Stand: 28. September 2026

Wildcampen auf der Höch Gumme

Eine Nacht am Obwaldner Grat der Höch Gumme ist erlaubt, solange keine öffentlichen oder privaten Interessen leiden. Platz gibt es wenig: kleine Grasstellen, ein Wanderweg und steile Kanten. Bern beginnt direkt am Gipfel. Prüfe den Boden noch bei Tageslicht.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was hier mit Wildcampen gemeint ist: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend aufgestellt und am Morgen wieder weg. Kein Basislager, kein Wohnmobil. Die meisten Schweizer Verbote richten sich gegen das Campieren; ob eine einzelne Nacht darunterfällt, hängt vom genauen Wortlaut ab. Deshalb prüft dieser Bericht genau diesen Wortlaut. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen auf der Höch Gumme: drei Gemeinden am Gipfel

Die Höch Gumme steht oberhalb von Lungern und dem Bärghuis Schönbüel, östlich von Arnihaaggen und Brienzer Rothorn. Ihr Gipfel liegt auf rund 2'205 m, deutlich oberhalb der Bäume. Es ist ein offener Wandergipfel mit Kreuz, Wegen und steilen Flanken. Eine Bergstation oder ein Gasthaus steht dort nicht. Die erste praktische Frage ist, ob deine kleine Unterkunft irgendwo hinpasst, ohne den Weg zu versperren oder an einer exponierten Kante zu stehen.26

Der amtliche Gipfelpunkt gehört zu Lungern im Kanton Obwalden. Giswil beginnt etwa 1,5 m nordwestlich davon. Hofstetten bei Brienz im Kanton Bern beginnt ungefähr 2,7 m westsüdwestlich. Das sind Abstände aus der amtlichen Grenzgeometrie, keine Entfernungen, die ein Handy am Berg zuverlässig auflöst. Sie erklären, weshalb Karten denselben Gipfel unterschiedlichen Gemeinden zuordnen.2

Der schmale Grasgrat nach Nordosten folgt der Gemeindegrenze Lungern/Giswil. Auf beiden Seiten bleibst du in Obwalden. Etwa 20 bis 30 m entlang dieses Grats liegen rund 24 bis 30 m zwischen dir und der Berner Grenze. Das ist der relevante Unterschied für die gesetzliche Erlaubnis. Wer nach Westen oder die Südflanke hinuntergeht, nimmt das Obwaldner Gesetz nicht einfach mit.2

Obwalden erlaubt die einzelne Nacht ausdrücklich

Die Erlaubnis steht in Art. 8 des Gesetzes über das Campieren, GDB 971.4. Ein Zelt darf zum einmaligen Übernachten ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden. Die Bedingung gehört zur Erlaubnis selbst:1

«wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.»GDB 971.4, Art. 8 Abs. 1.

Lies das zusammen mit Art. 6. Das Gesetz verbietet zunächst das Campieren ausserhalb bewilligter Plätze und macht anschliessend diese ausdrückliche Ausnahme für eine Übernachtung. Wer nur das Verbot zitiert, gibt für das kleine Zelt vom Abend bis zum Morgen die falsche Antwort. Wer nur die Ausnahme liest und die Interessen anderer Menschen oder die Beanspruchung des Bodens ausblendet, ebenso.

Du musst dafür kein Schlupfloch mit einem Biwaksack suchen. Art. 8 nennt das Zelt ausdrücklich. Das Gesetz enthält an diesem Ort auch kein separates Verbot einer rücksichtsvollen Nacht ohne Zelt. In beiden Fällen geht es um eine Nacht mit wenigen Personen. Ein dauerhaftes Lager, wiederholte Nächte oder ein Gruppenanlass sind ein anderes Vorhaben. Dafür klärst du die Bedingungen vorab mit der Gemeinde.

Nach Art. 8 Abs. 2 erfolgt die Übernachtung auf eigenes Risiko. Art. 11 sieht für Verstösse gegen das Gesetz oder darauf gestützte Verfügungen eine Busse vor, nennt aber keinen Betrag. Die 100 bis 1'000 Franken in Art. 10 sind Verwaltungsgebühren für Bewilligungen und Verfügungen, keine Wildcampingbusse. Eine Nacht, welche die Bedingungen von Art. 8 erfüllt, ist ohne Bewilligung möglich. Einen bestätigten Tarif für Übernachtungen am Gipfel gibt es nicht.

Die aktuelle Gesetzessammlung enthält diese Ausnahme am 28. September 2026 weiterhin. Es handelt sich um eine kantonale Erlaubnis mit Bedingungen, nicht bloss um die übliche Duldung oberhalb der Waldgrenze. Wie sich Gesetz und Bergpraxis in der Schweiz unterscheiden, steht in der Übersicht zum Wildcampen in der Schweiz.

Schutzzonen und Gefahrenkarten sagen nicht dasselbe

Am Gipfelpunkt liegen weder ein eidgenössisches Jagdbanngebiet noch eine kartierte Wildruhezone. Auch die abgefragten Ebenen für Pärke, Landschaftsinventar, Moore, Auen, Amphibien, Trockenwiesen, Waldreservate und militärische Anlagen weisen dort kein Objekt aus. Das gilt für diesen Gipfel. Es bedeutet nicht, dass der gesamte Brienzergrat frei von Schutzgebieten wäre.2

Die amtliche Obwaldner Karte zeigt am Gipfel auch keine kantonale oder lokale Naturschutzzone. Diese Prüfung ist nötig, weil eine leere Bundeskarte eine kommunale Schutzzone nicht ausschliesst. Lungerns Bau- und Zonenreglement kennt Naturschutzzonen mit eigenen Schutzvorschriften. Dass solche Zonen anderswo in der Gemeinde bestehen, ergibt noch kein Zeltverbot am Gipfel.34

Gipfel und kleine Grasstellen am Grat liegen trotzdem in einem Gebiet mittlerer Gefährdung. Steilere Nachbarflächen sind höher eingestuft. Der Kanton hält zudem fest, dass nicht alle Gefahrenprozesse vollständig beurteilt wurden. Das ist ein konkreter Grund, das Gelände ernst zu nehmen. Eine Kartenfarbe ist keine genaue Prognose für deine Nacht. Umgekehrt ist eine Gefahrenzone des Planungsrechts nicht automatisch ein Verbot, einmal in einem Zelt zu schlafen.3

Die Turrenbahn bittet auf ihrer Skitourenseite darum, die Wildruhezonen zu beachten. Das gilt auch für deinen Auf- und Abstieg. Schnee macht einen Hang nicht sicher und hebt keine saisonale Zutrittsregel auf. Dieser Bericht behandelt ein Biwak während einer schneefreien Wanderung, keine Winterübernachtung.6

Was Lungern, Giswil und Hofstetten regeln

Lungern publiziert in seiner aktuellen Rechtssammlung kein allgemeines Camping- oder Polizeireglement. Auch das Bau- und Zonenreglement, das Strassenreglement sowie die Reglemente zu öffentlichen Räumen, Anlagen und Hunden enthalten kein Zelt- oder Biwakverbot für diesen Gipfel. Bei der Alpwirtschaftszone verweist das Baureglement auf das anwendbare kantonale und eidgenössische Recht. Für die einzelne Nacht ist hier Art. 8 des Obwaldner Campiergesetzes entscheidend.4

Giswil, direkt auf der anderen Seite des Grasgrats, publiziert ebenfalls keinen allgemeinen Camping- oder Polizeierlass. Sein Bau- und Zonenreglement enthält einen Artikel über die Camping- und Badezone. Dieser regelt Nutzung und Bebauung eines Campingplatzes. Daraus entsteht kein Verbot der einzelnen Nacht im übrigen Gemeindegebiet, die das kantonale Gesetz ausdrücklich zulässt.5

Auf Berner Seite enthalten auch die veröffentlichte Rechtssammlung und das Baureglement von Hofstetten bei Brienz kein allgemeines Zelt- oder Biwakverbot. Der Artikel über Landschaftsschutzgebiete untersagt Nutzungen, welche den Schutzzweck eines kartierten Gebiets beeinträchtigen. Er muss am jeweiligen Ort gelesen werden. Er ist weder die ausdrückliche Erlaubnis des Obwaldner Gesetzes noch ein pauschales Campingverbot. Die praktische Möglichkeit in diesem Bericht bleibt am Obwaldner Grat; die steile Berner Flanke ist keine Zeltalternative.5

Keine dieser Aussagen hebt das Nein eines Grundeigentümers oder eine besondere örtliche Anordnung auf. Der Bergname verrät nicht, wem der Boden gehört. Für den Gipfelgrat sind weder ein bestimmter Eigentümer mit einer stehenden Zelterlaubnis noch ein Bezahlmodell bestätigt. Ein Seilbahnticket oder ein Essen im Schönbüel erlaubt dir nicht automatisch, die umliegenden Flächen zu nutzen.

So kann eine Nacht am Grat funktionieren

Komm an, solange du den Boden noch beurteilen kannst. Der Gipfelpunkt ist eine Wegkreuzung an einer steilen Kante. Das infrage kommende Gelände ist der kleine Grasgrat nordöstlich davon, ungefähr 20 bis 30 m vom höchsten Punkt entfernt. Das amtliche Luftbild zeigt dort Gras, das Höhenmodell kleine flachere Stellen auf rund 2'200 m. Eine breite ebene Zeltwiese liegt dort nicht.2

Eine kleine Unterkunft, die den Weg frei lässt, kann dort Platz finden. Entscheide das vor Ort und prüfe die ganze Fläche für Zelt, Heringe und Abspannleinen, die Windlage, instabilen Boden und den Abstand zur Kante. Ein flacher Mittelpunkt reicht nicht. Grabe keine Plattform, stich keinen Rasen aus und räume keine Steine weg, um einen ungeeigneten Platz passend zu machen.

Bleib mit dem ganzen Aufbau auf trockenem, belastbarem Boden, ausserhalb von Blumenbeständen, nassen Mulden und den Laufwegen der Tiere. Solange Wanderer über den Grat gehen, bleibt die Route vollständig offen. Stell erst gegen Abend auf und pack früh wieder zusammen. Die Aussicht am Kreuz gehört allen; sie ist kein Grund, das Zelt dorthin zu stellen, wo alle durchmüssen.

Bleiben nur der Weg, die Absturzkante oder ein steiler Hang, steig ab. Die rechtliche Erlaubnis macht das Gelände nicht bei jedem Besuch geeignet. Wind, nasses Gras, Neuschnee, Weidetiere oder andere Wanderer können den wenigen Platz unbrauchbar machen. Plane deine Übernachtung so, dass auch der Entscheid gegen den Grat noch funktioniert.

Wenn du einen Älpler oder Eigentümer antriffst, frag, wo du seine Arbeit und die Tiere nicht störst. Respektiere ein Nein und jedes Zeltverbot vor Ort. Für diesen Grat sind keine öffentliche Gebühr und keine allgemeine Zusage eines namentlich bekannten Eigentümers bestätigt. Es gibt deshalb keinen seriösen Tipp nach dem Muster: Dort zahlen und überall zelten. Bei unklaren lokalen Regeln oder Schildern hilft die Gemeindeverwaltung Lungern, +41 41 679 79 79, gemeinde@lungern.ch.4

Anstieg, Wasser und ein Bett im Schönbüel

Obwalden Tourismus beschreibt eine 11 km lange Rundtour ab Turren über Dundelegg, Mändli und Arnifirst zur Höch Gumme, mit Abstieg über Schönbüel und Alp Breitenfeld. Angegeben sind 4 Stunden 5 Minuten und 814 Höhenmeter Aufstieg. Das sind Zahlen für die ganze Runde, keine garantierte Zeit bis zum Gipfel mit einem Übernachtungsrucksack. Lass genug Tageslicht für den letzten Weg und die Platzsuche übrig.6

Der direkte Anstieg oberhalb von Schönbüel führt über einen schmalen Zickzackpfad. Die Schweizer Wanderwege beschreiben dieses letzte Stück als nicht offiziell markiert. Nimm eine Offlinekarte mit und improvisiere beim Abstieg keine direkte Linie durch die Flanken. Prüfe auch den aktuellen Fahrplan der Turrenbahn. Eine späte Talfahrt gehört nicht selbstverständlich zur Tour.6

Das nötige Wasser kommt im Rucksack mit. Plane keine Nacht, die auf einer unbestätigten Quelle, einem Schneerest, einem Viehtränketrog oder einer kostenlosen Wasserabgabe unterwegs beruht. Ein Abstieg muss auch dann noch möglich sein, wenn du deinen vorgesehenen Schlafplatz bereits aufgegeben hast.

Bärghuis Schönbüel: Zimmer bis 1. November 2026, Reservation +41 78 973 83 65. Das Haus meldet Wasserknappheit. Nimm genügend Vorrat mit; eine Zeltregelung ist nicht bestätigt.8

Der SAC hält eine rücksichtsvolle einzelne Nacht weniger Personen oberhalb der Waldgrenze ohne entgegenstehende Regeln grundsätzlich für unproblematisch. An der Höch Gumme ergänzt diese Empfehlung das Gesetz und die Geländeprüfung. Sie bestätigt keinen Zeltplatz. Falls du nach Westen weiterwanderst, lies den separaten Bericht zum Brienzer Rothorn, bevor du diese Antwort auf den nächsten Gipfel überträgst. Der Hochstollen-Bericht zeigt einen anderen Obwaldner Fall mit demselben Gesetz und anderen örtlichen Grenzen.7

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Diese Regeln gelten überall, wo du tatsächlich einen erlaubten und geeigneten Platz für die Nacht gefunden hast. Auf der Höch Gumme zählen der knappe Platz, der durchgehende Wanderweg und die exponierten Hänge ebenso wie die gesetzliche Erlaubnis.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Grundlage sind die unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.

Die Einschätzung stützt sich auf das aktuelle Obwaldner Campiergesetz, veröffentlichte Gemeindereglemente, amtliche Grenz- und Schutzgebietskarten, Luftbilder und das Höhenmodell. Ein Besuch vor Ort, eine aktuelle Kontrolle von Schildern, eine Bestätigung des Grundeigentums und eine direkte Zusage eines Eigentümers fanden nicht statt. Die beschriebenen Grasstellen sind Geländebeobachtungen, keine vermessenen oder garantiert sicheren Zeltplätze. Eine Gefahrenkarte ist weder eine vollständige Risikobeurteilung noch eine Wetterprognose. Wetter, Schnee, Beweidung, Beschilderung, Regeln, Öffnungszeiten und Wasserverfügbarkeit können sich ändern. Prüfe vor der Tour die aktuellen Quellen und Verhältnisse und befolge die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Übernachtung. Du trägst die Verantwortung für dein Verhalten und dessen Folgen. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist eine Nacht auf der Höch Gumme erlaubt?
Ja, am Obwaldner Gipfelgrat für eine rücksichtsvolle einzelne Nacht. Art. 8 des Obwaldner Gesetzes über das Campieren, GDB 971.4, erlaubt ein Zelt ausserhalb bewilligter Campingplätze ohne Bewilligung, sofern keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. Am Gipfel greift kein kartiertes Schutzgebietsverbot, und Lungern und Giswil publizieren kein allgemeines Zelt- oder Biwakverbot. Halte den Weg frei, respektiere Grundeigentümer und wähle geeigneten Boden. Eine erlaubte Nacht ist keine Garantie für einen sicheren Platz.
Liegt die Höch Gumme in Obwalden oder Bern?
Beide Kantone treffen am Gipfel zusammen. Der amtliche Gipfelpunkt liegt in Lungern, Obwalden, ungefähr 1,5 m von Giswil und 2,7 m von Hofstetten bei Brienz im Kanton Bern entfernt. Der Grasgrat nach Nordosten folgt der Grenze Lungern/Giswil, auf beiden Seiten in Obwalden. Die ausdrückliche Erlaubnis von Art. 8 des Obwaldner Gesetzes gilt nicht über die Kantonsgrenze hinaus.
Wo könnte ein kleines Zelt Platz finden?
Etwa 20 bis 30 m nordöstlich des Gipfels liegen kleine flachere Grasstellen auf rund 2'200 m am Obwaldner Grat. Sie sind knapp und exponiert, nahe am durchgehenden Weg und in einem Gebiet mittlerer Gefährdung. Prüfe bei Tageslicht die gesamte Zeltfläche, halte Abstand zu Weg und Steilkanten und steig ab, wenn Boden, Wetter oder andere Nutzer keinen vernünftigen Platz lassen. Ein konkreter sicherer Zeltplatz wird hier nicht bestätigt.
Wie hoch ist die Busse fürs Campieren?
Art. 11 des Obwaldner Campiergesetzes sieht für Verstösse eine Busse vor, nennt aber keinen Frankenbetrag. Die 100 bis 1'000 Franken in Art. 10 sind Verwaltungsgebühren und kein Bussentarif. Eine einzelne Nacht unter den Voraussetzungen von Art. 8 braucht keine Bewilligung. Eine zusätzliche kommunale Busse für ein Zelt an der Höch Gumme ist in diesem Bericht nicht belegt.
Wie plane ich eine Alternative zum Grat?
Reserviere vorher eine Unterkunft und lass genug Zeit, um sie zu erreichen. Den Kontakt zum Schönbüel findest du im Abschnitt zum Anstieg. Entscheide nicht erst im Dunkeln, dass das Gelände zu exponiert ist, und nutze weder den Weg noch die Umgebung eines Gebäudes ohne Zustimmung als Ersatzplatz.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Kanton Obwalden, Gesetz über das Campieren, GDB 971.4, aktuelle konsolidierte Fassung gelesen am 28. September 2026, in Kraft seit 1. März 2015. Art. 6 Grundverbot ausserhalb bewilligter Campingplätze; Art. 8 einmaliges Übernachten ohne Bewilligung, keine Beeinträchtigung öffentlicher oder privater Interessen, eigenes Risiko; Art. 11 Busse ohne Frankenbetrag; Art. 10 Verwaltungsgebühren. Amtliche Gesetzessammlung. ↩
  2. Swisstopo, swissNAMES3D, swissBOUNDARIES3D Jahrgang 2026, SWISSIMAGE und swissALTI3D, geprüft am 28. September 2026. Gipfel LV95 2'649'741.9 / 1'182'037.9, 2'204,6 m. Grenze Giswil 1,50 m entfernt, Hofstetten bei Brienz 2,69 m. Kleine Grasstellen 20 bis 30 m nordöstlich auf rund 2'200 m; Gefälle ändert sich auf wenigen Metern. Bundesinventare und Militärlayer am Gipfel ohne Treffer, mit Fehler- und Positivkontrollen. Amtliche Karte. ↩
  3. GIS Daten AG, amtlicher Obwaldner Geodatendienst, geprüft am 28. September 2026: kommunale und kantonale Nutzungsplanung, regionale und lokale Naturschutzzonen, regionale Natur(schutz)objekte, regionaler Landschaftsschutz und synoptische Gefahrenkarte. Gipfel und nordöstlicher Grat liegen in Polygonen mittlerer Gefährdung; benachbarte Flächen sind erheblich gefährdet. Der Datensatz nennt unvollständige Beurteilungen einzelner Prozesse. Keine Naturschutzüberlagerung am Gipfel. Amtliche Geodatendienste. Punkt-in-Polygon-Prüfungen bestätigen Gipfel und nordöstliche Grasstelle; die Natur- und Landschaftsschutzzonen Sachsler Seefeld lieferten Treffer als Positivkontrolle, eine ungültige Ebene einen HTTP-Fehler. Der vollständige Parzellenauszug war nicht verfügbar; verwendet wurde die amtliche WMS-Geometrie. ↩
  4. Einwohnergemeinde Lungern, aktuelle Rechtssammlung; Bau- und Zonenreglement vom 22. Mai 2014, Stand 30. Januar 2024, besonders Art. 27, 28, 35 und 38; Strassenreglement, Reglement Räume/Anlagen und Hundeverordnung. Kein allgemeines Zelt- oder Biwakverbot in diesen publizierten Erlassen. Gemeindeverwaltung, Brünigstrasse 66, +41 41 679 79 79, gemeinde@lungern.ch. ↩
  5. Nachbargemeinden, publiziertes Recht geprüft am 28. September 2026: Rechtssammlung Giswil und Bau- und Zonenreglement, Art. 19 Camping- und Badezone; Rechtssammlung Hofstetten bei Brienz und aktuelles Baureglement, Art. 541 Landschaftsschutz. Beide Sammlungen publizieren keinen allgemeinen Polizei- oder Campingerlass. Kein allgemeines Zelt-/Biwakverbot und kein separater Campierbussentarif belegt. Das schliesst ein örtliches Eigentümerschild nicht aus. ↩
  6. Obwalden Tourismus, Höch Gumme Rundtour, 11 km, 4:05 h, 814 Höhenmeter; Schweizer Wanderwege, Wanderbeschreibung 2024, schmaler letzter Zickzackpfad ab Schönbüel, nicht offiziell markiert; Lungern-Turren-Bahn, Skitourenhinweise zur Höch Gumme und aktueller Fahrplan. Hinweise zu Zugang und Verhalten, keine Campingbewilligung. ↩
  7. Schweizer Alpen-Club, Campieren und Biwakieren, gelesen am 28. September 2026. Allgemeine Empfehlung zur rücksichtsvollen einzelnen Nacht weniger Personen oberhalb der Waldgrenze, unter Vorbehalt örtlicher Einschränkungen und empfindlicher Lebensräume. Empfehlung, kein Gesetz. ↩
  8. Bärghuis Schönbüel, offizielle Website, gelesen am 28. September 2026. ↩