt 1702 "Lac de Tanay" (rund 1'481 ha, umfasst Gipfel und Hütte): eine Inventaraufnahme bindet die Behörden bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe, sie schafft für eine Privatperson kein Campierdelikt. fedlex.admin.ch. ↩
- Charte de collaboration "Region du Lac de Taney, Le Grammont", unterzeichnet in Vouvry am 16. Februar 2021 von Gemeinde und Bourgeoisie de Vouvry, Pro Natura und Pro Natura Wallis sowie der SAC-Sektion Monthey: der Schutz läuft heute über die Bundesinventare, der Perimeter entspricht BLN-Objekt 1702. Eine privatrechtliche Kooperations-Charta, keine Norm mit Strafe; auf derselben Seite publiziert die Gemeinde ihr Wildcamping- und Biwakverbot. taney.ch. ↩
Swiss Gems · 141 Spots in der Schweiz
141 Geheimtipps der Schweizer Alpen mit Wegbeschreibung. Mit Wildcamping-Informationen zu jedem Spot.