Stand: 23. September 2026

Wildcampen auf dem Morgenberghorn

Die Suldtaler Seite des Morgenberghorns ist Wild- und Naturschutzgebiet, und ihre Regeln verbieten Campieren und Biwakieren. Ihre Grenze läuft 20 cm am Gipfelpunkt vorbei, der flache Boden liegt auf ihrer Seite. Die Nacht gehört ins Brunni oder an den Rengglipass.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen wieder weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt vom genauen Wortlaut ab, und diesen Wortlaut prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen auf dem Morgenberghorn: Die Grenze läuft auf dem Grat

Wildcampen auf dem Morgenberghorn entscheidet eine einzige Linie, und die läuft über den Gipfel. Der Hauptgipfel steht auf 2'248,5 Metern, auf der Karte 2'249, bei LV95 2'627'183.7 / 1'163'499.9, WGS84 46.622200 N / 7.793554 E. Hier stossen drei Gemeinden zusammen: Leissigen im Norden, Saxeten im Osten und Aeschi bei Spiez auf der Suldtaler Seite im Süden und Westen.1

Die Suldtaler Seite ist doppelt geschützt. Sie ist kantonales Wildschutzgebiet Latrejenalp, Nr. 28, hier dessen Zone 1b, und kantonales Naturschutzgebiet Nr. 58 Suldtal. Rund um den Gipfel liegen die Grenzen der beiden Gebiete aufeinander und folgen den Gemeindegrenzen auf etwa einen halben Meter genau: über den Westgrat vom Brunni bis auf den Gipfel und vom Gipfel über den Südgrat hinunter zum Rengglipass. Einfach gesagt: Die Suldtaler Seite des Grats ist Schutzgebiet, die Seiten gegen Leissigen und Saxeten sind es nicht, und der Grat ist die Grenze.5

Oben läuft diese Grenze 20 Zentimeter am Gipfelpunkt vorbei, den swisstopo publiziert. Der Punkt selbst liegt draussen. Der Boden, auf dem man liegen würde, nicht: Der flache Teil des Gipfels, unter zehn Grad, ist ein Fleck von rund 28 Quadratmetern, davon etwa 20 in beiden Schutzgebieten, der Rest auf der Linie. Zwanzig Zentimeter sind weniger als eine halbe Mattenbreite. Wie auch immer du dort oben eine Matte hinlegst, der grössere Teil liegt im Schutzgebiet.56

Und auf den erlaubten Seiten kannst du nicht liegen. Im Norden fällt die Leissiger Seite als Wand ab, im Osten besteht die Saxeter Seite aus Kalkplatten und Rinnen, beide mit 20 bis 45 Grad gleich unter dem Gipfel. Der einzige flachere Boden ausserhalb der Schutzgebiete nahe am Gipfel ist ein Streifen von einem bis acht Metern Breite, der sich an die Linie drückt: auf dem Südgrat ein paar Dutzend Meter unter dem Gipfel und auf der Schulter des Westgrats, wo der markierte Weg durchführt, mit der Nordwand darunter. Darauf geht man, darauf liegt man nicht. Oben steht laut Tourenbeschreibungen eine Standarte mit Schweizer und Berner Wappen.69

Eine ehrliche Einschränkung. Die Linie stammt aus den Geodaten des Kantons, das Gelände aus dem Höhenmodell von swisstopo, und beide sind bestenfalls auf Dezimeter genau. Auf welcher Seite der Linie ein einzelner Stein oder die Standarte steht, klärt deshalb keine Karte. Was die Karten klar zeigen: Die Grenze schneidet durch den Gipfel, und sein flacher Boden liegt auf der Seite des Schutzgebiets.5

Das Verbot nennt das Biwak, und es kostet 100 Franken vor Ort

Massgebend ist die kantonale Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV, BSG 922.63) in der Fassung, die seit dem 1. Dezember 2024 gilt. Ihr Anhang 2 beschreibt die Massnahmen für jedes kantonale Wildschutzgebiet, und für die Latrejenalp, Objekt 28, stehen sie unter dem Titel «Alle Zonen (1a, 1b)». Die Zone 1b am Gipfel ist also ausdrücklich erfasst. Kategorie F lautet:2

«Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.»Kanton Bern, Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63, Anhang 2, Objekt 28 Latrejenalp, alle Zonen (1a, 1b), Kategorie F; Fassung in Kraft seit 1. Dezember 2024. Das Objektblatt vom Januar 2026 wiederholt den Satz wörtlich.

Das zweite Verb klärt, was die meisten Schweizer Verbote offenlassen: Dieses hört nicht beim Zelt auf, es nennt das Biwak, und damit ist der Biwaksack auf der Matte so klar erfasst wie ein Zelt. Der Satz trägt kein Datum, die Massnahmen daneben schon: Vom 1. März bis zum 31. Juli darf das Gebiet nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten werden, vom 1. Dezember bis zum 31. Juli gehören Hunde an die Leine, Drohnen sind verboten, und gejagt wird vom 1. September bis zum 28. Februar. Der Campingsatz gilt an jedem Tag des Jahres. Art. 4 Abs. 1 derselben Verordnung hält fest, dass die Wildschutzgebiete «anhand digitaler Geodaten und Beschreibungen im Anhang 2 abgegrenzt» werden: Die Linie auf der Karte des Kantons ist die rechtliche Grenze, nicht bloss eine Skizze davon.2

Der Preis steht in der kantonalen Bussenliste. Die Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV, BSG 324.111), Anhang 1, Abschnitt F, Ziff. 29, setzt für das «Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten» 100 Franken fest und verweist dafür auf Art. 3 Abs. 1 Bst. f WTSchV, die Massnahmen der Kategorie F, zusammen mit Art. 31 Abs. 1 Bst. c des kantonalen Jagdgesetzes. Nach Art. 27 Abs. 4 dieses Gesetzes dürfen die Berner Wildhüterinnen und Wildhüter Ordnungsbussen selbst verhängen und einziehen, die Busse wird also dort ausgestellt, wo du stehst. Lehnst du sie ab, geht der Fall ins ordentliche Verfahren nach Art. 31 Abs. 1 Bst. c JWG mit einer Obergrenze von 20'000 Franken. Das ist die Obergrenze des Gesetzes, nicht der Preis einer Nacht; rechnen musst du mit den 100 Franken.3

Das zweite Verbot ist älter. Dieselbe Seite des Grats ist seit dem Regierungsratsbeschluss Nr. 5583 vom 9. August 1968 kantonales Naturschutzgebiet, geschaffen, um «eine Alplandschaft mit ihren Weiden und Bächen, insbesondere dem Pochtenfall, in natürlicher Schönheit zu erhalten». Ziff. 3 zählt auf, was im Gebiet untersagt ist, und Buchstabe e lautet «das Campieren, das Aufschlagen von Zelten oder andern Unterständen». Die «andern Unterstände» erfassen dem Wortlaut nach auch ein Tarp. Ziff. 4 Bst. c behält das Campieren auf besonders bezeichneten Plätzen vor, welche die Grundeigentümer mit der Gemeinde und dem Kanton festlegen, und in der Nähe des Gipfels ist keiner bezeichnet. Ziff. 8 bestraft Widerhandlungen mit Busse; heute richtet sich diese nach dem Naturschutzgesetz, NSchG (BSG 426.11) Art. 57 Abs. 1 Bst. b, mit 100 bis 50'000 Franken und ohne Ordnungsbusse. Für das Naturschutzgebiet gibt es deshalb keinen einzelnen Frankenbetrag.4

Zwei Verbote, eine Grenze, und in keinem eine Ausnahme für Wandernde. Die Wildtierschutzverordnung kennt Bewilligungen für Veranstaltungen, nicht für eine Nacht; die Ausnahmen des Beschlusses gelten der Land- und Forstwirtschaft, den Wegen, bezeichneten Plätzen und Einzelfällen, die der Kanton bewilligt. Eine Nacht auf dem Gipfel des Morgenberghorns ist eine Nacht in beiden Schutzgebieten.24

Sonst gilt nichts, auf keiner Ebene

Bund. Der Gipfel liegt in keinem eidgenössischen Jagdbanngebiet, in keiner BLN-Landschaft, in keinem Park, in keinem Moor und keiner Aue und auf keinem Militärgelände. Auf der Bundeskarte der Wildruhezonen ist hier einzig das kantonale Wildschutzgebiet Latrejenalp eingetragen, dessen Rand einen Meter südlich des Gipfelpunkts verläuft. Das nächste eidgenössische Jagdbanngebiet, Kiental, beginnt 3,4 Kilometer südsüdwestlich.1

Kanton. Der Kanton Bern kennt keine allgemeine Campingnorm. Seine Campingverbote stehen in den Beschlüssen und Anhängen für einzelne Gebiete, wie die beiden oben.7

Gemeinde. Leissigen, die Gemeinde des Gipfels, hat kein Polizeireglement, und keines ihrer publizierten Reglemente enthält eine Regel zum Campieren oder Übernachten. Ihr Baureglement legt den Gipfel in ein Landschaftsschongebiet nach Art. 537, eine Bestimmung über Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen, und Art. 532 verweist für die kantonalen Schutzgebiete auf deren Schutzbeschlüsse. Saxeten, auf der Ostseite und am Rengglipass, publiziert ein Organisationsreglement und ein Baureglement, beide ohne Regel zum Campieren, zur Ortspolizei oder zum Übernachten; auch das Landschaftsschongebiet II nach Art. 525 regelt Bauten. Aeschi bei Spiez hat kein kommunales Campingverbot, und seine Seite des Grats ist ohnehin Schutzgebiet.7

Auf der Leissiger und der Saxeter Seite verbietet also nichts eine Nacht, und genau deshalb entscheidet das Gelände: Der erlaubte Boden dort oben ist Wand und Platte. Steig ab, bis du flach liegen kannst, und du bist im Brunni oder am Rengglipass.

Wo du die Nacht verbringst: Brunnihütte und Rengglipass

Das Bett. Die Brunnihütte des Skiclubs Leissigen steht im Brunni auf 1'644 Metern, rund einen Kilometer westnordwestlich des Gipfels am markierten Weg von Leissigen herauf, 149 Meter ausserhalb der Schutzgebietsgrenze. Sie hat ein Massenlager mit 40 Plätzen. Der Club verlangt 25 Franken pro Nacht für Erwachsene, 5 Franken für Mitglieder und die Hälfte für Kinder, oder 250 Franken pro Tag für die ganze Hütte; verpflegt wird selbst, die Küche ist im Preis inbegriffen. Den Sommer über betreut an den Wochenenden ein Hüttenwart die Hütte, und reserviert werden kann frühestens ein halbes Jahr im Voraus.8

Brunnihütte, Skiclub Leissigen, Brunni, 1'644 m, 46.625781 N / 7.781804 E. Reservation: brunni.leissigen@gmail.com oder WhatsApp 077 438 08 65. Erwachsene 25 Franken pro Nacht. Nimm einen Hüttenschlafsack mit. Die Hausordnung verbietet, bei der Hütte Feuer zu machen oder draussen Holz zu verbrennen.8

Die Weide rund um die Hütte ist die bewirtschaftete Alp Brunni, ein Zelt neben der Hütte ist also Sache der Alp; fürs Massenlager reicht eine Reservation.8

Das Zelt. Der Boden, der erlaubt und brauchbar ist, liegt auf der Saxeter Seite des Rengglipasses, des Sattels zwischen Morgenberghorn und Rengghorn. Gleich nordöstlich des Sattels, bei 46.613670 N / 7.800303 E (LV95 2'627'705 / 1'162'554), auf 1'876 Metern, liegt die Weide mit rund zwei Grad Neigung, 32 Meter nordöstlich der Schutzgebietsgrenze und 16 Meter vom Weg, mit einem kartierten Bach etwa 35 Meter entfernt. Sie liegt ausserhalb aller Schutzgebiete von Bund und Kanton, in Saxeten, das keine Campingregel kennt. Die Faustregel vor Ort: Bleib nordöstlich des Passgrats. Jenseits davon, auf der Suldtaler Seite, bist du wieder in beiden Schutzgebieten.67

Der Platz liegt 1,1 Kilometer südlich des Gipfels und rund 370 Meter tiefer, und dazwischen liegt der Südgrat: ein weiss-blau-weiss markierter Alpinwanderweg, T4, mit ausgesetzten, seilgesicherten Passagen. Geh ihn bei Tageslicht und im Trockenen, nicht mit der Stirnlampe nach dem Sonnenuntergang, für den du hinaufgestiegen bist. Von Saxeten her führt der Weg zum Pass durch dieselbe Alp.9

Diese Alp ist Privatland, die Alp Innerer Innerberg, und der Weg über den Pass führt über sie. Keine Regel verlangt für eine Nacht die Zustimmung des Eigentümers, aber wenn jemand auf der Alp ist, frag; die obere Weide wird etwa von Mitte Juli bis Mitte August bestossen. Für ein Zelt ist hier keine Gebühr publiziert, und dieser Artikel erfindet keine.9

Wege, Hunde, Jagd und Wasser

Wenn deine Route über die Suldtaler Seite führt, wie der Weg aus dem Suldtal hinauf ins Brunni und stellenweise der Südgrat, gelten für dich auch die übrigen Regeln des Schutzgebiets: vom 1. März bis zum 31. Juli auf den bestehenden Wegen und Strassen bleiben, vom 1. Dezember bis zum 31. Juli den Hund an der Leine führen, und die Drohne bleibt das ganze Jahr zu Hause. Dieselbe kantonale Liste setzt fürs Verlassen der Wege und für einen Hund ohne Leine je 100 Franken fest. Vom 1. September bis zum 28. Februar ist die Latrejenalp für die Jagd offen, im Herbst teilst du die Suldtaler Seite also mit Jägerinnen und Jägern.23

Wasser. Oben gibt es keines, trag alles hinauf. Am Rengglipass fliesst ein kartierter Bach etwa 35 Meter vom Platz, und die Alp dort meldet gutes Wasser aus eigenen Quellen.69

Oben geschlafen haben Leute schon. Ein öffentliches Fotoalbum mit dem Titel «Biwak Morgenberghorn, August 2013» zeigt eine Nacht auf dem Gipfel und den Sonnenaufgang danach, und ein Forumsbeitrag von 2012 empfiehlt den Gipfel für den Sonnenuntergang, mit dem Hinweis, dass alles Wasser hinaufgetragen werden muss. Beide sind älter als die heute geltende Fassung der Wildtierschutzverordnung, keiner ist älter als der Beschluss von 1968, der auf der Suldtaler Seite schon damals Zelte und andere Unterstände verbot. Wie oft eine Wildhüterin oder ein Wildhüter dort oben vorbeikommt, kann dieser Artikel nicht sagen, und er rät nicht. Was das Gesetz vorsieht, ist die Ordnungsbusse von 100 Franken, vor Ort ausgestellt.93

  • Brunnihütte, Skiclub Leissigen. Brunni, 1'644 m, 1 km westnordwestlich des Gipfels am Weg von Leissigen, 40 Plätze, 25 Franken pro Nacht, brunni.leissigen@gmail.com oder WhatsApp 077 438 08 65, reservierbar bis ein halbes Jahr im Voraus.8
  • Ein Zelt auf der Saxeter Seite des Rengglipasses. 46.613670 N / 7.800303 E, 1'876 m, flache Weide 32 m nordöstlich der Schutzgebietsgrenze, 1,1 km südlich des Gipfels über den Südgrat (T4). Bleib nordöstlich des Passgrats und frag auf der Alp, wenn jemand da ist.69
  • Gasthaus Suld, Aeschiried. Im Suldtal, offen vom 1. Mai bis zum 25. Oktober 2026, Massenlager mit etwa 12 Plätzen und Zimmer, 033 654 18 66. Es steht im Naturschutzgebiet, wo ein Bett im Haus erlaubt ist und ein Zelt nicht.10
  • Panorama-Camping Aeschi. Aeschi bei Spiez, 033 654 43 77, Saison bis 30. September 2026. Leissigen und Saxeten haben keinen Campingplatz.10
  • Nicht auf dem Gipfel und nirgends auf der Suldtaler Seite des Grats, in keinem Monat.24

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du draussen schläfst, und am Morgenberghorn beginnt es mit der Karte: Die Suldtaler Seite jedes Grats ist hier Schutzgebiet, die Grenze ist der Grat, und der Platz am Rengglipass ist nur auf seiner Nordostseite erlaubt.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Die Einschätzung beruht auf der Berner Verordnung über den Wildtierschutz samt Anhang 2, auf dem Beschluss von 1968 zum Naturschutzgebiet Suldtal und auf dem Perimeter, den der Kanton in seinen Geodaten publiziert; alles davon kann geändert oder neu gezogen werden. Der Platz am Rengglipass liegt auf privatem Alpland; keine Regel verlangt für eine Nacht eine Zustimmung, aber wer die Alp bewirtschaftet, hat auf seiner Weide das letzte Wort. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Morgenberghorn erlaubt?
Nein, nicht auf dem Gipfel. Die Suldtaler Seite des Grats ist kantonales Wildschutzgebiet Latrejenalp (Nr. 28, Zone 1b) und kantonales Naturschutzgebiet Nr. 58 Suldtal, und ihre Grenze läuft auf dem Grat, 20 cm am Gipfelpunkt vorbei. Anhang 2 der Berner Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV, BSG 922.63) hält für die Latrejenalp, alle Zonen, fest: «Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.» Der flache Boden oben liegt grösstenteils drin, die Seiten gegen Leissigen und Saxeten ausserhalb sind 20 bis 45 Grad steil. Schlafen kannst du in der Brunnihütte auf 1'644 m oder auf der Saxeter Seite des Rengglipasses.
Der Gipfelpunkt liegt ausserhalb. Warum lautet die Einschätzung trotzdem «Illegal»?
Weil es um eine Nacht auf dem Gipfel geht, und der Boden, den man dort zum Schlafen braucht, im Schutzgebiet liegt. Der Gipfelpunkt liegt 0,20 m ausserhalb der Linie, weniger als eine halbe Mattenbreite; von den rund 28 m² flachem Boden oben liegen etwa 20 m² in beiden Schutzgebieten, der Rest auf der Linie. Ausserhalb ist die Leissiger Seite eine Wand und die Saxeter Seite Platte, 20 bis 45 Grad, mit höchstens einem Streifen von einem bis acht Metern Breite entlang der Grenze. Eine erlaubte Nacht hiesse, auf einem Grat einen oder zwei Meter neben einer Linie zu liegen, die in den Geodaten des Kantons verläuft. Über den Gipfel entscheiden deshalb die Regeln des Schutzgebiets: Campieren und Biwakieren verboten, 100 Franken.
Erfasst das Verbot auch einen Biwaksack ohne Zelt?
Ja. Die Massnahme für die Latrejenalp nennt beides: «Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten» (WTSchV, Anhang 2, Objekt 28, Kategorie F). Der Suldtaler Beschluss von 1968, RRB Nr. 5583, Ziff. 3 Bst. e, verbietet «das Campieren, das Aufschlagen von Zelten oder andern Unterständen», was auch ein Tarp erfasst. Auf dem Gipfel entscheidet schon die Wildtierschutzverordnung allein: Draussen schlafen ohne Zelt ist Biwakieren, und Biwakieren ist verboten.
Wie hoch ist die Busse?
100 Franken als Ordnungsbusse. Die Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV, BSG 324.111), Anhang 1, Abschnitt F, Ziff. 29, setzt für das Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten 100 Franken fest, und nach Art. 27 Abs. 4 des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (JWG, BSG 922.11) dürfen Wildhüterinnen und Wildhüter sie vor Ort verhängen und einziehen. Lehnst du ab, geht der Fall ins ordentliche Verfahren nach Art. 31 Abs. 1 Bst. c JWG mit einer Obergrenze von 20'000 Franken. Für das Naturschutzgebiet gibt es keine Ordnungsbusse; dort gilt der Rahmen von Art. 57 des Naturschutzgesetzes (NSchG), 100 bis 50'000 Franken.
Wo kann ich beim Morgenberghorn legal schlafen?
In der Brunnihütte des Skiclubs Leissigen im Brunni, 1'644 m, 1 km westnordwestlich des Gipfels: 40 Plätze, 25 Franken pro Nacht, Reservation über brunni.leissigen@gmail.com oder WhatsApp 077 438 08 65. Mit Zelt auf der flachen Weide gleich nordöstlich des Rengglipasses bei 46.613670 N / 7.800303 E, 1'876 m, in Saxeten, ausserhalb aller Schutzgebiete von Bund und Kanton; bleib nordöstlich des Passgrats. Im Tal im Gasthaus Suld in Aeschiried (033 654 18 66) oder auf dem Panorama-Camping Aeschi (033 654 43 77).
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Geodaten des Bundes (geo.admin.ch), abgefragt am 23. September 2026 am Gipfelpunkt, swissNAMES3D «Hauptgipfel Morgenberghorn (BE)», WGS84 46.622200 N / 7.793554 E, LV95 2'627'183.7 / 1'163'499.9, swissALTI3D 2'248,5 m, Gemeinde Leissigen gemäss den Grenzen des laufenden Jahres. Am Punkt: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine BLN-Landschaft, kein Park von nationaler Bedeutung, keine Aue, kein Flachmoor, kein Hochmoor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet, kein Ramsar- oder Smaragd-Gebiet, kein Waldreservat und kein Militärgelände. Wildruhezonen-Portal: keine Zone am Punkt, «Latrejenalp (Nr. 1028.Zone 1b)» einen Meter südlich, südwestlich und westlich davon. Die Gemeindegrenzen von Leissigen (Norden), Saxeten (Osten) und Aeschi bei Spiez (Süden und Westen) treffen sich am Gipfel. Nächstes eidgenössisches Jagdbanngebiet: Nr. 3 Kiental, 3,4 km südsüdwestlich. map.geo.admin.ch.
  2. Kanton Bern, Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV), BSG 922.63, vom 26. Februar 2003, aktuelle Fassung in Kraft seit 1. Dezember 2024. Art. 3 Abs. 1 Bst. f: Massnahmenkategorie F, «Einschränkungen von störenden Aktivitäten insbesondere aus den Bereichen Freizeit, Sport, Tourismus und Militär»; Art. 4 Abs. 1: «Die kantonalen Wildschutzgebiete werden anhand digitaler Geodaten und Beschreibungen im Anhang 2 abgegrenzt.» Anhang 1: «Latrejenalp (Nr. 28)», Wildraum 15, Kategorien C/D/E/F. Anhang 2, Objekt 28 Latrejenalp, «Alle Zonen (1a, 1b)»: Kategorie C, Jagd vom 1. September bis zum 28. Februar gestattet; Kategorie D, «Das Gebiet darf vom 1. März bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden.»; Kategorie E, «Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen.»; Kategorie F, «Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.» Objektblatt Latrejenalp (Nr. 28), Jagdinspektorat, Januar 2026, deutsch und französisch: dieselben Massnahmen unter «Alle Zonen (1a, 1b)», «Gemeinden: Aeschi bei Spiez», 1'869 ha, «Naturschutzgebiet: Suldtal», «Der aktuell gültige Perimeter ist auf dem Geoportal ersichtlich.» belex.sites.be.ch (WTSchV), Objektblatt Latrejenalp Nr. 28 (PDF).
  3. Kanton Bern, Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV), BSG 324.111, in Kraft seit 1. März 2023, Anhang 1 Kantonale Bussenliste, Abschnitt F Jagd und Wildtierschutz: Ziff. 28 «Missachten der Leinenpflicht», 100 Franken; Ziff. 29 «Missachten von Verboten in Wildschutzgebieten (Art. 3 Abs. 1 Bst. f WTSchV i.V.m. Art. 31 Abs. 1 Bst. c JWG)», 100 Franken; Ziff. 29a «Missachten von Weggeboten in Wildschutzgebieten», 100 Franken. Für Naturschutzgebiete enthält die Liste keinen Eintrag. Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG), BSG 922.11, Fassung in Kraft seit 1. Februar 2026: Art. 27 Abs. 4 «Die Wildhüterinnen und Wildhüter sind berechtigt, Ordnungsbussen zu verhängen und einzuziehen.»; Art. 31 Abs. 1 Bst. c, mit Busse bis zu 20'000 Franken wird bestraft, «wer die verbindlichen Anordnungen zum Schutz von Wildtieren missachtet», die Obergrenze im ordentlichen Verfahren. belex.sites.be.ch (KOBV), belex.sites.be.ch (JWG).
  4. Kanton Bern, Naturschutzgebiet Nr. 58 Suldtal, Regierungsratsbeschluss Nr. 5583 vom 9. August 1968, regionale Bedeutung, gemäss ÖREB-Kataster in Kraft. Ziff. 1: «Um eine Alplandschaft mit ihren Weiden und Bächen, insbesondere dem Pochtenfall, in natürlicher Schönheit zu erhalten, wird das Suldtal dauernd unter den Schutz des Staates gestellt und zum Naturschutzgebiet erklärt.» Ziff. 3: «Im Naturschutzgebiet sind untersagt: ... e) das Campieren, das Aufschlagen von Zelten oder andern Unterständen». Ziff. 4 Bst. c behält vor: «das Campieren sowie das Parkieren an besonders bezeichneten Plätzen, die von den Grundeigentümern im Einvernehmen mit der Gemeindebehörde und der Forstdirektion festgelegt werden». Ziff. 5: weitere Ausnahmen durch die Forstdirektion in begründeten Fällen. Ziff. 7: Grundbuchanmerkungen nur auf Blättern von Aeschi und Reichenbach. Ziff. 8: «Widerhandlungen gegen diesen Beschluss werden mit Busse oder Haft bestraft.» Schutzplan des Naturschutzinspektorats, Oktober 1986: Der Perimeter läuft vom Brunni über den Westgrat zum Gipfel und dem Grat entlang südwärts zum Rengglipass. Naturschutzgesetz (NSchG), BSG 426.11, Art. 57 Abs. 1 Bst. b: Busse von 100 bis 50'000 Franken, wer einem Verbot zuwiderhandelt, das aufgrund von Art. 36 angeordnet worden ist. RRB 5583 Suldtal (PDF), Schutzplan Suldtal (PDF), belex.sites.be.ch (NSchG).
  5. Geodaten und ÖREB-Kataster des Kantons Bern, abgefragt am 23. September 2026: WILDSG-GeoPackage (kantonale Wildschutzgebiete, Stand 22. Januar 2026), NSG-GeoPackage (kantonale Naturschutzgebiete, Stand 10. September 2026) und ÖREB-Auszüge für die Parzellen Leissigen 181 (Gipfel und Nordseite, EGRID CH943546259374), Aeschi bei Spiez 69 (Suldtaler Seite, CH334603353985) und Saxeten 82 (Rengglipass und Innerer Innerberg, CH743546267065). Rund um den Gipfel fallen der Rand der Zone 1b der Latrejenalp und der Rand des NSG 58 zusammen und folgen den Gemeindegrenzen Leissigen/Aeschi und Aeschi/Saxeten auf etwa einen halben Meter genau, auf dem Südgrat mit Abweichungen bis rund 9 m; die Suldtaler Seite des Grats liegt in beiden, die Leissiger und die Saxeter Seite ausserhalb beider. Der Gipfelpunkt liegt 0,20 m ausserhalb beider Ränder. Auf der Parzelle Leissigen 181 führt der Kataster Landwirtschaftszone und Landschaftsschongebiet (Baureglement Leissigen, Art. 537); auf der Parzelle Saxeten 82, am Platz beim Rengglipass, kein kantonales Naturschutzgebiet. ÖREB, Leissigen 181, ÖREB, Saxeten 82, WILDSG-GeoPackage (ZIP), NSG-GeoPackage (ZIP).
  6. Gelände aus dem Höhenmodell swissALTI3D und dem Orthofoto SWISSIMAGE von swisstopo, abgefragt am 23. September 2026. Der Gipfel: rund 28 m² unter 10 Grad um den Gipfelpunkt, davon etwa 20 m² in den Schutzgebieten, der Rest auf der Linie. Unter dem Gipfel: die Leissiger Nordwand und die Saxeter Kalkplatten und Rinnen, 20 bis 45 Grad; der einzige flachere Boden ausserhalb der Schutzgebiete nahe am Gipfel ist ein Streifen von einem bis acht Metern Breite entlang der Linie, auf dem Südgrat 22 bis 34 m südlich des Gipfels und auf der Schulter des Westgrats 120 bis 140 m westnordwestlich (12 bis 20 Grad, darunter die Nordwand). Rengglipass, Saxeter Seite: flache Weide bei 46.613670 N / 7.800303 E, LV95 2'627'705 / 1'162'554, 1'876 m, rund 2 Grad, 32 m nordöstlich der Schutzgebietsgrenze, 16 m vom Weg, ein kartierter Bach etwa 35 m entfernt, 1,1 km vom Gipfel und 373 m tiefer. Brunni: 1'644 m, 1,0 km westnordwestlich des Gipfels, 149 m ausserhalb der Schutzgebietsgrenze. Kein Wasser am Gipfel. map.geo.admin.ch (Orthofoto).
  7. Gemeinden und Kanton, abgefragt am 23. September 2026. Einwohnergemeinde Leissigen, «Reglemente & Verordnungen»: kein Polizeireglement, und kein publiziertes Reglement enthält eine Regel zum Campieren oder Übernachten; das seit 1. Januar 2026 geltende Funktionendiagramm führt die Aufgaben der Ortspolizei ohne Camping auf. Baureglement Leissigen (Gemeindeversammlung 28. Februar 2011, genehmigt 22. November 2011): Art. 537 Landschaftsschongebiete, Abs. 2 «Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen sind zugelassen, wenn sie für die Bewirtschaftung notwendig sind ...»; Art. 532 «In den übrigen im Zonenplan 2 bezeichneten kantonalen Schutzgebieten sind die entsprechenden kantonalen Schutzbeschlüsse zu beachten.» Einwohnergemeinde Saxeten, «Reglemente»: das Organisationsreglement (2014) und das Baureglement (Gemeindeversammlung 9. Dezember 2022, geändert 2024), beide ohne Regel zum Campieren, zur Ortspolizei oder zum Übernachten; Art. 525 Landschaftsschongebiet II betrifft Bauten und Anlagen. Einwohnergemeinde Aeschi bei Spiez: kein kommunales Campingverbot unter den publizierten Reglementen. Kanton Bern: keine allgemeine Campingnorm; seine Campingverbote stehen in Gebietsbeschlüssen. leissigen.ch, Reglemente, Baureglement Leissigen (PDF), saxeten.ch, Reglemente, Baureglement Saxeten (PDF), aeschi.ch, Online-Schalter.
  8. Skiclub Leissigen, Clubhütte Brunni, Seiten abgefragt am 23. September 2026: «Reservation unter: brunni.leissigen@gmail.com oder per WhatsApp 077 438 08 65»; die Hütte «ist den ganzen Sommer durch jeweils an den Wochenenden von einem Hüttenwart betreut» und kann «frühstens ein halbes Jahr im Voraus» reserviert werden. Preisliste: Übernachtung Erwachsene 25 Franken, Mitglieder des Skiclubs 5 Franken, Kinder halbe Taxe, ganze Hütte 250 Franken pro Tag. Hausordnung: Mahlzeiten selbst organisieren und mitbringen, Benützung der Küche im Übernachtungspreis inbegriffen, eigener Hüttenschlafsack empfohlen, «Es ist verboten bei der Hütte Feuer zu entfachen oder Brennholz draussen zu verbrennen!», Milch und Käse von den Sennen während der Alpsaison (etwa Juni bis September). Alpinventar, Brunni: «Der Skiclub Leissigen betreibt über die Wochenenden eine Berghütte mit Massenlager von 40 Plätzen». Lage: Brunni, 1'644 m, 46.625781 N / 7.781804 E, an den markierten Wegen von Leissigen und aus dem Suldtal. scleissigen.ch, Klubhütte, Preisliste (PDF), Hausordnung (PDF), Alporama, Brunni.
  9. Routen, die Alp am Rengglipass und Erfahrungen vor Ort, abgefragt am 23. September 2026. swissTLM3D (swisstopo) führt den Südgrat ab dem Rengglipass als Alpinwanderweg; publizierte Tourenbeschreibungen geben ihn als T4 an, weiss-blau-weiss, mit ausgesetzten, seilgesicherten Passagen, die Zustiege von Leissigen über das Brunni und aus dem Suldtal über das Brunni zum Westgrat als markierte Bergwanderwege (T3) und melden als Gipfelzeichen eine Standarte mit Schweizer und Berner Wappen. Alpinventar Alporama, Eintrag Innerer Innerberg (Saxeten): eine Privatalp; «Der Weg über den Rennglipass ins Suldtal führt teilweise über diese Alp»; die obere Weide etwa von Mitte Juli bis Mitte August bestossen; «Die Wasserversorgung aus eigenen Quellen ist überall sehr gut.» Nur als Hintergrund, für keine rechtliche Schlussfolgerung verwendet: ein öffentliches Fotoalbum «Biwak Morgenberghorn, August 2013» (Zustieg über das Brunni, Nacht auf dem Gipfel, Sonnenaufgang) und ein Forumsbeitrag von 2012, der den Gipfel für den Sonnenuntergang empfiehlt und festhält, dass das Wasser hinaufgetragen werden muss. wanderprofi.info, Morgenberghorn, alporama.ch, Fotoalbum, 2013, Forumsbeitrag, 2012.
  10. Betten im Tal und der Tourismusverein, abgefragt am 23. September 2026. Gasthaus Suld, Suldstrasse 494a, 3703 Aeschiried, 033 654 18 66, täglich offen vom 1. Mai bis zum 25. Oktober 2026; Aeschi Tourismus führt ein Massenlager mit etwa 12 Plätzen sowie ein Doppel- und ein Einzelzimmer. Panorama-Camping Aeschi, Scheidgasse 26, 3703 Aeschi bei Spiez, 033 654 43 77, Saison vom 1. Mai bis zum 30. September 2026. Aeschi Tourismus, Seite zum Naturschutzgebiet Suldtal: Campieren und Zelten sind im Naturschutzgebiet nicht erlaubt. Gemeinde Leissigen, Liste der Unterkünfte: Hotels, eine Jugendherberge und die Brunnihütte; weder Leissigen noch Saxeten hat einen Campingplatz. gasthaus-suld.ch, Aeschi Tourismus, Gasthaus Suld, camping-aeschi.ch, Aeschi Tourismus, Naturschutzgebiet Suldtal, leissigen.ch, Unterkünfte.