Stand: 10. August 2026

Wildcampen auf der Göscheneralp: der Kanton sagt nichts, die Gemeinde sagt stell nichts hin

Uri ist einer der wenigen Kantone ohne jede Campierregel, und deshalb liegt der Schluss nahe, der ganze Kanton sei offen. Auf der Göscheneralp ist er es nicht, und schuld ist eine zweiseitige Gemeindeverordnung von 2022, die kaum jemand kennt.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Der Kanton schweigt, und das ist die erste Überraschung

Fangen wir mit dem an, was fehlt, denn genau da liegt der Irrtum, und zwar in beide Richtungen. Wildcampen auf der Göscheneralp spielt im Kanton Uri, und Uri ist einer der wenigen Schweizer Kantone, der schlicht nie eine Campierregel geschrieben hat.

Am Urner Rechtsbuch geprüft statt geglaubt: Das Polizeigesetz (RB 3.8111) und das Polizeireglement (RB 3.8127) enthalten keine Bestimmung über Campieren, Zelten, Biwakieren oder Übernachten. Beim kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101) ist es dasselbe, nur deutlicher: Die Wörter campieren, zelten, lagern und biwakieren kommen im ganzen Text nicht vor. Sein Art. 34 bestraft allein, wer einer Schutzmassnahme zuwiderhandelt, mit Busse bis CHF 5'000.2

Uri hat zwar eine Ordnungsbusse von CHF 150 fürs Campieren, und ihr Wortlaut ist der ganze Punkt:

"Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement) 150 Franken"Ziff. 2.1 des Reglements über die Erhebung von Ordnungsbussen (RB 3.9223).

In Verbindung mit dem jeweiligen Reglement. Der Tatbestand existiert nur dort, wo das Reglement einer konkreten Zone das Campieren verbietet. Die Frage für einen Urner Spot lautet also nicht "was sagt der Kanton", sondern "liegt dieser Boden in einer Schutzzone, die es verbietet".

Und auf der Göscheneralp lautet die Antwort nein

Die Urner Naturschutzsammlung umfasst 23 Erlasse, RB 10.5101 bis RB 10.5135. Genau einer betrifft Göschenen: RB 10.5118, das Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Mitte zwischen Silenen und Göschenen. Es lohnt sich zu lesen, denn der Name klingt entscheidend und ist es nicht.3

Es ist ein Wasserkraft-Erlass. Art. 1 sagt, dass er das kantonale Schutz- und Nutzungskonzept Erneuerbare Energien umsetzt. Art. 2 listet zehn benannte Gewässer, davon liegen Nr. 3 und 4 in Göschenen, die Voralpreuss und die Chelenreuss mit der Dammareuss. Art. 3 verbietet genau zwei Dinge: die Schutzgewässer zur Energieerzeugung zu nutzen und Bauten darin zu errichten. Und Art. 2 Abs. 3 zieht die Grenze in einem Satz: Schutzobjekt ist jeweils nur das eigentliche Gewässer. Für die Uferbereiche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Es gibt an diesem Stausee also kein kantonales Campierverbot und keine Schutzzone, welche die CHF 150 auslösen könnte. Bleibt die Gemeinde.

Die Regel, die tatsächlich gilt, und worauf sie zielt

Göschenen hat eine eigene Verordnung geschrieben, und zwar eine junge. Die Campingverordnung der Einwohnergemeinde Göschenen wurde von der Gemeindeversammlung am 29. April 2022 beschlossen. Ihr Zweck nach Art. 1: auf dem Gemeindegebiet ein geordnetes Campieren sicherzustellen und zu verhindern, dass öffentliche Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sittlichkeit gestört oder Orts- und Landschaftsbilder beeinträchtigt werden.1

"Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Campingbussen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Camping- oder Stellplätzen ist nicht gestattet."Art. 2 der Campingverordnung Göschenen.

Achte auf das Verb. Das Verbot hängt am Aufstellen, am Hinstellen von etwas: einem Zelt, einem Wohnwagen, einem Wohnmobil, einem Campingbus. Es ist eine Regel über Strukturen auf dem Boden, worum es in der ganzen Verordnung geht, und es ist dieselbe Konstruktion, die den Pass La Stretta entscheidet. Wer im Biwaksack liegt und nichts aufgestellt hat, ist nicht das offensichtliche Ziel dieses Satzes, wobei Art. 12 auch bestraft, wer ohne Bewilligung campiert, und niemand sollte die Lücke als Einladung lesen.

Die Strafe. Art. 12 bestraft vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoss mit Busse und nennt drei Fälle besonders: ohne Bewilligung campieren, Auflagen oder Bedingungen der Bewilligungsbehörde nicht einhalten, und wiederholt gegen das Campingverbot ausserhalb eines Camping- oder Stellplatzes verstossen. Einen Betrag nennt die Verordnung nicht. Der Sinn, es überhaupt in eine Verordnung zu giessen, war nach der Diskussion bei der Verabschiedung, eine Ordnungsbusse vor Ort möglich zu machen statt nur eine Anzeige.1

Die Karten, und das Ufer

Am Stausee abgefragt, LV95 2'680'021 / 1'166'600, Geländeoberfläche 1789,5 m, Gemeinde Göschenen, kommt jedes Bundesinventar leer zurück: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Hoch- oder Flachmoor, keine Moorlandschaft, keine Trockenwiese, kein Park von nationaler Bedeutung. Jede Abfrage lief zusammen mit einer absichtlich ungültigen Ebenen-ID, die der Dienst mit HTTP 400 beantwortet, während alle echten Ebenen 200 lieferten, die Nullen sind also echt und keine fehlerhafte Anfrage.4

Bundesrechtlich ist hier also gar nichts im Spiel, und der Artikel hängt tatsächlich an zwei Seiten Gemeindepapier.

Das Ufer ist steil, und das zählt selbst mit Bewilligung

Das hier ist ein gestauter See in einem harten Granittrog, und der Boden zeigt es. Auf einem 100-Meter-Raster über einer 3-Kilometer-Box abgetastet gibt es im Umkreis von 300 Metern um das Wasser nirgends Boden unter 10 Grad. Der flachste ufernahe Boden hat 11,9 Grad, 200 Meter zurückversetzt und 130 Meter über der Wasserlinie, die nächsten Kandidaten 12,6 und 13,5 Grad.5

Das gehört ins Bild, bevor du irgendetwas planst, mit oder ohne Bewilligung. Die Vorstellung, mit der die Leute anreisen, ein flaches Stück am Wasser am Ende des Sees, entspricht dem Gelände nicht. Der wirklich ebene Boden in diesem Becken ist der, den die Gemeinde bereits fürs Campieren ausgeschieden hat.

Die einfache Antwort ist, dass die legale Variante schon da steht. Auf der Göscheneralp gibt es einen offiziellen Campingplatz, beim Gasthaus am Strassenende rund 2,7 km ostnordöstlich der Seemitte, und genau das meint Art. 2 mit einem behördlich bewilligten Campingplatz. Wenn der Plan war, an diesem Stausee aufzuwachen, ist das die Fassung ganz ohne Rechtsfrage.6

Willst du etwas anderes als den Campingplatz, gibt es eine Adresse. Art. 3 der Campingverordnung behält Ausnahmen dem Gemeinderat vor, und sein dritter Fall ist bewusst offen: in anderen begründeten Ausnahmefällen, neben den genannten für Zeltlager von Jugendorganisationen und für Grossanlässe von höchstens vier Tagen. Die Anfrage geht also an die Gemeinde Göschenen, Gemeindekanzlei, +41 41 885 13 89, gemeinde@goeschenen.ch. Frag vor der Reise, sag wie viele Nächte und ungefähr wo, und rechne damit, dass eine kleine Gemeinde es gegen genau den Sommerverkehr abwägt, wegen dem sie die Verordnung überhaupt erlassen hat. Ein weiterer Weg steht in Art. 3 Abs. 3: mit Einwilligung des Eigentümers darf auf dem Grundstück eines Wohnhauses vorübergehend unentgeltlich campiert werden, was eine Garten- und keine Bergregel ist, aber es gibt sie.

Bist du auf Tour, sind die Hütten die bessere Antwort. Die Bergseehütte des Schweizer Alpen-Clubs steht rund 1,3 km nördlich des Sees, die Chelenalphütte rund 4,4 km nordwestlich zuhinterst im Chelenalptal, die Voralphütte rund 5 km nördlich. Alle drei liegen in der Gemeinde Göschenen und alle drei auf den klassischen Runden ab der Göscheneralp, keine davon ist also ein Umweg, den man sich zur Lösung eines Rechtsproblems ausgedacht hat.6

Und ein Wort zum Stausee selbst, denn er ist in Betrieb. Der Pegel ist eine betriebliche Entscheidung, die Absenkzone ist kahl und instabil, und der flach wirkende Kies nahe der Wasserlinie kann ohne Vorwarnung wieder unter Wasser stehen. Ein schlechter Ort zum Hinlegen, auch wo es niemand verbietet.

Dieselbe Frage anderswo im Kanton beantwortet, und beide fallen anders aus, weil dort keine Gemeindeverordnung hinreicht: Chaiserstuel über Isenthal und der Spilauersee bei Sisikon.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall rund um die Göscheneralp, Campingplatz eingeschlossen. Die Verordnung existiert, weil eine kleine Gemeinde am Ende einer Bergstrasse mehr Sommerverkehr bekam, als ihre Bordkanten vertrugen.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und offiziellen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage über die aktuelle Rechtslage.

Gemeindeverordnungen ändern sich, und diese ist erst wenige Jahre alt. Prüfe die aktuelle Fassung in den Rechtsgrundlagen der Gemeinde, bevor du dich darauf verlässt, und halte dich an Anweisungen vor Ort. Die Geländezahlen beschreiben den Boden und sind keine Sicherheitsbeurteilung deiner Route, und der Pegel eines bewirtschafteten Stausees kann sich ohne Vorwarnung ändern. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Darf man auf der Göscheneralp wildcampen?
Mit Zelt ausserhalb der bewilligten Plätze nicht, und am See gibt es einen Campingplatz. Art. 2 der Campingverordnung der Einwohnergemeinde Göschenen vom 29. April 2022 bestimmt, dass das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Campingbussen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Camping- oder Stellplätze nicht gestattet ist, und Art. 12 hinterlegt das mit einer Busse. Art. 3 erlaubt dem Gemeinderat Ausnahmen, auch in anderen begründeten Ausnahmefällen, es gibt also einen Bewilligungsweg. Der offizielle Campingplatz beim Gasthaus am Strassenende ist die Variante ganz ohne Rechtsfrage.
Verbietet der Kanton Uri Wildcampen?
Nein, und bei Uri stimmt das wirklich. Am Urner Rechtsbuch geprüft: Polizeigesetz (RB 3.8111) und Polizeireglement (RB 3.8127) enthalten keine Campierbestimmung, und das kantonale Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101) enthält an keiner Stelle die Wörter campieren, zelten, lagern oder biwakieren; sein Art. 34 bestraft nur das Zuwiderhandeln gegen eine Schutzmassnahme. Die Ordnungsbusse von CHF 150 nach Ziff. 2.1 des Ordnungsbussenreglements (RB 3.9223) ist ausdrücklich auf Schutzzonen in Verbindung mit dem Reglement der jeweiligen Zone beschränkt. Uris Campierverbote sind deshalb kommunal, nicht kantonal.
Liegt die Göscheneralp nicht in einer kantonalen Schutzzone?
In keiner, die etwas übers Campieren sagt. Die Urner Naturschutzsammlung umfasst 23 Erlasse, und genau einer betrifft Göschenen: RB 10.5118, das Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Mitte zwischen Silenen und Göschenen. Es ist ein Wasserkraft-Erlass. Art. 2 listet zehn benannte Gewässer, darunter die Voralpreuss und die Chelenreuss mit der Dammareuss in Göschenen, und Art. 3 verbietet allein die energetische Nutzung dieser Gewässer und Bauten darin. Art. 2 Abs. 3 hält zudem fest, dass Schutzobjekt nur das eigentliche Gewässer ist und für die Uferbereiche die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Ein Campierverbot schafft es nicht.
Wie hoch wäre eine Busse?
Eine Busse nach Art. 12, ohne Betrag in der Verordnung selbst. Art. 12 der Campingverordnung bestraft vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoss und nennt besonders: ohne Bewilligung campieren, Auflagen oder Bedingungen der Bewilligungsbehörde nicht einhalten, und wiederholt gegen das Campingverbot ausserhalb eines Camping- oder Stellplatzes verstossen. Zweck der Verordnung war es, eine Ordnungsbusse vor Ort möglich zu machen statt nur eine Anzeige. Beachte: die kantonale Zahl von CHF 150, die für Uri kursiert, ist der Schutzzonen-Tarif und gilt hier nicht, weil dies keine Schutzzone ist.
Wo kann ich in der Nähe der Göscheneralp schlafen?
Auf dem Campingplatz am See oder in einer von drei SAC-Hütten. Der offizielle Campingplatz liegt beim Gasthaus am Strassenende, rund 2,7 km ostnordöstlich der Seemitte. Für eine Hütte: die Bergseehütte rund 1,3 km nördlich, die Chelenalphütte rund 4,4 km nordwestlich zuhinterst im Chelenalptal, die Voralphütte rund 5 km nördlich, alle in der Gemeinde Göschenen und alle auf den üblichen Runden ab der Göscheneralp. Meide die Absenkzone an der Wasserlinie ganz: sie ist kahl, instabil, und der Pegel eines bewirtschafteten Stausees kann ohne Vorwarnung steigen.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Campingverordnung der Einwohnergemeinde Göschenen, beschlossen von der Gemeindeversammlung am 29. April 2022, veröffentlicht als unterzeichneter Scan in den Rechtsgrundlagen der Gemeinde. Art. 1 nennt den Zweck: auf dem Gemeindegebiet ein geordnetes Campieren sicherzustellen und zu verhindern, dass die öffentliche Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sittlichkeit gestört oder Orts- und Landschaftsbilder beeinträchtigt werden. Art. 2: "Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Campingbussen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Camping- oder Stellplätzen ist nicht gestattet." Art. 3 Abs. 1 erlaubt dem Gemeinderat Ausnahmen a) an Jugendorganisationen für das Errichten eines Zeltlagers, b) an Veranstalter von Grossanlässen während längstens vier Veranstaltungstagen, wenn sich der Platz eignet, verkehrstechnisch erschlossen ist sowie sanitarische Versorgung und Abfallentsorgung gewährleistet sind und keine andere öffentliche Infrastruktur zur Verfügung steht, und c) "in anderen begründeten Ausnahmefällen"; Abs. 2 verlangt, dass keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden und die Nutzung auf eigene Verantwortung erfolgt; Abs. 3: mit der Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin darf auf dem Grundstück eines Wohnhauses vorübergehend unentgeltlich campiert werden. Art. 4 definiert den Campingplatz, Art. 5 den Stellplatz. Art. 12 (Strafbestimmungen) bestraft mit Busse, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verordnung oder darauf gestützte Verfügungen verstösst, insbesondere wer a) ohne Bewilligung campiert, b) Auflagen oder Bedingungen der Bewilligungsbehörde nicht einhält oder c) wiederholt gegen das Campingverbot ausserhalb eines Camping- oder Stellplatzes verstösst; einen Betrag nennt die Verordnung nicht. Das Dokument ist ein Scan ohne Textebene und wurde per OCR gelesen. goeschenen.ch.
  2. Kanton Uri, Urner Rechtsbuch, konsultiert im August 2026, zum Fehlen jeder kantonalen Campierregel. Das Polizeigesetz (RB 3.8111) und das Polizeireglement (RB 3.8127) enthalten keine Bestimmung über Campieren, Zelten, Biwakieren oder Übernachten. Das Gesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 18. Oktober 1987 (RB 10.5101) enthält im ganzen konsolidierten Text keine Fundstelle für campieren, zelten, lagern oder biwakieren; sein Art. 34 "Strafen" Abs. 1 bestimmt, dass mit Busse bis zu 5'000 Franken bestraft wird, wer vorsätzlich oder grobfahrlässig a) Schutzmassnahmen zuwiderhandelt, b) die Bestimmungen über den Pflanzenschutz missachtet oder c) die Bewilligungs- und Anzeigepflicht nach Artikel 21 verletzt. Das Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (RB 3.9223), Ziff. 2.1, tarifiert "Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement)" mit 150 Franken, der Tatbestand existiert also nur innerhalb einer Schutzzone, deren eigenes Reglement das Campieren verbietet. rechtsbuch.ur.ch.
  3. Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Mitte zwischen Silenen und Göschenen vom 1. Dezember 2015 (RB 10.5118, in Kraft seit 1. Januar 2016), das einzige der 23 Urner Naturschutzerlasse (RB 10.5101 bis RB 10.5135), das Göschenen betrifft. Art. 1 hält fest, dass das Reglement die ungeschmälerte Erhaltung sensibler Gewässersysteme bezweckt und das kantonale Schutz- und Nutzungskonzept Erneuerbare Energien umsetzt. Art. 2 Abs. 1 listet zehn Schutzobjekte mit Namen und Gemeinde, davon ist Nr. 3 die Voralpreuss und Nr. 4 die Chelenreuss und Dammareuss, beide in Göschenen; Abs. 2 erstreckt den Schutz auf sämtliche natürlichen Gewässer im Gebiet, die im Energiekonzept nicht als nutzbar aufgeführt sind; Abs. 3: "Schutzobjekt ist jeweils nur das eigentliche Gewässer. Für die Uferbereiche gelten die gesetzlichen Bestimmungen." Art. 3 Abs. 2 verbietet allein a) die Schutzgewässer zur Energieerzeugung zu nutzen und b) Bauten und Anlagen aller Art innerhalb der Schutzgewässer zu errichten. Das Reglement enthält keine Bestimmung über Campieren, Zelten, Biwakieren oder Zutritt und schafft damit keine Schutzzone der Art, die der Ordnungsbussentarif voraussetzt. rechtsbuch.ur.ch.
  4. Offizielle Bundesgeodaten, abgefragt am 10. August 2026 auf LV95 2'680'021 / 1'166'600 (WGS84 46.64585 / 8.48389), Geländeoberfläche 1789,5 m über den Höhendienst des Bundes, Gemeinde Göschenen. Identify liefert leer für eidgenössische Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Auen, Hochmoore, Flachmoore, Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden sowie Pärke von nationaler Bedeutung. Jede Abfrage lief zusammen mit einer absichtlich ungültigen Ebenen-ID: diese Kontrolle lieferte HTTP 400, während alle echten Ebenen HTTP 200 lieferten, und genau das unterscheidet eine echte leere Antwort von einer fehlerhaften Anfrage. map.geo.admin.ch.
  5. Geländeanalyse aus dem offiziellen Höhenmodell des Bundes, abgefragt am 10. August 2026 über den Profildienst des Bundes. Ein 100-m-Raster über einer 3-km-Box um den Stausee tastete 961 Punkte ab, davon 132 auf der Wasseroberfläche. Von den 168 Landzellen im Umkreis von 300 m um das Wasser liegt keine unter 10 Grad; die flachste hat 11,9 Grad auf 1'921 m, rund 200 m von der Wasserlinie zurückversetzt, gefolgt von 12,6 Grad auf 1'934 m und 13,5 Grad auf 1'893 m. Die Wasseroberfläche wurde mit 1789,5 m angesetzt, dem konstanten Wert, den das Modell über den Stausee liefert. geo.admin.ch.
  6. Bezugspunkte aus dem Ortsnamenverzeichnis von swisstopo, Distanzen und Peilungen ab dem Seepunkt berechnet, alle in der Gemeinde Göschenen: das Gasthaus Göscheneralp mit dem Campingplatz 2,7 km auf Peilung 72 Grad, am Ende der Strasse ab Göschenen; die Staumauer 1,3 km auf Peilung 84 Grad; Bergseehütte SAC 1,3 km auf Peilung 3 Grad; Chelenalphütte SAC 4,4 km auf Peilung 310 Grad; Voralphütte SAC 5,0 km auf Peilung 3 Grad. Öffnungszeiten der Hütten prüfen und vorher reservieren; das sind saisonale Berghütten. sac-cas.ch.