Wildcampen auf der Schynigen Platte: legal auf der richtigen Seite des Grats
Alle nehmen an, der berühmte Aussichtspunkt sei der letzte Ort im Oberland, an dem man draussen schlafen könnte. Das Gegenteil stimmt, aber nur auf der richtigen Seite des Grats, und die Gemeindegrenze, die darüber entscheidet, ist im Gelände unsichtbar. Hier ist die ehrliche Lage.
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Das Verbot, das alle vermuten, und wo es wirklich endet
Wildcampen auf der Schynigen Platte beginnt mit einem Fakt, den auf der Aussichtsplattform niemand sieht: das Massiv ist zwischen zwei Gemeinden geteilt, und die Linie läuft unsichtbar durchs Gras. Grat und Sägistal-Seite gehören zu Gündlischwand, der benannte Gipfelpunkt und die Westflanke zu Gsteigwiler. Welches Regelwerk gilt, hängt davon ab, wo du schläfst, und keines sagt, was alle vermuten.
"Auf öffentlichem Grund ist das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten (Campieren) ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen Flächen verboten."Ortspolizeireglement Gündlischwand, Art. 8 Abs. 1.
Lies die ersten drei Worte nochmals. Das Ortspolizeireglement von Gündlischwand, in Kraft seit dem 1. Januar 2009, verbietet Campieren auf öffentlichem Grund, Busse bis CHF 5'000 (Art. 18), Ausnahmen über die Gemeinde möglich (Art. 8 Abs. 2)1. Der hohe Grat ist kein öffentlicher Grund: er ist private Alpweide, und ein Verbot, das für öffentlichen Grund geschrieben ist, reicht nicht dorthin. Und Gsteigwiler? Ich bin das ganze publizierte Reglements-Register durchgegangen: kein Polizeireglement, kein Campingreglement, nichts2. Auf dieser Seite des Grats gibt es keine kommunale Campiernorm, gegen die man verstossen könnte. Wie das im nationalen Bild sitzt, steht in unserem Guide zum Wildcampen in der Schweiz.
So ist es möglich: die leise einzelne Nacht
Wenn keine kommunale Regel das Campgelände erreicht und kein Schutzgebiet darauf liegt (die Karten unten), bleibt die gewohnheitsmässige Schweizer Linie für die hohen Berge. Die Empfehlung des SAC und die rechtliche Einschätzung des TCS von 2021 ziehen sie identisch: geduldet sind einzelne Übernachtungen, nicht in Gruppen, im Gebirge oberhalb der Waldgrenze3. Auf diesem Grat ist das kein Schlupfloch, es ist schlicht das, was gilt, wenn nichts Strengeres existiert.
Geduldet ist trotzdem kein Freipass. Die Weiden gehören jemandem, und Art. 699 ZGB öffnet sie fürs Durchqueren, nicht für die Nacht. Also frag, wo du kannst: das Personal des Berghotels, das Alppersonal im Sägistal oder die Gemeindeverwaltung Gündlischwand, die ein Ja sogar schriftlich geben kann, als Ausnahme nach Art. 8 Abs. 2 (033 855 24 86)1. Eine Frage, und die letzte Grauzone ist weg.
Geh hoch auf den Grat oder die Sägistal-Seite, weg von den Wegen, der Station und dem Hotel. Aufstellen in der Dämmerung, früh wieder weg, kein Feuer, ein Zelt, eine Nacht, alles wieder mit runter.
Willst du es vorher geklärt haben? Frag im Berghotel oder auf der Alp, oder ruf die Gemeindeverwaltung Gündlischwand an, 033 855 24 86, für eine formelle Ausnahme nach Art. 8 Abs. 21.
Wo das Verbot wirklich gilt
Die Toleranz endet an den Rändern des Massivs, und sie endet hart. Die Bönigen-Flanke, die nordöstlich zum See abfällt, liegt unter einem vollständigen Campingreglement (SRB 951.1): Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze ist grundsätzlich nicht gestattet, Busse bis CHF 5'000 (Art. 29 Abs. 2), Bewilligungen nur über die Sicherheitskommission mit dem Ja des Grundeigentümers4.
Der Talboden mit den Ausgangspunkten und der Talstation der Zahnradbahn ist Wilderswil, Besitzer des jüngsten Verbots im Oberland: beschlossen am 16. Juni 2025, in Kraft seit dem 21. Juli 2025, gleiche Vorlage wie in Bönigen, Busse bis CHF 5'000, Kontrollen angekündigt56. Lass dich von der Postadresse nicht täuschen: "Schynige Platte, Wilderswil" ist die Adresse der Bahn, aber das Plateau selbst liegt in Gündlischwand und Gsteigwiler. Es ist dieselbe Welle kommunaler Verbote, die Lauterbrunnen 2025 erreicht hat, ein Tal weiter südlich.
Zwei Ränder noch. Der Botanische Alpengarten neben der Station ist eingezäunt und von 8:00 bis 18:00 offen; nachts ist er geschlossen, und niemand übernachtet darin7. Weiter östlich, auf der Gratroute Richtung Faulhorn und First, beginnt das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn, wo Campieren ein Bundesdelikt ist, mit Bussen bis CHF 20'0008. Und unten an den Seen hat Interlaken das Übernachten in Fahrzeugen im April 2025 verboten. Rund um diesen Berg ist das tolerante Plateau die Ausnahme, nicht die Regel.
Was die Karten sagen
Ich habe die amtlichen Geodaten an sieben Punkten über das Massiv geprüft, das Oberberghorn, das Loucherhorn, das Sägistal und den Sägistalsee darunter. Das Ergebnis ist ungewöhnlich sauber: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein kantonales Wildschutzgebiet und kein BLN-Objekt irgendwo auf dem Campgelände9. Das Banngebiet Schwarzhorn mit seinem CHF 20'000-Bundesdelikt beginnt weiter östlich auf der Linie Faulhorn-First, verifiziert als Positivkontrolle8.
Die einzige saisonale Ebene in der Nähe sind Zutrittsverbot-Zonen an den Südostflanken von Grindelwald, geschlossen vom 1. Dezember bis 20. April, abseits des Grats. Hier oben sind die entscheidenden Normen die zwei kommunalen Texte, und nur einer von beiden existiert überhaupt.
Wo du legal schlafen kannst
- Berghotel Schynige Platte: das Dine-and-Sleep-Angebot mit der Zahnradbahn, buchbar über jungfrau.ch. Der Berg für dich allein nach dem letzten Zug, ganz ohne Zelt.
- Berghotel Faulhorn (2'681 m, faulhorn.ch): weiter auf der Gratroute Richtung First, vorher reservieren.
- Camping Oberei in Wilderswil (campingwilderswil.ch): die legale Talbasis direkt neben der Zahnradbahn.
- TCS Camping Bönigen (camping.tcs.ch): unten am See auf der Bönigen-Seite.
- Der formelle Weg: eine schriftliche Gündlischwand-Ausnahme nach Art. 8 Abs. 2, ein Anruf auf 033 855 24 861.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, und auf diesem Grat mehr als irgendwo sonst: die Toleranz überlebt nur, solange das Alppersonal am Morgen unberührtes Gras vorfindet. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat auf einer trockenen Sommerweide nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, auch zum Sägistalsee, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Juli 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten, öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft zur aktuellen Rechtslage.
Kommunale Reglemente, Eigentum und Kontrollpraxis ändern sich, und das Campingrecht von Wilderswil ist kaum ein Jahr alt. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, frage den Grundeigentümer oder die Gemeinde, und folge den Anweisungen vor Ort. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und die Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
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Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf der Schynigen Platte erlaubt?
Zu welcher Gemeinde gehört der Grat, und warum zählt das?
Was ist am Alpengarten und an der Station verboten?
Was ist mit den Bussen in Bönigen und Wilderswil?
Wo kann ich stattdessen legal schlafen?
Quellen
- Ortspolizeireglement der Einwohnergemeinde Gündlischwand, in Kraft seit 1. Januar 2009: Art. 8 Abs. 1 (Verbot des Übernachtens in Fahrzeugen und Zelten auf öffentlichem Grund ausserhalb speziell dafür vorgesehener Flächen), Art. 8 Abs. 2 (Ausnahmen über die Gemeinde, Gemeindeverwaltung 033 855 24 86), Art. 18 (Busse bis CHF 5'000). guendlischwand.ch. ↩
- Einwohnergemeinde Gsteigwiler, publiziertes Reglements-Register: die vollständige Liste enthält kein Polizeireglement und kein Campingreglement, geprüft im Juli 2026; der Negativbefund deckt den benannten Gipfelpunkt und die Westflanke. gsteigwiler.ch. ↩
- Schweizer Alpen-Club SAC, "Campieren und Biwakieren": die Ein-Nacht-Toleranz oberhalb der Waldgrenze gilt, wo keine gegenteiligen Regeln bestehen; die rechtliche Einschätzung des TCS von 2021 zieht dieselbe Linie, einzelne Übernachtungen, nicht in Gruppen, im Gebirge oberhalb der Waldgrenze. Empfehlung, kein Gesetz. sac-cas.ch. ↩
- Campingreglement der Einwohnergemeinde Bönigen (SRB 951.1): Art. 3 Abs. 1 (Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze grundsätzlich nicht gestattet), Bewilligungsweg über die Sicherheitskommission mit Zustimmung des Grundeigentümers, Art. 29 Abs. 2 (Busse bis CHF 5'000). boenigen.ch. ↩
- Campingreglement der Einwohnergemeinde Wilderswil, beschlossen von der Gemeindeversammlung am 16. Juni 2025, in Kraft seit 21. Juli 2025: Campieren ausserhalb bewilligter Campingplätze nach derselben Vorlage verboten, Busse bis CHF 5'000. wilderswil.ch. ↩
- Berner Zeitung, "Wilderswil mit Bussen gegen Wildcamping": das neue Reglement und die angekündigten Kontrollen. bernerzeitung.ch. ↩
- Botanischer Alpengarten Schynige Platte, Besucherinformation: täglich von 8:00 bis 18:00 offen; der eingezäunte Garten ist nachts geschlossen. alpengarten.ch. ↩
- Eidgenössisches Inventar der Jagdbanngebiete, Objektblatt Nr. 4 Schwarzhorn (Revision 2023): der Perimeter beginnt östlich des Massivs auf der Seite Faulhorn-First; Campieren im Banngebiet ist ein Bundesdelikt mit Bussen bis CHF 20'000. geo.admin.ch. ↩
- Amtlicher Geodaten-Check an sieben Punkten über das Massiv (darunter das Oberberghorn, das Loucherhorn, das Sägistal und der Sägistalsee): kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein kantonales Wildschutzgebiet, kein BLN-Objekt auf dem Campgelände; saisonale Zutrittsverbot-Zonen, 1. Dezember bis 20. April, nur an den Südostflanken von Grindelwald. map.geo.admin.ch. ↩
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