Stand: 7. August 2026

Wildcampen auf der Tanatzhöhi

Ob du auf der Tanatzhöhi eine Nacht draussen verbringen darfst, hängt davon ab, auf wessen Boden du liegst. Das Verbot über Splügen gilt nur auf öffentlichem Grund, und ob die Alp unter dem Gipfel dazu zählt, sagt dir die Gemeinde. Hier steht, wen du anrufst.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Die Gemeinde veröffentlicht das eine Gesetz und untersteht dem anderen

Wildcampen auf der Tanatzhöhi hängt an einer Frage, die nach Aktenkunde klingt und alles entscheidet: Welches Baugesetz gilt über Splügen eigentlich? Wer das falsch beantwortet, liest die Website der Gemeinde und kommt mit dem Gegenteil der richtigen Antwort heraus.

Auf der Gesetze-Seite der Gemeinde Rheinwald steht genau ein Dokument mit dem Titel Baugesetz. Es ist das Baugesetz Rheinwald 2025, und sein Art. 15 trägt den Titel "Campieren".

"Das Campieren ausserhalb von Zonen mit erlaubter Campingnutzung ist unter Vorbehalt von Abs. 2 nicht gestattet."Baugesetz Rheinwald 2025, Art. 15 Abs. 1. Abs. 2 erlaubt der Gemeinde Ausnahmen für Angebote, die hauptsächlich auf einzelne Übernachtungen ausgelegt sind, insbesondere im Rahmen befristeter Zeltlager, auf Parkplätzen oder von der Gemeinde bezeichneten Stellplätzen und bei landwirtschaftlichen Gewerbebetrieben.

Für sich gelesen ist das ein sauberes Verbot für das ganze Gemeindegebiet, an dem nur vorbeikommt, wer fragt. Es ist hier aber noch gar nicht das geltende Recht, und das Dokument sagt das auf seinem eigenen Titelblatt. Unter "Von der Regierung genehmigt am:" steht eine Leerstelle, wo ein Datum hingehört. Die Gemeindeversammlung hat es am 5. Dezember 2025 angenommen, die Gemeinde hat es am 29. Januar 2026 zur Beschwerdeauflage publiziert, und sein eigener Art. 99 Abs. 1 schreibt hin, was danach kommt: Das Baugesetz "tritt nach Annahme durch die Gemeindeversammlung mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft". Art. 49 Abs. 1 des kantonalen Raumplanungsgesetzes sagt von oben dasselbe, nämlich dass ein kommunales Baugesetz die Genehmigung der Regierung braucht und mit dem Genehmigungsbeschluss in Kraft tritt. Art. 99 Abs. 3 bestätigt dann, was bis dahin gilt: Die früheren Vorschriften der ehemaligen Gemeinden gelten erst mit diesem Inkrafttreten als aufgehoben.23

Welches Gesetz gilt also? Das wollte ich nicht bloss herleiten, also habe ich das Register gefragt, dessen Aufgabe genau das ist. Graubünden hat den ÖREB-Kataster, das amtliche Verzeichnis der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, für Rheinwald eingeführt. Der Auszug für die Parzelle, auf welcher der Gipfel liegt, führt unter den verbindlichen Rechtsvorschriften einen Eintrag, der die Sache erledigt: "Baugesetz Splügen", Amtsnummer 3694.(1). Nicht das Gesetz von 2025. Das Gesetz der ehemaligen Gemeinde, das weiterhin die Arbeit macht.3

Bis Ende 2018 lag die Tanatzhöhi in der Gemeinde Splügen, die sich am 1. Januar 2019 mit Hinterrhein und Nufenen zu Rheinwald zusammenschloss. Eine Fusion verschmilzt drei Baugesetze nicht automatisch zu einem; dafür ist die Revision von 2025 da, und bis sie genehmigt ist, behält jede ehemalige Gemeinde ihr eigenes. Das Baugesetz der Gemeinde Splügen wurde am 14. November 2014 von der Gemeindeversammlung angenommen und am 5. Mai 2015 mit RB Nr. 394 von der Regierung genehmigt. Sein Art. 64 heisst "Campieren" und besteht aus einem einzigen Absatz.

"Das Campieren und das Abstellen von Fahrzeugen zu Aufenthalts- und Übernachtungszwecken sind ausserhalb der Campingzone auf öffentlichem Grund verboten."Baugesetz der Gemeinde Splügen, Art. 64 Abs. 1, der vollständige Artikel.

Alles hängt an den letzten drei Wörtern. "Auf öffentlichem Grund" ist eine Einschränkung, und zwar eine bewusste. Vergleich sie mit den Gemeinden, die das Gegenteil wollten und es hinschrieben: Vals verbietet das Kampieren "auf öffentlichem und privatem Boden", Pontresina erfasst sein ganzes Gemeindegebiet. Splügen hat die engere Regel geschrieben. Boden, der nicht öffentlicher Grund ist, wird von diesem Satz nicht erfasst, und es gibt kein anderes kommunales Instrument, das die Lücke füllt, weil es keinen Lückenfüller zu finden gibt.

Diese letzte Behauptung ist geprüft und nicht angenommen. Ich habe alle 41 Erlasse der Rheinwalder Sammlung heruntergeladen und jeden einzelnen im Volltext nach Campieren, Zelt, Biwak und Übernachten durchsucht. Die Gemeinde hat gar kein Polizeigesetz und keine Polizeiverordnung, also genau das Instrument, das ein Campingverbot sonst trägt. Ausserhalb der beiden Baugesetze taucht das Wort "Camping" in der ganzen Sammlung an genau einer Stelle auf: im Tourismusgesetz, als Zeile im Tarif der Gästetaxe, die den Pauschalansatz für einen Camping-Stellplatz festsetzt. Ein Steuersatz ist kein Verbot.6

Und von oben kommt auch nichts. Ich habe den vollständigen konsolidierten Text der vier Bündner Erlasse geholt, die plausibel eine Campingregel tragen könnten, Polizeigesetz (BR 613.000), Kantonales Jagdgesetz (BR 740.000), Raumplanungsgesetz KRG (BR 801.100) und Kantonales Waldgesetz (BR 920.100), und jeden davon durchsucht. Kein einziges Vorkommen von campieren, Camping, Zelt, Biwak oder übernachten in allen vieren. Graubünden hat für die Allgemeinheit schlicht keine Campingregel, und deshalb ist in diesem Kanton immer die Gemeindeseite die Seite, die entscheidet.5

Die Busse ist echt, und sie kommt vom Kanton. Das Baugesetz Splügen hat keinen eigenen Strafartikel. Es braucht auch keinen: Art. 95 Abs. 1 KRG bestraft, wer das Raumplanungsgesetz "oder darauf beruhende Erlasse und Verfügungen des Kantons oder der Gemeinden verletzt", mit einer Busse zwischen 200 und 40'000 Franken, und Abs. 3 macht die kommunale Baubehörde für das Aussprechen zuständig. Die Kette hat also eine benannte Norm, einen benannten Artikel und eine benannte Sanktion, und das ist der Massstab, den sich diese Seite setzt, bevor sie irgendetwas verboten oder eingeschränkt nennt.5

Wie eine Nacht hier tatsächlich möglich ist

Der Wortlaut gibt dir einen Weg, und er gibt dir eine Frage, die du vorher beantworten musst.

Die Frage: Ist der Boden unter dem Gipfel öffentlicher Grund? Ich kann dir genau sagen, was er ist, ohne dir die Antwort sagen zu können. Der Gipfel liegt auf einer einzigen Parzelle, Nummer 649, und diese Parzelle misst 5'053'356 Quadratmeter. Fünfhundert Hektaren. Das ist kein Grundstück, das ist eine ganze Alp, und so wird Hochweide in Graubünden üblicherweise gehalten. Das Flur- und Weidegesetz der Gemeinde sagt dir dann, wie mit solchem Land hier umgegangen wird: Art. 2 und Art. 3 halten fest, dass die politische Gemeinde ihre landwirtschaftlichen Grundstücke an direktzahlungsberechtigte Landwirte mit Wohnsitz in der Gemeinde verpachtet und ihre Gemeinschaftsweiden und Alpen an Landwirte und Alpgenossenschaften verpachtet werden können. Das realistische Bild ist also Gemeindeland, bewirtschaftet im Pachtverhältnis.37

Warum das die Sache noch nicht entscheidet. "Öffentlicher Grund" meint im schweizerischen Sprachgebrauch normalerweise Boden im Gemeingebrauch, also Strassen, Plätze, öffentliche Anlagen, und nicht jeden Quadratmeter, der zufällig einem Gemeinwesen gehört. Verpachtete Alpweide wird als gewöhnliches Eigentum bewirtschaftet und nicht als öffentlicher Verkehrsraum. Es gibt ein ernsthaftes Argument, dass Art. 64 dort gar nicht hinreicht, und eine Gemeinde könnte die weitere Sicht vertreten, dass alles, was ihr gehört, öffentlicher Grund ist. Ich habe keinen Splügener oder Rheinwalder Entscheid gefunden, der den Punkt klärt, und ich erfinde hier keine Antwort. Was ich sage: An dieser Frage hängt eine Telefonnummer, und das Telefonat ist kurz.

Wen du fragst, in dieser Reihenfolge. Zuerst die Gemeinde, weil sie beides ist, Eigentümerin und die Baubehörde, welche die Busse aussprechen würde: Gemeinde Rheinwald, Italienische Strasse 48a, 7435 Splügen, +41 81 664 11 28, gemeinde@rheinwald.ch, Schalter Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00. Frag zwei Dinge direkt: ob der Boden auf der Tanatzhöhi als öffentlicher Grund im Sinn von Art. 64 des Baugesetzes Splügen gilt, und ob das Baugesetz 2025 inzwischen genehmigt ist. Und dann, wenn du ein Ja bekommst, den Alppächter, der oben sein Vieh hat, denn es ist seine Weide, wie die rechtliche Antwort auch ausfällt.6

Der zweite Weg, der von der Frage nach dem öffentlichen Grund gar nicht abhängt. Art. 30 Abs. 4 desselben Baugesetzes Splügen erlaubt dem Gemeindevorstand, zeitlich befristete Zeltlager auch ausserhalb der Campingzone zu bewilligen. Das ist eher für Gruppen geschrieben als für eine Person mit Biwaksack, aber es ist der Mechanismus, den das Gesetz selbst für das Schlafen unter Zeltdach abseits des Campingplatzes vorsieht, und es ist Sache des Gemeindevorstands. Wenn ihr eine Gruppe seid, ist das euer Papierweg.1

Kommt ein Biwaksack ohne Zelt an Art. 64 vorbei? Ehrliche Antwort: ungeklärt, und ich tue nicht so, als wäre es anders. Der Artikel sagt "das Campieren" und definiert es nirgends, anders als Pontresina, das Campieren als Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ausbuchstabiert und damit einen Schläfer ohne Zelt vertretbar ausserhalb des eigenen Wortlauts lässt. Splügen lässt das Wort offen und stellt es neben das Abstellen von Fahrzeugen zu Aufenthalts- und Übernachtungszwecken, was eher auf Leute zielt, die sich einrichten, als auf eine Person im Schlafsack auf einem Gipfel. Das ist eine Lesart, keine Erlaubnis. Auf eindeutig öffentlichem Grund würde ich mich nicht darauf stützen.

Eine kommunale Regel gilt für den Aufstieg sehr wohl, mit echter Busse. Art. 4 des Flur- und Weidegesetzes der Gemeinde Rheinwald verbietet das Befahren von fremden Gütern und ebenso "das Verlassen der Wege und das Betreten der Wiesen zur Zeit des Graswuchses". Art. 10 setzt die Busse auf bis zu 100 Franken, im Wiederholungsfall bis zu 1'000 Franken. Gemeint ist damit die Heuwiese im Tal vor dem Schnitt und nicht der abgeweidete steinige Boden auf 2'143 Metern, aber die Anweisung ist einfach und kostet dich nichts: Bleib beim Aufstieg durch die Wiesen auf dem Weg und heb dir das Gehen abseits für oben auf.7

Was ich nicht gefunden habe, klar gesagt: irgendeine Gebühr, irgendeine Absprache. Keine Kasse des Vertrauens, kein Betrag, den Leute beim Alppächter erwähnen, keine bezeichnete Ecke, auf die jemand Gäste hinweist. An anderen Orten veröffentlichen wir den mündlich überlieferten Betrag, weil es ihn wirklich gibt und weil er die nützlichste Zeile im Artikel ist. Hier gibt es nichts zu veröffentlichen, und einen Betrag zu erfinden wäre schlimmer als nutzlos.

Was die Karten sagen, und wo du tatsächlich schläfst

Die Tanatzhöhi ist ein Gipfel auf 2'143 Metern auf dem Grat südlich von Splügen, und das Ortsnamenverzeichnis des Bundes führt unter diesem Namen einen Gipfelpunkt, eine Bahnstation und eine Alpstation, was man wissen sollte, bevor man einer Koordinate folgt. Der Gipfelpunkt liegt bei 46.53063 / 9.31374, LV95 2'743'847 / 1'154'978, und der Höhendienst des Bundes gibt dafür 2'143,2 m an. Die Bergstation liegt rund 41 Meter östlich auf 2'137 m, das Bergrestaurant daneben.4

Ja, am Punkt stehen eine Bahn und ein Restaurant, und nein, das erledigt den Ort nicht so, wie es das sonst täte. Normalerweise ist eine Bergstation die Stelle, an der diese Seite abbricht und sagt: Was das Recht auch erlaubt, hier will echt niemand schlafen. Die Tanatzhöhi ist die Ausnahme, denn die ganze Anlage ist eine Winteranlage. Die Bergbahnen Splügen-Tambo fahren in der Skisaison, und das Bergrestaurant auf 2'144 m ist im Sommer geschlossen. Die Alpstrassen, die hinaufreichen, in der Karte als Tanatz und Tamboalp geführt, sind Naturstrassen und liegen unter dem kommunalen Fahrverbot für Motorfahrzeuge, die Allgemeinheit fährt also nicht hoch. Von etwa Juli bis Oktober steht dort oben eine geschlossene Station auf einem leeren, abgeweideten Grat über der Waldgrenze, gegenüber der Piz Tambo mit 3'279 m. Das ist ein Ort, an dem jemand wirklich schläft.8

Wo die Matte hinkommt. Weg von den Stationsgebäuden und abseits der Pistenkorridore, auf die Grasschulter des Grats statt auf die Werkwege. Der Boden ist Alpweide, such dir also nicht das flachste und offensichtlich meistgenutzte Stück Weide aus, lass Gatter, wie du sie vorfindest, und sei früh weg. Wenn Vieh auf der Gipfelweide steht, geh weit weg davon, statt in der Dämmerung um die Tiere herum zu verhandeln. Der Massstab des Alpen-Clubs ist hier der richtige: Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht über der Waldgrenze ist in der Regel unproblematisch, und dasselbe Merkblatt bittet darum, sich nicht ungefragt direkt neben eine bestossene Alp zu legen.10

Jede Schutzebene des Bundes kam am Punkt leer zurück, und ich habe dafür gesorgt, dass die Leere etwas bedeutet. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, keine Moorlandschaft, kein Hochmoor, kein Flachmoor, keine Aue, kein Amphibienobjekt, keine Trockenwiese, kein Waldreservat, kein Biosphärenreservat. Jede Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Ebenen-ID, die HTTP 400 zurückgibt, ein leeres Ergebnis ist also eine echte Abwesenheit und keine stillschweigend fehlgeschlagene Abfrage. Die Gemeindeebene, auf das laufende Jahr gefiltert, liefert Rheinwald, dieselbe Ebene für 2018 und früher liefert Splügen, und genau daran habe ich gemerkt, dass ich das ältere Gesetz suchen muss.4

Vier Grenzen liegen nah genug, um sie zu nennen, und keine davon erreicht den Gipfel. An der zurückgelieferten Geometrie gemessen statt geschätzt: Das Flachmoorobjekt "Rietboden (Tamboalp)" liegt 813 Meter südsüdwestlich, die Wildruhezone "Stockenenwald, Tambowald" 950 Meter nordnordwestlich, das Auenobjekt "Tambogletscher" 2'157 Meter südsüdwestlich und das BLN-Objekt 1907, "Quellgebiet des Hinterrheins - Passo del San Bernardino", 6'336 Meter entfernt. Das nächste eidgenössische Jagdbanngebiet liegt über acht Kilometer weg. Wer südsüdwestlich Richtung Tamboalp absteigt, steht irgendwann in einem geschützten Flachmoor, also driftet nicht auf der Suche nach weicherem Boden dorthin.4

Die Wildruhezone ist einen zusätzlichen Absatz wert, weil die Gemeinde sie kürzlich verschärft hat. Das Wildruhezonenreglement Rheinwald, vom Gemeindevorstand am 16. Dezember 2025 erlassen und mit dem Erlass in Kraft, führt "Stockenenwald, Tambowald" mit einer Schutzzeit vom 1. Dezember bis 15. April, also länger als die vier anderen Zonen der Gemeinde, die am 20. Dezember schliessen. Während der Sperrzeit darf die Zone nicht betreten werden, und jedes Befahren oder Begehen mit Ski, Snowboard, Schlitten oder Schneeschuhen abseits der markierten Wege ist untersagt, markierte Korridore ausgenommen. Die Ordnungsbusse beträgt 150 Franken. Das ist eine Winterregel für einen Wald knapp einen Kilometer weiter, sie berührt eine Sommernacht auf dem Gipfel also nicht. Wer aber mit Ski hier oben ist, für den ist das die Regel, die wirklich Geld kostet.9

Eine Ebene deckt den Gipfel schon ab, und sie ist keine Einschränkung. Der Punkt liegt im Perimeter des Naturparks Beverin, eines regionalen Naturparks von nationaler Bedeutung. Ein solcher Parkstatus beruht auf einer Vereinbarung zwischen Kanton und Trägergemeinden darüber, wie die Region entwickelt wird; er ist kein Zutrittsregime und trägt kein eigenes Campingverbot. Dass du in einem regionalen Naturpark stehst, ändert nichts daran, ob du hier schlafen darfst. Es ist nur deshalb wissenswert, weil Leute die Parkgrenze auf einer Karte sehen und das Gegenteil annehmen.4

Ein Aktualitätshinweis, und auf dieser Seite ist es der wichtigste. Das Urteil hier ruht auf einer Einschränkung, "auf öffentlichem Grund", welche die Gemeinde bereits zu streichen beschlossen hat. In dem Moment, in dem die Regierung das Baugesetz Rheinwald 2025 genehmigt, ersetzt Art. 15 den Art. 64, die Einschränkung auf öffentlichen Grund verschwindet, und das Campieren ausserhalb von Campingzonen ist auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten, sofern die Gemeinde nicht eine der Ausnahmen nach Art. 15 Abs. 2 gewährt. Am 7. August 2026 ist diese Genehmigung nicht publiziert, und der ÖREB-Kataster nennt weiterhin das Splügener Gesetz. Wenn du das hier Monate später liest, ist das die eine Sache zum Nachprüfen, und die Gemeinde sagt sie dir in einem Telefonat.23

  • Auf nicht öffentlichem Grund oben, sobald die Gemeinde bestätigt, was das hier heisst. Art. 64 erfasst nur öffentlichen Grund. Frag die Gemeinde Rheinwald unter +41 81 664 11 28, ob die Alp unter dem Gipfel darunter fällt oder nicht, und schlaf auf der Antwort statt auf der Annahme1.
  • Als Gruppe mit einer Bewilligung des Gemeindevorstands. Art. 30 Abs. 4 des Baugesetzes Splügen erlaubt befristete Zeltlager auch ausserhalb der Campingzone1.
  • Camping Splügen, Campingstrasse 18, 7435 Splügen, am jungen Hinterrhein am Dorfrand, ganzjährig offen, mit Plätzen für Zelte und für Fahrzeuge. Das ist die Campingzone, auf die sich das Baugesetz bezieht, und der eine Ort in der Gemeinde, an dem nichts von alldem eine Frage ist8.
  • Nicht südsüdwestlich Richtung Tamboalp. Das Flachmoorobjekt "Rietboden" beginnt rund 813 Meter in diese Richtung. Bleib auf dem Grat.
  • Im Winter nicht abseits der markierten Korridore bei Stockenenwald und Tambowald. Gesperrt vom 1. Dezember bis 15. April, Ordnungsbusse 150 Franken9.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du draussen schlafen darfst, und auf einer abgeweideten Alp mit Pächter und Vieh gilt es doppelt. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand, und hier oben ist es zusätzlich der Unterschied zwischen einem Bauern, der mit den Schultern zuckt, und einer Gemeinde, die eine strengere Regel schreibt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage über die aktuelle Rechtslage.

Der Kernpunkt dieses Artikels ist seiner Natur nach zeitkritisch. Das Baugesetz Rheinwald 2025 wurde am 5. Dezember 2025 angenommen und tritt mit dem Genehmigungsbeschluss der Regierung in Kraft; am 7. August 2026 ist kein Genehmigungsdatum publiziert, und der kantonale ÖREB-Kataster nennt für die Parzelle unter dem Gipfel weiterhin das Baugesetz Splügen als verbindlich. Sobald sich das ändert, ersetzt Art. 15 den Art. 64, und die Einschränkung auf öffentlichen Grund, auf der dieses Urteil ruht, fällt weg. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, prüfe die Waldbrandgefahr und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Nachtlager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf der Tanatzhöhi erlaubt?
Es kommt darauf an, auf wessen Boden du stehst. Die geltende Bestimmung ist Art. 64 Abs. 1 des Baugesetzes der Gemeinde Splügen, von der Regierung am 5. Mai 2015 genehmigt: Das Campieren und das Abstellen von Fahrzeugen zu Aufenthalts- und Übernachtungszwecken sind ausserhalb der Campingzone auf öffentlichem Grund verboten. Boden, der nicht öffentlich ist, wird vom Wortlaut nicht erfasst. Die Gemeinde hat mit Art. 15 des Baugesetzes Rheinwald 2025 bereits eine Nachfolgeregelung angenommen, welche die Einschränkung auf öffentlichen Grund streicht, doch dieses Gesetz hat noch kein Genehmigungsdatum der Regierung und ist deshalb nicht in Kraft. Die Busse für einen Verstoss beträgt nach Art. 95 Abs. 1 des kantonalen Raumplanungsgesetzes 200 bis 40'000 Franken und wird von der kommunalen Baubehörde ausgesprochen.
Welches Baugesetz gilt über Splügen eigentlich?
Das Baugesetz Splügen, nicht das Baugesetz Rheinwald 2025, das die Gemeinde veröffentlicht. Splügen schloss sich am 1. Januar 2019 mit Hinterrhein und Nufenen zur Gemeinde Rheinwald zusammen, und bis die gemeinsame Revision genehmigt ist, behält jede ehemalige Gemeinde ihr eigenes Gesetz. Die Revision von 2025 wurde am 5. Dezember 2025 von der Gemeindeversammlung angenommen und am 29. Januar 2026 zur Beschwerdeauflage publiziert, aber die Zeile "Von der Regierung genehmigt am:" auf dem Titelblatt ist leer, und sowohl ihr eigener Art. 99 Abs. 1 als auch Art. 49 Abs. 1 KRG machen die Genehmigung der Regierung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Bündner Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bestätigt es von der Registerseite: Für die Parzelle mit dem Gipfel nennt er "Baugesetz Splügen" als verbindliche Vorschrift.
Fällt ein Biwaksack ohne Zelt unter das Verbot?
Ungeklärt, also stütz dich auf eindeutig öffentlichem Grund nicht darauf. Art. 64 sagt "das Campieren" und definiert das Wort nie. Manche Gemeinden definieren es, und wo Campieren als Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ausbuchstabiert ist, hat ein Schläfer ohne Zelt ein ernsthaftes Argument, ausserhalb des Wortlauts zu liegen. Splügen liess den Begriff offen und stellte ihn neben das Abstellen von Fahrzeugen zu Aufenthalts- und Übernachtungszwecken, was eher auf Leute zielt, die sich einrichten, als auf eine Person im Schlafsack. Das ist eine Lesart und keine Erlaubnis, und kein Splügener oder Rheinwalder Entscheid prüft sie.
Liegt die Tanatzhöhi in einem Schutzgebiet?
Nur in einem regionalen Naturpark, und der verlangt von einem Camper nichts. Der Gipfel liegt im Perimeter des Naturparks Beverin, dessen Status auf einer Vereinbarung über die Regionalentwicklung beruht und nicht auf Zutrittsregeln, er trägt also kein Campingverbot. Jede andere Ebene ist am Punkt leer: eidgenössische Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Moorlandschaften, Hochmoore, Flachmoore, Auen, Amphibienobjekte, Trockenwiesen und Waldreservate, jede Abfrage gegen eine absichtlich ungültige Ebene gelaufen, damit ein leeres Ergebnis echte Abwesenheit bedeutet. Die nächsten Grenzen sind das Flachmoor "Rietboden (Tamboalp)" 813 m südsüdwestlich und die Wildruhezone "Stockenenwald, Tambowald" 950 m nordnordwestlich, letztere eine Wintersperre vom 1. Dezember bis 15. April mit einer Ordnungsbusse von 150 Franken.
Wie komme ich auf die Tanatzhöhi, und fährt die Bahn?
Im Sommer zu Fuss ab Splügen, denn die Bahn ist ein Winterbetrieb. Die Tanatzhöhi ist die Bergstation der Bahn Splügen-Tambo auf rund 2'137 m, der Gipfelpunkt mit 2'143 m liegt knapp westlich davon und das Bergrestaurant steht neben der Station; das Restaurant ist im Sommer geschlossen und die Bahn fährt nach dem Fahrplan der Skisaison. Die Alpstrassen hinauf, in der Karte als Tanatz und Tamboalp geführt, sind Naturstrassen und tragen das kommunale Fahrverbot für Motorfahrzeuge, du gehst also. Das Dorf Splügen liegt auf rund 1'460 m am Hinterrhein und ist mit dem Postauto von der San-Bernardino-Route her erreichbar, womit das etwa 680 Höhenmeter Aufstieg auf offene abgeweidete Alp über der Waldgrenze sind, schneefrei etwa von Juli bis in den Oktober.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Baugesetz der Gemeinde Splügen, von der Gemeindeversammlung am 14. November 2014 angenommen, von der Regierung am 5. Mai 2015 genehmigt (RB Nr. 394), Fassung datiert November 2014. Art. 64 "Campieren", ein einziger Absatz: "Das Campieren und das Abstellen von Fahrzeugen zu Aufenthalts- und Übernachtungszwecken sind ausserhalb der Campingzone auf öffentlichem Grund verboten." Art. 30 "Campingzone": Die Zone ist für Campingplätze bestimmt, der Betrieb braucht eine genehmigte Campingordnung und eine Betriebsbewilligung des Gemeindevorstands, und Abs. 4 erlaubt dem Gemeindevorstand, zeitlich befristete Zeltlager auch ausserhalb der Campingzone zu bewilligen. Das Gesetz enthält keinen eigenen Strafartikel. Weiterhin von der Gemeinde Rheinwald gehostet. rheinwald.ch.
  2. Baugesetz Rheinwald 2025, Bearbeitungsstand "Gemeindeversammlung - Beschwerdeauflage", von der Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2025 angenommen, von der Gemeinde veröffentlicht. Titelblatt: "Von der Regierung genehmigt am:" trägt kein Datum. Art. 15 "Campieren" Abs. 1: "Das Campieren ausserhalb von Zonen mit erlaubter Campingnutzung ist unter Vorbehalt von Abs. 2 nicht gestattet", wobei Abs. 2 der Gemeinde Ausnahmen für Angebote erlaubt, die hauptsächlich auf einzelne Übernachtungen ausgelegt sind, insbesondere befristete Zeltlager, Parkplätze oder von der Gemeinde bezeichnete Stellplätze und landwirtschaftliche Gewerbebetriebe, und Abs. 3 für den gewerbsmässigen Betrieb eines Stellplatzes eine Bewilligung der Baubehörde verlangt. Art. 99 Abs. 1: Das Gesetz tritt mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft; Abs. 3: widersprechende frühere Vorschriften der ehemaligen Gemeinden gelten erst mit diesem Inkrafttreten als aufgehoben. Art. 39 führt die Campingzone weiter. Das Newsarchiv der Gemeinde verzeichnet am 29. Januar 2026 die "Beschwerdeauflage Gesamtrevision Ortsplanung". rheinwald.ch.
  3. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) des Kantons Graubünden, im August 2026 für den Punkt 2'743'847 / 1'154'978 abgefragt. Der Kataster ist für die Gemeinde Rheinwald eingeführt. Die Parzelle am Gipfel trägt die Nummer 649, EGRID CH952307775664, mit einer Grundbuchfläche von 5'053'356 m², und unter den für sie im Thema der kommunalen Nutzungsplanung als verbindlich aufgeführten Rechtsvorschriften steht "Baugesetz Splügen (Splügen)", Amtsnummer 3694.(1), neben dem kantonalen Raumplanungsgesetz und der Raumplanungsverordnung. Das ist die registerseitige Bestätigung, dass für den Boden unter dem Gipfel das Baugesetz der ehemaligen Gemeinde gilt und nicht die Revision von 2025. oereb.geo.gr.ch.
  4. Amtliche Geodaten des Bundes, im August 2026 am Gipfel abgefragt, WGS84 46.53063 / 9.31374, LV95 2'743'847 / 1'154'978, Höhe 2'143,2 m über den Höhendienst des Bundes, die Bergstation 41 m östlich auf 2'137,4 m. Identify liefert am Punkt kein Objekt auf der Ebene der eidgenössischen Jagdbanngebiete (ch.bafu.bundesinventare-jagdbanngebiete, nichts im Umkreis von acht Kilometern), der eidgenössischen Wildruhezonen (ch.bafu.wrz-wildruhezonen_portal), des BLN, der Moorlandschaften, Hochmoore, Flachmoore, Auen, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Waldreservate, Biosphärenreservate und Smaragdgebiete. Jede Abfrage lief mit einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 zurückgibt, ein leeres Ergebnis ist also eine echte Abwesenheit und keine fehlgeschlagene Abfrage. Nächste Grenzen, an der zurückgelieferten Geometrie gemessen: Flachmoor "Rietboden (Tamboalp)" 813 m bei 213 Grad, Wildruhezone "Stockenenwald, Tambowald (Nr. 245.0)" 950 m bei 343 Grad, Auengebiet "Tambogletscher" 2'157 m bei 200 Grad, BLN 1907 "Quellgebiet des Hinterrheins - Passo del San Bernardino" 6'336 m. Die eine Ebene, die den Punkt abdeckt, ist ch.bafu.schutzgebiete-paerke_nationaler_bedeutung mit "Naturpark Beverin", Kategorie RN, einem regionalen Naturpark. Die Gemeindeebene (ch.swisstopo.swissboundaries3d-gemeinde-flaeche.fill) liefert auf das laufende Jahr gefiltert Rheinwald, für 2018 und früher Splügen. Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister liefert an der Station die Adressen Tanatz 31 bis 32.2. map.geo.admin.ch.
  5. Der Kanton Graubünden kennt keine allgemein anwendbare Campingbestimmung, festgestellt durch das Holen der Erlasse und nicht durch Rückschluss. Der vollständige konsolidierte Text des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden (BR 613.000), des Kantonalen Jagdgesetzes (BR 740.000), des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG, BR 801.100) und des Kantonalen Waldgesetzes (BR 920.100) wurde aus der kantonalen Sammlung geholt und durchsucht: kein einziges Vorkommen von campieren, Camping, Zelt, Biwak, übernachten oder nächtigen in allen vieren. Die beiden KRG-Artikel, die für diesen Ort zählen, sind Art. 49 Abs. 1, wonach ein kommunales Baugesetz und die Pläne der Grundordnung der Genehmigung der Regierung bedürfen und mit dem Genehmigungsbeschluss in Kraft treten, sowie Art. 95 Abs. 1, der eine Verletzung des Gesetzes oder darauf beruhender Erlasse und Verfügungen des Kantons oder der Gemeinden mit einer Busse zwischen 200 und 40'000 Franken bestraft, wobei Abs. 3 die kommunale Baubehörde für die Bestrafung zuständig erklärt. gr-lex.gr.ch.
  6. Gesetzessammlung der Gemeinde Rheinwald, im August 2026 konsultiert: Alle 41 veröffentlichten Erlasse wurden heruntergeladen und im Volltext nach Campieren, Zelt, Biwak und Übernachten durchsucht. Die Gemeinde hat kein Polizeigesetz und keine Polizeiverordnung, also jenes Instrument, das ein kommunales Campingverbot am häufigsten trägt. Ausserhalb der beiden Baugesetze steht das einzige Campingwort der ganzen Sammlung im Tourismusgesetz und seinen Ausführungsbestimmungen, wo "Camping-Stellplatz" als Pauschalansatz im Tarif der Gästetaxe erscheint, was eine Abgabebestimmung ist und kein Verbot. Kontakt: Gemeinde Rheinwald, Italienische Strasse 48a, 7435 Splügen, +41 81 664 11 28, gemeinde@rheinwald.ch, Schalter Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00. rheinwald.ch.
  7. Flur- und Weidegesetz der Gemeinde Rheinwald, von der Gemeindeversammlung am 30. August 2019 genehmigt. Art. 2 und Art. 3: Die politische Gemeinde verpachtet ihre landwirtschaftlichen Grundstücke an direktzahlungsberechtigte Landwirte mit Wohnsitz in der Gemeinde, und ihre Gemeinschaftsweiden und Alpen können an Landwirte und Alpgenossenschaften verpachtet werden. Art. 4: Das Befahren von fremden Gütern ist verboten, ebenso das Verlassen der Wege und das Betreten der Wiesen zur Zeit des Graswuchses. Art. 10: Verstösse werden vom Gemeindevorstand mit Busse bis 100 Franken bestraft, im Wiederholungsfall bis 1'000 Franken. Art. 6 ordnet die Grundstücke nach den Gemeindegrenzen der ehemaligen Gemeinden Splügen, Medels, Nufenen und Hinterrhein, Stand 31. Dezember 2005, zu. rheinwald.ch.
  8. Verhältnisse am Gipfel und im Tal. Das Bergrestaurant der Bergbahnen Splügen steht neben der Bergstation auf der Tanatzhöhi auf 2'144 m, mit Selbstbedienungsrestaurant und Terrasse mit Blick auf den Piz Tambo (3'279 m); es ist im Sommer geschlossen und richtet sich im Winter nach den Saison- und Betriebszeiten der Bergbahnen Splügen-Tambo AG, wenn der Tambo Talweg als Winterwander- und Schlittelweg an der Station beginnt. Die Alpstrassen bis nach oben sind bei swisstopo als Tanatz und Tamboalp mit Naturbelag verzeichnet, und das Reglement für das Befahren von Wald-, Alp- und Güterstrassen der Gemeinde stellt die Alp- und Waldstrassen unter ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit bewilligungsgebundenen Ausnahmen. Camping Splügen, die Campingzone, auf die sich das Baugesetz bezieht, liegt an der Campingstrasse 18, 7435 Splügen, am jungen Hinterrhein am Dorfrand, ein Dreisterneplatz, ganzjährig offen, mit Plätzen für Zelte wie für Wohnmobile. spluegen.ch.
  9. Wildruhezonenreglement Rheinwald, vom Gemeindevorstand am 16. Dezember 2025 erlassen, gestützt auf Art. 27 Abs. 2 des Kantonalen Jagdgesetzes, Art. 7a der Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Jagdrechtsübertretungen, Art. 7 Abs. 4 des eidgenössischen Jagdgesetzes und die Ordnungsbussenverordnung. Art. 2 Abs. 1: Die Zonen "Böschi", "Wandfluh-Casanawald", "Butzwald" und "Strahlentobel-Leimtobel" dürfen vom 20. Dezember bis 15. April nicht betreten werden, das Gebiet "Stockenenwald, Tambowald" vom 1. Dezember bis 15. April; während der Sperrzeit ist jedes Befahren oder Begehen mit Ski, Snowboards, Schlitten, Motorschlitten oder Schneeschuhen abseits der markierten Wege und Pisten untersagt, und der Gemeindevorstand kann die Sperre bis 30. April verlängern oder frühestens auf 1. April verkürzen. Art. 2 Abs. 2: Die im Anhang 1 violett eingezeichneten Wege und Korridore dürfen jederzeit begangen werden, land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung, Hege und Unterhaltsarbeiten bleiben zulässig. Art. 4 Abs. 1: Widerhandlungen werden mit einer Ordnungsbusse von 150 Franken geahndet. Art. 5: Das Reglement ersetzt alle früheren Erlasse zu den Wildruhezonen und tritt mit dem Erlass durch den Gemeindevorstand in Kraft. rheinwald.ch.
  10. Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen", Ausgabe 2026: "Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt." Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht über der Waldgrenze ist also in der Regel unproblematisch, und ein Notbiwak ist ohnehin erlaubt. Das Merkblatt bittet zusätzlich darum, nicht zu nah bei Hütten und bestossenen Alpen zu schlafen oder vorher zu fragen, und das ist auf einer bewirtschafteten Alp wie dieser die relevante Hälfte. Orientierung und Anstand, kein Gesetz. sac-cas.ch.