Stand: 16. August 2026

Wildcampen am Sächserseeli: kommt drauf an, welches Ufer, und die Grenze liegt 25 Meter weiter

Es gibt hier keine Bundesregel und auch keine kantonale. Was es gibt, ist eine kommunale Schutzverordnung, deren Naturschutzgebiets-Artikel das Campieren rundweg verbietet, und deren Grenze fünfundzwanzig Meter vom Wasser verläuft. Die drei naheliegendsten flachen Stellen am Ufer liegen auf der falschen Seite davon. Mehr ist dieser Artikel nicht, und er lohnt genaues Lesen, weil draussen nichts diese Linie markiert.

Was heisst das?

Illegal Eine konkrete Regel verbietet es, meist mit Busse, und sie wird durchgesetzt. Schlaf woanders.

Nicht erlaubt Hier gibt es keinen echten Platz zum Zelten. Ein abgesperrtes Gelände, ein bebautes Gebiet oder nirgends sinnvoll zum Hinlegen, auch wenn keine Busse droht.

Kommt drauf an Du darfst hier schlafen, aber zuerst gilt eine Bedingung: den Grundeigentümer fragen, einen Platz buchen, in einer festen Zone bleiben oder statt Zelt nur biwakieren. Der Bericht sagt, welche.

Toleriert Keine Regel erlaubt oder verbietet es klar, aber eine einzelne Nacht wird in der Praxis akzeptiert und niemand schreitet ein. Üblich für hohe Biwaks über der Baumgrenze.

Legal Eine Nacht ist hier in Ordnung. Entweder erlaubt es eine Regel, oder wir haben alle Gesetze geprüft und nichts dagegen gefunden. Trotzdem: spät aufbauen, früh weg, keine Spuren.

Es geht um eine Nacht, Zelt oder Biwaksack. Das Urteil lautet kommt drauf an, weil sich die Antwort innerhalb von achtzig Metern ändert. Lies den Geländeteil vor der Tour und prüf deine Position vor Ort, statt dich an diese Seite zu erinnern.

Vom Bund nichts, und dann die Gemeinde

Die Bundesebenen sind wirklich leer. Am 16. August 2026 am Sächserseeli abgefragt, 2'735'818 / 1'212'939 in LV95, 47.053554 N / 9.226319 E, auf 2'096,2 Metern: kein eidgenössisches Jagdbanngebiet, keine Wildruhezone, kein BLN-Objekt, keine Moorlandschaft, kein Flachmoor, kein Hochmoor, kein Amphibienlaichgebiet, keine Trockenwiese, kein Park von nationaler Bedeutung, kein Waldreservat und keine Bauzone. Ein ungültiger Layername liefert HTTP 400 statt einer leeren Liste, die Leere ist also eine Antwort. Kanton St. Gallen, Gemeinde Flums, aus den Datensätzen des laufenden Jahres.1

Ein Detail prägt alles Weitere: Der Kartenpunkt liegt auf dem Wasser. Die Neigung liest 0,0 Grad, weil er im Seepolygon sitzt. Die Frage war also nie "ist der Punkt legal", sondern "welches Stück Ufer ist es".1

Die Regel liegt bei der Gemeinde. Flums hat eine Schutzverordnung, vom Gemeinderat erlassen gestützt auf Art. 18 des eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetzes, Art. 98 ff. des kantonalen Baugesetzes und Art. 12 ff. der kantonalen Naturschutzverordnung, vom kantonalen Baudepartement am 11. Februar 2008 genehmigt und 2010, 2011 und 2017 revidiert. Sie definiert zehn Arten von Schutzgegenständen, vom Ortsbildschutzgebiet bis zur Wildruhezone.2

Art. 8, für die Naturschutzgebiete, ist der entscheidende. Er verlangt, diese Gebiete in ihrer Eigenart als naturnahe Flächen zu erhalten, verbietet alle Tätigkeiten, die sie gefährden, und zählt sie auf. Unter den Punkten, im selben Atemzug wie Bauten, Ablagerungen und Pflanzensammeln:

"die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lagern, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen".2

Bezeichnete Stellen gibt es an diesem See keine. Und die Sanktion ist kein Bon: Art. 21 hält fest, wer gegen die Verordnung verstösst, wird mit Haft oder Busse bestraft, und strafbar sind vorsätzliche wie fahrlässige Übertretungen.2

Der See selbst liegt aber nicht im Naturschutzgebiet. Der amtliche Auszug aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, mit Geometrie geholt und mit Punkt-in-Polygon gegen 578 Datensätze geprüft, legt den Punkt in genau ein Schutzobjekt: ein Lebensraum-Schongebiet. Dessen Art. 15 verlangt die Erhaltung als Lebensraum und verbietet Tätigkeiten, die die Kerngebiete beeinträchtigen, aufgezählt sind Strassenbau, der Abbau von Steinen, Kies, Sand, Lehm und Torf sowie Schüttungen und Deponien. Eine Campingklausel enthält Art. 15 nicht, und das nächste Kerngebiet liegt 301 Meter weg. Eine absichtlich erfundene Parzellenkennung liefert vom selben Dienst HTTP 204, der Auszug ist also eine Antwort und kein Standardwert.3

Die Verordnung verbietet also das Campieren, und der See liegt nicht in der Zone, in der das Verbot gilt. Das klingt nach einem sauberen Ja, bis man schaut, wo man tatsächlich schlafen würde.

Die Linie liegt 25 Meter vom Wasser, und sie entscheidet alles

Das nächste Naturschutzgebiet liegt 25 Meter vom Punkt. Es ist eines von mehreren Objekten "Naturschutzgebiet feucht B (beweidet)", die um dieses Becken verteilt sind, weitere auf 127 m, 154 m, 605 m und darüber hinaus. Der See liegt in einem Schongebiet, in das Finger des Schutzgebiets fast bis an die Wasserlinie reichen.3

Um zu klären, was das praktisch heisst, lief ein maskierter Hangneigungsscan über die 350 Meter rund um den See, im Raster von 25 Metern, ohne alles in einem Wasserpolygon, und jeder verbleibende Punkt wurde gegen die Polygone der Verordnung klassifiziert. Er fand 74 Stellen mit 7 Grad oder weniger. Der entscheidende Teil:13

Die drei nächsten flachen Stellen liegen im Naturschutzgebiet. 6,2 Grad auf 50 Metern, 5,7 Grad auf 56 Metern, 5,0 Grad auf 75 Metern: Alle drei liefern sowohl Lebensraum-Schongebiet als auch Naturschutzgebiet feucht B. Dort gilt Art. 8, und ein Zelt ist verboten.1

Legaler Boden beginnt bei rund 79 Metern. Ab dort kommt die Klassifikation nur noch als Schongebiet zurück: 2,5 Grad auf 2'105,1 m bei 79 Metern, 3,3 Grad auf 103 Metern, 2,4 Grad auf 127 Metern, und die flachste Stelle überhaupt, 0,7 Grad auf 2'092,5 m bei 160 Metern. Eine Ausreisserstelle auf 158 Metern fällt wieder ins Schutzgebiet, der Rand ist also kein sauberer Kreis.1

Der Satz zum Merken: Je näher am Wasser du zeltest, desto wahrscheinlicher brichst du die Regel. Das ist das Gegenteil des Instinkts, den an einem Bergsee alle haben, und genau darum gibt es diesen Artikel.

Wie du merkst, auf welcher Seite du stehst

Die Grenze hat keinen Zaun, keine Tafel und kein Steinmannli. Sie ist eine Linie in einem kommunalen Plan. Also prüf sie, das dauert etwa eine Minute:

Öffne die swisstopo-Karte und schalte den Schutzzonen-Layer ein. Auf map.geo.admin.ch lassen sich die kantonalen und kommunalen Schutzperimeter über die Landeskarte legen, und die Ränder des Schutzgebiets um diesen See sind dort eingezeichnet. Zoom aufs Sächserseeli, dann siehst du, welches Ufer Schutzgebiet ist und welches Schongebiet.3

Und dann vergleich es mit dem Handy. Schalte in derselben Karte deine GPS-Position ein oder lies deine Koordinaten aus einer Wander-App und such sie auf dem Layer. Wenn du auf einer flachen Stelle innerhalb von etwa siebzig Metern zum Wasser stehst, geh davon aus, dass du im Schutzgebiet bist, bis die Karte etwas anderes sagt. Die geprüften legalen Punkte an diesem See sind 79 m draussen auf 2'105,1 m und, am flachsten, 160 m draussen auf 2'092,5 m.1

Mach das vor Ort, nicht aus dem Gedächtnis. Perimeter werden revidiert, dieser Artikel ist eine Momentaufnahme vom August 2026, und ein Handy mit offenem Layer schlägt jeden erinnerten Absatz.

Zwei Dinge gelten auch auf der legalen Seite. In dieser Verordnung liegt 301 Meter weiter eine Wildruhezone, und nach Art. 15a dürfen die Wildruhezonen vom 16. Dezember bis Ende Skisaison weder betreten noch befahren werden. Sie schützt Birk- und Auerhühner. Im Sommer reicht sie hier nicht an dich; im Winter ist sie die Regel, die zählt.2

Und innerhalb von 900 Metern steht kein Gebäude, es gibt hier also niemanden zu fragen und nichts, worauf du zurückfallen kannst. Wasser mitnehmen, Abfall mitnehmen, eine Nacht, in diesem ganzen Becken kein Feuer, und spät aufstellen.1

Allgemeine Regeln fürs Wildcampen

Du stehst am Rand eines geschützten Feuchtgebiets auf gut 2'000 m, auf Boden, wo sich die Regel innerhalb von achtzig Metern ändert. Das verlangt mehr Sorgfalt als sonst:

  • Kein Feuer. Offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Ein Gaskocher reicht.
  • Spät aufstellen, früh abbauen. Erst gegen Abend aufbauen, früh wieder weg. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager.
  • Keinen Abfall zurücklassen. Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, auch Bioabfall und WC-Papier.
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer fürs grosse Geschäft, damit du nicht verschmutzt, was Mensch und Vieh trinken.
  • Klein und leise bleiben. Kleine Gruppe, kein Lautsprecher, keine Drohne, Hunde an der Leine, und das Wort des Alppersonals gilt.

Disclaimer

Alles hier ist eine journalistische Einschätzung, Stand August 2026, aus den unten verlinkten Quellen, und keine Rechtsberatung.

Die Distanzen sind Punktstichproben aus der amtlichen Geometrie und keine Vermessung. Fünfundzwanzig Meter sind eine Warnung, dass die Grenze nah ist, und keine abschreitbare Linie. Prüf vor Ort den Schutzzonen-Layer gegen dein GPS.

Die Flumser Vorschriften sind als Scan publiziert, den maschinelle Textextraktion als 624 Zeichen liest. Die Befunde oben stammen aus einer OCR-Lesung, deren Kontrollbegriffe normal zählen, 44 Vorkommen von Art und 82 von Schutz. Das ist eine echte Lesung, aber OCR eines Scans. Wenn ein Wort für deinen Entscheid zählt, öffne die Verordnung über den Link unten selbst.

Häufige Fragen

Ist Wildcampen am Sächserseeli erlaubt?
Es kommt darauf an, wo du aufstellst. Am See greift keine Bundes- und keine kantonale Regel, aber die Flumser Schutzverordnung verbietet in Art. 8 das Campieren in ihren Naturschutzgebieten, und das nächste beginnt rund 25 Meter vom Wasser. Die drei nächsten flachen Uferstellen auf 50, 56 und 75 Metern liegen darin. Legaler Boden im Schongebiet beginnt rund 79 Meter weiter.
Wie weiss ich, auf welcher Seite der Grenze ich stehe?
Öffne map.geo.admin.ch, blende den Schutzzonen-Layer ein und vergleiche ihn vor Ort mit deiner GPS-Position auf dem Handy. Im Gelände ist die Grenze nicht markiert. Als Faustregel: Wenn du auf einer flachen Stelle innerhalb von etwa siebzig Metern zum Wasser stehst, geh von Schutzgebiet aus, bis die Karte etwas anderes zeigt.
Wie hoch ist die Strafe?
Es ist keine Ordnungsbusse. Art. 21 der Flumser Schutzverordnung hält fest, wer gegen ihre Vorschriften verstösst, wird mit Haft oder Busse bestraft, und strafbar sind vorsätzliche wie fahrlässige Übertretungen.
Wo genau liegt der legale Boden?
Die geprüften Punkte, die nur als Lebensraum-Schongebiet klassifizieren, sind 2,5 Grad auf 2'105,1 m rund 79 Meter vom Punkt, 3,3 Grad auf 103 Metern, 2,4 Grad auf 127 Metern und der flachste mit 0,7 Grad auf 2'092,5 m rund 160 Meter draussen. Eine Stelle auf 158 Metern fällt wieder ins Schutzgebiet, prüf also auf der Karte und nicht nur nach Distanz.
Gibt es auch eine Winterregel?
Ja, 301 Meter weiter. Die Verordnung definiert Wildruhezonen zum Schutz von Birk- und Auerhühnern, und nach Art. 15a dürfen sie vom 16. Dezember bis Ende Skisaison weder betreten noch befahren werden. Ans Seeufer reicht sie im Sommer nicht.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Verbringt seine freie Zeit in den Schweizer Alpen und kartiert seine Lieblingsspots für Hikebeast. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Amtliche Bundesgeodaten und Landeshöhenmodell, am 16. August 2026 am Sächserseeli abgefragt, WGS84 47.053554 N / 9.226319 E, LV95 2'735'818 / 1'212'939, 2'096,2 m. Die Layer zu Jagdbanngebieten, Wildruhezonen, BLN, Moorlandschaften, Flachmooren, Hochmooren, Amphibienlaichgebieten, Trockenwiesen, Parks und Waldreservaten sowie der Bauzonen-Layer liefern eine leere Ergebnismenge, geprüft mit einer Kontrolle über einen ungültigen Layer, die HTTP 400 liefert. Kanton St. Gallen, Gemeinde Flums, nur Datensätze des laufenden Jahres. Der Punkt liegt in einem Wasserpolygon, darum liest die Neigung 0,0 Grad und darum geht die Analyse ums Ufer. Maskierter Hangneigungsscan über 350 m im 25-m-Raster, Wasserpolygone verworfen und jeder verbleibende Punkt gegen die Geometrie der Schutzverordnung klassifiziert: 74 Punkte mit 7 Grad oder weniger, davon die nächsten drei, 6,2 Grad auf 50 m, 5,7 Grad auf 56 m und 5,0 Grad auf 75 m, innerhalb eines Naturschutzgebiets; der nächste, der nur als Schongebiet klassifiziert, ist 2,5 Grad auf 2'105,1 m, 79 m draussen, und der flachste 0,7 Grad auf 2'092,5 m, 160 m draussen. Kein Gebäude innerhalb von 900 m. map.geo.admin.ch.
  2. Schutzverordnung der Gemeinde Flums, vom Gemeinderat erlassen gestützt auf Art. 18 des eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetzes (SR 451), Art. 98 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1), Art. 12 ff. der kantonalen Naturschutzverordnung (sGS 671.1) und Art. 136 lit. g des Gemeindegesetzes, vom kantonalen Baudepartement am 11. Februar 2008 genehmigt sowie am 15. Januar 2010, 21. Februar 2011 und 28. April 2017. Art. 8 zu den Naturschutzgebieten verlangt deren Erhaltung als naturnahe Flächen, verbietet alle gefährdenden Tätigkeiten und nennt darunter "die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lagern, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer, ausser an den bezeichneten Stellen". Art. 15 zu den Lebensraum-Schongebieten verlangt die Erhaltung als Lebensraum und verbietet Tätigkeiten, die die Kerngebiete beeinträchtigen, aufgezählt sind Strassenbau, Abbau von Steinen, Kies, Sand, Lehm und Torf sowie Schüttungen und Deponien, und enthält keine Campingbestimmung. Art. 15a hält fest, dass die Wildruhezonen, die Birk- und Auerhühner schützen, "in der Zeit vom 16. Dezember bis Ende Skisaison weder betreten noch befahren werden" dürfen. Art. 21: "Wer gegen die Vorschriften dieser Schutzverordnung verstösst, wird mit Haft oder Busse bestraft. Strafbar sind vorsätzliche und fahrlässige Übertretungen." Das Dokument ist als Scan publiziert, den maschinelle Textextraktion als 624 Zeichen liest; diese Befunde stammen aus einer OCR-Lesung, deren Kontrollbegriffe normal zählen, 44 Vorkommen von Art und 82 von Schutz. oereblex.sg.ch.
  3. Kanton St. Gallen, Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Auszug für die Sächserseeli-Parzelle EGRID CH127700186333, am 16. August 2026 mit Geometrie geholt und mit Punkt-in-Polygon gegen 578 Beschränkungsdatensätze geprüft, wobei innere Ringe berücksichtigt wurden, damit ein donutförmiges Overlay nicht als Treffer liest. Der Punkt liegt in einem "Lebensraum Schongebiet LR S" der Gemeinde Flums, als rechtskräftig erfasst, und in der Gewässerbezeichnung des Zonenplans. Nach Distanz geordnet sind die nächsten Objekte, in denen er nicht liegt: ein "Naturschutzgebiet feucht B (beweidet) NFB" auf 25 m, weitere NFB-Objekte auf 127 m, 154 m, 605 m und 650 m, ein "Lebensraum Kerngebiet LR K" auf 301 m, eine "Wildruhezone mit Vorschriften im Winter WiW" auf 301 m und ein Geotopschutzgebiet auf 666 m. Eine absichtlich erfundene Parzellenkennung liefert vom selben Dienst HTTP 204, der Auszug ist also eine Antwort und kein Standardwert. oereb.geo.sg.ch.