Stand: 30. August 2026

Wildcampen auf der Faldumalp: der Weiler antwortet, bevor das Reglement es tut

Diese Anfrage nennt den Startpunkt des Lötschentaler Höhenwegs, und der Pin landet mitten darin: Faldumalp, einunddreissig registrierte Gebäude, eine Kapelle von 1923, die älteste Hütte von 1752. Ferden hat einen Campierartikel, er ist unten zitiert, aber entschieden wird die Sache nicht von ihm. Zwischen Haustüren zeltet niemand. Was die Karte stattdessen hergibt, ist eine offene Weideschulter, eine Viertelstunde westlich der Hütten, wo die üblichen Regeln für eine Nacht gelten.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hin, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben. Ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Ein Pin zwischen einunddreissig Haustüren

Wildcampen auf der Faldumalp ist eine Frage, die der Ort beantwortet, bevor irgendein Reglement dazu kommt. Dieser Report legt die Zahlen zu dieser Antwort auf den Tisch und zeigt dann, wo die ehrliche Nacht tatsächlich liegt.

Der Pin sitzt auf 2'041 m an der Südflanke des Lötschentals über Ferden, Kanton Wallis, bei LV95 2'623'051 / 1'136'316. Hier beginnt der Lötschentaler Höhenweg, der 20,6 Kilometer lange Balkonweg zur Fafleralp, und leer ist dieser Boden nicht. Das eidgenössische Gebäuderegister zählt 31 registrierte Gebäude im Umkreis von 200 Metern, das nächste 31 Meter vom Punkt, adressiert Faldumalpstrasse 1 bis 47, gebaut zwischen 1752 und 1991. In der Mitte steht die Kapelle Maria zum Schnee von 1923, deren Kapellenfest am ersten Augustsonntag der eine Tag im Jahr ist, an dem diese Alp wirklich voll ist.79

Das ist eine bewirtschaftete Alp, kein Ruinenfeld. Alte Wohnhütten stehen neben Ökonomiegebäuden, der Boden ringsum ist die Sömmerungsweide der Alp Faldum, im Weiler läuft ein Brunnentrog, und die historischen Suonen führen bis heute Wasser über die Flanke. Der Weiler sitzt zudem fast exakt auf der örtlichen Waldgrenze, die hier bei etwa 2'000 bis 2'050 Metern verläuft: Wald unterhalb und östlich der Hütten, offene Weide darüber und westlich davon.

Damit steht der Entscheid, bevor das Recht aufgeschlagen ist. Am Pin zu schlafen heisst zwischen Haustüren zu schlafen. Dieses Journal behandelt Boden neben fremden Gebäuden wie Boden unter der Waldgrenze: Zu überzeugen ist, wem Grund und Fenster gehören, und alles Umfriedete zwischen den Hütten schützt zusätzlich Art. 186 StGB, der gewöhnliche Hausfriedensbruch. Dort zeltet niemand. Das Recht zählt trotzdem, weil es entscheidet, was ein paar hundert Meter weiter draussen gilt, und weil Ferden tatsächlich einen Campierartikel geschrieben hat. Er ist hier nur nicht die Hürde.

Der Artikel, den Ferden geschrieben hat, und wie weit er reicht

Ferden hat sein Polizeireglement 2022 erneuert: beschlossen vom Gemeinderat am 20. Oktober 2022, angenommen von der Urversammlung am 16. Dezember 2022, homologiert vom Walliser Staatsrat am 21. Juni 2023, als Ersatz für das Reglement von 1997. Publiziert ist es als elfseitiger Scan, dessen maschinenlesbare Textebene elf Zeichen lang ist; jede automatische Suche darin läuft also ins Leere. Per Texterkennung gelesen, sagt sein Campierartikel dies:1

"Das Campieren und Parkieren von Campern auf öffentlichem Grund ist nur auf den von der Gemeinde bezeichneten Zonen erlaubt. Ausnahmen müssen von der Gemeinde bewilligt werden."Polizeireglement der Einwohnergemeinde Ferden 2022, Art. 10 "Camping / Caravaning".

Drei Dinge an diesem Satz, und jedes zählt.

  • Sein Verb ist "campieren", auf öffentlichem Grund. Der Artikel ist gegen Campieren und Camper geschrieben. Das zeltlose Ein-Nacht-Biwak nennt er nicht, und ob ein Biwaksack als Campieren gilt, hat hier nie ein Gericht geprüft; dieser Report liest den Wortlaut vorsichtig und schickt dich auf Boden, wo sich die Frage gar nicht stellt.
  • Er funktioniert über bezeichnete Zonen, und Ferden hat keine bezeichnet. Kein publiziertes Gemeindedokument nennt irgendwo eine Campingzone; der einzige offizielle Campingplatz des Tals liegt eine Gemeinde weiter östlich, in Kippel. Auf öffentlichem Grund gilt darum: nein, ausser die Gemeinde sagt selber ja, und dieser Ausnahmeweg steht im Artikel drin.
  • Auf der Alpweide greift der Artikel, wie er dasteht, nicht. Die Schulter westlich des Weilers ist Sömmerungsweide, nicht offensichtlich öffentlicher Grund, und dort führt der Weg über das Wort der Grundeigentümer, wie überall in der Schweiz.

Was es kostet, wo er greift: Art. 2 hinterlegt das ganze Reglement mit Bussen von CHF 10 bis 5'000. Diese Spanne ist der allgemeine Rahmen des Reglements, vom Abfall bis zum Campieren, keine Preisliste für Zelte. Art. 1 Abs. 3 stellt auch fahrlässige Verstösse unter Strafe, und Art. 4 legt den Entscheid ins kommunale Polizeigericht, mit dreissig Tagen Einsprachefrist.1

Wenn der Satz bekannt vorkommt, hat das seinen Grund. Er ist der exakte Zwilling von Art. 5 des Wiler Polizeireglements, des Artikels, der den Lauchernalp-Report eine Gemeinde taleinwärts entscheidet: dieselbe Vorlage, talweit, und in beiden Gemeinden ein Scan, an dem jede Textsuche scheitert. Ferdens Exemplar wurde eigens beschafft und gelesen, nicht einfach übernommen.

Und Art. 10 ist hier das ganze geschriebene Recht. Ferdens Bau- und Zonenreglement von 2020 enthält überhaupt keine Campierbestimmung, nicht einmal die 60-Tage-Schwelle des Baurechts, die Wiler kennt. Das Wallis hat keine kantonale Campiernorm: Die fünf kantonalen Erlasse, in denen eine wohnen könnte, Raumplanung, Naturschutz, Jagd, Polizei und Tourismus, enthalten keine Campier-, Zelt- oder Biwakregel für die Allgemeinheit. In diesem Kanton liegt die Antwort auf Gemeindeebene, und Ferdens Antwort ist ein Artikel plus ein Weiler.23

Die Karte um den Weiler: was bindet, was Anstand ist, was 1,2 Kilometer östlich liegt

Am Pin selbst liefert jedes Bundesinventar ein echt leeres Ergebnis: kein Jagdbanngebiet, kein BLN, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, kein Amphibienlaichgebiet, kein Waldreservat, kein Park, keine Wildruhezone. Die Nullen sind kontrolliert: Eine absichtlich ungültige Ebene lieferte in jedem Lauf einen Fehler statt einer sauber aussehenden Leere.4

Um den Weiler herum sind vier Linien wissenswert, und nur eine davon trägt eine Busse.

  • 98 Meter ostsüdöstlich: die Trockenwiesen. Das Objekt 7400 des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden, selbst "Faldumalp" benannt, umfasst 5,5 Hektaren orchideenreichen Hang unterhalb des Weilers. Das Inventar nennt keine eigene Campierbusse; es ist Boden, den man nicht zertrampelt und erst recht nicht bezieht, und ein Grund mehr, warum die Richtung, die funktioniert, West heisst und nicht Ost.5
  • 86 und 221 Meter südlich und ostsüdöstlich: zwei Wildruhezonen, Uisdra Bärg (Nr. 27.0) und Faldum (Nr. 26.0). Beide tragen den Status "empfohlen": Empfehlung, nicht rechtsverbindlich, ohne Busse, gestützt auf Art. 37 des kantonalen Jagdgesetzes. Ihre Schutzzeit läuft vom 1. Dezember bis zum 15. April, ein Sommerbiwak liegt also ohnehin ausserhalb. Auf Ski- oder Schneeschuhtour meidet man sie trotzdem; genau dafür sind sie gezeichnet.4
  • 1'240 Meter östlich, jenseits der Flanke am Talboden: das eidgenössische Jagdbanngebiet Wilerhorn (Objekt 34), zuerst seine Teilschutzzone, die Integralzone 2,3 Kilometer südöstlich. Dort, und nur dort, ist ein Zelt ein Bundesdelikt mit einer Ordnungsbusse von CHF 150, und Ausnahmen kann allein der Kanton bewilligen. Das Banngebiet liegt nicht auf der Faldumalp, und dieser Report tut nicht so: Es beginnt 1,2 Kilometer entfernt, und das BLN-Objekt Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet zieht dieselbe Linie.6
  • Westlich und nordwestlich: Wasser. Die S2-Schutzzone des Quellgebiets der Restialp liegt rund einen Kilometer westnordwestlich, eine S3-Zone beginnt 880 Meter südöstlich. Die empfohlene Bank hält rund 330 Meter Abstand zur S2-Kante; wo eine Quellfassung eingezäunt oder markiert ist, bleibt man draussen.

Und eine Zeile zu den Nachbarn. Südwestlich des Pins, 1,3 Kilometer entfernt, beginnt Gampel-Bratsch, und die Regionalpolizei Leuk-Leukerbad publiziert für ihre Gemeinden, dass Campieren ausserhalb offizieller Plätze nicht gestattet ist, gestützt auf das Polizeireglement der jeweiligen Gemeinde, unter ausdrücklicher Ausnahme einzelner Übernachtungen oberhalb der Waldgrenze. Das ist Polizeikommunikation, kein Erlass, und sie bindet erst jenseits der Grenze, die von jeder hier genannten Bank 655 Meter oder mehr entfernt bleibt. Wer auf Ferdner Boden bleibt, hat damit nichts zu tun.8

Die Anfrage, die Schulter 671 Meter westlich und die Betten mit Dach

Über und westlich der Hütten öffnet sich die Flanke. Eine breite, sanfte Weideschulter zieht westsüdwestlich Richtung Niwenpass und Faldumpass, über der Waldgrenze, ausserhalb jeder Schutzfläche und weit genug draussen, dass kein Fenster ins Zelt schaut. Die Zahlen, aus 25-Meter-Höhenrastern:7

  • Die Bank, die man ansteuert: LV95 2'622'451 / 1'136'016, 671 Meter westsüdwestlich der Kapelle, 2'120 m, im Mittel 6,6 Grad. Mehr als 550 Meter zur nächsten Hütte, 384 Meter ausserhalb der nächsten Wildruhezone, rund 330 Meter zur S2-Kante, 760 Meter zur Gemeindegrenze, 1,8 Kilometer zu Banngebiets- und BLN-Linie.
  • Ein näherer Absatz liegt 515 Meter draussen auf 2'104 m (8,6 Grad), ein höherer 850 Meter draussen auf 2'134 m (6,4 Grad). Die flache Wiese direkt hinter dem Weiler liegt in Sichtweite der Hütten, und dieser Report empfiehlt sie nicht.
  • Richtungen, die nicht funktionieren: Ost und Südost, wo ab 98 Metern die inventarisierten Wiesen beginnen und darunter der Wald; Nord Richtung Restialp, wo die 25-Meter-Raster rund 30 Grad zerschnittenes Tobelgelände lesen; und West jenseits von etwa 800 Metern, wo der Wegkorridor an die Quellschutzzone heranführt.

Dort oben ist eine einzelne rücksichtsvolle Nacht einer kleinen Gruppe der Fall, den das Merkblatt des Alpen-Clubs oberhalb der Waldgrenze in der Regel als unproblematisch behandelt: am Abend hin, am Morgen weg, kein Feuer, alles wieder mitgenommen. Dasselbe Merkblatt sagt, man übernachte nicht zu nahe bei Hütten und beweideten Alpen, ohne zu fragen, und genau darum steht die Empfehlung 671 Meter draussen statt hinter der Kapelle.10

Die ehrliche Anfrage, und sie ist ein Anruf. Die Schulter ist Sömmerungsweide der Alp Faldum, und wem sie genau gehört, ist nicht publiziert; in der Saison fragt man, wer auf der Alp arbeitet. Ausserhalb der Saison, oder für alles auf öffentlichem Grund, die Behörde, die Art. 10 selbst nennt: Gemeindekanzlei Ferden, Leischa 1b, 3916 Ferden, +41 27 939 12 58, ferden@loetschen.ch, Schalter Montag und Mittwoch 08:00 bis 10:30, Freitag 08:00 bis 10:30 und 13:30 bis 16:00. Es gibt keine stehende Abmachung und keine bekannte Gebühr; das ist ein Zuerst-fragen-Ort, kein Zahlen-und-gehen-Ort.2

Dächer am Ort, denn diese Alp hat welche. Die Alphütte Faldumalp wird als ganze Hütte vermietet (alpglick@gmail.com; wer sie bucht, nennt rund CHF 840 pro Woche, kein publizierter Tarif, direkt klären). Die Herru-Hytta von 1935 schläft dreizehn. Das Gasthaus Kummenalp liegt 2,9 Kilometer dem Höhenweg entlang, +41 79 750 47 72, und Lötschental Tourismus antwortet unter +41 27 938 88 88.9

Zwei Statusnotizen, bevor man einen Plan darauf baut. Camping Lötschental in Kippel, der einzige offizielle Campingplatz des Tals, ist derzeit aus Sicherheitsgründen als bis auf Weiteres geschlossen gelistet. Und seit dem Fels- und Gletschersturz von Blatten 2025 sind mehrere Wege weiter taleinwärts gesperrt; das Ende bei Ferden und der Faldumalp ist offen. Beides kann ändern, also vor der Tour prüfen.9

Anreise und Wasser. Rund zwei Stunden zu Fuss ab Ferden, oder die gebührenpflichtige Forststrasse zur Alp, gemäss Hütteninserat etwa CHF 10 pro Tag. Faldumbach und Suonen führen Wasser über die Flanke, im Weiler steht ein Trog. Im Sommer ist das Viehland: Gatter so hinterlassen, wie man sie vorfand, und das Wort des Alppersonals schlägt alles auf dieser Seite.

  • Nicht am Pin. Einunddreissig Gebäude und eine Kapelle im Umkreis von 200 Metern; der Weiler entscheidet das, bevor Art. 10 zu Wort kommt7.
  • Auf der Schulter westsüdwestlich, über der Waldgrenze: eine Nacht, sauber gemacht. Beste Bank LV95 2'622'451 / 1'136'016 auf 2'120 m, 671 Meter draussen, ausserhalb jeder Schutzfläche, mit dem Wort des Alppersonals, wenn man es trifft4.
  • Mit einem Ja aus Ferden. Art. 10 nennt die Gemeinde als Ausnahmebehörde auf öffentlichem Grund: Gemeindekanzlei Ferden, +41 27 939 12 58, ferden@loetschen.ch1.
  • Nicht ostwärts. Inventarisierte Trockenwiesen ab 98 Metern, und ab 1'240 Metern das eidgenössische Jagdbanngebiet, wo ein Zelt CHF 150 kostet6.
  • Unter einem Dach: die mietbare Alphütte Faldumalp, die dreizehn Betten der Herru-Hytta oder die Kummenalp 2,9 Kilometer dem Weg entlang. Der Platz in Kippel ist bis auf Weiteres zu; Status prüfen9.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Nichts davon ist Recht auf der Schulter westlich der Hütten. Es ist das, was eine geduldete Nacht geduldet bleiben lässt, auf einer bewirtschafteten Alp, wo jede Hütte Eigentümer hat, die Wiesen unter dem Weg ein Bundesinventarobjekt sind und die Kapelle einen Festtag im Jahr hat.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Der Entscheid ist ein Vernunftentscheid für einen bewohnten Weiler, keine Behauptung, eine Nacht am Pin wäre rechtswidrig: Dort wurde keine kommunale und keine kantonale Verbotsnorm gefunden, und Art. 10 des Polizeireglements Ferden erfasst das Campieren auf öffentlichem Grund, wo die Gemeinde keine Zonen bezeichnet hat. Das Reglement wurde per Texterkennung aus einem Scan gelesen; wenn ein Wortlaut für deine Pläne zählt, verlange bei der Gemeinde den aktuellen Text. Die Alp liegt ausserhalb der definitiven amtlichen Vermessung, ein Parzellenauszug war nicht erhältlich, die kommunale Zone an der Alp wird hier bewusst nicht benannt, und die Eigentümerschaft der Sömmerungsweide liess sich aus öffentlichen Quellen nicht klären; die Empfehlung zu fragen ist wörtlich gemeint. Weg- und Campingplatzsperrungen in diesem Tal haben seit 2025 mehrfach geändert, prüfe den aktuellen Stand vor der Tour. Zonengrenzen stammen aus Bundes- und Kantonsgeodaten und können revidiert werden. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf der Faldumalp erlaubt?
Wir raten auf der Faldumalp selbst davon ab, und der Grund ist der Ort, nicht ein Paragraf. Der Pin ist ein bewohnter Alpweiler: 31 registrierte Gebäude im Umkreis von 200 Metern, das nächste 31 Meter entfernt, dazu die Kapelle Maria zum Schnee. Ausdrücklich verboten ist die Nacht dort von keiner auffindbaren Norm: Art. 10 des Polizeireglements Ferden 2022 erfasst das Campieren auf öffentlichem Grund und funktioniert über bezeichnete Zonen, von denen Ferden keine hat, und das Bau- und Zonenreglement schweigt zum Campieren. Aber zwischen Haustüren zeltet niemand, und neben fremden Hütten überzeugt man die Eigentümer. Der brauchbare Boden ist die offene Weideschulter 500 bis 850 Meter westsüdwestlich, über der Waldgrenze.
Was genau verbietet Art. 10 des Polizeireglements Ferden?
Das Campieren und das Parkieren von Campern auf öffentlichem Grund ausserhalb von der Gemeinde bezeichneter Zonen. Der Wortlaut, per Texterkennung aus dem gescannten Reglement gelesen: 'Das Campieren und Parkieren von Campern auf öffentlichem Grund ist nur auf den von der Gemeinde bezeichneten Zonen erlaubt. Ausnahmen müssen von der Gemeinde bewilligt werden.' Ferden hat nirgends eine solche Zone bezeichnet. Der Sanktionsrahmen steht in Art. 2: Bussen von CHF 10 bis 5'000 für das ganze Reglement, entschieden vom kommunalen Polizeigericht, strafbar auch bei Fahrlässigkeit; das ist eine allgemeine Spanne, kein Campiertarif. Das Verb des Artikels ist 'campieren'; das zeltlose Ein-Nacht-Biwak nennt er nicht, und dieser Report dehnt den Wortlaut in keine Richtung.
Wo kann ich in der Nähe der Faldumalp stattdessen biwakieren?
Auf der offenen Schulter westsüdwestlich des Weilers, über der Waldgrenze. Die beste Bank der 25-Meter-Höhenraster liegt bei LV95 2'622'451 / 1'136'016 auf 2'120 m, 671 Meter von der Kapelle: im Mittel 6,6 Grad, mehr als 550 Meter zur nächsten Hütte, ausserhalb beider Wildruhezonen, rund 330 Meter zur nächsten Quellschutzkante und 1,8 Kilometer zu Banngebiets- und BLN-Linie. Alternativen liegen 515 und 850 Meter draussen. Eine Nacht von der Dämmerung bis zum Morgen, kein Feuer, und das Alppersonal fragen, wenn man es trifft. Ost, Nord und der ferne Westen funktionieren nicht: inventarisierte Trockenwiesen, Tobelgelände und eine Quellschutzzone.
Verbieten die Wildruhezonen oder das Jagdbanngebiet ein Zelt auf der Faldumalp?
Nein. Die zwei nahen Wildruhezonen sind Empfehlungen, und das Banngebiet liegt 1,2 Kilometer entfernt. Uisdra Bärg (Nr. 27.0, 86 m südlich) und Faldum (Nr. 26.0, 221 m ostsüdöstlich) tragen den Status 'empfohlen': Empfehlung, nicht rechtsverbindlich, ohne Busse, mit einer Schutzzeit vom 1. Dezember bis zum 15. April, die eine Sommernacht gar nicht berührt; auf Wintertouren respektiert man sie. Das eidgenössische Jagdbanngebiet Wilerhorn beginnt 1'240 Meter östlich am Talboden, zuerst als Teilschutzzone. Dort ist freies Zelten durch Bundesverordnung verboten, mit einer Ordnungsbusse von CHF 150. Am Weiler und auf den Bänken westlich davon gilt nichts davon.
Gibt es auf der Faldumalp Betten oder einen offiziellen Campingplatz?
Betten ja, einen Campingplatz derzeit nein. Die Alphütte Faldumalp wird als ganze Hütte vermietet (alpglick@gmail.com; das Inserat nennt rund CHF 840 pro Woche, direkt klären). Die Herru-Hytta von 1935 hat dreizehn Betten, und das Gasthaus Kummenalp liegt 2,9 Kilometer dem Höhenweg entlang, +41 79 750 47 72. Der einzige offizielle Campingplatz des Tals, Camping Lötschental in Kippel, ist aus Sicherheitsgründen als bis auf Weiteres geschlossen gelistet, und seit dem Blatten-Sturz 2025 sind mehrere Wege weiter taleinwärts gesperrt, während das Ferdner Ende offen ist. Den aktuellen Stand vor der Tour bei Lötschental Tourismus prüfen, +41 27 938 88 88.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Polizeireglement der Einwohnergemeinde Ferden 2022, abgerufen am 30. August 2026. Art. 10 "Camping / Caravaning": "Das Campieren und Parkieren von Campern auf öffentlichem Grund ist nur auf den von der Gemeinde bezeichneten Zonen erlaubt. Ausnahmen müssen von der Gemeinde bewilligt werden." Art. 2 setzt den Strafrahmen des gesamten Reglements auf Bussen von CHF 10 bis CHF 5'000; Art. 1 Abs. 3 stellt auch fahrlässige Verstösse unter Strafe; Art. 4 legt den Entscheid ins kommunale Polizeigericht, mit Einsprache innert 30 Tagen. Beschlossen vom Gemeinderat am 20. Oktober 2022, angenommen von der Urversammlung am 16. Dezember 2022, homologiert vom Walliser Staatsrat am 21. Juni 2023 (Entscheid 2023.02570), als Ersatz für das Polizeireglement vom 28. Mai 1997. Publiziert als elfseitiger Scan mit einer extrahierbaren Textebene von elf Zeichen; hier per Texterkennung gelesen, derselbe Befund wie beim Zwillingsreglement in Wiler. ferden.ch.
  2. Gemeinde Ferden, kommunales Korpus und Kontakt, abgerufen am 30. August 2026. Das Bau- und Zonenreglement vom 6. Mai 2020 enthält keinerlei Campierbestimmung: vollständig durchsucht nach Zelt, Campier, Biwak, Wohnwagen und Übernacht mit Wortgrenzen-Disziplin und Positivkontrollen, null Treffer, und keiner seiner Zonenartikel trägt eine Übernachtungsregel. Die publizierte Reglementsliste der Gemeinde nennt keine Campingzone, kein Alp- und kein Flurreglement; eine bezeichnete Zone nach Art. 10 existiert in Ferden also nirgends. Gemeindekanzlei Ferden, Leischa 1b, 3916 Ferden, +41 27 939 12 58, ferden@loetschen.ch, Schalter Montag und Mittwoch 08:00 bis 10:30, Freitag 08:00 bis 10:30 und 13:30 bis 16:00. ferden.ch (BZR), ferden.ch (Reglemente).
  3. Kantonale Erlasse Wallis, vollständig vom kantonalen Rechtsportal geladen und mit gezählten Kontrollwörtern je Erlass durchsucht, geprüft im August 2026: Raumplanung (kRPG, RS 701.1), Natur- und Heimatschutz (kNHG, RS 451.1), Jagd (kJSG, RS 922.1), Kantonspolizei (RS 550.1) und Tourismus (RS 935.1). Keiner enthält eine Campier-, Zelt- oder Biwakbestimmung für die Allgemeinheit; Campieren erscheint im Walliser Recht nur als Baurecht und in Kurtaxenregeln. In diesem Kanton liegt die Antwort auf Gemeindeebene. lex.vs.ch.
  4. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 30. August 2026 an LV95 2'623'051 / 1'136'316. Jedes Bundesinventar liefert am Punkt ein echt leeres Ergebnis: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, kein Amphibienlaichgebiet, kein Smaragd-Gebiet, kein Waldreservat, kein Park von nationaler Bedeutung. Nächste Grenzen als Ringdistanzen: Teilschutzzone des eidg. Jagdbanngebiets Wilerhorn (Nr. 34) 1'240 m östlich am Talboden, Integralzone 2'287 m südöstlich, BLN-Objekt Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet (südlicher Teil) 1'225 m östlich, Jagdbanngebiet Leukerbad (Nr. 39) 3'641 m westnordwestlich. Die Wildruhezonen Uisdra Bärg (Nr. 27.0, 86 m südlich) und Faldum (Nr. 26.0, 221 m ostsüdöstlich) tragen beide den Schutzstatus "empfohlen", empfohlen und nicht rechtsverbindlich, Schutzzeit 1. Dezember bis 15. April, Rechtsgrundlage Art. 37 des kantonalen Jagdgesetzes, beschlossen 2014. Grundwasserschutz aus dem Gewässerschutzdienst von geodienste.ch, Achsenreihenfolge mit Positivkontrolle verifiziert: Die S2-Zone des Quellgebiets der Restialp (in Kraft seit 17. März 2010) zentriert 964 m westnordwestlich, eine S3-Zone beginnt 880 m südöstlich. Alle Läufe kontrolliert mit einer ungültigen Ebene, die als HTTP 400 sichtbar wurde. map.geo.admin.ch, geodienste.ch.
  5. Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung, Objekt 7400 "Faldumalp": drei Teilflächen mit total 5,52 Hektaren am Hang östlich und südöstlich unterhalb des Weilers, die nächste Kante 98 m vom Pin; das Objektblatt beschreibt arten- und orchideenreiche Trockenwiesen um 1'930 m. Die Inventarverordnung nennt keinen eigenen Campiertatbestand; was das Objekt markiert, ist Boden, den man weder zertrampelt noch bezieht. Objektblatt 7400 (PDF).
  6. Eidg. Jagdbanngebiet Wilerhorn (Objekt 34) und was es kostet. Seine Teilschutzzone reicht bis 1'240 m östlich der Faldumalp an den Talboden bei Goppenstein; das Objektblatt zeigt die Zonierung. Freies Zelten und Campieren ist nach Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ SR 922.31 verboten, auch in der Teilschutzzone, und die Zahl, die eine campierende Person tatsächlich zahlt, ist eine Ordnungsbusse von CHF 150 nach OBV SR 314.11, Anhang 2, Ziff. 12005; Ausnahmen sind dem Kanton vorbehalten. Nichts davon erreicht den Weiler oder die Bänke westlich davon, 1,8 km von der Linie. Objektblatt 34 (PDF), fedlex.admin.ch.
  7. swisstopo-Gelände, Gebäude und Grenzen, abgefragt am 30. August 2026. Pin LV95 2'623'051 / 1'136'316, 2'041 m, Gemeinde Ferden VS (Grenzdaten des laufenden Jahres). Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister: 31 registrierte Gebäude im Umkreis von 200 m, das nächste 31 m entfernt, Faldumalpstrasse 1 bis 47, Baujahre 1752 bis 1991, Wohnhütten neben Ökonomiegebäuden. Neigung aus swissALTI3D: ein 899-Punkte-Raster mit 50 m über die Flanke, dann 25-m-Verifikationsraster. Bänke westsüdwestlich des Weilers: 515 m draussen auf 2'104 m, im Mittel 8,6 Grad; 671 m draussen auf 2'120 m, im Mittel 6,6 Grad (Minimum 2,2, Maximum 12,2); 850 m draussen auf 2'134 m, im Mittel 6,4 Grad; mehr als 550 m trennen die beste Bank von der nächsten Hütte, und 25-m-Raster nordwärts Richtung Restialp lesen rund 30 Grad. Waldrand aus OpenStreetMap-Waldpolygonen 100 bis 160 m unterhalb und östlich des Weilers; örtliche Waldgrenze etwa 2'000 bis 2'050 m. Nächste andere Gemeinde: Gampel-Bratsch, 1'264 m südsüdwestlich des Pins und 655 m oder mehr von den Bänken. map.geo.admin.ch.
  8. Regionalpolizei Leuk-Leukerbad zum Wildcampen, abgerufen am 30. August 2026: Für ihre Gemeinden westlich und südwestlich von hier, darunter Gampel-Bratsch, hält sie fest, dass Campieren ausserhalb offizieller Campingplätze nicht gestattet ist, Grundlage "das Polizeireglement der jeweiligen Gemeinde", durchgesetzt per Verzeigung an das kommunale Polizeigericht, unter ausdrücklicher Ausnahme einzelner Übernachtungen oberhalb der Waldgrenze. Polizeikommunikation, kein Erlass, hier zitiert, weil diese Gemeinden erst 655 m und mehr jenseits der empfohlenen Bänke beginnen. regionalpolizei-leuk-leukerbad.ch.
  9. Praktische Einträge, Kolorit und kein Recht, abgerufen am 30. August 2026. Lötschental Tourismus führt die Alphütte Faldumalp zur Miete, Kontakt alpglick@gmail.com; das Inserat nennt rund CHF 840 pro Woche und eine Gebühr auf der Forststrasse Ferden-Faldumalp von etwa CHF 10 pro Tag, CHF 50 pro Saison, Angaben, die man als Hörensagen behandelt und direkt klärt. Die Herru-Hytta von 1935 bietet 13 Betten. Das Gasthaus Kummenalp liegt 2,9 km dem Höhenweg entlang, +41 79 750 47 72. Der einzige offizielle Campingplatz des Tals, Camping Lötschental in Kippel, ist aus Sicherheitsgründen als bis auf Weiteres geschlossen gelistet. Die Pfarreiseite datiert die Kapelle Maria zum Schnee auf 1923, Kapellenfest am ersten Augustsonntag. Lötschental Tourismus: +41 27 938 88 88, info@loetschental.ch. loetschental.ch (Alphütte), herruhytta.ch, loetschental.ch (Camping), pfarreien-loetschental.ch.
  10. Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen". Zitiert: "Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt." Und: "Übernachte nicht zu nahe bei Hütten und beweideten Alpen oder erkundige dich, ob eine Übernachtung in der Nähe möglich ist." Empfehlung und Anstand, kein Recht: Oberhalb der Waldgrenze auf der Schulter westlich der Hütten stützen beide Hälften die einzelne rücksichtsvolle Nacht und schliessen alles nahe an den Gebäuden aus. Zu lesen zusammen mit Art. 699 ZGB SR 210, einem Betretungsrecht für Wald und Weide im ortsüblichen Umfang, das nie ein Recht auf eine Übernachtung war. sac-cas.ch.