Wildcampen am Grosssee: nein, und die Hälfte davon ist Recht
Der Grosssee sieht aus wie das Bild, das man im Kopf hat, wenn man diese Frage stellt: ein Alpsee mit Bergen dahinter. Wer dort steht, ist an einem anderen Ort. Eine Sesselbahn endet 138 Meter entfernt, ein Berghotel steht am Ufer, und die Uferlinie läuft in ein Naturschutzgebiet hinein und wieder heraus, dessen Verordnung Zelte namentlich nennt.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Vor dem Recht: was rund um diesen See tatsächlich steht
Die ehrliche erste Antwort auf "Kann ich am Grosssee campen" ist keine rechtliche. Sie lautet: Du würdest in einem kleinen Resort campen.
- Die Sesselbahn Seeben endet 138 m vom Wasser.
- Das Berghotel Seebenalp steht am Ufer, und das eidgenössische Gebäuderegister führt zehn registrierte Gebäude zwischen 138 und 262 m vom See, eines davon ein Wohnhaus.
- Ein markierter Wanderweg führt 64 m daran vorbei, einer von vierzig Wegabschnitten innerhalb von anderthalb Kilometern.
- Die Skipistenzone des kommunalen Plans beginnt 91 m vom Wasser.
- Der See liegt auf 1'619 m, auf beweideter Alp mitten im Skigebiet, mit dem Schwarzsee 193 m östlich und dem Heusee 277 m westlich.
Nichts davon ist ein Verbot. Alles davon ist der Grund, warum die Antwort auch dort nein lautet, wo kein Verbot greift: Das ist jemandes bewirtschaftete Alp und jemandes Terrassenblick, und ein Zelt am Ufer ist von beidem aus zu sehen.15
Das halbe Ufer liegt im Schutzgebiet, und die Verordnung nennt Zelte
Das Rechtsbild ist hier ungewöhnlich, deshalb lohnt sich Präzision statt Pauschalität.
Das Bundesrecht tut an diesem See nichts. Identify liefert kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone auf Bundesebene, kein BLN-Objekt, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, keinen Park und kein Waldreservat, mit einer Ungültig-Layer-Kontrolle, die fehlschlägt statt leer zu antworten. Der Kanton St. Gallen kennt überhaupt keine Campiernorm: Sein Übertretungsstrafgesetz, wo eine kantonale Ordnungsbusse stehen müsste, enthält keinen Campierbegriff, und sein Polizeigesetz nennt Übernachtende nur im Artikel über den Hotelmeldeschein.34
Auch Quarten hat kein Polizeireglement. Unter den 38 publizierten Erlassen ist keines, und die einzige Campierzeile im Baureglement ist Art. 11, der eine Intensiverholungszone den Camping- und Caravaninganlagen widmet. Was dich hier bindet, steht stattdessen in einem Dokument: der Schutzverordnung vom 1. März 2021.6
Art. 5: das Schutzgebiet und sein Wortlaut
Art. 5 Abs. 1 zählt auf, was in den Naturschutzgebieten der Gemeinde verboten ist, und zwei der Einträge sind unsere:
"die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken wie Lager, Zelten, Campieren usw. und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen"Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Quarten vom 1. März 2021, Art. 5 Abs. 1. Derselbe Absatz verbietet ausserdem das Verlassen der markierten Wege, ausser an bezeichneten Stellen und bei Schneelage im Berggebiet ausserhalb der Wildruhezonen.
Die Frage ist also, wo dieses Schutzgebiet verläuft, und die Antwort lautet: durch das Ufer. Der nächste Rand eines "Naturschutzgebiets feucht A (unbeweidet)" liegt 55 m vom Seemittelpunkt, also im Wasser. Stützpunkt für Stützpunkt gegen den amtlichen Kataster geprüft, liegen 30 der 63 Punkte dieser Uferlinie darin. Weitere 11 fallen in die kommunale Grünzone Naturschutz, 12 in die Skipistenzone und 23 in keine davon.5
Warum die anderen 23 keine Lücke sind
Drei Gründe, alle in derselben Verordnung.
Erstens Art. 4 Abs. 2: In der unmittelbaren Umgebung eines Schutzgegenstandes sind alle Massnahmen und Aktivitäten untersagt, die ihn beeinträchtigen. Ein Zelt zwanzig Meter ausserhalb des Polygons, am selben Ufer, ist genau der Fall, für den diese Klausel geschrieben ist.2
Zweitens die Nachbarn. Ein Lebensraum-Schongebiet beginnt 64 m vom Wasser, und Art. 15 untersagt darin "alle Tätigkeiten, welche eine Beeinträchtigung der Kerngebiete bewirken". Eine Wildruhezone beginnt bei denselben 64 m, und Art. 18 sperrt sie vom 15. Dezember bis zum Ende der Skisaison vollständig für das Betreten, was in einem Skigebiet ein langes Fenster ist.25
Drittens ist die Sanktion echt und nicht auf Vorsatz beschränkt. Art. 24 verweist Zuwiderhandlungen auf das NHG und das kantonale Planungs- und Baugesetz und hält ausdrücklich fest, dass auch der fahrlässig herbeigeführte Verstoss zählt. Niemand muss dir nachweisen, dass du wusstest, wo die Linie verläuft.2
Was stattdessen
Schlaf legal auf der Alp. Das Berghotel Seebenalp steht seit 1907 am Ufer, und der ganze Sinn eines Berggasthauses ist, die bewilligte Version dessen zu sein, was du ohnehin vorhattest. Es ist zudem der kürzest mögliche Weg vom Abendbad.
Oder komm für den Tag und geh für die Nacht höher. Die drei Seebenseen sind ein guter Nachmittag: der Grosssee zum Schwimmen, der Schwarzsee 193 m östlich, der Heusee 277 m westlich. Danach den Grat nach Süden und richtig über die Infrastruktur hinaus, bevor du stehen bleibst. Gesucht ist Boden ausserhalb eines Schutzgebiets, ausserhalb der Pistenzone, weit weg von Gebäuden und hoch genug, um niemandes Weide zu sein, und dieses Massiv hat das: Das Gelände südlich und westlich des Spitzmeilen trägt genau solches offenes, hohes, unerschlossenes Land.
Wer ausdrücklich eine Nacht an einem See dieser Gemeinde will, sollte wissen, dass die andere bekannte Seengruppe von Quarten, die Murgseen, unter derselben Verordnung liegt und nochmals anders ausfällt, mit eigenen Schutzpolygonen und einer winterlichen Zutrittssperre. Lies das nach, bevor du die beiden für austauschbar hältst.
Wenn du schon oben bist und es dunkel wird
Der See liegt 64 m von einem markierten Weg, das Hotel steht am Ufer. Die realistische Notfallantwort ist also: anklopfen. Das ist keine juristische Lücke, dafür sind Berggasthäuser da.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Wo immer du stattdessen landest: Die Alp rund um diesen See ist bewirtschaftetes Land, und die Schutzgebietsgrenze ist im Gelände unsichtbar:
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand September 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.
Nicht erlaubt ist die ehrliche Zusammenfassung, nicht ein einzelnes zitierbares Verbot. Rund das halbe Ufer liegt in einem Naturschutzgebiet, in dem Art. 5 der kommunalen Schutzverordnung Zelte nennt und verbietet; der Rest des Ufers wird, wenn überhaupt, von der Generalklausel in Art. 4 Abs. 2 erfasst, und das ist eine Wertung und keine Linie auf der Karte.
Der Ufertest nutzte den öffentlich publizierten Seeumriss und die amtlichen Katasterpolygone. Das verortet die Grenze auf wenige Meter genau, was für die Aussage reicht, dass das Schutzgebiet rund das halbe Ufer deckt, und nicht reicht, um einen Zeltplatz metergenau zu planen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen am Grosssee auf der Seebenalp erlaubt?
Gibt es eine Busse?
Und die Hälfte des Ufers ausserhalb des Schutzgebiets?
Kann ich stattdessen am Schwarzsee oder am Heusee schlafen?
Wo ist das nächste legale Bett?
Quellen
- Gelände und Umgebung, abgefragt am 3. September 2026 über das Bundesgeoportal auf LV95 2'737'299.9 / 1'215'817.9, Geländehöhe 1'619,0 m, Gemeinde Quarten am Punkt aus dem Gemeindegrenzen-Layer des laufenden Jahres. Benannte Objekte und ihre Distanz zum Seemittelpunkt: Grosssee 63 m, Sesselbahn Seeben 138 m, Seebenalp 161 m, Schwarzsee 193 m, Heusee 277 m. Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister liefert zehn registrierte Gebäude zwischen 138 m und 262 m mit der Adresse Seebenalp, Oberterzen, darunter das Berghotel und ein Wohngebäude auf 234 m. Der nächste markierte Wanderwegabschnitt liegt 64 m entfernt, einer von vierzig innerhalb von 1'500 m. Das Höhenmodell liest am Pin 0,0 Grad, was die Seeoberfläche und nicht Boden ist, deshalb wurde die Uferlinie stattdessen aus dem öffentlich publizierten Seeumriss genommen: 63 Stützpunkte zwischen 57 m und 192 m vom Mittelpunkt. geo.admin.ch. ↩
- Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Quarten vom 1. März 2021, Bestimmungen und Anhänge, verlinkt aus dem kantonalen Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Art. 4 Abs. 2: "In der unmittelbaren Umgebung der von dieser Verordnung erfassten Schutzgegenstände sind alle Massnahmen und Aktivitäten, welche die Schutzgegenstände beeinträchtigen, untersagt." Art. 5 Abs. 1 (Naturschutzgebiete) verbietet unter anderem "die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken wie Lager, Zelten, Campieren usw. und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen" sowie "das Verlassen der markierten Wege, ausser an bezeichneten Stellen und bei Schneelage im Berggebiet ausserhalb der Wildruhezonen". Art. 15 (Lebensraum-Schongebiete) verbietet Strassenbau, Abbau und Deponien sowie "alle Tätigkeiten, welche eine Beeinträchtigung der Kerngebiete bewirken". Art. 18 (Wildruhezonen): "In den Wildruhezonen sind alle Wintersportaktivitäten sowie das Betreten und Befahren während der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Skisaison untersagt." Art. 24: Zuwiderhandlungen werden nach NHG und PBG geahndet, "sowohl der vorsätzlich als auch der fahrlässig herbeigeführte Verstoss". oereblex.sg.ch. ↩
- Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 3. September 2026 am See. Identify liefert leere Ergebnisse für eidgenössische Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, das BLN-Inventar, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Auen, Amphibienlaichgebiete, Ramsar- und Smaragd-Gebiete, Pärke von nationaler Bedeutung und Waldreservate. Jede Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Layer-ID, die HTTP 400 liefert, während alle echten Layer HTTP 200 liefern, und ein Positivkontrollpunkt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Nr. 3 Kiental gibt dieses Polygon korrekt zurück. Die leeren Ergebnisse sind also echte Negative und kein Tippfehler im Layernamen. map.geo.admin.ch. ↩
- Kantonales Recht St. Gallen, am 3. September 2026 vollständig über die JSON-Schnittstelle der amtlichen Gesetzessammlung gelesen, Text vor der Suche kleingeschrieben, Kontrollbegriffe in jedem Erlass bestätigt. Übertretungsstrafgesetz sGS 921.1: kein einziger Campierbegriff, es existiert also keine kantonale Ordnungsbusse. Polizeigesetz sGS 451.1: Die einzigen Vorkommen von "übernacht" stehen in Art. 52bis, dem Hotelmeldeschein. Naturschutzverordnung sGS 671.1, Jagdgesetz sGS 853.1 und die Walderlasse sGS 651.1 und 651.11: stumm. Das Planungs- und Baugesetz sGS 731.1 nennt Camping nur als Zonenkategorie und in der Liste der bewilligungsfreien Bauten. gesetzessammlung.sg.ch. ↩
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) des Kantons St. Gallen, Auszug mit Geometrie vom 3. September 2026 für EGRID CH478877770764, Parzelle 60 in Quarten, Grundbuchfläche 7'873'831 m², 181 Beschränkungen. Geometrie-Audit: 171 Fläche, 4 Linie, 6 Punkt, es wurde also jede Flächenbeschränkung geprüft. Den Pin deckend, der auf dem Wasser liegt: "Hinweis Gewaesser" und "Potenzieller Gewässerraum nach Übergangsrecht". Ringdistanzen ab dem Pin: Naturschutzgebiet feucht A (unbeweidet) 55 m, BauG Grünzone Naturschutz ausserhalb Baugebiet 61 m, Landwirtschaftszone 61 m, Lebensraum Schongebiet LR S 64 m, Wildruhezone mit Vorschriften im Winter WiW 64 m, Skiabfahrts- und Skiübungsgelände 91 m, Hinweis Wald 304 m. Die 63 publizierten Uferstützpunkte wurden je einzeln per Punkt-in-Polygon gegen diese Zonen geprüft: 30 liegen in einem Naturschutzgebiet feucht A, 11 in der Grünzone Naturschutz, 12 in der Skipistenzone (mit Überlappungen zwischen den dreien) und 23 in keiner davon. oereb.geo.sg.ch. ↩
- Gemeindeerlasse Quarten, vollständige Sammlung auf der kantonalen Publikationsplattform, 38 Erlasse am 3. September 2026 heruntergeladen und gelesen, mit Kontrollzählungen pro Datei, mehrere davon per Texterkennung, weil sie als Scans publiziert sind. In der Sammlung gibt es kein Polizeireglement. Das Baureglement nennt Camping einmal als Zonierung, in Art. 11, der die Intensiverholungszone C den Camping- und Caravaninganlagen widmet; das Kurtaxenreglement besteuert Campingstandplätze; das Parkplatzreglement nennt einen Campingparkplatz. Die Schutzverordnung ist nicht Teil dieser Sammlung und stammt aus dem Rechtsvorschriften-Link des Katasters. publikationen.sg.ch. ↩