Wildcampen auf dem Flüela Schwarzhorn
Auf dem Gipfel des Flüela Schwarzhorns findest du keinen Platz zum Liegen. Der Fels fällt nach allen Seiten ab, flacher Boden beginnt erst rund 410 Höhenmeter tiefer. Verboten hat die Nacht dort oben niemand, aber die Grenze zu Davos läuft 0,8 Meter neben dem Gipfel.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Der Boden sagt Nein, bevor das Recht überhaupt drankommt
Fang beim Berg an und nicht beim Gesetzbuch, denn auf diesem Gipfel wird das Gesetzbuch nie zum Ausschlaggebenden.
Das Flüela Schwarzhorn ist eine symmetrische Pyramide aus dunklem Amphibolit zwischen Flüelatal und Dischmatal, zwei Kilometer südlich des Passes, und mit 3'146 m der höchste Punkt der Region Davos. Alles, was daraus eine gute Wanderung macht, macht daraus ein schlechtes Bett. Das Höhenmodell wurde auf einem 25-Meter-Raster über eine Box von 1'400 mal 1'400 Metern um den Gipfel abgetastet, 3'025 Knoten, und rund um die Spitze auf 10 Meter verfeinert, um den echten höchsten Punkt bei LV95 2'791'280 / 1'179'110 zu finden, 3'146,4 m gegen amtliche 3'146,2 m.2
- Die Scheitelzelle liest 12,4 Grad. Damit vorsichtig sein: Das ist, was ein Höhenmodell mit einer Spitze macht, und kein Nachbar stimmt zu.
- Im Umkreis von 100 Metern ist der flachste Boden 20,9 Grad.
- Im Umkreis von 200 Metern 16,6 Grad.
- Im Umkreis von 500 Metern erreicht keiner von mehreren hundert Knoten 8 Grad oder flacher.
- Der erste wirklich flache Boden liegt 530 m südsüdöstlich bei LV95 2'791'800 / 1'178'775, 2'735,9 m, also 410 Höhenmeter unter dem Gipfel.
Das ist ein Gipfelblock, und dafür hat dieses Journal eine Regel. Wenn es im Umkreis weniger Minuten keinen flachen, trockenen, sicheren Boden gibt, lautet die Antwort Nein, was immer das Recht sagt. Der Hundstein im Alpstein hat dieselbe Form und bekommt dieselbe Antwort. Man besteigt das Flüela Schwarzhorn, man schläft nicht darauf.
Und oben erwischt zu werden ist ohnehin schlecht. Dreitausendhundertsechsundvierzig Meter blanker Fels sind dort, wo Nachmittagsgewitter zuerst ankommen und wo dem Nachtwind nichts entgegensteht. Die Chamanna da Grialetsch des Schweizer Alpen-Clubs liegt 3,2 km südsüdöstlich auf 2'542 m, das Flüela Hospiz 1,7 km nordnordöstlich an der Passstrasse. Beides ist die vernünftige Antwort auf "wo schlafe ich hier oben".2
Die Grenze am Gipfel, auf den Dezimeter gemessen
Jetzt der Teil, der uns überrascht hat. Das Flüela Schwarzhorn liegt nicht in Davos, obwohl es der höchste Punkt der Region Davos ist und alle vom Flüelapass her hochsteigen. Der Gipfelpunkt gehört zu Zernez, und die Grenze liegt näher, als der Steinmann breit ist.
Vom höchsten Punkt wurden Strahlen auf acht Richtungen gelegt und die Gemeindegeometrie unter einen Meter genau halbiert, mit Filter auf das aktuelle Jahr, weil der Layer auch historische Grenzjahre liefert:2
- 0,8 m südwestlich: Davos.
- 1,1 m westlich: Davos.
- 3,9 m nordwestlich und 4,5 m südöstlich: Davos.
- 194,9 m südlich: Davos.
- Nach Norden, Nordosten und Osten dem Grat entlang: über 600 m Zernez.
Achtzig Zentimeter. Niemand vermisst deine Unterlage, und keine Karte, die du dabeihast, löst das auf. Es zählt trotzdem, weil die beiden Seiten rechtlich nicht dasselbe sind und weil die Richtung nicht symmetrisch ist: Der Boden fällt nach Süden und Westen ab, jedes Abdriften vom Gipfel ist also ein Abdriften nach Davos.
Davos verbietet es, in einem Satz, überall im Gemeindegebiet.
"Auf dem Gebiet der Gemeinde Davos ist das Campieren, d.h. das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, ausserhalb von behördlich bewilligten Standorten untersagt."Verordnung über das Campingwesen der Gemeinde Davos, DRB 30.22, Art. 1 "Platzpflicht", vom Kleinen Landrat am 10. Mai 2022 erlassen, in Kraft seit 1. Juni 2022, aktuelle Fassung 1. Juni 2023.
Lies die Definition statt der Überschrift: Die Verordnung definiert Campieren als das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen. Art. 8 Abs. 2 lässt eine Busse bis 200 Franken zu und ermächtigt den Kleinen Landrat, eine Ordnungsbusse festzulegen, und das hat er getan. Der Katalog ist öffentlich, und der Eintrag ist eindeutig:6
"Campieren ausserhalb von Campingplätzen und bewilligten Standorten (Art. 1 DRB 30.22) · Fr. 100.00"Ordnungsbussenkatalog der Gemeinde Davos, DRB 31.1, Ziff. 20.f.1.
Die Delegationsgrundlage ist Art. 88 Abs. 4 des Davoser Baugesetzes, der die Baubehörde ermächtigt, das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ausserhalb der Campingzone zeitlich zu beschränken oder ganz zu untersagen. Nach dem strengen Wortlaut ist ein nicht aufgestellter Biwaksack kein Aufstellen eines Zeltes, dieselbe Lesart, die dieses Journal ein paar Kilometer nördlich an den Jöriseen zieht. Das ist eine Lesart und kein Plan, auf den man mit hundert Franken auf dem Tisch bauen sollte.6
Zernez sind drei Gemeinden im Trenchcoat, und nur eine lässt dich
Die Zernezer Seite braucht einen Absatz Geschichte, bevor sie Sinn ergibt. Das heutige Zernez entstand 2015 aus Zernez mit Brail, Susch und Lavin. Die Fusionsbotschaft sagt unmissverständlich, dass die Gemeinde bis zum Inkrafttreten eines vereinheitlichten Baugesetzes gestützt auf Übergangsrecht die entsprechenden Erlasse der bisherigen Gemeinden anwendet. "Was verbietet Zernez" ist also die falsche Frage. Die richtige lautet, in welcher Fraktion du stehst.3
Der Kataster beantwortet sie. Der Gipfel liegt auf Parzelle 2492, EGRID CH507766870196, und der Bündner ÖREB-Auszug für diese Parzelle nennt den geltenden kommunalen Erlass beim Titel: Baugesetz Susch. Dessen Campingartikel ist kurz, und er ist kein Verbot:4
"Die Campingzone ist für Campingplätze bestimmt. […] Das ständige Stationieren von Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten und ähnlichen Einrichtungen in der Campingzone bedarf einer besonderen Bewilligung der Baubehörde. […] Zeitlich befristete Zeltlager können vom Gemeindevorstand ausserhalb der Campingzone bewilligt werden."Baugesetz Susch, Art. 51 "Campingzone", vom Bündner ÖREB-Kataster als geltender Erlass auf Parzelle 2492 bezeichnet.
Drei Dinge tut er nicht: Er verbietet das Aufstellen eines Zeltes ausserhalb der Bauzone nicht, er regelt nur das ständige Stationieren und nur innerhalb der Campingzone, und sein einziges Wort zum Gelände ausserhalb dieser Zone ist eine Bewilligungskompetenz für organisierte Zeltlager. Hier gibt es kein Verbot zu brechen.
Jetzt die Falle, und sie ist eine gute. Alle 80 publizierten Erlasse der Gemeinde wurden heruntergeladen und durchsucht. Mit einer deutschen Wortliste liest sich die ganze Sammlung stumm: Jeder Treffer ist "Campingplätze" als Objektklasse in einer Wasser- oder Abwassergebührenordnung. Durchsucht man dieselben Dateien auf Romanisch, tauchen sofort zwei Verbote auf.5
"Id es in princip scumandä ad excepziun dal militar d'eriger tendas per pernottar o eir inters achampamaints e que sün tuot il territori cumünal."Uorden champester dal cumün da Zernez, von der Gemeindeversammlung am 8. März 1991 angenommen, Art. 7 "eriger tendas / rulottas / auto-rulottas". Auf Deutsch: Es ist grundsätzlich, mit Ausnahme des Militärs, verboten, Zelte zum Übernachten oder ganze Lager zu errichten, und zwar auf dem ganzen Gemeindegebiet.
Das ist die Fraktion Zernez. Art. 19 desselben Erlasses setzt Bussen bis fr. 5'000, und sein nächster Satz enthält den Ausweg, den dieses Journal in alten Flurordnungen immer wieder findet: Auf privatem Boden ist das Wohnen in Zelten ausnahmsweise erlaubt, wenn der Grundeigentümer es gestattet. Der Uorden champester der Fraktion Lavin von 2006 sagt in seinem Art. 9 dasselbe, mit dem Militär und offiziell bezeichneten Zeltplätzen als Ausnahmen.5
Susch hat nie einen geschrieben. Die publizierte Sammlung der Fraktion umfasst acht Erlasse und enthält gar keinen Uorden champester. Der Gipfel des Flüela Schwarzhorns steht also zufällig in der einen von drei Fraktionen ohne Zeltverbot, auf einer Parzelle, deren verbindliches Baugesetz nur eine Campingzone regelt. Das ist eine echte Lücke, und dieser Artikel sagt das auch, aber es ist eine Lücke und keine Einladung: Der Boden fällt trotzdem durch.5
Die Gemeinde kann ein Betretungsverbot mit Zahl durchaus schreiben. Sowohl Susch als auch Zernez haben einen Uorden da zonas da quietezza für die Wildruhe, Susch vom 19. August 2010 und Zernez vom 26. Juni 2009, der die Zonen vom 1. Januar bis 20. bzw. 30. April sperrt, mit Bussen von fr. 200 bis 1'000 und bis fr. 5'000 im Wiederholungsfall. Es sind Wintermassnahmen, und der Bundeslayer für Wildruhezonen ist am Gipfel leer, sie erreichen ein Sommerbiwak also nicht. Sie sind trotzdem zu nennen, weil sie zeigen, dass die Stille zum Zelt in Susch Stille ist und kein Versehen.5
Wo der Boden wirklich funktioniert, und was ein Fehler kostet
Wer in diesem Kessel draussen schlafen will, geht hinunter und nach Osten. Den flachen Boden gibt es, er liegt nur nirgends in Gipfelnähe.
- Die Terrasse 530 m südsüdöstlich, LV95 2'791'800 / 1'178'775, 2'735,9 m, 1,5 Grad, mit 82 Knoten von 8 Grad oder flacher im selben Distanzband. Das ist Zernezer Boden, und der Abstieg vom Gipfel zur Fuorcla da Grialetsch führt hindurch.2
- Das breite Gelände 700 bis 1'000 m nordöstlich, um 2'791'850 / 1'179'550, 2'675,3 m, 0,7 Grad. Ebenfalls Zernez, und auf der Linie zurück zum Flüelapass.2
- Nicht der Gipfel, nicht der Gipfelgrat, nicht die Südwestflanke. Die ersten beiden haben keinen flachen Boden, die dritte ist Davos.
Was ein Fehler kostet. Auf der Davoser Seite ist es eine Ordnungsbusse von 100 Franken, die ohne Verfahren vor Ort ausgestellt werden kann, mit einer Obergrenze von 200 Franken in der Verordnung selbst. Für Schweizer Campingbussen ist das eine kleine Zahl, und sie ist nicht der Grund wegzubleiben. Der Grund ist, dass es nichts zum Draufliegen gibt.6
Zwei Ebenen, die du beiseitelegen kannst. Am Gipfel und am Flüelapass ist jedes Bundesinventar leer: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, kein Nationalpark, kein Moor, keine Aue, keine Trockenwiese, geprüft mit einem Kontrolllayer, der einen Fehler wirft statt leer zurückzukommen. Der Schweizerische Nationalpark liegt weit östlich und reicht nicht hierher. An diesem Berg ist auf Bundesebene nichts im Spiel.1
Anstand, der kein Gesetz ist. Das Merkblatt des Alpen-Clubs ist der Massstab: Eine einzelne rücksichtsvolle Nacht einer kleinen Gruppe oberhalb der Waldgrenze ist in der Regel unproblematisch, ein Notbiwak ist immer erlaubt, und man schläft nicht zu nahe bei Hütten. An einem Berg, dessen nächster flacher Boden 400 Meter unter dem Gipfel liegt, ist das Notbiwak das realistische Szenario, und das ist eine andere Frage als ein geplantes Lager.7
Wo du legal schlafen kannst
- Die Terrasse 530 m südsüdöstlich des Gipfels, LV95 2'791'800 / 1'178'775, 2'736 m, 1,5 Grad, Zernezer Boden2.
- Das breite Gelände 700 bis 1'000 m nordöstlich, um 2'791'850 / 1'179'550, 2'675 m, 0,7 Grad, auf dem Rückweg zum Flüelapass2.
- Chamanna da Grialetsch SAC, 2'542 m, 3,2 km südsüdöstlich, wenn du ein Dach und eine Hüttenwartin willst2.
- Nicht auf dem Gipfel oder dem Gipfelgrat. Kein flacher Boden im Umkreis von 500 m, und die 12,4 Grad an der Spitze sind ein Modellartefakt2.
- Nicht auf der Südwestflanke. Das ist Davos: Campieren ausserhalb bewilligter Standorte, 100 Franken Ordnungsbusse6.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Nichts davon ist Gesetz, und an diesem Berg ist das Gesetz nicht das, was dich aufhält. Es lohnt sich trotzdem, denn der Boden unter dem Gipfel, auf dem du tatsächlich schlafen wirst, ist beweidete Alp und Wildkorridor, und der Grund, warum die Fraktion Susch nie eine Zeltregel gebraucht hat, ist, dass die Leute, die dort hingehen, sich benehmen.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.
Das Urteil ist ein Geländeurteil und gilt für den Gipfelpunkt. Es behauptet nicht, dass eine Übernachtung am Gipfel auf der Zernezer Seite rechtswidrig wäre, und es behauptet, dass eine auf der Davoser Seite es ist: Die Gemeindegrenze verläuft 0,8 Meter südwestlich des höchsten Punktes und ist im Gelände nicht markiert. Der Befund, dass die Fraktion Susch kein Zeltverbot hat, stützt sich auf ihre publizierte Sammlung und darauf, dass der Kataster das Baugesetz Susch als geltenden Erlass nennt; ein unpublizierter Erlass oder eine spätere Revision würde ihn ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Ist Wildcampen auf dem Flüela Schwarzhorn erlaubt?
Zu welcher Gemeinde gehört der Gipfel?
Was passiert, wenn ich auf der Davoser Seite zelte?
Stimmt es, dass Zernez das Campieren verbietet?
Wo soll ich stattdessen schlafen?
Quellen
- Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 27. August 2026 am Gipfel LV95 2'791'280 / 1'179'110 und am Flüelapass 2'791'922 / 1'180'513. Jagdbanngebiete, Wildruhezonen, BLN, Pärke von nationaler Bedeutung inklusive Schweizerischer Nationalpark, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften, Amphibienlaichgebiete sowie Trockenwiesen und -weiden liefern an beiden Punkten ein wirklich leeres Ergebnis. Geprüft mit einem Kontrolllayer (
ch.bafu.this-layer-does-not-exist), der in jedem Durchgang als HTTP 400 sichtbar wurde, und einer Positivkontrolle bei 2'626'000 / 1'154'500, die wie erwartet das Jagdbanngebiet Kiental lieferte. map.geo.admin.ch. ↩ - swisstopo swissBOUNDARIES3D Gemeindegeometrie, auf das aktuelle Jahr gefiltert, weil dieser Layer auch historische Grenzjahre liefert, sowie das Höhenmodell swissALTI3D, abgefragt am 27. August 2026. Der Gipfel wurde gesucht statt angenommen: Die verbreitete WGS84-Koordinate 46.735769 / 9.941983 konvertiert zu LV95 2'791'301 / 1'179'116 und liest 3'130,7 m, während ein 10-Meter-Raster über ±120 m den echten höchsten Punkt bei LV95 2'791'280 / 1'179'110, 3'146,4 m ergibt, gegen amtliche 3'146,2 m. Gelände auf 25-Meter-Raster über ±700 m, 3'025 Knoten, Neigung aus dem lokalen Gradienten: Scheitelzelle 12,4 Grad, bester Wert im Band 50 bis 100 m 20,9 Grad, im Band 100 bis 200 m 16,6 Grad, im Band 200 bis 300 m 8,3 Grad und im Band 300 bis 400 m 16,0 Grad, und null Knoten mit 8 Grad oder flacher innerhalb von 500 m. Erster flacher Boden 530 m südsüdöstlich bei 2'791'800 / 1'178'775, 2'735,9 m, 1,5 Grad, mit 82 Knoten von 8 Grad oder flacher im Band 500 bis 700 m; breites Gelände 700 bis 1'000 m nordöstlich um 2'791'850 / 1'179'550, 2'675,3 m, 0,7 Grad. Gemeindestrahlen vom Gipfel, unter einem Meter halbiert: Davos bei 0,8 m südwestlich, 1,1 m westlich, 3,9 m nordwestlich, 4,5 m südöstlich und 194,9 m südlich; Zernez nach Norden, Nordosten und Osten über 600 m. Bezugspunkte: Flüelapass 2'383,4 m, 1,7 km nordnordöstlich; Chamanna da Grialetsch CAS 2'542,4 m, 3,2 km südsüdöstlich; Flüela Wisshorn 3'084 m; Piz Radönt 3'064 m. map.geo.admin.ch. ↩
- Gemeinde Zernez, Fusionsunterlagen, konsultiert am 27. August 2026. Das heutige Zernez entstand am 1. Januar 2015 aus Zernez mit Brail, Susch und Lavin. Die Missiva dal proget da fusiun hält die Übergangsordnung wörtlich fest: Bis zum Inkrafttreten des neuen vereinheitlichten Baugesetzes wendet der Gemeindevorstand gestützt auf Übergangsrecht die entsprechenden bestehenden Erlasse der bisherigen Gemeinden an ("Fin a l'entrada in vigur ... applichescha la suprastanza cumünala, as basond sül dret transitoric, las ledschas vertentas correspondentas dals cumüns d'infin uossa"). Deshalb lautet die Frage an diesem Gipfel nicht, was Zernez verbietet, sondern zu welcher Fraktion der Boden gehört. zernez.ch. ↩
- Bündner ÖREB-Kataster, Auszug für die Gipfelparzelle, EGRID CH507766870196, Parzelle 2492, Grundbuchfläche 13'613'224 m², bezogen am 27. August 2026. Weil eine Alpparzelle kilometergross ist, wurden die 18 Eigentumsbeschränkungen zusammen mit einer Punktabfrage an der genauen Gipfelkoordinate gelesen. Der Auszug nennt für jede Zonenplan-Beschränkung auf der Parzelle den geltenden kommunalen Erlass beim Titel: Baugesetz Susch (Datei 3744_V_Susch_BauG.pdf im kantonalen ÖREB-Dokumentendienst), daneben das kantonale Raumplanungsgesetz und die Raumplanungsverordnung, das kantonale Waldgesetz und eine kommunale Planungszone für die Gesamtrevision der Ortsplanung. Ein Punkt 5 m südwestlich liefert Parzelle 4372, EGRID CH570177192414, Gemeinde Davos, deren Auszug stattdessen das Baugesetz Davos referenziert. Baugesetz Susch Art. 51 "Campingzone" lautet: "Die Campingzone ist für Campingplätze bestimmt. Es sind ausschliesslich betrieblich notwendige Bauten und Anlagen zulässig, wie sanitäre Anlagen und Verkaufskioske. […] Das ständige Stationieren von Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten und ähnlichen Einrichtungen in der Campingzone bedarf einer besonderen Bewilligung der Baubehörde. […] Zeitlich befristete Zeltlager können vom Gemeindevorstand ausserhalb der Campingzone bewilligt werden." Ein allgemeines Verbot, ausserhalb der Bauzone ein Zelt aufzustellen, gibt es nicht. oereb.geo.gr.ch. ↩
- Gemeinde Zernez, vollständige publizierte Rechtssammlung, 80 Dokumente über die Ordner Zernez, Susch, Lavin und Nachfusion, heruntergeladen und am 27. August 2026 mit pro Datei gezählten Kontrollbegriffen durchsucht. Eine deutschsprachige Suche über die ganze Sammlung liefert kein Campingverbot: Jeder Treffer auf "Camping" ist "Campingplätze" als Objektklasse in der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Gebührenordnung. Die romanischen Begriffe liefern zwei. Uorden champester dal cumün da Zernez, von der Gemeindeversammlung am 8. März 1991 genehmigt, Art. 7: "Id es in princip scumandä ad excepziun dal militar d'eriger tendas per pernottar o eir inters achampamaints e que sün tuot il territori cumünal. A quist scumond da pernottada suottastan eir rulottas ed auto-rulottas. Sün prövi privat esa excepziunalmaing permiss dad abitar in tendas, scha possessur dal terrain permetta quai." Art. 19 setzt Bussen bis fr. 5'000. Uorden champester der Fraktion Lavin, 2006, Art. 9 "Tendas ed achampamaints": dasselbe Verbot auf dem ganzen Gemeindegebiet, ausgenommen das Militär und offiziell definierte Zeltplätze, privater Boden mit Zustimmung des Eigentümers offen. Der Ordner Susch enthält acht Erlasse und keinen Uorden champester. Ebenfalls konsultiert: Uorden da zonas da quietezza per la sulvaschina des Cumün da Susch vom 19. August 2010, dessen Art. 3 die Zonen vom 1. Januar bis 20. April sperrt, mit Bussen von fr. 200 bis 1'000 und bis fr. 5'000 im Wiederholungsfall, sowie das Pendant von Zernez und Brail vom 26. Juni 2009 mit Sperrfrist bis 30. April. Beides sind Wintermassnahmen. zernez.ch. ↩
- Gemeinde Davos, Davoser Rechtsbuch, konsultiert am 27. August 2026. Verordnung über das Campingwesen, DRB 30.22, vom Kleinen Landrat am 10. Mai 2022 erlassen, in Kraft seit 1. Juni 2022, aktuelle Fassung 1. Juni 2023. Art. 1 "Platzpflicht": "Auf dem Gebiet der Gemeinde Davos ist das Campieren, d.h. das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, ausserhalb von behördlich bewilligten Standorten untersagt." Art. 8 "Strafbestimmungen" Abs. 2: "Das Campieren ausserhalb von Campingplätzen und bewilligten Standorten kann mit bis zu Fr. 200.- gebüsst werden. Der Kleine Landrat kann eine Ordnungsbusse festlegen." Ordnungsbussenkatalog der Gemeinde Davos, DRB 31.1, Ziff. 20.f.1: "Campieren ausserhalb von Campingplätzen und bewilligten Standorten (Art. 1 DRB 30.22) Fr. 100.00". Delegationsgrundlage: Baugesetz der Gemeinde Davos, DRB 60, Art. 88 Abs. 4: "Für Gebiete ausserhalb der Campingzone kann die Baubehörde das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zeitlich beschränken oder gänzlich untersagen." Das Davoser Gästetaxengesetz DRB 23 behandelt Zelte separat als Gästeunterkunft für die Gästetaxe. gemeindedavos.ch. ↩
- Schweizer Alpen-Club SAC, Merkblatt "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen". Zitiert: "Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt." Und: "Übernachte nicht zu nahe bei Hütten und beweideten Alpen oder erkundige dich, ob eine Übernachtung in der Nähe möglich ist." Die Definitionen des Merkblatts klären auch die Wortlautfrage in der Davoser Verordnung: Biwakieren ist eine Nacht ohne Zelt unter freiem Himmel, Campieren eine Nacht im kleinen Zelt ausserhalb offizieller Zeltplätze. Orientierung und Anstand, kein Gesetz. Dazu Art. 699 ZGB SR 210, ein Zutrittsrecht zu Wald und Weide und nie ein Recht zu übernachten. sac-cas.ch. ↩