Stand: 30. Juli 2026

Wildcampen am Schäfler: Ein Zelt passt, und du solltest trotzdem weitergehen

Appenzell Innerrhoden ist einer der wenigen Kantone ganz ohne Campingbusse. Damit klingt der Schäfler nach einem einfachen Ja, und der Grund, warum er keines ist, steht in keinem Gesetzbuch.

Gems of Switzerland

Meine 141 Lieblingsspots in den Schweizer Alpen. Mit Wegbeschreibung und Wildcamping-Analyse zu jedem Spot.

Zum Guide
Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Die Appenzeller Regel, und der Satz darin, den alle überlesen

Wildcampen am Schäfler beginnt in einer ungewöhnlichen Lage. Appenzell Innerrhoden ist einer der ganz wenigen Schweizer Kantone, in denen das Campieren ausserhalb bewilligter Plätze zwar geregelt, aber nicht bestraft ist, und die massgebende Bestimmung ist ein einziger Absatz von 1973.

"Das gelegentliche Aufstellen von einzelnen Wohnwagen und Zelten ausserhalb bewilligter Campingplätze darf die Dauer eines Monats pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden."Campingverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 935.610), Art. 4, vom 12. Juni 1973, geltende Fassung in Kraft seit 1. Januar 2013. Im selben Artikel bleiben besondere Erlasse der Bezirksbehörden vorbehalten.

Daraus folgt sofort zweierlei. Der Weg führt über das Ja des Grundeigentümers, und deshalb ist der brauchbare Teil dieses Artikels ein Name und eine Telefonnummer und kein Gesetzestext. Und der Artikel regelt das Aufstellen eines Wohnwagens oder eines Zeltes; ein Biwak ohne Zelt stellt nichts auf und wird von Art. 4 gar nicht erfasst.1

Eine Busse gibt es nicht. Die Strafartikel dieser Verordnung, Art. 11 bis 15, wurden am 31. Oktober 2005 einzeln aufgehoben, im Rahmen der Revision durch den Grossen Rat selbst, und nichts ist an ihre Stelle getreten. Wir haben den Rest des Kantons geprüft, statt ihn anzunehmen: Eine Volltextsuche über alle geltenden Appenzeller Erlasse liefert das Wort "Campieren" in genau zwei Erlassen, "Zelten" in dreien, und Biwak, Biwakieren, Nächtigen und Wildcamping in keinem einzigen. Das Polizeigesetz, die Verordnung dazu und das Übertretungsstrafgesetz enthalten keinen einzigen Campingbegriff. Die kantonale Ordnungsbussenliste wurde am 31. März 2025 revidiert und trat im Juli desselben Jahres in Kraft, und sie führt weiterhin keinen Campingtatbestand.4

Aber "Appenzell hat gar keine Campingbusse" ist eine Spur zu weit gefasst, und wir haben es selbst schon so geschrieben. Es gibt eine Ausnahme. Der Standeskommissionsbeschluss über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz sagt schlicht, dass das Campieren verboten ist, und ein eigener Artikel sieht dafür eine Busse ohne genannte Obergrenze vor. Er enthält keine Einschränkung auf Zelte, würde also anders als die Campingverordnung auch ein Biwak ohne Zelt erfassen. Hierher reicht er nicht: Der Perimeter Schwägalp liegt 2'875 Meter westsüdwestlich dieses Gipfels, der Perimeter Fähnerenspitz 6'756 Meter nordöstlich. Richtig ist also: Appenzell hat keine allgemeine Campingbusse, und ein gebietsbezogenes Verbot.2

Der Satz, den alle überlesen. Art. 6 Abs. 3 der Campingverordnung erklärt die Einschränkungen von Art. 6 Abs. 2 auch für Art. 4 anwendbar. Diese Einschränkungen nehmen unter anderem Gelände aus, das seiner Natur nach ungeeignet ist, Gelände mit Steinschlaggefahr und Gebiete von besonderem Wert aus Gründen des Natur- oder Heimatschutzes. Der Schäfler liegt im BLN-Objekt Säntisgebiet, und seine Flanken haben im Mittel dreiundvierzig Grad. Nach dem eigenen Wortlaut der Verordnung ist dieser Boden also auch mit der Zustimmung des Eigentümers ausgenommen. Dahinter steht keine Sanktion, und die Anwendung erfolgt sinngemäss und nicht als direktes Verbot, wir wollen das also nicht grösser machen, als es ist. Aber es heisst, dass der Zustimmungsweg an genau diesem Gipfel kein sauberes Ja ergibt, und das ist gut zu wissen, bevor du irgendwo anrufst.1

Der Bezirk fügt nichts hinzu, und was er früher hatte, ist ausdrücklich aufgehoben. Schwende und Rüte haben sich 2022 zusammengeschlossen, und der Zusammenschlussvertrag hält fest, dass per 1. Mai 2022 alle Reglemente des früheren Bezirks Schwende aufgehoben sind. Der Schäfler liegt auf ehemaligem Schwender Boden. Der neue Bezirk veröffentlicht sieben Erlasse, und keiner davon erwähnt Campieren, Zelte, Biwakieren oder Übernachten. Der Vorbehalt der Campingverordnung zugunsten besonderer Erlasse der Bezirksbehörden läuft hier also ins Leere.5

Wo das Jagdbanngebiet anfängt, und wen du tatsächlich fragen musst

Das Jagdbanngebiet Säntis ist die harte Grenze in diesem Massiv, und sie liegt weiter weg, als die Karte vermuten lässt. Am Gipfel selbst liefert die Bundesebene der Jagdbanngebiete ein leeres Ergebnis. Die Vollschutzzone, in der freies Zelten und Campieren rundweg verboten ist und in der keine Zustimmung eines Grundeigentümers hilft, beginnt 1'450 Meter südwestlich des Gipfels.6

Darin steckt eine Falle, und zwar die Sorte, die zur falschen Antwort führt. Das nächstgelegene Polygon auf der Karte, das nach Banngebiet aussieht, ist keines. Es ist der Wildschadenperimeter, 874 Meter nordnordwestlich, die Zone, innerhalb derer Wildschaden vergütet wird, und das Objektblatt des Bundes sagt das ausdrücklich. Er enthält überhaupt keine Verhaltensvorschriften. Die Form, die dir auf der Karte am nächsten liegt, ist also die zahnlose, und die, auf die es ankommt, liegt fast doppelt so weit in die andere Richtung.6

Für alle, die den klassischen Grat vom Schäfler Richtung Säntis gehen: Auf dem markierten Weg liegt der erste Punkt im Banngebiet nach rund 1'913 Metern Weg, also etwa dreissig bis fünfunddreissig Minuten, im Sattel unter dem Öhrlikopf. Alles weiter Richtung Rotsteinpass liegt drin. Das ganze Gebiet ist vollständig geschützt, es gibt also keine Teilschutzzone, über die sich streiten liesse.6

Drinnen ist die Zahl, mit der du rechnen musst, CHF 150, die Ordnungsbusse des Bundes für freies Zelten und Campieren in einem Jagdbanngebiet, und nicht die CHF 20'000, die immer zitiert werden; diese Zahl ist die Obergrenze des Jagdgesetzes und gilt erst, wenn ein Fall das Ordnungsbussenverfahren verlässt.6

Ein Instrument ist ganz neu und lohnt sich zu kennen, auch wenn es hierher nicht reicht. Appenzell hat eine Wildruheverordnung erlassen, die am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Sie hält Wandernde während der Schonzeiten auf den signalisierten Wegen, die Schonzeit läuft von Mitte Dezember bis spätestens Ende Juni, und die Ordnungsbusse beträgt CHF 150. Vom Campieren steht darin nichts, aber wer ein Zelt aufstellt, verlässt den Weg. Sie schafft genau drei Zonen, Chalberer, Marwees und Brugger Wald, und keine davon deckt den Schäfler ab. Hinweis für alle, die ihren eigenen Platz im Alpstein prüfen: Die Bundesebene der Wildruhezonen führt überhaupt keine Appenzeller Zone, eine Punktabfrage auf dem Bundesgeoportal übersieht diese ganze Verordnung also.3

Wen du fragst, und es ist eine echte Person. Die nächste bewirtschaftete Alp an diesem Grat ist die Altenalp, 448 Meter genau südlich des Gipfels auf 1'597 Metern, geführt von Familie Neff, erreichbar unter +41 79 406 36 69. Sie bewirtschaften sie seit rund vierzig Jahren, machen sechs Käse auf der Alp und nehmen im Heustall schon heute Übernachtungsgäste auf; die Leute auf diesem Boden haben also sowohl Übung im Gastgeben als auch einen Weg, es zu verrechnen. Die Saison läuft etwa von Mitte Juni bis Mitte September. Für die Gipfelseite und die Parzelle des Gasthauses: Berggasthaus Schäfler, +41 71 799 11 44.

Rechne damit, dass du die falsche Person fragst, wenn du nur im Gasthaus fragst. Innerhalb von hundert Metern um den Gipfel stossen drei verschiedene Parzellen zusammen: Gipfel und Grat liegen auf der einen, das Gasthaus mit seinen Nebengebäuden auf der zweiten, der Boden nach Süden und Südwesten auf der dritten. Die kantonseigene Erhebung über die Alpen im Jagdbanngebiet Säntis kam zum Ergebnis, dass einundzwanzig von neunundzwanzig in Privatbesitz sind; der Halter hier ist also am ehesten ein privater Eigentümer oder ein langjähriger Pächter, und genau darum schlägt ein Anruf jede Theorie über das Grundbuch.8

Einen Ansatz gibt es nicht, und einen Bericht über eine Übernachtung hier auch nicht. Wir haben nach beidem gesucht. Für den Schäfler gibt es keinen informellen Ansatz, und übertrag die Beträge nicht, die für den Seealpsee oder die Fälenalp veröffentlicht sind, das sind andere Abmachungen auf anderem Boden. Und über die Wanderportale, Foren und Blogs in zwei Sprachen hinweg berichtet niemand davon, am Schäfler gezeltet zu haben, und niemand davon, weggeschickt worden zu sein. Beides ist ein Schweigen und kein Beleg, und so halten wir es auch fest.9

Ein Zelt passt. Das heisst nicht, dass hier ein Platz zum Schlafen ist.

Zuerst das Gelände, weil die ehrliche Fassung nicht die bequeme ist. Über ein Zehn-Meter-Raster im Umkreis von dreihundert Metern beträgt die mittlere Neigung um diesen Gipfel vierzig Grad. Dreiundneunzig Prozent davon sind steiler als dreissig Grad und nur 0,8 Prozent flacher als fünfzehn. Sechs Meter neben dem Grat stehst du auf zwanzig bis fünfundvierzig Grad.7

Und trotzdem. Prüft man jede Standfläche von zwei auf drei Metern auf einem Ein-Meter-Raster entlang des Grats gegen eine Ausgleichsebene, bestehen dreiundvierzig von gut dreitausend Kandidaten, und sie sind alle dieselbe Stelle: eine Plattform von etwa fünfzehn Metern dem Grat entlang und dreizehn Metern quer dazu, mit anderthalb bis sechs Grad Neigung, um den Vermessungspunkt herum. Ehrlich gesagt heisst das: Ein Zelt passt hier bequem, und das ist der flachste Boden auf dreihundert Meter in jede Richtung. Die einzige weitere taugliche Zelle in der ganzen Fläche liegt 291 Meter östlich und 122 Meter tiefer, im Abstieg zur Ebenalp.7

Und genau das ist das Problem. Diese Plattform ist der Aussichtspunkt. Fünfundsiebzig Meter östlich davon steht das Berggasthaus Schäfler, drei Stockwerke, gebaut 1914, mit Schlafplätzen für fünfundachtzig Personen in fünfzehn Betten und siebzig Lagerplätzen, daneben drei Ökonomiegebäude. Die drei Appenzeller Bergbahnen zählten 2025 657'840 Fahrten, Alpsteingäste machen rund einen Viertel aller Übernachtungen im Kanton aus, und fast alle davon sind einzelne Nächte. Die Regierung selbst hielt im Mai fest, dass der Alpstein seit Jahren hohe Besucherzahlen verzeichnet, besonders an Wochenenden und Feiertagen.9

Das Gasthaus gibt die Zimmer um fünf Uhr nachmittags frei und räumt sie bis acht Uhr morgens, und seine eigene Fotogalerie hat Rubriken für Sonnenaufgang, Sonnenuntergang und Nacht. Tourenberichte von diesem Grat beginnen um halb sechs. Ein Zelt auf dieser Plattform steht an beiden Enden der Nacht auf den Fotos anderer Leute, und das ist ein anderer Einwand als ein rechtlicher, und der entscheidendere.

Der Boden, der tatsächlich funktioniert, liegt 1'260 Meter südwestlich, ein Grassattel auf 1'858 Metern, den wir im Guide bereits führen. Wir haben ihn für diesen Artikel unabhängig neu gemessen: Er liegt 192 Meter ausserhalb der Grenze des Jagdbanngebiets, auf Peilung 239 Grad, was unsere veröffentlichte Zahl exakt bestätigt. Vom Gasthaus aus ist er nicht einsehbar, er liegt abseits des Hauptstroms der Überschreitung, und dorthin sollte, wer auf diesem Grat eine Nacht draussen will.6

Eines ist kein Recht, lohnt sich aber trotzdem zu lesen. Appenzell Tourismus veröffentlicht den Satz, der Alpstein sei weder Zeltplatz noch Campingplatz und wildes Zelten sei nicht gestattet. Es wird kein Artikel genannt, und wie oben dargelegt hat der Kanton ausserhalb eines einzigen Moorbeschlusses keine Campingbusse; das ist also die Haltung der Destination und keine Rechtsauskunft. Die zweite Hälfte zeigt aber genau dorthin, wohin auch dieser Artikel zeigt: im Berggasthaus oder auf der Alp übernachten und sich an das halten, was das Alppersonal sagt.9

Und es gibt jetzt Ranger. Am 14. Mai 2026 hat ein Pilotprojekt begonnen, vom Kanton mit höchstens CHF 35'000 unterstützt und bis 2028 angelegt, mit fünfzehn Freiwilligen an Wochenenden und Feiertagen. Wildcamping ist eines ihrer ausdrücklichen Themen. Der Präsident des Vereins hat ihre Befugnisse zutreffend beschrieben: Sie sind keine Polizisten. Sie werden dich darauf ansprechen, und hinter ihnen steht keine kantonale Strafnorm.9

  • Berggasthaus Schäfler, direkt am Grat, +41 71 799 11 44. Fünfzehn Betten und siebzig Plätze in unterteilten Kabinenzimmern statt in einem offenen Massenlager. Buchung nur online, Abendessen CHF 25, Hüttenschlafsack CHF 5 und in den Kabinenzimmern obligatorisch. Keine Duschen, kein WLAN, keine Steckdosen, Regenwasserversorgung. Die Saison 2026 begann am 22. Mai, ab Juli ist mittwochs geschlossen.
  • Der Sattel 1'260 Meter südwestlich, auf 1'858 Metern, 192 Meter ausserhalb des Jagdbanngebiets, mit der Zustimmung des Grundeigentümers nach der Campingverordnung. Das ist die ehrliche Antwort auf die gestellte Frage.
  • Altenalp, 448 Meter südlich, Familie Neff, +41 79 406 36 69, wo im Heustall in der Saison ohnehin schon Gäste übernachten.
  • Berggasthaus Ebenalp, Äscher, Seealpsee und Mesmer, alle ein bis zwei Stunden entfernt im selben Massiv, und alle die bessere Antwort als ein Zelt auf dem Aussichtspunkt.
  • Nicht die Gipfelplattform, und nicht der Grat südwestlich des Sattels, der ins Jagdbanngebiet führt.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, im Alpstein also mit dem Ja der Alp und abseits des vielbegangenen Grats. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand, und in einem Massiv, das einen Viertel der Übernachtungen des Kantons trägt, ist es der Grund, warum die Toleranz überhaupt noch besteht.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Juli 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Appenzell Innerrhoden hat im Juli 2025 eine neue Wildruheverordnung erlassen, und die Bezirksstruktur hat sich 2022 geändert; älteres Material über dieses Gebiet kann also überholt sein, und die Bundesebene der Karte führt die kantonalen Wildruhezonen bisher überhaupt nicht. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, hol die Zustimmung des Grundeigentümers ein und halte dich an die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf der Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Gems of Switzerland

Meine 141 Lieblingsspots in den Schweizer Alpen. Mit Wegbeschreibung und Wildcamping-Analyse zu jedem Spot.

Zum Guide

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Schäfler erlaubt?
Es hängt am Grundeigentümer, und der Gipfel selbst ist der falsche Ort für diese Frage. Art. 4 der Campingverordnung von Appenzell Innerrhoden (GS 935.610) erlaubt das gelegentliche einzelne Zelt ausserhalb bewilligter Campingplätze, begrenzt auf einen Monat pro Jahr, und bindet es an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers. Eine Busse steht nicht dahinter: Die Strafartikel der Verordnung wurden 2005 aufgehoben. Aber Art. 6 Abs. 3 erklärt die Zoneneinschränkungen der Verordnung auch für diesen Zustimmungsweg anwendbar, und die nehmen Boden von besonderem Wert für den Naturschutz aus, was diesen Gipfel erfasst. Und praktisch ist der einzige flache Boden hier der Aussichtspunkt, 75 Meter neben einem Berggasthaus mit 85 Schlafplätzen.
Gibt es in Appenzell Innerrhoden eine Busse fürs Wildcampen?
Keine allgemeine, und eine gebietsbezogene Ausnahme. Die Strafartikel der Campingverordnung wurden am 31. Oktober 2005 aufgehoben, und nichts ist an ihre Stelle getreten; eine Volltextsuche über alle geltenden Erlasse findet Biwak, Biwakieren und Nächtigen kein einziges Mal, und die kantonale Ordnungsbussenliste wurde 2025 neu gefasst, ohne das Campieren aufzunehmen. Die Ausnahme ist der Standeskommissionsbeschluss über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz (GS 454.001), dessen Art. 5 Abs. 4 das Campieren verbietet und dessen Art. 24 die Busse dazu setzt, und der 2'875 m vom Schäfler entfernt liegt.
Wie weit ist das eidgenössische Jagdbanngebiet vom Schäfler entfernt?
1'450 Meter südwestlich, und die nähere Form auf der Karte ist es nicht. Die Vollschutzzone des Banngebiets Säntis, in der Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ freies Zelten und Campieren unabhängig von jeder Zustimmung des Grundeigentümers verbietet, beginnt 1'450 m vom Gipfel entfernt auf Peilung 231 Grad. Das Polygon 874 m nordnordwestlich ist der Wildschadenperimeter, die Zone für die Vergütung von Wildschaden, und er enthält überhaupt keine Verhaltensvorschriften. Wer den Grat Richtung Säntis geht, betritt das Banngebiet nach rund 1'913 m Weg, also etwa einer halben Stunde.
Kann man auf dem Gipfel des Schäfler ein Zelt aufstellen?
Körperlich ja, und es bleibt der falsche Ort. Prüft man jede Standfläche von 2 auf 3 Metern auf einem Ein-Meter-Raster, bestehen 43 von gut 3'000 Kandidaten, und sie bilden eine einzige Plattform von etwa 15 auf 13 Metern um den Vermessungspunkt, den flachsten Boden auf 300 Meter in jede Richtung. Sie ist zugleich der Aussichtspunkt, 75 Meter neben einem dreistöckigen Berggasthaus mit 85 Schlafplätzen, auf dem meistbegangenen Grat der Ostschweiz, wo die Leute vor dem Morgengrauen für den Sonnenaufgang eintreffen. Der Boden, der funktioniert, ist der Grassattel 1'260 m südwestlich, auf 1'858 m und 192 m ausserhalb des Banngebiets.
Erfasst das Verbot auch ein Biwak ohne Zelt?
Art. 4 nicht, denn er regelt das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens, und ein Biwaksack stellt nichts auf. Zwei andere Normen erfassen dort, wo sie gelten, aber auch den Schläfer ohne Zelt: Der Moorbeschluss Schwägalp und Fähnerenspitz sagt schlicht, dass das Campieren verboten ist, ohne Einschränkung auf Zelte, und im eidgenössischen Jagdbanngebiet gilt das Verbot des freien Zeltens und Campierens ohnehin. Keine der beiden deckt den Gipfel des Schäfler ab, die erste liegt 2'875 m entfernt, die zweite 1'450 m.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Campingverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 935.610), Original vom 12. Juni 1973, geltende Fassung in Kraft seit 1. Januar 2013, nicht aufgehoben. Art. 4: Das gelegentliche Aufstellen einzelner Wohnwagen und Zelte ausserhalb bewilligter Campingplätze darf einen Monat pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden, besondere Erlasse der Bezirksbehörden bleiben vorbehalten. Art. 6 Abs. 2 schliesst Campingzonen aus in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Schulen und Anstalten sowie stark befahrener Strassen und Plätze, in überschwemmungs- oder steinschlaggefährdeten Gebieten, in ihrer Natur nach ungeeignetem Gelände und in Gebieten von besonderem Wert aus Gründen des Natur- oder Heimatschutzes; Art. 6 Abs. 3 erklärt diese Bestimmungen für Art. 4 sinngemäss anwendbar. Art. 11 bis 15, die Strafbestimmungen, wurden je mit Beschluss vom 31. Oktober 2005 auf denselben Tag aufgehoben, im Rahmen der Revision der Verordnung durch den Grossen Rat selbst; die Sammlung nennt keinen eigenständig betitelten Aufhebungserlass. ai.clex.ch.
  2. Standeskommissionsbeschluss über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz (GS 454.001) vom 3. April 2001, Fassung vom 9. Mai 2017, nicht aufgehoben. Art. 5 Abs. 4: "Das Campieren ist verboten." Die Busse setzt ein eigener Artikel, Art. 24, der eine Busse nach der Strafprozessgesetzgebung ohne genannte Obergrenze vorsieht. Das Verbot enthält keine Einschränkung auf Zelte und würde dort, wo es gilt, deshalb auch ein Biwak ohne Zelt erfassen. Den Geltungsbereich legt Art. 1 Abs. 2 fest, die Perimeter auf den beiden Plänen vom 31. Oktober 2000. Gerechnet gegen die Geometrie des Bundesinventars der Moorlandschaften liegt der Perimeter Schwägalp 2'875 m westsüdwestlich des Gipfels Schäfler und der Perimeter Fähnerenspitz 6'756 m nordöstlich; keiner der beiden enthält den Punkt. ai.clex.ch.
  3. Wildruheverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 922.012) vom 31. März 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025. Art. 4 verpflichtet Wandernde, während der Schonzeiten auf den offiziell signalisierten Wander- und Routenwegen zu bleiben, und verbietet das Verlassen dieser Wege; Art. 3 Abs. 2 setzt die Schonzeit auf frühestens 15. Dezember bis spätestens 30. Juni. Die Busse setzt der eigene Art. 10, tarifiert mit CHF 150 in Anhang 1 Ziff. 4a.1 der kantonalen Ordnungsbussenverordnung. Die Verordnung verwendet das Wort Campieren nie, aber wer ein Zelt aufstellt, muss den Weg verlassen. Anhang 1 schafft nur drei Zonen, Chalberer, Marwees und Brugger Wald; deren Perimeterpläne wurden gelesen, keiner deckt den Schäfler ab. Zu beachten: Die Bundesebene der Wildruhezonen führt überhaupt keine Zone von Appenzell Innerrhoden, eine Punktabfrage auf dem Bundesgeoportal übersieht diese Verordnung also vollständig. ai.clex.ch.
  4. Kantonsweite Durchsicht von Appenzell Innerrhoden am 30. Juli 2026 mit Volltextsuche über alle geltenden Erlasse. "Campieren" erscheint in zwei Erlassen (der Campingverordnung und dem oben genannten Moorbeschluss), "Zelten" in dreien, Biwak, Biwakieren, Nächtigen und Wildcamping in keinem. Das Polizeigesetz (GS 550.000), die Verordnung dazu und das Übertretungsstrafgesetz (GS 311.000) enthalten keine Campingbegriffe. Der Anhang der kantonalen Ordnungsbussenverordnung (GS 311.010) wurde am 31. März 2025 revidiert und trat am 1. Juli 2025 in Kraft; der Tarif wurde über alle Kategorien vollständig gelesen: Es gibt keinen Campingtatbestand. Das Baugesetz (GS 700.000) erfasst in Art. 32 "das länger dauernde Aufstellen" in Campingzonen, was eine einzelne Nacht nicht ist, und die Busse dazu setzt der eigene Art. 91 mit einer Obergrenze von CHF 50'000, gerichtet an Bauherren, Bauleiter, Unternehmer und deren Beauftragte, was auf eine wandernde Person alles nicht zutrifft. Bussbar ist in Appenzell für Campierende das Liegenlassen von Abfall (CHF 100), Nachtlärm (CHF 150) und Ärgernis erregendes Verhalten (CHF 200). ai.clex.ch.
  5. Der Bezirk Schwende-Rüte veröffentlicht sieben Erlasse, alle heruntergeladen und durchsucht: das Reglement über die Grundordnung, den Fonds für eine aktive Bodenpolitik, den Zusammenschlussvertrag, den Beschluss über die finanziellen Einzelkompetenzen, den Vergütungsbeschluss, den Gebührenbeschluss und das Videoüberwachungsreglement. Keiner enthält eine Bestimmung zu Campieren, Zelten, Biwakieren oder Übernachten. Der Zusammenschlussvertrag vom 24. April 2022 hält in Art. 7 Abs. 3 fest, dass per 1. Mai 2022 alle Reglemente des früheren Bezirks Schwende aufgehoben sind, und der Schäfler liegt auf ehemaligem Schwender Boden; der Vorbehalt in Art. 4 der Campingverordnung zugunsten besonderer Erlasse der Bezirksbehörden läuft an diesem Ort also ins Leere. Kontakt: Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, 071 788 99 30. schwende-ruete.ch.
  6. Amtliche Geodaten des Bundes, abgefragt am 30. Juli 2026 bei LV95 2'747'660 / 1'237'962. Die Ebene der eidgenössischen Jagdbanngebiete liefert am Gipfel ein leeres Ergebnis; das Landschaftsinventar liefert Objekt 1612 Säntisgebiet, Teilgebiet Innerer Alpstein; die Ebenen Wildruhezonen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Auen, Amphibien, Trockenwiesen, Pärke und Vogelreservate liefern alle ein leeres Ergebnis. Die Distanzen sind aus der tatsächlichen Polygongeometrie gerechnet: Die Vollschutzzone des Jagdbanngebiets Nr. 16 Säntis liegt 1'450 m vom Gipfel entfernt auf Peilung 231 Grad, und der Wildschadenperimeter, den das Objektblatt als das Gebiet beschreibt, innerhalb dessen Wildschaden vergütet wird und das keine Verhaltensvorschriften enthält, liegt 874 m nordnordwestlich. Auf dem markierten Gratweg Richtung Säntis liegt der erste Punkt im Banngebiet nach rund 1'913 m Weg, im Sattel unter dem Öhrlikopf. Das ganze Gebiet ist nach dem Objektblatt vollständig geschützt. Der Grassattel bei 47.2688977 / 9.3773688, 1'858 m, liegt 192 m ausserhalb der Grenze des Banngebiets auf Peilung 239 Grad und 1'260 m vom Gipfel entfernt. Innerhalb des Banngebiets verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ (SR 922.31) freies Zelten und Campieren, die Ordnungsbusse beträgt CHF 150 nach Anhang 2 Ziff. 12005 der Ordnungsbussenverordnung des Bundes, und CHF 20'000 ist die Obergrenze nach Art. 18 des Jagdgesetzes und gilt nur im ordentlichen Verfahren. Jede Abfrage lief mit einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 liefert, während gültige Ebenen ohne Treffer HTTP 200 mit leerem Ergebnis liefern. map.geo.admin.ch.
  7. Gelände, erhoben am 30. Juli 2026. Ein Zehn-Meter-Raster über einen Radius von 300 m ergibt eine mittlere Neigung von 40 Grad im Median und 43 Grad im Mittel, mit 93 Prozent steiler als 30 Grad und nur 0,8 Prozent flacher als 15 Grad. Ein Querprofil über den Grat im Zwei-Meter-Abstand fällt von 1'925,0 m auf dem Grat auf 1'922,4 m nach 6 m und 1'912,3 m nach 16 m; jenseits von etwa sechs Metern neben dem Grat läuft der Boden mit 20 bis 45 Grad. Prüft man jede Standfläche von 2,0 auf 3,0 m auf einem Ein-Meter-Raster, auf die Gratachse gedreht, gegen eine Ausgleichsebene, mit einer Neigung unter 15 Grad und einer Rauheit unter 0,35 m, bestehen 43 von 3'042 Kandidaten, und alle bilden eine einzige Plattform von rund 15 m dem Grat entlang und 13 m quer dazu, Neigung 1,5 bis 6 Grad, um den Vermessungspunkt herum. Der einzige weitere taugliche Boden innerhalb der Fläche liegt 291 m östlich auf 1'803 m. map.geo.admin.ch.
  8. Eigentum und Zustimmung. Innerhalb von 100 m um den Gipfel stossen drei verschiedene Grundstücke zusammen: Gipfel und Grat, das Gasthaus mit seinen Nebengebäuden und der Boden nach Süden und Südwesten. Das Eigentum im schweizerischen Grundbuch ist nicht öffentlich, der Halter lässt sich aus offenen Quellen also nicht feststellen. Die kantonseigene Erhebung von 2021 über die 29 Alpen im Jagdbanngebiet Säntis hält fest, dass 21 in Privatbesitz und 8 im Eigentum von Körperschaften sind und dass von den privaten 9 durch die Eigentümer selbst bewirtschaftet und 12 verpachtet sind, oft über Generationen. Die nächste bewirtschaftete Alp am Grat ist die Altenalp, Gebäude bei LV95 2'747'645 / 1'237'514, 448 m genau südlich des Gipfels auf 1'597 m, seit rund vierzig Jahren von Familie Neff bewirtschaftet, mit sechs Käsesorten und bereits heute mit Übernachtungsgästen im Heustall, Saison etwa Mitte Juni bis Mitte September, Kontakt +41 79 406 36 69. Zwei Korrekturen zu früheren Notizen: Der Name "Lötzelälpli" liefert im nationalen Ortsnamenverzeichnis nichts und sollte nicht verwendet werden, und die Feuerschaugemeinde Appenzell ist eine Spezialgemeinde für Feuerwehr, Energie und Wasser und keine Alpeigentümerin. appenzell.ch.
  9. Umfeld und Praxis. Das Berggasthaus Schäfler steht 75 m östlich des Gipfels, gebaut 1914, drei Stockwerke, mit 15 Betten und 70 Plätzen in Kabinenzimmern, die 2006 unterteilt wurden, dazu drei Ökonomiegebäude. Kontakt +41 71 799 11 44, Buchung nur online, Abendessen CHF 25, Hüttenschlafsack CHF 5 und in den Kabinenzimmern obligatorisch, keine Duschen, kein WLAN, keine Steckdosen, Regenwasserversorgung, Check-in 17.00 Uhr und Check-out 08.00 Uhr. Die drei Appenzeller Bergbahnen zählten 2025 657'840 Fahrten, Alpsteingäste machen rund einen Viertel aller Übernachtungen im Kanton aus und sind fast durchwegs einzelne Nächte, und die Regierung hielt am 12. Mai 2026 fest, dass der Alpstein seit mehreren Jahren hohe Besucherzahlen verzeichnet, besonders an Wochenenden und Feiertagen. Über die Wanderportale, Foren und Blogs in zwei Sprachen hinweg wurde kein Bericht über eine Übernachtung am Schäfler gefunden, und es ist kein informeller Ansatz und keine Abmachung dokumentiert; beides ist ein Schweigen und kein Beleg. Die Seite der Destination hält fest, der Alpstein sei weder Zeltplatz noch Campingplatz und wildes Zelten sei nicht gestattet, ohne einen Artikel zu nennen, und verweist Gäste ins Berggasthaus oder auf die Alp und auf die Anweisungen des Alppersonals. Ein Ranger-Pilotprojekt startete am 14. Mai 2026 mit fünfzehn Freiwilligen an Wochenenden und Feiertagen, vom Kanton mit höchstens CHF 35'000 unterstützt und bis 2028 angelegt, mit Wildcamping unter den ausdrücklich genannten Themen; der Präsident des tragenden Vereins hielt fest, dass die Ranger keine Polizisten sind. schaefler.ch.

Gems of Switzerland

Meine 141 Lieblingsspots in den Schweizer Alpen. Mit Wegbeschreibung und Wildcamping-Analyse zu jedem Spot.

Zum Guide