Stand: 1. August 2026

Wildcampen auf dem Hundstein: Büssen kann dich hier niemand, und auf einen Felsgipfel schläft man nicht

Appenzell Innerrhoden kann dich fürs Draussenschlafen nicht büssen, und der Punkt liegt ausserhalb jeder eidgenössischen Bannzone. Trotzdem ist das einer der Orte, von denen wir abraten, denn der Punkt ist die Spitze eines Felsturms, den man hinaufkraxelt, und kein Boden zum Hinlegen.

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Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Die Appenzeller Regel, und warum dich hier nicht das Recht aufhält

Wildcampen auf dem Hundstein beginnt von derselben grosszügigen Ausgangslage wie überall in Appenzell Innerrhoden, und dann entscheidet der Berg und nicht das Gesetzbuch. Das ist einer der ganz wenigen Schweizer Kantone, in denen das Campieren ausserhalb bewilligter Plätze zwar geregelt, aber nicht bestraft ist, und die massgebende Bestimmung ist ein einziger Absatz von 1973.

"Das gelegentliche Aufstellen von einzelnen Wohnwagen und Zelten ausserhalb bewilligter Campingplätze darf die Dauer eines Monats pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden."Campingverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 935.610), Art. 4. Im selben Artikel bleiben besondere Erlasse der Bezirksbehörden vorbehalten.

Daraus folgt sofort zweierlei. Der Weg führt über das Ja des Grundeigentümers, und das ist hier eine rechtliche Voraussetzung und keine Höflichkeit. Und der Artikel regelt das Aufstellen eines Wohnwagens oder eines Zeltes; ein Biwak ohne Zelt stellt nichts auf und fällt gar nicht unter Art. 4. Das Wort Biwakieren kommt in keinem geltenden Appenzeller Erlass vor.1

Eine Busse gibt es nicht. Die Strafartikel der Verordnung, Art. 11 bis 15, wurden am 31. Oktober 2005 einzeln aufgehoben, das ist in der Änderungstabelle der Verordnung selbst vermerkt. Die kantonale Ordnungsbussenverordnung (GS 311.010) existiert, trägt aber überhaupt keinen Camping-, Zelt- oder Biwaktatbestand, es gibt also auch keine feste Busse fürs Draussenschlafen. Appenzell Innerrhoden ist einer der Kantone, in denen dich das kantonale Recht für eine einzelne Nacht draussen nicht büssen kann.2

Am Punkt greift auch keine eidgenössische Bannzone. Die Ebenen Jagdbanngebiet, Wildruhezone und Moor liefern am Gipfel ein leeres Ergebnis. Das ist wichtig, denn im Banngebiet Säntis ist ein Zelt rundweg verboten, und die Ordnungsbusse beträgt dort CHF 150 nach Anhang 2 Ziff. 12005 der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung. Der Hundstein-Gipfel liegt aber rund 1'586 Meter ausserhalb dieses Banngebiets, das Verbot und die Busse greifen hier also nicht. Die einzige eidgenössische Bezeichnung, die der Punkt trägt, ist das Landschaftsinventar Objekt 1612 "Säntisgebiet", das nach Art. 6 NHG Behörden bindet und Campierenden keine Regel auferlegt.34

Auf dem Papier wäre eine Nacht im Zelt hier also zulässig, mit der Zustimmung des Grundeigentümers nach Art. 4. Keine kantonale Busse, keine Bannzone am Punkt, und der Zustimmungsweg ist offen. Das ist die ganze rechtliche Lage, und deshalb ist das keine "verboten"-Einschätzung. Aber auf einen Felsgipfel stellt niemand ein Zelt, und dort beginnt der ehrliche Teil.

Der Bezirk fügt nichts hinzu. Schwende-Rüte hat weder ein Polizeireglement noch ein Campingreglement, das für eine draussen schlafende Wanderin eine Verhaltensregel schüfe, und der Vorbehalt in Art. 4 zugunsten besonderer Erlasse der Bezirksbehörden läuft hier ins Leere. Die Regel, die dich auf dem Hundstein aufhält, steht in keinem Buch. Sie steht in der Form des Gipfels.

Der Berg entscheidet: ein Gipfel zum Besteigen, nicht zum Schlafen

Fang mit der Frage an, die das hier entscheidet, und die ist nicht juristisch. Wenn eine Nacht hier vollkommen erlaubt wäre, und sie ist es beinahe, würde irgendjemand genau auf diesem Boden den Schlafsack ausrollen? Die Antwort ist nein, weil es fast keinen Boden gibt. Der Hundstein ist der höchste Gipfel des Alpsteins auf 2'157 Metern, und das ist keine breite Gipfelkuppe. Es ist ein dominanter Felsturm, eine zackige zerfurchte Gruppe, die Bergsteiger als Haifischflosse beschreiben, und die Spitze ist Fels, den man hinaufkraxelt.67

Die Routen sagen dir, was der Gipfel ist. Der Normalaufstieg ist mit T3 bis T4+ bewertet, mit kurzen Kletterstellen und steilem Geröll, und die Direktlinien sind T5 bis T6 mit einem Kletterkamin im Grad I bis II. Die Südwand fällt rund 700 Meter direkt zum Fälensee ab. Am Gipfel gibt es keine verlässliche ebene, trockene, sichere Fläche, die ein Zelt trüge, und ein Zelt auf blankem Fels ein paar Meter neben einem 700-Meter-Absturz ist kein Wildcampen, sondern eine Gefahr. Das ist die ganze Einschätzung in einer Zeile: über der Waldgrenze ja, bezeltbar am Punkt nein.6

Der Waldgrenzen-Einwand greift hier nicht, und das sagen wir deutlich. Auf 2'157 Metern liegt der Hundstein weit über der lokalen Waldgrenze, die in diesem Randstück der Alpen irgendwo bei 1'700 bis 1'900 Metern liegt. Das ist also keiner unserer Fälle "unter der Waldgrenze, du störst". Es ist das umgekehrte Problem: hoch, offen, über den Bäumen, und trotzdem nicht bezeltbar, weil der Boden am Punkt ein Gipfel ist und keine Wiese.7

Wo ein echtes Lager stünde, und warum es nicht der Punkt ist. Wer wirklich hoch beim Hundstein schlafen will, tut das auf der umliegenden Alpweide und nicht auf dem Gipfel. Die Widderalp liegt im Norden und Nordosten, die Fählenalp im Südosten über dem Fälensee, und beide sind beweidetes Alpgelände mit einer Sennerei in der Saison. Dort gehört ein bewilligtes Lager hin, nach Art. 4 mit dem Ja der Alp. Aber besserer Boden auf der Alp darunter ist ein Tipp und nie die Einschätzung für den Punkt, den wir führen. Der Punkt, den wir führen, ist der Gipfel, und der Gipfel ist eine Kraxelei.9

Wen du fragst, wenn du fragst, und wo. Nicht für den Gipfel, auf dem niemand zeltet, sondern für die Weide darunter. Die Basisweiden sind die Widderalp, gehalten von der Alpgenossenschaft Widderalp, und die Fählenalp, geführt von der Familie von Silvia und Sepp Inauen-Bollhalder, dieselbe Fählenalp-Pächterin wie in unserem Fälensee-Fall. Die erreichbaren Türen auf dem Weg hinauf sind das Berggasthaus Rotsteinpass auf 2'124 Metern, rund 1,6 Kilometer südwestlich, +41 71 799 11 41 oder info@rotsteinpass.ch, offen etwa Juni bis Oktober, und das Berggasthaus Bollenwees am Fälensee. Ein fester Ansatz ist nicht bekannt. Ein kolportierter Alpobolus von rund CHF 7 bis 15 an den Sennen, wenn du auf seiner Weide zeltest, wird für dieses Massiv berichtet, ist aber unveröffentlicht und kein ausgehängter Tarif, gib ihn also nicht als festen Betrag aus, und die Beträge, die wir für den Seealpsee und die Fälenalp führen, gehören zu anderen Abmachungen auf anderem Boden.9

Die ehrliche Zusammenfassung für den Gipfel selbst ist kurz. In einer Hütte schlafen, Rotsteinpass oder Bollenwees, und den Hundstein tagsüber besteigen. Dafür ist der Berg da. Ein Zelt oben ist kein Lager, es ist ein Sturz, der auf den Wind wartet.6

Was die Karte zeigt, und was nicht

Der Punkt liegt ausserhalb jeder Bannzone, und das ist ein positiver Befund aus den Ebenen. Am Gipfel liefern die Ebenen Jagdbanngebiet, Wildruhezone und Moor ein leeres Ergebnis. Wir haben besonders das Banngebiet Säntis, Objekt 16, geprüft, denn in diesem Massiv ist es die eine harte Linie: Die nächste Grenze liegt rund 1'586 Meter westsüdwestlich des Gipfels, und ein Punkt-in-Polygon-Test ergibt Gipfel im Banngebiet gleich Falsch. Das rundum geltende Zeltverbot von Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ und seine Ordnungsbusse von CHF 150, die im Banngebiet gelten, gelten am Hundstein also nicht. Der einzige eidgenössische Treffer ist das Landschaftsinventar, Objekt 1612 "Säntisgebiet", das Behörden bindet und keine Wandernden.34

Wir waren hier bei einem Artefakt vorsichtig, und wir benennen es. Eine grobe räumliche Abfrage mit grosser Toleranz kann an diesem Punkt das Banngebiet Säntis als falsch-positiv liefern, weil der Gipfel auf der Rotsteinpass-Seite nahe an der Grenze liegt. Bei Toleranz null gelesen, mit bestandenen Kontrollen, liegt der Gipfel sauber ausserhalb: innerhalb gleich Falsch, nächste Kante rund 1'586 Meter. Die richtige Aussage ist, dass der Hundstein-Punkt ausserhalb des eidgenössischen Banngebiets liegt und nicht darin, und ein Campingverbot, das mehr als anderthalb Kilometer entfernt beginnt, ist kein Verbot am Gipfel.3

Die Höhe ist der Grund, warum der übliche Einwand hier kippt. Der Gipfel liegt auf 2'157 Metern, weit über der lokalen Waldgrenze. Jeder andere Alpstein-Ort, von dem wir abraten, ist ein Weiler oder ein Seeufer unter den Bäumen, wo du auf bewirtschaftetem, beweidetem oder bewohntem Land liegen würdest. Der Hundstein ist das Gegenteil: hoch, offen, über den Bäumen, und trotzdem tabu, weil der Boden am Punkt ein Felsturm ist und keine Wiese. Die Einschätzung ist eine Step-0-Einschätzung, gesetzt vom Gelände, und sie fiele in einem Kanton mit dem strengsten Campingrecht des Landes genauso aus wie in einem ohne.7

Alles Übrige auf der Karte ist hier ein Hinweis und keine Regel. Der ganze Innere Alpstein ist das Landschaftsinventar-Objekt 1612, das nur Behörden bindet. Das Land darunter ist beweidete Alpweide, gemeinsames Alpgelände der Alpkörperschaften von Widderalp und Fählenalp, mit einer Sennerei in der Saison. Nichts davon ist ein Campingverbot, und das eine gebietsbezogene Campingverbot, das Appenzell tatsächlich hat, der Moorlandschaftsbeschluss für Schwägalp und Fähnerenspitz, liegt Kilometer weit weg und reicht hierher nicht. Der Grund für die Einschätzung steht auf keiner Schutzebene. Es ist die Form des Gipfels.57

  • Berggasthaus Rotsteinpass, auf 2'124 Metern rund 1,6 Kilometer südwestlich des Gipfels, +41 71 799 11 41, info@rotsteinpass.ch, offen etwa Juni bis Oktober. Das ist die natürliche Basis, um den Hundstein tagsüber zu besteigen.
  • Berggasthaus Bollenwees am Fälensee, auf der Südostseite unter dem Gipfel, eine Hüttenantwort, die dich auch auf den klassischen Rundweg setzt.
  • Die Alpweide darunter, mit der vorher eingeholten Zustimmung der Alp nach Art. 4 der Campingverordnung: die Widderalp im Norden, die Fählenalp im Südosten über dem Fälensee. Dort gehört ein echtes Lager beim Hundstein hin, nicht auf den Gipfel.
  • Nicht der Gipfel selbst, der Felsturm auf 2'157 Metern, erreicht über T5 bis T6, mit 700 Metern Absturz zum Fälensee und keinem Boden zum Aufstellen.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, beim Hundstein also auf der Alpweide mit dem Ja der Alp und weit weg von den Hütten, nie auf dem Gipfel selbst. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand, und in einem Massiv, das rund einen Viertel der Übernachtungen des Kantons trägt, ist es der Grund, warum die Toleranz überhaupt noch besteht.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Die Appenzeller Regeln und Kartenebenen ändern sich, die Bezirksstruktur hat sich 2022 geändert, und die Bergverhältnisse auf einem Gipfel wie dem Hundstein ändern sich stündlich; älteres Material über dieses Gebiet kann also überholt sein, und die Bundesebene der Karte führt die kantonalen Wildruhezonen überhaupt nicht. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, hol die Zustimmung des Grundeigentümers ein und halte dich an die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf der Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

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Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Hundstein erlaubt?
Büssen kann dich hier niemand, und wir raten trotzdem ab. Art. 4 der Campingverordnung von Appenzell Innerrhoden (GS 935.610) erlaubt das gelegentliche einzelne Zelt ausserhalb bewilligter Campingplätze und bindet es an die Zustimmung des Grundeigentümers. Die Strafartikel wurden 2005 aufgehoben, die kantonale Ordnungsbussenliste enthält keinen Campingtatbestand, und der Punkt liegt ausserhalb jeder eidgenössischen Bannzone, eine Busse gibt es also nicht. Unser Grund ist der Boden: Der Hundstein ist der höchste Gipfel des Alpsteins auf 2'157 Metern, ein Felsturm, erreicht über T5 bis T6 mit einem Kletterkamin, mit rund 700 Metern Absturz zum Fälensee, und am Gipfel gibt es keinen ebenen, trockenen, sicheren Boden für ein Zelt. Es ist ein Gipfel, den man besteigt, nicht einer, auf dem man schläft.
Gibt es in Appenzell Innerrhoden eine Busse fürs Wildcampen?
Nein. Die Strafartikel 11 bis 15 der Campingverordnung wurden am 31. Oktober 2005 aufgehoben, und nichts ist an ihre Stelle getreten, und die kantonale Ordnungsbussenverordnung (GS 311.010) enthält keinen Camping-, Zelt- oder Biwaktatbestand. Gebüsst wirst du für anderes Verhalten: Littering, nächtlichen Lärm, eine Drohne irgendwo im Alpstein und das Verlassen des Wegs in einem kantonalen Wildruhegebiet während der Schonzeit. Das Schlafen selbst ist nicht tarifiert. Die eidgenössische Busse von CHF 150 für ein Zelt gilt nur im Banngebiet Säntis, und der Hundstein-Gipfel liegt rund 1'586 Meter ausserhalb, sie gilt hier also nicht.
Kann man auf dem Gipfel des Hundsteins ein Zelt aufstellen?
Nein, und nicht weil es verboten wäre. Der Gipfel ist ein dominanter Felsturm, der höchste Punkt des Alpsteins auf 2'157 Metern, erreicht über Kraxelei. Die Normalroute ist T3 bis T4+ mit kurzer Kletterei und steilem Geröll, die Direktrouten sind T5 bis T6 mit einem Kletterkamin im Grad I bis II, und die Südwand fällt rund 700 Meter zum Fälensee ab. Am Gipfel gibt es keine verlässliche ebene, trockene, sichere Fläche, die ein Zelt trüge, und ein Zelt auf blankem Fels neben einem 700-Meter-Absturz ist eine Gefahr und kein Lager. Ein echtes Lager beim Hundstein steht auf der Alpweide darunter, auf der Widderalp oder der Fählenalp, und das ist ein anderer Ort als der Gipfel.
Liegt der Hundstein im eidgenössischen Jagdbanngebiet?
Nein, der Gipfel liegt rund 1'586 Meter ausserhalb. Das Banngebiet Säntis, Objekt 16, ist die harte Linie in diesem Massiv, und darin verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. e VEJ (SR 922.31) ein Zelt rundweg, mit einer Ordnungsbusse von CHF 150 nach Anhang 2 Ziff. 12005 der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung. Ein Punkt-in-Polygon-Test legt den Hundstein-Gipfel aber ausserhalb des Banngebiets, mit der nächsten Grenze rund 1'586 Meter westsüdwestlich Richtung Rotsteinpass. Eine grobe Abfrage mit grosser Toleranz kann das Banngebiet als falsch-positiv liefern, weil der Gipfel nahe an der Grenze liegt; sorgfältig gelesen, bei Toleranz null, liegt der Punkt sauber ausserhalb, dieses Verbot gilt am Hundstein also nicht.
Wo sollte ich schlafen, wenn ich den Hundstein besteigen will?
In einer Hütte, und ihn tagsüber besteigen. Die natürliche Basis ist das Berggasthaus Rotsteinpass auf 2'124 Metern, rund 1,6 Kilometer südwestlich, +41 71 799 11 41 oder info@rotsteinpass.ch, offen etwa Juni bis Oktober, und das Berggasthaus Bollenwees am Fälensee ist die andere Seite. Wer ein Lager statt einer Hütte will, gehört auf die Alpweide darunter mit der Zustimmung der Alp nach Art. 4, auf die Widderalp oder die Fählenalp, nicht auf den Gipfel. Ein kolportierter Alpobolus von rund CHF 7 bis 15 an den Sennen wird fürs Zelten auf Alpweiden in diesem Massiv berichtet, ist aber unveröffentlicht und kein ausgehängter Ansatz, behandle ihn also als Hörensagen und kläre ihn mit einem Anruf.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Campingverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 935.610), Original vom 12. Juni 1973, geltende Fassung in Kraft, nicht aufgehoben, im konsolidierten Text gelesen. Art. 4: Das gelegentliche Aufstellen von einzelnen Wohnwagen und Zelten ausserhalb bewilligter Campingplätze darf einen Monat pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden, besondere Erlasse der Bezirksbehörden bleiben vorbehalten. Das massgebende Verb ist das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens, ein Biwak ohne Zelt wird also nicht erfasst, und das Wort Biwakieren kommt in keinem geltenden Appenzeller Erlass vor. Art. 6 Abs. 3 erklärt die Zoneneinschränkungen der Verordnung sinngemäss auch für den Zustimmungsweg anwendbar, weshalb die sichere Formulierung "eine Regel, zustimmungsgebunden, keine Busse" lautet und nie "das Appenzeller Recht erlaubt Zelte". Art. 11 bis 15, die Strafbestimmungen, sind in der Änderungstabelle der Verordnung selbst je einzeln als am 31. Oktober 2005 aufgehoben vermerkt. ai.clex.ch.
  2. Verordnung über die Ordnungsbussen des Kantons Appenzell Innerrhoden (VOB, GS 311.010). Ihr Anhang der Ordnungsbussentatbestände enthält keinen Camping-, Zelt- oder Biwaktatbestand, eine einzelne Nacht draussen ist im Recht von Appenzell Innerrhoden also nirgends tarifiert. Zusammen mit der Aufhebung der Strafartikel der Campingverordnung im Jahr 2005 ist das Fehlen einer Campingbusse im Kanton ein positiver Befund aus der vollständigen Liste und keine blosse Herleitung aus der Aufhebung. Was die Liste tarifiert, ist anderes Verhalten, das jemand beim Draussenschlafen auslösen kann, Littering, nächtlicher Lärm, das Fliegen einer Drohne irgendwo im Alpstein und das Verlassen des markierten Wegs in einem kantonalen Wildruhegebiet während der Schonzeit, und nichts davon ist das Schlafen als solches. ai.clex.ch.
  3. Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am Hundstein-Gipfel, WGS84 47.2525 / 9.4019, LV95 2'748'601.50 / 1'235'368.58, Höhe 2'157 m. Die Umrechnung von WGS84 nach LV95 wurde durchgeführt und gegengeprüft. Jede Ebene wurde einzeln bei Toleranz null abgefragt, mit bestandener positiver Kontrolle und dokumentierten Kontrollen, um das Falsch-positiv zu vermeiden, das eine grobe Abfrage nahe der Banngebietsgrenze erzeugen kann. Die Ebenen Jagdbanngebiet, Wildruhezone und Moor sind am Gipfel alle leer. Die Abstände zum Banngebiet Säntis, Objekt 16, wurden aus dessen Grenzgeometrie gerechnet: Die nächste Kante liegt rund 1'586 Meter westsüdwestlich des Gipfels, und ein Punkt-in-Polygon-Test ergibt Gipfel im Banngebiet gleich Falsch. Der Hundstein-Punkt liegt also ausserhalb des eidgenössischen Banngebiets, das rundum geltende Zeltverbot und seine Busse von CHF 150, die drinnen gelten, greifen hier also nicht. map.geo.admin.ch.
  4. Bundesinventar der Landschaften (BLN), Identify am Hundstein-Gipfel: Objekt 1612 "Säntisgebiet". Das ist ein nationales Landschaftsinventar-Objekt; nach Art. 6 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) bindet es die Behörden von Bund und Kanton bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und legt einem Campierenden keine Verhaltensregel auf, es schafft am Punkt also kein Campingverbot. Es wird hier festgehalten, weil es die einzige eidgenössische Bezeichnung ist, die der Gipfel tatsächlich trägt, und weil es der Grund ist, warum niemand schreiben sollte, der Boden sei ungeschützt. map.geo.admin.ch.
  5. Normen und Gebietsbezeichnungen, die an diesem Punkt gegen eine einzelne Nacht geprüft wurden und nicht greifen. Der Standeskommissionsbeschluss über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz (GS 454.001) verbietet das Campieren ohne Einschränkung auf Zelte, ist aber auf seine beiden Perimeter beschränkt, deren keiner den Hundstein erreicht. Der Bezirk Schwende-Rüte hat weder ein Polizeireglement noch ein Campingreglement, das für eine draussen schlafende Wanderin eine Verhaltensregel schüfe, der Vorbehalt in Art. 4 der Campingverordnung zugunsten besonderer Erlasse der Bezirksbehörden läuft hier also ins Leere. Das Land unter dem Gipfel ist beweidete Alpweide auf gemeinsamem Alpgelände; keine Schutzebene am Punkt enthält eine Campingregel. Die Einschätzung steht also gar nicht auf einer Norm. Kontakt: Bezirk Schwende-Rüte. ai.clex.ch.
  6. SAC Tourenportal, Hundstein. Der Gipfel wird als dominanter Felsklotz beschrieben, der höchste Gipfel des Alpsteins, mit den direkten Zustiegen bis T6 minus bewertet und einem Kletterkamin im Grad I bis II auf den Direktlinien. Die Normalroute ist mit T3 bis T4+ bewertet, mit kurzen Kletterstellen und steilem Geröll. Die Routenbeschreibungen des Portals belegen, dass die Spitze Fels ist, den man hinaufkraxelt, und kein begehbarer Gipfel, und dass es am Gipfel keine ebene, trockene, sichere Fläche gibt, die ein Zelt trüge. Das ist die einzelne entscheidende Quelle für die Einschätzung: Sie ist der Grund, warum die Antwort lautet "ein Gipfel zum Besteigen, nicht zum Schlafen". sac-cas.ch.
  7. Gelände und Höhe am publizierten Punkt. Der Hundstein-Gipfel liegt auf 2'157 Metern, dem höchsten Punkt des Alpsteinmassivs, weit über der lokalen Waldgrenze, die in diesem Randstück der Alpen irgendwo bei 1'700 bis 1'900 Metern liegt, der Einwand "unter der Waldgrenze" greift hier also nicht. Der Gipfel ist ein zackiger zerfurchter Felsturm, dessen Südwand rund 700 Meter zum Fälensee abfällt. Der flachste und einzige wirklich bezeltbare Boden in der Umgebung ist gar nicht am Punkt, sondern auf der umliegenden Alpweide mehrere hundert Meter tiefer und daneben, auf der Widderalp im Norden und Nordosten und der Fählenalp im Südosten über dem Fälensee. Der publizierte Punkt ist der Gipfel selbst; besserer Boden auf der Alp darunter ist ein Tipp und nie die Einschätzung für den Punkt. map.geo.admin.ch.
  8. Wikipedia, Hundstein (Alpstein). Der Hundstein ist als höchster Gipfel des Alpsteinmassivs auf 2'157 Metern verzeichnet, im Kanton Appenzell Innerrhoden, auf dem Grat zwischen Säntis und Rotsteinpass im Norden und dem Fälensee im Süden. Hier verwendet für die Gipfelhöhe, die kantonale Zuordnung und den Massivkontext, gegengeprüft an der Bundeskarte. de.wikipedia.org.
  9. Bodenwahrheit und erreichbare Türen. Die Basisweiden unter dem Hundstein sind die Widderalp, gehalten von der Alpgenossenschaft Widderalp, im Norden und Nordosten, und die Fählenalp, geführt von der Familie von Silvia und Sepp Inauen-Bollhalder über dem Fälensee im Südosten, dieselbe Fählenalp-Pächterin, die in unserem Fälensee-Fall vorkommt. Die erreichbaren Türen auf dem Weg hinauf sind das Berggasthaus Rotsteinpass auf 2'124 m, rund 1,6 km südwestlich, +41 71 799 11 41, info@rotsteinpass.ch, offen etwa Juni bis Oktober, und das Berggasthaus Bollenwees am Fälensee. Ein fester Ansatz fürs Draussenschlafen liess sich nicht feststellen: Ein kolportierter Alpobolus von rund CHF 7 bis 15 an den Sennen wird fürs Zelten auf Alpweiden in diesem Massiv berichtet, ist aber unveröffentlicht und kein ausgehängter Tarif und darf nicht als fester Betrag ausgegeben werden, und die Beträge, die wir für den Seealpsee und die Fälenalp veröffentlichen, gehören zu anderen Abmachungen auf anderem Boden und dürfen nicht übertragen werden. Die praktische Antwort für den Gipfel ist, in einer Hütte zu schlafen und ihn tagsüber zu besteigen. rotsteinpass.ch.

Gems of Switzerland

Meine 141 Lieblingsspots in den Schweizer Alpen. Mit Wegbeschreibung und Wildcamping-Analyse zu jedem Spot.

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