Stand: 11. August 2026

Wildcampen am Hohgant

Am Hohgant ist eine Nacht draussen verboten, im Zelt wie im Biwaksack, denn die Berner Schutzregel für dieses Massiv nennt beides. Sie gilt in jeder Zone und in jedem Monat des Jahres. Das legale Dach ist die Hohganthütte des SAC auf 1'805 m.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend aufgestellt, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Ein kantonales Blatt entscheidet den ganzen Grat

Wildcampen am Hohgant entscheidet eine einzige Seite kantonales Recht, und die lohnt sich richtig zu lesen, denn sie ist sauberer formuliert als das meiste, was ich sonst prüfe.

Bund zuerst, damit die Abwesenheit auf dem Papier steht. Abgefragt am Gipfel am 11. August 2026, LV95 2'635'360 / 1'181'980, WGS84 46,788052 N / 7,901725 O, rund 2'196,8 m: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, kein Moor-, Auen-, Trockenwiesen- oder Amphibienobjekt, kein Park von nationaler Bedeutung. Zwei Kontrollen machen daraus einen Befund statt einer kaputten Abfrage. Eine Gegenprobe auf 2'626'000 / 1'154'500 liefert das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental, die Ebenen antworten also. Eine Kontrolle auf eine ungültige Ebene liefert HTTP 400 statt eines leeren Ergebnisses, und genau das ist die Falle, die aus einem Tippfehler eine falsche Entwarnung macht. Was der Punkt liefert, ist das Bundesinventar BLN, Objekt Nr. 1505 Hohgant, und das Smaragd-Gebiet Habkern / Sörenberg. Keines von beiden büsst einen Camper: Das BLN bindet Behörden beim Planen und Bewilligen, nicht die Person, die auf dem Boden schläft.1

Kanton, und der beisst. Das Bundesportal für Wildruhezonen liefert am Punkt eine rechtsverbindliche Zone, "Hohgant (Nr. 1018.Zone 1a)", Schutzzeit 1. Januar bis 31. Dezember, und nennt ihre Grundlage: die Berner Verordnung über den Wildtierschutz. Folgt man ihr, steht der Hohgant in Anhang 1 als Gebiet Nr. 18, Wildraum 11, Massnahmenkategorien C, D, E und F. Anhang 2 schreibt die Massnahmen aus:1

"Freies/wildes Campieren und Biwakieren sowie das Lärmen und die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten sind verboten."Kanton Bern, Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63 vom 26. Februar 2003, in Kraft seit 1. Mai 2003, Anhang 2, Objektblatt Nr. 18 Hohgant, Kategorie F, unter dem Titel "Alle Zonen (1a, 1b)".

Freies oder wildes Campieren und Biwakieren. Dieses zweite Wort ist der Grund, warum dieser Artikel kurz ist. An den meisten Schweizer Spots lautet die spannende Frage, ob eine gegen Camping oder ein Zelt geschriebene Regel auch jemanden im Biwaksack erfasst, und ehrlich beantwortet lautet sie oft nein. Hier hat der Kanton beide Wörter hingeschrieben, also bleibt nichts mehr zu diskutieren. Das Gebiet misst 3'058,97 Hektaren, und das Verbot gilt in beiden Zonen, nicht nur im Kern.2

Und es gilt das ganze Jahr. Das ist das Detail, auf das ich hingewiesen werden möchte, wenn ich es selbst übersehe. Auf demselben Blatt sagt Kategorie D, das Gebiet dürfe "vom 1. Dezember bis zum 7. August" nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten werden, und Kategorie E führt Hunde im selben Fenster an die Leine. Kategorie F, in der der Campingsatz steht, trägt kein Datum. Zwei Massnahmen datiert, die dritte bewusst nicht, und das Bundesportal führt die Schutzzeit über das ganze Kalenderjahr. Ein Sommerbiwak ist keine Lücke in dieser Regel.21

Was es kostet. Trag die vertrauten 150 Franken nicht aus anderen Artikeln herüber. Das ist die eidgenössische Ordnungsbusse für freies Zelten in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, und das Bundesinventar ist am Hohgant leer. Das Objektblatt nennt das Gebiet zwar seit 1992 Jagdbanngebiet, aber das ist die kantonale Bezeichnung, und kantonale Bezeichnungen tragen kantonale Sanktionen. Die Kette hier ist das Berner Jagdgesetz: Art. 31 Abs. 1 Bst. c des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz bestraft mit Busse bis zu 20'000 Franken, wer die verbindlichen Anordnungen zum Schutz von Wildtieren missachtet, und Art. 27 Abs. 4 berechtigt Wildhüterinnen und Wildhüter, Ordnungsbussen zu verhängen und einzuziehen. Diese Bussen vor Ort sind auf die Höchstgrenze des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes begrenzt und dürfen nur erhoben werden, wenn du einverstanden bist; lehnst du ab, bleibt das ordentliche Verfahren mit der Obergrenze von 20'000 Franken darüber.7 Eine einzelne saubere Nacht zieht diese Obergrenze nicht. Sie kann einen Wildhüter ziehen.32

Auf diesem Massiv gibt es keinen legalen Platz, und so weit müsstest du laufen

An jedem Spot ist das die Stelle, an der die Ausnahme steht: die Alp, die ja sagt, der Boden knapp ausserhalb der Linie, die Höhe, ab der es niemanden stört. Am Hohgant habe ich keine gefunden, und statt das schönzureden, hier die Messung.

Auch der übliche Schweizer Rettungsanker greift nicht. Der SAC knüpft seine Toleranz für eine einzelne, rücksichtsvolle Nacht an Boden ausserhalb von Schutzgebieten, und dieses ganze Massiv ist ein Schutzgebiet. Nicht die Höhe ist hier das Argument, sondern der Perimeter.8

Vom Gipfel aus bin ich auf zwölf Richtungen nach aussen gegangen und habe alle hundert Meter gefragt, ob der Punkt noch in einer verbindlichen Wildschutzzone liegt. Der nächste Boden, der ausserhalb von allen liegt, ist 1'500 Meter nördlich, auf 1'196 Metern. Das sind tausend Meter unter dem Grat, im Wald über dem Talboden, und das ist kein Biwakplatz, das ist der Heimweg. Jede Richtung, die dich auch nur annähernd auf der Höhe hält, für die du gekommen bist, bleibt im Perimeter.4

Zwei weitere Zahlen, weil sie die naheliegenden Schlupflöcher schliessen. Verlässt du Zone 1a an ihrem nächsten Rand, 1'228 Meter südöstlich des Gipfels, fällst du direkt in ein zweites Schutzgebiet, Wildschutzgebiet Nr. 7 Habkern Lombachalp, das vom 1. Dezember bis zum 7. August bindet. Und der nächste Boden, der zugleich ausserhalb jeder Wildschutzzone liegt und noch auf 1'800 Metern oder höher, ist 4,7 Kilometer ostnordöstlich am Schibegütsch, und der gehört bereits zum Kanton Luzern, also zu einem anderen Rechtsregime, das dieser Artikel für dich nicht geprüft hat.4

Das legale Dach, und es ist ein gutes. Die Hohganthütte steht auf rund 1'805 m auf der Habkerner Seite, innerhalb des Perimeters, und in ihr zu übernachten ist kein freies Campieren, also berührt sie nichts von alledem. Sie gehört dem SAC Emmental, hat rund 24 Matratzen, ist Selbstversorgung mit Holzofen, einer Quelle vor der Tür und Getränken zur Selbstbedienung, und sie ist unbewartet: Du reservierst vorher, und der Türcode kommt am Vortag per SMS. Der Empfang dort oben ist schlecht, regle die Reservation also im Tal.5

Und der Hohgant ist dir nicht verschlossen. Dieselbe Kategorie F, die das Biwak verbietet, erlaubt ausdrücklich den Zugang zu den Kletterrouten an der Geisskirche und am Furggegütsch von den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen aus. Zwischen dem 8. August und dem 30. November gilt auch kein Weggebot, weil Kategorie D dann ausserhalb ihrer Zeit liegt. Der Grat ist also ein Tag, keine Nacht: begehen, klettern, und dann unter dem Hüttendach oder unten im Tal schlafen.2

Der Ort, und die eine Zone, die noch strenger ist

Gipfel: WGS84 46,788052 N / 7,901725 O, LV95 2'635'360 / 1'181'980, 2'196,8 m im Terrainmodell des Bundes. Das Ortsverzeichnis führt den Hohgant als Massiv von Eriz, Habkern und Schangnau, der Kataster am Gipfel sagt Habkern, und das Objektblatt nimmt Beatenberg in die Liste der Gemeinden auf, die das Gebiet abdeckt. Es ist die lange Kalkwand, die man von der Emmentaler Seite sieht, und der Schutz hat tiefe Wurzeln: Das Blatt datiert ihn auf 1974 als Naturschutzgebiet und 1992 als Jagdbanngebiet, mit den Naturschutzgebieten Hohgant-Seefeld und Rotmoos darin.26

Zone 1b ist strenger als der Rest. Das Gebiet zerfällt in Zone 1a, die den Grossteil des Massivs abdeckt, und eine Kernzone 1b im Westen, ungefähr zwischen 2'630'100 und 2'632'200 Ost. In 1b gilt Kategorie D ohne jede Jahreszeit: Betreten nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen, an jedem Tag des Jahres. Das Camping- und Biwakverbot ist in beiden Zonen identisch, 1b fügt also ein Weggebot hinzu und ändert die Antwort nicht, aber es heisst, dass sich im Kern die Frage nach dem Aufstellen abseits des Wegs gar nie stellt.12

Eines behaupte ich nicht: was ein Wildhüter an einem warmen Septemberabend täte, wenn du sauber wärst und um sechs weg. Vollzug kann ich nicht messen, und ich erfinde ihn nicht. Was ich dir sagen kann: Die Regel ist echt, aktuell, undatiert und mit dem Wort Biwakieren darin, und das ist im Schweizer Recht seltener, als das Internet vermuten lässt.2

  • Die Hohganthütte, rund 1'805 m, SAC Emmental, innerhalb des Perimeters und vollkommen legal, Selbstversorgung, vorher reserviert, Türcode per SMS5.
  • Draussen auf dem Massiv selbst nirgends, in keiner Zone, in keinem Monat, weil Kategorie F undatiert ist2.
  • Unterhalb des Perimeters, ab 1'500 Meter nördlich des Gipfels, auf rund 1'196 m im Wald, wo die Wildschutzzonen enden und wieder die gewöhnlichen Schweizer Regeln und das Wort der Grundeigentümer gelten4.
  • Talbetten in Habkern, Schangnau und im Eriz, was für die meisten, die spät ankommen, die ehrliche Antwort ist.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Nichts davon macht den Hohgant legal, und ich biete es auch nicht als Anleitung an, unauffällig gegen eine Regel zu verstossen. Nimm es mit an die Orte, wo du tatsächlich draussen schlafen darfst, angefangen bei denen, die diese Seite bereits geprüft hat.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Das Urteil beruht auf einer kantonalen Verordnung samt Anhang, die beide geändert werden können, und auf einem Perimeter, den der Kanton neu ziehen kann. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an die Signalisation und die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Hohgant erlaubt?
Nein. Der Hohgant ist kantonales Wildschutzgebiet Nr. 18 nach der Verordnung über den Wildtierschutz des Kantons Bern (WTSchV, BSG 922.63). Kategorie F des Objektblatts in Anhang 2 hält fest, dass freies und wildes Campieren und Biwakieren verboten sind, für alle Zonen, 1a und 1b, auf 3'058,97 Hektaren in Schangnau, Habkern, Eriz und Beatenberg. Das Bundesportal führt die Bezeichnung als rechtsverbindlich.
Erfasst das Verbot auch ein Biwak ohne Zelt?
Ja, und das ist ungewöhnlich. Der Wortlaut ist "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten", der Kanton hat das Biwak also selbst benannt und nicht nur das Zelt. An vielen Schweizer Spots lässt eine gegen Campieren oder ein Zelt geschriebene Regel den Biwaksack diskutabel. Hier gibt es nichts zu diskutieren: Draussen auf dem Boden zu schlafen ist erfasst, egal worin.
Gilt das nur im Winter?
Nein, es gilt das ganze Jahr. Auf demselben Objektblatt beschränkt Kategorie D dich auf die bezeichneten Wege und Kategorie E führt Hunde an die Leine, beide ausdrücklich "vom 1. Dezember bis zum 7. August". Kategorie F, in der der Camping- und Biwaksatz steht, trägt gar kein Datum, und das Bundesportal führt die Schutzzeit dieses Gebiets als 1. Januar bis 31. Dezember.
Wie hoch ist die Busse am Hohgant?
Kantonal, bis 20'000 Franken, und nicht die eidgenössischen 150 Franken. Die 150 Franken gelten für freies Zelten in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, und das Bundesinventar liefert am Hohgant nichts. Massgebend ist Art. 31 Abs. 1 Bst. c des Berner Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (JWG, BSG 922.11), der das Missachten verbindlicher Anordnungen zum Schutz von Wildtieren mit Busse bis 20'000 Franken bestraft. Art. 27 Abs. 4 erlaubt Wildhüterinnen und Wildhütern stattdessen eine Ordnungsbusse vor Ort.
Wo darf ich in der Nähe legal draussen schlafen?
Nicht auf dem Massiv. Vom Gipfel aus auf zwölf Richtungen gemessen liegt der nächste Boden ausserhalb jeder verbindlichen Wildschutzzone 1'500 Meter nördlich auf rund 1'196 Metern, tausend Meter unter dem Grat. Der nächste zonenfreie Boden, der noch auf 1'800 Metern oder höher liegt, ist 4,7 Kilometer ostnordöstlich am Schibegütsch und gehört bereits zum Kanton Luzern, also zu anderen Regeln. Die legale Variante auf Höhe ist die Hohganthütte auf rund 1'805 m, vorher reserviert.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 11. August 2026 am Gipfel des Hohgant, WGS84 46,788052 N / 7,901725 O, LV95 2'635'360 / 1'181'980, rund 2'196,8 m: das eidgenössische Jagdbanngebiets-Inventar, die Moor-, Hochmoor-, Flachmoor-, Moorlandschafts-, Auen-, Trockenwiesen- und Amphibieninventare sowie die Ebene der Pärke von nationaler Bedeutung liefern alle ein leeres Ergebnis. Das BLN liefert Objekt Nr. 1505 Hohgant (2'295,4 ha), das Smaragd-Netz das Gebiet Habkern / Sörenberg. Das Wildruhezonen-Portal liefert "Hohgant (Nr. 1018.Zone 1a)", Status rechtsverbindlich, Schutzzeit 01.01. bis 31.12., Grundlage "BSG 922.63 - Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV)". Geprüft mit einer Gegenprobe auf LV95 2'626'000 / 1'154'500, die das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental liefert, und einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 liefert statt eines leeren Ergebnisses. map.geo.admin.ch.
  2. Kanton Bern, Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63 vom 26. Februar 2003, in Kraft seit 1. Mai 2003, nicht aufgehoben. Art. 3 führt die Massnahmenkategorien A bis F für die kantonalen Wildschutzgebiete auf; Anhang 1 führt den Hohgant als Gebiet Nr. 18, Wildraum 11, Kategorien C/D/E/F; Anhang 2 enthält das Objektblatt. Wörtlich aus dem Blatt, unter "Alle Zonen (1a, 1b)", Kategorie F: "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sowie das Lärmen und die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten sind verboten." Kategorie D auf demselben Blatt ist auf "vom 1. Dezember bis zum 7. August" beschränkt und Kategorie E auf dasselbe Fenster, während Kategorie F kein Datum trägt. Fläche 3'058,97 ha, Gemeinden Schangnau, Habkern, Eriz und Beatenberg, Beschlussjahr 1974 als Naturschutzgebiet und 1992 als Jagdbanngebiet, mit den Naturschutzgebieten Hohgant-Seefeld und Rotmoos. Kategorie F erlaubt zudem von den bestehenden und bezeichneten Wegen aus den Zugang zu den Kletterrouten an der Geisskirche und am Furggegütsch, und die Kernzone 1b fügt ein undatiertes Weggebot hinzu. belex.sites.be.ch.
  3. Kanton Bern, Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG), BSG 922.11 vom 25. März 2002, in Kraft seit 1. Januar 2003, nicht aufgehoben. Art. 31 Abs. 1: "Soweit nicht bundesrechtliche Strafnormen zur Anwendung gelangen, wird mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft", Bst. c "wer die verbindlichen Anordnungen zum Schutz von Wildtieren missachtet". Art. 27 Abs. 4: "Die Wildhüterinnen und Wildhüter sind berechtigt, Ordnungsbussen zu verhängen und einzuziehen." Die Obergrenze solcher Bussen vor Ort folgt über BSG 324.1 Art. 2 Abs. 3 dem eidgenössischen Ordnungsbussengesetz, und sie dürfen nur mit dem Einverständnis der fehlbaren Person erhoben werden. belex.sites.be.ch.
  4. Perimeteranalyse, 11. August 2026. Die Zonenpolygone des Hohgant und seiner Nachbarn stammen aus dem Wildruhezonen-Portal des Bundes und wurden vom Gipfel aus auf zwölf Richtungen in Schritten von 100 m per Punkt-in-Polygon geprüft. Nächster Punkt ausserhalb jeder verbindlichen Zone: 1'500 m nördlich, LV95 2'635'360 / 1'183'480, 1'196,1 m. Nächster Rand der Zone 1a: 1'228 m südöstlich, dahinter liegt der Boden im Wildschutzgebiet Nr. 7 Habkern Lombachalp, Schutzzeit 01.12. bis 07.08. Nächster Boden ausserhalb jeder Zone und noch auf 1'800 m oder höher: LV95 2'639'000 / 1'185'000, 1'930,8 m, 4,7 km ostnordöstlich am Schibegütsch, Katastergemeinde Flühli, Kanton Luzern. Höhen aus dem Terrainmodell des Bundes. map.geo.admin.ch.
  5. Hohganthütte, SAC Emmental, rund 1'805 m auf der Habkerner Seite des Massivs, im Naturschutzgebiet Hohgant-Seefeld. Rund 24 Matratzen, Selbstversorgung mit Holzofen, Quellwasser vor der Hütte, Getränke zur Selbstbedienung, Trockentoilette, Solarlicht, keine Hunde im Innern. Die Hütte ist unbewartet und nur mit Reservation nutzbar; der Türcode wird frühestens am Vortag der Ankunft per SMS zugestellt. Der Mobilfunkempfang bei der Hütte ist schlecht. sac-emmental.ch.
  6. Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN), Objekt Nr. 1505 Hohgant, 2'295,4 ha, Objektblatt in der Revision 2017. Das Inventar bindet Behörden des Bundes und der Kantone beim Planen, Bewilligen und Subventionieren; es schafft keinen Campingtatbestand für eine Einzelperson, weshalb es hier festgehalten und nicht zum Träger des Urteils gemacht wird. geo.admin.ch.
  7. Kanton Bern, Gesetz betreffend die Einführung des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1970 über Ordnungsbussen im Strassenverkehr und die Erhebung von anderen Ordnungsbussen, BSG 324.1 vom 12. September 1971, in Kraft seit 1973. Art. 2 Abs. 1 erlaubt, Polizeiorgane zu ermächtigen, bei bestimmten geringfügigen Übertretungen Ordnungsbussen auf der Stelle zu erheben, und nur, wenn die fehlbare Person einverstanden ist; Art. 2 Abs. 2 überlässt die Fälle und die Höhe einer Verordnung des Regierungsrates; Art. 2 Abs. 3 begrenzt sie auf die Höchstgrenze des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes. belex.sites.be.ch.
  8. Schweizer Alpen-Club, Informationen zum Biwakieren und Wildcampen. Die Haltung des SAC ist, dass ein einzelnes, rücksichtsvolles Biwak für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze und ausserhalb von Schutzgebieten in der Schweiz in der Regel toleriert wird, und dass Schutzgebiete die klare Ausnahme sind. Der Hohgant liegt mitten in dieser Ausnahme, weshalb das allgemeine Toleranzargument ihn nicht erreicht. Empfehlung, kein Gesetz. sac-cas.ch.