Wildcampen am Chammseeli
Das Chammseeli, das alle meinen, ist das Seenpaar auf 2'155 Metern zwischen Flumserberg und Murgseen, in der Gemeinde Quarten. Vom 15. Dezember bis Ende Skisaison darf dort niemand hinein, und 26 Meter vom westlichen See beginnt ein Streifen kommunales Naturschutzgebiet. Ausserhalb von beidem verbietet keine Norm, die wir finden konnten, eine einzelne Nacht am Nordostufer.
Was heisst das?
Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.
Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.
Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.
Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.
Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.
Welches Chammseeli das ist
Wildcampen am Chammseeli heisst für fast alle, die den Namen eintippen: das Seenpaar auf 2'155 Metern auf dem Plateau hinter den Murgseen, erreichbar von den Flumserberg-Bahnen über Maschgenkamm, Hoch Camatsch und Erdisgulmen oder von der Murgseehütte in rund einer Stunde. Die Ferienregion beschreibt sie als abgelegene Bergseen auf einer Hochebene, am besten vom Flumserberg aus erreichbar, und genau um diesen See geht es hier. Zwei Becken, 107 Meter voneinander entfernt von Mitte zu Mitte und durch einen rund zehn Meter breiten Hals mit einer Rinne darin verbunden, beide amtlich Chammseeli, weshalb das Ortsnamenverzeichnis zwei Einträge liefert.19
Zwei weitere Seen im selben Dreieck von sechzehn Kilometern tragen den Namen, und weil ihre Regeln einander widersprechen, lohnt sich je ein Absatz, damit du nicht die falsche Antwort auf den falschen Berg trägst.
- Chammseeli, Glarus Süd (GL), 2'012 m, bei der Leglerhütte. Im integralen Teil des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 12 Kärpf, wo die Bundesverordnung freies Zelten und Campieren verbietet, CHF 150 vor Ort, und die nächste Banngebietsgrenze liegt 1,7 Kilometer entfernt und siebenhundert Meter tiefer. Kein Kandidat.10
- Chammseeli, Mels (SG), 2'312 m, über dem Siez, auch Siezseeli. Jede Bundesebene leer, kein kantonales und kein kommunales Verbot, zu keiner Jahreszeit. Wenn das dein See ist, gilt nichts aus diesem Artikel für ihn.10
Ab hier geht es nur noch um das Quartner Paar. Eines solltest du beim Lesen im Kopf behalten: Die Quartner Seen sind die einzigen der drei, an denen jemand dokumentiert übernachtet hat, und die Antwort hier ist weder ein sauberes Ja noch ein sauberes Nein. Sie hängt am Datum und an einer Distanz, die in Dutzenden von Metern gemessen wird.
15. Dezember bis Ende Skisaison: niemand geht hinein
Die Seen liegen in der Wildruhezone Murgtal, Nr. 15.0, einer der Zonen, die die Gemeinde Quarten in ihrer Schutzverordnung festgelegt hat, und das Bundesportal führt sie als rechtsverbindlich mit der Bestimmung "Zutrittsverbot". Die Verordnung verbietet dort nicht das Campieren. Sie verbietet das Dortsein.1
"In den Wildruhezonen sind alle Wintersportaktivitäten sowie das Betreten und Befahren während der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Skisaison untersagt. Der Zugang zu Bauten und Anlagen sowie die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung und die Jagd bleiben gewährleistet."Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Quarten, Teil Landschafts- und Naturschutz, genehmigt am 1. März 2021, Art. 18 Abs. 1 in der genehmigten Fassung. Das PDF im Kataster druckt den Satz ohne die Worte "und die Jagd", die die Genehmigung hinzugefügt hat.
Dieser Wortlaut ist stärker als jedes Campierverbot in dieser Reihe, und sauberer. Ein Zelt, ein Biwaksack, eine Schneehöhle, ein Gang ans Ufer zum Schauen: alles ist "Betreten", und es gibt keine Definition von Campieren, über die man streiten könnte. Der letzte Satz wurde vom kantonalen Amt als Genehmigungsauflage eingefügt, und seine Ausnahmen gelten für den Bauern, den Förster und den Jäger, nicht für dich.2
Was es kostet. Die Befugnis der Gemeinde, die Zone zu ziehen, kommt aus Art. 39 Abs. 1 Bst. d des St. Galler Jagdgesetzes, die Busse aus Art. 65 Abs. 1 Bst. a desselben Gesetzes: bis CHF 20'000 für jeden, der vorsätzlich oder fahrlässig ein in einer Wildruhezone geltendes Verbot missachtet. Für leichte Fälle hat der Kanton eine Ordnungsbusse von CHF 100 in Ziff. 22.1 des Anhangs zu seiner Strafprozessverordnung geschrieben, und Art. 10 Bst. b dieser Verordnung ermächtigt die Organe des Staates, also auch die kantonale Wildhut, sie direkt zu erheben. Die realistische Zahl sind also CHF 100, übergeben im Schnee, mit CHF 20'000 als Obergrenze, wenn der Fall den ordentlichen Weg geht.5
Wann kommt das "Ende Skisaison"? Die Verordnung nennt kein Datum, und das Bundesportal wiederholt die Formel. Die einzige Skisaison über diesem Tal ist die des Flumserbergs, und die Bahnen haben den Winter 2025/26 am Ostermontag, 6. April 2026 nach 134 Tagen beendet. Lies das Ende als Anfang bis Mitte April, und wenn deine Nacht irgendwo in der Nähe liegt, frag die Gemeinde, statt zu raten: Eine Zone, die "bis Ende Skisaison" geschlossen ist, ist an einem verschneiten 10. April geschlossen, was auch immer der Kalender sagt.9
Der Zonenrand ist nicht weit, aber er hilft nicht. Die nächste Grenze der Zone verläuft 314 Meter südöstlich des östlichen Sees, und sie ist die Kantonsgrenze: Die Wildruhezone endet genau dort, wo die Gemeinde Glarus Süd beginnt, jenseits des steilen Tristel-Hangs. Wir erwähnen es, weil wir immer sagen, wenn ein Spot nahe an einer Schutzgrenze liegt. Wir empfehlen es nicht: Ein Winterbiwak über einer Kantonsgrenze auf einem Schneehang auf 2'100 Metern, gewählt, um ein paar Dutzend Meter ausserhalb einer Wildruhezone zu liegen, ist genau die Art schlauer Rand, die diese Reihe nicht erfindet.1
Sommer: an den Seen offen, 26 Meter daneben verboten
Ausserhalb des Winterfensters legt die Wildruhezone nichts auf. Art. 18 kennt keine Sommermassnahme, und der Kataster beschriftet die Zone als "Wildruhezone mit Vorschriften im Winter". Die Sommerfrage lautet also, was sonst noch unter dem Pin liegt, und die Antwort aus dem Kataster ist: viele Kategorien, keine davon mit einer Campierklausel.4
- Landwirtschaftszone nach kantonalem Planungs- und Baugesetz am Ufer, offenes Wasser auf den Seen. Das Baureglement von Quarten hat gar keinen Campierartikel.6
- Geotopschutzgebiet und Lebensraum-Kerngebiet nach der Verordnung von 2021. Art. 11 verbietet Geländeeingriffe und Änderungen am Wasserhaushalt; Art. 16 verbietet neue Bauten, Strassen, Transportanlagen, touristische Veranstaltungen, Moto-Cross, Biken abseits der Strassen, Modellflug und Gleitschirmstarts. Keiner der beiden Artikel erwähnt Zelte, Campieren oder Übernachten.2
- Die Seen selbst sind das Naturobjekt NO19 "Hinter-Chamm" in Anhang 1 der Verordnung von 2021, "Kleinsee bestehend aus zwei Teilobjekten", und Art. 9 schützt die bezeichneten Objekte in Substanz und Erscheinungsform, verbietet alles, was sie gefährdet, und stellt bei Tümpeln und Weihern Flora, Fauna und die Uferbereiche ausdrücklich unter Schutz; Art. 4 Abs. 2 verbietet in der unmittelbaren Umgebung eines Schutzobjekts jede Aktivität, die es beeinträchtigt. Auch hier kein Campierverb, aber es ist der Grund, das Zelt deutlich von der Ufervegetation weg zu stellen statt darauf.2
- Waldreservat Murgtal, ein Vertrag zwischen Kanton und Waldeigentümerin von 2006 bis 2072, der den Holzschlag regelt und die Eigentümer bittet, Besucher zur Rücksicht zu mahnen. Er bindet die Eigentümerin, nicht die Wanderin, und auf 2'155 Metern bist du ohnehin mehrere hundert Meter über den Bäumen.10
- BLN-Objekt 1602 Murgtal-Mürtschen und das UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona: Das Bundesinventar der Landschaften bindet Behörden beim Planen und Bewilligen, das Welterbe-Label bindet überhaupt niemanden, und keines von beiden erlegt einer Person mit Rucksack etwas auf.1
Dann der Streifen. Der Kataster zeichnet ein kommunales Naturschutzgebiet, Kategorie "Naturschutzgebiet feucht A (unbeweidet)", als 922 Quadratmeter grosses Polygon am Südwestufer des westlichen Sees, 26 Meter von dessen Mitte und 71 Meter von der Mitte des östlichen Sees. Grössere Polygone derselben Kategorie bedecken die flachen Nassflächen 250 bis 300 Meter nördlich und nordöstlich der Seen, ein weiteres den Boden 200 Meter westlich. Das gemeindeeigene Inventar aus den 1990er-Jahren führt den Uferstreifen als Objekt N 61, "Chammseeli: Schmales Band einer Verlandungszone am SW-Ufer des westlichen Seeteils".34
Welcher Text für diese Polygone gilt, ist die einzige wirklich verwickelte Frage an diesem See, und die Antwort zählt, weil beide Kandidaten das Campieren verbieten, aber mit unterschiedlichen Worten. Die Gemeinde hat 2018 und 2019 eine neue Schutzverordnung erlassen, deren Art. 5 in Naturschutzgebieten "Lager, Zelten, Campieren usw." und Feuer verbietet, ausser an den bezeichneten Stellen. Das kantonale Amt hat diese Verordnung am 1. März 2021 nur für den Teil Landschafts- und Lebensraumschutz genehmigt: Geotope, Landschaftsschutzgebiete, Kern- und Schongebiete, Gewässer, Trockenmauern, Einzelbäume und die Wildruhezonen. Die Naturschutzgebiete im engeren Sinn hat es zusammen mit den Hecken und den Pufferzonen ausdrücklich zur Überarbeitung zurückgestellt und verfügt, dass für sie die Schutzverordnung vom 7. Juli 1997 in Kraft bleibt. Der Kataster folgt dieser Verfügung buchstabengetreu: Jedes Naturschutzpolygon hier nennt die Genehmigung von 1997 als Rechtsgrundlage, Geotop, Lebensraum und Wildruhezone nennen den Text von 2021.24
Die Verordnung von 1997 war, als dieser Artikel im Juli erschien, nirgends veröffentlicht, wo wir sie hätten finden können. Jetzt ist sie es: Der Kataster trägt einen Scan davon, neununddreissig Seiten, abgelegt bei den Kulturobjekten der Gemeinde, weil auch die noch unter ihr stehen. Ihr Art. 7 ist eindeutig.3
"das Anfachen von Feuer, Lagern, Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür"Schutzverordnung der Gemeinde Quarten, vom Gemeinderat beschlossen am 24. Februar 1994, vom Baudepartement genehmigt am 7. Juli 1997, Art. 7 Abs. 2, unter den in Naturschutzgebieten verbotenen Tätigkeiten.
Derselbe Absatz verbietet auch das Betreten eines Naturschutzgebiets abseits markierter Wege über 1'000 Metern vom 1. Mai bis 30. September, und Art. 8 dehnt das Zelt- und Campierverbot auf die Pufferzonen um die Schutzgebiete aus, von denen der Kataster an diesem See keine zeigt. Art. 22 droht "Haft oder Busse": Die Haft ist 2007 aus dem Schweizer Strafrecht verschwunden, übrig bleibt eine Busse, deren Höhe der Text nicht nennt. Achte auf die Worte. "Lagern" und "Zelten" neben "Campieren" heisst, ein Biwaksack ohne Zelt ist so klar erfasst wie ein Zelt, und der Text von 1997 kennt gar keine Ausnahme für "bezeichnete Stellen", es gibt also nichts zu suchen.3
Eines ist in Bewegung. Am 5. Februar 2026 hat der Gemeinderat eine Änderung der Schutzverordnung, Teil Landschafts- und Naturschutz, erlassen, öffentlich aufgelegt vom 19. Februar bis 20. März 2026. Das kantonale Amt hatte 2020 verlangt, die Moorobjekte des oberen Murgtals mit der Moorkartierung von 2019 abzugleichen und um mehrere davon Pufferzonen zu legen, eine Erweiterung um nasse Flächen ist also die plausible Richtung. Am 10. September 2026 ist keine Genehmigung veröffentlicht, der Kataster trägt kein Dokument von 2026, und die Auflageunterlagen sind von der Website der Gemeinde verschwunden, wir konnten also nicht lesen, was sie ändert. Bis zur Genehmigung gelten die Polygone oben. Wenn deine Nacht eine Sommernacht ist und du Gewissheit willst: Die Bauverwaltung Quarten, +41 81 720 33 33, hat den Plan.2
Das Sommerbild ist also präzise, nicht bequem. Auf dem Streifen und auf den nördlichen Nassflächen: kein Feuer, kein Zelt, kein Biwak, und von Mai bis September gar kein Verlassen des Weges. Am Wasser und am Nordostufer: nichts, von keiner Staatsebene. Der Rand dazwischen liegt am westlichen See bei 26 Metern und beim Platz, den wir unten beschreiben, bei rund 140 Metern, und auf offenem Wasser sagt dir ein Pin, der konstruktionsbedingt in der Seemitte sitzt, nichts darüber, auf welcher Seite dieser Linie dein Zelt steht. Darum zählt der Kartenabschnitt hier mehr als sonst.4
Wem der Boden gehört, und was die Tafel an der Hütte bedeutet
Die Seen liegen in dem, was das gemeindeeigene Inventar Alpgebiet Chamm nennt, und die Alp Chamm ist Eigentum der Ortsgemeinde Quarten, der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der alten Quartner Bürgerschaft. Ihr Alpreglement vom 29. April 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024, beginnt mit der Liste der Alpen, die sie besitzt, und "Bachlaui - Guflen - Chamm" ist der erste Eintrag. Die Körperschaft beschreibt sie als ihre höchstgelegene Alp, eine Galtviehalp mit 45 Stössen, und ihr Reglement setzt die Saison: Bestossung frühestens ab 1. Mai, alles Vieh bis 26. September abgetrieben. Zwischen diesen Daten teilst du das Plateau mit Vieh und einem Pächter.7
Nichts, was die Ortsgemeinde veröffentlicht, verbietet das Campieren auf ihren Alpen. Ihr Alpreglement regelt Pacht, Bestossung und Gemeinwerk, ihr älteres Nutzungsreglement dasselbe, und ihre Website sagt zum Thema nichts. Der Weg am Boden ist also der übliche für Schweizer Alpland: frag die Eigentümerin. Ortsgemeinde Quarten, Bodenstrasse 5, 8882 Unterterzen, +41 81 720 30 80, Bürozeiten werktags vormittags und nachmittags. Frag bei der Gelegenheit nach der Nummer des Chamm-Pächters, denn wer im August wirklich oben ist, ist der Pächter, und ein Ja aus dem Büro, von dem der Senn nichts weiss, ist ein halbes Ja. Niemand, den wir finden konnten, berichtet hier von einer stehenden Abmachung, einer Gebühr oder einer bezeichneten Ecke, also beschreiben wir auch keine.7
Dann die Tafel. Die Murgseehütte, das Berggasthaus am oberen Murgsee 2,3 Kilometer westlich, veröffentlicht auf ihrer Website einen Hinweis mit dem Titel "Wildcampen verboten".
"Gemäss Beschluss der Gemeinde Murg ist das Campieren im gesamten Murgtal verboten. Dies schliesst die Region um die Murgseehütte mit ein."murgsee.ch, gelesen am 10. September 2026.
Lies das Register, denn es entscheidet, was das ist. Eine politische Gemeinde Murg gibt es nicht; Murg ist ein Dorf von Quarten. Die "Gemeinde Murg" ist die Ortsgemeinde Murg, die Schwesterkörperschaft der Quartner, der die Alp Murgsee auf 2'000 Metern zur Hälfte mit der Ortsgemeinde Quarten gehört und die die Hütte über eine Gesellschaft führt, die Murgsee AG, c/o Ortsgemeinde Murg. Ihr Beschluss ist eine Hausregel einer Grundeigentümerin für ihren eigenen Boden, was ein völlig ausreichender Grund ist, an den Murgseen kein Zelt aufzustellen. Er ist kein Gesetz, er nennt keine Strafe, wir haben ihn nirgends veröffentlicht gefunden ausser auf der Website der Hütte, und er kann keinen Boden erreichen, der der Ortsgemeinde Murg nicht gehört. Die Alp Chamm gehört Quarten. Ob das Chammseeli zum "gesamten Murgtal" zählt, ist eine Frage der Eigentumsgrenzen, nicht der Tafel, und die Eigentumsgrenze haben wir dir gerade genannt.78
Was die Tafel dir sehr wohl sagt, ist die Stimmung im Tal: Die Leute, denen das meiste davon gehört und die seine einzigen Betten führen, wollen keine Zelte darin. Das ist keine Norm, und wir bewerten nicht danach, aber du solltest es wissen, bevor du in Quarten anrufst, und du solltest erwarten, dass die Antwort davon geprägt ist.8
Der Pin liegt im Wasser, und wo der Boden wirklich ist
Navigiere nicht zu den veröffentlichten Koordinaten. Beide Einträge des Ortsnamenverzeichnisses, LV95 2'732'787 / 1'210'415 für den östlichen und 2'732'691 / 1'210'463 für den westlichen See, liegen auf offenem Wasser, am östlichen See 35 Meter vom nächsten Ufer, weil sie Beschriftungsanker sind, die in die Mitte des benannten Objekts gesetzt werden. Jede rechtliche Aussage oben über "an den Seen" ist eine Aussage über das Ufer, und das Ufer hat hier Seiten, die sich im geltenden Recht um sechsundzwanzig Meter unterscheiden.1
Der Boden, den du nutzen solltest, ist die Nordostseite des östlichen Sees. Auf einem 25-Meter-Geländeraster mit ausmaskiertem Wasser liegt die flachste Zelle im Umkreis von 150 Metern um das Paar bei 2'732'839 / 1'210'489, 2'159 Meter, 2,2 Grad, 38 Meter vom Ufer. Besser, weil die Verordnung den Uferbereich dieser Seen schützt, ist der Boden etwas weiter zurück: 2'732'822 / 1'210'559 oder 2'732'864 / 1'210'514, 2'157 bis 2'162 Meter, unter drei Grad, 70 bis 90 Meter vom Wasser und 30 bis 40 Meter neben dem markierten Weg. Alle drei Zellen sind Landwirtschaftszone, liegen 135 bis 145 Meter vom nächsten Naturschutzpolygon, in der Wildruhezone und sind daher im Winter gesperrt. Bleib auf dieser Seite.14
Der Boden, den du nicht nutzen solltest, ist der naheliegende. Die grosse flache Terrasse 300 Meter nördlich der Seen, auf 2'135 Metern mit ein bis eineinhalb Grad, ist der einladendste Platz auf dem Plateau, und sie ist das nasse Naturschutzgebiet: kein Zelt, kein Feuer, und zwischen Mai und September kein Verlassen des Weges. Das Südwestufer des westlichen Sees ist der Streifen N 61. Der Korridor zwischen den beiden Seen, auf den die erste Fassung dieses Artikels zeigte, entpuppt sich als rund zehn Meter breiter Hals, durch den die Verbindungsrinne läuft, keine hundert Meter von diesem Streifen entfernt; er war nie ein Platz, und wir schlagen ihn nicht mehr vor.34
Würde hier jemand schlafen, wenn das Gesetz es liesse? Ja, und Leute haben es getan. Die Seen liegen drei- bis fünfhundert Meter über der örtlichen Waldgrenze, gespeist von Süden und Südosten, mit Abfluss aus dem westlichen See nach Norden Richtung Murgtal, der markierte Weg führt 114 Meter nordnordöstlich vorbei, und das ganze Plateau ist die Art Ort, die man auf der Traverse Maschgenkamm-Murgsee quert und wo man bleiben möchte. Ein Fotografenbericht vom August 2017 beschreibt, wie er an den beiden Seen ankommt, sofort einen Zeltplatz findet und nass geregnet wird; ein GPS-Track vom August 2024 zeigt eine elfstündige Standpause auf dem Plateau einen Kilometer nordöstlich. Beides liegt ausserhalb des Winterfensters, und niemand hat nachweislich innerhalb davon hier campiert. Ein Detail hängt über dem Bericht von 2017: Drei Jahre später fragte ein Kommentator den Fotografen, ob er Ärger wegen des Campierens in der Wildruhezone gehabt habe, und fügte an, er selbst dürfte das offiziell nicht, und diese Frage bekam nie eine Antwort.10
Zugang. Vom Flumserberg ist die klassische Linie die Maschgenkammbahn, dann Zigerfurgglen, Sächserseeli, Hoch Camatsch und Erdisgulmen auf dem Höhenweg zum Chammseeli und hinunter zu den Murgseen, rund sechs Stunden von Ende zu Ende; von der Murgseehütte liegen die Seen 2,3 Kilometer östlich und 350 Meter höher. Wasser ist im Sommer kein Problem. Wind schon: Das Plateau ist nach allen Seiten offen.9
Wo du legal schlafen kannst
- Die Murgseehütte, 2,3 Kilometer westlich auf rund 1'800 Metern, ein Berggasthaus, keine SAC-Hütte, 34 Lagerplätze mit Duvets, Hüttenschlafsack obligatorisch, keine Hunde, Halbpension ab rund CHF 55 bis 60 zum Frühbuchertarif. Hüttentelefon in der Saison +41 81 511 03 63, Reservation über die Website. Es ist das, was die Ferienregion selbst mit diesen Seen kombiniert.89
- Auf der Flumserberg-Seite das Berghotel Seebenalp und die Betten um Tannenboden, mehrere Stunden entfernt über den Maschgenkamm.
- Die Nordostseite des östlichen Sees, im Sommer, mit dem Ja der Ortsgemeinde Quarten. Ausserhalb von 15. Dezember bis Ende Skisaison, abseits der Schutzpolygone, auf der Alp der Eigentümerin, die Eigentümerin gefragt. Das ist der legale Weg, den dieser Artikel gefunden hat, und er ist schmaler, als er auf der Karte aussieht.47
- Campingplätze gibt es unten am Walensee. Im Murgtal keinen und auf dem Flumserberg-Plateau keinen.
- Nicht irgendwo auf dem Plateau zwischen 15. Dezember und Ende Skisaison, und zu keiner Jahreszeit auf dem Naturschutzstreifen oder den nördlichen Nassflächen.
Allgemeine Regeln fürs Wildcampen
Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, hier also an der Nordostseite im Sommer mit dem Einverständnis der Eigentümerin. Es ist kein Gesetzestext, es ist Anstand und gesunder Menschenverstand, und auf einer Alp mit Vieh, einem Pächter, einem Wolfsrudel im Nachbartal und einem nassen Schutzgebiet einen Steinwurf entfernt zählt es mehr als sonst.
- Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
- Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
- Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
- Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.
Disclaimer
Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.
Die zentralen Punkte hier sind zeitabhängig. Das Ende der Sperrzeit der Wildruhezone hängt an der Skisaison statt an einem Datum, der Naturschutzteil der Quartner Schutzverordnung wurde 2021 von der Genehmigung zurückgestellt, und eine vom Gemeinderat am 5. Februar 2026 erlassene Änderung wartet am 10. September 2026 auf die kantonale Genehmigung; wenn sie genehmigt wird, können sich die Schutzpolygone und der für sie geltende Wortlaut ändern. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, prüfe die Waldbrandwarnung und halte dich vor Ort an die Anweisungen. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für sein Verhalten und allfällige Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.
Häufige Fragen
Darf man am Chammseeli über den Murgseen wildcampen?
Wann endet die Wintersperre am Chammseeli?
Gilt das Campierverbot an der Murgseehütte auch für das Chammseeli?
Was kostet das Betreten der Wildruhezone Murgtal im Winter?
Warum liegt der Kartenpin des Chammseeli im Wasser?
Quellen
- Amtliche Geodaten des Bundes und das Ortsnamenverzeichnis, abgefragt am 30. Juli und 10. September 2026. Zwei Einträge, LV95 2'732'787 / 1'210'415 (2'154,9 m) und 2'732'691 / 1'210'463 (2'154,4 m), 107 m voneinander entfernt von Mitte zu Mitte, beide auf offenem Wasser; der östliche Pin liegt 35 m vom nächsten Ufer. Gemeinde Quarten SG; die Grenze zu Glarus Süd verläuft 314 m südöstlich des östlichen Pins (Richtung 156). Schutzgebietsabfragen an beiden Pins mit einer Kontrolle über eine ungültige Ebene (HTTP 400) und einer Positivkontrolle an einem bekannten Banngebiet: Wildruhezone "Murgtal (Nr. 15.0)", Kanton SG, Status "rechtsverbindlich", Bestimmung R10 "Zutrittsverbot", Schutzzeit "15.12. bis Ende Skisaison", Grundlage "Schutzverordnung", Beschlussjahr 2021; BLN-Objekt 1602 Murgtal-Mürtschen; Waldreservat Murgtal. UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona. Kein Treffer auf den Ebenen der eidgenössischen Jagdbanngebiete, Moore, Auen, Amphibien, Ramsar, Smaragd und Militär. Der Hauptring der Zone misst 25,95 km2, sein nächster Rand liegt 314 m vom östlichen Pin, deckungsgleich mit der Kantonsgrenze. Gelände aus dem Höhenmodell des Bundes auf einem 25-m-Raster, Wasser mit dem OpenStreetMap-Umriss ausmaskiert, der das Paar als ein Polygon von 15'482 m2 zeichnet, das sich bei 2'732'733 / 1'210'442 auf eine rund einen Meter breite Rinne verengt: flachste Zellen im Umkreis von 150 m bei 2'732'839 / 1'210'489 (2'159 m, 2,2 Grad, 38 m vom Ufer), 2'732'822 / 1'210'559 (2'157 m, je nach Raster 2,8 bis 3,6 Grad, 72 bis 89 m vom Ufer, 34 m vom Weg) und 2'732'864 / 1'210'514 (2'161,6 m, 2,8 Grad, 73 m vom Ufer); die Terrasse 300 m nördlich auf 2'135 bis 2'138 m mit 1,0 bis 1,6 Grad. Gewässernetz: Zuflüsse von Süden und Südosten in den östlichen See, Abfluss aus dem westlichen See nach Norden. Landmarken: Chamm 0,61 km nordöstlich, Murgseehütte 2,26 km westnordwestlich auf rund 1'800 m, Maschgenkamm 7,0 km nordöstlich. map.geo.admin.ch. ↩
- Politische Gemeinde Quarten, Schutzverordnung Teil Landschafts- und Naturschutz, erlassen am 17. Mai 2018 mit Korrekturauflage vom 21. Februar 2019, genehmigt vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 1. März 2021 (Geschäft 19-7958). Art. 18 Abs. 1 im oben zitierten genehmigten Wortlaut, der letzte Satz als Auflage 1 Bst. b der Genehmigung eingefügt. Art. 5 Abs. 1 verbietet in Naturschutzgebieten "die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken wie Lager, Zelten, Campieren usw. und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen" sowie das Verlassen markierter Wege; Art. 9: "Die im Schutzplan bezeichneten Naturobjekte sind in ihrer Substanz und Erscheinungsform zu erhalten. Massnahmen jeglicher Art, die die Objekte gefährden, sind untersagt. Bei Amphibienstandorten, Tümpeln und Weihern sind Flora und Fauna wie auch die entsprechenden Uferbereiche geschützt", mit Anhang 1, der das Seenpaar als Naturobjekt NO19 "Hinter-Chamm", "Kleinsee bestehend aus zwei Teilobjekten", bei 732690 / 210466, Parzelle 56, Bedeutung lokal, und fünf Alptümpel NO20 bis NO24 darum herum führt; Art. 4 Abs. 2 verbietet in der unmittelbaren Umgebung von Schutzgegenständen alle Massnahmen und Aktivitäten, die sie beeinträchtigen; Art. 11 (Geotope) und Art. 16 (Kerngebiete) enthalten keine Campierklausel; Art. 24 verweist für Sanktionen auf das Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes und das kantonale Planungs- und Baugesetz; Art. 25 Abs. 2 führt Art. 7 und 8 der Verordnung von 1997 als aufgehoben. Die Genehmigungsverfügung genehmigt die Verordnung jedoch nur für die in Erwägung 7 aufgezählten Landschafts- und Lebensraumkategorien (Geotope, Landschafts- und Kulturlandschaftsschutzgebiete, Gewässer, Schon- und Kerngebiete, Trockenmauern, Naturobjekte, Einzelbäume, Wildruhezonen), stellt die Naturschutzgebiete im engeren Sinn, die Hecken und die Pufferzonen zur Überarbeitung zurück (Erwägung 8, Ziff. 2 des Dispositivs) und verfügt, dass für sie die Verordnung vom 7. Juli 1997 in Kraft bleibt (Ziff. 3). Änderung: Publikation Nr. 00.246.247 im kantonalen Amtsblatt vom 19. Februar 2026, "Der Gemeinderat Quarten hat am 5. Februar 2026 ... erlassen: Änderung der Schutzverordnung; Teil Landschafts- und Naturschutz", aufgelegt vom 19. Februar bis 20. März 2026, Status "Frist abgelaufen"; am 10. September 2026 keine Genehmigung veröffentlicht und kein Dokument von 2026 im Kataster. Dokumente: Verordnungstext oereblex.sg.ch, Anhang 17832; Genehmigung Anhang 16289; Auflagepublikation publikationen.sg.ch. ↩
- Gemeinde Quarten, Schutzverordnung, vom Gemeinderat beschlossen am 24. Februar 1994, öffentliche Auflage 16. März bis 14. April 1994, vom Baudepartement genehmigt am 7. Juli 1997, mit Nachträgen genehmigt am 19. November 1998, 20. Januar 2003 und 25. März 2003. Im Kataster als 39-seitiger Scan bei den Kulturobjekten der Gemeinde veröffentlicht (amtliche Nummer 2021-4131), per OCR gelesen. Art. 7 Abs. 2 verbietet in Naturschutzgebieten unter anderem "das Anfachen von Feuer, Lagern, Zelten, Campieren sowie das Überlassen von Standplätzen dafür" und "das Betreten des Naturschutzgebietes während der Vegetationsperiode vom 1. April bis 31. Oktober und über 1000 m.ü.M. vom 1. Mai bis 30. September ausserhalb markierter Wege"; Art. 8 dehnt das Zelt- und Campierverbot auf die Pufferzonen aus; Art. 22: "Verstösse gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden mit Haft oder Busse bestraft." Der Anhang, Verzeichnis der Naturschutzgebiete, führt das Objekt N 61 "Chammseeli: Schmales Band einer Verlandungszone am SW-Ufer des westlichen Seeteils" sowie die Objekte N 57 bis N 60 auf der Alp Chamm als Flachmoorkomplexe "mitten im Alpgebiet Chamm". Das Genehmigungsschreiben von 1997 ist Anhang 8734. oereblex.sg.ch, Anhang 17830. ↩
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Kanton St. Gallen, Auszug für Parzelle 56 Quarten (EGRID CH330777887781, 21,10 km2), am 10. September 2026 mit Geometrie bezogen, 343 Flächenobjekte punktweise geprüft. An beiden Seepins: "Hinweis Gewässer" in der Nutzungsplanung, "Geotopschutzgebiet GeoS", "Wildruhezone mit Vorschriften im Winter WiW" und "Lebensraum Kerngebiet LR K" aus der Schutzverordnung, alle rechtskräftig mit Rechtsgrundlage 2021-4130, dazu das Waldreservat Murgtal und der Gewässerraum nach Übergangsrecht. An den Zellen der Nordostseite: "BauG Landwirtschaftszone" und dieselben drei Schutzkategorien. Kein Naturschutzgebiet an den Pins oder am Platz. Naturschutzpolygone "Naturschutzgebiet feucht A (unbeweidet) NFA", jedes ausschliesslich mit der Genehmigung von 1997 (1997-4130) als Rechtsgrundlage: 922 m2 mit Schwerpunkt 2'732'669 / 1'210'419, 26 m vom westlichen und 71 m vom östlichen Pin; 5'795 m2 bei 2'732'679 / 1'210'746 und 6'420 m2 bei 2'732'907 / 1'210'707 auf den Terrassen nördlich und nordöstlich, 245 bis 305 m von den Pins; 4'099 m2 bei 2'732'414 / 1'210'445 im Westen, 204 m vom westlichen Pin. Distanz von den Zellen an der Nordostseite zum nächsten Schutzpolygon 135 bis 145 m. Der Zonenplan spiegelt die Schutzgebiete als "Grünzone Naturschutz". oereb.geo.sg.ch. ↩
- Jagdgesetz des Kantons St. Gallen vom 17. November 1994 (sGS 853.1, Stand 1. April 2024), Art. 39 Abs. 1 Bst. d: "allgemein verbindliche Schutzmassnahmen, insbesondere Wildruhezonen. Die politische Gemeinde kann Wildruhezonen festlegen"; Art. 65 Abs. 1 Bst. a: "Mit Busse bis zu Fr. 20 000.- wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... ein in einer Wildruhezone geltendes Verbot oder Gebot missachtet". Strafprozessverordnung vom 23. November 2010 (sGS 962.11, Stand 1. Mai 2026), Anhang Ziff. 22.1: "Missachtung geltendes Verbot oder Gebot in einer Wildruhezone in leichten Fällen (Art. 39 Abs. 1 Bst. d und 65 Abs. 1 Bst. a)", CHF 100; Art. 10 Bst. b ermächtigt die Organe des Staates zur Erhebung der Ordnungsbussen des Anhangs. gesetzessammlung.sg.ch. ↩
- Der Kanton St. Gallen kennt kein allgemein geltendes Campier- oder Biwakverbot, im Juli 2026 durch Aufzählung belegt: Alle 731 Erlasse der kantonalen Gesetzessammlung wurden bezogen und durchsucht, und der einzige kantonale Erlass, der irgendwo das Campieren verbietet, ist die Verordnung über den Klosterplatz in der Stadt St. Gallen. Die Campierzeile des kantonalen Ordnungsbussenkatalogs, Ziff. 21.6 mit CHF 80, steht unter den Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente und setzt sowohl eine kommunale Regel als auch öffentlichen Grund voraus, und Quarten hat keine solche Regel: Es veröffentlicht 26 Erlasse auf der kantonalen Plattform, keiner davon ein Polizeireglement oder eine Campierregel, und sein Baureglement, nachgeführt bis 31. Dezember 2022, enthält keine Bestimmung über Campieren, Zelte oder Übernachten, und sein Art. 10 weist die "Grünzone GN" den Naturschutzgebieten zu, ohne eine Verhaltensregel anzufügen. Baureglement: oereblex.sg.ch, Anhang 17750. ↩
- Ortsgemeinde Quarten, Alpreglement Quartner Alpen, vom Ortsverwaltungsrat erlassen am 29. April 2024, Referendumsfrist 20. Mai bis 30. Juni 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024. Art. 1: "Die Ortsgemeinde Quarten ist Eigentümerin folgender Alpen: a) Bachlaui - Guflen - Chamm ... d) Nüchen - Murgsee (Murgsee zusammen mit der Ortsgemeinde Murg)"; Art. 7: Die Ortsgemeinden Quarten und Murg besitzen je die Hälfte des Alpgebiets Murgsee; Art. 8: "Die Alpen dürfen frühestens am 1. Mai bestossen werden. Bis spätestens 26. September muss alles Vieh wieder abgetrieben sein." Die Website der Körperschaft beschreibt ihr Gebiet als über Murgsee und Rottor "zur höchstgelegenen Alp Chamm" reichend und die Galtviehalp Bachlaui, Guflen, Chamm mit 45 Stössen; weder Reglement noch Website enthalten eine Campierregel. Kontakt: Ortsgemeinde Quarten, Bodenstrasse 5, 8882 Unterterzen, +41 81 720 30 80. og-quarten.ch. ↩
- Murgseehütte, Berggasthaus am oberen Murgsee auf rund 1'800 m: Hinweis mit dem Titel "Wildcampen verboten", "Gemäss Beschluss der Gemeinde Murg ist das Campieren im gesamten Murgtal verboten. Dies schliesst die Region um die Murgseehütte mit ein.", gelesen am 10. September 2026; 34 Lagerplätze, Hüttenschlafsack obligatorisch, keine Hunde, Hüttentelefon in der Saison +41 81 511 03 63. Die Ortsgemeinde Murg, eine von fünf Ortsgemeinden in der Politischen Gemeinde Quarten, führt die Alp Murgsee auf 2'000 m unter ihren Alpen, gemeinsam mit der Ortsgemeinde Quarten genutzt, und ihre Pächtersuche 2026 für das Berggasthaus ist mit "Murgsee AG c/o Ortsgemeinde Murg" gezeichnet. Weder auf der Website der Ortsgemeinde noch im kantonalen Amtsblatt liess sich ein Erlass, eine Strafandrohung oder eine Publikation des Campierbeschlusses finden. murgsee.ch. ↩
- Destinations- und Saisonquellen. Seite von Heidiland Tourismus zum Chammseeli, gelesen am 10. September 2026: abgelegene Bergseen auf einer Hochebene, vom Flumserberg aus erreichbar, ideal für Wanderungen, oft kombiniert mit einer Übernachtung in der Murgseehütte, mit der Route über Maschgenkamm, Hoch Camatsch und Erdisgulmen; die Seite enthält keine Aussage zu Campieren, Biwak, Feuer oder Wildruhezone. Bergbahnen Flumserberg AG, Medienmitteilung vom 6. April 2026: "Nach 134 Tagen Wintersportbetrieb endet am Flumserberg am Ostermontag, 06.04.2026 die Wintersaison 2025/26." heidiland.com. ↩
- Ground Truth und die beiden anderen Seen. Ein Blogeintrag eines Fotografen vom 19. August 2017 (0816fotograf.com) beschreibt den Zustieg vom Parkplatz Murgsee über die Alp Erdis, das eilige Aufstellen eines Zelts bei der Ankunft an den beiden Quartner Seen und den Regen; ein Leserkommentar vom 3. September 2020 mit der Frage, ob es Ärger wegen der Wildruhezone gegeben habe, "dürfte ich offiziell nicht", blieb unbeantwortet. Ein GPS-Track vom August 2024, im Juli 2026 gelesen, zeigt eine elfstündige Standpause auf dem Plateau 934 m nordnordöstlich. Waldgrenze 270 bis 550 m unter den Seen; markierter Weg 114 m nordnordöstlich des östlichen Pins. Waldreservat Murgtal: Vertrag zwischen Kanton und Waldeigentümerin für die Parzellen 56 und 63, Laufzeit 2006 bis 2072, Dienstbarkeit im Grundbuch, Ziff. 8 bittet die Eigentümer, Besucher auf die gebotene Rücksicht gegenüber störungsempfindlichen Arten aufmerksam zu machen. Chammseeli Glarus Süd: im integralen Teil des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 12 Kärpf, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ (SR 922.31), Ordnungsbusse CHF 150 nach Anhang 2 Ziff. 12005 OBV, nächste Grenze 1'746 m entfernt auf 1'313 m. Chammseeli Mels, auch Siezseeli: kein Treffer auf einer Bundesebene, kein kantonales Verbot, das Campierverbot der Melser Schutzverordnung an benannte Objekte gebunden, deren nächstes rund 3 km entfernt liegt; geprüft im Juli 2026. hikr.org. ↩