Stand: 1. August 2026

Wildcampen am Furgglenfirst: Der Gipfel ist Fels, der Boden ist der Pass

Der Furgglenfirst ist ein Kalkgrat mit mehreren Köpfen, und der namengebende Gipfel nimmt gar kein Zelt. Die ehrliche Frage ist also nicht der Gipfel, sondern der Appenzeller Boden darunter, und dort hängt die Antwort an einem Anruf.

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Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Zu beachten: Die Appenzeller Zustimmungsregel erfasst auch ein Biwak ohne Zelt. Die Alpstein-Hausordnung erlaubt "Biwakieren mit Einwilligung des Grundeigentümers", also ist hier selbst ein Biwaksack eine Frage des Ja der Alp. Der ganze Unterschied: Wildcampen und Biwakieren.

Der Gipfel nimmt kein Zelt, also wandert die Frage den Hang hinunter

Wildcampen am Furgglenfirst beginnt mit einer Unterscheidung, die dir einen vergeblichen Weg erspart. Der Furgglenfirst ist kein einzelner Gipfel, sondern ein Stück des Alpsteiner Hauptkamms mit mehreren Felsköpfen, der höchste davon der Hintere Hüser auf 1'951 Metern. Dieser namengebende Gipfel ist eine Kletterei über Kalk, und das Bogartenmannli daneben ist ein Kletterturm von etwa zehn Metern. Da oben gibt es keinen Boden, auf den man ein Zelt legen könnte.7

Die brauchbare Frage ist also nicht der Gipfel. Es ist der Boden, den du auf dem Weg dorthin von der Appenzeller Seite erreichst: vom Fählensee hinauf zur Furgglenalp, dann Richtung Bogartenlücke, dem Pass auf 1'709 Metern am Kamm. Die offenen Hänge über der Alp und der Sattel selbst, auf oder knapp über der Waldgrenze, sind der Ort, an dem ein Zelt tatsächlich passt. Dieser Boden liegt in Appenzell Innerrhoden, im Bezirk Schwende-Rüte, und alles Weitere hängt daran und nicht am Fels darüber.7

Auf diesem Boden ist die Regel ein einziger Absatz von 1973, und ein ungewöhnlich nachsichtiger. Appenzell Innerrhoden ist einer der ganz wenigen Schweizer Kantone, in denen das Campieren ausserhalb bewilligter Plätze zwar geregelt, aber nicht bestraft ist.

"Das gelegentliche Aufstellen von einzelnen Wohnwagen und Zelten ausserhalb bewilligter Campingplätze darf die Dauer eines Monats pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden."Campingverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 935.610), Art. 4, vom 12. Juni 1973, geltende Fassung in Kraft seit 1. Januar 2013. Im selben Artikel bleiben besondere Erlasse der Bezirksbehörden vorbehalten.

Daraus folgt zweierlei. Der Weg führt über das Ja des Grundeigentümers, und deshalb ist der brauchbare Teil dieses Artikels ein Name und eine Telefonnummer und kein Gesetzestext. Und eine Busse steht nicht dahinter: Die Strafartikel der Verordnung, Art. 11 bis 15, wurden am 31. Oktober 2005 aufgehoben, und nichts ist an ihre Stelle getreten. Eine Volltextsuche über alle geltenden Appenzeller Erlasse findet Biwak, Biwakieren, Nächtigen und Wildcamping in keinem einzigen, und die kantonale Ordnungsbussenliste wurde 2025 neu gefasst, ohne das Campieren aufzunehmen. In Appenzell kannst du für das Zelt selbst also nicht gebüsst werden.14

Die veröffentlichte Hausordnung zeigt in dieselbe Richtung. Die Alpstein-Alpen und der regionale Tourismusverband veröffentlichen für das ganze Massiv eine Zeile in klarer Sprache: "Kein wildes Zelten. Biwakieren mit Einwilligung des Grundeigentümers." Das ist eine Hausordnung und keine bussbewehrte Norm, aber es ist die massgebende Erwartung vor Ort, und es deckt sich genau mit Art. 4: Die Zustimmung ist die Tür. Es klärt auch die Biwakfrage lokal: Anders als ein blosses Campingverbot erwartet es selbst vom Schläfer ohne Zelt das Einverständnis des Grundeigentümers.5

Der Gipfel liegt auf der St. Galler Seite, und das ändert hier wenig. Der namengebende Gipfel liegt in der Gemeinde Sennwald, Kanton St. Gallen. Wir haben auf dieser Seite nach einem kantonalen oder kommunalen Campingartikel oder einer Busse gesucht und für diesen Boden keine bestimmte gefunden; die Haltung von St. Gallen zum Alpstein ist eine der Praxis, wildes Zelten nicht erwünscht, in der Praxis geduldet, wo die Alpsennen einverstanden sind. Weil der campierbare Boden, um den es im Entscheid geht, auf der Appenzeller Seite liegt, sind der Appenzeller Rahmen und die Zustimmung der Alp das, worauf du planst. Lies hier keine St. Galler Artikelnummer hinein: Wir haben keine gefunden, und wir erfinden keine.8

Kein Bundesbanngebiet hier, und die Tür ist eine echte Alp

Die Bundesebenen, die einen anderswo im Alpstein erwischen, reichen auf diesen Boden nicht. Abgefragt am Punkt auf der Appenzeller Seite, liefert die Ebene der eidgenössischen Jagdbanngebiete ein leeres Ergebnis. Das nächste Banngebiet ist das Säntis-Gebiet, rund 4,9 Kilometer westlich, weit genug, dass es an diesem Entscheid gar keinen Anteil hat. Die Ebene der Wildruhezonen ist leer, und die Moorebene ebenfalls. Es gibt hier keine Vollschutzzone, in der das Ja eines Grundeigentümers nichts zählen würde.6

Eine Bundesebene liefert einen Treffer, und die büsst dich nicht. Der Ort liegt im Landschaftsinventar-Objekt Säntisgebiet, Nr. 1612. Dieses Inventar bindet Bund und Kanton darin, was sie bewilligen und bauen dürfen; es schafft kein Campingverbot und setzt keine Frankenzahl auf eine einzelne Nacht im Zelt. Die ehrliche Lesart ist also, dass die Bezeichnung Säntisgebiet ein Grund ist, leicht und aus dem Blick zu campieren, und kein Grund, für das Dortsein gebüsst zu werden.6

Die Waldgrenze ist entscheidend dafür, wo du tatsächlich aufstellst. In den Nordalpen liegt die Waldgrenze bei etwa 1'900 bis 2'000 Metern, und die Furgglenalp auf rund 1'500 Metern liegt deutlich darunter. Unten bei den Alpgebäuden zu campieren, im Wald und neben dem bewirtschafteten Hof, ist die abzuratende Variante: Es liegt unter der Waldgrenze und mitten in jemandes Hof. Der Boden, der funktioniert, ist höher, auf den offenen Hängen Richtung Pass und am Sattel Bogartenlücke selbst auf 1'709 Metern, der Schutt und Fels auf oder knapp über der Waldgrenze ist. Stell hoch auf, nicht bei den Gebäuden.7

Wen du fragst, und es ist eine echte Tür. Der erreichbare Punkt auf dieser Seite ist die Furgglenalp, ein Berggasthaus auf rund 1'500 Metern beim Fählensee, geführt von Sebädöni und Anne-Sophie Räss, erreichbar unter +41 76 304 52 98. Sie sind die Leute, die diesen Boden halten und bewirtschaften, und sie zu fragen ist der höfliche Schritt und zugleich der, der Art. 4 wirken lässt: Mit der Zustimmung des Grundeigentümers ist eine rücksichtsvolle Nacht hier rechtmässig und bussfrei. Die nächsten bewirtschafteten Alternativen sind das Berggasthaus Bollenwees am Fählensee und das Berggasthaus Staubern am Grat im Süden.

Ein Appenzeller Forstingenieur hat genau das öffentlich gesagt. Martin Attenberger, für den Kanton, hat festgehalten, dass Wildcampen im Alpstein für Einzelne und Paare mit einfachen Zelten grundsätzlich möglich sei, während grössere Gruppen die Erlaubnis des Grundeigentümers brauchen. Das ist dieselbe Form wie Art. 4 und die Hausordnung: Ein einzelnes rücksichtsvolles Zelt mit dem Einverständnis der Alp ist der geduldete Fall, und zum Problem wird eine Gruppe oder ein wiederholtes Lager.9

Zum Ansatz: fragen statt annehmen. Für die Furgglenalp gibt es keinen veröffentlichten Betrag für eine Übernachtung mit Zelt. Nur zur Einordnung: Die benachbarte Fälenalp auf demselben Massiv und im selben Rahmen liegt bei rund CHF 12 pro Person und Nacht, etwa 15 mit Voranmeldung, und das ist mündlich überliefert und kein ausgeschriebener Tarif. Übertrag diese Zahl nicht, als wäre sie die der Furgglenalp. Behandle jeden Ansatz hier als "den Senn fragen", was die richtige Antwort ist und die, die der Zustimmungsweg ohnehin verlangt.10

Wo ein Zelt passt, und wo nicht

Zuerst der Fels, denn er entscheidet das Meiste. Der namengebende Gipfel des Furgglenfirst und der Grat drumherum sind Kalk: eine Kletterei über den Grat, und das Bogartenmannli daneben ein Kletterturm von etwa zehn Metern. Nichts davon nimmt ein Zelt, und niemand würde versuchen, darauf zu schlafen. Der gesunde Menschenverstand nimmt hier also den ersten Schnitt vor: Der Gipfel fällt weg, nicht wegen einer Norm, sondern wegen des Geländes.7

Der Boden, der denselben Test besteht, sind die offenen Hänge auf der Appenzeller Seite über der Furgglenalp und der Sattel Bogartenlücke auf 1'709 Metern. Das ist Gras, Schutt und Fels auf oder knapp über der Waldgrenze, und er nimmt ein kleines Zelt für eine Nacht. Er liegt abseits des Felsens, über den Gebäuden und ausserhalb des unmittelbaren Hofs, und genau dorthin gehört ein rücksichtsvolles Lager.7

Unter der Waldgrenze ist die falsche Wahl, auch wenn es näher an der Tür ist. Die Furgglenalp liegt auf rund 1'500 Metern, unter der Waldgrenze, direkt beim Gasthaus und der bewirtschafteten Alp. Dort aufzustellen heisst, in jemandes Hof und im Wald zu campieren, und das ist die abzuratende Variante, selbst wenn die Alp Ja sagt. Der Sinn des Aufstiegs Richtung Pass ist es, auf offenem Boden zu stehen, wo ein einzelnes Zelt als Nacht draussen und nicht als Übergriff liest.7

Der Boden auf der AI-Seite ist der, den der Entscheid beschreibt, und das ist eine bewusste Wahl. Der namengebende Gipfel ist Kanton St. Gallen, Gemeinde Sennwald, und er ist Fels; der campierbare Boden ist Kanton Appenzell Innerrhoden, Bezirk Schwende-Rüte, erreicht vom Fählensee über die Furgglenalp zur Bogartenlücke. Deshalb plant dieser Artikel auf die Appenzeller Regel und die Appenzeller Alp: Dort kannst du dich tatsächlich hinlegen, und dort ist der Rahmen klar.6

Eines ist kein Recht, lohnt sich aber trotzdem zu lesen. Der regionale Tourismusverband veröffentlicht den Satz, der Alpstein sei weder Zeltplatz noch Campingplatz und wildes Zelten sei nicht gestattet. Es wird kein Artikel genannt, und wie oben dargelegt hat der Kanton keine Campingbusse; das ist also die Haltung der Destination und keine Rechtsauskunft. Ihre praktische Hälfte zeigt aber genau dorthin, wohin auch dieser Artikel zeigt: auf der Alp oder im Berggasthaus bleiben und sich an das halten, was das Alppersonal sagt.5

  • Furgglenalp, auf rund 1'500 Metern beim Fählensee, Sebädöni und Anne-Sophie Räss, +41 76 304 52 98. Das ist die Tür: Frag hier wegen einer rücksichtsvollen Nacht auf den offenen Hängen über der Alp oder an der Bogartenlücke, auf oder über der Waldgrenze, mit der Zustimmung des Grundeigentümers nach der Campingverordnung.
  • Der offene Boden über der Furgglenalp und der Sattel Bogartenlücke, auf oder über der Waldgrenze, mit dem Ja der Alp. Abseits des Felsens, über den Gebäuden, eine Nacht, kein Feuer, alles wieder mitnehmen.
  • Berggasthaus Bollenwees, am Fählensee, und Berggasthaus Staubern am Grat im Süden, beides bewirtschaftete Gasthäuser in Reichweite auf demselben Massiv.
  • Nicht der namengebende Gipfel oder der Grat, der Fels ist und kein Zelt nimmt, und nicht die Alpgebäude selbst, die unter der Waldgrenze und auf dem bewirtschafteten Hof liegen.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, im Alpstein also mit dem Ja der Alp und abseits des Felsens und des Hofs. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand, und in einem Massiv, das einen Viertel der Übernachtungen des Kantons trägt, ist es der Grund, warum die Toleranz überhaupt noch besteht.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Appenzell Innerrhoden hat seine Bezirksstruktur 2022 geändert, und 2025 stand ein kantonaler Vorschlag zur Diskussion, das Wildcampen im Alpstein zu verbieten; älteres Material über dieses Gebiet kann also überholt sein, und die Haltung auf der St. Galler Gipfelseite ist eine Toleranz der Praxis und keine gefundene Norm. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, hol die Zustimmung des Grundeigentümers ein und halte dich an die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf der Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

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Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Furgglenfirst erlaubt?
Der Gipfel ist unbeschlafbarer Fels, und auf dem Boden darunter hängt es an der Alp. Der namengebende Furgglenfirst ist eine Kalkkletterei, die kein Zelt nimmt. Der campierbare Boden ist die Appenzeller Seite, auf den offenen Hängen über der Furgglenalp und am Sattel Bogartenlücke auf 1'709 m. Dort erlaubt Art. 4 der Appenzeller Campingverordnung (GS 935.610) das gelegentliche einzelne Zelt ausserhalb bewilligter Plätze, begrenzt auf einen Monat pro Jahr, und bindet es an die Zustimmung des Grundeigentümers. Eine Busse steht nicht dahinter: Die Strafartikel wurden 2005 aufgehoben. Die veröffentlichte Alpstein-Hausordnung deckt sich damit: kein wildes Zelten, Biwakieren mit Einwilligung des Grundeigentümers. Die Antwort ist also ein Anruf bei der Alp.
Gibt es am Furgglenfirst eine Busse fürs Wildcampen?
Auf der Appenzeller Seite nicht, und das ist der campierbare Boden. Bei der Campingverordnung von Appenzell Innerrhoden wurden die Strafartikel am 31. Oktober 2005 aufgehoben, und die Ordnungsbussenverordnung (GS 311.010) führt keinen Campingtatbestand, es gibt im Kanton also keine Campingbusse. Ein eidgenössisches Jagdbanngebiet, das eine Bundesbusse hinzufügen würde, gibt es hier auch nicht, das nächste Banngebiet ist das Säntis-Gebiet rund 4,9 km westlich. Auf der St. Galler Gipfelseite haben wir keine bestimmte kommunale Campingnorm gefunden; behandle diese Seite als Toleranz der Praxis, und beachte, dass der Gipfel ohnehin Fels ist, auf dem man nicht schlafen kann.
Wo campiert man tatsächlich beim Furgglenfirst?
Auf dem offenen Appenzeller Boden, nicht auf dem Gipfel. Der namengebende Gipfel und der Grat sind Fels, mit dem Bogartenmannli als Zehn-Meter-Kletterturm, da oben lässt sich also nichts aufstellen. Der Boden, der funktioniert, sind die offenen Hänge über der Furgglenalp und der Sattel Bogartenlücke auf 1'709 m, auf oder knapp über der Waldgrenze. Meide die Alpgebäude auf rund 1'500 m, die unter der Waldgrenze und auf dem bewirtschafteten Hof liegen. Stell hoch auf, abseits des Felsens und über dem Hof, für eine rücksichtsvolle Nacht.
Wen fragt man am Furgglenfirst um Erlaubnis?
Die Furgglenalp, geführt von Sebädöni und Anne-Sophie Räss, +41 76 304 52 98. Das ist die erreichbare Tür auf der Appenzeller Seite, ein Gasthaus auf rund 1'500 m beim Fählensee. Sie zu fragen ist das, was Art. 4 wirken lässt: Mit der Zustimmung des Grundeigentümers ist eine rücksichtsvolle Nacht rechtmässig und bussfrei. Die nächsten bewirtschafteten Alternativen sind das Berggasthaus Bollenwees am Fählensee und das Berggasthaus Staubern im Süden. Für die Furgglenalp gibt es keinen veröffentlichten Ansatz, frag also den Senn, statt einen Tarif anzunehmen.
Erfasst die Regel auch ein Biwak ohne Zelt?
Hier faktisch ja, über die Hausordnung und nicht über eine Busse. Art. 4 der Campingverordnung regelt das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens, ein Biwaksack ohne Zelt stellt also nach dem Wortlaut nichts auf und wird nicht erfasst. Aber die veröffentlichte Alpstein-Hausordnung sagt ausdrücklich, dass Biwakieren nur mit Einwilligung des Grundeigentümers gestattet ist, auf diesem Boden ist also selbst ein Biwak eine Frage des Ja der Alp. Hinter all dem steht in Appenzell keine Busse; der Punkt ist, dass der höfliche und erwartete Schritt für den Biwaksack derselbe ist wie fürs Zelt: zuerst fragen.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Campingverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 935.610), Original vom 12. Juni 1973, geltende Fassung in Kraft seit 1. Januar 2013, nicht aufgehoben. Art. 4: Das gelegentliche Aufstellen einzelner Wohnwagen und Zelte ausserhalb bewilligter Campingplätze darf einen Monat pro Jahr nicht überschreiten und ist an die Zustimmung des betreffenden Grundeigentümers gebunden, besondere Erlasse der Bezirksbehörden bleiben vorbehalten. Art. 11 bis 15, die Strafbestimmungen, wurden je mit Beschluss vom 31. Oktober 2005 auf denselben Tag aufgehoben, im Rahmen der Revision der Verordnung durch den Grossen Rat selbst, die Verordnung trägt also keine Busse. Zitiert werden nur die hier genannten Artikelnummern; es wird kein St. Galler oder Sennwalder Campingartikel behauptet, weil keiner gefunden wurde. ai.clex.ch.
  2. Alpstein-Hausordnung, veröffentlicht von den Alpstein-Alpen zusammen mit Appenzellerland Tourismus für das ganze Massiv. Massgebende Zeile: "Kein wildes Zelten. Biwakieren mit Einwilligung des Grundeigentümers." Das ist eine Hausordnung und keine bussbewehrte Norm, aber es ist die massgebende Erwartung vor Ort, und es deckt sich mit Art. 4 der Campingverordnung: Die Zustimmung ist der Weg, und anders als ein blosses Campingverbot erwartet es selbst von einem Biwak ohne Zelt das Einverständnis des Grundeigentümers. appenzell.ch.
  3. Appenzellerland Tourismus, Hinweise zu Camping und Übernachtung im Alpstein. Die Destination hält fest, der Alpstein sei weder Zeltplatz noch Campingplatz und wildes Zelten sei nicht gestattet, ohne einen Artikel zu nennen; da der Kanton keine Campingbusse hat, ist das die Haltung der Destination und keine Rechtsauskunft. Ihre praktische Hälfte verweist Gäste ins Berggasthaus oder auf die Alp und auf die Anweisungen des Alppersonals. appenzell.ch.
  4. Kantonsweite Durchsicht von Appenzell Innerrhoden am 1. August 2026 mit Volltextsuche über alle geltenden Erlasse. Biwak, Biwakieren, Nächtigen und Wildcamping erscheinen in keinem. Das Polizeigesetz, die Verordnung dazu und das Übertretungsstrafgesetz enthalten keine Campingbegriffe. Der Anhang der kantonalen Ordnungsbussenverordnung (GS 311.010) wurde 2025 revidiert, und der Tarif wurde vollständig gelesen: Es gibt keinen Tatbestand zu Camping, Zelt oder Biwak, im Kanton also keine Campingbusse. Bussbar ist in Appenzell das Liegenlassen von Abfall, Nachtlärm und Ärgernis erregendes Verhalten, nichts davon ist das Campieren als solches. ai.clex.ch.
  5. Vorschlag zum Wildcampen im Alpstein, 2025. Ein kantonaler Vorschlag, das Wildcampen im Alpstein zu verbieten, wurde in der Regionalpresse (Appenzeller Zeitung) berichtet. Es ist nur ein Vorschlag, nicht in Kraft: Der früheste Weg zur Annahme führt über die Landsgemeinde, frühestens 2028. Stand August 2026 ändert er nichts an der aktuellen Lage, die weiterhin die Campingverordnung und die Hausordnung ist. appenzellerzeitung.ch.
  6. Amtliche Geodaten des Bundes, abgefragt am 1. August 2026 am campierbaren Boden auf der Appenzeller Seite, WGS84 47.2548 / 9.4247, LV95 2'750'324 / 1'235'667. Die Ebene der eidgenössischen Jagdbanngebiete liefert ein leeres Ergebnis; das nächste Banngebiet ist das Objekt Nr. 16 Säntis, rund 4,9 km westlich, das diesen Boden nicht erreicht. Die Ebenen Wildruhezonen, Moor und weitere Schutzebenen liefern ein leeres Ergebnis. Das Landschaftsinventar liefert Objekt 1612 Säntisgebiet, das Bund und Kanton darin bindet, was sie bewilligen dürfen, und kein Campingverbot und keine Busse gegen einen Campierenden schafft. Toleranz null, Kontrollen bestanden: Jede Abfrage lief mit einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 liefert, während gültige Ebenen ohne Treffer HTTP 200 mit leerem Ergebnis liefern. Der namengebende Gipfel liegt zum Vergleich bei WGS84 47.25667 / 9.44778, LV95 2'752'062 / 1'235'920, im Kanton St. Gallen, Gemeinde Sennwald. map.geo.admin.ch.
  7. Gelände und Umfeld, 1. August 2026. Der Furgglenfirst ist ein Stück des Alpsteiner Hauptkamms mit mehreren Felsköpfen, der höchste der Hintere Hüser auf 1'951 m; der namengebende Gipfel ist eine Kalkkletterei, und das Bogartenmannli daneben ein Kletterturm von etwa zehn Metern, keines von beiden nimmt ein Zelt. Der Zustieg auf der Appenzeller Seite führt vom Fählensee über die Furgglenalp zur Bogartenlücke, dem Pass auf 1'709 m am Kamm. In den Nordalpen liegt die Waldgrenze bei etwa 1'900 bis 2'000 m; die Bogartenlücke und die offenen Hänge über der Furgglenalp liegen als Schutt und Fels auf oder knapp über der Waldgrenze, während die Furgglenalp auf rund 1'500 m darunter liegt. Der gesunde Menschenverstand legt den campierbaren Boden auf die offenen Hänge und den Pass, abseits des Felsens und über den Alpgebäuden. map.geo.admin.ch.
  8. St. Galler Gipfelseite, 1. August 2026. Der namengebende Furgglenfirst liegt in der Gemeinde Sennwald, Kanton St. Gallen. Eine Suche nach einem kantonalen oder kommunalen Campingartikel oder einer Busse speziell für diesen Boden hat keine gefunden, es wird hier also keine St. Galler oder Sennwalder Artikelnummer zitiert und keine behauptet. Die Haltung auf dieser Seite ist eine der Praxis, wildes Zelten nicht erwünscht und in der Praxis geduldet, wo die Alpsennen einverstanden sind, und kein geschriebenes Verbot. Weil der campierbare Boden, den der Entscheid beschreibt, auf der Appenzeller Seite liegt, gelten in der Praxis der Appenzeller Rahmen und die Zustimmung der Alp. sennwald.ch.
  9. Praxis und Toleranz. Martin Attenberger, Forstingenieur des Kantons Appenzell Innerrhoden, ist in der Regionalpresse (St. Galler Tagblatt) damit zitiert, dass Wildcampen im Alpstein für Einzelne und Paare mit einfachen Zelten grundsätzlich möglich sei, während grössere Gruppen die Erlaubnis des Grundeigentümers brauchen. Das deckt sich mit der Form von Art. 4 der Campingverordnung und der Alpstein-Hausordnung: Ein einzelnes rücksichtsvolles Zelt mit dem Einverständnis der Alp ist der geduldete Fall, und zum Problem wird eine Gruppe oder ein wiederholtes Lager. tagblatt.ch.
  10. Furgglenalp, die erreichbare Tür auf der Appenzeller Seite. Ein Gasthaus auf rund 1'500 m beim Fählensee, geführt von Sebädöni und Anne-Sophie Räss, Kontakt +41 76 304 52 98, öffentlich auf furgglenalp.ch aufgeführt. Die nächsten bewirtschafteten Alternativen sind das Berggasthaus Bollenwees am Fählensee und das Berggasthaus Staubern am Grat im Süden. Für die Furgglenalp gibt es keinen veröffentlichten Ansatz; nur zur Einordnung liegt die benachbarte Fälenalp auf demselben Massiv und im selben Rahmen bei rund CHF 12 pro Person und Nacht, etwa 15 mit Voranmeldung, mündlich überliefert und kein ausgeschriebener Tarif. Jeder Ansatz der Furgglenalp ist als "den Senn fragen" zu behandeln und nicht als feste Zahl. Siehe auch den Hikebeast-Artikel zum Fählensee für den Zustimmungsweg und die Einordnung des Ansatzes. furgglenalp.ch.

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