Stand: 8. Oktober 2026

Wildcampen bei den Siebenbrünnen

Die Siebenbrünnen sind die Quellen der Simme oberhalb von Lenk, am Fuss einer Kalkwand auf 1'445 m. Lenk erlaubt ein Zelt ausserhalb eines Campingplatzes nur mit Zustimmung des Grundeigentümers und der Gemeinde. Das Berghaus Siebenbrunnen, 394 m nördlich, nimmt Übernachtungsgäste auf.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Eine Nacht draussen. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend aufgestellt und am Morgen wieder eingepackt. Ein Basislager und die Nacht im Camper sind andere Nutzungen. Entscheidend ist jeweils der genaue Wortlaut einer Regel: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen bei den Siebenbrünnen: Lenks zwei Campingregeln

Die Siebenbrünnen liegen in Lenk, und Lenk regelt Zeltnächte gleich zweimal. Die Quellen entspringen auf der Alp Rezliberg bei 46.41349 N, 7.49083 E auf 1'445 m. Auch die Weide und das Berghaus daneben gehören zu Lenk; die nächste andere Gemeinde, Adelboden, beginnt über 3 km entfernt. 1 4

Das Polizeireglement verbietet die Zeltnacht auf öffentlichem Grund. Das Gemeindepolizeireglement, seit 1. Januar 2008 in Kraft, sagt in Art. 21 Abs. 1:

Auf öffentlichem Grund ist das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten (Campieren) ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen Flächen verboten.

Die Gemeindepolizei kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (Abs. 2). Verstösse werden mit Busse bis 5'000 Franken bestraft (Art. 50), in leichten Fällen ist eine Verwarnung möglich. Das ist die Obergrenze der Busse, nicht der Preis für eine Nacht. 1

Das Campingreglement von 1969 gilt für jeden anderen Boden. Das Reglement über das Campingwesen, von der Gemeindeversammlung am 1. November 1969 beschlossen und vom Regierungsrat am 16. Dezember 1969 genehmigt, sagt in Art. 6:

Das vereinzelte gelegentliche Campieren abseits von bewilligten Campingplätzen, ist nur mit Zustimmung des Grundeigentümers und der Gemeindebehörde gestattet

Wie lange, legt der Gemeinderat fest. Verstösse werden mit Busse bis 200 Franken bestraft (Art. 25). Die Gemeinde veröffentlicht das Reglement weiterhin unter ihren Reglementen, und das Polizeireglement behält es vor (Art. 44 Abs. 3). 1 2

Beide Texte sind auf Zelte und Fahrzeuge zugeschnitten. Art. 21 nennt "Fahrzeugen und Zelten", und Art. 2 des Reglements von 1969 definiert Campieren als vorübergehendes Verweilen in "Zelten, Wohnwagen, Wohnschiffen oder ähnlichen beweglichen und unbeweglichen Einrichtungen". Ein Biwaksack kommt nicht vor, und Lenk hat zu keiner der beiden Regeln eine Auslegung dafür veröffentlicht. Das ist eine Frage des Wortlauts und keine Erlaubnis: Der Grundeigentümer kann trotzdem ablehnen, und am Boden, den du unten beschrieben findest, ändert sich nichts. 1 2

Die Quellen entspringen am Felsfuss, der flache Boden ist Weide

Bei den Quellen hat kein Zelt Platz. Sieben Arme der Simme treten am Ende des Tals aus einer Kalkwand aus, auf 1'445 m. Im Umkreis von 30 m um den Quellpunkt beträgt die mittlere Neigung 35,7 Grad, und 74 Prozent des Geländes sind steiler als 30 Grad. Die nächste Fläche von 10 mal 10 m unter 8 Grad liegt 85 m nordwestlich und 33 m tiefer. 4 6

Der offene, flache Boden ist die Alpweide beim Berghaus. Auf 1'403 m liegt, 313 m nördlich der Quellen und 85 m von den Gebäuden des Berghauses, eine ebene Wiese von rund 1,3 Hektaren. Ein markierter Wanderweg verläuft keine 10 m daneben. Die Familie Allemann, die das Berghaus betreibt, schreibt, ihre Kühe weideten bis Oktober abwechselnd auf den Alpen Staldenweid und Rezliberg. Eine Weide mit Vieh und Weg ist Kulturland und kein Platz für ein Zelt, und sie liegt weit unter der Waldgrenze, die das Tourismusbüro Lenk-Simmental beim Fluhseeli auf etwa 2'045 m angibt. 4 7 8 Bleib auf dem markierten Weg über die Weide: Art. 28 Abs. 2 des Polizeireglements verbietet während der Vegetationszeit das unberechtigte Gehen über Kulturland. 1

Das Luftbild bestätigt das. Der Felsfuss liegt im tiefen Schatten, Gischt fällt in einen Fichtenbestand, und freies Gras beginnt etwa 100 m nordwestlich. 4

Der Kataster nennt keinen Eigentümer. Die Quellen, das Berghaus und die Weide gehören zur Lenker Parzelle 60 mit 30,5 Hektaren, und der amtliche Auszug sagt nicht, wem sie gehört. Die Landnutzungsdaten des Bundes zeigen dort eine Sömmerungsweide mit einer Registernummer, aber ohne Namen. Ob der Boden privat ist, einer Alpgenossenschaft gehört oder öffentlich ist, entscheidet, welche der beiden Regeln zuerst greift: Art. 21 betrifft nur öffentlichen Grund, Art. 6 jeden Boden. 1 3

Frage beide Stellen an, bevor du ein Zelt hinaufträgst. Die Gemeinde erteilt ihre Zustimmung nach Art. 6 und bewilligt Ausnahmen nach Art. 21: Gemeindeverwaltung Lenk, +41 33 736 32 00, info@lenkgemeinde.ch, Kronenplatz 3b, 3775 Lenk. Die Familie Allemann betreibt das Berghaus Siebenbrunnen und hält Kühe auf dem Rezliberg; ihre Restaurantnummer ist +41 77 457 40 42. Bei ihr fragst du am besten zuerst, wem die Weide gehört, auch wenn der Kataster sie nicht als Eigentümerin nennt. 2 7

Weder eine feste Regelung noch eine Gebühr ist veröffentlicht. Niemand bietet eine Zeltnacht bei den Siebenbrünnen gegen Entgelt an, und keine veröffentlichte Quelle nennt eine Stelle, an der eine toleriert wird. Das Recht gibt dir die Möglichkeit zu fragen, mehr nicht. Nenne, wo du zelten möchtest, für wie viele Personen und in welcher Nacht. 2 7

Was die Karten zeigen: kein Schutzgebiet, aber Quellen, ein Flachmoor und Wasserschutz

Kein Schutzgebiet von Bund oder Kanton deckt den Punkt ab. Die Quellen, das Berghaus und die Weide liegen ausserhalb aller eidgenössischen Jagdbanngebiete und Wildruhezonen, ausserhalb des Bundesinventars der Landschaften (BLN), der Moor- und Auen-Inventare und der Perimeter der Pärke von nationaler Bedeutung. Der Kanton Bern kennt kein allgemeines Campingverbot; seine Wildtierschutzverordnung verbietet freies Campieren nur in den aufgeführten Objekten, und das nächste aufgeführte Objekt liegt 2'968 m entfernt. Das nächste kantonale Naturschutzgebiet liegt 1'990 m entfernt. 4 5

Die Gemeinde schützt die Quellen selbst. Das Baureglement führt "Siebenbrunnen" unter den geschützten Wasserfällen und Quellen auf (Art. 32 und Anhang 3): Das Wasser ist in seinem Zustand zu erhalten, Eingriffe in den Wasserhaushalt und Wasserentnahmen, die das Erscheinungsbild verändern, sind untersagt. Der Text nennt weder ein Zelt noch eine Zugangsregel. Das ganze Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Wildstrubel / Rägeboldshore, dessen Artikel nur das Bauen regelt. 3

Neben der Weide liegen drei Dinge, zu denen du Abstand hältst. Ein Flachmoor von regionaler Bedeutung beginnt 128 m von der Wiese entfernt. Die Schutzzonen der Trinkwasserquelle Rezlisbergli beginnen 148 m vom Berghaus und 158 m von der Wiese entfernt. Und die Wiese gehört zu einer bewirtschafteten Alp. Keines davon ist in den oben genannten Texten ein Campingverbot; zusammen heisst das, dass die Weide kein offener Boden für ein Zelt ist. 3

Weiter oben: das Fluhseeli, wo der Wald aufhört

Die Waldgrenze liegt beim Fluhseeli auf 2'045 m, rund 600 m über den Quellen. Das Tourismusbüro setzt die Waldgrenze direkt an den See, und die Fluhseehütte steht daneben auf 2'049 m, 708 m ostsüdöstlich der Quellen. Dort gelten dieselben zwei Lenker Regeln, die Hütte steht auf der Lenker Parzelle 51, und auch ihr Eigentümer ist nicht veröffentlicht. 4 6 8

Der ebene Boden bei der Hütte ist grösstenteils der See. Die flachste Fläche im Geländemodell, rund 29'000 m2 auf 2'045 m, 190 m südsüdwestlich der Hütte, ist die Seeoberfläche. Die trockenen Absätze sind klein: 252 m2 unter 8 Grad auf 2'059 m, 93 m östlich der Hütte, und 784 m2 auf 2'045 m, 149 m westsüdwestlich davon. Kein Bundesinventar, kein bernisches Wildschutzgebiet und kein Naturschutzgebiet deckt die Hütte ab; das nächste Naturschutzgebiet liegt 2'256 m entfernt. 4 5

Das ist ein anderes Ziel mit einer eigenen Frage, und dort ist die Hütte das Bett: Ein Zelt am See bräuchte dieselben zwei Zustimmungen wie bei den Quellen. 1 2 8

Wo du schläfst: Berghaus, Fluhseehütte und Lenk

Berghaus Siebenbrunnen, 1'402 m, 394 m nördlich der Quellen. Das Tourismusbüro führt ein Berghaus auf, in dem man auch übernachten kann; es ist nur im Alpsommer offen. Der Eintrag nennt täglich 11:00 bis 17:00 vom 21. September bis 18. Oktober 2026 und hält fest: "Im Winter geschlossen, alle Angaben ohne Gewähr". Ruf +41 77 457 40 42 an und frag nach einem Bett; der Eintrag nennt weder Bettenzahl noch Preis. 7

Fluhseehütte, 2'049 m, 708 m ostsüdöstlich der Quellen und 600 m höher. Die Hütte des Fluhsee-Vereins ist unbewartet und hat 14 Plätze, einen Holzofen zum Heizen und Kochen sowie Wasser vom Brunnen oder aus dem See; das Essen bringst du selbst mit. Der Verein macht sie ab Ende Oktober winterfest. Kläre deshalb vor der Tour bei Lenk-Simmental Tourismus (+41 33 736 35 35) ab, in welchem Zustand die Hütte ist. 8

In Lenk: Das Hotel Restaurant Simmenfälle, +41 33 733 10 89, ist an sieben Tagen geöffnet und rechnet damit, die Saison um den 9. November 2026 zu beenden, je nach Wetter und Betrieb. Das Camping Hasenweide, +41 33 733 26 47, nimmt bis 1. November 2026 Zelte auf: Ein kleiner Zeltplatz kostet 5.00 Franken, dazu kommen 6.40 Franken pro erwachsene Person und die Kurtaxe. 9

Der Weg dorthin und was du mitnimmst

Der Weg ab den Simmenfällen dauert etwa 1 Stunde 15 Minuten. Die Strasse endet im Tal, fünf Kilometer hinter dem Dorf Lenk: Geh zu Fuss, oder fahr mit dem Bus zu den Simmenfällen und geh von dort weiter. Die Tourismusseite beschreibt die Quellen als Ziel der Wanderung und erwähnt Camping nicht. 6

Nimm einen Gaskocher mit und lass offenes Feuer weg: Bern führt die Waldbrandgefahr im Oberland am 8. Oktober 2026 als gering, aber an geschützten Quellen und auf einer beweideten Weide hat ein Feuer nichts verloren. Führe Hunde an der Leine und trage jeden Abfall hinunter. Die SAC-Hinweise zum Campieren und Biwakieren gelten für jede Nacht, die du vereinbarst. 10

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Für eine Nacht, die du mit dem Eigentümer und der Gemeinde vereinbart hast, und für jeden Tag bei den Quellen gelten diese Regeln.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Diese journalistische Einschätzung nutzt offizielle Quellen und Betreiberseiten, geprüft am 8. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung, und wir fordern niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.

Lenks Reglemente nennen Zelte und Fahrzeuge; ein Biwaksack kommt nicht vor, und kein Entscheid legt die Texte so oder so aus. Wem der Boden gehört, ist nicht veröffentlicht. Öffnungszeiten, Verfügbarkeit und Bedingungen ändern sich: Kläre sie vor dem Aufbruch beim Betreiber ab.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen bei den Siebenbrünnen legal?
Nicht ohne Zustimmung. Lenk verbietet Zeltnächte auf öffentlichem Grund ausserhalb ausgewiesener Flächen (Polizeireglement Art. 21, Busse bis 5'000 Franken) und erlaubt eine einzelne Nacht anderswo nur mit Zustimmung des Grundeigentümers und der Gemeinde (Campingreglement 1969 Art. 6, Busse bis 200 Franken). 1 2
Gilt die Regel auch für einen Biwaksack?
Beide Texte sprechen von Zelten und Fahrzeugen, und keiner nennt einen Biwaksack. Lenk hat dazu keine Auslegung veröffentlicht. Das macht eine Nacht noch nicht erlaubt: Der Grundeigentümer kann ablehnen, und Quellen und Weide sind keine Plätze zum Hinlegen. 1 2 4
Wo könnte ich bei den Quellen zelten?
Nirgends. Die Quellen liegen an einem 36 Grad steilen Felsfuss, und der flache Boden ist eine Weide mit Vieh, 85 m vom Berghaus, mit einem markierten Weg daneben, weit unter der Waldgrenze. 3 4
Wen frage ich?
Die Gemeinde unter +41 33 736 32 00 und die Familie Allemann, die das Berghaus Siebenbrunnen und die Alp Rezliberg bewirtschaftet, unter +41 77 457 40 42. Weder ein Eigentümer noch eine Gebühr ist veröffentlicht. 2 3 7
Wo kann ich stattdessen schlafen?
Im Berghaus Siebenbrunnen (+41 77 457 40 42, laut Eintrag bis 18. Oktober 2026 offen), in der Fluhseehütte auf 2'049 m (14 Plätze, unbewartet), im Hotel Simmenfälle (+41 33 733 10 89) oder auf einem Zeltplatz im Camping Hasenweide (+41 33 733 26 47, bis 1. November 2026 offen). 7 8 9
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Gemeindepolizeireglement Lenk, in Kraft seit 1. Januar 2008: Art. 21 Campingverbot auf öffentlichem Grund und Ausnahmen der Gemeindepolizei; Art. 44 Abs. 3 Vorbehalt des Campingreglements; Art. 50 Bussen bis 5'000 Franken. Gemeindepolizeireglement Lenk, Lenk. ↩
  2. Reglement über das Campingwesen der Gemeinde Lenk, Gemeindeversammlung 1. November 1969, vom Regierungsrat am 16. Dezember 1969 genehmigt (RRB 8417): Art. 2 Begriff, Art. 6 Zustimmung von Grundeigentümer und Gemeinde, Art. 25 Bussen bis 200 Franken. Im Reglementsverzeichnis der Gemeinde aufgeführt. Campingreglement 1969, Lenk. ↩
  3. Baureglement Lenk mit Zonenplan, genehmigt am 7. Februar 2025: Art. 8, Art. 26, Art. 32 und Anhang 3 (Wasserfälle und Quellen, "Siebenbrunnen"). Amtlicher Katasterauszug der Parzelle 60 mit Landschaftsschutzgebiet, Grundwasserschutzzonen und Flachmoor-Perimeter. Baureglement Lenk, ÖREB 60. ↩
  4. Quellen, Berghaus und Weide: Landeskarte, Bundesinventare (Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Moore, Auen), aktuelle Gemeindegrenzen, Geländemodell mit 2 m Raster und Luftbild mit 10 cm Auflösung, © swisstopo. Quellpunkt 46.41349, 7.49083. Swisstopo. ↩
  5. Bernische Erlasse (Wald, Natur, Jagd, Wildtierschutzverordnung WTSchV mit Anhang 2) und die kantonalen Geodaten der Wildschutz- und Naturschutzgebiete. BELEX, Wildschutzgebiete, Naturschutzgebiete. ↩
  6. Tourismusseite Lenk-Simmental zur Sibe Brünne (Schreibweisen Siebenbrunnen, Siebenbrünnen, Simmenquelle; Gehzeit ab den Simmenfällen) und Fluhsee-Verein (der See liegt oberhalb der Siebenbrunnen). Lenk-Simmental, Fluhsee. ↩
  7. Berghaus Siebenbrunnen: Tourismuseintrag mit Öffnungsdaten und Übernachtungsmöglichkeit sowie Kontaktseite und Hofseiten der Familie Allemann (Kühe bis Oktober auf dem Rezliberg). Berghaus Siebenbrunnen, Familie Allemann. ↩
  8. Fluhseehütte, 2'049 m, 14 Plätze, unbewartet, Ofen, Wasser; winterfest ab Ende Oktober; Tourismusseite zur Hütte beim Flueseeli und zur Waldgrenze. Fluhsee, Lenk-Simmental. ↩
  9. Hotel Restaurant Simmenfälle (Saison, Telefon) und Camping Hasenweide (Öffnungszeiten 2026, Preise, Telefon). Hotel Simmenfälle, Camping Hasenweide. ↩
  10. Aktuelle Waldbrandgefahr des Kantons Bern, 8. Oktober 2026; SAC-Hinweise zum Campieren und Biwakieren. Kanton Bern, SAC. ↩