Stand: 27. Juli 2026

Wildcampen am Obers Sulsseeli: das Verbot hat eine geschriebene Ausnahme, und hier kannst du sie brauchen

Das Obers Sulsseeli liegt auf der Sulsalp über Isenfluh, unter den Lobhörnern, in der Gemeinde, die mit ihrem Campierverbot Schlagzeilen gemacht hat. Das Verbot ist echt. Kaum jemand zitiert den Satz im selben Artikel, der dem Grundeigentümer erlaubt, Ja zu sagen, und auf dieser Talseite liegt nichts weiter obendrauf.

Gems of Switzerland

Meine 141 Lieblingsspots in den Schweizer Alpen. Mit Wegbeschreibung und Wildcamping-Analyse zu jedem Spot.

Zum Guide
Was Wildcampen hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, am Abend hoch, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Ein Gemeindereglement entscheidet, und es ist streng

Wildcampen am Obers Sulsseeli ist eine Lauterbrunner Frage, und Lauterbrunnen hat seine Regeln auf die Saison 2025 hin verschärft, nach Jahren mit Druck im Tal. Das Reglement ist kurz und deutlich.

"Das Campieren ausserhalb von Campingplätzen ist grundsätzlich nicht gestattet. Davon ausgenommen ist das vereinzelte Campieren auf privatem Gelände, zu privaten Zwecken."Camping-Reglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Art. 3 Abs. 1, in Kraft seit 1. Januar 2025. Der Grundeigentümer hat in diesem Fall dafür zu sorgen, dass die notwendigen hygienischen Einrichtungen zur Verfügung stehen.

Daraus folgen drei Dinge, und die zählen mehr als die Schlagzeile. Das Verbot gilt gemeindeweit, nicht nur auf öffentlichem Grund und nicht nur im Talboden, Höhe hilft also nicht und die Waldgrenze auch nicht. Es erfasst Camper genau wie Zelte, denn Art. 2 definiert Campieren als das vorübergehende Verweilen und Übernachten von Personen "in Zelten, Wohnwagen, Motorhomes (Camper), Mobilheimen oder ähnlichen Unterkünften". Und die Busse ist echt: Art. 24 Abs. 2 setzt die Obergrenze bei CHF 5'000, subsidiär zum Bundes- und Kantonsstrafrecht.1

Erfasst es ein Biwak ohne Zelt? Die Definition in Art. 2 nennt Zelte, Wohnwagen, Motorhomes und Mobilheime "oder ähnliche Unterkünfte". Ein Schlafsack im Gras ist offensichtlich nichts davon, und das Wort Biwak kommt im Reglement nie vor. Diese Lücke ist in Lauterbrunnen ungeklärt, und man sollte sie kennen, statt sich auf sie zu verlassen: der Naturschutzbeschluss der Gemeinde im Talschluss zeigt, was ein Gesetzgeber schreibt, wenn er ein Biwak wirklich erfassen will, denn dort musste er Biwaks für Hochtouren ausdrücklich ausnehmen.3 Wenn ein Aufseher fragt, ist eine ungeklärte Lesart von "ähnliche Unterkünfte" ein schwacher Stand.

So geht es hier: frag, wer die Sulsalp bewirtschaftet

Die Ausnahme ist kein Schlupfloch, sie ist der Text. Vereinzeltes Campieren auf privatem Gelände, zu privaten Zwecken, ist vom Verbot ausgenommen. Die ganze Frage ist damit Eigentum und ein Ja, und auf der Sulsalp ist beides beantwortbar, weil das bewirtschafteter Alpboden mit Leuten drauf ist und nicht anonymer Fels.

Die natürliche Adresse ist die Hütte. Die Suls-Lobhornhütte steht auf 1'955 m auf derselben Terrasse, rund 25 Minuten unter dem Obers Sulsseeli, und gehört der SAC Sektion Lauterbrunnen. Die Hüttenwarte leben die Saison über auf der Alp, wissen genau, wessen Parzelle welche ist, und sind die vernünftigen Leute, die man fragt, bevor man mit dem Zelt hochläuft. Frag persönlich oder telefonisch am Vortag, nicht indem du in der Dämmerung auftauchst.

Suls-Lobhornhütte, 1'955 m, SAC Sektion Lauterbrunnen. Hüttenwarte Lisa und Beat Emmenegger-Biner, +41 79 656 53 20, info@lobhornhuette.ch, bewartet etwa Mitte Mai bis Ende Oktober und im Winter Freitag bis Sonntag. Zustieg: Isenfluh, Bahn nach Sulwald, dann zu Fuss über Alp Chüebodmi und Alp Suls4.

Zwei ehrliche Vorbehalte zum Einwilligungsweg. Erstens muss die Einwilligung von der Person kommen, die sie für diese Parzelle geben kann, auf einer Alp also vom Eigentümer oder vom Pächter, der sie bewirtschaftet, nicht von der Hütte und nicht vom Nachbarn. Zweitens hebt die Einwilligung das Gemeindeverbot auf und sonst nichts: sie erlaubt kein Feuer, keine drei Nächte und keine Gruppe. Das Reglement sagt "vereinzelt". Wer eine Bewilligung statt eines privaten Ja will, findet sie in Art. 3 Abs. 2: die Sicherheitskommission kann auf Gesuch hin eine erteilen, mit Zustimmung des Grundeigentümers und des zuständigen Tourismus-Vereins.1

Einen publizierten Preis fürs Zelten auf der Sulsalp haben wir nicht gefunden, und wir erfinden keinen. Wenn die Person, die du fragst, einen Betrag nennt, ist das die Abmachung, regle sie direkt mit ihr.

Was die Karten sagen, und was der Talschluss-Beschluss nicht erreicht

Der See liegt auf LV95 2'631'442 / 1'162'383, 2'192 m. Jede Bundesschutzschicht, die dort am 27. Juli 2026 abgefragt wurde, kam leer zurück: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein Moor- oder Auenobjekt, kein Amphibienlaichgebiet, kein Park von nationaler Bedeutung. Dasselbe gilt am unteren Sulsseeli, 1'921 m, anderthalb Kilometer weiter nordöstlich.2

Das ist wichtig, weil Lauterbrunnen sehr wohl eine zweite, strengere Schicht hat, und viele sie auf die ganze Gemeinde anwenden. Der Naturschutzbeschluss von 1960 verbietet Campieren und Feuer rundheraus und nimmt nur Biwaks bei echten Hochtouren aus, aber sein Perimeter ist der Talschluss, das Ende um Obersteinberg und Oberhornsee über Stechelberg. Die Sulsalp liegt auf der gegenüberliegenden, nordwestlichen Talflanke, klar ausserhalb. Diesen Beschluss haben wir in Wildcampen in Lauterbrunnen im Detail aufgearbeitet.3

Eine Lücke gehört benannt statt überklebt: der Naturschutz-Kartendienst des Kantons Bern war am Recherchetag nicht erreichbar, die kantonale Ebene an diesem exakten Punkt ist also über die Bundesaggregation und den kommunalen Schutzbeschluss belegt und nicht über eine direkte kantonale Abfrage. An der Antwort ändert das nichts, weil das Gemeindeverbot den Ort ohnehin regelt, aber es ist die eine Prüfung, die wir nicht selbst fahren konnten.2

  • Suls-Lobhornhütte, 1'955 m, Massenlager mit Halbpension, Reservation nötig, der naheliegende Stützpunkt für Lobhörner und Sulsseeli4.
  • Auf privatem Boden mit dem Ja des Eigentümers, die Ausnahme des Reglements selbst und der Grund, warum dieser Ort kein glattes Nein ist.
  • Campingplätze im Tal: die bewilligten Plätze in Lauterbrunnen selbst, zwanzig Minuten von Isenfluh hinunter.
  • Nicht der Talschluss. Wer das mit dem Oberhornsee kombinieren wollte: dort gilt der Schutzbeschluss und die Antwort ändert sich.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du tatsächlich draussen schlafen darfst, und am Obers Sulsseeli heisst das: auf Boden, dessen Eigentümer Ja gesagt hat. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand, und auf einer bewirtschafteten Alp ist es auch der Grund, warum du nächstes Jahr wieder ein Ja bekommst.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Juli 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage über die aktuelle Rechtslage.

Gemeindereglemente, Zugangsregeln und Vollzugspraxis ändern sich, und Lauterbrunnen hat seine Campingregeln kürzlich angepasst. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich vor Ort an die Anweisungen. Ohne die Einwilligung des Grundeigentümers bist du im Verbot. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Gems of Switzerland

Meine 141 Lieblingsspots in den Schweizer Alpen. Mit Wegbeschreibung und Wildcamping-Analyse zu jedem Spot.

Zum Guide

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Obers Sulsseeli erlaubt?
Nur mit der Einwilligung des Grundeigentümers. Der See liegt in der Gemeinde Lauterbrunnen, deren Camping-Reglement das Campieren ausserhalb von Campingplätzen in der ganzen Gemeinde verbietet, Busse bis CHF 5'000. Art. 3 Abs. 1 dieses Reglements nimmt vereinzeltes Campieren auf privatem Gelände zu privaten Zwecken aus, ein persönliches Ja dessen, dem die Parzelle gehört oder der sie bewirtschaftet, stellt dich also in die Ausnahme des Gesetzes. Ohne dieses Ja ist es verboten.
Wen frage ich?
Den, dem die Parzelle gehört oder der sie bewirtschaftet. Auf der Sulsalp ist der vernünftige erste Anruf die Suls-Lobhornhütte auf 1'955 m, SAC Sektion Lauterbrunnen, +41 79 656 53 20 oder info@lobhornhuette.ch. Die Hüttenwarte sind die Saison über auf der Alp und wissen, wessen Boden welcher ist. Frag im Voraus, nicht in der Dämmerung mit bereits stehendem Zelt.
Wie hoch ist die Busse, wenn ich einfach hinstelle?
Bis CHF 5'000. Art. 24 Abs. 2 des Lauterbrunner Camping-Reglements erlaubt dem Gemeinderat, Verstösse gegen das Campierverbot von Art. 3 bis zu dieser Obergrenze zu büssen, subsidiär zum Bundes- und Kantonsstrafrecht. Das Verbot erfasst Camper genau wie Zelte.
Liegt der See in einem Naturschutzgebiet?
Nein. Die Bundesgeodaten liefern an LV95 2'631'442 / 1'162'383 kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone und kein Inventarobjekt. Der Lauterbrunner Naturschutzbeschluss von 1960, der Campieren rundheraus verbietet und nur Hochtouren-Biwaks ausnimmt, deckt den Talschluss um Obersteinberg und Oberhornsee ab, auf der anderen Talseite als die Sulsalp.
Gilt das Verbot auch für ein Biwak ohne Zelt?
Ungeklärt. Art. 2 des Camping-Reglements definiert Campieren als Übernachten in Zelten, Wohnwagen, Motorhomes, Mobilheimen oder ähnlichen Unterkünften und braucht das Wort Biwak nie. Ob ein Schlafsack im Gras als ähnliche Unterkunft gilt, ist in Lauterbrunnen nicht entschieden. Behandle das als bekannte Lücke, nicht als Plan: der Weg, der wirklich hält, ist die Einwilligung.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Camping-Reglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, in Kraft seit 1. Januar 2025: Art. 2 (Definition Campieren, inkl. Wohnwagen, Motorhomes und Mobilheime), Art. 3 Abs. 1 (Verbot ausserhalb von Campingplätzen plus Privatgelände-Ausnahme), Art. 3 Abs. 2 (Ausnahmebewilligungen der Sicherheitskommission mit Zustimmung von Grundeigentümer und Tourismus-Verein), Art. 24 Abs. 2 (Busse bis CHF 5'000). lauterbrunnen.ch.
  2. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 27. Juli 2026: identify an LV95 2'631'442 / 1'162'383 (Obers Sulsseeli, 2'192 m) und 2'632'541 / 1'162'995 (Sulsseeli, 1'921 m) auf den Ebenen Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Moore, Auen und Amphibien liefert an beiden Punkten ein leeres Ergebnis, wobei die Jagdbanngebiets-Ebene durch eine Positivkontrolle andernorts im Berner Oberland als aktiv bestätigt ist. Der Naturschutz-Kartendienst des Kantons Bern lieferte am Recherchetag HTTP 503 und konnte nicht direkt abgefragt werden. map.geo.admin.ch.
  3. Naturschutzbeschluss von 1960 für den Lauterbrunner Talschluss: Campieren und Feuer verboten, mit ausdrücklicher Ausnahme für Biwaks bei der Ausführung von Hochtouren. Perimeter ist der Talschluss über Stechelberg, nicht die Sulsalp. Vollständig aufgearbeitet in Wildcampen in Lauterbrunnen.
  4. Suls-Lobhornhütte, 1'955 m, im Besitz der SAC Sektion Lauterbrunnen, Hüttenwarte Lisa und Beat Emmenegger-Biner, +41 79 656 53 20, info@lobhornhuette.ch; bewartet etwa Mitte Mai bis Ende Oktober, im Winter Freitag bis Sonntag; Zustieg ab Isenfluh mit der Bahn nach Sulwald. lobhornhuette.ch.
  5. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210, Art. 699: Wald und Weide sind im ortsüblichen Umfang jedermann zugänglich, das ist ein Betretungsrecht und kein Recht zu übernachten. Ein Gemeindeverbot hebt es nicht auf. fedlex.admin.ch.
  6. Schweizer Alpen-Club SAC, "Campieren und Biwakieren": eine einzelne rücksichtsvolle Nacht oberhalb der Waldgrenze ist weitherum akzeptiert, wo keine entgegenstehende Regel besteht. In Lauterbrunnen besteht eine, und genau darum zählt hier der Einwilligungsweg. Empfehlung, nicht Gesetz. sac-cas.ch.
  7. Gemeinde Lauterbrunnen, Geografie und Ortschaften: die Gemeinde umfasst Lauterbrunnen, Wengen, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg und Isenfluh, wobei Isenfluh auf den 1. Januar 1973 eingemeindet wurde. Sulwald und die Sulsalp liegen über Isenfluh und sind damit Lauterbrunner Gebiet. lauterbrunnen.ch.

Gems of Switzerland

Meine 141 Lieblingsspots in den Schweizer Alpen. Mit Wegbeschreibung und Wildcamping-Analyse zu jedem Spot.

Zum Guide