Wildcampen an den Gastlosen: die Gemeinde erlaubt drei Nächte schriftlich
Die meisten dieser Berichte enden in einer sorgfältigen Lesung von Schweigen: keine Regel gefunden, also nicht verboten. Dieser hier ist anders. Die Gemeinde Saanen hat die Erlaubnis aufgeschrieben, in ihrem Ortspolizeireglement, mit einer Anzahl Nächte dazu. Das macht die Gastlosen zu einem der klarsten legalen Biwaks, die wir recherchiert haben. Einfach macht es das nicht, denn der Grat ist fast überall zu steil zum Hinlegen.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Eine Gemeinde, die die Erlaubnis aufgeschrieben hat
Fang dort an, wo die Antwort wirklich steht. Der Sattel liegt in Saanen, Kanton Bern, und das Saaner Ortspolizeireglement, in Kraft seit 1. Januar 2013, hat einen Artikel mit der Überschrift "Camping". Sein dritter Absatz lautet:
"Das Campieren in Wohnwagen, Campern oder Zelten abseits von bewilligten Campingplätzen ist an drei aufeinanderfolgenden Nächten bewilligungsfrei. Ab der vierten Nacht ist eine Bewilligung der Polizeiorgane der Gemeinde erforderlich."2
Das ist keine Duldung, keine Lücke und kein Rückschluss aus Schweigen. Das ist eine Gemeinde, die eine Zahl daran schreibt, wie lange du ausserhalb ihrer Campingplätze schlafen darfst, ohne jemanden zu fragen. Unter allen Orten dieser Reihe ist das mit Abstand die stärkste positive Formulierung, die wir gefunden haben.
Jetzt der Absatz, der dagegen zitiert wird. Art. 29 Abs. 1: "Auf öffentlichem Grund ist das Campieren nur an den von den Polizeiorganen bezeichneten Stellen gestattet. Das Aufstellen von Wohnwagen ist grundsätzlich bewilligungs- und gebührenpflichtig."2
Was gilt also für dein Zelt? Ehrlich gelesen tun die beiden Absätze Verschiedenes. Abs. 1 betrifft öffentlichen Grund, also das Dorfplatz-Ende des Problems, und dort steht auch die Wohnwagenregel. Abs. 2 betrifft, wer privaten Boden gewerbsmässig für Campingzwecke zur Verfügung stellt, was eine Baubewilligung braucht. Abs. 3 ist die allgemeine Bewilligungsregel für Zelte und Fahrzeuge abseits bewilligter Campingplätze, und er ist bei den drei Nächten eindeutig. Abs. 4 überlässt das Weitere einer Verordnung des Gemeinderats.2
Die praktische Lesung, und lieber vorsichtig als clever: Auf Alpboden abseits des Dorfs, im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer, braucht eine Nacht oder drei keine kommunale Bewilligung. Wer auf echtem öffentlichem Grund im Tal aufstellen wollte, den verweist Abs. 1 auf die bezeichneten Stellen. Nichts in diesem Artikel ist eine Einladung, mitten in Gstaad zu zelten.
Über der Gemeinde stört ebenfalls nichts. Der Kanton Bern kennt kein kantonales Campingverbot, weshalb die Berner Orte dieser Reihe an kommunalen Regeln und eidgenössischen Banngebieten hängen und nicht an einem kantonalen Erlass. Und am Sattel sind die Bundeslayer leer: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN, kein Moor, kein Flachmoor, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Waldreservat, keine Bauzone. Ein ungültiger Layername gibt HTTP 400 zurück, die leeren Antworten sind also Antworten.1
Ein Bundestreffer, und der ist keine Regel. Der Sattel liegt im Parc naturel régional Gruyère Pays-d'Enhaut. Ein regionaler Naturpark ist ein Label für eine Landschaft mit Charta. Er trägt kein eigenes Campingverbot, und einen Parktreffer als Verbot zu lesen, ist ein Standardfehler.1
Das Nächste, was ein Zelt verbieten würde, liegt 1,4 km weg. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon beginnt rund 1'406 Meter nordwestlich. Innerhalb eines Jagdbanngebiets ist freies Campieren verboten und kostet 150 Franken. Hier bist du bequem draussen, aber nah genug, dass ein längerer Abstecher nach Nordwesten den Gedanken wert ist.13
Das Schwierige ist, etwas Flaches zu finden
Zuerst: welche Gastlosen. Die Gastlosen sind eine Kalkkette und kein Punkt, swisstopo führt sie als "Massiv Gastlosen" über Freiburg, Waadt und Bern. Dieser Bericht handelt von einem Ort darin: dem Sattel über dem Chalet du Soldat, Wolfs Ort, auf 2'586'582 / 1'157'339 in LV95, 46.56719 N / 7.26363 E, 1'914,6 Meter, in Saanen. Von dort kommt die Aussicht, und darauf beziehen sich die Zahlen unten.1
Er liegt über der Waldgrenze, und er ist steil. Ein Scan mit 91 Proben bis 450 Meter rund um den Sattel fand genau einen Punkt mit 12 Grad oder flacher. Der Sattel selbst liest rund 16 Grad. Das ist ein Grat aus Felstürmen, und das meiste, was auf einem Foto nach Boden aussieht, ist ein Hang, von dem du rutschst.1
Der eine brauchbare Platz: 6,6 Grad auf 1'771,4 m, rund 450 Meter südöstlich des Sattels, auf 2'586'972 / 1'157'114. Das sind 143 Meter unter dem Pass, abseits des Grats, und es ist der einzige Wert im Scan, auf dem ein Mensch vernünftig schlafen kann. Alles näher am Grat liegt bei 14 Grad aufwärts.1
Eine Warnung zu Kartenpunkten, auch zu unserem. Wer die Koordinaten ansteuert, die üblicherweise am Namen "Gastlosen" hängen, unsere eigene Spot-Seite eingeschlossen, landet auf 2'588'000 / 1'159'004, und das liest 1'613,5 m bei rund 36 Grad. Das ist eine Wand und kein Schlafplatz, und sie liegt 1,6 km ostnordöstlich des Sattels, um den es hier geht. Navigier auf den Sattel, nicht auf den Namen.1
Hier verläuft die Grenze. Der Sattel liegt in Saanen (Bern). Das Chalet du Soldat, 1,1 km nordöstlich auf 2'586'574 / 1'158'370, und der Gipfel Gross Turm liegen in Jaun (Freiburg). Die oben zitierte Dreinächte-Bestimmung ist also Saaner Recht und deckt die Berner Seite. Jaun hat zwar auch kein eigenes Campingverbot, aber wer sich auf eine geschriebene Erlaubnis stützen will, bleibt auf der Berner Seite des Grats.12
Innerhalb von 1,2 Kilometern stehen neun Gebäude. Wildnis ist das nicht, ein Dorf aber auch nicht.1
Wie es geht
Fahr zum Chalet du Soldat und geh hoch. Das ist der übliche Zustieg, eine kurze Wanderung auf den Sattel, der die ganze Kette öffnet. Der klassische Grund, hier oben zu sein, ist eine Inversion bei Sonnenaufgang, wenn die Türme aus dem Nebel stehen, und genau deshalb schläft man auf dem Grat, statt im Dunkeln hochzufahren.
Ziel ist die Terrasse, nicht der Pass. Der Pass ist der Aussichtspunkt, der flache Boden liegt 450 Meter südöstlich und 143 Meter tiefer, auf rund 1'771 m. Geh runter, stell dort auf und geh fürs Licht wieder hoch.1
Bleib bei einer Nacht, dann bist du deutlich innerhalb der Regel. Saanen erlaubt drei aufeinanderfolgende Nächte ohne Bewilligung. Eine Nacht auf einer Terrasse unter einem Pass ist nicht der Fall, um den sich diese Bestimmung sorgt. Verhalte dich entsprechend: spät aufstellen, früh abbauen, nichts hinterlassen.2
Frag, wenn du den Älpler findest. Der Grat wird stellenweise beweidet, und der flache Boden ist derselbe, den die Tiere nutzen. Eine geschriebene kommunale Erlaubnis hebt das Wort eines Grundeigentümers über seine eigene Parzelle nicht auf, und hier ist das, wer die Alp in jenem Sommer bewirtschaftet.
Halt dich von den Kletterzustiegen fern. Die Gastlosen sind einer der belebteren Kalkklettergärten der Voralpen, und die Pfade unter den Türmen sehen früh Seilschaften. Campiere abseits der Zustiegslinien und der Wandfüsse.
Drift nicht nach Nordwesten. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon beginnt rund 1'406 Meter in dieser Richtung, und darin ist freies Campieren nach der eidgenössischen Jagdbanngebietsverordnung verboten und kostet 150 Franken. Auf diesem Grat sind das 20 Minuten Gehzeit, es lohnt sich also zu wissen, wohin du läufst.31
Kein Feuer, Wasser und Abfall vollständig mitnehmen, und wenn du in der Nebensaison hier bist: Der Pass ist exponiert, und die Terrasse darunter ist die einzige geschützte Option im Scan.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Du bist auf einem Kalkgrat auf gut 1'900 m, mit einer geschriebenen kommunalen Erlaubnis in der Tasche. Das ist ein Privileg, das man nicht verdirbt:
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand August 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.
Die Dreinächte-Bestimmung ist aus dem seit 1. Januar 2013 geltenden Saaner Ortspolizeireglement zitiert. Kommunale Reglemente werden revidiert, und Art. 29 Abs. 4 überlässt das Weitere ausdrücklich einer eigenen Verordnung des Gemeinderats, die dieser Bericht nicht vollständig gelesen hat. Wenn du mehr als eine Nacht planst oder dich wirklich auf die Erlaubnis stützen willst, lies das aktuelle Reglement über den Link unten selbst.
Art. 29 muss als Ganzes gelesen werden. Absatz 1 beschränkt das Campieren auf öffentlichem Grund auf bezeichnete Stellen, und eine Suchmaschine liefert dir genau diesen Absatz allein. Die hier angebotene praktische Lesung, dass Alpboden abseits des Dorfs im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer von Absatz 3 gedeckt ist, ist unsere Lesung und kein Entscheid.
Dieser Bericht ist für den Sattel bei Wolfs Ort geschrieben, nicht für die Koordinaten, die üblicherweise am Namen Gastlosen hängen und auf einer 36-Grad-Wand 1,6 km daneben landen. Distanzen und Neigungen sind Punktstichproben aus dem nationalen Höhenmodell und keine Vermessung.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen an den Gastlosen erlaubt?
Ich habe aber gelesen, in Saanen sei Campieren nur an bezeichneten Stellen erlaubt.
Wo genau kann ich aufstellen?
Verbietet der regionale Naturpark das Campieren?
Und die Freiburger Seite?
Gibt es in der Nähe etwas, wo es verboten ist?
Quellen
- Amtliche Bundesgeodaten und das nationale Höhenmodell, abgefragt am 17. August 2026. Berichtspunkt: der Sattel Wolfs Ort, LV95 2'586'582 / 1'157'339, WGS84 46.56719 N / 7.26363 E, 1'914,6 m, Kanton Bern, Gemeinde Saanen. Die Layer für Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Moore, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen und Waldreservate sowie der Bauzonenlayer geben dort durchwegs ein leeres Resultat zurück, verifiziert mit einer Kontrolle über einen ungültigen Layer, die HTTP 400 zurückgibt. Der einzige Treffer ist der Parc naturel régional Gruyère Pays-d'Enhaut auf dem Pärke-Layer, ein Label ohne Campingbestimmung. Nächstes eidgenössisches Jagdbanngebiet, per radialer Bisektion auf dem Inventarlayer: Hochmatt-Motélon auf rund 1'406 m, Richtung 300. Gelände: 91 Proben bis 450 m rund um den Sattel, eine mit 12 Grad oder flacher, nämlich 6,6 Grad auf 1'771,4 m, 450 m in Richtung 120 (2'586'972 / 1'157'114); der Sattel selbst rund 16 Grad. Neun Gebäude innerhalb von 1,2 km. Zum Vergleich: Die üblicherweise am Namen Gastlosen hängenden Koordinaten 46.5822 / 7.28208 = 2'588'000 / 1'159'004 lesen 1'613,5 m bei rund 36 Grad, 1,6 km ostnordöstlich. Chalet du Soldat 2'586'574 / 1'158'370 und Gross Turm 2'587'075 / 1'158'214 liegen beide in Jaun (FR). map.geo.admin.ch. ↩
- Ortspolizeireglement der Einwohnergemeinde Saanen (OPR), in Kraft seit 1. Januar 2013, vollständig gelesen am 17. August 2026 (der Server der Gemeinde weist eine einfache Anfrage ab und braucht Browser-Header). Art. 29, Überschrift "Camping": Abs. 1 "Auf öffentlichem Grund ist das Campieren nur an den von den Polizeiorganen bezeichneten Stellen gestattet. Das Aufstellen von Wohnwagen ist grundsätzlich bewilligungs- und gebührenpflichtig." Abs. 2 "Wer privaten Boden gewerbsmäßig für Campingzwecke zur Verfügung stellt, bedarf einer Baubewilligung." Abs. 3 "Das Campieren in Wohnwagen, Campern oder Zelten abseits von bewilligten Campingplätzen ist an drei aufeinanderfolgenden Nächten bewilligungsfrei. Ab der vierten Nacht ist eine Bewilligung der Polizeiorgane der Gemeinde erforderlich." Abs. 4 "Das Weitere regelt der Gemeinderat in der Verordnung." Im Anhang hält das Reglement fest, dass es das ältere "Reglement über das Campieren der Gemeinde Saanen vom 14. Mai 1975" aufhebt. saanen.ch. ↩
- Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Art. 5 Abs. 1, der mit "In den Banngebieten gelten folgende allgemeine Bestimmungen" beginnt und in Bst. e bestimmt: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze.", wobei die Kantone Ausnahmen bewilligen können. Die Ordnungsbusse beträgt 150 Franken nach der Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang Ziff. 12005. Hier nur zitiert, weil das Banngebiet Hochmatt-Motélon rund 1'406 m nordwestlich des Sattels beginnt; auf den Boden dieses Berichts reicht es nicht. fedlex.admin.ch. ↩