Wildcampen auf dem Glishorn
Das Glishorn über Brig hat einen flachen Gipfel mit Platz fürs Zelt, und die Gemeinde Brig-Glis büsst, wer auf öffentlichem Grund ausserhalb ihrer Campingzonen campiert, mit bis zu CHF 5'000. Ihre einzige Campingzone ist der Campingplatz Brigerbad unten im Rhonetal.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Glishorn: ein flacher Gipfel über Brig
Welcher Berg. Das Glishorn, 2'525 m, ist der Gipfel, der sich auf der Südseite des Rhonetals direkt über Brig und Glis erhebt. Der Gipfelpunkt liegt bei WGS84 46.28381 N, 7.99152 E (LV95 2'642'611 / 1'125'972). Alles liegt in der Gemeinde Brig-Glis: Ried-Brig beginnt 2,1 km nordöstlich, Visperterminen 2,6 km südwestlich und Simplon 3,1 km südlich.5
Oben flach, auf einer Seite eine Wand. Brig Simplon Tourismus beschreibt den Gipfel als flache Kuppe mit steiler Abbruchkante und Gipfelbuch. Nördlich des Gipfelpunkts fällt das Gelände auf 50 m um 100 m ab, die Wand hinunter Richtung Brig. Gegen Westen und Südwesten bleibt es auf mehr als 150 m zwischen 2'500 und 2'520 m: ein Grasplateau mit rund 5'600 m² unter 8 Grad Neigung, 148 m westlich des Gipfels auf 2'513 m. Hier oben steht kein Baum, im Umkreis von 1,2 km kein Gebäude, und auf dem Plateau gibt es kein Wasser.59
Wie man hinaufkommt. Der Tourismusverband publiziert eine Route vom Simplonpass am Undre Rossusee vorbei über das Glishorn nach Brig, Schwierigkeit schwer, rund sieben Stunden; derselbe Bergweg wird auch von Brig her über Holzji, Schratt und Mattustafel begangen. Der weiss-rot-weisse Weg quert die Westseite des Plateaus, 136 m vom Gipfelpunkt; der Abstieg Richtung Mattustafel beginnt rund 250 m westlich des Gipfels.95
Eine Nacht hier oben kann man sich also gut vorstellen: Das Plateau trägt ein Zelt, und die Sicht von der Kante ist der Grund, warum man kommt. Entschieden wird es von einem Satz im Polizeireglement der Gemeinde.
Brig-Glis büsst Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb der Campingzonen
Art. 15 des Polizeireglements. Das Polizeireglement der Stadtgemeinde Brig-Glis, von der Urversammlung am 26. Mai 2014 angenommen und vom Staatsrat am 1. Oktober 2014 genehmigt, zählt die Übertretungen auf, die es bestraft. Das Campieren ist eine davon:1
"Wer auf öffentlichem Grund und Boden ausserhalb der von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen campiert."Polizeireglement der Stadtgemeinde Brig-Glis, Art. 15, unter "Nach diesem Reglement wird bestraft".
Bis CHF 5'000, auch fahrlässig. Die Busse beträgt bis CHF 5'000 (Art. 2), auch fahrlässig begangene Übertretungen sind strafbar (Art. 1 Abs. 3), und das Reglement gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet, den Berg eingeschlossen (Art. 1). Es entscheidet das Polizeigericht der Stadtgemeinde (Art. 4). Eine Bewilligungsklausel hat das Reglement nicht, und eine Bussenliste publiziert die Gemeinde keine: Es gibt also weder einen festen Bussenbetrag noch ein Gesuch, das man stellen könnte.1
Die einzige Zone liegt im Tal. Die Zone, die die Gemeinde fürs Campieren bezeichnet, ist die Zone für Campinganlagen C ihres Bau- und Zonenreglements, "grundsätzlich für das Camping bestimmt" (Art. 80), und im Zonenplan liegt sie auf dem Campingplatz Brigerbad an der Rhone, 4,9 km vom Gipfel. Am Glishorn ist der Gipfelpunkt als übriges Gemeindegebiet eingezont, das das Reglement als unproduktives Fels- oder Berggebiet beschreibt (Art. 84), das Plateau als Landwirtschaftszone.2
Ein Zelt ist erfasst, ein Biwaksack ist offen. Der Artikel nennt das Campieren und sonst nichts. Naters, auf der anderen Seite der Rhone, schreibt "Campieren und Übernachten" in seine Regel; Brig-Glis erwähnt das Übernachten nicht, und kein publizierter Entscheid sagt, ob eine Nacht im Biwaksack ohne Zelt als Campieren gilt. Das ist eine offene Kante, kein Weg: Frag die Stadtpolizei, bevor du dich darauf verlässt.17
Warum der Gipfel öffentlicher Grund ist und was beim Plateau offen bleibt
Der Fels gehört von Gesetzes wegen der Gemeinde. Das Walliser Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch weist nicht kultivierbares Land dem öffentlichen Eigentum der Gemeinden zu:3
"Die Gemeindestrassen, die nicht kultivierbaren Regionen, wie Felsen, Schutthalden, Schneefelder und Gletscher, Seen, alle Wasserläufe, ab demjenigen Punkt wo sie entspringen, fallen in das öffentliche Eigentum der Gemeinden."Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, Wallis, SGS 211.1, Art. 163 Abs. 3.
Art. 164 desselben Gesetzes überlässt den Gemeingebrauch der öffentlichen Sachen dem kantonalen Recht und den Reglementen von Kanton und Gemeinden, und dort greift Art. 15. Auf dem felsigen Gipfel gilt die Regel ohne jeden Zweifel.3
Das Plateau ist Weide ohne verzeichneten Eigentümer. Das Gras westlich des Gipfels ist Landwirtschaftszone, und die amtliche Vermessung kennt hier oben keine Parzelle: Die ganzen 26 km² vom Glishorn den Hang hinunter sind ein einziges unvermessenes Los, "Brig-Glis 12", als Alp geführt, im Grundbuch Brig. Keine publizierte Quelle nennt den Eigentümer. Die Burgergemeinde Brig-Glis, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, zählt "Wäldern, Alpen und Weiden" zu ihrem Vermögen, ohne sie zu nennen. Gehört das Plateau der Burgergemeinde oder der Gemeinde, ist es öffentlicher Grund, dieselbe Lesart wie für die Alp der Burgergemeinde auf der Belalp gegenüber. Nur ein privater Eigentümer würde es aus Art. 15 herausnehmen, und verzeichnet ist keiner.43
Wer es klären kann. Stadtpolizei Brig-Glis, Alte Simplonstrasse 28, 3900 Brig: +41 27 922 41 60, stadtpolizei@brig-glis.ch, dazu, wie Art. 15 am Berg und beim Biwaksack angewendet wird. Burgerschaft Brig-Glis, Postfach 101, 3900 Brig-Glis, über das Kontaktformular auf burgerschaft.ch, dazu, wessen Alp das Plateau ist. Keine der beiden publiziert eine Erlaubnis für eine Nacht hier oben.7
Das Banngebiet Glishorn und die Landschaftsschutzzone: was sie ändern
Kein Schutzgebiet des Bundes. Auf dem Gipfel und dem Plateau liegt kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, keine BLN-Landschaft, kein Moor, keine Aue, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Waldreservat und kein Militärgelände. Vom Bund kommt hier keine Regel dazu.5
Das kantonale Banngebiet Nr. 28 Glishorn beginnt am Weg. Das Wallis führt neben den eidgenössischen eigene Banngebiete, und das nach dem Berg benannte umfasst 399 ha westlich und südwestlich des Gipfels. Auf dem Plateau folgt seine Grenze dem markierten Weg: Der Gipfelpunkt liegt 131 m ausserhalb, der westliche Teil des Plateaus 11 bis 25 m. Ein kantonales Banngebiet verbietet die Jagd und sonst nichts: Der Jagdbeschluss 2026 bis 2027 verbietet dort "jegliche Jagd" (Art. 37 Abs. 3) und gibt dem Banngebiet Glishorn keine Sonderregel, das Jagdgesetz hat keine Regel für Wandernde, Zelte oder Feuer, und das eidgenössische Campierverbot in Jagdbanngebieten mit seiner Busse von CHF 150 gilt nur in den eidgenössischen. Wo die Grenze verläuft, entscheidet die Jagdkarte des Kantons. Die Hochjagd hat am 21. September 2026 begonnen, im Herbst sind an diesen Rändern also Jäger unterwegs.6
Die Landschaftsschutzzone schützt die Aussicht, nicht die Nacht. Die Mitte und der Westen des Plateaus liegen in einer Landschaftsschutzzone von kantonaler Bedeutung, der Gipfelpunkt nicht. Das Zonenreglement erlaubt dort Bauten und Anlagen nur, wenn sie auf den Standort angewiesen sind, und verlangt für Terrainveränderungen eine Bewilligung (Art. 76). Zum Wandern oder Übernachten sagt es nichts, an der Antwort ändert es also weder in die eine noch in die andere Richtung etwas.2
Wo du stattdessen schläfst: im Simplon Hospiz oder mit Zelt in Brigerbad
Ein Bett am Start der Route: das Simplon Hospiz. Das Hospiz der Chorherren vom Grossen Sankt Bernhard steht auf dem Simplonpass auf rund 2'000 m, 5,1 km südöstlich des Gipfels, dort, wo die Route des Tourismusverbands übers Glishorn beginnt. Es nimmt Wandernde für die Nacht auf, mit einem Platz im Massenlager ab CHF 45 pro Person und einem einfachen Zimmer ab CHF 60, Bettwäsche inbegriffen, einen Schlafsack brauchst du also nicht. Schlaf dort und geh am nächsten Tag übers Glishorn nach Brig.8
Simplon Hospiz, Simplonstrasse 132, 3907 Simplon-Hospiz: +41 27 979 13 22, simplon-hospiz@outlook.com. Massenlager ab CHF 45, Zimmer ab CHF 60 pro Person und Nacht, Bettwäsche inbegriffen, im ganzen Haus keine Hunde. Buchen per Telefon oder über das Anfrageformular auf der Website.8
Ein Zelt: der Campingplatz Brigerbad. Die einzige Campingzone der Gemeinde ist der Campingplatz Brigerbad beim Thermalbad an der Rhone, 4,9 km vom Gipfel und rund 1'900 m tiefer. Brig Simplon Tourismus führt ihn als ganzjährig geöffnet: +41 27 948 48 37, camping@brigerbad.ch. Frag im Herbst vorher nach einem Zeltplatz.82
Die Rossuseen sind kein Ausweg. Die Route vom Pass führt an zwei kleinen Seen 2,5 bis 3,2 km südlich des Gipfels vorbei. Der Obre Rossusee und das Nordostufer des Undre Rossusee sind Boden von Brig-Glis, wo Art. 15 gilt. Westlich des unteren Sees beginnt die Gemeinde Simplon, und Simplon publiziert keine Campierregel; dieser Boden liegt aber im Anlageperimeter des Schiessplatzes Simplon der Armee, die für Wandernde auf ihrem Areal keine Regeln publiziert. Für eine geplante Nacht taugt er nicht.8
Ried-Brig hat dieselbe Regel. Die Gemeinde nordöstlich des Glishorns, mit Rosswald, bestraft das Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb der von ihr bezeichneten Zonen mit denselben Worten wie Brig-Glis, ebenfalls mit einer Busse bis CHF 5'000.8
Schau vor dem Start am Pass auf die Schiesstage. Die Armee schiesst im Frühling und im Herbst auf dem Simplon, und an Schiesstagen sind Zonen neben dem Pass gesperrt. Die aktuelle Schiessanzeige steht auf armee.ch unter Nr. 1204.100.8
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, beim Glishorn also auf dem Campingplatz Brigerbad. Am Berg gilt tagsüber derselbe Anstand: Nimm dein Wasser mit, lass nichts zurück und bleib im Herbst auf dem Plateau auf dem Weg, wenn am Rand des Banngebiets gejagt wird.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen, die unten verlinkt sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf Art. 15 des Polizeireglements von Brig-Glis mit den Bussen seines Art. 2, darauf, dass die Gemeinde ausser in Brigerbad keine Campingzone hat, und auf das Walliser Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch. Dass das Grasplateau öffentlicher Grund ist, ist eine Lesart dieser Texte: Das Grundbuch publiziert dafür keinen Eigentümer, die Gemeinde hat die Lesart nicht bestätigt, und kein publizierter Fall zeigt, wie das Polizeigericht Art. 15 auf eine Nacht am Berg oder auf einen Biwaksack anwendet. Grenzen und Distanzen stammen aus der publizierten Geometrie, die so genau ist wie die Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände. Preise, Saisons und Kontakte stammen von ihren Herausgebern, Stand Oktober 2026, und können sich ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuelle Lage bei der Gemeinde und vor Ort.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf dem Glishorn erlaubt?
Ist ein Biwaksack ohne Zelt erlaubt?
Verbietet das Banngebiet Glishorn das Campieren?
Wo kann ich beim Glishorn stattdessen schlafen?
Wie hoch ist die Busse?
Quellen
- Stadtgemeinde Brig-Glis, abgerufen am 2. Oktober 2026. Polizeireglement, beschlossen vom Gemeinderat am 25. März 2014, angenommen von der Urversammlung am 26. Mai 2014, genehmigt vom Staatsrat am 1. Oktober 2014 und mit der Genehmigung in Kraft (Art. 20): Art. 1 (Geltung "auf Gebiet der Gemeinde Brig-Glis"; Abs. 3, Fahrlässigkeit strafbar), Art. 2 ("Die Strafe ist Busse bis Fr. 5'000.00."), Art. 4 (Polizeigericht), Art. 15 "Campieren" ("Wer auf öffentlichem Grund und Boden ausserhalb der von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen campiert."). Zum Vergleich das Polizeireglement von Naters, Art. 19: "Das Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund und Boden ist nur in den von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen gestattet." ↩
- Stadtgemeinde Brig-Glis, abgerufen am 2. Oktober 2026. Bau- und Zonenreglement, in Kraft seit 10. Januar 2007 (dieselbe Fassung ist im kantonalen ÖREB-Kataster verlinkt): Art. 76 (Landschaftsschutzzonen: Bauten und Anlagen nur, wenn standortgebunden, Bewilligungspflicht für Terrainveränderungen), Art. 80 ("Zone für Campinganlagen C. Diese Zone ist grundsätzlich für das Camping bestimmt."), Art. 84 (übriges Gemeindegebiet, "unproduktive Gebiete wie Fels- oder Berggebiete"). Zonenplan, wie im kantonalen ÖREB-Kataster publiziert (sit.vs.ch, RDPPF): Zone für Campinganlagen C auf dem Campingplatz Brigerbad, LV95 2'638'131 / 1'127'962; Gipfelpunkt "Übriges Gemeindegebiet (Felsen, Öden)"; Plateau "Landwirtschaftszone 2. Priorität"; Landschaftsschutzzone von kantonaler Bedeutung über der Mitte und dem Westen des Plateaus, 68 m vom Gipfelpunkt. ↩
- Kanton Wallis, Systematische Gesetzessammlung, abgerufen am 2. Oktober 2026. Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, SGS 211.1: Art. 163 Abs. 3 (im Text zitiert), Art. 164 Abs. 2 ("Der Gemeingebrauch der öffentlichen Sachen ist durch das kantonale öffentliche Recht geregelt sowie durch die herkömmlichen Gebräuche und die gültigen Reglemente des Kantons und der Gemeinden."). Burgergemeinde Brig-Glis, Burgerreglement, Art. 6: Zum Vermögen gehören "Wäldern, Alpen und Weiden". ↩
- Kanton Wallis, amtliche Vermessung, abgerufen am 2. Oktober 2026 (sit.vs.ch, AV): keine vermessene Parzelle am Gipfelpunkt und auf dem Plateau; beide liegen im Los "Brig-Glis 12", Qualität "Alp", "Nicht vermessen", rund 26 km², Grundbuch Brig. ↩
- Geodaten des Bundes, abgerufen am 2. Oktober 2026 (api3.geo.admin.ch): swissNAMES3D, Gipfelpunkt "Glishorn" bei LV95 2'642'611 / 1'125'972, 2'524,9 m auf swissALTI3D; swissBOUNDARIES3D, aktuelles Jahr: Brig-Glis am Punkt, Ried-Brig ab 2,1 km nordöstlich, Visperterminen ab 2,6 km südwestlich, Simplon ab 3,1 km südlich. Bundesinventare am Gipfel und auf dem Plateau: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Park, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Flach- oder Hochmoor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Ramsar- oder Smaragdgebiet, kein Waldreservat, kein Militärgelände. swissALTI3D (2 m, 2024): 2'525 auf 2'423 m auf 50 m nördlich des Gipfelpunkts; rund 5'600 m² unter 8 Grad um LV95 2'642'463 / 1'125'983, 2'513 m; 116 m² unter 5 Grad bei LV95 2'642'559 / 1'125'909, 2'519 m. swissTLM3D: markierter Bergweg 136 m vom Gipfelpunkt. Gebäude- und Wohnungsregister: kein Gebäude im Umkreis von 1,2 km. ↩
- Kanton Wallis, abgerufen am 2. Oktober 2026. Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2026-2027, SGS 922.110: Art. 8 Abs. 1 (Jagderöffnung 21. September 2026), Art. 37 Abs. 3 ("Unter Vorbehalt gegenteiliger Bestimmungen dieses Beschlusses sowie von Anhang 4 dieses Beschlusses ist jegliche Jagd in den KBG und den gemischten KBG verboten."); Anhang 4 enthält keine Bestimmung zum Banngebiet Glishorn. Ausführungsreglement zum Jagdgesetz, SGS 922.100, Art. 61 Abs. 3 ("Im Streitfall sind die Perimeter der Banngebiete wie auf der Jagdkarte festgelegt, massgebend."). Jagdgesetz, SGS 922.1, Art. 18 und 35. Jagdkarte (sit.vs.ch, Jagd, Ebene Banngebiete): "KBG Nr. 28 Glishorn", kantonales Banngebiet, rund 399 ha; Gipfelpunkt 131 m ausserhalb, westlicher Teil des Plateaus 11 bis 25 m ausserhalb. Busse des Bundes für Campieren in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet: Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 2 Ziff. 12005, CHF 150. ↩
- Kontakte, abgerufen am 2. Oktober 2026. Stadtgemeinde Brig-Glis, Öffentliche Sicherheit: Stadtpolizei, Alte Simplonstrasse 28, 3900 Brig, +41 27 922 41 60, stadtpolizei@brig-glis.ch. Burgerschaft Brig-Glis, Kontakt, Postfach 101, 3900 Brig-Glis. ↩
- Betten, Nachbargemeinden und Schiessplatz, abgerufen am 2. und 3. Oktober 2026. Simplon Hospiz: Preise (Massenlager "ab 45.- Fr.", Zimmer einfach "ab 60.- Fr." pro Person und Nacht), Informationen für Gäste ("Im gesamten Hospiz sind keine Hunde erlaubt.") und Kontakt. Brig Simplon Tourismus, Camping Brigerbad ("Unser Campingplatz ist ganzjährig geöffnet", +41 27 948 48 37). Gemeinde Simplon, publizierte Reglemente: Polizeireglement (Urversammlung 5. Juni 1997, Staatsrat 10. Juli 1997) und Bau- und Zonenreglement (Staatsrat 11. Mai 2005), beide ohne Campierbestimmung und ohne Campingzone. Einwohnergemeinde Ried-Brig, Polizeireglement (Urversammlung 17. Mai 2017), Artikel "Campieren": "Wer auf öffentlichem Grund und Boden ausserhalb der von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen campiert."; Artikel "Strafen": "Bussen bis Fr. 5'000.-". Sachplan Militär des Bundes, Objektblatt 23.22, Schiessplatz Simplon-Bergalpe: Der Boden am und westlich des Undre Rossusee liegt im Anlageperimeter des Schiessplatzes Simplon (Festsetzung). swissBOUNDARIES3D, aktuelles Jahr: Der Undre Rossusee liegt auf der Grenze von Brig-Glis und Simplon, der Obre Rossusee in Brig-Glis. Schiessanzeigen: armee.ch, 1204.100. ↩
- Hintergrund, keine amtliche Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026. Brig Simplon Tourismus, Simplonpass - Glishorn - Brig (schwer, rund 7 Stunden; der Gipfel eine flache Kuppe mit steiler Abbruchkante und Gipfelbuch; der Abstieg nach Mattustafel steil, der Weg beginnt rund 250 m westlich des Gipfels) und Alpinroute Simplonpass - Glishorn. ↩