Stand: 7. Oktober 2026

Wildcampen auf dem Augstmatthorn

Das Augstmatthorn steht über dem Brienzersee auf einem schmalen, steilen Grat. Gipfel und nahe Hänge liegen im eidgenössischen Jagdbanngebiet, wo eine Zeltnacht verboten ist. Die Zustimmung eines Alpbesitzers ändert daran nichts. Buch dir die Nacht im Tal und geh tagsüber auf den Berg.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier bedeutet: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend aufgestellt und morgens wieder eingepackt. Ein Basislager und eine Nacht im Camper sind andere Tätigkeiten. Der Wortlaut jeder Regel entscheidet, was sie erfasst: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen auf dem Augstmatthorn: der Gipfel liegt im Jagdbanngebiet

Das Ziel ist das Augstmatthorn über dem Brienzersee. Den Gipfel auf dem Hardergrat erreichst du von der Lombachalp auf Habkerner Seite oder über eine längere Gratwanderung. Der Gipfelpunkt liegt bei LV95 2'637'445 / 1'176'902, WGS84 46.74226 N, 7.92862 E, auf etwa 2'136 m. Dieser Punkt gehört heute zur Gemeinde Oberried am Brienzersee. Jenseits des Grats beginnt Habkern; das eidgenössische Jagdbanngebiet umfasst beide Seiten. 3

Das Jagdbanngebiet heisst Augstmatthorn, Objekt Nr. 1. Sein eidgenössisches Objektblatt bezeichnet ein Gebiet mit partiellen Schutzbestimmungen. Der Gipfel liegt deutlich innerhalb des eigentlichen Schutzgebiets, nicht in einem umliegenden Wildschadenvergütungsperimeter. Rund um den Gipfel gelten deshalb die Regeln des Jagdbanngebiets, auch wenn ein einzelnes Stück Gras für ein kleines Zelt geeignet aussieht. 3

Der kürzere Aufstieg von der Lombachalp macht den Grat nicht zum Campinggebiet. Zutritt für eine Tageswanderung, die Möglichkeit zur Steinbockbeobachtung und die Erlaubnis zur Nacht draussen sind verschiedene Fragen. Habkerns Regeln für diesen Berg verlangen die Beachtung des Bike-, Biwakier- und Zeltverbots im Jagdbanngebiet Augstmatthorn. Diese Hinweise gelten für genau diesen Berg, nicht bloss allgemein für das Berner Oberland. 5

Die Bundesregel: Zelten und Campieren sind verboten

Ein kleines Zelt für eine Nacht fällt unter das Verbot. Im Gebiet gilt die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete, VEJ SR 922.31. Art. 5 Abs. 1 Bst. e lautet: 1

"Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen."VEJ, Art. 5 Abs. 1 Bst. e. Freies Zelten und Campieren sind verboten; offizielle Zeltplätze bleiben vorbehalten; die Kantone können Ausnahmen bewilligen.

Der Satz enthält weder eine Sommerausnahme noch eine Ausnahme über der Waldgrenze oder eine Mindestzahl an Nächten. Ein Zelt, das du bei Dämmerung aufstellst und morgens abbaust, bleibt freies Zelten. Eine kleine Gruppe, eine ruhige Nacht und keine Spuren sind gutes Verhalten, ersetzen aber die verlangte Bewilligung nicht. 1

Partieller Schutz schafft keine Campingausnahme. Die Einteilung im Objektblatt betrifft den Schutz und die Wildbewirtschaftung des Gebiets. Art. 5 gilt für Jagdbanngebiete und beschränkt den Campingsatz nicht auf Gebiete mit integralen Schutzbestimmungen. Die Ausnahme in der benachbarten Waffenbestimmung schafft keine Ausnahme für Zelte. Die Campingbestimmung hat ihren eigenen Weg: einen Entscheid des Kantons. 1 3

Das Jagdbanngebiet schützt Wildtiere auch vor Störungen, verlangt die Leine für Hunde und beschränkt Drohnen. Halte diese Regeln ebenfalls bei der Tageswanderung ein. Ein rechtmässiger Besuch auf dem Weg berechtigt nicht dazu, sich daneben für die Nacht einzurichten. 1

Die Campingbusse beträgt CHF 150

Die feste Ordnungsbusse des Bundes beträgt CHF 150. Die Ordnungsbussenverordnung, OBV SR 314.11, Anhang 2 Ziffer 12005, nennt diesen Betrag für freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Sie verweist auf das Jagdgesetz und VEJ Art. 5 Abs. 1 Bst. e. Das ist die feste Campingbusse, keine Obergrenze innerhalb eines weiten gesetzlichen Strafrahmens. 2

Der Betrag gilt für den Campingverstoss. Anderes Verhalten, etwa Wildtiere zu stören oder eine Zutrittsbeschränkung zu missachten, hat eigene rechtliche Folgen. Mit einer Campingbusse kaufst du keine Übernachtungserlaubnis; einer rechtmässigen Aufforderung zum Verlassen des Platzes musst du weiterhin folgen. Wähle vor dem Aufbruch eine bewilligte Übernachtung. 1 2

Ohne Zelt: der Wortlaut und die Ortsregeln

Der Bundeswortlaut nennt freies Zelten und Campieren. Das Wort "Biwakieren" steht dort nicht gesondert. Ein Schlafsack auf dem Boden und ein Zelt sind unterschiedliche Unterkünfte; der Wortlaut nennt nicht ausdrücklich jede zeltlose Übernachtung. Diese Unterscheidung allein erlaubt aber keine geplante Nacht im Jagdbanngebiet. 1

Habkerns Hinweise für diesen Ort verlangen ausdrücklich, das "Bike-, Biwakier- und Zeltverbot im Jagdbanngebiet Augstmatthorn" zu respektieren. Sie bieten damit keine Vereinbarung für eine zeltlose Nacht, auf die sich Besucher verlassen könnten. Buche eine Unterkunft, statt auszuprobieren, ob ein bestimmter Biwaksack als Campieren behandelt wird. Die allgemeine Erklärung zu Wildcampen und Biwakieren unterscheidet die Tätigkeiten; sie hebt die Regel dieses Jagdbanngebiets nicht auf. 5

Ein echter Notfall ist eine Sicherheitsfrage. Wegen einer Verletzung oder gefährlichen Wetters festzusitzen ist etwas anderes als eine bewusst geplante Sonnenaufgangsnacht auf dem Grat. Wähle eine Route und Rückkehrzeit, die du bewältigen kannst, und hole Hilfe, wenn du sie brauchst. Ein geplantes Biwak wird nicht zum Notfall, nur weil der Rückweg unbequem wäre.

Nur der Kanton kann im Jagdbanngebiet eine Ausnahme bewilligen

Über eine Ausnahme im Jagdbanngebiet entscheidet der Kanton Bern. VEJ Art. 5 Abs. 1 Bst. e behält Ausnahmen den Kantonen vor. Ein privater Eigentümer, Alppächter, Restaurantbetrieb oder die kommunale Parkplatzverwaltung kann das Bundesverbot nicht aufheben. Auch bewirtschaftete Weiden innerhalb des Jagdbanngebiets ändern nichts an der zuständigen Bewilligungsbehörde. 1

Der Gipfel steht auf Oberrieds Parzelle 51, EGRID CH643546391221. Der öffentliche ÖREB-Auszug bezeichnet die Parzelle und geltende planungsrechtliche Beschränkungen; er ist kein Eigentumsnachweis. Bern bietet dafür eine gesonderte Eigentumsauskunft aus dem Grundbuch. Auch wenn ein Eigentümer der Nutzung seines Privatgrunds zustimmt, bleibt die Bundesregel für das Jagdbanngebiet darüber bestehen. 6 8

Auf dem Augstmatthorn ist keine allgemein zugängliche Zeltvereinbarung veröffentlicht. Habkerns Ortsregeln nennen ein Verbot, keine Gebühr, Buchungsmöglichkeit oder einen Bauern, der Besucher übernachten lässt. Für eine besondere geplante Nutzung frage das Jagdinspektorat des Kantons Bern, ob für diesen genauen Ort und Zweck eine Ausnahme möglich ist: +41 31 636 14 30, info.ji@be.ch. Ohne eine tatsächliche Bewilligung für die geplante Nacht hast du keine Erlaubnis. 5 1

Die Gebietsgrenze ist kein Weg zur Übernachtung

Korrigiert am 7. Oktober 2026: Eine frühere Fassung bezeichnete den Boden jenseits der östlichen Gebietsgrenze als nächste rechtmässige Übernachtungsmöglichkeit. Dort ist kein bewilligter Schlafplatz draussen benannt. Die früheren groben Neigungsproben belegten auch keinen brauchbaren Zeltabsatz nahe dem Gipfel. Buch dir ein Bett im Tal.

Die nächste Grenze liegt etwa 1,1 km östlich des Gipfels. Das ist die kürzeste Luftlinie zur Grenze des Schutzgebiets. Sie führt über steiles Gelände und bezeichnet weder eine Wegstrecke noch einen empfohlenen Abstieg zur Gebietsgrenze. Auch die Gemeindegrenze zu Habkern ist nicht die Grenze des Jagdbanngebiets. 3

Schon das Gelände lässt auf dem Grat wenig Platz. Im Umkreis von 30 m um den Gipfel beträgt der Median der Neigung 36,5 Grad. Die nächste vollständige Fläche von 10 mal 10 m, deren steilste Stelle unter 20 Grad bleibt, liegt 255 m südwestlich und 35 m tiefer. Sie liegt weiterhin im Jagdbanngebiet. Auch sanfteres Gras weiter unten auf der Westseite bleibt im Schutzgebiet. 4 3

Der verlockende Boden auf der Lombachalpseite hat ein zweites Problem: Habkerns geschützte Moorlandschaft. Die Gemeinde beschränkt in ihren Ortshinweisen Besuche auf den Tag, erklärt Campieren in der Moorlandschaft für nicht gestattet, verlangt das Bleiben auf den Wegen und Rücksicht auf die Moorflächen und verweist für Übernachtungen auf Unterkünfte. Die nassen Böden sind kein Ersatzschlafplatz für den Gipfel. 5

Habkerns Moorlandschaftsregeln haben eine konkrete Ausnahme bei Sennhütten. Das genehmigte Baureglement Art. 56A Abs. 5 Bst. b erlaubt Zelte und nicht gewerbliche Iglus neben Sennhütten im Einverständnis mit dem Bergschaftsrat. Die Erlaubnis gilt für diese definierte Situation, nicht für eine frei gewählte Wiese. Innerhalb des eidgenössischen Jagdbanngebiets bleibt eine kantonale Ausnahme nötig; für den Gipfel ist keine bewilligte Vereinbarung bei einer Sennhütte veröffentlicht. 5

Auch Berns Wildschutzkarte führt das Augstmatthorn als eidgenössisches Jagdbanngebiet, nicht als gesonderte kantonale Campingausnahme. Kein bernisches Naturschutzgebiet umfasst den Gipfelpunkt. Diese Abwesenheit hebt das eidgenössische Jagdbanngebiet, das ihn umfasst, nicht auf. Auf anderen Abschnitten des Zustiegs bleiben kartierte Schutzgebiete und Schilder massgebend. 7

Auch Oberried hat eine aktuelle Regel für öffentlichen Grund

Ausserhalb des eidgenössischen Jagdbanngebiets gilt auf öffentlichem Grund weiterhin Oberrieds Ortsregel. Art. 4 Abs. 1 des Polizeireglements der Gemeinde, in Kraft seit 1. August 2025, verbietet Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb bewilligter Campingplätze. Art. 4 Abs. 2 erlaubt dem Gemeinderat, auf Gesuch hin Ausnahmen zu bewilligen. Diese Gemeinderegel betrifft öffentlichen Grund, nicht pauschal jede private Weide. 9

Art. 16 Abs. 1 Bst. a nennt für Verstösse gegen Art. 4 Abs. 1 höchstens CHF 5'000 und behält in Abs. 3 eidgenössische und kantonale Strafbestimmungen vor. Diese Obergrenze ist nicht die feste Campingbusse des Bundes von CHF 150. Eine Gemeindeausnahme ausserhalb des Jagdbanngebiets muss den tatsächlichen Ort erfassen; innerhalb bleibt die Bewilligung nach Bundesrecht nötig. 9 1 2

Das ältere Campingreglement ist aufgehoben. Art. 19 des aktuellen Polizeireglements hebt das Campingreglement vom 25. November 2005 ausdrücklich auf; Art. 20 bestimmt das Inkrafttreten des neuen Erlasses. Dass das alte PDF noch zugänglich ist, setzt dessen frühere Campingklausel für das ganze Gemeindegebiet nicht wieder in Kraft. Am Gipfel bleibt die Bundesregel von dieser Änderung unberührt. 9

Wo du stattdessen übernachtest

Sporthotel Habkern: Fahrenbühl 393, 3804 Habkern, +41 33 843 13 43, info@sporthotel-habkern.ch. Der Betreiber bietet Zimmer an und nennt einen täglichen Hotelbetrieb. Die Restaurant-Ruhetage am Mittwoch und Donnerstag schliessen das Hotel nicht. Reserviere das Zimmer direkt und prüfe die Anreise zur Lombachalp für deinen Wandertag. 10

Buche unterhalb und besuche den Grat tagsüber. Von Habkern bist du auf der Zustiegsseite der Lombachalp; eine Unterkunft am Brienzersee passt zu einer Rückkehr auf die Südseite. Kläre Zimmer und Transport vor der Wanderung, damit eine späte Gipfelankunft keine Nacht draussen erzwingt. Die Übernachtungsseite der Moorlandschaft nennt die Hohganthütte, weiter vom Augstmatthorn entfernt, statt eines Zelts auf dem Grat. 5

Ein bezahlter Parkplatz am Zustieg dient dem Parkieren. Habkern hat nach seinen Parkplatzregeln gesondert bezeichnete Übernachtungsplätze; für deren Nutzung zählen aber der markierte Platz, die Öffnungszeit und die Betreiberbedingungen. Für ein Auto am Lägerstutz oder auf der Lombachalp zu bezahlen erlaubt weder ein Zelt im Moor noch eine Nacht auf dem Augstmatthorn. 5

Die Alternativen gehören jeweils zu ihrem eigenen Ziel. Das nahe Brienzer Rothorn hat einen anderen, ausgebauten Gipfel mit Übernachtungsmöglichkeiten; am Tannhorn verläuft die Jagdbanngebietsgrenze anders. Eine Einschätzung zu einem anderen Grat erlaubt keine Nacht auf dem Augstmatthorn. Der Überblick zu Wildcampen in der Schweiz erklärt das Zusammenspiel von Bundes-, Kantons- und Gemeinderegeln.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Für eine Nacht draussen, die der zuständige Eigentümer oder die Behörde tatsächlich erlaubt hat, gelten die Auflagen und diese Bergregeln:

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Diese Einschätzung verwendet öffentliche Regeln und Geodaten vom 7. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Für den Leser wurde weder eine Eigentümerzustimmung noch eine Einzelbewilligung eingeholt. Aktuelle Eigentümerinformationen erfordern Berns angemeldeten Grundbuchdienst; Habkerns Ortsregeln lehnen ein geplantes Biwak im Jagdbanngebiet ab.

Prüfe vor jeder Tour Regeln, Bedingungen, Unterkunftsöffnung und deine Vereinbarungen. Befolge rechtmässige Anweisungen und Schilder vor Ort. Hikebeast, Leon Helg und Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Texts und rufen niemanden zum Gesetzesbruch auf. Ein unvorhergesehenes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Nacht für die Aussicht.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Augstmatthorn erlaubt?
Keine geplante Zeltnacht. Gipfel und naher Grat liegen im eidgenössischen Jagdbanngebiet Augstmatthorn. VEJ Art. 5 Abs. 1 Bst. e verbietet freies Zelten und Campieren; OBV Anhang 2 Ziffer 12005 setzt CHF 150 Ordnungsbusse fest. Der Status als Gebiet mit partiellen Schutzbestimmungen schafft keine Campingausnahme. 1 2 3
Ist eine Nacht über der Waldgrenze vom Verbot ausgenommen?
Nein. VEJ Art. 5 Abs. 1 Bst. e enthält weder eine Höhen- oder Saisonausnahme noch eine Mindestdauer. Ein kleines Zelt, abends aufgestellt und morgens abgebaut, bleibt freies Zelten. Nur der Kanton kann eine Ausnahme bewilligen; ruhiges Verhalten oder die Zustimmung eines Alpbesitzers ersetzen sie nicht. 1
Darf ich auf dem Augstmatthorn ohne Zelt schlafen?
Der Bundeswortlaut nennt freies Zelten und Campieren, aber nicht ausdrücklich ein zeltloses Biwak. Daraus folgt keine veröffentlichte Erlaubnis. Habkerns Hinweise für diesen Berg verlangen ausdrücklich, das Biwakier- und Zeltverbot im Jagdbanngebiet Augstmatthorn zu respektieren. Buch dir lieber ein Bett im Tal, statt für eine geplante Nacht auf ein Wortlautargument zu vertrauen. 1 5
Wie weit liegt die Jagdbanngebietsgrenze vom Gipfel entfernt?
Die nächste Grenze liegt etwa 1,1 km östlich in Luftlinie. Diese Linie führt über steiles Gelände und ist weder ein Wanderweg noch ein empfohlener Schlafplatz draussen. Die sanftere Fläche 255 m südwestlich des Gipfels bleibt im Jagdbanngebiet; auch jenseits der Gemeindegrenze zu Habkern verlässt du es nicht. 3 4
Kann ein Bauer oder die Gemeinde mir eine Erlaubnis geben?
Im Jagdbanngebiet kann nur eine kantonale Ausnahme nach VEJ Art. 5 Abs. 1 Bst. e die geplante Nutzung erlauben. Die Eigentümerzustimmung allein genügt nicht. Ausserhalb beschränkt Oberrieds aktuelles Polizeireglement Art. 4 das Campieren auf öffentlichem Grund und erlaubt Ausnahmen durch den Gemeinderat, mit höchstens CHF 5'000 nach Art. 16. Buche eine Unterkunft oder einen bewilligten Campingplatz, statt eine Bewilligung vorauszusetzen. 1 9
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, konsolidierte Fassung gültig seit 1. Februar 2025, gelesen am 7. Oktober 2026. Art. 5 Abs. 1 Bst. e: "Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen." Der Campingsatz unterscheidet nicht zwischen integralem und partiellem Schutz. Art. 5 regelt auch Wildtierstörungen, Hunde und Drohnen; Art. 9 betrifft die Wildbewirtschaftung. Fedlex, VEJ. Kantonaler Kontakt für Anfragen: Jagdinspektorat, Amt für Landwirtschaft und Natur, +41 31 636 14 30, info.ji@be.ch. Kanton Bern, Jagdbehörde. ↩
  2. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, konsolidierte Fassung gültig seit 1. August 2026, gelesen am 7. Oktober 2026. Anhang 2 Ziffer 12005, "Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten", CHF 150, mit Verweis auf JSG Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 sowie VEJ Art. 5 Abs. 1 Bst. e. Fedlex, OBV. ↩
  3. Eidgenössisches Jagdbanngebiet, Objektblatt Nr. 1, Augstmatthorn, Revision 2023, und aktuelle swisstopo-/BAFU-Geometrie, gelesen am 7. Oktober 2026. Das Blatt nennt "Gebiet mit partiellen Schutzbestimmungen". Gipfel LV95 2'637'445 / 1'176'902, WGS84 46.74226 N, 7.92862 E, innerhalb des Jagdbanngebiets; nächste Grenze etwa 1,1 km östlich. Auch die sanftere Fläche bei LV95 2'637'253 / 1'176'735 liegt darin. Die aktuellen swissBOUNDARIES3D ordnen den Gipfel Oberried am Brienzersee zu. BAFU-Objektblatt, PDF, Bundeskarte. Korrigiert am 7. Oktober 2026: Die Entfernung zur östlichen Gebietsgrenze ist eine Kartenmessung, keine gesicherte rechtmässige Übernachtungsmöglichkeit. ↩
  4. Swisstopo swissALTI3D, Geländemodell mit 2 m Auflösung, Kacheln von 2025, gelesen am 7. Oktober 2026. Gipfelhöhe 2'136,4 m; Median der Neigung im Umkreis von 30 m: 36,5 Grad. Nächste vollständige Fläche von 10 mal 10 m unter 20 Grad bei LV95 2'637'253 / 1'176'735, 255 m südwestlich und 35 m unter dem Gipfel. Korrigiert am 7. Oktober 2026: Die früheren Proben im Abstand von 25 m belegten keinen ebenen Absatz in Zeltgrösse. Eine Geländemessung ist keine Campingerlaubnis. swisstopo, swissALTI3D. ↩
  5. Gemeinde Habkern, ortsspezifische "Verhaltensregeln" und "Übernachten" für die Lombachalp, gelesen am 7. Oktober 2026. "Respektieren Sie das Bike-, Biwakier- und Zeltverbot im Jagdbanngebiet Augstmatthorn"; Besuche sind auf den Tag beschränkt und Campieren in der Moorlandschaft ist nicht gestattet. Der hier zitierte Biwakwortlaut steht in den Ortshinweisen zum Jagdbanngebiet, nicht als zusätzliches Wort in der Campingbestimmung des Bundes. Die Übernachtungsseite verweist auf die Hohganthütte statt auf Campieren draussen. Habkern, Verhaltensregeln, Habkern, Übernachtungshinweise. Habkerns genehmigtes Baureglement, im aktuellen Kataster verlinkt: Art. 56C Abs. 3 verbietet Campieren im kartierten Landschaftsschutzgebiet Augstmatthorn; Art. 56A Abs. 5 Bst. b behält in der Moorlandschaft Zelte und nicht gewerbliche Iglus neben Sennhütten im Einverständnis mit dem Bergschaftsrat vor (gedruckte Seiten 35 und 32). Keine der Klauseln hebt das eidgenössische Jagdbanngebietsverbot auf. Die vorgeschlagene Ergänzung von 2021 um das Wort Biwakieren hat leere Genehmigungsdaten und ist nicht der im Kataster geltende Text. Habkern, genehmigtes Baureglement, PDF. ↩
  6. Kanton Bern, öffentlicher ÖREB-Kataster, Parzelle 51 in Oberried am Brienzersee, EGRID CH643546391221, Auszug gelesen am 7. Oktober 2026. Gipfelpunkt in der Restfläche; Gewässerschutzbereich Au und Gefahrenhinweise überlagern ihn ebenfalls. Der Auszug betrifft öffentlich-rechtliche Beschränkungen und belegt nicht die Identität eines privaten Eigentümers. Bern, Parzellenauszug. ↩
  7. Kanton Bern, Wildschutz- und Naturschutzgeometrien, gelesen am 7. Oktober 2026. Am Gipfel ist Augstmatthorn als eidgenössisches Jagdbanngebiet eingetragen, Rechtsgrundlage SR 922.31. Kein kantonales Naturschutzgebiet umfasst den Gipfelpunkt. Das eidgenössische Jagdbanngebiet bleibt unabhängig von dieser gesonderten Abwesenheit wirksam. Bern, WILDSG-Geometrie, Bern, NSG-Geometrie. ↩
  8. Kanton Bern, Grundbuchdienst für Eigentumsauskünfte. Eigentumsauskünfte sind von öffentlichen ÖREB-Auszügen zu unterscheiden; eine Eigentümerzustimmung hebt die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete nicht auf. Bern, Eigentumsauskunft. ↩
  9. Gemischte Gemeinde Oberried, Polizeireglement, beschlossen am 11. Juni 2025 und in Kraft seit 1. August 2025, gelesen am 7. Oktober 2026. Art. 4 Abs. 1 verbietet Campieren auf öffentlichem Grund ausserhalb bewilligter Campingplätze; Abs. 2 erlaubt dem Gemeinderat Ausnahmen auf Gesuch hin. Art. 16 Abs. 1 Bst. a: höchstens CHF 5'000; Abs. 3 behält eidgenössische und kantonale Strafbestimmungen vor. Art. 19 hebt das Campingreglement vom 25. November 2005 auf; Art. 20 bestimmt das Inkrafttreten. Oberried, aktuelles Polizeireglement, PDF. ↩
  10. Sporthotel Habkern, Zimmer- und Öffnungszeiten des Betreibers, gelesen am 7. Oktober 2026. Zimmer mit direkter Reservation; Hotel "täglich von Mo-So geöffnet", Restaurant am Mittwoch und Donnerstag geschlossen. Kontakt Fahrenbühl 393, 3804 Habkern, +41 33 843 13 43, info@sporthotel-habkern.ch. Ein Zimmer hängt von der Verfügbarkeit ab; es wurde keine Reservation vorgenommen. Sporthotel Habkern, Zimmer, Sporthotel Habkern, Öffnungszeiten und Kontakt. ↩