Stand: 2. Oktober 2026

Wildcampen am Elsigsee

Der Elsigsee ist ein kleiner See der Elsigenalp über Frutigen, auf 1'885 m zwischen Arven und Fichten. Keine Regel verbietet dort ein Zelt, aber das einzige ebene Ufer ist ein Picknickplatz mit Feuerstellen im Schutzgebiet. Die offene Weide beginnt 660 m nordöstlich.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was hier mit Wildcampen gemeint ist: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend aufgestellt und am Morgen wieder weg. Kein Basislager, kein Wohnmobil. Die meisten Schweizer Verbote richten sich gegen das Campieren; ob eine einzelne Nacht darunterfällt, hängt vom genauen Wortlaut ab. Deshalb prüft dieser Bericht genau diesen Wortlaut. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Wildcampen am Elsigsee: ein kleiner See im Wald auf der Elsigenalp

Welcher See. Der Elsigsee, 1'885 m, auch Elsigseeli genannt, liegt auf der Elsigenalp in der Gemeinde Frutigen im Berner Oberland. Der Namenspunkt von swisstopo liegt bei LV95 2'614'800 / 1'151'505, WGS84 46,51469 N, 7,63149 E. Der See bedeckt rund 0,7 Hektaren in einer geschlossenen Mulde, und das Gelände steigt innerhalb von 100 bis 150 m auf allen Seiten um 15 bis 20 m an.45

Ein See für einen Tagesausflug. Von der Bergstation der Elsigenalp-Bahn sind es rund 30 Minuten zu Fuss. Die Bergbahn hat am See Feuerstellen eingerichtet und stellt das Brennholz, und im Sommer ist der See die Viehtränke der äusseren Alpweide: Die Kühe sind von etwa Ende Juni bis Anfang September oben.68

Und oft eine trockene Mulde. Die Bergbahn warnt, dass der See ab Anfang August ausgetrocknet sein kann, und die Herbstseite des Berghauses Elsigenalp empfiehlt einen Besuch beim "ausgetrockneten Elsigseeli". Das Baureglement von Frutigen schreibt die Schwankungen ins Schutzgebiet selbst: "Der Seespiegel unterliegt grossen natürlichen Schwankungen."61

Am Wasser gibt es keinen ebenen Boden

Die Hänge um den See sind steil. Innerhalb von 20 m vom Wasser liegt die Neigung im Median bei 23,5 Grad, zwischen 20 und 40 m bei 24 Grad und weiter draussen bei 19 bis 23 Grad. Keine Fläche von 10 mal 10 m innerhalb von 40 m vom Ufer bleibt unter 10 Grad. Die nächste sanfte Stelle, unter 12 Grad, ist eine Senke 71 m südlich des Sees auf 1'894 m, 5 m vom Bach, der ihn speist.5

Eben sind der Picknickplatz und das Seebett. Am Nordufer, wo der Weg von der Bahn ankommt, trägt eine kleine Grasbank 10 bis 13 m vom Wasser die Feuerstellen und Bänke, und dort sitzen die Tagesgäste. Der Rest ist der breite Steinstrand und das Bett des Sees selbst. Beides liegt im kommunalen Naturschutzgebiet und in seinem geschützten Streifen von 20 m.52

Und der See liegt im Wald. Er liegt in einer Insel aus Arven und Fichten von rund 400 m Durchmesser, unter der offenen Weide der oberen Alp: Geschlossener Wald reicht ans Nord- und Nordwestufer, im Süden und Osten stehen einzelne Nadelbäume. Bestockte Weide gilt nach dem Waldgesetz des Bundes als Wald, und das Baureglement von Frutigen will diesen Wald-Weide-Charakter erhalten. Eine Nacht am Ufer wäre eine Nacht unter der örtlichen Waldgrenze, auf einem Picknickplatz, neben dem Wasser des Viehs.541

Keine Regel verbietet am See ein Zelt, und das Schutzgebiet schützt das Ufer

Keine Regel von Bund, Kanton oder Gemeinde verbietet am Elsigsee ein Zelt oder ein Biwak. Was am See gilt, ist ein kommunales Naturschutzgebiet. Das Baureglement von Frutigen, in der Fassung mit Änderung vom 30. März 2022, sagt in Art. 533:1

"Der Elsigsee mit seiner näheren Umgebung steht unter dem Schutz der Gemeinde (kommunales Naturschutzgebiet). ... Das Ufer des Elsigsees (Teil der Alp obere Elsige), inkl. ein 20 m breiter, landseitiger Streifen, darf nicht verändert werden."Baureglement der Einwohnergemeinde Frutigen, Art. 533 Abs. 1 und 4, Fassung mit Änderung vom 30. März 2022; geschützt ist das Ufer samt dem Streifen von 20 m auf der Landseite.

Was das Schutzgebiet schützt und was es offenlässt. Art. 533 schützt den See, seinen Wasserhaushalt und das Ufer mit dem Streifen von 20 m, und als Zweck nennt er die Erhaltung des Sees als Landschaft und als naturnaher Erholungsraum (Abs. 2). Eine Klausel zu Zutritt, Campieren, Zelten oder Feuer enthält er nicht. Ein Zelt, das du in der Dämmerung aufstellst und im Morgengrauen abbaust, verändert am Ufer nichts; Graben, Schneiden oder ein Feuerring aus Ufersteinen schon.1

Die CHF 5'000 im selben Reglement sind keine Campingbusse. Art. 701 Abs. 2 bestraft Verstösse gegen die baurechtliche Grundordnung mit Busse bis CHF 5'000. Das trifft, was das Schutzgebiet verbietet, also das Ufer oder das Wasser zu verändern, nicht eine Nacht im Zelt.1

Frutigen veröffentlicht weder ein Polizei- noch ein Campingreglement. Keiner der veröffentlichten Erlasse der Gemeinde verbietet das Campieren. Das Baureglement nennt das Campieren nur für die Campingzone Grassi im Tal, wo zusätzlich "die Bestimmungen des Campingreglements" gelten (Art. 222 Abs. 3). Dieses Campingreglement veröffentlicht Frutigen nicht; ob es auch etwas zum Campieren ausserhalb der Zone sagt, ist also offen, und die Gemeindeverwaltung kann das beantworten. Im Dezember 2023 hat der Gemeinderat laut Lokalpresse das Campieren auf vier öffentlichen Plätzen im Tal verboten, darunter Parkplätze und den Flugplatz, eine Massnahme gegen Wohnmobile.18

Bern und der Bund fügen kein Verbot hinzu. Der Kanton Bern kennt kein generelles Campingverbot. Sein Waldgesetz gilt hier, weil der See im Wald liegt: Es macht den Wald "im Rahmen des ortsüblichen Umfangs" öffentlich zugänglich (KWaG Art. 21) und verlangt eine Bewilligung für Veranstaltungen, die Pflanzen und Tiere erheblich beeinträchtigen können (Art. 22); eine Klausel zum Campieren oder Übernachten enthält es nicht. Die bernische Wildtierverordnung verbietet freies Campieren und Biwakieren nur in aufgelisteten Wildschutzgebieten, und keines erfasst den See oder die Terrasse darüber. Auch kein Objekt eines Bundesinventars, kein Jagdbanngebiet und keine Wildruhezone erfasst sie.34

Seit 2017 ist für die Alp kein gerichtliches Verbot publiziert. Grundeigentümer können eine Nutzung ihres Landes gerichtlich verbieten lassen, und das Verbot wird dann publiziert. Keines, das die Elsigen nennt, steht in den seit Oktober 2017 online verfügbaren Ausgaben des Frutiger Anzeigers, des amtlichen Publikationsorgans von Frutigen, oder im kantonalen Amtsblatt der letzten sechs Monate. Ob es ein älteres gibt, ist offen.13

Schutzgebiet, Quellschutzzone und Wildgebiete: was sie ändern

Das Schutzgebiet ist ein Band ums Wasser. Im Kataster umfasst das kommunale Naturschutzgebiet den See und ein Band von 25 bis 42 m Breite darum, insgesamt rund 2,3 Hektaren. Darum herum liegt das Landschaftsschutzgebiet B, in dem nichts Baubewilligungspflichtiges erstellt werden darf und der Baumbestand geschützt ist (GBR Art. 531). Keines von beiden hat eine Campingklausel, und die Terrasse nordöstlich des Sees liegt ausserhalb beider.21

Die Westseite entwässert zu einer Quelle. Die Grundwasserschutzzone S2 der Quelle Elsigenalp beginnt 38 m westlich des Ufers. Das Musterreglement des Kantons hält Zeltplätze aus den Zonen S1 und S2 fern; ein einzelnes Zelt ist kein Zeltplatz, aber hier geht es um das Trinkwasser der Alp, verrichte dein Geschäft also weit weg von dieser Seite. Die Terrasse liegt 709 m von der Zone entfernt.2

Keine Wildzone liegt nahe. Die nächste Wildruhezone, Elsige-Metsch der Gemeinde Frutigen, beginnt 850 m vom See und 829 m von der Terrasse entfernt und sperrt ihr Gebiet für Wintersport abseits der Routen. Die bernischen Wildschutzgebiete liegen weiter weg: der Grosse Lohner 3,7 km vom See und das Gehrihorn 3,2 km von der Terrasse, wo Campieren und Biwakieren ganzjährig verboten sind; mehr dazu in unserem Bericht Wildcampen am Gehrihorn. Das nächste kantonale Naturschutzgebiet, die Engstligenauen, liegt 3,2 km vom See entfernt.43

Im Winter ist es ein Skigebiet. See und Terrasse liegen im Perimeter der Überbauungsordnung zur Beschneiung des Skigebiets Elsigen-Metsch, die alles verbietet, was den Skibetrieb oder die Beschneiung beeinträchtigen könnte (Art. 5 Abs. 3), und die Bergbahn verbietet Tourengehern das Skigebiet zwischen 17:00 und 08:30. Eine Sommernacht berührt beides nicht.16

Wem der Boden gehört und wen du fragst

Eine Parzelle, eine Alp. See, Ufer und die ganze Mulde sind die Parzelle 81 von Frutigen mit 608 Hektaren, und das Baureglement nennt das Ufer "Teil der Alp obere Elsige". In den Nutzungsdaten des Bundes ist die Parzelle eine einzige eingetragene Sömmerungsweide, Betriebsnummer BEB120678. Zwei ältere Quellen nennen die Alpgenossenschaft Elsigen als Grundeigentümerin, ein Merkblatt eines OL-Vereins von 2006 und das Alpverzeichnis Alporama 2014; das bernische Grundbuch, das nur mit einem BE-Login offensteht, würde es bestätigen. Die Hütten auf der Alp sind in Privatbesitz.248

Weder eine Dauererlaubnis noch ein Preis sind veröffentlicht. Weder die Bergbahn noch das Berghaus schreiben ein Wort über Zelte oder Biwaks auf der Alp, und nichts Veröffentlichtes bietet dort eine Nacht an oder nennt einen Preis dafür. Frag in der Weidezeit bei den Alphütten, bevor du dein Zelt aufstellst, und sag, wo und für wie viele Nächte. Das Berghaus Elsigenalp, +41 33 671 10 26, und die Elsigenalpbahnen, +41 33 671 33 33, sind die nächsten Stellen, um zu erfragen, wer die Weide bewirtschaftet.6

Was Wandernde berichten. Tourenberichte auf hikr.org beschreiben den See als Picknickhalt und im Spätsommer als "fast ohne Wasser in einer Senke". Keiner beschreibt eine Nacht dort.8

Wo du schlafen kannst: die offene Weideterrasse nordöstlich des Sees oder das Naturfreundehaus

Die offene Weideterrasse nordöstlich des Sees. Rund 1'000 m2 Gras liegen unter 8 Grad bei 46,51825 N, 7,63949 E (LV95 2'615'413 / 1'151'903), auf 1'997 m, rund 660 m nordöstlich des Ufers und 112 m höher. Der Boden ist von etwa 50 m südlich bis 20 m nördlich dieses Punkts eben und steigt nach Osten gegen den Grat des Elsighorns an. Aus der Luft ist es glattes, offenes Gras ohne Tränke im Umkreis von 100 m; ein Weg führt 55 m entfernt vorbei, ein Lagerplatz des Viehs liegt 60 bis 100 m nördlich an diesem Weg, und Fels und Geröll beginnen 60 bis 80 m südöstlich. Die Terrasse liegt ausserhalb des Schutzgebiets, der Quellschutzzone und jeder Wildzone, und keine Regel verbietet dort eine Nacht.52

Dass dort keine Bäume stehen, macht die Terrasse zum Schlafplatz, nicht zum erlaubten. Erlaubt ist eine Nacht dort, weil keine Regel und keine Zone diesen Boden erfasst; im Sommer kommt das Ja der Alp dazu. Die Terrasse liegt auf derselben Alpparzelle wie der See: Von etwa Ende Juni bis Anfang September sind die Kühe oben, frag also zuerst bei den Alphütten und halte Abstand zu ihrem Lagerplatz. Ausserhalb dieser Zeit ist die Weide leer. Die Herdenschutzkarte des Bundes zeigt die nächste Weide mit Herdenschutzhunden 3,3 km vom See entfernt.64

Geh an der näheren Schulter vorbei. Die Schulter ostnordöstlich des Sees, auf 1'964 m und rund 380 m vom Ufer, ist buckelig, ein Alpweg führt 23 m daran vorbei, und eine Viehtränke steht rund 70 m entfernt.5

Saison. Die Bahn fährt von Ende Mai bis Mitte Oktober. Im bernischen Jagdkalender 2025/26 dauerte die Jagd auf Reh und Hase vom 1. Oktober bis 15. November, und die Elsigenalp liegt in keinem Jagdbanngebiet: Rechne im Herbst mit Jägern auf der Alp.63

Naturfreundehaus Elsigenalp, rund 1'810 m, zehn Minuten vom Berghaus: ein Selbstversorgerhaus, CHF 20 pro Nacht für Erwachsene ohne Mitgliedschaft und CHF 16 für Mitglieder, dazu Kurtaxe, Stand bei Redaktionsschluss. Offen von Auffahrt bis Ende Oktober und von Ende Dezember bis Ostern, an Wochenenden bewartet; bring einen Schlafsack mit und buche über das Online-Formular auf elsigen.nft.ch. Das Berghaus Elsigenalp, rund 870 m vom See, hat bis 18. Oktober 2026 Lagerplätze mit Halbpension ab CHF 87.76

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall, wo du wirklich draussen schlafen darfst, beim Elsigsee also für einen kleinen Platz auf der offenen Weideterrasse nordöstlich des Sees. Lass die Feuerstellen am Ufer den Tagesgästen, trag dein Wasser hinauf und halte Abstand zum Lagerplatz des Viehs.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand Oktober 2026. Grundlage sind die unten verlinkten amtlichen und öffentlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft einer Behörde.

Gemeinderegeln, die Praxis der Alp und Öffnungszeiten ändern sich. Frutigen veröffentlicht das Campingreglement nicht, das sein Baureglement für den Campingplatz Grassi nennt, und ein gerichtliches Verbot, das älter ist als Oktober 2017, würde in den gelesenen Ausgaben des Anzeigers nicht auftauchen. Der Boden am See und auf der Terrasse ist anhand amtlicher Luftbilder und des Höhenmodells des Bundes beurteilt, nicht vor Ort vermessen, und die Bedingungen des Grundeigentümers kämen zu diesem Text hinzu. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst und befolge die Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak ist etwas anderes als eine geplante Nacht. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und dessen Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen aufgrund dieses Textes und rufen niemanden auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Elsigsee erlaubt?
Nicht am See: Keine Regel verbietet es, aber es gibt keinen Platz fürs Zelt. Die Hänge ums Wasser sind 18 bis 24 Grad steil, und eben sind nur der Picknickplatz mit Feuerstellen am Nordufer und das steinige Seebett, beide im kommunalen Naturschutzgebiet von Frutigen. Der See liegt zwischen Arven und Fichten unter der Waldgrenze und ist ab August oft trocken. Zum Schlafen ist die offene Weideterrasse rund 660 m nordöstlich da.
Verbietet das Naturschutzgebiet am Elsigsee Zelte?
Nein, es schützt das Ufer und das Wasser. Art. 533 des Baureglements von Frutigen stellt den See und seine Umgebung unter den Schutz der Gemeinde, erhält den Wasserhaushalt und verbietet, das Ufer und einen Streifen von 20 m auf der Landseite zu verändern. Eine Klausel zu Zutritt, Campieren oder Feuer enthält er nicht. Graben, Schneiden oder ein Feuerring aus Ufersteinen verstossen dagegen, und Verstösse gegen die baurechtliche Grundordnung können nach Art. 701 mit Busse bis CHF 5'000 bestraft werden; ein Zelt, das am Morgen wieder weg ist, verändert nichts.
Warum lautet die Einschätzung "Nicht erlaubt" und nicht "Illegal"?
Weil das Nein vom Ort kommt, nicht von einem Verbot. "Illegal" bräuchte eine Regel mit Sanktion, und keine erfasst ein Zelt am Elsigsee: Bern kennt kein generelles Campingverbot, Frutigen kein Camping- oder Polizeireglement, und das Schutzgebiet schützt das Ufer, nicht die Nacht. Was die Nacht ausschliesst, ist der Boden: Das ebene Ufer ist ein Picknickplatz mit Feuerstellen, der See liegt im Wald unter der Waldgrenze, und im Sommer trinkt das Vieh der Alp daraus.
Wo kann ich stattdessen schlafen?
Auf der offenen Weideterrasse nordöstlich des Sees oder im Naturfreundehaus Elsigenalp. Die Terrasse liegt bei 46,51825 N, 7,63949 E (1'997 m), rund 660 m nordöstlich des Ufers und 112 m höher, mit rund 1'000 m2 unter 8 Grad, ausserhalb jeder Schutzzone; von etwa Ende Juni bis Anfang September fragst du zuerst bei den Alphütten. Das Naturfreundehaus verlangt CHF 20 pro Nacht für Nichtmitglieder und ist bis Ende Oktober offen.
Wem gehört der Elsigsee?
Der Alp, auf der er liegt, wahrscheinlich ihrer Genossenschaft. See, Ufer und Mulde sind die Parzelle 81 von Frutigen mit 608 ha, eine einzige eingetragene Sömmerungsweide, und das Baureglement nennt das Ufer einen Teil der Alp obere Elsige. Zwei ältere Quellen nennen die Alpgenossenschaft Elsigen als Eigentümerin; das bernische Grundbuch, das nur mit einem BE-Login offensteht, würde es bestätigen.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Einwohnergemeinde Frutigen, gelesen am 1. Oktober 2026. Baureglement (GBR), das Reglement von 2012 mit der Landschaftsrevision vom 14. Juli 2020, in der Fassung "mit Änderung vom 30.03.2022": Art. 533 "Naturschutzgebiete", Abs. 1: "Der Elsigsee mit seiner näheren Umgebung steht unter dem Schutz der Gemeinde (kommunales Naturschutzgebiet)."; Abs. 2: "Ziele ist die Erhaltung des Sees als landschaftliche Schönheiten und als naturnaher Erholungsraum."; Abs. 3: "Der Seespiegel unterliegt grossen natürlichen Schwankungen. Der Wasserhaushalt darf nicht verändert werden."; Abs. 4: "Das Ufer des Elsigsees (Teil der Alp obere Elsige), inkl. ein 20 m breiter, landseitiger Streifen, darf nicht verändert werden." Art. 531 Abs. 3 und 4: Die Landschaftsschutzgebiete B dienen auch als Pufferzone, in ihnen darf nichts Baubewilligungspflichtiges erstellt oder unternommen werden, der Baumbestand ist geschützt und der Wald-Weide-Charakter zu erhalten. Art. 532 Abs. 5: Bei den Wildruhezonen verweist die Gemeinde auf die Schutzbeschlüsse. Art. 222 Abs. 3: "In der Campingzone Grassi gelten zudem die Bestimmungen des Campingreglements." Art. 701 Abs. 2: "Verstösse gegen die baurechtliche Grundordnung, gegen die übrigen Gemeindebauvorschriften und die gestützt darauf erlassenen Verfügungen, welche nicht der Strafdrohung der Baugesetzgebung unterstehen, werden mit Busse bis zu CHF 5000.00 bestraft." Das Reglement enthält ausserhalb der Campingzone Grassi keine Klausel zu Zelt, Campieren, Biwak oder Übernachten, und der Revisionsentwurf von 2023 lässt Art. 533 unverändert. Überbauungsordnung "Beschneiung Skizentrum Elsigen-Metsch" vom Mai 2004, geändert am 18. Dezember 2015, Art. 5 Abs. 3: "Im übrigen darf im Wirkungsbereich der in dieser UeO festgelegten Flächen und Anlagen nichts unternommen werden, was den Skibetrieb oder die technische Beschneiung beeinträchtigen könnte." Veröffentlichte Dokumente der Gemeinde: Bau-, Strassen-, Gebühren- und Steuererlasse, kein Polizeireglement, kein Campingreglement und keine Bussenliste. Gerichtliche Verbote nach ZPO Art. 258 werden im amtlichen Anzeiger publiziert: Die Ausgaben des Frutiger Anzeigers, des amtlichen Anzeigers von Frutigen und Nachbargemeinden, vom 10. Oktober 2017 bis 29. September 2026 auf frutiglaender.ch enthalten keines, das die Parzelle 81, die Elsigen, Metsch oder Achseten nennt; das Archiv hat Lücken, und ältere Ausgaben wurden nicht gelesen. ↩
  2. ÖREB-Kataster des Kantons Bern (oereb2.apps.be.ch), Auszug der Parzelle 81 von Frutigen (EGRID CH473505514648, 6'079'665 m2) mit Geometrie, gelesen am 1. Oktober 2026 und Polygon für Polygon geprüft: Das kommunale Naturschutzgebiet "Elsigsee" (GBR Art. 533) umfasst den See und ein Band von 25 bis 42 m Breite darum, insgesamt 23'132 m2, und liegt 625 m von der Terrasse entfernt; das Landschaftsschutzgebiet B (GBR Art. 531) umfasst die Umgebung des Sees und nicht die Terrasse; die Grundwasserschutzzone S2 der Quelle Elsigenalp Nr. 929 liegt an der nächsten Stelle 38 m westlich des Ufers und 709 m von der Terrasse entfernt, ihre Zone S1 587 m vom See; die Überbauungsordnung zur Beschneiung des Skigebiets Elsigen-Metsch umfasst See und Terrasse. Das kantonale Amt für Wasser und Abfall bezeichnet das Reglement dieser Quellschutzzone als nicht mehr aktuell und verweist auf sein Musterreglement vom 14. Mai 2021, dessen Tabelle "Zeltplätze sowie Plätze für Wohnwagen und Mobilhomes" in den Zonen S1 und S2 als nicht zulässig aufführt. ↩
  3. Kanton Bern, amtliche Gesetzessammlung (BELEX), gelesen am 1. Oktober 2026. Kantonales Waldgesetz (KWaG), BSG 921.11: Art. 21 Abs. 1: "Der Wald ist im Rahmen des ortsüblichen Umfangs öffentlich zugänglich"; Abs. 2 und 3 lassen den Zutritt durch Wildruhezonen, Waldreservate, Naturschutzgebiete, Signale und Zäune beschränken; Art. 22 Abs. 1: "Veranstaltungen im Wald, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Pflanzen und Tieren führen können, sind bewilligungspflichtig", mit den in Art. 29 der Kantonalen Waldverordnung (KWaV), BSG 921.111, aufgezählten Veranstaltungen; Art. 46: Busse bis CHF 20'000 für Veranstaltungen ohne Bewilligung, Reiten oder Radfahren abseits der Wege, schädliche Nutzungen und Verstösse gegen die Feuervorschriften des Regierungsrats. Keiner der beiden Erlasse enthält eine Klausel zu Campieren, Zelt, Biwak oder Übernachten, ebenso wenig das Naturschutzgesetz BSG 426.11, die Naturschutzverordnung BSG 426.111, das Jagd- und Wildtierschutzgesetz BSG 922.11 und das Polizeigesetz BSG 551.1; der Kanton Bern hat also kein generelles Campingverbot. Verordnung über den Wildtierschutz BSG 922.63, Anhang 2: Der Satz "Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten" steht nur in aufgelisteten Objekten. Kantonale Daten zu den Wildschutzgebieten (WILDSG) und den Naturschutzgebieten (NSG): See und Terrasse liegen in keinem; die nächsten Wildschutzgebiete sind der Grosse Lohner, 3'652 m vom See, und das Gehrihorn (Zone 2), 3'219 m von der Terrasse; die nächsten Naturschutzgebiete sind die Engstligenauen, 3'193 m vom See, und das Dälmoos Achseten, 3'583 m von der Terrasse. Kantonales Amtsblatt, gerichtliche Verbote der letzten sechs Monate: keines für die Elsigen. Jagdzeiten 2025/26: Reh und Hase vom 1. Oktober bis 15. November. ↩
  4. Bundesrecht und Geodaten des Bundes, gelesen am 1. Oktober 2026. Waldgesetz (WaG), SR 921.0, Art. 2 Abs. 2: "Als Wald gelten auch: a. Weidwälder, bestockte Weiden (Wytweiden) und Selven"; Art. 14 Abs. 1: "Die Kantone sorgen dafür, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist." Swisstopo: der Namenspunkt "Elsigsee" (swissNAMES3D) bei LV95 2'614'800 / 1'151'505, WGS84 46,51469 / 7,63149, 1'884,7 m auf swissALTI3D, in der Gemeinde Frutigen gemäss der aktuellen Grenzebene; das Seepolygon von swissTLM3D umfasst 7'226 m2. Bundesinventare auf geo.admin.ch am See und auf der Terrasse: kein Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, keine Aue, kein Flachmoor, kein Hochmoor, keine Moorlandschaft, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Ramsar- oder Smaragd-Gebiet, kein Waldreservat, kein Park von nationaler Bedeutung und kein Militärareal. Wildruhezonen: Die nächste, "Frutigen Elsige-Metsch (Nr. 37.00)", kommunal und rechtsverbindlich, Schutzzeit 1. Januar bis 31. Dezember, gegen Wintersport abseits der Routen, liegt 850 m vom See und 829 m von der Terrasse entfernt. Landwirtschaftliche Nutzungsflächen des Bundes 2025: See und Terrasse liegen in einer einzigen Sömmerungsweide von 6'076'549 m2, Betriebsnummer BEB120678. Weiden mit Herdenschutzhunden: Die nächste, Oberi Balmi, liegt 3'252 m vom See entfernt. ↩
  5. Gelände und Luftbilder, gelesen am 1. Oktober 2026. Swisstopo swissALTI3D (2 m, Kacheln 2025): Neigung im Median 23,5 Grad innerhalb von 20 m vom Wasser, 24,1 zwischen 20 und 40 m, 18,9 zwischen 40 und 80 m und 22,6 zwischen 80 und 150 m; innerhalb von 40 m vom Ufer keine Fläche von 10 mal 10 m, deren Zellen alle höchstens 10 Grad steil sind; die nächste mit höchstens 12 Grad liegt 71 m südlich (LV95 2'614'803 / 1'151'391, 1'894 m), eine Senke 5 m vom Zufluss. Höhen um den See: 1'905 m 150 m südlich, 1'903 m 130 m nördlich, 1'897 m 100 m westlich, 1'904 m 100 m östlich. Swissimage (10 cm, map.geo.admin.ch): am Nordufer, wo der Zugangsweg ankommt, eine kleine Grasbank 10 bis 13 m vom Wasser mit Feuerstellen und Bänken; ein breiter Steinstrand; der See in einer Nadelbauminsel von rund 400 m Durchmesser, der Wald von swissTLM3D reicht ans Nord- und Nordwestufer. Die Terrasse: Mitte LV95 2'615'413 / 1'151'903, WGS84 46,51825 / 7,63949, 1'997 m, 662 m vom Ufer und 733 m von der Seemitte in Richtung 57 Grad, 112 m höher; 1'016 m2 mit höchstens 8 Grad und 1'768 m2 mit höchstens 10, Neigung im Median 6,9 Grad innerhalb von 30 m; eben auf 1'996 bis 1'998 m von 50 m südlich bis 20 m nördlich und von 70 m westlich bis 10 m östlich der Mitte, ansteigend auf 2'046 m 150 m nördlich, 2'028 m 150 m südlich und 2'052 m 150 m östlich, abfallend auf 1'979 m 150 m westlich; 55 m von einem Weg und 344 m vom nächsten Gebäude; offenes Gras, keine Tränke im Umkreis von 100 m, Dungflecken eines Lagerplatzes des Viehs 60 bis 100 m nördlich am Weg, Fels und Geröll 60 bis 80 m südöstlich. Die Schulter ostnordöstlich des Sees: LV95 2'615'173 / 1'151'751, 1'964 m, 378 m vom Ufer, Buckel und Steine, ein Alpweg 23 m östlich und eine Viehtränke rund 70 m nordöstlich. Diese Zahlen stammen aus einem Höhenmodell mit 2 m Auflösung und einem Bild mit 10 cm, nicht aus einer Vermessung. ↩
  6. Betreiber, gelesen am 1. Oktober 2026 und erneut am 2. Oktober 2026. Elsigenalpbahnen AG, die Bergbahn, Bergseen: "Beim idyllischen Bergsee sind Feuerstellen eingerichtet. Brennholz steht zu Verfügung."; "Ab Anfang August muss damit gerechnet werden, dass der Elsigsee ausgetrocknet ist."; rund 30 Minuten zu Fuss ab der Bergstation. Kühe auf der Alp: "Die Elsigenalp ist ab Ende Juni bis Anfangs September mit Kühen bestossen." Tourenskigeher: Das Betreten des Skigebiets ausserhalb der Betriebszeiten, 17:00 bis 08:30, ist verboten. Luftseilbahn Elsigbach bis Elsigenalp von Ende Mai bis Mitte Oktober. Elsigenalpbahnen AG, Alte Adelbodenstrasse 33, 3725 Achseten, +41 33 671 33 33 (Kontakt). Keine Seite der Bergbahn bietet ein Zelt oder ein Biwak auf der Alp an oder verbietet es. Berghaus Elsigenalp: Herbstangebot vom 19. September bis 18. Oktober 2026 mit einem Besuch beim "ausgetrockneten Elsigseeli"; Zimmer mit Halbpension, Lager ab CHF 87 bis 92 und Doppelzimmer ab CHF 117 bis 132 pro erwachsene Person und Nacht, zuzüglich Kurtaxe; täglich offen vom 23. Mai bis 18. Oktober 2026; +41 33 671 10 26, info@berghaus-elsigenalp.ch (Kontakt). Keine Seite des Berghauses erwähnt Campieren, ein Zelt oder ein Biwak. ↩
  7. Naturfreundehaus Elsigenalp, gelesen am 1. Oktober 2026 und erneut am 2. Oktober 2026: Naturfreunde Schweiz und die eigene Seite des Hauses, elsigen.nft.ch. Rund 1'810 m, zehn Minuten vom Restaurant des Berghauses Elsigenalp; Selbstversorgung; Erwachsene CHF 20 pro Nacht für Nichtmitglieder und CHF 16 für Mitglieder, zuzüglich Kurtaxen und Abgaben; offen von Ende Dezember bis Ostern und von Auffahrt bis Ende Oktober; an Wochenenden bewartet; eigenen Schlafsack mitbringen; Reservationen ausschliesslich über das Online-Formular. Campingplätze im Tal: Camping Grassi und Frutigresort in Frutigen. ↩
  8. Eigentum und Hintergrund, gelesen am 1. Oktober 2026. Alporama, Elsigenalp, Alpkataster 563-99, Eintrag geändert am 22. September 2014: "Genossenschaftsalp der Elsigenalp-Genossenschaft in Frutigen mit 37 Alpansprechern, welche die Alp auch bewirtschaftet"; "inmitten eines lichten Arvenbestandes bietet das romantische Seelein eine Tränkemöglichkeit in der Ausweide"; "Die Hütten sind alle in Privatbesitz." OLG Hondrich, Merkblatt Elsigenalp, November 2006: "Grundeigentümer: Alpgenossenschaft Elsigen". Seit dem 1. September 2025 ist das bernische Grundbuch für die Öffentlichkeit nur über GRUDIS public mit einem BE-Login zugänglich. Tourenberichte auf hikr.org, darunter "fast ohne Wasser in einer Senke"; keiner beschreibt eine Nacht am See. Plattform J, Artikel vom 3. April 2024: Im Dezember 2023 verbot der Gemeinderat von Frutigen das Campieren auf vier öffentlichen Plätzen im Tal, dem Parkplatz des FC Frutigen, dem Marktplatz, dem Flugplatz und dem Parkplatz der Schiessanlage Hubelhaus, gerichtet gegen Wohnmobile; der Beschluss selbst ist nicht online veröffentlicht. Die regionale Tourismusseite enthält auf ihrer Seite zu Frutigen keine Aussage zum Wildcampen; ihre Seite zu Kandersteg schreibt "Wildcampen ist nicht gestattet". ↩