Wildcampen auf Isenau
Isenau, 1'864 m, ist eine offene Alpterrasse über Les Diablerets, und die Alp gehört der Gemeinde Ormont-Dessus. Deren Polizeireglement erlaubt eine Nacht auf Privatgrund nur mit dem Einverständnis von Eigentümer, Mieter oder Pächter. Mit diesem Ja ist ebener Boden schnell gefunden.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Die Regel von Ormont-Dessus: auf Privatgrund nur mit einem Ja
Wildcampen auf Isenau ist für eine Nacht nur mit dem Ja dessen legal, der über den Boden verfügt. Diese Regel ist kommunal, sie steht im Polizeireglement von Ormont-Dessus, und sie entscheidet über diese Terrasse. Korrigiert am 2. Oktober 2026: Eine frühere Fassung dieser Seite sagte, hier verbiete nichts eine Nacht, auf keiner Ebene. Das Polizeireglement der Gemeinde, das sie als Scan veröffentlicht, setzt diese Bedingung.11
"Sur le domaine privé, le camping occasionnel n'est permis qu'avec l'accord du propriétaire, du locataire, du fermier ou du possesseur à un autre titre de l'immeuble. L'autorisation de la Municipalité ou de l'autorité délégataire est obligatoire pour toute durée excédant quatre jours (3 nuits)."Règlement communal de police d'Ormont-Dessus, genehmigt am 5. Juli 2021, Art. 76 Abs. 2.
Auf Deutsch: Auf Privatgrund braucht eine Nacht das Einverständnis von Eigentümer, Mieter oder Pächter, und wer länger als vier Tage (3 Nächte) bleibt, braucht zusätzlich eine Bewilligung der Gemeinde. Absatz 1 desselben Artikels verbietet Campieren und Caravaning "sous toutes leurs formes" auf öffentlichem Grund, ausser an Plätzen, welche die Gemeinde bezeichnet. Was Campieren ist, definiert das Reglement nicht; eine Nacht im kleinen Zelt ist klar gelegentliches Campieren, und einen Biwaksack behandelst du am sichersten gleich.11
Die Terrasse ist Privatgrund, also gilt Absatz 2. Als privat zählt das Reglement jeden Boden, an dem jemand Eigentum, Besitz oder ein ausschliessliches Nutzungsrecht geltend machen kann (Art. 3 Bst. h). Der Punkt und der empfohlene Platz liegen beide auf Parzelle 1764, 614 Hektaren, die der Kataster als gewöhnliche Grundstücksparzelle führt und nicht als öffentlichen Grund. Isenau ist zudem eine der gemeindeeigenen Alpen, an einen Älpler verpachtet, und von dort kommt das Ja.312
Ohne Ja ist es eine Busse. Art. 11 macht jeden Verstoss gegen das Reglement im Rahmen des Waadtländer Übertretungsgesetzes strafbar, dessen Art. 25 eine Gemeindebusse auf 500 Franken begrenzt, im Wiederholungsfall oder bei einer andauernden Übertretung auf 1'000 Franken. Campieren steht nicht auf der Liste der Ordnungsbussen des Reglements, ein Verstoss läuft also als gewöhnliche Gemeindebusse.11
Die Bundesebene liefert überhaupt nichts. Am Punkt abgefragt am 13. August 2026: Das Landschaftsinventar, die Jagdbanngebiete, die Wildruhezonen, die Hochmoore, die Flachmoore, die Moorlandschaften, die Auen, die Trockenwiesen, die Amphibienlaichgebiete und die Pärke von nationaler Bedeutung sind alle leer. Das ist in den Alpen kein häufiges Ergebnis, und es ist nur etwas wert, wenn die Abfrage selbst taugt, deshalb wurde in beide Richtungen kontrolliert: Eine absichtlich ungültige Ebene bricht mit HTTP 400 ab, statt ein leeres Ergebnis zu liefern, und eine Gegenprobe auf einem bekannten Banngebiet liefert dieses Banngebiet.1
Auch der Kataster legt fast nichts über den Punkt. Der Waadtländer Kataster führt auf dieser Parzelle 312 Beschränkungen, was nach viel klingt, bis man schaut, wo sie liegen: Am Punkt selbst liefert der Plan nur "Affectation non renseignée", also keine zugewiesene Zone, dazu den Perimeter der rechtskräftigen Pläne. Die Grundwasserschutzzonen liegen nah, aber nicht darunter: S2 auf 81 Metern, S3 auf 140, S1 auf 165. Empfindlichkeitsstufe III und die Landwirtschaftszone beginnen beide 173 Meter entfernt, der Waldbereich 1'488 Meter. Diesen Auszug überhaupt zu lesen brauchte einen eigens für diesen Kanton geschriebenen Parser, und dieser Vorbehalt gehört genannt statt vergraben.32
Das Waadtländer Campinggesetz ist hier nicht die Regel. Der Kanton widmet dem Camping einen eigenen Abschnitt seiner Gesetzessammlung, was zunächst nach schlechten Nachrichten aussieht. Dann liest man Artikel 1. Ein terrain de camping ist ein eingerichteter Platz, der regelmässig mobile Einrichtungen aufnehmen soll. Artikel 2 hält fest, dass ein solcher Platz nur in einer dafür reservierten Zone des Gemeindeplans eingerichtet werden darf, und Artikel 3 verlangt für die Anlage eine Baubewilligung. Das Gesetz regelt das Erstellen von Campingplätzen. Über eine Person, ein Zelt, eine Nacht sagt es nichts, und es darauf zu strecken wäre derselbe Fehler wie eine Wohnwagenregel als Biwakverbot zu lesen.4
Das kantonale Naturgesetz schweigt ebenfalls, und ich habe das geltende geprüft. Das zählt, weil das alte LPNMS von 1969 ersetzt wurde: In Kraft ist seit dem 1. Januar 2023 das Gesetz über den Schutz des natürlichen und landschaftlichen Erbes. Vollständig gelesen, 73 Artikel, liefert es null Fundstellen für camping, tente, bivouac oder caravane, gegen Kontrollbegriffe mit 73 Treffern für "Art." und 87 für "protection". Sein Ausführungsreglement mit 83 Artikeln liefert ebenfalls null.6
Das Planungsreglement der Gemeinde hat keine Campingregel, ihr Polizeireglement schon. Das Bau- und Planungsreglement von Ormont-Dessus vom 9. Januar 2001 enthält keine Bestimmung über Camping, Zelte, Biwaks oder Wohnwagen. Ihre Campingregel hat die Gemeinde stattdessen ins Polizeireglement geschrieben.5
Ein Erlass erwähnt das Camping in der Nähe durchaus, und er gehört benannt, damit ihn niemand aus zweiter Hand falsch zitiert: Das Musterreglement für die Grundwasserschutzzonen lässt "terrains de camping, terrains pour caravanes et mobil-homes" in den Zonen S3 und Sm nur mit dicht angeschlossener Abwasserleitung zu und macht S1 zu einer abschliessenden Liste zulässiger Nutzungen, auf der das Campieren nicht steht. Das sind Regeln für Anlagen in Wasserfassungszonen, und die nächste davon liegt 81 Meter vom Punkt und nicht darunter.7
So ist es möglich: erst die Alp fragen, dann auf der Terrasse zelten
Das Ja kommt von dem, der über den Boden verfügt, und auf Isenau ist das die Gemeinde, welche die Alp für den Sommer an einen Älpler verpachtet. Es gibt also zwei Türen, je nach Saison.12
Im Sommer fragst du auf der Alp, der Alpage d'Isenau. Die bewirtschaftete Alp in den Chalets am Chemin d'Isenau 12, rund 120 m südlich des Punkts und auf derselben Parzelle wie der Platz, verkauft im Sommer ihren eigenen Käse und Würste, und das Tourismusbüro Les Diablerets führt sie unter +41 76 577 09 69. Sag, wo du zelten willst und für wie viele Nächte, und nimm die Antwort, wie sie kommt. Ausserhalb der Alpzeit fragst du die Gemeinde, der die Alp gehört: Administration communale, Rue de la Gare 1, 1865 Les Diablerets, +41 24 492 00 20, greffe@ormont-dessus.ch. Eine Gebühr ist nicht veröffentlicht.12
Eine Erlaubnis nützt nur mit einem Ort dazu, hier also der Boden.
Das ist eine weite, sanfte Terrasse, und darum lohnt die Antwort. Im Terrainmodell des Bundes über eine 800-Meter-Box beprobt, 1'089 Punkte, kein stehendes Gewässer irgendwo in der Box: Die Hangneigung am Punkt beträgt 3,6 Grad, und 102 von 961 ausgewerteten Punkten kommen unter 7 Grad. Verlangt man zusätzlich mindestens 150 Meter Abstand zu jedem registrierten Gebäude, bleiben immer noch 59 davon. Der beste misst 1,0 Grad auf 1'878,7 Metern, LV95 2'580'933 / 1'135'514, WGS84 46,370728 N / 7,190854 O, 106 Meter vom Punkt und 177 Meter vom nächsten Gebäude.8 Der Platz liegt ausserhalb der Wildruhezone La Chaux, die 82 Meter entfernt beginnt: Sie gilt nur bei Schnee, und dann darfst du sie nur auf ihren markierten Routen betreten; im Sommer ändert sie nichts.13
Halte dich von den Chalets fern. Drei registrierte Gebäude stehen 78, 96 und 120 Meter vom Punkt, adressiert am Chemin d'Isenau, ein viertes liegt weiter draussen. Sie sind der Grund, warum der Platz oben abseits des Punktes liegt und nicht darauf: Es gibt keine Regel gegen ihre Nähe, nur den gewöhnlichen Anstand, kein Zelt in jemandes Aussicht zu stellen, wenn es im Umkreis weniger hundert Meter neunundfünfzig Alternativen gibt.9
Bleib aus den Wasserfassungszonen. Die Grundwasserschutzzonen beginnen 81 Meter vom Punkt. Sie zu durchqueren verbietet nichts, aber eine Quellfassung ist genau der Boden, auf dem ein schlecht gesetztes Lager wirklich schadet, und der veröffentlichte Platz liegt von allen dreien frei. Wer improvisiert, hält Abstand zu allem, was nach einer Fassung aussieht.3
Die Höhe spricht für dich, und der SAC auch. Auf 1'864 Metern bist du oberhalb der örtlichen Waldgrenze, und die Haltung des SAC ist, dass ein einzelnes rücksichtsvolles Biwak für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze und ausserhalb von Schutzgebieten in der Schweiz allgemein toleriert wird. Isenau erfüllt beide Hälften dieses Vorbehalts. Der SAC stellt das zudem unter den Vorbehalt örtlicher Regeln, und auf Isenau ist das Polizeireglement der Gemeinde eine solche: Zuerst kommt das Ja.10
Was das Ja dich kostet. Orte bleiben offen, weil sich nichts ansammelt. Spät ankommen, früh gehen, ein kleines Zelt, kein Feuer, keine Spuren, und alles wieder mitnehmen, auch das scheinbar Harmlose. Isenau ist eine Alp: Es wird Vieh geben, es wird Zäune geben, und Gatter bleiben, wie du sie vorgefunden hast. Eine Nacht, die nichts zurücklässt, verschafft dem Nächsten sein Ja.
Der Ort
Isenau: WGS84 46,370055 N / 7,191832 O, LV95 2'581'008 / 1'135'439, 1'864,1 m im Terrainmodell des Bundes, Gemeinde Ormont-Dessus, Kanton Waadt, auf der Alpterrasse nordwestlich von Les Diablerets. Die Katasterparzelle ist Nr. 1764 und misst 6'143'848 m², das ist die Grössenordnung, mit der du es zu tun hast: eine Alp und nicht eine Ecke davon.3
Der Zustieg führt über den Col d'Isenau oder von unten aus dem Dorf; der Skilift Isenau liegt 778 Meter vom Punkt, der Col d'Isenau 799 Meter. Beachte, dass das Ferienort Les Diablerets unten und das Massiv Les Diablerets selbst eine andere Frage sind als diese Terrasse, und diese Seite spricht für keines von beiden: Eine Anfrage zu "Les Diablerets" umfasst ein Dorf, ein Massiv und fünf Gemeinden in drei Kantonen, und darum muss die Antwort an so konkreten Boden geheftet werden.9
Ein Dokument konnte ich nicht lesen, und das sage ich lieber, als sein Fehlen unbemerkt durchgehen zu lassen: Das Reglement zum Plan für das Bahnprojekt Isenau ist als reines Bild-PDF veröffentlicht, zwei Seiten, aus denen sich kein Text extrahieren lässt. Es ist ein Nutzungsplan für eine Bahnanlage, betrifft ein Zelt also kaum, aber ich habe es nicht gelesen und werde nicht so tun. Wer sich darauf verlassen muss, verlangt bei der Gemeinde eine lesbare Fassung.
Noch ein Vorbehalt mit Datum. Der Kataster verzeichnet 912 Meter vom Punkt eine Planänderung mit vorzeitiger Wirkung. An der Zonierung wird hier gearbeitet, der Plan, der gilt, wenn du gehst, kann also ein anderer sein als der hier beschriebene. Diese Seite trägt deshalb ein Datum.3
Wo du legal schlafen kannst
- Hier, auf der Terrasse, mit dem Ja der Alp oder der Gemeinde: Das Polizeireglement der Gemeinde erlaubt eine Nacht auf Privatgrund mit dem Einverständnis von Eigentümer, Mieter oder Pächter, und 59 Kandidaten liegen unter 7 Grad und mindestens 150 m von jedem Gebäude118.
- Bester gemessener Platz: 1,0 Grad auf 1'878,7 m, LV95 2'580'933 / 1'135'514, 106 m vom Punkt und 177 m frei vom nächsten Chalet8.
- Nicht neben den Chalets am Chemin d'Isenau, 78 bis 120 m vom Punkt, was Anstand ist und nicht Recht9.
- Nicht in den Grundwasserschutzzonen, die 81 m entfernt beginnen und der eine Boden hier sind, auf dem ein schlechtes Lager bleibenden Schaden anrichtet3.
- Nicht als Basislager: Für mehr als vier Tage (3 Nächte) verlangt das Reglement zum Ja von Eigentümer oder Pächter eine Bewilligung der Gemeinde, und die kann verweigert werden, wenn keine Toiletten in der Nähe sind11.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das Ja gilt für eine Nacht auf einer bewirtschafteten Alp, und die Liste unten hält es offen für den Nächsten, der fragt. Das ist kein Gesetzestext, das ist Anstand und gesunder Menschenverstand.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.
Das Urteil stützt sich auf Art. 76 des Polizeireglements von Ormont-Dessus, gelesen im Scan, den die Gemeinde veröffentlicht, und auf den Kataster, der Parzelle 1764 als gewöhnliche Grundstücksparzelle führt und nicht als öffentlichen Grund; solchen Boden behandelt das Reglement als Privatgrund (Art. 3 Bst. h). Eine frühere Fassung dieser Seite, korrigiert am 2. Oktober 2026, stufte Isenau ohne dieses Reglement als legal ein. Die Gemeinde kann jederzeit Plätze bezeichnen oder ein Campingreglement erlassen (Art. 76 Abs. 3), und der Kataster verzeichnet in der Nähe bereits eine Planänderung mit vorzeitiger Wirkung. Dass Isenau eine Gemeindealp ist, stützt sich auf die eigene Pachtausschreibung der Gemeinde; der Katasterauszug nennt keine Eigentümer. Die Lesart des kantonalen Campinggesetzes als Recht über Campingplätze folgt aus seiner eigenen Definition in Art. 1, ein Gericht könnte es aber weiter auslegen als ich. Aus dem Reglement zum Bahnplan, das als reines Bild-PDF veröffentlicht ist, liess sich kein Text gewinnen, und ich habe das gesagt, statt es als Schweigen zu behandeln. Distanzen sind gegen veröffentlichte Polygone und Registerpunkte gemessen, nicht gegen Markierungen im Gelände. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und halte dich an die Signalisation vor Ort. Ein echtes Notbiwak aus einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Camp. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf Isenau erlaubt?
Hat die Waadt nicht ein Campinggesetz?
Wohin genau gehört das Zelt?
Was ist mit den Chalets und dem Skilift?
Wen frage ich um das Ja?
Quellen
- Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 13. August 2026 auf Isenau, WGS84 46,370055 N / 7,191832 O, LV95 2'581'008 / 1'135'439, 1'864,1 m, Gemeinde Ormont-Dessus. Jede Inventarebene liefert ein leeres Ergebnis: das Bundesinventar der Landschaften, die Jagdbanngebiete, das Wildruhezonen-Portal, die Hochmoore, die Flachmoore, die Moorlandschaften, die Auen, die Trockenwiesen und -weiden, die Amphibienlaichgebiete und die Pärke von nationaler Bedeutung. In beide Richtungen geprüft: Eine Gegenprobe auf LV95 2'626'000 / 1'154'500 liefert das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental, und eine Kontrolle auf eine ungültige Ebene liefert HTTP 400 statt eines leeren Ergebnisses; ein leeres Ergebnis bedeutet hier also Abwesenheit und keine fehlerhafte Abfrage. map.geo.admin.ch. ↩
- Methodenhinweis zum Waadtländer Kataster, festgehalten, weil er bestimmt, was ein Negativbefund wert ist. Der RDPPF-Auszug dieses Kantons hat eine andere Struktur als jene der Deutschschweizer Kantone: Die Parzelle sitzt unter
Item.RealEstateund die Geometrie jeder Beschränkung unterGeometry[].Itemals GML-artigeexterior- undinterior-Ringe auspolyline.Items[]-Punkten statt unter dem GeoJSON-artigen SchlüsselSurface. Ein für einen anderen Kanton geschriebener Parser liest hier null Geometrien und meldete einen selbstsicheren, leeren Nichttreffer. Die Auswertung in diesem Artikel hat 311 Flächen- und 21 Linien- oder Punktgeometrien aus 312 Beschränkungen gelesen. rdppf.vd.ch. ↩ - Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton Waadt, Auszug mit Geometrie abgerufen am 13. August 2026 für EGRID CH798395824511: Parzelle 1764, 6'143'848 m², 312 Beschränkungen. Point-in-Polygon am Punkt liefert "Affectation non renseignée" und "Valeur non renseignée" nebst dem Perimeter der rechtskräftigen Pläne, der Gemeindeplan weist an dieser Stelle also keine Zone zu. Anschliessend wurde jede Beschränkung nach Distanz geordnet statt nur am Punkt geprüft: Grundwasserschutzzone S2 auf 81 m, S3 auf 140 m, S1 auf 165 m, Empfindlichkeitsstufe III und Landwirtschaftszone 16 RPG je auf 173 m, eine Planänderung mit vorzeitiger Wirkung auf 912 m und der Waldbereich auf 1'488 m. Erneut gelesen am 2. Oktober 2026: Der Auszug führt die Parzelle unter der gewöhnlichen Nummer 1764 und nicht als öffentlichen Grund, der in der Waadt eine DP-Nummer trägt, und der empfohlene Platz auf LV95 2'580'933 / 1'135'514 liegt auf derselben Parzelle. rdppf.vd.ch. ↩
- Loi du 11 septembre 1978 sur les campings et caravanings résidentiels (LCCR), BLV 935.61, in Kraft seit dem 1. Januar 1979, vollständig gelesen am 13. August 2026, 46 Artikel. Art. 1: "Est réputé terrain de camping l'emplacement aménagé en vue de recevoir régulièrement des installations mobiles servant à l'habitation passagère ou saisonnière, telles que tentes, caravanes, fourgonnettes ou voitures de tourisme avec couchettes." Art. 2 Abs. 1: Ein solcher Platz "ne peut être installé que dans une zone réservée à cet effet dans le plan d'extension communal en vigueur". Art. 3 unterstellt die Anlage einer Baubewilligung und einer besonderen kantonalen Bewilligung. Das Gesetz regelt somit das Erstellen und den Betrieb von Campingplätzen; seine beiden Verbote betreffen nicht trinkbare Wasserhähne und den Bau von Bungalows oder Chalets, und keines davon erfasst eine einzelne Nacht im Zelt. lexfind.ch. ↩
- Commune d'Ormont-Dessus, Règlement communal sur le Plan d'extension et la police des constructions, 9. Januar 2001, der Erlass, den der Kataster für diese Parzelle als geltend bezeichnet, vollständig gelesen am 13. August 2026, 45 Artikel. Scan auf ganze Wörter: null Fundstellen für camping, camper, campeurs, tente, tentes, bivouac oder caravane, gegen Kontrollbegriffe mit 45 Treffern für "Art.", 8 für "interdit" und 16 für "autorisé". Es ist ein Planungserlass; die Campingregel der Gemeinde steht in ihrem Polizeireglement (Quelle 11). rdppf.vd.ch. ↩
- Loi sur la protection du patrimoine naturel et paysager (LPrPNP), BLV 450.11, in Kraft seit dem 1. Januar 2023, vollständig gelesen am 13. August 2026, 73 Artikel. Dieses Gesetz hat die Loi sur la protection de la nature, des monuments et des sites von 1969 abgelöst, und die überholte Fassung zu lesen hätte die falsche Frage beantwortet. Scan auf ganze Wörter: null Fundstellen für camping, camper, campeurs, tente, bivouac oder caravane, gegen Kontrollbegriffe mit 73 Treffern für "Art.", 3 für "interdit" und 87 für "protection". Sein Ausführungsreglement BLV 450.11.1 mit 83 Artikeln liefert ebenfalls null Campingbegriffe. lexfind.ch. ↩
- Etat de Vaud, Règlement-type d'application des zones S de protection des eaux souterraines, das Instrument hinter den Grundwasserbeschränkungen nahe diesem Punkt, gelesen am 13. August 2026. Art. 4 macht die Zone S1 zu einer abschliessenden Liste zulässiger Nutzungen, Dauerwiesen, Wald unter Bedingungen und Zäune, auf der das Campieren fehlt. Art. 15 lässt allein in den Zonen S3 und Sm "Terrains de camping, terrains pour caravanes et mobil-homes avec raccordements individuels parfaitement étanches au réseau d'évacuation des eaux usées" zu. Beide Bestimmungen regeln Anlagen in Wasserfassungszonen und kein einzelnes Zelt, und die nächste solche Zone liegt 81 m vom Punkt und nicht darunter. rdppf.vd.ch. ↩
- Geländeanalyse, 13. August 2026, aus dem Terrainmodell des Bundes auf einem 25-m-Raster über eine 800-m-Box um den Punkt, 1'089 Punkte, alle zurückgeliefert. Eine Suche über die ganze Box nach stehenden Gewässern lieferte keine, es war also keine Maske nötig und es liegt keine falsche Ebene vor; die häufigste Höhe kommt fünfmal vor. Hangneigung am Punkt 3,6 Grad, steilster Wert 61,1 Grad. 102 von 961 ausgewerteten Punkten kommen unter 7 Grad, und 59 davon liegen zugleich mindestens 150 m von jedem registrierten Gebäude. Der beste davon: 1,0 Grad auf 1'878,7 m, LV95 2'580'933 / 1'135'514, WGS84 46,370728 N / 7,190854 O, 106 m vom Punkt und 177 m vom nächsten Gebäude. geo.admin.ch. ↩
- Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister und swisstopo-Ortsverzeichnis, abgefragt am 13. August 2026 rund um den Punkt: drei registrierte Gebäude auf 78, 96 und 120 m, adressiert Chemin d'Isenau, 1865 Les Diablerets, ein viertes weiter draussen innerhalb von 800 m. Das Ortsverzeichnis führt den Ort als "Gebiet Isenau (VD) - Ormont-Dessus", mit dem Skilift Isenau 778 m entfernt und dem Col d'Isenau 799 m. Das Dorf Les Diablerets und das Massiv Les Diablerets sind von dieser Terrasse zu unterscheiden und von dieser Seite nicht erfasst. map.geo.admin.ch. ↩
- Schweizer Alpen-Club, Informationen zu Biwakieren und Wildcampen. Die Haltung des SAC ist, dass ein einzelnes, rücksichtsvolles Biwak für eine Nacht oberhalb der Waldgrenze und ausserhalb von Schutzgebieten in der Schweiz allgemein toleriert wird. Isenau erfüllt beide Hälften dieses Vorbehalts zugleich, was selten ist: Auf 1'864 m liegt die Terrasse oberhalb der örtlichen Waldgrenze, und die Bundesabfrage liefert am Punkt kein Schutzgebiet irgendeiner Art. Empfehlung, nicht Recht, und der SAC stellt sie unter den Vorbehalt örtlicher Regeln; auf Isenau ist das Polizeireglement der Gemeinde eine solche (Quelle 11). sac-cas.ch. ↩
- Commune d'Ormont-Dessus, Règlement communal de police, von der Municipalité am 2. Februar 2021 und vom Conseil communal am 18. März 2021 angenommen, von der Vorsteherin des kantonalen Département des institutions et du territoire am 5. Juli 2021 genehmigt; es hebt das Polizeireglement vom 16. Dezember 2004 auf (Art. 151). Die Gemeinde veröffentlicht es als Scan. Art. 76 "Camping et caravaning", Abs. 1: "Le camping et le caravaning sous toutes leurs formes sont interdits sur le domaine public, excepté sur les emplacements désignés par la Municipalité." Abs. 2: "Sur le domaine privé, le camping occasionnel n'est permis qu'avec l'accord du propriétaire, du locataire, du fermier ou du possesseur à un autre titre de l'immeuble. L'autorisation de la Municipalité ou de l'autorité délégataire est obligatoire pour toute durée excédant quatre jours (3 nuits). L'autorisation peut être refusée notamment lorsque le campeur ne peut bénéficier d'installations sanitaires à proximité. Le règlement sur la taxe de séjour est réservé." Abs. 3 erlaubt der Municipalité, ein Campingreglement zu erlassen. Art. 3 Bst. h: "domaine privé : toutes les parties du territoire communal sur lesquels un ayant droit peut faire valoir un titre de propriété, de possession ou d'usage exclusif". Art. 11 Abs. 1: "Toute infraction aux dispositions du présent règlement est passible d'une amende dans les limites fixées par la loi sur les contraventions." Art. 11bis, die Liste der Ordnungsbussen, enthält keinen Eintrag zum Campieren. Loi vaudoise sur les contraventions (LContr, RSV 312.11), Art. 25 Abs. 1: "Les contraventions réprimées par l'autorité municipale sont passibles d'une amende de 500 francs au plus, contre chaque contrevenant, sous réserve des cas où la loi prévoit un montant inférieur." Abs. 2: "L'amende peut être portée à 1000 francs en cas de récidive ou de contravention continue." Korrigiert am 2. Oktober 2026: Eine frühere Fassung dieser Seite stützte sich allein auf das Planungsreglement (Quelle 5) und stufte Isenau als legal ein. Règlement communal de police (PDF); LContr, lexfind.ch. ↩
- Wem der Boden gehört und wo du fragst. Commune d'Ormont-Dessus, Ausschreibung "Location des alpages communaux 2019-2024", abgedruckt in der Lokalzeitung Le Cotterg, Nr. 4, April 2018: "La Municipalité d'Ormont-Dessus met au concours dès le 1er janvier 2019, la location des alpages communaux suivants, pour une durée de 6 ans", darunter Isenau, neben La Marnèche und Les Crettes. Der Rapport de gestion 2025 der Gemeinde verbucht 49'300 Franken Pachtzins aus den Gemeindealpen und hält Unterhaltsarbeiten fest, ausgeführt "en collaboration avec les amodiataires". Tourismusbüro Les Diablerets, Eintrag "Alpage d'Isenau", Rte d'Isenau, 1865 Les Diablerets, +41 76 577 09 69: Im Sommer verkauft die Alp ihren eigenen Käse und Würste, mit Kühen, Kälbern und Schweinen auf der Weide. Eidgenössisches Gebäuderegister, gelesen am 2. Oktober 2026: Die Gebäude der Alp, Chemin d'Isenau 12 und 12.1, stehen auf Parzelle 1764, der Parzelle des Punkts und des empfohlenen Platzes, rund 120 m südlich des Punkts. Der Katasterauszug nennt keine Eigentümer. Gemeindeverwaltung: Rue de la Gare 1, 1865 Les Diablerets, Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00, +41 24 492 00 20, greffe@ormont-dessus.ch. Eine Gebühr ist nicht veröffentlicht. Le Cotterg, April 2018 (PDF); Rapport de gestion 2025 (PDF); Alpage d'Isenau, villars-diablerets.ch; ormont-dessus.ch, greffe. ↩
- Eidgenössisches Wildruhezonen-Portal, Ebene ch.bafu.wrz-wildruhezonen_portal, abgefragt am 2. Oktober 2026 am empfohlenen Platz, LV95 2'580'933 / 1'135'514: Der Platz liegt in keiner Zone. Die nächste, "La Chaux (Nr. 13.0)", verbindlich, Bestimmung R10 "Interdiction d'accès", Schutzzeit "En cas de neige", beginnt 82 m entfernt; nach den Waadtländer Richtlinien über die Wildruhezonen (DirZTF) vom 20. Januar 2022 ist der Zutritt dann auf die für die Zone festgelegten Routen beschränkt. map.geo.admin.ch; vd.ch, zones de tranquillité. ↩