Stand: 10. Oktober 2026

Wildcampen am Jaunpass

Am Jaunpass, 1'507 m, ist die Strasse die Grenze: Südlich davon, von den Parkplätzen bis auf den Hundsrügg, verbietet ein Berner Wildschutzgebiet Campieren und Biwakieren das ganze Jahr. Nördlich braucht ein Zelt das Ja von Grundeigentümer und Gemeinde, der Campingplatz am Pass keines.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Wildcampen am Jaunpass: Die Strasse ist der Rand eines Wildschutzgebiets

Der Jaunpass liegt im Berner Wildschutzgebiet Bäder, und seine Strasse trennt zwei Zonen. Das Gebiet, Nr. 2 der kantonalen Wildtierschutzverordnung (WTSchV), umfasst 3'490 ha in Boltigen und Oberwil im Simmental. Nördlich der Strasse liegt die Zone 1a, südlich davon, durch den Wald bis hinauf zum Grat des Hundsrügg, die Kernzone 1c. Der höchste Punkt der Strasse liegt genau auf der Grenze. Der Passpunkt von swisstopo, 378 m innerhalb, und die beiden kostenpflichtigen Parkplätze südlich der Strasse liegen in der Zone 1c.14

In der Zone 1c verbietet die Verordnung Campieren und Biwakieren. Ihr Anhang 2 regelt das Gebiet Bäder Zone für Zone, und für die Kernzonen fügt er hinzu:2

In Kernzone 1b und 1c zusätzlich: ... Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

Eine Jahreszeit nennt dieser Satz nicht, er gilt also das ganze Jahr, und "Biwakieren" erfasst einen Biwaksack ohne Zelt ebenso wie ein Zelt. Die Ordnungsbusse beträgt CHF 100 nach Anhang 1 Ziff. 29 der kantonalen Ordnungsbussenverordnung (KOBV). Weder Grundeigentümer noch Gemeinde können eine Regel der Verordnung aufheben: In der Zone 1c gibt es niemanden, den du um Erlaubnis fragen könntest.3

Die Zone 1a nördlich der Strasse kennt keine Campingregel. In allen Zonen von Bäder sind Drohnen verboten, und Hunde gehören vom 1. Dezember bis 31. Juli im Wald an die Leine. Die Zone 1c fügt für dieselben Monate eine Wegregel hinzu: Vom 1. Dezember bis 31. Juli darfst du sie nur auf bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten, sonst kostet es nach Ziff. 29a nochmals CHF 100. Die Wanderung vom Pass auf den Hundsrügg führt durch die Zone 1c.23

Die Grenze ziehen die Geodaten des Kantons. Die Verordnung grenzt ihre Gebiete mit digitalen Geodaten ab (Art. 4 Abs. 1), und die Strasse ist die Grenze, die du im Gelände siehst. Auf map.geo.admin.ch zeigt die Karte der Wildruhezonen des Bundes die Kernzone 1c von Bäder. Die Zone 1a ist dort nicht eingezeichnet.14

Nördlich der Strasse: Grundeigentümer und Gemeinde müssen beide zustimmen

Das Campingreglement von Boltigen gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet (Art. 1). Es stammt von 1974 und steht unter den geltenden Erlassen der Gemeinde. Es versteht unter Campieren das vorübergehende Verweilen in Zelten, Wohnwagen und Mobilheimen, und schon das blosse Aufstellen eines Zelts zählt dazu (Art. 2). Art. 6 lautet: "Das vereinzelte Campieren abseits von bewilligten Campingplätzen ist verboten, es sei denn die Zustimmung des Grundeigentümers sowie der zuständigen Gemeindebehörden werden eingeholt, wobei insbesondere die hygienischen Einrichtungen zu genügen haben."5

Ein einzelnes Zelt ausserhalb bewilligter Campingplätze braucht also die Zustimmung des Grundeigentümers und der Gemeinde, und die hygienischen Einrichtungen müssen genügen. Verstösse kosten Bussen bis CHF 1'000 (Art. 28). Auf öffentlichem Grund ist Campieren laut Ortspolizeireglement nur an den von der Ortspolizeibehörde bezeichneten Stellen gestattet (Art. 31 Abs. 1). Boltigen hat keine solche Stelle veröffentlicht.56

Eine Gebühr oder eine allgemeine Erlaubnis gibt es nicht. Jedes Zelt ausserhalb des Campingplatzes braucht für diesen Boden und diese Nacht ein Ja, und zwar von beiden. Fang bei der Gemeinde an: Sie gibt eines der beiden Ja, und sie kann dir sagen, wem die Parzelle gehört oder wer sie bewirtschaftet. Der Berner Kataster veröffentlicht keine Eigentümer.69

Gemeindeverwaltung Boltigen, Vijelimatte 281h, 3766 Boltigen: +41 33 773 83 73, gemeindeverwaltung@boltigen.ch. Für die Zweisimmer Seite des Hundsrügg-Grats: Gemeindekanzlei Zweisimmen, +41 33 729 88 11, gemeindeverwaltung@zweisimmen.ch.68

Ein Biwaksack ohne Zelt wird nicht genannt, und das ist keine Erlaubnis. Die Definition von Boltigen nennt Zelte, Wohnwagen und Mobilheime. In der Zone 1c spielt die Lücke keine Rolle, denn dort ist "Biwakieren" ausdrücklich verboten. Nördlich der Strasse ist das offene Gelände beweidete Alp unterhalb der Waldgrenze, die hier bei etwa 1'950 bis 2'000 m liegt: Behandle eine Nacht ohne Zelt wie eine mit Zelt und frag vorher.125

Ort für Ort rund um den Jaunpass

  • Der Pass und seine Parkplätze: nein. Ein Strassenpass mit Parkplätzen, Restaurants und Skiliften. Südlich der Strasse gilt die Zone 1c mit ihrem ganzjährigen Verbot. Nördlich davon ist Campieren auf öffentlichem Grund nur an Stellen erlaubt, die die Gemeinde bezeichnet, und sie hat keine bezeichnet.246
  • Der Weiler und der Bruchsee: nein. Häuser, eine Hotelzone und Lifte auf 1'512 m sind kein Platz zum Draussenschlafen, auch wenn sie in der Zone 1a liegen. Der Moorteich neben dem Campingplatz ist das Naturschutzgebiet Nr. 93 "Bruchsee, Jaunpass": In der schneefreien Zeit darf das Moor nur zu botanischen oder zoologischen Beobachtungen schonend betreten werden.79
  • Der Camping Jaunpass: ja. Der bewilligte Campingplatz nördlich der Strasse, in der Zone 1a, ist hier die eine Nacht, für die du niemanden fragen musst. Einzelheiten im nächsten Abschnitt.10
  • Der Gipfel des Hundsrügg: nein. Der Gipfel, 2'047 m, ist eine breite Graskuppe mit einer Wegverzweigung obendrauf und im Sommer mit Vieh. Die Zone 1c reicht über die Kuppe, und ihr ganzer ebener Boden liegt auf der Seite der Zone 1c: Das ganzjährige Verbot und die Busse von CHF 100 gelten, wo immer du dich oben hinlegen würdest.14
  • Die Schiltenegg: nur mit zwei Zusagen. Südöstlich des Gipfels, bei LV95 2'590'251 / 1'155'903, 1'861 m, liegt eine kleine Grasterrasse auf einem Buckel am Rand lockerer Fichtengruppen, 548 m vom Gipfel, 290 m ausserhalb der Zone 1c und 135 m vom Wanderweg und vom Fahrweg. Es ist Boltiger Boden, ein Zelt braucht also nach Art. 6 die Zustimmung von Grundeigentümer und Gemeinde. Das Gelände ist offene Weide knapp unterhalb der Waldgrenze, mit einem Brunnentrog etwa 95 m westlich. Nicht auf den flacheren Buckel bei LV95 2'590'087 / 1'155'821, 1'899 m: Er ist vom Vieh zertrampelt und liegt 9 m vom Fahrweg.1459
  • Der Grat südwestlich des Gipfels: Zweisimmer Regel, nur auf privatem Grund. Vom Gipfel nach Südwesten ist der Gratweg zugleich der Rand der Zone 1c und die Gemeindegrenze zu Zweisimmen. Auf der Zweisimmer Seite, zum Beispiel bei LV95 2'589'081 / 1'155'413, 1'966 m, 33 m vom Gratweg, ist eine einzelne, gelegentliche Nacht auf privatem Grund mit der Einwilligung des Eigentümers oder Pächters erlaubt (Art. 2 Abs. 3). Auf öffentlichem Grund ist Campieren verboten, CHF 200. Ob diese Parzelle privat ist, ist nirgends veröffentlicht: Frag zuerst in Zweisimmen nach.48
  • Das Bäderhorn: nur mit zwei Zusagen, und nicht oben. Nördlich des Passes liegt das Bäderhorn, auf der Landeskarte Bäderhore, 2'008,5 m, in der Zone 1a. Der Gipfel ist kein Platz für ein Zelt: Im Umkreis von 30 m ist das Gelände im Median 42 Grad steil, und die Nordflanke ist eine bewaldete Felswand. Der nächste ebene Boden ist eine Terrasse von rund 32 m² bei LV95 2'591'681 / 1'162'203, 1'816 m, 323 m südöstlich und 193 m tiefer, neben einer Doline und etwa 60 m von einem Bauwerk mit zertrampeltem Boden. Es gilt Art. 6 von Boltigen: Grundeigentümer und Gemeinde.15

Wo du schläfst: Camping Jaunpass

Der Camping Jaunpass ist der bewilligte Campingplatz am Pass, nördlich der Strasse in der Zone 1a, betrieben von der Camping Jaunpass AG. Neben den Residenz- und Saisonplätzen hat er 35 Standplätze für Durchreisende, Duschen, Waschmaschinen, einen Laden mit Bistro und eine gedeckte Kochstelle für Zeltler. Das Gruppenhaus hat 28 Plätze im Massenlager und 2 Doppelzimmer.10

Was eine Nacht laut Preisliste des Betreibers kostet: Zelt CHF 6.50, Erwachsene CHF 7.50, Kurtaxe CHF 2.00 und Beherbergungsabgabe CHF 1.00, also CHF 17 für eine erwachsene Person mit kleinem Zelt. Ein Auto kostet CHF 5 pro Tag. Ein Platz im Massenlager kostet CHF 17 pro Person und Nacht für 1 bis 2 Nächte. Verzeichnisse führen den Platz als ganzjährig offen, die Seite des Betreibers nennt keine Daten für 2026: Lass dir dein Datum bei der Reservation bestätigen.10

Camping Jaunpass AG, Postfach 33, Jaunpass 1073, 3766 Boltigen: +41 33 773 69 53, camping@jaunpass.ch, campingjaunpass.swiss.

Jaun und die Gastlosen

Westlich des Passes führt die Strasse hinunter nach Jaun im Kanton Freiburg. Neben dem Pass ist die Jauner Seite Wald und Landwirtschaftsland bis hinunter ins Dorf. Das offene Gelände über der Waldgrenze ist dort die Kette der Gastlosen, 4 bis 6 km westsüdwestlich. Eine Nacht auf der Freiburger Seite heisst also Gastlosen, nicht Pass. Der Artikel über die Gastlosen behandelt die Kette von der Saaner Seite her.1

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Am Pass ist der Campingplatz die eine Nacht, für die du niemanden fragen musst. Wo immer du schläfst: Hinterlass den Boden so, wie du ihn angetroffen hast.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung wieder, Stand 10. Oktober 2026, gestützt auf die unten verlinkten amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.

Die Eigentümer der Alpparzellen am Hundsrügg, am Bäderhorn und auf der Zweisimmer Seite sind nicht veröffentlicht, und keine Tourismusseite zum Jaunpass äussert sich zum Campieren. Frag vor der Tour bei den Gemeinden nach und halte dich vor Ort an Signalisationen und Anweisungen. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für das eigene Verhalten und dessen Folgen. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Darf man am Jaunpass wildcampen?
Nicht am Pass selbst. Südlich der Strasse, mit beiden kostenpflichtigen Parkplätzen, liegt die Kernzone 1c des Berner Wildschutzgebiets Bäder (Nr. 2). Dort verbietet die WTSchV in Anhang 2 freies Campieren und Biwakieren das ganze Jahr, die Ordnungsbusse beträgt CHF 100 nach KOBV Anhang 1 Ziff. 29. Nördlich der Strasse erlaubt das Campingreglement von Boltigen in Art. 6 ein Zelt ausserhalb bewilligter Campingplätze nur mit Zustimmung von Grundeigentümer und Gemeinde.235
Kann ich auf dem Hundsrügg übernachten?
Nicht auf dem Gipfel. Die Zone 1c des Gebiets Bäder reicht über die Gipfelkuppe, und ihr ganzer ebener Boden liegt auf der Seite der Zone 1c: Campieren und Biwakieren sind dort das ganze Jahr verboten, CHF 100. Auf der Schiltenegg, südöstlich des Gipfels und ausserhalb des Wildschutzgebiets, ist ein Zelt mit Zustimmung von Grundeigentümer und Gemeinde Boltigen möglich.345
Wo kann ich am Jaunpass legal übernachten?
Auf dem Camping Jaunpass, dem bewilligten Campingplatz nördlich der Strasse: Zelt CHF 6.50 und Erwachsene CHF 7.50, dazu Kurtaxe CHF 2.00 und Beherbergungsabgabe CHF 1.00, oder ein Platz im Massenlager für CHF 17. Kontakt: +41 33 773 69 53 oder camping@jaunpass.ch. Lass dir bestätigen, dass an deinem Datum offen ist.10
Wer erlaubt ein Zelt ausserhalb des Campingplatzes?
In Boltigen Grundeigentümer und Gemeinde zusammen: Gemeindeverwaltung Boltigen, +41 33 773 83 73, gemeindeverwaltung@boltigen.ch. Sie kann dir auch sagen, wem die Parzelle gehört. Auf der Zweisimmer Seite des Hundsrügg-Grats kann der Eigentümer oder Pächter von privatem Grund eine einzelne, gelegentliche Nacht erlauben. Auf öffentlichem Grund ist Campieren verboten, CHF 200. Eine Gebühr oder eine allgemeine Erlaubnis für wilde Nächte gibt es nicht.568
Und ein Biwaksack ohne Zelt?
In der Zone 1c ist er ausdrücklich verboten: Die Regel für Bäder sagt "Biwakieren". Die Definition von Boltigen nennt Zelte, Wohnwagen und Mobilheime, nicht den Biwaksack, aber das Gelände nördlich der Strasse ist beweidete Alp unterhalb der Waldgrenze. Frag Grundeigentümer und Gemeinde wie für ein Zelt.25
Darf ich im Camper auf dem Parkplatz am Jaunpass schlafen?
Die kostenpflichtigen Parkplätze südlich der Strasse liegen in der Zone 1c, wo wildes Campieren verboten ist. Die Regeln für Bäder definieren das Campieren nicht. Das Reglement von Boltigen zählt den Aufenthalt in Wohnwagen und Mobilheimen dazu (Art. 2) und verbietet ihn ausserhalb bewilligter Campingplätze ohne Zustimmung von Grundeigentümer und Gemeinde (Art. 6). Plan die Nacht auf dem Campingplatz.245
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Geodaten des Bundes, 10. Oktober 2026: swissNAMES3D, Passpunkt Jaunpass, LV95 2'591'914 / 1'159'757, 1'507 m, und höchster Punkt der Strasse, 2'592'504 / 1'159'997, 1'508 m. Weiler Jaunpass, 2'592'330 / 1'160'119, 1'512 m. Hundsrügg (Grat), höchster Punkt 2'589'775 / 1'156'175, 2'046,8 m. Bäderhore, 2'591'477 / 1'162'453, 2'008,5 m. Aktuelle Gemeindegrenzen (swissBOUNDARIES3D): alle diese Punkte in Boltigen. Der Grat südwestlich des Hundsrügg-Gipfels ist die Grenze zu Zweisimmen. Westlich des Passes liegt Jaun FR, mit Wald und Landwirtschaftsland bis zum Dorf und der Kette der Gastlosen 4 bis 6 km westsüdwestlich. Gelände aus swissALTI3D (2 m, 2025): Gipfel des Hundsrügg, im Median 13,6 Grad im Umkreis von 30 m. Gipfel des Bäderhore, 42,2 Grad. Terrasse an der Schiltenegg, 2'590'251 / 1'155'903, 1'861 m. Terrasse am Bäderhore, 2'591'681 / 1'162'203, 1'816 m. Luftbilder © swisstopo: Vieh auf der Kuppe des Hundsrügg. Ein Brunnentrog etwa 95 m westlich der Terrasse an der Schiltenegg. Fichten bis etwa 2'000 bis 2'030 m an der Nordwestflanke des Hundsrügg und lockere Fichtengruppen auf 1'850 bis 1'880 m rund um die Schiltenegg, die Waldgrenze liegt also bei etwa 1'950 bis 2'000 m. Bundesinventare (Jagdbanngebiete, Pärke, BLN, Moore, Trockenwiesen, Waldreservate, Militärareale): keines an den Punkten Hundsrügg, Schiltenegg und Bäderhorn. Kostenpflichtige Parkplätze südlich der Strasse aus OpenStreetMap (Kolorit): 2'592'169 / 1'159'993 und 2'592'424 / 1'160'052. map.geo.admin.ch. ↩
  2. Kanton Bern, Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63, Fassung in Kraft seit 1. Dezember 2024: Art. 3 Abs. 1 lit. f, Einschränkungen störender Aktivitäten aus Freizeit, Sport und Tourismus (Kategorie F). Art. 4 Abs. 1 "Die kantonalen Wildschutzgebiete werden anhand digitaler Geodaten und Beschreibungen im Anhang 2 abgegrenzt." Anhang 1: "Bäder (Nr. 2) | Wildraum 12 | C/D/E/F". Anhang 2, Nr. 2 "Bäder", alle Zonen (1a, 1b, 1c): Kategorie E, Hunde vom 1. Dezember bis 31. Juli im Wald an der Leine. Kategorie F, Drohnen verboten. "In Kernzone 1b und 1c zusätzlich": Kategorie D, vom 1. Dezember bis 31. Juli nur auf bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen. Kategorie F, "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten." Bei diesem Satz steht keine Jahreszeit. Objektblatt "Bäder (Nr. 02)": Gemeinden Boltigen und Oberwil im Simmental, Beschlussjahr 1938, 3'490,45 ha. WTSchV (belex), WTSchV Anhänge (PDF), Objektblatt Bäder (PDF). ↩
  3. Kanton Bern, Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV), BSG 324.111, Fassung in Kraft seit 1. März 2023, Anhang 1, Abschnitt "Jagd und Wildtierschutz": Ziff. 29 "Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten (Art. 3 Abs. 1 Bst. f WTSchV i.V.m. Art. 31 Abs. 1 Bst. c JWG)", CHF 100. Ziff. 29a, Missachten von Weggeboten in Wildschutzgebieten, CHF 100. KOBV (belex). ↩
  4. Kanton Bern, Geodaten der Wildschutzgebiete (WILDSG), die nach WTSchV Art. 4 die rechtliche Grenze bilden, gelesen am 10. Oktober 2026. Bäder Nr. 2: Zone 1c am Passpunkt von swisstopo (378 m innerhalb der Grenze) und auf beiden kostenpflichtigen Parkplätzen. Der höchste Punkt der Strasse genau auf der Grenze zwischen den Zonen 1a und 1c. Weiler und Campingplatz in der Zone 1a. Der Gipfel des Hundsrügg in der Zone 1c, mit allem Boden unter 8 Grad im Umkreis von 120 m um den Gipfel auf der Seite der Zone 1c. Südwestlich des Gipfels folgt die Zone 1c dem Grat, östlich davon verlässt die Grenze den Grat, sodass die Terrasse an der Schiltenegg 290 m ausserhalb liegt. Das Bäderhorn in der Zone 1a. Die Karte der Wildruhezonen des Bundes auf map.geo.admin.ch zeichnet von Bäder nur die Kernzone 1c. WILDSG (geofiles.be.ch). ↩
  5. Gemischte Gemeinde Boltigen, Campingreglement, von der Gemeindeversammlung am 20. Dezember 1974 beschlossen, von der kantonalen Polizeidirektion am 15. Juni 1979 genehmigt, im Online-Schalter der Gemeinde unter den geltenden Erlassen aufgeführt (April 2026): Art. 1 "Durch dieses Reglement wird das Campieren auf dem gesamten Gemeindegebiet geordnet". Art. 2 "Unter Campieren versteht man das vorübergehende Verweilen in Zelten, Wohnwagen und Mobilheimen. Das blosse Aufstellen von Zelten und Wohnwagen fällt ebenfalls unter den Begriff des Campierens.". Art. 6, Zustimmung des Grundeigentümers und der zuständigen Gemeindebehörden. Art. 28, Bussen bis CHF 1'000. Campingreglement Boltigen, web.archive.org, Online-Schalter Boltigen. ↩
  6. Gemeinde Boltigen, Ortspolizeireglement, beschlossen am 16. Dezember 1986, genehmigt am 14. Juni 1989: Art. 31 Abs. 1 "Auf öffentlichem Grund ist das Campieren nur an den von der Ortspolizeibehörde bezeichneten Stellen gestattet.". Abs. 4, der Campingbetrieb richtet sich nach dem Campingreglement. Art. 70, Bussen bis CHF 1'000. Gemeindeverwaltung, Vijelimatte 281h, 3766 Boltigen, Kontaktdaten wie auf boltigen.ch veröffentlicht (April 2026). Ortspolizeireglement Boltigen, web.archive.org, Gemeindeverwaltung Boltigen. ↩
  7. Kanton Bern, Naturschutzgebiet Nr. 93 "Bruchsee, Jaunpass", Regierungsratsbeschluss Nr. 4631 vom 4. Dezember 1974, 1,94 ha Hoch- und Übergangsmoor mit Moorteich: Ziff. 3 "Das Moorgebiet darf in der schneefreien Zeit nur zu botanischen oder zoologischen Beobachtungen schonend betreten werden." Sein Rand liegt 39 m vom Punkt des Weilers. NSG 93 Bruchsee (PDF), Schutzplan Bruchsee (PDF). ↩
  8. Einwohnergemeinde Zweisimmen, Campingreglement vom 25. September 1992 mit Änderungen vom 23. September 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, mit der Verordnung im selben Dokument: Art. 2 Abs. 2 "Das Campieren ausserhalb von bewilligten Plätzen ist grundsätzlich nicht gestattet.". Abs. 3 "Das vereinzelte, gelegentliche Campieren auf privaten Grundstücken ist mit der Einwilligung des Grundeigentümers, Pächters oder deren Vertreter erlaubt.". Abs. 4, mehr als eine Nacht braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Art. 27, Bussen bis CHF 5'000. Verordnung Art. 1, die Stelle Tourismus und Sportkoordination erteilt diese Bewilligung. Verordnung Art. 2, Campieren auf öffentlichem Grund verboten, CHF 200. Katasterauszug, Zweisimmen Parzelle 432: kein Eigentümer veröffentlicht. Campingreglement Zweisimmen, Publikation Zweisimmen, ÖREB Zweisimmen 432. ↩
  9. Berner Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), Auszüge vom 10. Oktober 2026, die keine Eigentümer veröffentlichen. Boltigen Parzelle 849, 306 ha, am Gipfel des Hundsrügg und an der Schiltenegg: Landwirtschaftszone und kommunales Landschaftsschongebiet. Das Naturwaldreservat Hundsrügg (Vertrag 2020 bis 2059) und die Moorlandschaft Nr. 118 Sparenmoos/Neuenberg liegen auf der Parzelle, aber nicht an diesen Punkten, die Moorlandschaft 31 bis 50 m von der Terrasse an der Schiltenegg. Parzellen 782 und 625 am Bäderhorn: Landwirtschaftszone und Landschaftsschongebiet. Parzellen 1632 und 1965: Überbauungsordnung Nr. 14.01 "Camping Jaunpass". Eine Hotelzone liegt 17 m vom Punkt des Weilers. Baureglement Boltigen von 2011, Art. 24, Landschaftsschongebiete: Es untersagt Terrainveränderungen und Bauten und nennt kein Zelt. Der Zonenplan der Moorlandschaft Sparenmoos enthält keine Campingregel. ÖREB Boltigen 849, ÖREB Boltigen 1965, Baureglement Boltigen 2011, Zonenplan Moorlandschaft Sparenmoos. ↩
  10. Camping Jaunpass AG, Postfach 33, Jaunpass 1073, 3766 Boltigen, Seite und Preislisten des Betreibers, gelesen am 10. Oktober 2026: 117 Residenzplätze, 20 Saisonplätze und 35 Standplätze für Durchreisende. Duschen, Waschmaschinen, Laden und Bistro, gedeckte Kochstelle für Zeltler. Gruppenhaus mit 28 Plätzen im Massenlager und 2 Doppelzimmern. Zelt CHF 6.50, Erwachsene CHF 7.50, Kurtaxe CHF 2.00, Beherbergungsabgabe CHF 1.00, Auto CHF 5 pro Tag. Massenlager CHF 17 pro Person und Nacht für 1 bis 2 Nächte. Die Seite des Betreibers nennt keine Saisondaten für 2026. campingjaunpass.swiss, Preisliste Touristenplatz (PDF), Preisliste Gruppenhaus (PDF). "Ganzjährig offen": Campingverzeichnisse, Kolorit, keine Grundlage des Urteils: parking.ch, eurocampings.co.uk, madeinbern.com. ↩