Wildcampen auf dem Teysachaux
Eine Nacht auf dem Teysachaux ist erlaubt, solange du auf der Semsalser Seite bleibst. In Semsales greift nichts nach einem Zelt. Châtel-Saint-Denis beginnt 2,7 Meter südlich des Gipfelkreuzes und lässt Zelte nur in seiner vier Kilometer entfernten Campingzone zu.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Ein Gipfel mit einer Linie darüber, und wo du dich hinlegen kannst
Der Teysachaux ist ein Graskegel von 1'909 Metern auf dem Grat östlich des Moléson, oberhalb von Les Paccots und Semsales in den Freiburger Voralpen. Oben steht ein Kreuz, und zwei Meter daneben führt ein markierter Weg vorbei. Es ist ein Gipfel, den man geht, deutlich über den letzten Bäumen, und südlich darunter breiten sich die Alpweiden Belle Chaux und Vieille Chaux aus.1
Was diesen Artikel entscheidet, ist eine Grenze, und sie läuft über die Kuppe. Der Verzeichnispunkt liegt in Semsales. Châtel-Saint-Denis beginnt 2,7 Meter südlich davon, 3,5 m südwestlich, 4,3 m südöstlich, 4,9 m westlich und 9,2 m nordwestlich. Nach Norden bleibt es zwei Kilometer Semsales. Haut-Intyamon, eine dritte Gemeinde, kommt auf 355 Meter östlich heran. Anders gesagt: Der Gipfel liegt auf der Linie, und ein Zelt auf der Kuppe stünde in zwei Gemeinden, die diese Frage verschieden beantworten.6
Der Gipfel ist zudem kein grosser Schlafplatz. Im 10-Meter-Raster steht die Kuppe mit 11,2 Grad. Ein gröberes 25-Meter-Raster glättet sie auf 7,3, und das ist ein Auflösungsartefakt und keine Terrasse. Es gehört genannt, weil genau diese Zahl einem ein schneller Scan hinlegt. Wasser gibt es im Umkreis von 647 Metern auch keines.6
Der Boden, der funktioniert, ist die Terrasse nordöstlich darunter. Auf 2'566'270 / 1'153'900, 1'692,6 Meter, fällt die Neigung auf 1,4 Grad, und der Grund, diesen Fleck und nicht einen näheren zu nehmen, ist der Abstand: 186,8 Meter Semsales in jede Richtung, 188 Meter abseits des Wegs und 586 Meter vom nächsten Wasser. Im Umkreis von 280 Metern um den Gipfel ist das der einzige Semsalser Boden unter 15 Grad. Alles Sanftere und Nähere gehört Châtel-Saint-Denis.6
Eine Stelle auf der Karte betritt man besser nicht. Der Creux de l'Ours ist eine 1,6 Kilometer lange Runse, die nach Nordwesten vom Grat wegschneidet, und ihr Kopf berührt den Gipfelpunkt auf neun Meter. Das ist eine Falllinie und keine Mulde zum Unterstellen.1
Die Semsalser Seite: der einzige Campierartikel, und er handelt von Wohnwagen
Semsales publiziert 28 Erlasse und hat überhaupt kein Polizeireglement, auch kein Gemeindepolizeikorps. Die einzige Campierbestimmung der ganzen Sammlung steht im Urbanismusreglement, und an diesem Satz hängt das Urteil.3
"L'utilisation pour l'habitation de roulottes, caravanes et autres logements mobiles est interdite sur tout le territoire communal."Règlement communal d'urbanisme et police des constructions, Gemeinde Semsales, Art. 31 "Autres prescriptions", Bst. c "Camping". Auf Deutsch: Die Nutzung von Wohnwagen, Wohnmobilen und anderen mobilen Unterkünften zum Wohnen ist auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten.
Lies das Subjekt und das Verb, beide zählen. Das Subjekt ist eine Gattung fahrbarer und mobiler Unterkünfte, und Zelte werden im Semsalser Reglement nirgends genannt. Das Verb ist "utilisation pour l'habitation", Nutzung zum Wohnen, also irgendwo leben und nicht eine Nacht schlafen. Ein kleines Zelt, das in der Dämmerung aufgeht und im Morgengrauen wieder weg ist, ist weder das eine noch das andere. Der Artikel greift nicht, und ein anderer Semsalser Erlass tut es auch nicht.3
Diesen Text musste man als Bild lesen, um ihn überhaupt zu lesen, und das gehört gesagt, weil genau so eine solche Prüfung schiefgeht. Das geltende Reglement ist als Scan publiziert, mit einer Textebene von dreissig Zeichen, eine automatische Suche in der Datei findet also nichts und meldet die Gemeinde als stumm. Sie ist nicht stumm, sie sagt bloss etwas über Wohnwagen.3
Eine Aktualitätsnotiz, die nichts ändert: Semsales hat am 22. Juli 2024 eine vollständig revidierte Ortsplanung beschlossen, sie liegt beim Kanton zur Genehmigung und ist nicht in Kraft. Ihr Artikel 43 wiederholt den Wohnwagen-Wortlaut Wort für Wort, eine Genehmigung würde diese Antwort also nicht verschieben.3
Über Semsales kommt ebenfalls nichts. Freiburg kennt kein kantonales Campierverbot: Acht kantonale Erlasse wurden mit laufenden Artikelkontrollen gelesen und zählen bei jedem Campierbegriff null, und die Ordnungsbussenverordnung enthält gar keinen Campiertarif. Auch die Bundesebenen sind am Gipfel leer, und diese Null ist etwas wert, weil ein ungültiger Layername einen Fehler zurückgibt statt einer leeren Liste. Die Wildruhezonen verdienen eine eigene Zeile: hier keine, und derselbe Layer liefert am Cousimbert sehr wohl die Zone La Berra, er führt Freiburg also und hat auf diesem Grat einfach nichts.12
Drei Meter südlich: eine Regel, die das Zelt nennt
Châtel-Saint-Denis ist die andere Hälfte dieses Gipfels, und seine Antwort ist die umgekehrte. Sein Urbanismusreglement, gestempelt auf den 4. Juni 2019 und vom kantonalen Register als in Kraft geführt, definiert eine Campingzone und schreibt dann einen Satz über den ganzen Rest der Gemeinde.4
"L'implantation de tentes et de caravanes est possible uniquement dans la zone de camping."Règlement communal d'urbanisme, Gemeinde Châtel-Saint-Denis, Art. 18 "Zone camping (CA)", Ziff. 2 "Prescriptions". Auf Deutsch: Zelte und Wohnwagen dürfen nur in der Campingzone aufgestellt werden.
Er nennt Zelte, und er ist ausschliesslich. Der Satz steht im Artikel, der die Campingzone definiert, aber sein Wortlaut ist eine Standortregel für die ganze Gemeinde: Zelte gehören nur dorthin. Die fragliche Zone ist ein gewerblicher Campingplatz an der Route des Paccots, rund vier Kilometer vom Gipfel, und er heisst Camping Le Bivouac, was je nach Standort komisch oder wenig hilfreich ist.4
Was es wirklich kosten würde, ist weniger, als die Zahl suggeriert. Artikel 58 desselben Reglements leitet Übertretungen an Artikel 173 des kantonalen Baugesetzes weiter, der eine Busse bis 50'000 Franken vorsieht. Lies das nicht als Campertarif. Es ist die Obergrenze einer Baustrafnorm gegen Schwarzbauten, und einen Ordnungsbussentarif dafür gibt es nirgends: Die kantonale Ordnungsbussenverordnung zählt bei jedem Campierbegriff null, und keine der beiden Gemeinden publiziert eine eigene Liste. Das realistische Ergebnis eines Zelts auf der Châtel-Seite ist die Aufforderung, es abzubrechen. Châtel-Saint-Denis hat eine Gemeindepolizei, 021 948 22 17; Semsales nicht.4
Und genau deshalb ist der Schlafplatz die Terrasse und nicht der Gipfel. Niemand, der auf dieser Kuppe steht, kann sagen, in welcher Gemeinde er ist, denn die Linie existiert auf der Karte und nirgends im Gelände. Zweihundert Meter Abstand lösen ein Problem, das drei Meter nicht lösen.6
Wie du es richtig machst, und was sich 2027 ändert
Auf der Semsalser Seite knüpft nichts die Nacht an eine Bedingung, es gibt also niemanden zu fragen und keine Gebühr zu zahlen. Zwei Dinge lohnen sich trotzdem vorher zu wissen.
Das erste: Der Kanton hat sich diesen Grat 2026 angeschaut und wird es wieder tun. Freiburg hat am 24. Juni 2026 eine neue Verordnung über Wildruhezonen beschlossen, und ab dem 1. Juli 2027 sagt deren Artikel 3 klar, dass in diesen Zonen "das Campieren, das Biwakieren und das Feuermachen verboten" ist. Keiner ihrer dreizehn Perimeter reicht an den Teysachaux. Pro Natura hat öffentlich bedauert, dass La Tremetta ausgelassen wurde, 610 Meter von diesem Gipfel entfernt, und es einen der wichtigsten Birkhuhn-Brutplätze des Kantons genannt. Dieser Boden wurde also geprüft und weggelassen, und so ein Entscheid kann wieder aufgenommen werden. Schau nach dem 1. Juli 2027 nochmals in diesen Artikel.5
Das zweite ist das Birkhuhn selbst, der Grund für jene Debatte. Genau so ein offener Grat ist ihr Balz- und Brutgelände, sie sind in Morgen- und Abenddämmerung am empfindlichsten, und Morgen- und Abenddämmerung ist genau die Zeit, in der ein Biwak am Boden steht. Spät aufstellen, früh abbrechen, auf der Terrasse bleiben und im Halbdunkel nicht über den Grat streifen.5
Zum Eigentum eine ehrliche Lücke. Semsales verpachtet seine Alpen in publizierten Sechsjahresverträgen, und die Pachtbedingungen vom 16. Dezember 2019 verbieten die Weiterverpachtung und behalten die Hütten der Gemeinde vor, aber für keine Alp auf diesem Grat liess sich ein Pächter benennen, dieser Artikel nennt deshalb keinen. Wenn du irgendwo liest, diese Alpen gehörten Bellechasse: Das ist eine Erfindung von Suchmaschinen und hält den Dokumenten der Gemeinde nicht stand.7
Leute, die die ganze Saison wirklich dort oben sind
Buvette d'Incrota · 076 608 75 10
Buvette Le Vuipay · 021 948 04 32
Wildhüter, Kreis 15, José Genoud · 079 397 96 87
Keiner von ihnen muss dir etwas erlauben, weil auf Semsalser Boden nichts eine Erlaubnis verlangt. Sie sind die Leute, die den Grat kennen, das Vieh darauf und das Wetter, das über den Moléson kommt.
Auf diesem Berg steht keine Verbotstafel, und auf keinem Zustieg wurde eine gefunden. Was die Gemeinde stattdessen baut, sind selbstschliessende Tore durch die Alpzäune, was dir sagt, dass es hier ums Drinbehalten des Viehs geht und nicht ums Draussenhalten von Leuten. Als Farbe und nicht als Rechtsquelle: Die Sektion Moléson des Schweizer Alpen-Clubs führte am 22. und 23. August 2025 ein ausgeschriebenes Klubbiwak auf dem Teysachaux durch, übernachtet wurde auf Tremetta auf Semsalser Boden, ohne dass in der Ausschreibung eine Erlaubnis oder eine Gebühr erwähnt worden wäre.7
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Die eine Seite dieses Gipfels schenkt dir die Nacht, der Rest liegt also bei dir. Auf einem Grat, auf dem das Birkhuhn brütet und die Gemeindegrenze drei Meter breit ist, sind spurlos bleiben und auf der richtigen Kartenseite bleiben dieselbe Disziplin.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand September 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.
Legal beschreibt hier den Gipfelpunkt und den Semsalser Boden nördlich und östlich davon, wo eine auf vier Ebenen geprüfte Abwesenheit gilt. Es beschreibt nicht die südliche und westliche Hälfte der Kuppe, die zu Châtel-Saint-Denis gehört, wo ein Reglement Zelte nennt und sie auf die Campingzone beschränkt. Die Grenze wurde am aktuellen Bundesgrenzdatensatz gemessen, dessen Lagegenauigkeit swisstopo mit einem halben Meter angibt.
Die 50'000 Franken in der Châtel-Kette sind die Obergrenze einer Baustrafnorm und kein Campertarif, und einen Ordnungsbussentarif fürs Campieren gibt es weder in einer der beiden Gemeinden noch in der kantonalen Verordnung.
Die neue kantonale Verordnung über Wildruhezonen tritt am 1. Juli 2027 in Kraft und verbietet in ihren Perimetern das Campieren und Biwakieren. Heute reicht keiner davon an diesen Gipfel. Halte dich an Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Darf man auf dem Teysachaux legal wildcampen?
Wo genau verläuft die Gemeindegrenze?
Was passiert, wenn ich auf der Seite von Châtel-Saint-Denis zelte?
Ist der Gipfel selbst ein guter Schlafplatz?
Ändert sich in den nächsten Jahren etwas?
Quellen
- Amtliche Bundesgeodaten und das nationale Höhenmodell, abgefragt am 9. September 2026 auf dem Gipfel des Teysachaux, WGS84 46.534054 N / 6.996342 E, LV95 2'566'068 / 1'153'736, 1'909,0 m, Gemeinde Semsales FR aus Datensätzen des laufenden Jahres von swissBOUNDARIES3D. Die Layer für Jagdbanngebiete, BLN, Nationalpärke, Auen, Flach- und Hochmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Vogelreservate, Ramsar, Smaragd und Waldreservate liefern am Punkt durchwegs ein leeres Resultat, bei einer Kontrolle über einen ungültigen Layer, die HTTP 400 zurückgibt, und einer Gegenprobe auf 2'626'000 / 1'154'500, die das Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental liefert. Der Wildruhezonen-Layer liefert am Gipfel und im Umkreis von 3 km nichts, und diese Null trägt ihre eigene Gegenprobe: Derselbe Layer liefert am Cousimbert, 2'580'655 / 1'171'224, die Zone "La Berra (Nr. 1.1)", Kanton FR, Schutzzeit 01.12. bis 30.06., er führt Freiburg also. Nächste benannte Objekte: der Gipfel selbst, die Runse Creux de l'Ours, Teysachaux Dessus, Belle Chaux und Vieille Chaux. map.geo.admin.ch. ↩
- Kanton Freiburg, acht kantonale Erlasse gelesen und mit je einer laufenden Artikelkontrolle nach Campierbegriffen durchsucht: SGF 140.1, die Ordnungsbussenverordnung SGF 33.11, das Jagdgesetz SGF 922.1, das Natur- und Landschaftsschutzgesetz SGF 721.0.1 und sein Reglement SGF 721.0.11, das Waldgesetz SGF 921.1, das Wassergesetz SGF 812.1 und sein Reglement SGF 812.11. Null Campierbegriffe in allen acht, und insbesondere enthält die Ordnungsbussenverordnung keinen Campiertarif, bei einer Kontrolle von 972 Treffern auf "Art.". Jeder Erlass lieferte eine eigene Prüfsumme und eine plausible Artikelzahl, es sind also echte Texte und keine wiederholte Hüllenseite. Eine Falle gehört festgehalten: Eine naive Wortgrenzensuche nach "tente" trifft im Französischen das Verb "tenter" und das Ende von "compétente", jeder solche Treffer wurde im Kontext gelesen. bdlf.fr.ch. ↩
- Gemeinde Semsales. Die Gemeinde publiziert 28 Erlasse und hat überhaupt kein Polizeireglement, auch kein Gemeindepolizeikorps. Die einzige Campierbestimmung der ganzen Sammlung steht im Règlement communal d'urbanisme et police des constructions, Art. 31 "Autres prescriptions", Bst. c "Camping": "L'utilisation pour l'habitation de roulottes, caravanes et autres logements mobiles est interdite sur tout le territoire communal." Zelte werden im Reglement nirgends genannt, und das operative Verb ist die Nutzung zum Wohnen. Dieser Text wurde am gerenderten Seitenbild verifiziert, denn die geltende Fassung ist ein Scan mit einer dreissig Zeichen langen Textebene, die jeder automatischen Suche als klare Stille erscheint. Art. 32 "Contraventions" verweist auf Art. 199 des Baugesetzes von 1983, dessen Strafnorm heute Art. 173 des geltenden LATeC, SGF 710.1, ist. Aktualität: Semsales hat am 22. Juli 2024 eine vollständig revidierte Ortsplanung beschlossen, sie liegt beim Kanton und ist nicht in Kraft, und ihr Art. 43 wiederholt denselben Wohnwagen-Wortlaut Wort für Wort. Die östliche Nachbargemeinde Haut-Intyamon hat ein Urbanismusreglement mit null Treffern auf camping, camper, campement, bivouac, tente, caravane, roulotte oder mobilhome, bei Kontrollen von 153 "art." und 73 "zone". semsales.ch. ↩
- Gemeinde Châtel-Saint-Denis, Règlement communal d'urbanisme, Ortsplanung, Änderungen nach den Genehmigungsauflagen vom 28. Juni 2018, jede Seitenfusszeile gestempelt auf den 04.06.2019, vom Freiburger Katasterregister als in Kraft geführt. Art. 18 "Zone camping (CA)", Ziff. 1: "Cette zone est réservée aux tentes et caravanes mobiles, aux caravanes fixes et aux mobilhomes ainsi qu'aux bâtiments, installations et équipements d'accompagnement nécessaires à l'exploitation du camping"; Ziff. 2 "Prescriptions": "L'implantation de tentes et de caravanes est possible uniquement dans la zone de camping." Verifiziert am gerenderten Seitenbild mit 300 dpi, Seite 25, weil die eingebettete Textebene dieses PDF beschädigt ist und nicht zitiert werden darf. Die Campingzone ist der gewerbliche Platz Camping Le Bivouac, Route des Paccots 21, 1618 Châtel-St-Denis, rund 4 km vom Gipfel. Sanktion: Art. 58 "Dispositions pénales" verweist auf Art. 173 LATeC, SGF 710.1, dessen Abs. 1 Bst. b eine Busse bis 50'000 Franken für Verstösse gegen die im Gesetz oder in den Reglementen festgelegten Bauvorschriften vorsieht, Abs. 2 hebt die Obergrenze in schweren Fällen an. Das ist eine Baustrafobergrenze und kein Campertarif: Die kantonale Ordnungsbussenverordnung kennt keinen Campiereintrag, und keine der beiden Gemeinden publiziert eine eigene Bussenliste. Gemeindepolizei Châtel-St-Denis, 021 948 22 17. chatel-st-denis.ch. ↩
- Ordonnance sur les zones de tranquillité de la faune sauvage (OZdT), SGF 922.31, beschlossen am 24. Juni 2026, in Kraft ab 1. Juli 2027. Art. 3 Abs. 1 Bst. c: "il est interdit de camper, de bivouaquer et de faire du feu" innerhalb einer Wildruhezone. Die dreizehn im Anhang bezeichneten Perimeter wurden gelesen, und keiner reicht an den Teysachaux. Pro Natura Freiburg hat öffentlich bedauert, dass La Tremetta, rund 610 m von diesem Gipfel entfernt, ausgelassen wurde, und es als einen der wichtigsten Birkhuhn-Brutplätze des Kantons bezeichnet. Praktisch gelesen heisst das: Der Kanton hat diesen Boden 2026 geprüft und nicht ausgeschieden, und dieser Entscheid kann wieder aufgenommen werden; dieser Artikel gehört nach dem 1. Juli 2027 nachgeprüft. bdlf.fr.ch, pronatura-fr.ch. ↩
- Grenz- und Geländescan, 9. September 2026. Gemeindezugehörigkeit durch exakte Punkt-zu-Polygon-Prüfung am Bundesgrenzdatensatz des laufenden Jahres: Der Gipfel ist Semsales, und Châtel-Saint-Denis beginnt 2,7 m in Richtung 186, 3,5 m nach Südwesten, 4,3 m nach Südosten, 4,9 m nach Westen und 9,2 m nach Nordwesten, während es nach Norden 2 km Semsales bleibt. Haut-Intyamon liegt 355 m östlich und Gruyères 1'703 m; Ringabfragen auf 100 m und 300 m liefern nur Semsales und Châtel-Saint-Denis, und keine Waadtländer Gemeinde liegt innerhalb von 5 km. Hangneigung aus dem nationalen Höhenmodell: Die Gipfelkuppe steht im 10-Meter-Raster mit 11,2 Grad, ein 25-Meter-Raster glättet sie auf 7,3 Grad, was ein Auflösungsartefakt ist. Bester Schlafplatz 2'566'270 / 1'153'900, 1'692,6 m, 1,4 Grad, in Semsales mit 186,8 m Abstand zur nächsten anderen Gemeinde, 188 m abseits des markierten Wegs und 586 m vom nächsten Wasser; im Umkreis von 280 m um den Gipfel ist das der einzige Semsalser Boden unter 15 Grad, alles Sanftere und Nähere fällt nach Châtel-Saint-Denis. Kein Wasser im Umkreis von 647 m um den Gipfel, und zwei Meter neben dem Kreuz führt ein markierter Weg vorbei. Der Katasterauszug für die Gipfelparzelle liefert eine Geometrieprüfung von 7 Flächen und keinen Punkt- oder Linienbeschränkungen, und die einzige, die den Punkt deckt, ist eine Grundwasserschutzzone S3, die weiteste und mildeste Klasse, deren Rand 4,7 m entfernt liegt; die nächste S1-Zone ist 961 m weg und die nächste S2 598 m, und am Gipfel wie an jedem Kandidatenplatz gibt es keine Naturschutzzone. map.geo.admin.ch, map.geo.fr.ch. ↩
- Eigentum und Bodenwissen, samt dem, was sich nicht feststellen liess. Semsales verpachtet seine Alpen in publizierten Sechsjahresverträgen, "Conditions de location des alpages", genehmigt am 16. Dezember 2019, deren Art. 4 die Weiterverpachtung verbietet und deren Art. 24 die Hütten der Gemeinde vorbehält. Für keine Alp auf diesem Grat liess sich ein Pächter benennen, und hier wird auch keiner erfunden; eine im Netz kursierende Behauptung, diese Alpen gehörten der Anstalt Bellechasse, taucht in keinem Gemeindedokument auf und gilt als unbelegt. Auf dem Gipfel und auf keinem Zustieg wurde eine Verbotstafel gefunden, und was die Gemeinde auf diesem Boden baut, sind selbstschliessende Tore durch die Alpzäune. Leute, die die Saison über auf dem Grat sind, publizierte Kontakte: Buvette d'Incrota 076 608 75 10, Buvette Le Vuipay 021 948 04 32, und der kantonale Wildhüter für Kreis 15, José Genoud, 079 397 96 87. Als Farbe und nicht als Rechtsquelle: Die Sektion Moléson des Schweizer Alpen-Clubs schrieb für den 22. und 23. August 2025 ein Klubbiwak "Bivouac et lever de Soleil à Teysachaux" aus, übernachtet wurde auf Tremetta auf Semsalser Boden, ohne dass in der Ausschreibung eine Erlaubnis oder eine Gebühr erwähnt worden wäre. semsales.ch, lespaccots.ch. ↩