Stand: 30. Juli 2026

Wildcampen auf dem Widderfeld: es gibt zwei Gipfel dieses Namens, und auf beiden ist das Zelt verboten

Jemand hat uns nach dem Widderfeld gefragt, ohne zu sagen, welches, und in der Schweiz gibt es elf davon. Nur zwei sind Gipfel, und auf beiden ist ein Zelt verboten: auf dem einen durch einen kommunalen Zonenartikel, auf dem anderen durch eine Verordnung des Bundes, deren Grenze über den Gipfel läuft.

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Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Kläre zuerst, welches Widderfeld du meinst

Wildcampen auf dem Widderfeld lässt sich nicht beantworten, solange nicht klar ist, welches Widderfeld gemeint ist. Das nationale Ortsnamenverzeichnis liefert elf verschiedene Widderfeld in den Bergen, verteilt auf vier Kantone, dazu eine Strasse mit Hausnummern auf 517 Metern in Wolfenschiessen, die überhaupt kein Berg ist.1

Von den elf sind genau zwei als Gipfel klassiert, und sie liegen 17 Kilometer auseinander:

  • A, Widderfeld, Schwarzenberg (LU), 2'075,7 m. Das Südwestende des Pilatusgrats über dem Eigenthal, 2,4 Kilometer von Pilatus Kulm mit seinen Hotels und der Zahnradbahn. Das ist die exakte Namensübereinstimmung und mit Abstand der begangenere Berg, und eine Frage ohne weitere Angabe meint fast immer ihn.
  • B, Widderfeld Stock, Wolfenschiessen (NW), 2'351,3 m. Ein abgelegener Gipfel zwischen Melchtal und Bannalp. Achte auf das zweite Wort: Wer diesen meint, tippt sehr wahrscheinlich "Stock" mit.

Ein dritter Punkt zählt hier ebenfalls, und er ist kein Gipfel. 193 Meter südlich des Widderfeld Stock, immer noch schlicht Widderfeld genannt, auf 2'255,3 Metern, liegt der Boden in Kerns, Kanton Obwalden. Das Verzeichnis führt ihn als Lokalname und nicht als Gipfel. Er ist auch der einzige der drei Punkte, an dem ein Zelt ausdrücklich erlaubt ist, und genau deshalb trägt dieser Artikel ein einziges Verdikt, nämlich verboten: Beide benannten Gipfel sind gesperrt, und der Punkt, der es nicht ist, ist kein Gipfel.

Die übrigen Widderfeld sind Flurnamen im Berner Oberland, in Saxeten, zweimal in Lauterbrunnen, in Grindelwald, Oberried am Brienzersee, Schwanden bei Brienz und Därstetten. Keines davon ist ein Ort, den jemand als Ziel nennt, und keines ist hier gemeint.

Wer nicht mehr weiss, welches er gemeint hat, geht vom Pilatus aus. Das ist die wahrscheinlichere Antwort, und praktisch läuft es ohnehin auf dasselbe hinaus: Auf beiden Gipfeln lautet die Antwort nein, und beide Male liegt der Boden, den du eigentlich suchst, jenseits der Grenze in Obwalden.

Die zwei Antworten

A, das Widderfeld am Pilatus: verboten durch das Bau- und Zonenreglement der eigenen Gemeinde, und das Bemerkenswerte daran ist, dass die Regel überhaupt bis zum Gipfel reicht. Schwarzenberg legt diesen Boden in eine Landschaftsschutzzone, und ein einziger Satz des Reglements entscheidet die Frage.

"Im Gebiet 'hinteres Eigenthal' ist das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen nur auf bewilligten Campingplätzen / Stellplätzen erlaubt."Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Schwarzenberg, Art. 28 Abs. 5, Landschaftsschutzzone I. Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 6. Juli 2022, genehmigt mit Regierungsratsentscheid Nr. 1102, in Kraft seit dem 31. Oktober 2023.

"Im Gebiet hinteres Eigenthal" klingt nach der Talsohle, 670 Meter unter dem Gipfel. Das ist es nicht. Luzern veröffentlicht seine verbindliche Nutzungsplanung als Vektordaten, und jedes Polygon trägt den Reglementsartikel und ein Bemerkungsfeld. Schwarzenberg hat drei Polygone der Landschaftsschutzzone I, und genau eines davon trägt die Bemerkung "HINTERES EIGENTHAL", verknüpft mit Artikel 28, in Kraft seit dem 31. Oktober 2023 nach Regierungsratsentscheid Nr. 1102. Wir haben eine strikte Punkt-in-Polygon-Abfrage über seine 260 Stützpunkte laufen lassen: Der Gipfel des Widderfeld liegt darin. Zwanzig Meter östlich liegt draussen. Das Verbot reicht also bis auf den Grat, und das ist geprüfte Geometrie und keine Auslegung eines Flurnamens.2

Was es kostet, so aufgeschrieben, wie du damit rechnen solltest. Der Strafartikel des Reglements nennt Artikel 28 Absatz 2 bis 6 ausdrücklich, Absatz 5 steht also mitten drin, und er übernimmt seine Zahlen aus dem kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetz: Busse bis zu 20'000 Franken, in leichten Fällen bis zu 5'000 Franken. Ein Zelt, eine Nacht, kein Schaden ist ein leichter Fall. CHF 5'000 ist also die Zahl, mit der du rechnest, und CHF 20'000 ist die Obergrenze des Artikels und kein realistisches Risiko. Eine Zeile für alle, die unsere anderen Texte kennen: Diese CHF 20'000 sind eine echte Luzerner Zahl aus einem Luzerner Gesetz und nicht die Zahl aus dem Jagdrecht des Bundes, die überall falsch zitiert wird.

Und es gibt hier keinen Weg über die Zustimmung. An mehreren Orten, die wir beschreiben, führt der legale Weg über das Fragen: den Pächter, den Senn, die Korporation. Auf diesem Gipfel funktioniert das nicht. Artikel 28 ist öffentliches Planungsrecht und kein Eigentumsrecht, kein Eigentümer, Pächter oder Korporationsvorstand hat also etwas zu erlauben, und höflich fragen ändert an der Rechtslage nichts. Das einzige zulässige Zelt in diesem Perimeter steht auf einem bewilligten Campingplatz oder Stellplatz, und dort oben gibt es keinen.

Neu ist das Verbot auch nicht. Sein Vorgänger, eine kantonale Verordnung zum Schutze des Eigentals von 1967, trug fast denselben Satz und wurde am 14. Mai 2024 aufgehoben, rückwirkend auf den 30. Oktober 2023, den Tag vor dem Inkrafttreten des kommunalen Reglements. Das Campierverbot im Eigental läuft damit seit 1967 ohne Lücke; es ist bloss vom kantonalen ins kommunale Recht gewandert. Eine weitere Luzerner Verordnung deckt genau diesen Gipfel ab und ist nur zu erwähnen, damit sie niemand für eine Campierregel hält: Die Verordnung über den Pflanzenschutz im Pilatusgebiet von 1953 nutzt das Widderfeld als Grenzpunkt und verbietet das Pflücken und das Ausgraben von Pflanzen, sonst nichts.3

B, Widderfeld Stock: verboten durch Bundesrecht, und zwar um einen einzigen Meter. Der Gipfel liegt 1,0 Meter innerhalb des eidgenössischen Jagdbanngebiets Hutstock, Objekt Nr. 11, das als Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen eingetragen ist. Die Verordnung des Bundes verbietet das freie Zelten und Campieren in den Banngebieten ganzjährig und ohne Zonenvorbehalt, und die Geodaten des Bundes tragen diese Regelung am Objekt selbst: "freies Zelten und Campieren ist verboten".4

Die Zahl hier ist CHF 150 und sonst nichts. Der Bund hat für genau diese Widerhandlung eine Ordnungsbusse ausgeschrieben, und das ist sie. Die CHF 20'000, die für Jagdbanngebiete zitiert werden, sind die Obergrenze des Jagdgesetzes im ordentlichen Verfahren, und dorthin geht ein Fall nur, wenn du das abgekürzte Verfahren ablehnst oder nicht bezahlst. Wichtig ist auch, wer das Verbot lockern kann: Ausnahmen nach dieser Bestimmung stehen dem Kanton zu und nicht dem Grundeigentümer, und eine erteilte Nidwaldner Bewilligung zum Campieren im Hutstock gibt es nicht.

Auf demselben Gipfel liegt eine zweite, unabhängige Regel. Das Nidwaldner Pflanzenschutzgebiet Nr. 2, "Widderfeld und Bockialp", deckt die Kuppe ab, und die dahinterstehende kantonale Verordnung verbietet das Pflücken, Ausgraben, Ausreissen, Beschädigen und Überdecken einheimischer wildwachsender Pflanzen und Pilze, unter Busse nach dem kantonalen Naturschutzgesetz. Ein Zeltboden deckt Pflanzen zu. Wir haben keinen Fall gefunden, in dem dieses Wort auf einen Camper angewendet worden wäre, behandle es also als plausible Lesart und nicht als geklärtes Recht. Am Verdikt ändert es nichts, das trägt das Verbot des Bundes bereits allein.5

193 Meter südlich kippt die Antwort, und das ist der Teil, den man mitnehmen sollte. Der Punkt in Kerns liegt 186,6 Meter ausserhalb des Banngebiets und ist auf jeder anderen Ebene sauber, und Obwalden hat das klarste Campiergesetz des Landes.

"Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden."Gesetz über das Campieren des Kantons Obwalden, GDB 971.4, Art. 8 Abs. 1, in Kraft seit dem 1. März 2015. Abs. 2 hält fest, dass das einmalige Übernachten auf eigenes Risiko erfolgt.

Behalte den letzten Teil dieses Satzes im Kopf, denn daran hängt alles: Die Erlaubnis gilt nur, solange keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden, und genau dieser Teil fällt beim Zitieren regelmässig weg. Es ist dieselbe Bestimmung, die bei uns Matthorn und Hochstollen als legal führt, und sie gilt auf der Obwaldner Seite beider Widderfeld.6

Der Kanton selbst zieht die Linie schriftlich. Das Amt für Wald und Landschaft des Kantons Obwalden hat am 1. Juni 2025 festgehalten, dass eine einmalige Übernachtung ausserhalb bewilligter Campingplätze grundsätzlich erlaubt ist, dass in Schutzgebieten aber ein absolutes Campierverbot gilt, und es nennt sie: die Moorlandschaft Glaubenberg und die Jagdbanngebiete, "z.B. Huetstock, Gemeinde Kerns". Es dehnt das Verbot ausdrücklich auf das Biwakieren aus und hält fest, dass Schilder vor Ort gut sichtbar darauf hinweisen. Der Kanton, der dir die eine Nacht im Zelt gibt, sagt dir also auch, wo sie aufhört, und dieses Banngebiet steht namentlich auf seiner Liste.7

Erfasst das alles auch ein Biwak ohne Zelt? Drei verschiedene Antworten, und genau deshalb zählt der Wortlaut. Im Banngebiet Hutstock ja: Das Verbot nennt neben dem Zelten auch das Campieren, und der Hinweis des Kantons schreibt Biwakieren aus. Auf dem Widderfeld am Pilatus nach dem Wortlaut nicht: Das Reglement verbietet das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten "und dergleichen", und aufgestellt wird nichts, wenn du dich in einen Schlafsack legst, auch wenn ein Biwaksack mit Gestänge durchaus "dergleichen" sein dürfte. Das ist eine Auslegung und kein Text, wir kennzeichnen sie als solche, und das Gelände schliesst diesen Gipfel ohnehin aus. Auf der Obwaldner Seite stellt sich die Frage nicht: Wenn ein Zelt ausdrücklich erlaubt ist, ist das Schlafen ohne Zelt es erst recht.

Würde auf diesen Gipfeln überhaupt jemand schlafen

Vor dem Recht das Gelände, denn auf diesen beiden Gipfeln antwortet das Gelände zuerst.

Auf dem Widderfeld am Pilatus gibt es überhaupt keinen flachen Boden. Zwanzig Meter östlich des Punkts ist das Gelände 140 Meter tiefer. Das ist eine Wand, und sie zieht sich über die ganze Ostseite, also ausgerechnet in die Richtung, in der du die Verbotszone verlässt: Auf diesem Gipfel führt der Weg aus dem Verbot über die Kante. Alles andere im Umkreis von rund 150 Metern liegt bei 25 bis 45 Prozent, und in einem Quadrat von 300 Metern gibt es keine einzige Zelle unter 12 Prozent. Ein markierter Wanderweg führt 9 Meter am Gipfel vorbei, du würdest also auf einem begangenen Grat und in voller Sicht davon zelten.8

Beim Widderfeld Stock ist es schlimmer. Alles im Umkreis von 150 Metern ist steiler als 45 Prozent, und die einzige sanftere Linie, der Ostgrat, führt tiefer ins Banngebiet hinein statt hinaus. Der einzige bezeltbare Boden neben diesem Gipfel ist der Boden, den du nicht benutzen darfst. Ein markierter Weg führt 3 Meter am höchsten Punkt vorbei.

Wo der Boden wirklich ist, beide Male: ein paar Schritte weiter in Obwalden.

  • Neben dem Widderfeld am Pilatus: E 2'659'897 / N 1'202'279, rund 2'016 m, 273 Meter westsüdwestlich des Gipfels und 60 Meter tiefer, 8,1 Prozent Neigung, in Alpnach OW. Wir haben mit einer Punkt-in-Polygon-Abfrage bestätigt, dass dieser Punkt ausserhalb des Perimeters hinteres Eigenthal liegt, und jede weitere Ebene ist dort leer bis auf das BLN-Objekt Pilatus, das Behörden bindet und keine Camper.
  • Neben dem Widderfeld Stock: E 2'668'126 / N 1'187'319, 2'343,8 m, 73 Meter westsüdwestlich des Gipfels, 5,2 Prozent Neigung, in Kerns OW, ausserhalb des Banngebiets. Eine fast ebene Terrasse über 2'300 Metern, 73 Meter von einem Gipfel entfernt, auf dem dieselbe Nacht CHF 150 kostet.

Warum wir dich nicht auf die flacher aussehenden Terrassen schicken. Ostsüdöstlich des Punkts in Kerns liegen drei Bänke mit 6 bis 7 Prozent, die auf der Karte besser aussehen. Sie liegen 50 bis 66 Meter von einem bewirtschafteten Alpgebäude auf rund 2'259 Metern entfernt, der Alp Widderfeld, einer der höchsten Alpen der Schweiz. Fünfzig Meter von der Hütte eines arbeitenden Betriebs ist kein Wildcamp, das ist Zelten in seinem Vorgarten. Die Terrasse auf 2'343,8 Metern liegt 302 Meter von dieser Hütte entfernt und ausser Sicht, und deshalb steht sie in der Liste.8

Geschlafen hat dort oben offenbar noch niemand. Auf sechs Wanderportalen haben wir für den Widderfeld Stock keinen einzigen Biwak- oder Wildcamping-Bericht gefunden. Diese Stille ist ein Befund und keine Recherchelücke: Das ist ein unbeanspruchter Ort und kein bekannter.

  • Neben dem Widderfeld am Pilatus: die Obwaldner Terrasse 273 Meter westsüdwestlich, auf rund 2'016 m in Alpnach, für eine Nacht legal nach dem Obwaldner Campiergesetz. Geh von dort nicht weiter nach Südwesten über den Grat: Die Moorlandschaft Glaubenberg, in der Campieren, Lagern und Biwakieren allesamt verboten sind, beginnt rund 1,2 Kilometer von dieser Stelle, und das Mittaggüpfi in dieser Richtung wird in einer Polizeimeldung ausdrücklich als Ort mit Campierverbot genannt.7
  • Neben dem Widderfeld Stock: die Terrasse auf 2'343,8 m in Kerns, 73 Meter westsüdwestlich des Gipfels, für eine Nacht legal, ausserhalb des Banngebiets und weit genug weg von der Alphütte.
  • Wen du aus Höflichkeit fragst, nicht aus Pflicht. Auf der Pilatusseite bewirtschaftet die Alpkäserei Lütholdsmatt / Tumli, Thomas Albert, 079 630 03 77, die Alp von rund 1'200 bis 2'000 Metern und bietet keine Übernachtung an, das ist also ein Höflichkeitsanruf und kein Bett. Auf der Kernser Seite ist die Korporation Kerns, 041 666 31 00, das Grundeigentümerbüro, und die Alp selbst bewirtschaftet die Alpgenossenschaft Lutersee, deren Alpgesetz gerade überarbeitet wird, mit geplanter Verabschiedung im Spätherbst 2026. Für ein zulässiges Zelt für eine Nacht muss keiner von beiden gefragt werden.
  • Eine Zeltgebühr gibt es hier nicht zu bezahlen. Für keine Alp an beiden Massiven ist ein Tarif für einen Zeltplatz veröffentlicht, und auch mündlich ist keine Abmachung aufgetaucht. Wer unsere Alpstein-Texte kennt: Übertrag das nicht. Die CHF 7 am Seealpsee und die CHF 15 auf der Fälenalp gelten dort und haben hier keine Entsprechung.9
  • Nicht auf einem der beiden Gipfel, zu keiner Jahreszeit. Nicht auf dem Widderfeld über dem Eigenthal und nicht auf dem Widderfeld Stock.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, auf diesen beiden Bergen also auf dem Obwaldner Boden neben den Gipfeln und auf keinem der Gipfel selbst. Beide Stellen sind beweideter Alpboden mit einer bewirtschafteten Alp in Gehdistanz, also: eine Nacht, kleine Gruppe, kein Feuer, keine Spuren, und weg, wenn ein Senn darum bittet.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Juli 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Zwei Berge tragen diesen Namen, und ihre Regeln haben nichts miteinander zu tun. Drei Dinge sind in Bewegung: Das Alpgesetz der Alpgenossenschaft Lutersee wird überarbeitet, mit geplanter Verabschiedung im Spätherbst 2026, die Reglementslisten der Gemeinden Kerns, Wolfenschiessen und Alpnach liessen sich nicht auslesen, und wem die Luzerner Parzelle unter dem Gipfel des Widderfeld gehört, steht nicht in öffentlichen Daten. Prüfe vor jeder Tour, auf welches Widderfeld du tatsächlich gehst, prüfe die aktuellen Quellen selbst und halte dich vor Ort an die Anweisungen. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

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Häufige Fragen

Wie viele Berge heissen Widderfeld?
Elf Orte tragen den Namen, und nur zwei davon sind Gipfel. Das Widderfeld in Schwarzenberg LU, 2'075,7 m, am Südwestende des Pilatusgrats, und der Widderfeld Stock in Wolfenschiessen NW, 2'351,3 m, 17 Kilometer entfernt. Ein dritter Punkt 193 m südlich des Widderfeld Stock heisst ebenfalls Widderfeld, 2'255,3 m in Kerns OW, aber das Verzeichnis führt ihn als Lokalname und nicht als Gipfel. Der Rest sind Flurnamen im Berner Oberland, dazu eine Strasse mit Hausnummern auf 517 m in Wolfenschiessen, die kein Berg ist.
Darf man auf dem Widderfeld über dem Eigenthal wildcampen?
Nein. Art. 28 Abs. 5 des Bau- und Zonenreglements von Schwarzenberg lässt Wohnwagen, Zelte und dergleichen im Gebiet hinteres Eigenthal nur auf bewilligten Campingplätzen und Stellplätzen zu, und die verbindlichen Zonendaten des Kantons liefern diesen Perimeter am Gipfelpunkt selbst und nicht bloss in der Talsohle. Der Strafartikel nennt Art. 28 Absatz 2 bis 6 ausdrücklich: Busse bis 20'000 Franken, in leichten Fällen bis 5'000 Franken. Ein Zelt für eine Nacht ist ein leichter Fall, CHF 5'000 ist also die Zahl, mit der du rechnest.
Hilft die Erlaubnis des Grundeigentümers auf dem Widderfeld am Pilatus?
Nein, und darin liegt der Unterschied zu mehreren anderen Orten, die wir beschreiben. Art. 28 ist öffentliches Planungsrecht und kein Eigentumsrecht, kein Eigentümer, Alppächter oder Korporationsvorstand hat also etwas zu erlauben. Fragen ist Anstand und ändert an der Rechtslage nichts. Das einzige zulässige Zelt in diesem Perimeter steht auf einem bewilligten Campingplatz oder Stellplatz, und dort oben gibt es keinen.
Was kostet ein Zelt auf dem Widderfeld Stock?
CHF 150, als Ordnungsbusse vor Ort. Das ist der Tarif, den der Bund für freies Zelten oder Campieren in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet festgelegt hat, in Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung, unter Verweis auf das Jagdgesetz zusammen mit Art. 5 Abs. 1 lit. e der Jagdbanngebietsverordnung. Nimm hier nicht die CHF 20'000: Das ist die Obergrenze des Jagdgesetzes im ordentlichen Verfahren, und dorthin geht ein Fall nur, wenn du das abgekürzte Verfahren ablehnst oder nicht bezahlst.
Erfasst das Verbot auch ein Biwak ohne Zelt?
Im Banngebiet Hutstock ja, auf dem Widderfeld am Pilatus nach dem Wortlaut nicht. Das Verbot des Bundes nennt neben dem Zelten auch das Campieren, und der Hinweis des Kantons Obwalden zum Campieren in Schutzgebieten schreibt Biwakieren ausdrücklich aus, das Schlafen ohne Zelt im Banngebiet ist also erfasst. Das Reglement von Schwarzenberg verbietet das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen, und aufgestellt wird nichts, wenn du dich in einen Schlafsack legst, auch wenn ein Biwaksack mit Gestänge durchaus darunter fallen dürfte. Wir kennzeichnen das als Auslegung und nicht als Text, und das Gelände schliesst diesen Gipfel ohnehin aus: In einem Quadrat von 300 Metern gibt es keine Zelle unter 12 Prozent Neigung.
Gibt es hier eine Gebühr für einen Zeltplatz auf der Alp?
Öffentlich existiert für beide Massive keine. Weder am Widderfeld am Pilatus noch am Grat des Widderfeld Stock veröffentlicht eine Alp einen Tarif für einen Zeltplatz, und auch mündlich ist keine Abmachung aufgetaucht. Die mündlich überlieferten Zahlen, die wir für den Alpstein veröffentlichen, CHF 7 am Seealpsee und CHF 15 auf der Fälenalp, gelten für jene Alpen und lassen sich nicht übertragen. Auf der Obwaldner Seite ist für ein zulässiges Zelt für eine Nacht ohnehin nichts geschuldet, weil Art. 8 eine gesetzliche Erlaubnis ist und keine Zustimmungsregel.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Schweizerisches Ortsnamenverzeichnis und amtliche Geodaten des Bundes, abgefragt am 30. Juli 2026. Eine Abfrage des Namens liefert elf Widderfeld in den Bergen, verteilt auf vier Kantone, dazu eine Strasse mit Hausnummern an Widderfeld 1 bis 32, 6386 Wolfenschiessen, auf rund 517 m, die kein Berg ist. Genau zwei sind als Gipfel klassiert: Widderfeld, Schwarzenberg LU, LV95 2'660'137 / 1'202'409, 2'075,7 m, und Widderfeld Stock, Wolfenschiessen NW, 2'668'195 / 1'187'342, 2'351,3 m, 17,1 km auseinander. Der dritte relevante Punkt, Widderfeld, Kerns OW, 2'668'206 / 1'187'149, 2'255,3 m, ist als Lokalname und nicht als Gipfel geführt; die übrigen Einträge sind Flurnamen in Saxeten, zweimal Lauterbrunnen, Grindelwald, Oberried am Brienzersee, Schwanden bei Brienz und Därstetten. Die Gemeindezuordnung stammt aus den Datensätzen des laufenden Jahres der Gemeindegrenzen des Bundes und nicht aus den historischen, die für diese Punkte durchwegs dieselben Gemeinden liefern. Jede Schutzgebietsabfrage lief mit einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die beim Bund HTTP 400 und beim Kanton eine ausdrückliche Service Exception zurückgab, leere Ergebnisse sind also echte Abwesenheiten und keine stillen Fehlschläge. map.geo.admin.ch.
  2. Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Schwarzenberg, beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 6. Juli 2022, genehmigt mit Regierungsratsentscheid Nr. 1102, in Kraft seit dem 31. Oktober 2023. Art. 28 Abs. 5, Landschaftsschutzzone I: "Im Gebiet 'hinteres Eigenthal' ist das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen nur auf bewilligten Campingplätzen / Stellplätzen erlaubt." Art. 53 Abs. 2: "Wer die Vorschriften in den Art. 28 Absatz 2 bis 6, Artikel 29 Absatz 4, Artikel 30 Absatz 5 und Artikel 32, dieses Bau- und Zonenreglements verletzt, wird gemäss § 53 Abs. 2b NLG mit Busse bis zu 20'000 Franken, in leichten Fällen bis zu 5'000 Franken bestraft." Absatz 5 ist damit ausdrücklich genannt, und die Zahlen stammen aus § 53 Abs. 2 lit. b des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes SRL 709a, womit diese CHF 20'000 eine echte Luzerner Obergrenze sind. Der Geltungsbereich wurde gegen den verbindlichen Vektordatensatz der kantonalen Nutzungsplanung geprüft, der am Gipfelpunkt ein Polygon der Landschaftsschutzzone I mit BZR-Artikel 28, der Bemerkung "HINTERES EIGENTHAL", dem Rechtsstand in Kraft, dem Gültigkeitsdatum 31. Oktober 2023 und Regierungsratsentscheid Nr. 1102 liefert; es ist das einzige Polygon der Gemeinde mit dieser Bemerkung. Eine strikte Punkt-in-Polygon-Abfrage über seine 260 Stützpunkte legt den Gipfel hinein und Boden 20 m östlich hinaus. Die Grundnutzung darunter ist Landwirtschaftszone, BZR Art. 18. Art. 27 Abs. 2 verbietet Wohnwagen und Zelte zusätzlich in Naturschutzzonen, aber keine solche Zone reicht an diesen Gipfel. schwarzenberg.ch.
  3. Historische Kontinuität und die kantonale Ebene, geprüft und leer. SRL 714, Verordnung zum Schutze des Eigentals vom 12. Oktober 1967, § 14 Campieren, trug dieselbe Beschränkung auf bewilligte Campingplätze und wurde am 14. Mai 2024 aufgehoben, rückwirkend auf den 30. Oktober 2023, den Tag vor dem Inkrafttreten des kommunalen Reglements; das Verbot läuft damit seit 1967 ohne Lücke. SRL 716, Verordnung über den Pflanzenschutz im Pilatusgebiet vom 24. August 1953, ist weiterhin in Kraft und nutzt den Gipfel des Widderfeld in § 1 als Grenzpunkt, aber § 2 Abs. 1 verbietet nur das Pflücken von Blumen und das Ausgraben oder Ausreissen von Pflanzen, und die Busse von 2'000 Franken in § 6 hängt allein an diesem Absatz: eine benannte kantonale Verordnung, die diesen Punkt abdeckt und zum Campieren nichts sagt. Der Kanton Luzern selbst hat kein Wildcamping- oder Biwakverbot. Die konsolidierten Texte des Übertretungsstrafgesetzes, des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes, des kantonalen Jagdgesetzes samt Verordnung und des kantonalen Waldgesetzes enthalten überhaupt keine Campierbestimmung; das Planungs- und Baugesetz verlangt in § 174 eine Bewilligung erst für eine Campiernutzung von mehr als 30 Tagen, was eine einzelne Nacht nicht ist; die Moorschutzverordnung verbietet Wohnwagen und Zelte zwar, aber kein Perimeter davon liegt in der Nähe dieses Gipfels, die nächste Moorlandschaft ist 1'476 m südwestlich. Das Wort Biwak kommt in keinem dieser Erlasse vor. Schwarzenberg veröffentlicht weder ein Polizeireglement noch ein eigenes Campierreglement, und weder auf der Bundes- noch auf der Kantonsebene berührt eine Wildruhezone den Gipfel. srl.lu.ch.
  4. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31), Art. 5 Abs. 1 lit. e: Das freie Zelten und Campieren ist verboten, vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze, und die Kantone können Ausnahmen bewilligen. Die Bestimmung enthält keinen Zonenvorbehalt, was hier ohnehin offenbleiben kann, weil der Hutstock als Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen eingetragen ist. Das Bundesinventar liefert am Gipfel des Widderfeld Stock Objekt Nr. 11, Hutstock, 3'502,9 ha, und die Wildtierschutzebene des Bundes trägt die Regelung am Objekt selbst: rechtsverbindlich, 1. Januar bis 31. Dezember, mit dem Vermerk "freies Zelten und Campieren ist verboten". Die Punkt-in-Polygon-Abfrage gegen die Geometrie des Banngebiets mit 3'034 Stützpunkten legt den Gipfel 1,0 m hinein und den Punkt in Kerns 186,6 m hinaus; du verlässt das Gebiet, indem du nach Süden oder Westen vom Gipfel steigst, und das gilt nur an dieser Stelle, weil das Banngebiet weiter südlich grosse Teile von Kerns abdeckt. Die Sanktion ist die Ordnungsbusse von CHF 150 in Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11), die auf Art. 18 Abs. 1 lit. e und Abs. 3 des Jagdgesetzes zusammen mit VEJ Art. 5 Abs. 1 lit. e verweist; die CHF 20'000 im Jagdgesetz sind die Obergrenze im ordentlichen Verfahren und nicht das, was einen Camper trifft. Die Fedlex-Seite zur VEJ liefert Abrufen nur eine JavaScript-Hülle, die Buchstabenbezeichnung stützt sich daher auf unsere eigene Prüfung der konsolidierten Bundestexte vom 30. Juli 2026, bestätigt durch das oben zitierte Attribut der Bundesgeodaten und durch den kantonalen Hinweis in Quelle 7. fedlex.admin.ch.
  5. Nidwaldner Pflanzenschutzgebiet Nr. 2, "Widderfeld und Bockialp und anschliessender Südhang von Oberarni", datiert 20. Februar 2001, geliefert vom kantonalen Kartendienst am Gipfel des Widderfeld Stock. Verordnung über den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen, NG 331.13, § 5 Abs. 1, in Kraft seit dem 1. Januar 2026: "In den Pflanzenschutzgebieten ist jedes Pflücken, Ausgraben, Ausreissen, Beschädigen und Überdecken von einheimischen wildwachsenden Pflanzen und Pilzen verboten." Die Strafe steht in Art. 46 des kantonalen Naturschutzgesetzes NG 331.1, Busse ohne im Artikel genannte Obergrenze. Die Verordnung nennt keine Zelte, und wir haben keinen Fall gefunden, in dem "Überdecken" auf einen Camper angewendet worden wäre, die Lesart ist also gekennzeichnet und nicht behauptet. Der Kanton Nidwalden hat kein allgemeines Wildcamping- oder Biwakverbot: Das Polizeigesetz, das kantonale Übertretungsstrafrecht, das kantonale Jagdgesetz, die Verordnung über die Wildruhegebiete und beide Naturschutzerlasse wurden in ihren konsolidierten Fassungen durchsucht und liefern nichts zu Campieren, Zelten, Biwakieren, Übernachten oder Lagern, und das Planungs- und Baugesetz definiert einen Campingplatz als Land, das regelmässig und für länger als einen Monat zur Verfügung gestellt wird, was ein einzelnes privates Zelt nicht ist. gesetze.nw.ch.
  6. Gesetz über das Campieren des Kantons Obwalden, GDB 971.4, in Kraft seit dem 1. März 2015 und nicht aufgehoben. Art. 6 ist die allgemeine Regel, dass Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze nicht gestattet ist, Art. 8 Abs. 1 ist die ausdrückliche Ausnahme für eine Nacht, die im Text zitiert wird, Art. 8 Abs. 2 hält fest, dass das einmalige Übernachten auf eigenes Risiko erfolgt, und Art. 11 stellt Campieren ohne Bewilligung unter Busse. Die Bedingung in Art. 8 Abs. 1, dass keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden dürfen, gehört zur Bestimmung und wird hier vollständig zitiert, weil daran alles hängt und weil sie beim Zitieren regelmässig wegfällt. Es ist dieselbe Bestimmung, auf der Matthorn und Hochstollen bei uns ein Verdikt legal tragen. An beiden in diesem Artikel genannten Obwaldner Stellen ist jede Ebene des Bundes und des Kantons leer bis auf eine kommunale Gefahrenzone und, auf der Pilatusseite, das BLN-Objekt Pilatus Nr. 1605, das Behörden bindet und keine Camper; eine Positivkontrolle innerhalb der Moorlandschaft Glaubenberg lieferte diesen Perimeter korrekt zurück, die leeren Resultate sind also echt. gdb.ow.ch.
  7. Amt für Wald und Landschaft des Kantons Obwalden, Mitteilung vom 1. Juni 2025: Eine einmalige Übernachtung ausserhalb bewilligter Campingplätze ist im Kanton grundsätzlich erlaubt, aber "In Schutzgebieten jedoch gilt ein absolutes Campierverbot. Hier sind das Campieren, Biwakieren sowie das Abstellen von Wohnmobilen ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot betrifft folgende Gebiete: Moorlandschaft Glaubenberg, Jagdbanngebiete (z.B. Huetstock, Gemeinde Kerns)", mit Busse bei Verstössen und gut sichtbaren Schildern in den betroffenen Gebieten. Diese Mitteilung klärt die Frage des Biwaks ohne Zelt im Banngebiet, und sie ist die eigene Einordnung des Kantons, wonach das Verbot im Schutzgebiet die Ausnahme zu seiner Erlaubnis nach Art. 8 ist. Die Kantonspolizei Obwalden nennt am 10. Juli 2024 gesondert das Mittaggüpfi in der Gemeinde Alpnach sowie den Seewensee und den Rickhubel in der Gemeinde Sarnen als Orte mit Campierverbot; das Mittaggüpfi liegt 3,2 km westnordwestlich des Gipfels Widderfeld und 2,9 km von der Obwaldner Stelle, und der Perimeter der Moorlandschaft Glaubenberg hinter diesem Verbot beginnt 1,2 km südwestlich davon. Die Kontroll- und Bussenwellen von 2023 und 2025 in Obwalden fanden auf jenem Glaubenberg-Grat statt und nicht an einem der beiden Widderfeld, und im Kanton Nidwalden liess sich zwischen 2019 und 2026 keine Busse wegen Wildcampens finden. ow.ch.
  8. Gelände und Stellen, 30. Juli 2026, aus dem Höhenmodell des Bundes auf einem 10-m-Raster mit zentraler Differenz für die Neigung. Widderfeld LU: 20 m östlich des Gipfels liegt der Boden auf 1'935,7 m, ein Abfall von 140 m, und das gilt für die ganze Ostseite; alles andere im Umkreis von rund 150 m liegt bei 25 bis 45 Prozent, und in einem Quadrat von 300 m gibt es keine Zelle unter 12 Prozent; ein markierter Weg führt 9 m am Gipfel vorbei, ohne eingetragene Sperrung, und die nächsten Gebäude stehen 501 m entfernt. Der flachste reale Boden innerhalb von 300 m ist E 2'659'897 / N 1'202'279, rund 2'016 m, 8,1 Prozent, 273 m westsüdwestlich, in Alpnach OW und laut Punkt-in-Polygon-Abfrage ausserhalb des Perimeters hinteres Eigenthal. Widderfeld Stock: Alles im Umkreis von 150 m um die Kuppe ist steiler als 45 Prozent, die Nordflanke fällt 138 m auf 100 m ab, und der sanftere Ostgrat mit 12 bis 25 Prozent beginnt 250 bis 300 m östlich, also tiefer im Banngebiet; ein markierter Weg führt 3 m am Gipfel vorbei. Die empfohlene Terrasse ist E 2'668'126 / N 1'187'319, 2'343,8 m, 5,2 Prozent, in Kerns OW, ausserhalb des Banngebiets, 302 m vom Alpgebäude auf E 2'668'296 / N 1'187'069, rund 2'259 m, das die Gebäudeebene des Bundes bestätigt; drei flachere Bänke 95 bis 122 m ostsüdöstlich des Punkts in Kerns liegen 50 bis 66 m von diesem Gebäude entfernt und werden deshalb nicht empfohlen. Beide Gipfel liegen weit über der Waldgrenze, und die nächste rechtsverbindliche Wildruhezone, 1'321 m nordnordwestlich, gilt vom 1. Dezember bis 30. April und ist für eine Sommernacht ohne Belang. Auf sechs Wanderportalen liess sich für den Widderfeld Stock kein einziger Biwak- oder Wildcamping-Bericht finden. api3.geo.admin.ch.
  9. Befund vor Ort und was sich nicht klären liess. Die Alpkäserei Lütholdsmatt / Tumli, Thomas Albert, Brünigstrasse 59, 6053 Alpnachstad, 079 630 03 77, bewirtschaftet die Alp von rund 1'200 bis 2'000 m unterhalb des Widderfeld am Pilatus, 542 m vom Gipfel, und ihre veröffentlichte Antwort zu Übernachtungsmöglichkeiten lautet nein. Die Korporation und Alpgenossenschaft Kerns, Sarnerstrasse 1, 6064 Kerns, 041 666 31 00, ist das Grundeigentümerbüro auf der Obwaldner Seite des Widderfeld Stock und veröffentlicht keine Campierregel; die Alp selbst bewirtschaftet die Alpgenossenschaft Lutersee, eine der acht Nidwaldner Gemeinalpen, deren spezielles Alpgesetz gerade überarbeitet wird, mit geplanter Verabschiedung im Spätherbst 2026, was danach eine erneute Prüfung wert ist. Für keine Alp an beiden Massiven ist ein Tarif für einen Zeltplatz veröffentlicht, und mündlich ist auch keiner aufgetaucht, die Abmachungen, die wir für den Alpstein veröffentlichen, lassen sich hier also nicht übertragen; die publizierten Zentralschweizer Alp- und Schlaflagerpreise von CHF 30 bis 35 pro Erwachsenem mit Frühstück sind Bettpreise und keine Zeltgebühren. Offene Lücken, benannt statt überdeckt: Wem die Luzerner Parzelle 819 unter dem Gipfel gehört, liess sich nicht ermitteln, weil Luzern das Grundbuch nicht als offene Daten veröffentlicht und die Auszugsschnittstellen den Zugriff verweigern; die Pächter der Alp Widderfeld und der Alp Gruobi sind nirgends veröffentlicht, und die Nummer der Korporation Kerns ist der Weg zu beiden; und die Reglementslisten der Gemeinden Kerns, Wolfenschiessen und Alpnach werden in JavaScript aufgebaut, "keine kommunale Campierregel" ist dort also aus unseren früheren Kantonsaudits übernommen und nicht am Tag selbst neu geprüft. korporation-kerns.ch.

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