Stand: 15. September 2026

Wildcampen bei den Batöni-Fällen

Batöni ist der Kessel am Talschluss des Weisstannentals, in dem drei Wasserfälle auf einen Boden fallen, 1'529 m, T2, 4 km und 530 Höhenmeter ab der letzten Bushaltestelle. Das Gras würde ein Zelt tragen. Es liegt aber 1,6 km im Jagdbanngebiet Graue Hörner, CHF 150 vor Ort, und das Banngebiet beginnt 700 m hinter dem Dorf, also ist auf diesem Talast nichts legal. Die legale Nacht liegt im anderen.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Was «Wildcampen» hier meint: eine Nacht. Ein kleines Zelt oder ein Biwaksack, gegen Abend hinauf, am Morgen weg. Kein Basislager, kein Camper. Die meisten Schweizer Verbote sind gegen das Campieren geschrieben; ob eine einzelne Nacht auch darunter fällt, hängt am genauen Wortlaut, und genau den prüft dieser Artikel. Der ganze Unterschied: Wildcampen oder Biwakieren.

Was Batöni ist: ein Grasboden unter drei Wasserfällen, und Boden, auf dem man schlafen würde

Wildcampen in der Wasserfallarena Batöni ist die Frage, die der Ort von selbst stellt: Von der Haltestelle Weisstannen Oberdorf steigt ein weiss-rot-weisser Bergwanderweg, T2, 4,1 km und 532 Höhenmeter den östlichen Talast hinauf, an den Alphütten von Unterlavtina und einer Wasserfassung vorbei, in einen Kessel, in dem der Piltschinabach (81 m), der Sässbach (86 m) und der Muttenbach (45 m) auf einen Boden fallen. Eine 51 m lange Hängebrücke, gebaut im Oktober 2017 und 10 m über dem Bachbett aufgehängt, weil ihre Vorgänger immer wieder weggeschwemmt wurden, quert den Abfluss auf 1'529 m. Rechne mit 1 h 45 hinauf und 3 bis 3,5 h für hin und zurück; unterwegs gibt es keine Einkehr.913

Der Pin, LV95 2'745'732 / 1'202'609, ist die Grasterrasse am Ostufer beim Zusammenfluss, 30 m von der Brücke. Das Höhenmodell liest 10,7 Grad am Pin, 7,1 Grad 35 m südwestlich, nördlich ein Kiesbett, ringsum Felswände und Wald; nur 4 der 529 Zellen im 600-m-Kasten liegen unter 10 Grad, und das ist diese Terrasse. Der kantonale Waldlayer sagt kein Wald, der Kataster sagt «übriges Gemeindegebiet», das Gebäuderegister führt eine einzige nicht bewohnte Hütte von 1982 68 m nördlich des Pins. Wandernde beschreiben einen schattigen Steinkessel, nass nach Gewittern, Lawinenschnee auf dem Weg bis Anfang Juli, keine Wiese. Aber es ist beweidetes Alpgras an einem Bach, Wasser in jede Richtung, und an einem trockenen Augustabend würde man hier schlafen. Also entscheidet nicht der Boden. Die Linie entscheidet.413

Ein Satz aus dem Bundesrecht, und der Kanton hat ihn nicht gemildert

«Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), Art. 5 Abs. 1 Bst. e.

Das eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 15 Graue Hörner liegt «zwischen dem Weisstannental und dem Taminatal im hintersten Teil beider Täler», 4'055 Hektaren integrale Zone plus zwei partielle Zonen, und der Arenaboden liegt 1'626 m innerhalb des integralen Teils. Das Campingverbot der Verordnung trägt keine Zonenqualifikation, es gilt also auch in den partiellen Zonen; ihre einzige Ausnahme für partielle Zonen betrifft Waffen. Dahinter stehen das Jagdgesetz, das die Missachtung der Schutzmassnahmen mit Busse bestraft und Fahrlässigkeit so gut erfasst wie Vorsatz, und die eidgenössische Ordnungsbussenliste, die «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten» mit CHF 150 tarifiert. Die manchmal zitierten CHF 20'000 sind der Höchstbetrag des Gesetzes im ordentlichen Verfahren, nicht das, was eine campierende Person bezahlt.123

Der Kanton St. Gallen könnte eine Ausnahme bewilligen und hat es nicht getan. Sein Jagdgesetz, seine Jagdverordnung und seine Jagdvorschriften enthalten kein einziges Campingwort und nennen das Banngebiet nur als Rothirsch-Hegegebiet; was sie den Wildhütern geben, sind polizeiliche Befugnisse, darunter die «Bussenerhebung auf der Stelle». Das Banngebiet gehört zum Wildhutkreis 3, Wildhüter Rolf Wildhaber, +41 58 229 00 56. Die vom Kanton gestützte Mitteilung der Pizolbahnen, der Gemeinde Mels und der Wildhut, erstmals im Juli 2022 erlassen und am 3. Juli 2026 wortgleich neu aufgelegt, sagt es für dasselbe Banngebiet klar: «Dort ist Campieren und Biwakieren strikt verboten! Es werden Kontrollen durchgeführt und Zuwiderhandlungen werden gebüsst.» Sie ist für die Pizoler Seenseite geschrieben und nennt Batöni nie; das Banngebiet, das sie nennt, ist dieses.58

Unterhalb des Kantons kann niemand helfen. In einem eidgenössischen Banngebiet ist die Einwilligung des Grundeigentümers rechtlich bedeutungslos, und der Kessel ist ohnehin privater Alpboden: Die kantonale Alpkarte zieht die Grenze zwischen der Alpkorporation Lavtina, einer Galtviehalp von rund 600 ha mit einem Hirten und ohne Sennerei, und der Alpkorporation Valtüsch geradewegs durch den Zusammenfluss am Pin. Keine der beiden publiziert ein Wort zu Zelten, und innerhalb der Linie würde nichts davon zählen.10

Wo das Banngebiet beginnt: 690 m hinter dem Dorf, und es umschliesst die ganze Fallseite

Die Grenze wurde aus der Vektorgeometrie des Bundes gegen den markierten Weg berechnet. Vom Wegknoten 81 m vom Dorfzentrum läuft der Weg 4'048 m bis zur Arena. Er tritt bei 692 m (LV95 2'745'241 / 1'205'429) in die partielle Zone ein, auf der Naturstrasse hinter dem Dorf, wo eine offizielle Banngebietstafel steht, und bei 2'107 m an der Abzweigung Unterlavtina in die integrale Zone. Von der 692-m-Marke bis zu den Fällen, 3'356 m ohne Lücke, liegt jeder Meter im Banngebiet. Um das Dorfzentrum, das selbst draussen liegt, steht die Banngebietsgrenze bei 275 m in Richtung 120, 380 m nach Osten, 420 m nach Süden, 580 bis 640 m auf den übrigen Richtungen der Fallseite; nur talauswärts, von Westen über Norden, ist der Boden offen. Auf diesem Talast gibt es keinen legalen Platz, und der nächste Punkt ausserhalb aller drei Banngebietspolygone liegt von der Arena aus 2 km entfernt über dem weglosen Ostrand.4

Was Gemeinde und Kanton hinzufügen, ist nichts, was die Arena erreicht, und das gehört gesagt. Der Kanton St. Gallen hat keine allgemein geltende Campingnorm. Die Gemeinde Mels publiziert 51 Erlasse auf der kantonalen Plattform und sechs weitere auf der eigenen Seite; keiner ist ein Polizei-, Ordnungsbussen- oder Campingreglement, und ihr Gemeindepolizeireglement schweigt zu Zelten. Ihre Schutzverordnung verbietet Campieren an genau zwei Orten, in den aufgeführten Naturschutzgebieten und im Lebensraum Chapfensee, und die 6,27 km² grosse Parzelle, die die Arena trägt, enthält kein Naturschutzgebiet; die beiden Überlagerungen, die den Pin decken, das «Lebensraum-Kerngebiet Graue Hörner» und das Geotop Nr. 23 «Wasserfälle und Typuslokalität Batöni», verbieten Bauten, Strassen, Abbau, Veranstaltungen und Geländeeingriffe, nicht eine Nacht. Die UNESCO-Etikette Tektonikarena Sardona bindet Behörden, nicht Campierende. Nimm das alles weg, und das Verdikt bewegt sich nicht: Der Satz aus dem Bundesrecht genügt allein.674

Was tatsächlich möglich ist: Der westliche Talast liegt ausserhalb des Banngebiets

Das Weisstannental gabelt sich beim Dorf. Der östliche Ast, Batöni und Lavtina, ist das Banngebiet. Der westliche ist es nicht: Vorsiez, Obersiez und der Foopass liegen ausserhalb aller drei Banngebietspolygone, und ab Vorsiez westwärts berührt der Weg die Linie nie mehr. Die Strasse vom Dorf ins Vorsiez quert die partielle Zone auf etwa der Hälfte ihrer 3,7 km, der Zustieg ist also auch kein Platz zum Zelten, die Alp an seinem Ende aber schon.4

Die Alp Siez, eine private Alpkorporation mit 1'139 ha Land von 1'130 m im Vorsiez bis 2'488 m am Wissgandstöckli, führt ein Restaurant, zwei Dreibettzimmer und ein Matratzenlager mit 35 Plätzen unter dem Stalldach im Vorsiez, CHF 75 pro Nacht mit Halbpension, Zimmer CHF 105 plus CHF 45 Halbpension, täglich offen von Mitte Mai bis Mitte Oktober; an Sonn- und Feiertagen fährt der Bus 432 von Sargans bis ins Vorsiez durch. Das ist das sanktionierte Bett 60 Minuten vom Dorf, und die ehrliche Empfehlung.11

Der eigene Hochboden der Korporation ist die Zeltfrage. Obersiez, der obere Stafel der Alp auf 1'641 m, ist ein weiter beweideter Weideboden zwischen zwei Kiesbetten: mittlere Neigung 7,4 Grad, 265 von 361 gemessenen Zellen unter 10 Grad, kein Wald, 1,6 km ausserhalb des nächsten Banngebietspolygons, keine Wildruhezone, kein Bundesinventar, ein gewöhnliches Jagdrevier, und eine kommunale «Schongebiet»-Überlagerung, die Strassen und Abbau verbietet und zum Schlafen nichts sagt. Weder der Kanton noch Mels verbietet dort ein Zelt. Was fehlt, ist das Ja: alpsiez.ch hat keine Zeile zum Campieren, in keine Richtung, nichts hier ist also eine stehende Abmachung, auf die man sich verlassen kann. Mit der Einwilligung der Korporation, im Restaurant Vorsiez erfragt oder per Mail, ist eine Nacht auf dem Boden von Obersiez rechtmässiger Grund in einem Tal, das sonst keinen hat; ohne sie ist es Weide in voller Sicht der Alphütten am oberen Rand der Bäume, und dieser Artikel empfiehlt es nicht. Eine Gebühr ist nicht publiziert. Die Kühe sind rund zehn Wochen im Hochsommer oben, und die Hirtenunterkunft steht 200 m von den flachsten Zellen.1146

Zwei weitere Orte der Vollständigkeit halber. Der Foopass, 2'223 m auf der Grenze St. Gallen und Glarus, ist rechtlich der sauberste Boden in diesem Artikel, über der Baumgrenze und ausserhalb des Banngebiets, ohne Campingnorm auf beiden Seiten und mit der nächsten Glarner Wildruhezone 1,6 km entfernt und nur im Winter; er ist aber auch ein Sattel mit 29 Grad mittlerer Neigung und einem Dutzend Zellen unter 10 Grad, ein Ort zum Überschreiten, und der Westrand des Banngebiets läuft knapp darunter über die obere Fooweide. Und der Talboden beim Dorf auf 1'007 m, den die Einwilligungsregel der Mitteilung mit dem Ja des Bauern erlauben würde, ist Kulturland in Sichtweite der Häuser unter der Baumgrenze: eine Dachoption, kein Lager.1448

Was die Karten und die Seiten sagen

Am Pin liefert die Bundesabfrage, mit Kontrollabfrage und Positivkontrolle, das Banngebiet und das UNESCO-Gebiet und sonst nichts: keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, kein Park, kein Moor-, Auen- oder Amphibienobjekt, kein Waldreservat, kein Militärperimeter. Der Katasterauszug für die Parzelle 340 wurde mit Geometrie gelesen, alle 60 Beschränkungen Flächen und alle am Pin geprüft: die Kerngebiets- und Geotop-Überlagerungen von oben, eine Lärmempfindlichkeitsstufe, ein Gewässerraum. Die nächste kantonale Wildruhezone ist jene im Calfeisental jenseits des Grats, 1,5 km südlich, nur im Winter.47

Die Seiten, die man zuerst liest, sind ungenauer als das Recht. Die Batöni-Seite von Heidiland sagt «Wildcamping ist verboten» und in ihren FAQ «Wildcamping ist im Weisstannental verboten», ohne eine Norm zu nennen: richtig im Banngebiet und in den Schutzzonen, falsch für den westlichen Talast. Die UNESCO-Sardona-Seite bittet um Respekt für einen sensiblen Naturraum in einem Jagdbanngebiet und nennt keine Regel. Die vier Campingverbotstafeln, die Wildhut, Mels, die Ortsgemeinde Weisstannen und die Pizolbahnen 2022 aufgestellt haben, stehen auf der Pizoler Seenseite, und zwischen 2024 und 2026 hat keine Busse und keine Kontrolle bei Batöni selbst die Presse erreicht; das ist das Fehlen eines Berichts, keine Duldung. Eines solltest du vor der Planung wissen: Ein Felssturz von 150 m³ im April 2026 hat den Hochwartweg oberhalb der Fälle bis Juni gesperrt; der Weg vom Dorf in die Arena war nicht betroffen.138

  • Alp Siez, Vorsiez, 1'139 m: Matratzenlager mit 35 Plätzen unter dem Stalldach, CHF 75 mit Halbpension, zwei Dreibettzimmer zu CHF 105 plus CHF 45 Halbpension, täglich von Mitte Mai bis Mitte Oktober, ab Mitte September Montag Ruhetag, wirt@alpsiez.ch, +41 81 723 17 48; 60 Minuten zu Fuss ab Weisstannen, sonntags Bus 432 bis vor die Tür11.
  • Hotel Alpenhof, Weisstannen, Sommersaison 14. Mai bis 18. Oktober 2026, sonntags bis dienstags keine Übernachtungen, Einzelzimmer ab CHF 136, Doppelzimmer ab CHF 240 für zwei mit Halbpension, +41 81 723 17 63; und Hotel Gemse, sieben Tage offen, Einzelzimmer CHF 95, Doppelzimmer CHF 140, +41 81 723 17 0512.
  • Spitzmeilenhütte SAC, 2'087 m, 50 Plätze, ab Weisstannen über Obersiezsäss in 5,5 bis 6,5 h, T3; sie ist die Hütte des westlichen Talasts. Der Batöni-Weg führt über den Heidelpass weiter zur Sardonahütte, den ganzen Weg im Banngebiet12.
  • Der Alpboden Obersiez mit dem Ja der Alpkorporation Siez, mit den Vorbehalten von oben: zuerst fragen, keine publizierte Gebühr, in Sicht der Hütten, der Boden der Korporation11.
  • Einen Campingplatz gibt es im Weisstannental nicht. Der nächste Zeltplatz, Camping Bad Ragaz, 21 km Strasse, ist vom 20. September 2026 bis Mitte April 2027 geschlossen; der Wohnmobil-Stellplatz der Pizolbahnen in Bad Ragaz nimmt keine Zelte12.
  • Bus einplanen. Die Linie 432 Sargans-Weisstannen fährt stündlich, letzte Rückfahrt ab Weisstannen Oberdorf um 19.47 Uhr; die Arena ist normalerweise erst ab Anfang Juli erreichbar, wenn der Lawinenschnee des Winters geräumt ist, und im Winter gar nicht13.
  • Nicht die Arena, nicht Unterlavtina, nicht der Weg. Alles von der Banngebietstafel 690 m hinter dem Dorf bis zu den Fällen ist CHF-150-Boden.

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Das gilt überall dort, wo du wirklich draussen schlafen darfst, was im Weisstannental den westlichen Talast meint, das Lager der Alp Siez oder den Boden der Korporation mit ihrem Ja, nie die Fallseite. Es ist kein Gesetzestext, sondern Anstand und gesunder Menschenverstand, und neben einem Banngebiet, das 1911 den Steinbock in die Schweizer Alpen zurückgebracht hat, ist es auch der Grund, warum die Wildhüter noch Zeit haben, Hirsche zu zählen statt Zelte.

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt meine Recherche und Einschätzung nach bestem Wissen wieder, Stand September 2026. Er stützt sich auf die unten verlinkten öffentlich zugänglichen und amtlichen Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage.

Banngebietsgrenzen, Gemeindeerlasse, Alpabmachungen und Fahrpläne ändern sich. Die Grenzdistanzen sind aus der Vektorgeometrie des Bundes gegen den swissTLM3D-Weg berechnet, nicht im Gelände gemessen; die Tafel am Banngebietsrand ist die Autorität vor Ort. Die Einwilligung der Alp Siez ist ein Weg zum Fragen, keine publizierte Abmachung. Prüfe vor jeder Tour die aktuellen Quellen selbst, prüfe den Wegzustand nach dem Felssturz vom April 2026 und folge den Anweisungen vor Ort. Ein echtes Notbiwak in einer Notlage ist eine andere Frage als ein geplantes Lager. Wer draussen übernachtet, trägt die Verantwortung für das eigene Verhalten und alle Folgen selbst. Hikebeast, Leon Helg und die Saftladen GmbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, und rufen niemanden dazu auf, geltendes Recht zu brechen.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen in der Wasserfallarena Batöni erlaubt?
Nein. Der Arenaboden liegt 1'626 m innerhalb der integralen Zone des eidgenössischen Jagdbanngebiets Nr. 15 Graue Hörner, wo die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete freies Zelten und Campieren verbietet. Die Ordnungsbusse beträgt CHF 150, die kantonalen Wildhüter dürfen sie vor Ort erheben, und der Kanton St. Gallen hat keine Ausnahme bewilligt. Kein Grundeigentümer kann im Banngebiet ein Zelt erlauben.
Wo genau beginnt das Banngebiet?
692 m Wegstrecke hinter dem Dorf. Der markierte Weg von Weisstannen tritt auf der Naturstrasse hinter dem Dorf, wo eine offizielle Tafel steht, in die partielle Zone ein und an der Abzweigung Unterlavtina nach 2,1 km in die integrale Zone; die letzten 3,35 km bis zu den Fällen liegen ohne Lücke drin. Auf der Fallseite umschliesst das Banngebiet das Dorf in 275 bis 640 m. Talauswärts und im westlichen Talast ab Vorsiez ist der Boden draussen.
Wie hoch ist die Busse?
CHF 150 vor Ort. Die eidgenössische Ordnungsbussenliste tarifiert freies Zelten oder Campieren in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet mit CHF 150, und das St. Galler Jagdgesetz gibt den Wildhütern die Befugnis, Bussen auf der Stelle zu erheben. Die manchmal zitierten CHF 20'000 sind der Höchstbetrag des Jagdgesetzes im ordentlichen Verfahren, nicht die Busse fürs Zelt. Mels selbst hat keine Campingbusse; das Gemeindepolizeireglement schweigt zu Zelten.
Wo kann ich in der Nähe von Batöni legal zelten?
Im westlichen Talast, mit dem Ja der Alpkorporation. Vorsiez, Obersiez und der Foopass liegen ausserhalb des Banngebiets, und weder der Kanton noch Mels verbietet dort ein Zelt. Der Alpboden Obersiez auf 1'641 m ist flache Weide auf dem Boden der Alpkorporation Siez; die Korporation publiziert nichts zu Zelten, also zuerst im Restaurant Vorsiez oder per Mail fragen. Ohne dieses Ja ist es Weide in Sicht der Alphütten, und das Matratzenlager im Vorsiez ist die bessere Nacht.
Wo schlafe ich dann?
Auf der Alp Siez im Vorsiez oder in den Dorfhotels. Das Matratzenlager der Alp Siez hat 35 Plätze für CHF 75 mit Halbpension von Mitte Mai bis Mitte Oktober; das Hotel Alpenhof und das Hotel Gemse stehen in Weisstannen; die Spitzmeilenhütte SAC liegt 5,5 bis 6,5 h den westlichen Talast hinauf. Einen Campingplatz gibt es im Tal nicht, und der Camping Bad Ragaz ist vom 20. September 2026 bis Mitte April 2027 geschlossen.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), SR 922.31, Stand 1. Februar 2025, Art. 5 Abs. 1 Ingress und Bst. e: «In den Banngebieten gelten folgende allgemeine Bestimmungen: [...] e. Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.» Die einzige Ausnahme für partielle Zonen in Art. 5 ist Bst. d zu Waffen, Bst. e gilt also in integralen und partiellen Zonen gleich; nur der Kanton, nie ein Grundeigentümer, kann eine Ausnahme bewilligen. fedlex.admin.ch.
  2. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Stand 1. August 2026, Anhang 2 Ziff. 12005: «Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. e VEJ) 150»; Ziff. 12003 (Betreten von Wildruhezonen ausserhalb der bezeichneten Routen, 150), 12004 (Leinenpflicht in Jagdbanngebieten, 150), 12006 (Drohnen in Jagdbanngebieten, 150). Jagdgesetz (JSG), SR 922.0, Art. 18 Abs. 1 Bst. e (Busse bis CHF 20'000 im ordentlichen Verfahren für die Missachtung von Schutzmassnahmen) und Abs. 3 (Fahrlässigkeit mit Busse bestraft). fedlex.admin.ch.
  3. BAFU, Objektblatt Nr. 15 Graue Hörner (Revision 2023, 4 Seiten): «Das Schutzgebiet liegt zwischen dem Weisstannental und dem Taminatal im hintersten Teil beider Täler und umfasst grossflächig alpine und subalpine Gebiete. Die Waldflächen sind relativ klein. Alpweiden, Geröllhalden und Felspartien dominieren das Gebiet.»; Zielsetzung «Erhaltung des Gebiets als vielfältigen Lebensraum für wildlebende Säugetiere und Vögel»; «c) Besondere Massnahmen. Das Banngebiet umfasst einen integralen (I) und einen partiellen (II) Teil.» Keine campingspezifische Massnahme; die Karte auf Seite 1 zeigt die partielle Zone bis an den Südrand von Weisstannen. api3.geo.admin.ch.
  4. Amtliche Geodaten von Bund und Kanton, abgefragt am 15. September 2026 bei LV95 2'745'732 / 1'202'609 (Batöni, 1'529,3 m) mit Toleranz 0, Kontrollabfrage mit ungültigem Layer HTTP 400 und Positivkontrolle im Jagdbanngebiet Kiental treffend: Jagdbanngebiete TREFFER, Feature 920 «Graue Hörner», «Gebiet mit integralen Schutzbestimmungen», Objekt 15, 4'055,3 ha, Pin 1'626 m innerhalb des nächsten Rands; UNESCO «Schweizer Tektonikarena Sardona» TREFFER (Etikette); Wildruhezonen, BLN, Pärke, Auen, Moore, Amphibien, Ramsar, Smaragd, Waldreservate und Militärsachplan leer. Gemeindelayer (aktuelles Jahr): Mels SG, BFS 3293. Grenzberechnung gegen den swissTLM3D-Weg (Features 3768189 und 3759592, Knoten 81 m vom Dorfzentrum 2'744'926 / 1'205'981): Weglänge 4'048 m, Eintritt in die partielle Zone 922 bei 692 m (2'745'241 / 1'205'429), in die integrale Zone 920 bei 2'107 m (2'745'513 / 1'204'281, Abzweigung Unterlavtina), 3'356 m ohne Lücke innerhalb; nächster Punkt ausserhalb aller drei Polygone vom Pin 1'990 m in Richtung 108; Banngebietsrand vom Dorfzentrum 275 m (Richtung 120), 380 m (90), 420 m (180), 365 m (240), 490 m (210), 530 m (60), 580 m (30), 640 m (150), offen von 270 über 0. Weg Dorf-Vorsiez 3'705 m, etwa zur Hälfte in der partiellen Zone, endgültig ausserhalb 170 m vor Vorsiez; Vorsiez, Obersiezsäss (2'738'876 / 1'205'250, 1'641 m, 1'643 m ausserhalb), das Obersieztal und der Foopass (2'737'001 / 1'200'647, 2'223 m, 2'035 m ausserhalb der integralen Zone) ausserhalb aller drei Polygone; Flurnamenpunkt Walabütz in der partiellen Zone, das Beizli-Gebäude ausserhalb. Gelände (swissALTI3D, 25-m-Raster): Pinzelle 10,7 Grad, 7,1 Grad 35 m SW, 4 von 529 Zellen unter 10 Grad im 600-m-Kasten; Kasten Obersiezsäss Median 7,4 Grad, 265 von 361 Zellen unter 10, 93 unter 6; Kasten Foopass Median 29,5 Grad, 12 Zellen unter 10. Gebäuderegister (400-m-Fenster): ein Gebäude, «Lavtina-Patöni 4», nicht bewohnt, 1982, 68 m nördlich des Pins. ÖREB St. Gallen, Parzelle 340, EGRID CH446639777016, 6'273'262 m², 60 Beschränkungen, alle Flächen, alle geprüft: am Pin «übriges Gemeindegebiet», Lärmempfindlichkeitsstufe III, potenzieller Gewässerraum, Geotopschutzgebiet, Lebensraum-Kerngebiet; kein Naturschutzgebiet auf der ganzen Parzelle; kantonaler Waldlayer: kein Wald. map.geo.admin.ch.
  5. Kanton St. Gallen: Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume, sGS 853.1 (Stand 1. April 2024), Jagdverordnung sGS 853.11 und Verordnung über die Jagdvorschriften sGS 853.111, vollständig gelesen: kein Camping-, Zelt-, Biwak- oder Übernachtungswort in keinem davon, das eidgenössische Banngebiet nur als Rothirsch-Hegegebiet 201 im Anhang der Verordnung genannt; Art. 62 Abs. 2 des Gesetzes gibt der Wildhut und den bezeichneten Aufsichtsorganen polizeiliche Befugnisse, «c) Bussenerhebung auf der Stelle». Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Teamseite (aktualisiert 20. August 2026): «Rolf Wildhaber, Wildhüter Kreis 3, +41 58 229 00 56, rolf.wildhaber@sg.ch, zuständig für [...] Foo, Precht, Eidg. Jagdbanngebiet Graue Hörner»; das Revier Siez gehört zum Wildhüter Kreis 4. ANJF-Seite zum Banngebiet: internationale Bedeutung seit der Wiederansiedlung des Steinbocks 1911; keine Campingzeile. Eine Volltextsuche in der aktuellen kantonalen Sammlung findet keine Ausnahme nach VEJ Art. 5 Abs. 1 Bst. e für dieses Banngebiet. gesetzessammlung.sg.ch.
  6. Kanton St. Gallen und Gemeinde Mels, das Fehlen einer Campingnorm: Strafprozessverordnung sGS 962.11, Anhang Ordnungsbussen (in Vollzug seit 1. Mai 2026), Abschnitt 21 «Widerhandlungen gegen Gemeindereglemente», Ziff. 21.6 «Unberechtigtes Campieren auf öffentlichem Grund» CHF 80, ein Tarif, der ein kommunales Verbot voraussetzt; Ziff. 22.1 Wildruhezone CHF 100; keine Position für eidgenössische Jagdbanngebiete. Gemeindepolizeireglement Mels vom 2. Oktober 2001 mit dem II. Nachtrag vom 28. Oktober 2023: kein Camping-, Zelt-, Biwak-, Übernachtungs- oder Wohnmobilwort; seine Fussnote zu Art. 2 nennt Ziff. 21.6 unter den Tarifen, die ein Beauftragter anwenden darf, aber kein Melser Reglement enthält das vorausgesetzte Verbot. Alle 51 Melser Erlasse auf der kantonalen Plattform und sechs weitere Dokumente auf mels.ch mit Kontrollen durchsucht: kein Polizei-, Ordnungsbussen- oder Campingreglement; das Baureglement führt Camping nur als Zonierung (Zeltplätze Art. 18bis und 78), das Kurtaxenreglement als Abgabe. Der Kanton St. Gallen hat keine allgemein geltende Campingnorm (Übertretungsstrafgesetz sGS 921.1, Naturschutzverordnung sGS 671.1, Polizeigesetz sGS 451.1, Wald- und Planungserlasse im Korpus gelesen). publikationen.sg.ch.
  7. Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Mels (beschlossen 6. März 2003, 25. Mai 2004 und 23. November 2004; Publikation vom 28. Oktober 2025; Kerngebiets- und Geotoppolygone rechtskräftig seit 6. November 2006): Art. 7 Naturschutzgebiete («die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lager, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an bezeichneten Stellen» verboten), Art. 16bis Lebensraum Chapfensee («das Lagern, Zelten und Campieren» verboten), die einzigen zwei Campingverbote der Verordnung; Art. 15 Lebensraum-Kerngebiete («Die Lebensraum-Kerngebiete gelten als Schutzgegenstände [...] Untersagt sind insbesondere: Die Erstellung von Bauten und Anlagen; [...] Bau oder Ausbau von Strassen; Erstellung von Transportanlagen [...]; Abbauvorhaben [...]; Touristische Veranstaltungen oder sportliche Anlässe; Moto-Cross (Trial); Mountain-Biking abseits der gekennzeichneten Strassen.»), Art. 13 Geotopschutzgebiete (Geländeeingriffe und Veränderungen des Wasserhaushalts untersagt), Art. 11 Einzelobjekte (in Substanz und Erscheinungsform zu erhalten), Art. 24 (Busse, Fahrlässigkeit eingeschlossen). Anhang 5 Nr. 4 «Wasserfall Batöni: Naturdenkmal», Anhang 6 Nr. 23 «Wasserfälle und Typuslokalität Batöni: Landschaftswert erhalten», Anhang 7 «Lebensraum Kerngebiet Graue Hörner: Jagdbanngebiet Graue Hörner». mels.ch.
  8. Pizolbahnen AG, Gemeinde Mels und Wildhut, Mitteilung «Camping und Biwakieren» (PDF erstellt 25. Juli 2022, am 3. Juli 2026 mit identischem Regeltext neu aufgelegt, verlinkt von der 5-Seen-Seite): «Das Campieren und Biwakieren von Einzelpersonen und kleinen Gruppen in der freien Natur ist im Kanton St.Gallen an den meisten Orten erlaubt bzw. nicht verboten. Nicht erlaubt ist das Campieren im Eidg. Jagdbanngebiet, in Naturschutzgebieten und in weiteren Gebieten, die nach kommunaler Schutzverordnung geschützt sind.» «Von der Wildseeluggen bis nach dem Schottensee befindet sich ein Jagdbanngebiet. Dort ist Campieren und Biwakieren strikt verboten! Es werden Kontrollen durchgeführt und Zuwiderhandlungen werden gebüsst.» «Für mehrtägiges Campieren / Biwakieren ist die Zustimmung des Grund- bzw. Waldeigentümers einzuholen. Für einfaches Biwakieren ist dies meist nicht erforderlich.» Für die Pizoler Seenseite geschrieben; Batöni wird nicht genannt. pizol.com.
  9. Ortsgemeinde Weisstannen (weisstannental.ch), gelesen am 15. September 2026: «Der Weg ab Weisstannen bis Batöni: Wanderzeit 1.45 Std., Höhendifferenz ca. 532 Meter, Distanz 4.1 km, keine Einkehrmöglichkeiten, nur im Sommer begehbar (möglicherweise Vieh auf den Weiden)»; die Hängebrücke «Spannweite 51,2 Meter, Stegbreite 0,8 Meter, Profilhöhe 10,0 Meter, Tragseil 95,0 Meter, Bauzeit 9. bis 20. Oktober 2017»; Parkplätze im Dorf, vor der Erlenbachbrücke oder bei der Kirche; das Verzeichnis der Alpkorporationen (Lavtina, Siez, Gafara, Kloster, Foo, Walenbütz, Älpli, Matels, Galans, Hahnenboden, Valtüsch, Scheubs, Valtnov, Steinälpli, Tüls, Laui; kein «Batöni»); kein Campingwort auf keiner Seite. Weg: weiss-rot-weisser Bergwanderweg, Sardona-Welterbe-Weg Nr. 73 Etappe 4. weisstannental.ch.
  10. Eigentum: AREG St. Gallen und Mels Tourismus, «Übersichtskarte der Alpen in Mels» 1:50'000 (20. August 2024), Grenze zwischen Alp Laftina (Alpkataster 3293/91/8) und Alp Valtüsch (3293/91/1) durch den Zusammenfluss am Pin gezogen, Kartentoleranz rund 50 m; Datenblatt Alp Lavtina 2026 von Mels Tourismus: «Eigentümerschaft: Alpkorporation Lavtina», «Alpfläche ca 600 ha», «Höhenlage der Weiden: 1'300 bis 2'000 m ü. M.», Stafel Unterlavtina, Oberlavtina, Jägeri, «Heeb Ivan, Hirt», «Jährliche Alpmilchproduktion: keine», «Alpauffahrt: 11. Juni 2026». Die Ortsgemeinde Mels führt ihre fünf eigenen Alpen (Ebenwald, Precht, Schwarzenberg, Hochschwendi, Vorderspina); die Arena ist nicht darunter. Der ÖREB-Auszug publiziert keinen Eigentümer; keine der beiden Korporationen publiziert eine Einwilligung, eine Gebühr oder eine Duldung, und im Banngebiet würde keine zählen. melstourismus.ch.
  11. Alpkorporation Siez (alpsiez.ch), alle Seiten gelesen am 15. September 2026: «Die Alp Siez unterteilt sich in Vorsiez, Glätti und Obersiez.»; «eine privatrechtliche Korporation des kantonalen Rechts»; «Der Grundbesitz setzt sich aus 1'139 ha Land, wovon 807 ha Weide, 160 ha Wald und 172 ha unproduktiv sind, zusammen. [...] Der tiefste Punkt liegt im Vorsiez auf 1'130 m ü. M., der höchste, das Wissgandstöckli, auf 2'488 m ü. M.»; die Kühe verbringen rund zehn Hochsommerwochen im Obersiez, das eine Hirtenunterkunft (2008/09) und ein kleines Kraftwerk hat; «Übernachten können Sie bei uns entweder in zwei 3-Bett-Zimmern oder im Matratzenlager mit 35 Schlafplätzen», «Preis Halbpension pro Nacht: Fr. 75.- (inkl. Abendessen, Frühstück / exkl. Kurtaxe)», Zimmer «Fr. 105.- (exkl. Kurtaxe)» plus Halbpension Fr. 45; «Von Mitte Mai bis Mitte Oktober täglich geöffnet [...] Ab Mitte September Montag Ruhetag»; «Wanderzeit ab Weisstannen für die 3.5 km lange Strecke bis zur Alp rund 60 Minuten»; Bus 432 an Sonn- und Feiertagen bis Vorsiez. Kein Wort zu Zelten, Campieren oder Biwakieren auf der ganzen Seite. Kontakte: Korporation alp@alpsiez.ch, +41 79 678 03 23; Gastwirtin Karin Etter wirt@alpsiez.ch, +41 81 723 17 48. alpsiez.ch.
  12. Betten und Campingplätze, gelesen am 15. September 2026: Hotel Alpenhof Weisstannen, «Sommersaison 2026: 14. Mai bis 18. Oktober 2026», «Hotel: sonntags bis dienstags (Winter auch mittwochs) keine Übernachtungen», «Doppelzimmer ab 240.00 CHF pro Nacht und 2 Personen (ab 2 Nächte) [...] inkl. Frühstück und Halbpension», «Einzelzimmer ab 136.00 CHF», +41 81 723 17 63; Hotel Restaurant Gemse Weisstannen, sieben Tage offen, «Einzelzimmer CHF 95.00», «Doppelzimmer (2 Pax) CHF 140.00», +41 81 723 17 05; Alp Walabütz Besenbeizli (keine Betten, «Die Alp Walabütz bietet keine Übernachtungen an.», ab 19. September 2026 geschlossen); Spitzmeilenhütte SAC, 2'087 m, 50 Plätze, «Weisstannen - Obersiezsäss - Hütte [...] Wanderzeit: 5.5 - 6.5 Std. Distanz: 15.6 km. Aufstieg: 1'300 m [...] Schwierigkeit: T3», +41 79 610 36 39; Camping Bad Ragaz AG, Seestrasse 41, Zelte ab CHF 19.60, «Der Camping Bad Ragaz bleibt vom 20. September 2026 bis Mitte April 2027 geschlossen.», +41 81 511 67 99; Wohnmobil-Stellplatz der Pizolbahnen Bad Ragaz: «Anhängerzüge mit Wohnwagen und Zelte sind nicht erlaubt». Im Weisstannental gibt es keinen Campingplatz. alpenhof-weisstannen.ch.
  13. Zugang, Seiten und Presse (die Seiten sind Kolorit, keine Quellen für das Verdikt): Bus 432 Sargans-Weisstannen, Oberdorf, SBB-Fahrplan gelesen für den 16. und 20. September 2026, stündlich, letzte Rückfahrt 19.47 Uhr, an Sonn- und Feiertagen mit vier Kursen bis Vorsiez (Sargans ab 08.06, 10.06, 12.06, 14.06). Heidiland, Batöni-Seite: «Wildcamping ist verboten. Bitte weiche auf die offiziellen Übernachtungsangebote im Weisstannental und der Umgebung aus.» und FAQ «Wildcamping ist im Weisstannental verboten.», ohne Norm; Routendaten 4,1 km, 532 Hm, 1:45, T2, «in den Wintermonaten aufgrund von Lawinengefahr und etwaigem Steinschlag nicht möglich». UNESCO-Sardona, Wasserfallarena Batöni: «Das Gebiet rund um die Wasserfallarena Batöni ist ein sensibler Naturraum und befindet sich in einem Jagdbanngebiet. [...] respektiere bitte die Natur und die dort lebende Tierwelt.» W&O, 29. Juli 2022: vier Campingverbotstafeln bei den Wildseeluggen, am Wildsee, am Schottensee und an der Geotopgrenze, getragen von «der politischen Gemeinde Mels, der Ortsgemeinde Weisstannen, der Wildhut wie den Pizolbahnen», «dass das Campingverbot auch kontrolliert und fehlbares Verhalten gebüsst wird». Gemeinde Mels via Nau.ch, 28. April 2026: Felssturz von rund 150 m³ hinter den Fällen, Hochwartweg oberhalb von Batöni bis Mitte Juni 2026 gesperrt. Blog Bächli Bergsport, 18. Mai 2026: ein «offizielles Schild» am Banngebietsrand auf der Naturstrasse hinter Weisstannen; Wortlaut nicht wiedergegeben. Keine Busse und keine Kontrolle bei Batöni 2024 bis 2026 berichtet. heidiland.com.
  14. Foopass, beide Seiten: Datenblatt Alp Foo von Mels Tourismus (2019), «Alpkorporation (38 Mitglieder, 792 Anteilrechte)», 696 ha, «Höhenlage der Weiden 1750 bis 2223 m ü. M.», Hauptgebäude 1'875 m, «hinterste Alp im Weisstannental», Kontakt laut Verzeichnis der Ortsgemeinde Ines Ackermann, +41 79 603 05 01; der integrale Rand des Banngebiets läuft über die obere Fooweide (Gazetteerpunkt «Foo» 4 m von der Linie, die registrierten Gebäude 1'700 m ausserhalb). Kanton Glarus: Jagdgesetz VI E/211/1, Verordnung zum Jagdgesetz VI E/211/2 (Art. 33 Abs. 1 «Jede unnötige Beunruhigung und Störung des Wildes in den Einständen, Brut- und Futterstellen ist verboten», CHF 150 nach der kantonalen Ordnungsbussenverordnung III F/1/1), Wildruhezonenverordnung VI E/22/7 (Art. 5 Abs. 1, Betreten abseits der bezeichneten Routen nur während der Ruhezeit verboten; nächste Zone Nr. 14 Färispitz 1'623 m vom Pass, 21. Dezember bis 30. April), Bannbezirke VI E/22/3 (keiner in Passnähe), Polizeigesetz V A/11/1: in keinem ein Campingartikel. Gemeinde Glarus Süd, 152 publizierte Dokumente gelesen: kein Polizei-, Camping- oder Reglement über den öffentlichen Grund; ihre Wildcamping-Massnahmen vom 25. Juni 2024 und 19. Mai 2025 sind Eigentumsverbote auf Gemeindeland am Muttenkopf, Oberblegisee, Tierfed und Panixerpass, keines in Foopassnähe, dessen Glarner Seite die private Alp Ramin ist. gesetze.gl.ch.