Wildcampen auf dem Chasseral
Campieren auf dem Chasseral braucht eine Bewilligung von Nods, und nur auf Plätzen, die die Gemeinde bezeichnet. Die rechtsverbindliche Schutzzone über dem Gipfel regelt Jagd, Hunde und Wintersport und erwähnt das Campieren nie. Der Park fügt nichts hinzu.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Die Zone, die nach der Antwort aussieht, und was sie tatsächlich sagt
Fragt man den Chasseral-Gipfel gegen die Kartendienste des Bundes ab, springt ein Ergebnis heraus. Hier liegt ein Wildschutzgebiet, es ist als rechtsverbindlich vermerkt, und seine Schutzzeit läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Verbindlich, und ganzjährig.2
Wer hier aufhört, schreibt den Ort ab. Das wäre falsch, und der Grund ist das Nützlichste an diesem Artikel: das Saisonfeld sagt dir, wann eine Zone gilt, nicht was sie sagt. Dafür muss man das kantonale Objektblatt lesen, das auflistet, welche Kategorien der bernischen Wildtierschutzverordnung für dieses Objekt eingeschaltet sind.3
"Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. · Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen. · Kategorie F: Wintersport und Winterwandern ausserhalb der bezeichneten Routen sind verboten."Objektblatt Chasseral (Nr. 79), Jagdinspektorat des Kantons Bern: Gemeinde Nods, 1'004,29 ha. Diese drei Kategorien sind der gesamte Schutzinhalt des Gebiets.
Das rechtsverbindliche, ganzjährige Schutzgebiet auf dem Chasseral ist der Sache nach also eine Jagdregel, eine Leinenpflicht und eine Wintersportregel. Eine Campierbestimmung enthält es überhaupt nicht, und die zugrunde liegende bernische Verordnung über den Wildtierschutz enthält in ihrem ganzen Text keine Fundstelle zu Zelt, Campieren, Biwak oder Übernachten.
Ein Teil davon betrifft dich direkt, und es ist nicht der erwartete: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen. Wer diesen Grat im Frühjahr mit Hund begeht, hat es mit einer verbindlichen Regel zu tun, ob er draussen schläft oder nicht.
Der Park ist auch keine Regel
Der Gipfel liegt zudem im Parc régional Chasseral. Wie bei jedem Regionalen Naturpark bringt dieser Status kein Campier-, Zelt- oder Zutrittsverbot mit sich: die eidgenössische Pärkeverordnung enthält keines, und ihre einzige Zutrittsbeschränkung gilt der Kernzone eines Nationalparks, die ein regionaler Park nicht hat. Ein Parklabel bindet Behörden und Planung, nicht eine Person mit einem Biwaksack.4
Die Besucherinformation des Parks sagt dasselbe in einfacheren Worten: Wildcampen ist bewilligungspflichtig, und auf öffentlichem Grund gehen die Gesuche an die Gemeinden, die als einzige darüber entscheiden können. Das ist keine Parkregel, sondern der Park, der das Gemeinderecht korrekt beschreibt, und er zeigt genau dorthin, wohin dieser Artikel als Nächstes geht.4
Das BLN-Objekt "Chasseral" deckt den Gipfel ebenfalls. Wie überall bindet es Bundes- und Kantonsbehörden in ihren Planungsentscheiden und kennt für jemanden, der draussen schläft, keine Busse.2
Was tatsächlich entscheidet: eine Zeile Polizeirecht von Nods
Der Gipfel liegt in der Gemeinde Nods, und die Antwort steht in ihrem Règlement de police, Art. 27, überschrieben "Camping".1
"Le camping n'est autorisé que sur les places définies par le Conseil communal. L'autorisation est délivrée par le Conseil communal."Art. 27 Abs. 1 und 2: Campieren ist nur auf den vom Gemeinderat bezeichneten Plätzen erlaubt, und die Bewilligung wird von diesem Rat erteilt. Abs. 3 regelt gesondert gewerblich betriebene Campingplätze auf privatem Boden, die eine Bewilligung und ein genehmigtes Campingreglement brauchen.
Das ist eine Beschränkung und kein glattes Verbot, und der Unterschied steckt im zweiten Satz. Die Gemeinde hat nicht gesagt, Campieren sei verboten; sie hat gesagt, Campieren finde dort statt, wo der Rat es sagt, und der Rat ist die entscheidende Stelle. Es gibt eine Adresse, und sie zu fragen ist der Weg.
Der Preis dafür, nicht zu fragen, steht in Art. 67: eine Busse von bis zu CHF 5'000 für Verstösse gegen das Reglement, verhängt vom Gemeinderat, mit dem nützlichen Zusatz in Abs. 3, dass in leichten Fällen ein Verweis statt einer Busse ausgesprochen wird. Bewilligungen können nach Abs. 4 zudem widerrufen oder sistiert werden.1
Der Kanton Bern fügt nichts hinzu. Sein Gesetz über Jagd und Wildtierschutz und sein Naturschutzgesetz wurden vollständig gelesen, und keines enthält eine einzige Fundstelle zu Zelten, Campieren, Biwakieren oder Übernachten. Das ist also eine rein kommunale Frage, weshalb der Grat zählt: Nods hält den Gipfel und die Süd- und Osthänge, doch Cormoret liegt nördlich, Villeret westlich und Courtelary rund 2 km nordöstlich. Wer vom Gipfel in die falsche Richtung geht, fragt einen anderen Rat.5
Ehrlich sein, was dieser Gipfel ist
Alles bisher betrifft, was das Recht erlaubt. Dieser Abschnitt betrifft, ob man es überhaupt will, denn auf dem Chasseral ziehen die beiden Antworten in verschiedene Richtungen, und es wäre unehrlich, die erste ohne die zweite zu veröffentlichen.
Das ist ein per Strasse erschlossener Gipfel. Das Hôtel Chasseral steht 1,25 km entfernt auf 1'547 m, auf dem Gipfel selbst steht ein grosser Sendeturm, und die Gratstrasse bringt Autos und Tagesgäste in Zahl herauf. Es ist einer der besten Aussichtspunkte des Juras und nach keiner vernünftigen Beschreibung Wildnis. Ein Zelt auf dem Gipfelgrat ist hier keine diskrete Nacht draussen, sondern Campieren neben einem Parkplatz mit Aussicht.5
Das Schutzgebiet spiegelt das. Vom Gipfel nach aussen abgetastet deckt es die Hälfte der Peilungen auf 500 bis 1'000 Metern, zwei von acht auf 2 bis 3 Kilometern und keine auf 4 Kilometern. Es ist ein kompakter Perimeter um das belebte Herz des Massivs, und seine Wintersportregel existiert, weil genau hier Leute in Zahl über offenes Gelände ausschwärmen.2
Die Métairie de Saint-Jean, 1,41 km entfernt auf 1'439 m, liegt in Villeret und ausserhalb des Wildschutzgebiets, was für die Routenplanung nützlich ist. Die Talorte sind nah und tief: Cormoret 3,64 km auf 752 m, Villeret 3,99 km auf 744 m und Les Bugnenets 4,87 km auf 1'090 m auf der Neuenburger Seite.5
Nichts davon ändert das Urteil. Es ändert, was ein vernünftiger Mensch damit macht, und darum geht es im nächsten Abschnitt.
Wie es sauber geht
Frag die Gemeinde, und die richtige. Art. 27 gibt dem Conseil communal de Nods die Befugnis, die Plätze zu bezeichnen und die Bewilligung zu erteilen. Das ist der Weg, und er steht in der Regel drin, statt hergeleitet werden zu müssen. Nenne eine Nacht, ungefähr wo, und wie viele ihr seid, und frag deutlich vor der Anreise statt am Tag selbst. Führt deine Route auf die Nord- oder Westseite des Grats, ist der zuständige Rat Cormoret, Villeret oder Courtelary.15
Mit Hund ist die Leinenpflicht verbindlich und kein saisonales Gerücht. Kategorie E des Schutzgebiets verlangt Hunde an der Leine vom 1. Februar bis zum 30. Juni, und das Gebiet ist rechtsverbindlich. Das gilt für eine Tageswanderung genauso wie für eine Nacht draussen, und es ist die am häufigsten gebrochene Regel auf diesem Grat.
Im Winter greift die andere Kategorie. Kategorie F verbietet Wintersport und Winterwandern ausserhalb der bezeichneten Routen. Das ist eine echte Einschränkung, wo man sich zwischen den Schneefällen über dieses Massiv bewegen darf, und der Grund, weshalb die Schutzzeit ganzjährig läuft und nicht im Frühling endet.3
Und überleg, ob es der Gipfel sein muss. Das Hotel liegt 1,25 km entfernt und ist bei schlechtem Wetter auf 1'606 m auf einem exponierten Juragrat die naheliegende Antwort, denn hier ruiniert der Wind die Nächte. Wer draussen sein will, geht ehrlicherweise weiter: Abstand zwischen sich und die Strasse, den Turm und den Parkplatz bringen, spät und klein aufstellen, auf Boden, um den niemand herumlaufen muss.5
Bodenregeln zusätzlich zum Recht. Kein Feuer. Nichts zurücklassen, auch nicht das plattgedrückte Gras, wo ein Zelt stand, denn das ist bestossene Weide, die von den Métairies bewirtschaftet wird. Halte deutlich Abstand von den Gebäuden und vom Vieh. Und denk daran: eine Gemeinde, die heute per Platzbezeichnung regelt, kann ebenso gut keinen Platz bezeichnen. Orte wie dieser bleiben fragbar, weil die, die fragen, sich anständig verhalten.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt dem ganzen Grat entlang, und zwei davon sind verbindliche Regeln und keine Höflichkeiten: Hunde vom 1. Februar bis 30. Juni an der Leine, und kein Wintersport und Winterwandern ausserhalb der bezeichneten Routen.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand August 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.
Gemeindereglemente ändern sich, und Perimeter und Kategorien von Schutzgebieten werden revidiert, prüfe also die aktuelle Fassung, bevor du dich darauf verlässt, und halte dich an Anschläge vor Ort. Der Grat ist auf mehrere Gemeinden verteilt, und die Bewilligung nach Art. 27 erteilt der Rat jener Gemeinde, in der du tatsächlich stehst, kläre das also, bevor du schreibst. Die Gelände- und Distanzangaben sind gegen die amtlichen Bundesgeodaten gemessen und beschreiben den Boden, nicht die Sicherheit deiner Route. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Textes und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Darf man auf dem Chasseral wildcampen?
Auf dem Gipfel liegt ein ganzjähriges Schutzgebiet. Verbietet das Campieren?
Verbietet der Parc régional Chasseral das Campieren?
Welche Gemeinde frage ich eigentlich?
Ich bin mit Hund unterwegs. Gibt es etwas Verbindliches?
Ist der Chasseral überhaupt ein guter Ort zum Draussenschlafen?
Quellen
- Règlement de police de la commune mixte de Nods (RSN 1.13.4), Text aus dem veröffentlichten PDF extrahiert. Art. 27 "Camping": Abs. 1 "Le camping n'est autorisé que sur les places définies par le Conseil communal."; Abs. 2 "L'autorisation est délivrée par le Conseil communal."; Abs. 3 bestimmt, dass wer auf privatem Boden gewerblich einen Campingplatz betreibt, eine Bewilligung braucht und ein vom Gemeinderat genehmigtes, für die Benutzenden verbindliches Campingreglement vorlegen muss. Art. 67 "Infractions": Abs. 1 "Sera puni d'une amende de Fr. 5'000.- au maximum celui qui enfreint le présent règlement pour autant que des dispositions pénales cantonales ou fédérales ne soient pas applicables."; Abs. 2 überträgt das Aussprechen der Bussen dem Gemeinderat; Abs. 3 bestimmt, dass in leichten Fällen ein Verweis statt einer Busse ausgesprochen wird; Abs. 4 erlaubt den Widerruf oder die Sistierung von Polizeibewilligungen. Art. 29 unterstellt gesondert das Abstellen nicht motorisierter Fahrzeuge wie Wohnwagen und Anhänger auf öffentlichem Grund über 24 Stunden einer Bewilligung. nods.ch. ↩
- Amtliche Bundesgeodaten, abgefragt am 11. August 2026 am Gipfel des Chasseral, LV95 2'571'227 / 1'220'301, Geländehöhe 1606,2 m über den Höhendienst des Bundes, Gemeinde Nods. Identify liefert das Wildschutzgebiet "Chasseral (Nr. 1079.00)", Schutzstatus "rechtsverbindlich", Bestimmung R900 "Andere Bestimmung", Schutzzeit 01.01. bis 31.12., Grundlage "BSG 922.63 - Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV)", Beschlussjahr 2020, Kanton BE; das BLN-Objekt "Chasseral"; und den Park "Parc régional Chasseral", Kategorie RN, Zone RN. Identify liefert leer für Jagdbanngebiete, Auen, Hoch- und Flachmoore, Moorlandschaften sowie Trockenwiesen und -weiden. Jede Abfrage lief neben einer absichtlich ungültigen Layer-ID: diese Kontrolle lieferte HTTP 400, während alle echten Layer HTTP 200 lieferten. Vom Gipfel nach aussen abgetastet deckt das Wildschutzgebiet vier von acht Peilungen auf 500 und 1'000 m, zwei von acht auf 2'000 und 3'000 m und keine auf 4'000 m. map.geo.admin.ch. ↩
- Objektblatt "Chasseral (Nr. 79)", Jagdinspektorat, Amt für Landwirtschaft und Natur, Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, als kantonales Blatt zu diesem Wildschutzgebiet veröffentlicht: Gemeinde Nods, Wildraum 1, Beschlussjahr 1951, Fläche 1'004,29 ha, "Schutzbestimmungen gemäss Wildtierschutzverordnung WTSchV, Art. 3, Kategorien A, B, C, D, E, F". Als im ganzen Perimeter geltend werden genannt: "Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten."; "Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen."; "Kategorie F: Wintersport und Winterwandern ausserhalb der bezeichneten Routen sind verboten." Eine Kategorie zu Campieren, Zelten oder Übernachten ist nicht aufgeführt. Die zugrunde liegende Verordnung über den Wildtierschutz (BSG 922.63), vollständig über die API der kantonalen Gesetzessammlung gelesen, liefert über 26'072 Zeichen Volltext null Fundstellen als ganze Wörter für "Zelt", "Campier", "biwak" und "übernacht". geofiles.be.ch. ↩
- Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung, PäV, SR 451.36), konsolidierte Fassung vom 1. April 2018: der Erlass enthält keine Fundstelle zu "Zelt", "Campier", "camping", "biwak", "Übernacht" oder "Verbot", und seine einzige Zutrittsbeschränkung ist Art. 17, der die Kernzone eines Nationalparks betrifft; ein Regionaler Naturpark, die für den Parc régional Chasseral eingetragene Kategorie, hat keine solche Zone, und seine Bestimmungen in Art. 19 und 20 legen dem Park und der Planung Pflichten zur Erhaltung und Aufwertung auf, nicht den Besuchenden. Die Besucherinformation des Parks stimmt damit überein: sie hält fest, dass Wildcampen, ob als Biwak oder im Camper, bewilligungspflichtig ist und dass auf öffentlichem Grund die Gesuche an die Gemeinden zu richten sind, "qui sont seules à même d'autoriser ou non le camping en pleine nature", die als einzige das Campieren in freier Natur bewilligen können. fedlex.admin.ch. ↩
- Kantonales Recht Bern und Referenzpunkte. Das Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (BSG 922.11) und das Naturschutzgesetz (BSG 426.11), vollständig über die API der kantonalen Gesetzessammlung gelesen, liefern je null Fundstellen als ganze Wörter für "Zelt", "campier", "biwak" und "übernacht", der Kanton fügt also keine eigene Campierbestimmung hinzu. Die Gemeindezugehörigkeit auf Ringen in 200, 500, 1'000 und 2'000 m um den Gipfel liefert Nods im Süden, Südosten und Osten, Cormoret im Norden, Nordosten und Nordwesten, Villeret im Westen und Courtelary ab rund 2'000 m im Nordosten, alle im Kanton Bern. Referenzpunkte mit Distanz vom Gipfel, Gemeinde und Status im Wildschutzgebiet: Hôtel Chasseral 1,25 km, 1'546,7 m, Nods, innerhalb; Métairie de Saint-Jean 1,41 km, 1'439,2 m, Villeret, ausserhalb; Dorf Cormoret 3,64 km, 751,7 m; Dorf Villeret 3,99 km, 744,3 m; Les Bugnenets 4,87 km, 1'089,5 m, Val-de-Ruz NE, ausserhalb. belex.sites.be.ch. ↩