Wildcampen auf dem Griessstock
Der Griessstock ist ein Kalkmassiv mit drei Gipfeln über Unterschächen im Kanton Uri. Eine Nacht dort oben ist legal: Der Boden gehört der Korporation Uri, und sie lässt alle ohne Anmeldung campieren. Auf dem Massiv selbst findest du ebenen Boden nur auf nacktem Fels, auf dem Vorder Griessstock.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Wildcampen auf dem Griessstock: Die Eigentümerin hat schon Ja gesagt
Der Griessstock gehört der Korporation Uri, und die Korporation erlaubt das Campieren auf ihrem Boden. Das ganze Massiv, seine drei Gipfel, der Griessgletscher und die Hänge hinunter zur Oberalp liegen auf einer einzigen Parzelle von 11 km², Unterschächen Nr. 1023. Das Grundbuch nennt die Eigentümerin: die Korporation Uri in Altdorf. Auf ihrer eigenen Seite sagt die Korporation in zwei Sätzen, wie sie es hält: 1 2
Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden.
Das ist eine Erlaubnis, die im Voraus für alle gilt. Für eine Nacht mit einer kleinen Gruppe gibt es nichts zu beantragen und nichts zu bezahlen. Die Seite knüpft Bedingungen daran: die Regeln von Natur- und Landschaftsschutzzonen einhalten, das Weideland schonen, mit dem Älpler reden, wenn du nahe bei einem Betrieb zeltest, der Korporation bei mehr als drei Nächten oder mehr als zehn Personen vorher Bescheid geben und den Abfall in gebührenpflichtigen Säcken hinuntertragen. Im Umkreis von 1 km um das Plateau gibt es keinen Betrieb. 1
Der Kanton hat keine Campingregel. Die Urner Regierung schrieb am 4. November 2025 in ihrer Antwort auf eine Motion, die ein generelles Verbot verlangte: "Im Kanton Uri besteht auf kantonaler Ebene, wie in vielen anderen Schweizer Kantonen, keine gesetzliche Regelung für Wildcamping." Sie nannte die fünf Gemeinden mit eigenen Regeln, Göschenen, Gurtnellen, Andermatt, Hospental und Realp, und hielt fest, dass die übrigen keine haben. Der Landrat erklärte die Motion nur teilweise erheblich, in der Fassung der Regierung: eine kantonale Grundlage, die Wildcampen im Grundsatz weiter zulässt und den Gemeinden erlaubt, Verbotsperimeter festzulegen. Ein Entwurf ist bisher nicht publiziert. 3
Auch Unterschächen hat keine Campingregel. Seine Bau- und Zonenordnung vom 9. November 2017, vom Regierungsrat am 13. März 2018 genehmigt, erwähnt Camping nur, um Campinganlagen in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zuzulassen. Der Griessstock liegt in der "Reservezone, unproduktiv", dem unproduktiven Land ausserhalb jeder Bau- oder Landwirtschaftszone, und nichts in der Ordnung regelt eine Nacht dort. Ein Polizei- oder Campingreglement publiziert die Gemeinde nicht. 4
Die Busse von 150 Franken setzt hier nirgends an. Die Urner Ordnungsbussenliste setzt für "Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen" CHF 150 fest, aber nur zusammen mit dem Reglement einer Schutzzone, das es verbietet. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen weist auf dem Massiv keine Natur- oder Landschaftsschutzzone aus, und die eigene Karte der Korporation mit den Zeltverboten zeigt für diese Gemeinde nur die Aue Rüti im Talboden des Schächentals. 1 2 5
Der Grat ist die Grenze eines kantonalen Jagdbanngebiets
Über die Gipfel läuft eine Grenze, die das Geoportal des Bundes nicht zeigt. Der Grat des Griessstocks ist die Ostgrenze des kantonalen Jagdbanngebiets 2.4 "Oberalp-Brunnital-Schächental", in Kraft seit 1. Juli 2010. Die Urner Jagdvorschriften beschreiben die Linie in Worten: "auf den Vorder Griessstock. In südlicher Richtung auf den Mittler Griessstock P. 2717, von hier zum Hinter Griessstock immer dem Grat entlang". Auf der offiziellen Karte des Kantons liegt der Gipfel des Hinter Griessstocks 35 m innerhalb des Banngebiets, jener des Mittler Griessstocks auf der Linie und jener des Vorder Griessstocks 244 m ausserhalb. Das Banngebiet umfasst die Westflanke gegen das Brunnital und den Kessel der Oberalp im Norden. 6
Wortlaut und Karte weichen leicht voneinander ab, und das ändert nichts. Das Reglement führt die Linie über den Gipfel des Vorder Griessstocks, die Karte des Kantons zieht sie 244 m daran vorbei. Liest man die Grenze als gerade Linie vom Vorder zum Mittler Griessstock, läge die unten beschriebene Plattenmulde rund 75 m innerhalb des Banngebiets statt 168 m ausserhalb. Die Antwort bleibt so oder so dieselbe, denn das Banngebiet kennt keine Regel zum Schlafen. 6
Was das Banngebiet verbietet, ist die Jagd. Art. 7 Abs. 1 des Urner Jagdreglements (RB 40.3121) lautet: "Die Jagd ist verboten: ... b) in den kantonalen Banngebieten gemäss Anhang 2". Weder dieses Reglement noch die kantonale Jagdverordnung (RB 40.3111) enthält eine Regel zu Campieren, Zelten, Biwakieren, Zutritt oder Übernachtung. Das Bundesverbot für freies Zelten und Campieren, VEJ Art. 5 Abs. 1 lit. e, gilt in den eidgenössischen Jagdbanngebieten des Bundesinventars, und das nächste davon beginnt rund 8,6 km nördlich. Verboten ist Wildcampen laut der Urner Regierung in Naturschutzgebieten, im Nationalpark, in "eidgenössischen Jagdbanngebieten", in Wildruhezonen und in Gebieten mit allgemeinem Betretungsverbot. Ein kantonales Banngebiet ist nichts davon. 3 6 7
Die Tiere sind trotzdem da. Art. 28 der kantonalen Jagdverordnung verlangt, das Wild vor Störungen zu schützen, "insbesondere in seinen empfindlichen Lebensräumen", und Art. 44 stellt Verstösse gegen die Verordnung unter Busse. Die Bestimmung nennt kein bestimmtes Verhalten und ist mit keiner Ordnungsbusse belegt. Sie ist ein Grund, auf dem Plateau zu bleiben, das Licht gedämpft zu halten und die Westflanke in der Abend- und Morgendämmerung den Gämsen und Steinböcken zu überlassen, aber kein Verbot, hier zu schlafen. 6
Keine Wildruhezone berührt das Massiv. Die nächste, Wannelen, liegt rund 2,2 km nordnordwestlich des Gipfels des Vorder Griessstocks und ist vom 1. Dezember bis 30. April auch für Fussgänger gesperrt. Das nächste Landschaftsschutzgebiet, jenes im Raum Maderanertal-Fellital, beginnt rund 770 m jenseits des Hinter Griessstocks. 6
Wo du dich hinlegen kannst: das Plateau des Vorder Griessstocks
Der Griessstock ist Fels, Geröll und Eis, und der ebene Boden ist nackter Kalk. Die amtliche Vermessung verzeichnet an allen drei Gipfeln Fels. Die Parzelle besteht zu etwa einem Drittel aus Fels, zu einem Drittel aus Geröll und zu einem Siebtel aus Gletscher. Es gibt keinen Rasen, keinen markierten Weg auf einen der Gipfel und kein Wasser auf dem Plateau. Auf den Luftbildern aus dem Sommer liegen Schneefelder in den Senken, und im Oktober können die Platten am Morgen vereist sein. 2 7
Der Platz: eine Plattenmulde auf dem Vorder Griessstock. Bei 46.83762, 8.80157 (LV95 2'703'969 / 1'188'289) auf 2'634 m ist der Fels 4,2 Grad geneigt, und eine Fläche von 10 auf 10 m bleibt unter 10 Grad. Sie liegt 249 m südwestlich des Gipfels und 30 m tiefer. Nach Norden weicht der Boden auf 120 m höchstens 4 m von dieser Höhe ab und steigt dann an; nach Süden fällt er auf 80 m um rund 20 m ab, nach Osten nur sanft. Auf der Karte des Kantons liegt der Punkt 168 m ausserhalb des Jagdbanngebiets. Hier geht ein freistehendes Zelt, mit Steinen beschwert, oder ein Biwaksack. Heringe nicht. 6 7
Nur für den Biwaksack: der Gipfelgrat. Rund 60 m westlich des Gipfels des Vorder Griessstocks, bei 46.83932, 8.80286 (LV95 2'704'064 / 1'188'480) auf 2'661 m, weicht der Grat auf rund 150 m von West nach Ost nur wenige Meter von 2'660 m ab. Nach Norden bleibt das Gelände 20 m weit flach, dann fällt die Nordwand auf den nächsten 10 m um 17 m ab und auf 30 m um 58 m. Leg dich auf die Südseite des Grats, nicht gegen die Kante. 7
Nicht auf die beiden anderen Gipfel. Der Mittler Griessstock ist im Umkreis von 30 m um den Gipfel im Median 47 Grad steil, der Hinter Griessstock 57 Grad, und der Griessgletscher liegt 266 m vom Gipfel des Hinter Griessstocks entfernt. Die eben wirkende Stufe 280 m südlich des Gipfels des Vorder Griessstocks ist eine geschlossene Senke, in der auf den Luftbildern von 2019 und 2022 ein Schneefeld lag. Das erste Gras und das erste Wasser gibt es am kleinen See unterhalb von Wäspen, westnordwestlich des Massivs auf rund 2'144 m, 520 m tiefer und innerhalb des Jagdbanngebiets. Rechtlich gilt dort dasselbe, aber das Ufer ist stellenweise steil oder nass. 7
Für ein Zelt auf Gras: die Wiese unterhalb des Sees, 2'072 m. Bei 46.84464, 8.79588 (LV95 2'703'521 / 1'189'061), 301 m nordöstlich des Sees und 72 m tiefer, liegt kurzer Rasen mit 3 Grad Neigung, rund 250 m² davon eben. Es ist Alpweide innerhalb des Jagdbanngebiets, rund 20 m von einem markierten Wanderweg entfernt. Die Korporation bittet, das Weideland zu schonen: Stell das Zelt etwa 25 m neben dem Weg auf, und wenn Vieh oder Alppersonal da ist, sprich zuerst mit ihnen. 1 7
Der Aufstieg und die Saison im Oktober
Die Route ab dem Klausenpass ist eine T4-Tour. Das SAC-Tourenportal bewertet den Vorder Griessstock ab dem Klausenpass mit T4: 3 h 15 und 900 Höhenmeter im Aufstieg, 2 h 30 im Abstieg. Auf den Gipfel führt kein markierter Weg; der nächste markierte Wanderweg endet rund 550 m westlich des Plateaus, unterhalb von Wäspen. Plane das letzte Stück bei Tageslicht. 8
Die Saison am Pass endet am 18. Oktober 2026. Das letzte Postauto der Linie 408 fährt am 18. Oktober um 16:10 ab Klausen Passhöhe Richtung Attinghausen, ab dem 19. Oktober gibt es keinen Kurs mehr. Das Hotel Klausenpass ist bis zum selben Tag offen. Danach startest du in Unterschächen: Die Seilbahn Ribi-Wannelen fährt von Mai bis September nach Fahrplan, ausserhalb davon mit einem Jeton für CHF 15, erhältlich im Hotel Alpina oder beim Bahnwart. 10
Ab dem 12. Oktober ist Jagdzeit. Die Urner Niederwild- und Rehjagd läuft vom 12. Oktober bis 30. November 2026, donnerstags wird nicht gejagt, ausser am 15. Oktober. Schneehase und Schneehuhn folgen vom 2. bis 30. November, genau in solchem Gelände. Ab dem 7. November kann die Nachjagd auf den Hirsch die kantonalen Banngebiete öffnen. Trag etwas Auffälliges und mach dich am Morgen bemerkbar. 9
Kein Feuer. Seit dem 25. August 2026 verbietet die Urner Sicherheitsdirektion im ganzen Kanton, an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen, und im Wald oder bis 50 m davon jedes Feuer. Eine Aufhebung ist nicht publiziert, und die Waldbrandgefahrenkarte des Bundes zeigt für Uri seit dem 8. Oktober 2026 grosse Gefahr. Koche auf dem Gaskocher, auf Fels. 9
Wo du schlafen kannst und wo nicht
- Die Plattenmulde auf dem Vorder Griessstock, 2'634 m. 46.83762, 8.80157. Eine Nacht, kleine Gruppe, keine Anmeldung, Fels als Unterlage. 1 7
- Der Gipfelgrat des Vorder Griessstocks, 2'661 m. Nur mit dem Biwaksack, südlich der Gratkante, 60 m westlich des Gipfels. 7
- Die Wiese unterhalb des Sees, 2'072 m. 46.84464, 8.79588, kurzer Rasen, der Platz für ein Zelt auf Gras. Alpweide: schone sie. 1 7
- Hotel Klausenpass, an der Passstrasse. Zimmer bis 18. Oktober 2026, +41 41 879 11 64. 10
- Der Stell- und Campingplatz im Dorf Unterschächen. Kleinzelte auf der dafür vorgesehenen Fläche, bezahlt bei der Ankunft, höchstens sieben Nächte. 10
- Nicht auf dem Mittler oder Hinter Griessstock und nicht auf dem Gletscher. Beide Gipfel sind Felsblöcke, und der Griessgletscher liegt auf der Süd- und Ostseite des Hinter Griessstocks. 7
- Nicht bei den Alpgebäuden, den Seilbahnstationen oder den Alpbeizli von Oberalp, Wannelen und Chammli, und nicht im Wald oder im Talboden. In der Aue Rüti im Schächental kostet ein Zelt eine Ordnungsbusse von CHF 150. 5
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Die Nacht gibt dir die Eigentümerin, der Rest liegt bei dir. Eine Erlaubnis, die im Voraus für alle gilt, bleibt nur so lange bestehen, wie die Leute, die sie nutzen, nichts zurücklassen.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung wieder, Stand 8. Oktober 2026, gestützt auf die unten verlinkten amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage zur aktuellen Rechtslage.
Die Korporation Uri kann ihre Seite ändern, der Kanton bereitet eine Grundlage für kommunale Verbotsperimeter vor, und die Grenze des kantonalen Jagdbanngebiets folgt im Gelände dem Grat. Schau vor der Tour auf die Seite der Korporation und halte dich vor Ort an Signalisationen und Anweisungen. Schnee, Eis und Jagd verändern den Berg im Oktober. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für das eigene Verhalten und dessen Folgen. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf dem Griessstock legal?
Muss ich jemanden fragen?
Liegt der Griessstock in einem Jagdbanngebiet?
Wo ist der ebene Boden?
Was gilt im Oktober für Jagd und Feuer?
Quellen
- Korporation Uri, Seite "Wildcampieren/Biwakieren", erneut gelesen am 8. Oktober 2026: "Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden"; Bedingungen zu Schutzzonen, Weideland, Kontakt mit dem Älpler, mehr als 3 Nächten oder 10 Personen und Abfall. Karte der Zeltverbote auf ihrem Gebiet, Fassung vom 30. September 2026, Seite Unterschächen: nur die Aue Rüti. korporation.ch, PDF. ↩
- Grundbuch des Kantons Uri, Unterschächen Parzelle 1023, 11'031'702 m², Flurnamen unter anderem Griess, Griessgletscher, Griessstock, Oberalp und Wäspen; Eigentümerin Korporation Uri, UID CHE-116.071.058, Altdorf. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Parzelle 1023 (EGRID CH467707460897): unproduktive Reservezone und Gewässerschutzbereich an allen abgefragten Punkten, keine Natur- oder Landschaftsschutzzone. geo.ur.ch, 1023, ÖREB 1023. ↩
- Regierungsrat des Kantons Uri, Beschluss Nr. 2025-653 vom 4. November 2025, Antwort auf die Motion LA.2023-0879, Ziffer 2.1: keine kantonale gesetzliche Regelung für Wildcamping; kommunale Regeln nur in Göschenen, Gurtnellen, Andermatt, Hospental und Realp; Wildcampen verboten in Naturschutzgebieten, im Nationalpark, in eidgenössischen Jagdbanngebieten, in Wildruhezonen und in Gebieten mit Betretungsverbot. Motion vom Landrat teilweise erheblich erklärt. ur.ch, 2025-653, LA.2023-0879. ↩
- Unterschächen, Bau- und Zonenordnung vom 9. November 2017, genehmigt mit RRB 2018-146 vom 13. März 2018: Art. 13 Campinganlagen in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen, Art. 18 unproduktive Reservezone; keine Regel zum Campieren oder Biwakieren an anderer Stelle. BZO Unterschächen, RRB 2018-146. ↩
- Uri, Ordnungsbussenreglement RB 3.9223, Ziff. 2.1: "Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen ... in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement", CHF 150. Reglement Aue Rüti RB 10.5127, Art. 4 Abs. 2 lit. l, Zeltverbot in seiner Naturschutzzone im Talboden des Schächentals. RB 3.9223, RB 10.5127. ↩
- Uri, Reglement über die Ausübung der Jagd RB 40.3121, Art. 7 Abs. 1 lit. b, Anhang 2 Art. A2-1 Ziff. 4 (Grenze des Banngebiets Oberalp-Brunnital-Schächental über den Vorder, Mittler und Hinter Griessstock); kantonale Jagdverordnung RB 40.3111, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 44. Amtliche kantonale Geodaten: kantonales Jagdbanngebiet 2.4, Vollschutz, 1'595 ha, in Kraft seit 1. Juli 2010; Wildruhezone Wannelen vom 1. Dezember bis 30. April. RB 40.3121, RB 40.3111, geodienste Uri. ↩
- Geodaten des Bundes, abgefragt am 8. Oktober 2026 an den Gipfeln und bei LV95 2'703'969 / 1'188'289 (WGS84 46.83762, 8.80157), Gemeinde Unterschächen: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, kein Park und kein Militärgebiet; nächstes eidgenössisches Jagdbanngebiet rund 8,6 km nördlich. Gelände aus swissALTI3D (2 m, Kacheln 2022): 4,2 Grad am Punkt, Median 12,9 Grad im Umkreis von 30 m; Profile durch beide Punkte; Gipfel des Hinter Griessstocks im Median 56,7 Grad, Mittler 46,9 Grad. Luftbilder 2019, 2022, 2025 © swisstopo. Eidgenössische Jagdbanngebietsverordnung VEJ, SR 922.31, Art. 5 Abs. 1 lit. e. map.geo.admin.ch, VEJ. ↩
- SAC-Tourenportal, Vorder Griessstock, "Vom Klausenpass", T4, Aufstieg 3:15 h, 900 m, Abstieg 2:30 h. SAC. ↩
- Uri, Verfügung über die Jagdzeiten 2026/2027: Niederwild 12. Oktober bis 30. November 2026, donnerstags keine Jagd ausser am 15. Oktober, Schneehase und Schneehuhn 2. bis 30. November, Nachjagd auf den Hirsch ab 7. November, bei Bedarf mit Öffnung der kantonalen Banngebiete. Amtsblatt Uri Nr. 35 vom 28. August 2026: Feuerverbot vom 25. August 2026, im Wald und bis 50 m davon sowie an unbefestigten Feuerstellen im übrigen Kantonsgebiet. Waldbrandgefahrenkarte des Bundes, Region Kanton Uri: "Grosse Gefahr" seit 8. Oktober 2026. ur.ch, Jagdzeiten, Amtsblatt Uri Nr. 35. ↩
- Zustieg und Betten, gelesen am 8. Oktober 2026: Postauto-Linie 408 bei Klausen Passhöhe, letzte Kurse am 18. Oktober 2026, keine am 19. Oktober; Seilbahn Ribi-Wannelen, Fahrplan Mai bis September, ausserhalb davon Jeton für CHF 15; Hotel Klausenpass, Saison bis 18. Oktober 2026, +41 41 879 11 64; Stell- und Campingplatz Unterschächen, AGB: Kleinzelte auf dem dafür vorgesehenen Platz, Zahlung bei Ankunft, höchstens 7 Nächte. SBB, Ribi-Wannelen, Hotel Klausenpass, Stellplatz Unterschächen. ↩