Wildcampen auf dem Sustenhorn
Das Sustenhorn, 3'503 m, ist der vergletscherte Gipfel zwischen Sustenpass und Göschenertal. Der höchste Punkt liegt in Innertkirchen BE, das keine Campingregel kennt; Göschenen UR, das Zelte verbietet, beginnt wenige Meter östlich. Oben ist Fels, ringsum Gletscher.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Sustenhorn: ein Gipfel auf der Kantonsgrenze
Wildcampen auf dem Sustenhorn heisst eine Nacht auf dem 3'503 m hohen Gipfel zwischen dem Berner Gadmertal und dem Urner Göschenertal, dem höchsten Punkt der Sustengruppe. Der Gipfel liegt bei LV95 2'677'741 / 1'172'470, WGS84 46.69892 / 8.45511. Der Normalweg beginnt bei der Tierberglihütte SAC auf der Berner Seite, Schwierigkeit L, drei bis vier Stunden über den Steingletscher und das Gletscherplateau unter der Sustenlimi. Von der Voralphütte SAC auf der Urner Seite ist der Ostgrat mit ZS+ bewertet, sechs bis sieben Stunden.89
Der Gipfel ist die Grenze. Der höchste Punkt liegt in der Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern. Die Gemeinde Göschenen, Kanton Uri, beginnt 2 bis 5 m nördlich und östlich davon, und die ganze Ost- und Südflanke ist Urner Boden. Die beiden Kantone und ihre Gemeinden beantworten die Frage verschieden, darum folgen beide Seiten. Die Grenzen zeigt map.geo.admin.ch.6
Zuerst entscheidet das Gelände. Im Umkreis von 30 m um den Gipfel liegt die mittlere Neigung bei 42 Grad, und das Luftbild zeigt gebrochene Felsplatten und Schneeflecken über steilen Wänden. Die nächsten 10 auf 10 m unter 15 Grad liegen 112 m südwestlich und 37 m tiefer, auf dem Steingletscher. Unter 10 Grad liegt die nächste Fläche 650 m nördlich und 490 m tiefer, auf dem Wallenburfirn. Jede ebene Stelle im Umkreis von einem Kilometer um den Gipfel ist Gletscher, vieles davon zerklüftet, und das gilt auch für jede ebene Stelle rund um die Tierberglihütte. Mehr als ein Biwaksack auf dem Fels hat oben nicht Platz, und zwischen den Hütten und dem Gipfel gibt es keinen trockenen, ebenen Boden für ein Zelt.6
Berner Seite: Keine Regel reicht bis zum Gipfel
Der Kanton Bern kennt keine allgemeine Campingnorm. Innertkirchen, die Gemeinde des Gipfelpunkts, hat weder ein Polizei- noch ein Ordnungsbussen- noch ein Campingreglement. Ihr Baureglement, genehmigt im Juni 2026, erwähnt Zelte nur für die Campingzone, und seine Bestimmung zum Hochgebirgsschutz, Art. 59, nennt die Wendenstöcke und das Massiv oberhalb des Urbachtals, nicht das Sustenhorn, und enthält kein Wort zum Campieren. Der Kataster weist den Gipfel der Land- und Alpwirtschaftszone der Parzelle 1658 zu, 1'260 Hektaren rund um den Steingletscher, ohne Natur- oder Landschaftsschutzzone. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone und kein Inventarobjekt erfasst den Gipfel, und das nächste Berner Wildschutzgebiet liegt 13,9 km entfernt.46
Wem die Parzelle 1658 gehört, ist nicht öffentlich, und kein Eigentümer hat eine Absage veröffentlicht. An Fels, Schutt, Firn und Gletscher besteht nach Art. 664 Abs. 2 ZGB vermutungsweise kein Privateigentum, und Bern stellt ihre Nutzung unter die Aufsicht des Kantons. Nachbarn der Parzelle sind im Norden und Westen der Boden der Kraftwerke Oberhasli (KWO) und im Osten der Kanton Uri. Die Bäuertgemeinde Gadmen, die 2026 ein Campingverbot auf ihrem ganzen Grundbesitz angekündigt hat, besitzt keinen Boden rundherum.5
Das einzige Verbot auf dem Berner Zustieg liegt weiter unten. Das kantonale Naturschutzgebiet In Miseren-Seeboden, südlich des Steinwassers und westlich des Steinsees zwischen 1'800 und 2'400 m, 3,4 km nordwestlich des Gipfels, verbietet "das Aufstellen von Zelten und anderen Unterständen sowie das Biwakieren": Zelte und Nächte ohne Zelt gleichermassen, und Widerhandlungen werden gebüsst. Wer eine Nacht auf dem Moränenboden unter dem Steingletscher sucht, muss wissen, wo seine Grenze verläuft.10
Urner Seite: Göschenen verbietet das Zelt, die Eigentümerin schickt dich auf den Zeltplatz
Der Kanton Uri hat keine Campingregel. Im November 2025 lehnte die Regierung ein kantonales Verbot als unverhältnismässig ab; im März 2026 verlangte der Landrat stattdessen eine kantonale Grundlage, mit der Gemeinden Verbotszonen ausscheiden können, und ein Entwurf ist nicht veröffentlicht. Die kantonale Ordnungsbusse von CHF 150 gilt nur in Schutzzonen, deren eigenes Reglement das Campieren verbietet, und die Göschener Flanke des Sustenhorns liegt in einer unproduktiven Reservezone ohne Schutzzone.3
Die Regel ist kommunal. Die Campingverordnung von Göschenen vom 29. April 2022 regelt das Campieren auf dem ganzen Gemeindegebiet, ohne Höhengrenze, und Art. 2 ist das Verbot:1
"Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Campingbussen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Camping- oder Stellplätzen ist nicht gestattet."Campingverordnung der Einwohnergemeinde Göschenen, Art. 2.
Es trifft das Zelt, den Biwaksack wohl nicht. Das Verb ist Aufstellen, die Gegenstände sind Zelte und Fahrzeuge, und Göschenens eigene Bau- und Zonenordnung definiert: "Unter Campieren wird das vorübergehende Verweilen und Übernachten in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen verstanden." Ein Schlafsack ohne Zelt fällt bei wörtlicher Lesart nicht darunter; ein Gericht hat das nicht geprüft. Art. 3 erlaubt dem Gemeinderat Ausnahmen "in anderen begründeten Ausnahmefällen", und Art. 12 bestraft Verstösse mit Busse, deren Höhe die Verordnung nicht nennt. Der Regierungsrat beschreibt, wie Gemeinden solche Verordnungen durchsetzen: Sie weisen Leute weg und verfügen nötigenfalls eine Busse, ohne das Ordnungsbussenverfahren vor Ort.13
Die Grundeigentümerin schliesst die Lücke. Die ganze Göschener Flanke, der Gipfelgrat, der Wallenburfirn und der Flachensteinfirn, ist eine einzige Parzelle von 32,4 km² im Eigentum der Korporation Uri. Ihre veröffentlichte Haltung erlaubt das Campieren auf ihrem Boden sonst im Kanton ohne Anmeldung und nennt Göschenen als Ausnahme: "In der Gemeinde Göschenen ist das wilde Campieren verboten. Dort muss für das Übernachten der offizielle Zeltplatz benutzt werden." Auf der Urner Seite hat damit auch die Nacht ohne Zelt, die die Verordnung womöglich nicht erfasst, keine Zustimmung der Eigentümerin.2
Wen du fragst. Eine Ausnahme nach Art. 3 erteilt der Gemeinderat Göschenen: Göscheneralpstrasse 8a, 6487 Göschenen, 041 885 13 89, gemeinde@goeschenen.ch. Eine Nacht auf Gipfel oder Gletscher ist kein naheliegender Ausnahmefall, eine Gebühr ist nicht publiziert, und die Zustimmung der Korporation Uri, 041 874 70 90, ist eine eigene Frage.12
Der Schiessplatz: An Schiesstagen ist die Berner Seite gesperrt
Das Schiessgebiet 1305.090 "Sustenpass" der Armee umfasst das Becken des Steingletschers, die Tierberglihütte und den Gipfel, der 3,1 m innerhalb seines Rands liegt. Es endet auf dem Grat, die Göschener Flanke liegt ausserhalb. An Schiesstagen ist die Anzeige eindeutig: "Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten." Geschossen wird unter rot-weissen Fahnen oder Ballonen am Rand des Gebiets, nachts brennen drei rote Lampen im Dreieck.7
Die Schiessanzeige für Oktober 2026 nennt die restlichen Tage: 22. Oktober 08:00 bis 17:00, 23. Oktober 08:00 bis 12:00, 26. Oktober 13:00 bis 17:00, 27. bis 29. Oktober 08:00 bis 17:00 und 30. Oktober 08:00 bis 12:00. Im September wurde zweimal bis 23:00 geschossen. Ein Biwak, das an einem Schiesstag um 08:00 noch steht, steht in einem gesperrten Gebiet. Prüf die Anzeige für dein Datum auf armee.ch oder unter +41 58 483 48 06. Das Gebiet Dammastock der Luftwaffe umfasst den Gipfel und die ganze Urner Seite ebenfalls, beide Hütten eingeschlossen, zurzeit ohne publizierte Daten. Ausserhalb der Schiesszeiten enthält keines der beiden Gebiete eine Campingregel.7
Wo du legal schlafen kannst
- Voralphütte SAC, 2'126 m, Göschenen, 2,7 km ostsüdöstlich des Gipfels. Seit dem 27. September 2026 unbewartet, ab dem 5. März 2027 wieder bewartet. Der Winterraum hat 18 Plätze in zwei Räumen mit Wolldecken, einen Holzherd und fliessendes Kaltwasser vor der Hütte. Reservation ist Pflicht, online oder unter +41 41 887 04 20, bezahlt wird in die Hüttenkasse. Ausgangspunkt für den Ostgrat, ZS+.9
- Tierberglihütte SAC, 2'795 m, Innertkirchen, 3,1 km westlich. Bis 19. März 2027 geschlossen, das Hüttentelefon, 033 971 27 82, nur für Notfälle. Das Hüttenteam hält den Schutzraum offen, solange die Hütte unbewartet ist: 6 Plätze, keine Duvets, keine Kocheinrichtung, kein Trinkwasser. Das SAC-Hüttenportal führt ihn von November bis Februar als geschlossen, schreib also vorher an info@tierbergli.ch. Ausgangspunkt für den Normalweg, L.8
- Chelenalphütte SAC, 2'350 m, Göschenen, 3,2 km südsüdwestlich. Geschlossen, und die Brücken am Hüttenweg sind abgebaut. Der Winterraum hat 7 Plätze, nur mit Reservation, Holztaxe CHF 25 pro Gruppe und Nacht; Hüttenwartin +41 79 683 97 73.9
Wo nicht.
- Ein Zelt auf dem Gipfel: kein Platz auf dem Fels, und wenige Meter östlich ist Göschener Boden.61
- Jedes Zelt auf der Göschener Seite ausserhalb des Zeltplatzes: Art. 2 der Verordnung, und die Eigentümerin sagt nein.12
- Der Moränenboden westlich des Steinsees: Das Naturschutzgebiet In Miseren-Seeboden verbietet Zelte und Biwaks.10
- Die Berner Seite während der Schiesszeiten: Betreten verboten.7
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du tatsächlich draussen schlafen darfst, rund um das Sustenhorn also im Winterraum einer Hütte oder höchstens im Biwaksack auf Berner Boden ausserhalb der Schiesszeiten. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand auf hohem Gletschergelände, bei dem die Armee, zwei Kantone und eine Korporation mitreden.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf die Göschener Campingverordnung vom 29. April 2022 in der Fassung, die die Gemeinde im August 2026 publiziert hatte, auf das Baureglement von Innertkirchen von 2026, auf den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und auf die Schiessanzeige der Armee für Oktober 2026. Wem die Berner Gipfelparzelle gehört, ist nicht öffentlich, und bei den beiden Gemeinden, der Korporation und den Hütten wurde niemand angefragt. Alle Distanzen und Koordinaten stammen aus amtlichen Geodaten, so genau wie diese Daten und nicht wie eine Markierung im Gelände. Das Sustenhorn ist ein Gletschergipfel: Gelände, Jahreszeit und Schiesszeiten entscheiden mehr als jede Regel. Prüf vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf dem Sustenhorn erlaubt?
Warum lautet die Einschätzung "Nicht erlaubt" und nicht "Illegal"?
Darf ich auf der Göschener Seite ohne Zelt biwakieren?
Wann ist der Schiessplatz gesperrt?
Welche Hütte ist im Spätherbst offen?
Quellen
- Campingverordnung der Einwohnergemeinde Göschenen, von der Gemeindeversammlung am 29. April 2022 beschlossen, von der Gemeinde als unterzeichneter Scan unter den Rechtsgrundlagen veröffentlicht; Wortlaut in der im August 2026 publizierten Fassung. Art. 1: geordnetes Campieren auf dem Gemeindegebiet. Art. 2: "Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Campingbussen zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Camping- oder Stellplätzen ist nicht gestattet." Art. 3 Abs. 1 erlaubt dem Gemeinderat Ausnahmen für Zeltlager von Jugendorganisationen, für Grossanlässe und "in anderen begründeten Ausnahmefällen"; Abs. 2: öffentliche und private Interessen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Art. 12: Verstösse werden mit Busse bestraft; die Verordnung nennt keinen Betrag. Bau- und Zonenordnung Göschenen (BZO, konsolidierte Fassung 2024), Art. 14 Abs. 2: "Unter Campieren wird das vorübergehende Verweilen und Übernachten in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen verstanden." Gemeinde Göschenen, Göscheneralpstrasse 8a, 6487 Göschenen, 041 885 13 89, gemeinde@goeschenen.ch. goeschenen.ch, BZO Göschenen. ↩
- Korporation Uri, Seite "Wildcampieren/Biwakieren", gelesen am 22. Oktober 2026: "Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden." Unter dem Titel "Wildcampieren in Göschenen": "In der Gemeinde Göschenen ist das wilde Campieren verboten. Dort muss für das Übernachten der offizielle Zeltplatz benutzt werden." Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, 041 874 70 90, mail@korporation.ch. Grundbuch Uri, Göschenen Parzelle 367, 32'359'048 m², Flurnamen unter anderem Sustenhorn, Wallenburfirn und Flachensteinfirn: Eigentümerin Korporation Uri. korporation.ch, geo.ur.ch. ↩
- Kanton Uri. Antwort des Regierungsrats vom 4. November 2025, Nr. 2025-653, auf die Motion für ein kantonales Wildcampierverbot: als unverhältnismässig abgelehnt; sie nennt Göschenen und Gurtnellen als Gemeinden mit eigener Campingverordnung und hält fest, dass die Gemeinde diese mit Kontrollen, Wegweisung und nötigenfalls einer Busse im Verwaltungsverfahren durchsetzt: "Das Ordnungsbussenverfahren steht jedoch nicht zur Verfügung." Der Landrat erklärte die Motion am 18. März 2026 teilweise erheblich (Geschäft LA.2023-0879, Stand am 22. Oktober 2026 unverändert, kein Entwurf). Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen, RB 3.9223, Ziff. 2.1: CHF 150 für "Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen", gebunden an das Reglement der jeweiligen Zone. Zonenplan Göschenen in den kantonalen Geodaten: Gipfelflanke, Wallenburfirn, Flachensteinfirn und Sustenlimi liegen in der "Reservezone, unproduktiv", ohne Natur- oder Landschaftsschutzzone. ur.ch (Antwort), ur.ch (Landrat), rechtsbuch.ur.ch. ↩
- Kanton Bern und Gemeinde Innertkirchen. Die Reglementssammlung von Innertkirchen, 35 Einträge am 22. Oktober 2026, enthält kein Polizei-, Ordnungsbussen- oder Campingreglement. Baureglement Innertkirchen, genehmigt am 4. Juni 2026, Art. 45: Die Campingzone dient dem Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen; Art. 59 Abs. 4: "Als Hochgebirgsschutz bezeichnet sind die Gebiete a. Wendenstöcke, b. das Massiv südlich und östlich bzw. oberhalb des Urbachtales." Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Innertkirchen Parzelle 1658 (EGRID CH569764364372), 12'601'451 m², am Gipfel: Land- und Alpwirtschaftszone, kein kantonales Naturschutzgebiet, keine Landschafts- oder Hochgebirgsschutzzone. Kantonale Wildschutzgebiete und Naturschutzgebiete Bern, amtliche Datensätze: keines am Gipfel, das nächste Wildschutzgebiet 13,9 km entfernt. innertkirchen.ch, Baureglement, Katasterauszug 1658. ↩
- Eigentum. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 664 Abs. 2: "An den öffentlichen Gewässern sowie an dem der Kultur nicht fähigen Lande, wie Felsen und Schutthalden, Firnen und Gletschern, und den daraus entspringenden Quellen besteht unter Vorbehalt anderweitigen Nachweises kein Privateigentum." Bernisches Einführungsgesetz zum ZGB (BSG 211.1), Art. 78 Abs. 1: Die Benutzung des herrenlosen Landes steht unter staatlicher Aufsicht. Der Eigentümer der Parzelle 1658 in Innertkirchen ist nicht publiziert. Der offene Datensatz des Kantons zu den Grundeigentumskategorien (Stand 25. Juni 2026) führt die Nachbarparzelle 525 im Norden und Westen als Eigentum einer kantonsnahen Gesellschaft (KWO) und die Parzelle 30 am Gadenlouwisee als Bäuert-Eigentum; keine Bäuert-Parzelle grenzt an die Parzelle 1658. fedlex.admin.ch, belex.sites.be.ch, geofiles.be.ch. ↩
- Amtliche Geodaten des Bundes, abgefragt am 22. Oktober 2026. Sustenhorn, alpiner Gipfel, LV95 2'677'741 / 1'172'470, WGS84 46.69892 / 8.45511, Kartenhöhe 3'503 m. Gemeinden, Grenzen des laufenden Jahres: Gipfel in Innertkirchen BE, Göschenen UR 2 bis 5 m nördlich und östlich. Am Gipfel kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, kein Park, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, kein Waldreservat und kein militärischer Anlageperimeter. Höhenmodell swissALTI3D: mittlere Neigung 41,8 Grad im Umkreis von 30 m; nächstes Fenster von 10 auf 10 m unter 15 Grad 112 m südwestlich auf 3'465 m, unter 10 Grad 648 m nördlich auf 3'011 m. Gletscherinventar: Steingletscher, Wallenburfirn und Flachensteinfirn an diesen Fenstern und an jeder ebenen Fläche im Umkreis von 1,1 km. Luftbild swissimage. map.geo.admin.ch. ↩
- Schweizer Armee, Schiessanzeigen. Schiessgebiet 1305.090 "Sustenpass": Der Gipfel liegt 3,1 m innerhalb, die Tierberglihütte innerhalb, die Göschener Flanke ausserhalb. Anzeige für Oktober 2026, restliche Daten: 22. Oktober 08:00 bis 17:00, 23. Oktober 08:00 bis 12:00, 26. Oktober 13:00 bis 17:00, 27. bis 29. Oktober 08:00 bis 17:00, 30. Oktober 08:00 bis 12:00. Wortlaut der Anzeige: "Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten." Die Anzeige für September 2026 nannte Schiessen bis 23:00 am 22. und 23. September. Auskunft +41 58 483 48 06, Schiessplatz 076 491 61 31. Fliegerschiessplatz 3104.010 "Dammastock": umfasst den Gipfel und die Urner Seite, am 22. Oktober 2026 ohne publizierte Daten. armee.ch (Sustenpass), Anzeige Oktober 2026, armee.ch (Dammastock). ↩
- Tierberglihütte SAC, 2'795 m, SAC Sektion Baselland, Seiten des Hüttenteams, gelesen am 22. Oktober 2026: Saison 2026 beendet, Hütte bis 19. März 2027 geschlossen, Hüttentelefon 033 971 27 82 für Notfälle; "Bei unbewirteter Hütte ist der Schutzraum geöffnet (Schlafplätze vorhanden, jedoch ohne Duvets. Ohne Kocheinrichtung!)." Kein Trinkwasser. SAC-Hüttenportal: Schutzraum 6 Plätze, von November bis Februar als geschlossen geführt. SAC-Tourenportal, Sustenhorn ab Tierberglihütte: L, 3 bis 4 h, 730 m. info@tierbergli.ch. tierbergli.ch, sac-cas.ch (Hütte), sac-cas.ch (Route). ↩
- Voralphütte SAC, 2'126 m, SAC Sektion Uto, Seiten der Hütte, gelesen am 22. Oktober 2026: seit dem 27. September 2026 unbewartet, ab dem 5. März 2027 wieder bewartet; Winterraum für Selbstversorger mit 18 Plätzen in zwei Räumen, Wolldecken, Holzherd, fliessendes Kaltwasser vor der Hütte, Reservation obligatorisch online oder unter +41 41 887 04 20, Bezahlung in die Hüttenkasse; Sustenhorn Ostgrat ZS+, 6 bis 7 h. Chelenalphütte SAC, 2'350 m, SAC Sektion Aarau: geschlossen, die Hängebrücke oberhalb der Hütte und alle Brücken am Hüttenweg demontiert, Winterraum für 7 Personen nur mit Reservation, Holztaxe CHF 25 pro Gruppe und Nacht, Hüttenwartin +41 79 683 97 73. voralphuette.ch, Winterraum, chelenalp.ch. ↩
- Naturschutzgebiet In Miseren-Seeboden, Beschluss der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern vom 24. Oktober 2014, rund 150 ha südlich des Steinwassers und westlich des Steinsees, 1'800 bis 2'400 m, 3,4 km nordwestlich des Gipfels. Abschnitt IV Ziff. 4 verbietet im ganzen Schutzgebiet unter anderem in lit. g "das Aufstellen von Zelten und anderen Unterständen sowie das Biwakieren"; Ziff. 5 fügt in der Zone A ein Betretverbot abseits der Wege hinzu; Ziff. 11: Widerhandlungen werden mit Busse bestraft. oerebfiles.apps.be.ch. ↩