Stand: 5. Oktober 2026

Wildcampen auf dem Glatten

Wildcampen auf dem Glatten ist möglich: Der Gipfelboden gehört der Korporation Uri, die das Campieren erlaubt. Auf 2'504 m entscheidet das Kalkplateau über den Platz. Wähle trockenen Boden ohne Schnee und Löcher; die geschützten Flächen unten auf dem Urnerboden scheiden aus.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Eine Nacht draussen. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend aufgestellt und am Morgen wieder eingepackt. Ein Basislager und die Nacht im Camper sind andere Nutzungen. Entscheidend ist jeweils der genaue Wortlaut: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen auf dem Glatten: die entscheidende Erlaubnis

Eine einzelne ruhige Nacht auf dem Glatten-Gipfelboden ist erlaubt. Das Land gehört der Korporation Uri. Ihre öffentliche Regelung erlaubt das Campieren auf ihrem Boden unter den unten beschriebenen Bedingungen. Der amtliche Grundbuchauszug ordnet sowohl den Gipfel als auch den möglichen nahen Biwakplatz der Spiringer Parzelle 2 zu, Eigentümerin Korporation Uri.12

Die entscheidende Formulierung steht auf der Seite Wildcampieren/Biwakieren der Eigentümerin:

ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt

Campieren ist damit grundsätzlich gestattet, im Normalfall braucht es keine Anmeldung. Das betrifft sowohl das kleine Zelt als auch das zeltlose Biwak, die Seite behandelt beides. Die Bedingungen der Korporation und die Schutzbestimmungen am konkreten Ort gelten trotzdem.1

Die Urner Campingverordnung, RB 70.2431, Artikel 1 bis 3, regelt regelmässig und gewerbsmässig angebotene öffentliche Zeltplätze mit entgeltlicher Beherbergung. Die Betriebsbewilligung, die sie verlangt, braucht es für dieses kostenlose Bergbiwak von einer Nacht nicht. Auch die aktuell genehmigte Bau- und Zonenordnung von Spiringen enthält kein allgemeines Verbot einer kurzen Bergübernachtung. Der Gipfelpunkt liegt in der unproduktiven Reservezone. Artikel 18 behandelt Bauten und Anlagen, nicht ein vorübergehendes Biwak ohne zurückbleibende Einrichtung.34

Die Rechtslage hängt vom Ort ab. Ein Verbot in einer anderen Urner Gemeinde gilt nicht auf dem Glatten, nur weil beide im selben Kanton liegen. Die Urner Regierung unterscheidet Gemeinden mit und ohne Verbot. Die im März 2026 behandelte kantonale Motion ist ein Vorstoss für künftige Regeln, kein bereits erlassenes allgemeines Campierverbot. Wie Eigentum, Gemeinde und Schutzgebiete zusammenspielen, zeigt der Überblick zum Wildcampen in der Schweiz.3

Die Bedingungen der Korporation Uri beachten

Für eine kleine Gruppe und eine Nacht braucht es keine Einzelanmeldung. Nutze die veröffentlichte Erlaubnis so, wie sie geschrieben ist. Die Korporation Uri verlangt eine vorgängige Information bei mehr als 3 Nächten oder mehr als 10 Personen. Das sind Meldeschwellen, keine Zusage für ein grosses Gipfellager. Sinnvoll bleibt eine diskrete einzelne Nacht; am nächsten Morgen steht der Boden anderen wieder offen.1

Liegt der gewählte Platz nahe einem landwirtschaftlichen Betrieb, verlangt die Regelung den Kontakt mit den Älplerinnen oder Älplern. Halte ihre Arbeitsbereiche frei und beschädige kein Weideland. Der kleine Gipfelplatz liegt mitten im offenen Kalk, nicht neben einem Alpgebäude. Ein Ausweichplatz weiter unten kann hingegen bei Vieh, genutzten Wiesen oder Zufahrten der Alp liegen. Sprich deshalb mit den Menschen vor Ort, bevor du dein Zelt neben ihren Betrieb stellst; ihre örtlichen Anweisungen sind zu beachten.1

Korporation Uri: +41 41 874 70 90, mail@korporation.ch. Für eine Frage zu einem anderen Ort schickst du den genauen Kartenpunkt, die Personenzahl und die geplante Nacht. Die Adresse lautet Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf. Eine Gebühr pro Zeltnacht ist für die allgemeine Erlaubnis nicht veröffentlicht. Gebührenpflichtige Abfallsäcke sind eine Vorgabe zur Entsorgung und kein Preis für den Gipfelplatz. Nimm alles wieder mit und entsorge es unten korrekt.1

Zu Fuss auf den Berg gehen und ein Fahrzeug abstellen sind getrennte Fragen. Die Campiererlaubnis öffnet keine Privatstrasse für Autos und hebt kein Fahrverbot auf. Für private Strassen verlangt die Korporation ausdrücklich die passende Bewilligung. Parkiere dort, wo es erlaubt ist, und plane den Aufstieg als Bergtour. Der Hauptgipfel ist kein Platz neben der Strasse; weder ein Parkplatz am Pass noch eine Übernachtung im Camper gehört zu dieser Empfehlung.16

Das Campierverbot auf dem Urnerboden gilt nur in seinen Schutzzonen

Der Gipfel liegt ausserhalb der kartierten Schutzzonen. Der Glatten-Gipfelpunkt bei 46.88134, 8.85935 und der nahe trockene Platz liegen in keinem eidgenössischen Jagdbanngebiet, keiner Wildruhezone, keinem Park und keinem geschützten Feuchtgebiet. Auch die aktuellen kantonalen und Spiringer Schutz- und Nutzungsfestlegungen enthalten an diesen zwei Punkten kein Campierverbot. Der amtliche Nutzungsplan weist dort die Spiringer Reservezone aus, keine lokale Naturschutzzone.46

Unten auf dem Urnerboden besteht hingegen ein ausdrückliches Verbot für bestimmte geschützte Flächen. RB 10.5112, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe l, verbietet Lagern, Zelten und Campieren sowie das Überlassen entsprechender Standplätze innerhalb der bezeichneten Moor-, Quell-, Gewässer- und Uferzonen. Entscheidend ist das Wort lagern: Ohne Zelt zu schlafen schafft in diesen Zonen keine zulässige Alternative. Die allgemeine Erlaubnis der Eigentümerin setzt den Schutz nicht ausser Kraft.5

Die grosse Parzelle der Korporation umfasst Boden auf sehr unterschiedlichen Höhen. Gleiche Eigentumsverhältnisse machen nicht jede Quelle, jedes Moor oder Ufer darauf zu einem erlaubten Schlafplatz. Schau die Schutzzonengrenze auf der amtlichen Karte an; die Parzellennummer allein reicht nicht. Das gilt auch beim Abstieg Richtung Argseeli, Mättenwang oder Urnerboden-Quellen. Auf einem grasigen Platz im Tal schläft es sich vielleicht bequemer, und trotzdem gelten dort strengere Regeln.25

Die Spiringer Planungsunterlagen von 2024 behandeln eine vorgesehene Campingzone Mättenwang. Die Regierung nahm deren Bestimmung ausdrücklich von der Genehmigung aus und erliess vorläufige Planungsvorgaben für diesen Perimeter. Daraus entsteht weder ein Gipfelverbot noch ein neuer kostenloser Zeltplatz für Wandernde. Andere Orte brauchen eine eigene Beurteilung: Die Seiten zum Griessseeli und zum Ruosalper Chulm erklären den jeweiligen Boden und die Grenzen.4

Ein möglicher Platz 41 m südwestlich des Gipfelkreuzes

Suche den kleinen trockenen Platz, nicht irgendeine Fläche auf dem Plateau. Etwa 41 m südwestlich des Hauptgipfelkreuzes liegt ein möglicher Biwakbereich bei 46.88106, 8.85901, beziehungsweise LV95 2'708'263 / 1'193'195, auf ungefähr 2'503 m. Das Luftbild zeigt einen kleinen Bereich mit kurzem Gras und hellem Kies zwischen Kalkplatten. Er liegt auf derselben Parzelle der Korporation Uri und noch in Spiringen. Die Koordinaten nennen einen Ort zum Prüfen, keinen zugesicherten Zeltboden.246

Der Schweizer Alpen-Club beschreibt den Glatten in seinem Tourenportal als Kalkplateau mit Rinnen, Mulden und Karstöffnungen. Altschnee kann die Löcher verdecken. Prüfe bei Tageslicht die gesamte Liegefläche und den Boden darum herum. Verwende nur trockenen, stabilen, offenen Grund ohne Löcher, und tritt dabei keine empfindliche Vegetation nieder. Liegt Schnee oder Wasser auf dem Platz, oder steckt dort eine verdeckte Vertiefung, verzichte. Ein eben wirkender Umriss allein macht keine geeignete Schlafstelle.6

Ebne den Boden nicht ein, verschiebe keine Platten zu Mauern und vergrössere die Grasfläche nicht, damit das Zelt passt. Erlaubt ist rücksichtsvolles Campieren, kein Plattformbau. Ein Biwaksack benötigt vielleicht weniger Platz als ein Zelt, hilft aber weder gegen unsicheren Boden noch gegen schlechtes Wetter. Halte das Kreuz und seine Zugänge für andere frei und bleib ruhig. Eine grössere Gruppe sollte sich nicht über das Plateau verteilen, nur weil die Eigentümerin eine Meldeschwelle nennt.16

Das Plateau reicht zudem über Gemeindegrenzen. Wenige hundert Meter weiter kannst du in Unterschächen oder auf anders ausgeschiedenem Boden sein. Hier ist der oben genannte genaue Platz gemeint. Für einen anderen Punkt prüfst du Grenzen und Schutzzonen neu, besonders beim Abstieg auf Weiden oder ins Tal. Die Beurteilung zum Bälmeten zeigt ebenfalls, weshalb ein Bergname den Boden für eine konkrete Nacht noch nicht bestimmt.4

Plane den Glatten als Bergtour

Das ist ein schneefreies Biwak für erfahrene Berggängerinnen und Berggänger. Der Hauptgipfel liegt auf 2'504 m über einem grossen Kalkplateau. Die Tourismusseite des Urnerbodens beschreibt den Aufstieg über Firnen und das 2'248 m hohe Firnerloch mit Wegspuren oder Steinmännchen, für geübte Wandernde. Plane entsprechend mit Bergausrüstung und Navigation und wähle einen Zustieg, der zu deiner Erfahrung passt. Ein breites Plateau bedeutet nicht, dass der Weg hinauf leicht ist.6

Komm mit genug Tageslicht an, um den Boden zu prüfen, und halte dir den Abstieg offen. Trage das Wasser für die Nacht mit; am Gipfelplatz ist keine nutzbare Wasserstelle zugesichert. Verlasse dich weder auf Schmelzwasser in einer Mulde noch auf eine Quelle irgendwo weiter unten. Die geschützten Quellen haben eigene Regeln. Auf dem Karstplateau versickert Wasser, weshalb ein Kartensymbol keine verlässliche Zusage für das Auffüllen am Abend ist.56

Das Wetter entscheidet, ob du die erlaubte Möglichkeit nutzen solltest. Die Biwakhinweise des SAC warnen ausdrücklich vor Kuppen und Graten bei Gewitterlage. Auf dem Glatten bietet das offene Plateau auch wenig Windschutz; früher Schnee oder Frost können eine Herbsttour verändern. Prüfe die Verhältnisse vor dem Start und plane einen Abstieg oder ein gebuchtes Bett mit ein. Die Erlaubnis zum Campieren ist keine Zusicherung, dass die Gipfelnacht an deinem geplanten Tag sinnvoll ist.69

Störe Wildtiere möglichst wenig, besonders in der Morgen- und Abenddämmerung. Dass am Platz keine Wildruhezone kartiert ist, heisst nur, dass dort kein solches Verbot gilt. Es bedeutet nicht, dass keine Tiere das Plateau nutzen. Bleib unauffällig, halte Hunde an der Leine und vermeide Herumlaufen mit Licht oder Musik. Packe früh ein und lass den Platz für die Tageswandernden frei. Gemeint ist eine Übernachtungspause, nicht ein Ferienlager auf dem Gipfel.19

Kein Gipfelfeuer, auch oberhalb des Waldes

Plane ohne Feuer. Die aktuelle Urner Feuerübersicht nennt Gefahrenstufe 4 per 30. September 2026 und ein Verbot im Wald und an Waldrändern. Die ausführliche Spiringer Mitteilung vom 25. August 2026 erfasst auch Feuer an unbefestigten Feuerstellen im übrigen Kantonsgebiet. Prüfe vor dem Start die neueste Verfügung. Fehlende Bäume auf 2'500 m sind kein Grund, ein Feuer im Steinring einzuplanen. Die Mitteilung erfasst auch Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen.7

Prüfe vor der Abreise die aktuellen kantonalen Einschränkungen, auch, ob sie den Kocher betreffen. Ziel ist eine kurze Nacht ohne Brandstelle und ohne beschädigtes Gras. Baue keine neue Feuerstelle, sammle kein Brennmaterial auf dem Weg und lass weder Kohle noch Folie zurück. Sind eine warme Mahlzeit und ein Abend drinnen entscheidend für deine Planung, organisiere unten eine Unterkunft, statt das Biwak von einem Feuer abhängig zu machen.79

Ein echtes Bett im Hotel Klausenpass

Das Hotel Klausenpass ist die geplante Alternative bei ungeeignetem Gipfelboden oder Wetter. Der Betrieb bietet Zimmer an und nennt aktuell eine Saison bis 18. Oktober 2026. Frage unter +41 41 879 11 64 oder info@hotel-klausenpass.ch nach einem Bett, Anreise und Öffnung für dein Datum. Die Adresse lautet Klausenstrasse 91, 6465 Unterschächen. Ein publizierter Saisonzeitraum garantiert kein freies Zimmer.8

Buche die Alternative vor dem Start zur Bergnacht und rechne den Abstieg ein. Das ist eine Unterkunft an der Passstrasse, kein Unterschlupf neben dem Gipfelplatz, den du bei schlechtem Wetter sofort erreichst. Auch Strassenverhältnisse und saisonale Passöffnung zählen. Bei Schnee am Berg oder schlechter Prognose wähle das Bett und eine Tagestour, statt mit Übernachtungsgepäck aufs Plateau zu gehen und dort erst zu entscheiden.68

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Die Korporation Uri erlaubt ein kleines Biwak auf diesem Gipfelboden. Halte den Platzbedarf gering, schone Weideland und beachte jede aktuelle Sperrung und Einschränkung.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Diese journalistische Einschätzung verwendet amtliche Unterlagen, geprüft am 5. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung; wir rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu verletzen.

Die Erlaubnis hängt vom genauen Boden und von den geltenden Regeln ab. Wetter, Schnee, Schilder, vorübergehende Sperrungen und freie Betten können sich ändern. Prüfe sie vor dem Start und vor Ort.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Glatten legal?
Ja, für die hier beschriebene kleine Übernachtung. Der Gipfel auf Spiringer Parzelle 2 gehört der Korporation Uri, die das Campieren öffentlich und im Normalfall ohne Anmeldung erlaubt. Am Gipfel und am nahen Platz gilt weder ein allgemeines Gemeindeverbot noch das Campierverbot einer kartierten Schutzzone.124
Muss ich vorher die Korporation Uri kontaktieren?
Für eine kleine Gruppe und eine Nacht auf dem beschriebenen Boden nicht. Mehr als 3 Nächte oder mehr als 10 Personen sind vorher zu melden; nahe einem landwirtschaftlichen Betrieb ist der Kontakt mit dem Alppersonal verlangt. Einen anderen Kartenpunkt klärst du unter +41 41 874 70 90 oder mail@korporation.ch.1
Darf ich in den Urnerboden-Schutzzonen ohne Zelt schlafen?
Das Verbot in RB 10.5112 Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe l erfasst auch das Lagern, nicht nur Zelten und Campieren. Eine zeltlose Nacht umgeht diesen Wortlaut nicht. Diese Talzonen reichen aber nicht bis zum beschriebenen Glatten-Gipfelplatz.5
Wo liegt der mögliche Glatten-Biwakplatz?
Etwa 41 m südwestlich des Hauptgipfelkreuzes: 46.88106, 8.85901, ungefähr 2'503 m. Nutze nur trockenen, stabilen und schneefreien Grund nach einer Kontrolle auf Karstlöcher. Die Koordinate ist ein Ort zum Prüfen, kein garantierter hergerichteter Platz.246
Was tun bei ungeeignetem Boden oder Wetter?
Verlasse den Gipfel und nutze den geplanten Abstieg oder die Unterkunft. Das Hotel Klausenpass bietet Zimmer: +41 41 879 11 64, info@hotel-klausenpass.ch. Bett und Öffnung vor dem Start bestätigen. Es liegt unten an der Passstrasse und ist kein sofort erreichbarer Unterschlupf neben dem Gipfel.68
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Öffentliche Regeln der Eigentümerin zu Wildcampieren und Biwakieren: allgemeine Erlaubnis, Meldeschwellen, Weideland, Alpkontakt, Privatstrassen, Abfall und Kontakt. Korporation Uri. ↩
  2. Amtliche Grundbuchauskunft: Spiringer Parzelle 2, Korporation Uri. Gipfel und genannter naher Platz auf dieser Parzelle. Uri Grundbuch. ↩
  3. Urner Campingverordnung Artikel 1 bis 3: regelmässige gewerbliche öffentliche Zeltplätze. Regierungsantwort vom 4. November 2025 und Motionstatus unterscheiden geltende Gemeindeverbote von geplanten Kantonsregeln. RB 70.2431, Regierungsrat Uri, LA.2023-0879. ↩
  4. Aktuelle Spiringer BZO, in Kraft seit 1. Juni 2024, Artikel 18 Reservezone und Schutzbestimmungen. Genehmigung vom 23. April 2024 nimmt Artikel 13 Mättenwang aus. Amtliche aktuelle Zonen- und Schutzkarten an den genannten Punkten sowie kommunale Rechtssammlung. BZO Spiringen, RRB 2024-280, Uri Geoportal, Spiringen. ↩
  5. Urnerboden-Schutzreglement Artikel 2, 4 und 6 Absatz 2 Buchstabe l: bezeichnete Moor-, Quell-, Gewässer- und Uferzonen, Campierverbot. Kartenanhang der Eigentümerin mit Schutzperimetern. RB 10.5112, Korporation Uri. ↩
  6. Konkrete Zielinformationen: Glatten-Hauptgipfel 2'504 m, Kalkplateau, Karst- und Schneerisiken; Wanderbeschreibung des Urnerbodens. Landeskarte, Gelände und Luftbilder, © swisstopo. SAC Glatten 797, Urnerboden, Swisstopo. ↩
  7. Aktuelle Urner Feuerübersicht, Gefahrenstufe 4 datiert 30. September 2026; Spiringer Mitteilung vom 25. August 2026 mit Einschränkungen auch ausserhalb des Waldes. Aktueller Gefahrendienst des Bundes: Kantonsmassnahmen gelten. Uri, Spiringen, BAFU. ↩
  8. Betrieb: Zimmer, Buchung und Kontakt, aktuelle Saison bis 18. Oktober 2026. Tatsächliche Öffnung, freie Betten und Anreise bestätigen. Hotel Klausenpass. ↩
  9. SAC-Hinweise zu Campieren und Biwakieren: Wetter, empfindliche Lebensräume, Wildtiere, Abfall, Gewässerabstand und Feuer. SAC. ↩