Stand: 8. August 2026

Wildcampen auf dem Fulen

Eine Nacht auf dem Fulen ist erlaubt, und du musst niemanden fragen. Über den Gipfel läuft die Kantonsgrenze Schwyz/Uri, und beide Kantone verbieten das Campieren nur in Gebieten, die sie einzeln benennen. Keines davon liegt an diesem Grat. Wähl deine Seite nach dem Wind.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was "Wildcampen" hier heisst: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Am Steinmann treffen sich zwei Kantone, und ausnahmsweise sind sie sich einig

Wildcampen auf dem Fulen verlangt, zwei Rechtsordnungen zu prüfen statt einer, denn der Gipfel ist eine Grenze. Der kartierte höchste Punkt, 2'490,4 m nach dem Höhendienst des Bundes, LV95 2'697'222 / 1'197'144, liegt in der Gemeinde Riemenstalden, Kanton Schwyz. Fünfundzwanzig Meter südlich und fünfundzwanzig Meter westlich ist es Bürglen, Kanton Uri. Ich habe die Gemeindeebene des laufenden Jahres in einem Kreuz abgetastet, statt sie von einem Kartenbild abzulesen: Nach Norden und Osten bleibt es mindestens sechzig Meter Schwyz, nach Süden und Westen ist es ab fünfundzwanzig Metern Uri, und auf hundertfünfzig Metern ist nur noch die Nordseite Schwyz.5

Normalerweise wird ein Artikel an dieser Stelle kompliziert. Hier nicht, und der Grund ist, dass beide Kantone ihre Campierregeln gleich bauen: nicht als allgemeines Verbot, sondern als Verbot innerhalb von Gebieten, die sie namentlich aufzählen.

Zuerst Uri. Das Urner Polizeigesetz (RB 3.8111) und das Polizeireglement (RB 3.8127) wurden im Volltext geholt und durchsucht. Keines enthält campieren, zelten, biwakieren oder übernachten in einem regelnden Sinn. Was Uri hat, ist ein Ordnungsbussenkatalog, und der kennt das Campieren durchaus.

"Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement) 150 Franken"Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (RB 3.9223), Ziff. 2.1. Achte auf die zwei Bedingungen im Text: Es gilt in Schutzzonen, und nur in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement.

Diese zwei Bedingungen sind die ganze Antwort für die Urner Seite. Der Tatbestand heisst nicht "Campieren", sondern "Campieren in einer Schutzzone", und eine Schutzzone existiert nur dort, wo ein Reglement sie schafft. Also habe ich sie aufgelistet. Das Urner Rechtsbuch führt 23 Naturschutzerlasse, RB 10.5101 bis 10.5135: Südufer des Urnersees, Maderanertal und Fellital, Urnerboden, mehrere rund um Andermatt, Gitschenen in Isenthal, Erstfeld, die Reussebene, die Gewässer Uri Mitte und Uri Nord, das Urserntal, das Reservat für alpine Flora Waldnacht-Surenen, die Aue an der Furkareuss, die Flachmoore am Oberalppass, das Amphibienlaichgebiet Bodenwald, Scheidnössli. Keines davon deckt Bürglen oder diesen Grat ab. Das einzige überhaupt im Schächental ist die Aue Rüti am Vorderschächen in der Gemeinde Unterschächen, ein Talboden weit unterhalb und eine andere Gemeinde.1

Dann Schwyz, gleich gebaut. Das Schwyzer Polizeigesetz (SRSZ 520.110) und die Polizeiverordnung (SRSZ 520.111) wurden im Volltext geholt: kein Campingwort in beiden. Das Verbot lebt im Landschafts- und Naturschutzgesetz vom 24. September 1992.

"In den im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservaten dürfen mit Ausnahme der Neophyten oder Problempflanzen der landwirtschaftlichen Nutzung keine Pflanzen und Pilze gepflückt, ausgegraben oder ausgerissen werden. Das Campieren ist untersagt."Landschafts- und Naturschutzgesetz (SRSZ 721.110) § 9a Abs. 3. Der Campiersatz wurde 2021 eingefügt.

Und wieder ist die Liste abschliessend und kurz. Anhang Liste IV desselben Gesetzes nennt genau sechs Pflanzenschutzreservate: Rossberg, das Rigigebiet, Zindlenspitz, das Mythengebiet, Hoch-Ybrig und das Köpfengebiet, jedes mit einem Perimeter nach nummeriertem Regierungsratsbeschluss zwischen 1965 und 1972. Separat ist Campieren in einem kantonalen Naturschutzgebiet eine Ordnungsbusse von 150 Franken, eine Zahl, die der Kanton bewusst an die eidgenössischen 150 Franken für freies Zelten in einem Jagdbanngebiet angeglichen hat. Schwyz führt elf solche kantonalen Naturschutzgebiete: Aahorn, Bätzimatt, Breitried-Schützenried-Oberer Sihlsee-Allmig, Frauenwinkel, Ibergeregg, Lauerzersee-Sägel-Schutt, Hopfräben, Nuoler Ried, Moorlandschaft Rothenthurm, Schwantenau-Roblosen und Fänn-Allmig in Küssnacht. Das ist Tal- und Sihlseeland. Die Wörter Fulen, Riemenstalden und Muotatal kommen im ganzen Gesetz nicht vor.2

Siebzehn benannte Gebiete in Schwyz, dreiundzwanzig in Uri, und dieser Grat ist keines der vierzig. Genau das macht das Urteil hier zu einem klaren Ja statt zu einer Absicherung: Beide Kantone hätten ein allgemeines Verbot schreiben können, beide haben stattdessen Orte benannt, und keiner hat diesen benannt.

Die Gemeinden sind die letzte Ebene, und sie ist dünn. Bürglen veröffentlicht eine ordentliche nummerierte Rechtssammlung, 37 Erlasse, und ich bin alle durchgegangen. Es gibt kein Polizeireglement. Die Bau- und Zonenordnung enthält keine Campierbestimmung. Die einzigen zwei Erlasse, die überhaupt Schlafen oder Fahrzeuge berühren, sind die Kurtaxenverordnung, eine Abgaberegel, die Übernachtungen ausdrücklich auch auf eigenem Grundeigentum und auf Campingplätzen besteuert, und die Dauerparkverordnung, bei der es um Fahrzeuge auf öffentlichem Grund geht und die von Personen oder Zelten nichts sagt.3

Riemenstalden ist die ehrliche Lücke in diesem Artikel, und ich benenne sie lieber, als sie zu überkleben. Die Gemeinde hat rund neunzig Einwohner, und ihre Seite "Reglemente A-Z" zeigt genau einen Satz: "In dieser Rubrik gibt es zurzeit gerade keine Inhalte." Es gibt nichts zu durchsuchen. Das beweist, dass die Website keine Erlasse führt; es beweist nicht, dass die Gemeinde keine hat. Bei einem Ort, an dem die kantonale und die eidgenössische Ebene so sauber sind wie hier, trägt diese Lücke nichts Entscheidendes, aber wer auf der Schwyzer Seite Gewissheit will, ist ein Telefonat davon entfernt.4

Wie eine Nacht hier tatsächlich funktioniert

Es gibt keine Bewilligung zu holen und niemanden zu fragen, was auf dieser Seite selten genug ist, um es klar hinzuschreiben. Bleibt die Frage, wohin du dich legst.

Beide Grenzseiten sind in Ordnung, wähl also nach Gelände statt nach Recht. Das ist das Ungewöhnliche hier: Die Kantonslinie über den Gipfel ändert die Antwort ausnahmsweise nicht, du kannst also die windgeschützte, die ebene oder die Sonnenaufgangsseite nehmen, ohne dass es rechtlich etwas heisst. Falls du die Kontakte trotzdem willst: Gemeinde Riemenstalden, Dörfli 9, 6452 Riemenstalden, 041 820 03 23; Gemeinde Bürglen, deren Rechtssammlung unten verlinkt ist.34

Die eine Linie, die du besser nicht überschreitest, liegt 797 Meter südlich. Dort beginnt das eidgenössische Trockenwiesenobjekt Hinter Wissenboden, auf der Bürgler Seite und deutlich hangabwärts. Trockenwiese ist genau die Art Boden, die ein Kanton ausscheidet, und auch wenn derzeit weder Uri noch Schwyz ein Reglement hat, das dieses Objekt zur Schutzzone mit Campierverbot macht, ist es empfindlicher Boden, den ein Zelt beschädigt, und die Rücksicht wartet nicht auf ein Reglement. Vorder Wissenboden folgt 1'461 Meter südlich.5

Drei weitere Grenzen, alle bequem entfernt. Die Wildruhezone Chinzerberg (Nr. 17.17.1) beginnt 1'225 Meter ostsüdöstlich. Das nächste Flachmoor, Selez, liegt 2'201 Meter westsüdwestlich. Das nächste BLN-Objekt, der grosse Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi, liegt 2'773 Meter westlich, und ein BLN-Eintrag bindet ohnehin Behörden bei ihren eigenen Entscheiden und nicht Wandernde. Das nächste eidgenössische Jagdbanngebiet, Silbern-Jägern-Bödmerenwald, liegt 9'143 Meter ostnordöstlich, und das ist die eine Zahl hier, die alles hätte ändern können und nicht einmal in die Nähe kommt.5

Feuer: behandle es als Nein. Keiner der beiden Kantone verbietet einen Kocher auf diesem Grat, aber du bist auf offenem Karstgras auf 2'490 m ohne Wasser und ohne Schutz, und das Schwyzer Naturschutzgesetz verbietet offenes Feuer in den von ihm aufgezählten Reservaten ohnehin. Nimm einen Gaskocher, nimm dein Wasser mit, und prüf die kantonale Waldbrandwarnung, bevor du aus dem Tal steigst.

Was ich nicht gefunden habe, klar gesagt: irgendeine Gebühr, irgendeine Absprache. Keine Kasse des Vertrauens, kein Betrag, den jemand erwähnt, keine bezeichnete Ecke. An anderen Orten veröffentlichen wir den mündlich überlieferten Betrag, weil es ihn wirklich gibt und weil er die nützlichste Zeile im Artikel ist. Hier gibt es nichts zu veröffentlichen, und einen zu erfinden wäre schlimmer als nutzlos.

Was die Karten sagen, und wo du tatsächlich schläfst

Der Fulen ist der mittlere Gipfel der Lideren-Trilogie, jener Runde, die Chaiserstock, Fulen und Rossstock über dem Riemenstaldental verbindet und regelmässig als eine der schönsten alpinen Wanderungen der Zentralschweiz beschrieben wird. Mit 2'490 Metern ist er der höchste der drei.6

Es ist eine alpine Wanderung und kein Spaziergang, und das bestimmt die Zeitplanung. Der klassische Zustieg verlässt Riemenstalden und steigt über Fruttstägen zur Rossstocklücke auf rund 2'286 m, bevor der Schlussanstieg folgt; die Seilbahn von Chäppeliberg nach Gitschen drückt den Tag auf rund 1'300 Höhenmeter. So oder so ist das obere Gelände alpin. Plan so, dass du mit Licht am Gipfel bist, denn hier im Dunkeln einen Platz zu suchen ist keine gute Idee.6

Wo die Matte hinkommt. Oben sind Gras und Kalk, ebener Boden ist verstreut statt offensichtlich, such also bei Tageslicht. Der Sattelboden zurück Richtung Rossstocklücke ist freundlicher als der Gipfel selbst, wenn Wind geht. Bleib weg von den steilen Grashängen nach Süden und Westen, dort beginnen weiter unten die Wissenboden-Trockenwiesen. Nimm alles mit, auch das Offensichtliche. Der Massstab des Alpen-Clubs gilt hier: Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht über der Waldgrenze ist in der Regel unproblematisch, und dasselbe Merkblatt bittet darum, sich nicht ungefragt direkt neben eine bestossene Alp zu legen.7

Jede Schutzebene des Bundes kam am Punkt leer zurück, und ich habe dafür gesorgt, dass die Leere etwas bedeutet. Kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, kein Flachmoor, Hochmoor, keine Moorlandschaft, Aue, kein Amphibienobjekt, keine Trockenwiese, kein Waldreservat, kein Park am Gipfel. Jede Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Ebenen-ID, die HTTP 400 zurückgibt, ein leeres Ergebnis ist also eine echte Abwesenheit und keine stillschweigend fehlgeschlagene Abfrage. Der Punkt liegt zudem ausserhalb jeder Bauzone.5

Wasser: hier oben gibt es keines. Das ist Karst, die Entwässerung läuft unterirdisch und weit unten, und der markierte Weg passiert oben keine verlässliche Quelle. Füll im Tal auf und trag es hoch, Kochwasser eingerechnet.

Ein Aktualitätshinweis, und zwar der gewöhnliche. Nichts auf dieser Seite ruht auf einer Regel, die kurz vor der Änderung steht, was ein angenehmer Kontrast zu manchen Orten ist. Aber beide Kantone revidieren ihre Schutzgebietslisten von Zeit zu Zeit, und ein neues Schutzzonenreglement in Uri oder ein neues kantonales Naturschutzgebiet in Schwyz wäre genau die Änderung, die hier zählen würde. Die beiden Sammlungen sind unten verlinkt und in wenigen Minuten durchsuchbar.12

  • Auf dem Gipfel und dem Grat zu beiden Seiten. Riemenstalden (SZ) nach Norden und Osten, Bürglen (UR) nach Süden und Westen, und keiner verbietet es12.
  • Im Sattel zurück Richtung Rossstocklücke, wenn der Wind den Gipfel unmöglich macht.
  • Nicht die Südflanke hinunter über rund 800 Meter hinaus, dort beginnt die Trockenwiese Hinter Wissenboden5.
  • Nicht ostsüdöstlich in die Wildruhezone Chinzerberg, deren Kante 1'225 m entfernt liegt5.
  • In keinem der vierzig benannten Schutzgebiete, welche die beiden Kantone führen, von denen keines an diesem Berg liegt12.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du draussen schlafen darfst, und auf Boden, zu dem sich zwei Kantone entschieden haben, keine Regel zu schreiben, gilt es mit Zins. Ein Ort wie dieser bleibt offen, weil die Leute, die ihn nutzen, den Behörden keinen Grund geben, ihn zu schliessen.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Aussage über die aktuelle Rechtslage.

Zwei Grenzen der Recherche gehören ins Protokoll. Erstens veröffentlicht die Gemeinde Riemenstalden gar keine Erlasse, die Schwyzer Gemeindeebene liess sich also nicht so durchsuchen wie die Urner; das zeigt, dass die Website keine führt, nicht dass die Gemeinde keine hat. Zweitens wurde die Kantonsgrenze über den Gipfel aus der auf das laufende Jahr gefilterten Gemeindeebene des Bundes ermittelt und rund um den Punkt abgetastet, sie ist also auf diese Daten genau und nicht auf einen Vermessungspunkt. Keine der beiden Grenzen ändert das Urteil hier, weil auf keiner Seite und auf keiner Ebene ein Campierverbot gefunden wurde, aber beide gehören gewusst. Kantonale Schutzgebietslisten ändern sich. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, prüfe die Waldbrandgefahr und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Nachtlager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen auf dem Fulen erlaubt?
Ja, eine einzelne Nacht ist durch nichts verboten. Der Gipfel liegt auf der Grenze Schwyz/Uri, es gelten also beide Kantone, und beide wurden vollständig gelesen. Weder das Schwyzer noch das Urner Polizeigesetz enthält eine Campierbestimmung. Beide ahnden Campieren nur innerhalb von Schutzgebieten, die sie einzeln benennen: Uri über 23 Schutzreglemente, Schwyz über elf kantonale Naturschutzgebiete und sechs Pflanzenschutzreservate. Keines dieser vierzig Gebiete liegt an diesem Berg, und in keinem der beiden Gesetze kommen Fulen, Riemenstalden oder Muotatal vor. Auf Gemeindeebene hat Bürglen kein Polizeireglement und keine Campierbestimmung in der Bau- und Zonenordnung, und Riemenstalden veröffentlicht gar keine Erlasse.
Welcher Fulen ist das? Es scheint mehrere zu geben.
Vier Gipfel teilen den Namen, und das ist der höchste. Dieser Artikel handelt vom Fulen auf 2'490 m auf der Grenze Schwyz/Uri zwischen Riemenstaldental und Schächental, dem mittleren Gipfel der Lideren-Trilogie mit Chaiserstock und Rossstock. Die anderen sind der Fulen über Mels im Kanton St. Gallen (2'416 m), der Fulen in der Mürtschenstockgruppe über Glarus Nord (2'410 m, meist als Hochtour angegangen) und der Fulen über Isenthal im Kanton Uri (2'055 m). Sie liegen in anderen Gemeinden unter anderem kantonalem Recht, nichts hiervon lässt sich übertragen.
Spielt es eine Rolle, auf welcher Gipfelseite ich schlafe?
Rechtlich nicht, was ungewöhnlich ist. Der Gipfelpunkt liegt in Riemenstalden (Schwyz), und fünfundzwanzig Meter südlich oder westlich wird es Bürglen (Uri). Da aber keiner der beiden Kantone das Campieren ausserhalb seiner benannten Schutzgebiete verbietet und keiner hier eines hat, ändert die Grenze die Antwort nicht. Wähl die Seite nach Windschutz und Sonnenaufgang. Die eine Richtung, die du meiden solltest, ist direkt die Südflanke hinunter, wo rund 797 Meter entfernt die Trockenwiese Hinter Wissenboden beginnt.
Was würde es kosten, wenn ich es falsch mache?
150 Franken in beiden Kantonen, aber nur innerhalb eines Schutzgebiets. Der Urner Ordnungsbussenkatalog setzt Campieren in einer Schutzzone auf 150 Franken an, und Schwyz setzt dieselbe Zahl für Campieren in einem kantonalen Naturschutzgebiet, eine Zahl, die der Kanton bewusst an die eidgenössischen 150 Franken für freies Zelten in einem Jagdbanngebiet angeglichen hat. Campieren in einem Schwyzer Pflanzenschutzreservat gilt als Verstoss gegen das Artenschutzgebot und kostet 100 Franken. Ausserhalb dieser ausgeschiedenen Gebiete hat keiner der beiden Kantone einen Tatbestand, und genau das ist die Lage an diesem Grat.
Wie komme ich auf den Fulen?
Ab Riemenstalden, auf alpinem Weg. Die klassische Linie führt von Riemenstalden über Fruttstägen zur Rossstocklücke auf rund 2'286 m und dann hinauf zum Gipfel auf 2'490 m; mit der Seilbahn von Chäppeliberg nach Gitschen schrumpft der Tag auf rund 1'300 Höhenmeter. Die meisten gehen ihn als Teil der Lideren-Trilogie mit Chaiserstock und Rossstock, und das ist ein langer alpiner Tag. Oben sind Gras und Kalk über der Waldgrenze, und Wasser gibt es am Gipfel keines, also mitnehmen. Schneefrei etwa vom Frühsommer bis in den Oktober.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Kanton Uri, Urner Rechtsbuch, im August 2026 konsultiert. Polizeigesetz (RB 3.8111) und Polizeireglement (RB 3.8127): vollständiger konsolidierter Text geholt und durchsucht, keine Bestimmung zu Campieren, Zelten, Biwakieren oder Übernachten. Reglement über die Erhebung von Ordnungsbussen (RB 3.9223), Ziff. 2.1: "Lagern, Zelten oder Campieren in Schutzzonen (Art. 34 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, RB 10.5101 in Verbindung mit dem jeweiligen Reglement) 150 Franken", der Tatbestand existiert also nur innerhalb einer durch ein Reglement geschaffenen Schutzzone. Die systematische Sammlung wurde aufgezählt: 23 Naturschutzerlasse laufen von RB 10.5101 bis RB 10.5135 und decken Südufer Urnersee, Maderanertal und Fellital, Urnerboden, mehrere Objekte bei Andermatt, Gitschenen in Isenthal, Erstfeld, die untere Reussebene, die Gewässer Uri Mitte und Uri Nord, das Urserntal, das Reservat für alpine Flora Waldnacht-Surenen, die Aue an der Furkareuss, die Aue Rüti am Vorderschächen in Unterschächen, die Flachmoore am Oberalppass, das Amphibienlaichgebiet Bodenwald in Attinghausen und Scheidnössli in Erstfeld ab. Keines deckt die Gemeinde Bürglen oder diesen Grat ab. Das Planungs- und Baugesetz (RB 40.1111) nennt Campinganlagen nur als Anlage, die in die Sport- und Freizeitzone gehört. rechtsbuch.ur.ch.
  2. Kanton Schwyz, Systematische Gesetzsammlung, im August 2026 konsultiert. Polizeigesetz (SRSZ 520.110) und Polizeiverordnung (SRSZ 520.111): Volltext geholt und durchsucht, in beiden keine Campierbestimmung. Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz vom 24. September 1992 (SRSZ 721.110) § 9a Abs. 3: In den im Anhang aufgeführten Pflanzenschutzreservaten dürfen keine Pflanzen und Pilze gepflückt, ausgegraben oder ausgerissen werden, und "Das Campieren ist untersagt"; Anhang Liste IV nennt genau sechs solche Reservate, Rossberg (RRB 3014/1965), Rigigebiet (RRB 3014/1965, 273/1966, 1519/1971), Zindlenspitz (RRB 3089/1965), Mythengebiet (RRB 521/1970), Hoch-Ybrig (RRB 1303/1971) und Köpfengebiet (RRB 408/1972). Der Campiersatz kam mit der Ordnungsbussenrevision 2021 hinein; der zugehörige Regierungsratsbericht (RRB 295/2021) hält fest, dass Campieren in einem kantonalen Naturschutzgebiet nach KOBG Ziff. 3.1 eine Ordnungsbusse von 150 Franken auslöst, eine Zahl, die bewusst an OBV Ziff. 12005 für freies Zelten in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet angeglichen wurde, und dass Campieren in einem Pflanzenschutzreservat vom Artenschutztatbestand mit 100 Franken erfasst wird. Der Kanton veröffentlicht elf kantonale Naturschutzgebiete: Aahorn, Bätzimatt, Breitried-Schützenried-Oberer Sihlsee-Allmig, Frauenwinkel, Ibergeregg, Lauerzersee-Sägel-Schutt, Hopfräben, Nuoler Ried, Moorlandschaft Rothenthurm, Schwantenau-Roblosen und Fänn-Allmig in Küssnacht. Weder das Gesetz noch die Gebietsliste erwähnt Fulen, Riemenstalden oder Muotatal. sz.ch.
  3. Gemeinde Bürglen (UR), Rechtssammlung, im August 2026 konsultiert: 37 nummerierte Erlasse, vollständig aufgezählt. Es gibt kein Polizeireglement irgendeiner Art. Die Bau- und Zonenordnung (40.11) enthält keine Bestimmung zu Campieren, Zelt, Biwak oder Übernachten. Die einzigen zwei Erlasse, die das Thema überhaupt berühren, sind die Kurtaxenverordnung (70.51), welche die Kurtaxe auf entgeltliche Übernachtungen erhebt, ausdrücklich auch in Wohnwagen, Wohnmobilen und auf Campingplätzen sowie für Personen, die auf ihrem eigenen Grundeigentum übernachten, mit 0.70 Franken pro Person und Nacht für Gruppenunterkünfte und Campingplätze, und die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (50.15), die Fahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Grund betrifft und von Personen oder Zelten nichts sagt. buerglen.ch.
  4. Gemeinde Riemenstalden (SZ), Reglemente A-Z, im August 2026 konsultiert: Die Seite zeigt den einzigen Satz "In dieser Rubrik gibt es zurzeit gerade keine Inhalte", die Gemeinde veröffentlicht also keine Erlasse online und es gibt nichts zu durchsuchen. Das ist als Grenze der Recherche festgehalten und nicht als Befund: Es belegt, dass die Website keine führt, nicht dass die Gemeinde keine hat. Riemenstalden hat rund neunzig Einwohner. Kontakt: Gemeinde Riemenstalden, Dörfli 9, 6452 Riemenstalden, 041 820 03 23, info@riemenstalden.ch. riemenstalden.ch.
  5. Amtliche Geodaten des Bundes, im August 2026 am Gipfel abgefragt, LV95 2'697'222 / 1'197'144, Höhe 2'490,4 m über den Höhendienst des Bundes. Identify liefert am Punkt kein Objekt auf den Ebenen der eidgenössischen Jagdbanngebiete, der eidgenössischen Wildruhezonen, des BLN, der Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften, Auen, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen, Waldreservate und Pärke sowie auf der Bauzonenebene. Jede Abfrage lief mit einer Kontrolle auf eine ungültige Ebene, die HTTP 400 zurückgibt, ein leeres Ergebnis ist also eine echte Abwesenheit und keine fehlgeschlagene Abfrage. Nächste Kanten, an der zurückgelieferten Geometrie gemessen: Trockenwiese "Hinter Wissenboden" 797 m südlich, "Vorder Wissenboden" 1'461 m südlich, Wildruhezone "Chinzerberg (Nr. 17.17.1)" 1'225 m ostsüdöstlich, Flachmoor "Selez" 2'201 m westsüdwestlich, BLN "Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi" 2'773 m westlich, eidgenössisches Jagdbanngebiet "Silbern-Jägern-Bödmerenwald" 9'143 m ostnordöstlich. Die Gemeindeebene (ch.swisstopo.swissboundaries3d-gemeinde-flaeche.fill), auf das laufende Jahr gefiltert, in einem Kreuz abgetastet: Gipfel sowie 25, 60 und 150 m nördlich und 25 und 60 m östlich liefern Riemenstalden (SZ); 25, 60 und 150 m südlich sowie 25, 60 und 150 m westlich liefern Bürglen (UR). map.geo.admin.ch.
  6. Zugang und Gelände. Der Fulen, 2'490 m, ist der mittlere Gipfel der Lideren-Trilogie mit Chaiserstock und Rossstock über dem Riemenstaldental, auf dem Grat der Schwyzer Alpen zwischen Muotatal und Unterschächen östlich des Vierwaldstättersees, und die Runde gilt weithin als eine der schönsten alpinen Wanderungen der Region. Der klassische Zustieg beginnt in Riemenstalden und führt über Fruttstägen zur Rossstocklücke auf rund 2'286 m vor dem Gipfel; die Seilbahn von Chäppeliberg nach Gitschen reduziert den Tag auf rund 1'300 Höhenmeter. Der Gipfelboden ist Gras und Kalk über der Waldgrenze, Wasser gibt es oben keines. hikr.org.
  7. Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen", Ausgabe 2026: "Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt." Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht über der Waldgrenze ist also in der Regel unproblematisch, und ein Notbiwak ist ohnehin erlaubt. Das Merkblatt bittet zusätzlich darum, nicht zu nah bei Hütten und bestossenen Alpen zu schlafen oder vorher zu fragen. Orientierung und Anstand, kein Gesetz, aber der Massstab, den man auf einem Gipfel wie diesem halten sollte. sac-cas.ch.