Die 7 Regeln fürs Wildcampen

Wer sich an diese sieben hält, ist nie der Grund, warum ein Platz gesperrt wird. Die meisten Wildcamping-Verbote gibt es, weil sich Leute nicht daran gehalten haben.

Zwei Zelte auf grasigen Granitplatten über einem türkisen Bergsee, dahinter vergletscherte Gipfel.
Ein Biwak über einem türkisen Bergsee in den Schweizer Alpen. Foto · Leon Helg.

Wildcampen und Biwakieren leben vom Goodwill. Es gibt keine grosse Behörde, die Bewilligungen verteilt, nur Bauern, Wildhüter und alle, die am Morgen danach vorbeilaufen. Ist das Vertrauen weg, kommt das Schild: Campieren verboten. Bleibt es, bleibt der Platz offen für den Nächsten. Das sind die sieben Regeln, die dieses Vertrauen erhalten.

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1. Zuerst die Rechtslage prüfen

Bevor du einen Platz wählst, wisse, ob du dort überhaupt schlafen darfst. Der schnellste Weg: gib den Spot in unseren kostenlosen Wildcamping Legality Checker ein, der dir den publizierten Legalitäts-Report sofort zeigt oder eine kostenlose Tiefen-Analyse startet. Nicht jeder See, nicht jede Wiese, und die Regeln ändern von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Lies unseren nüchternen Ratgeber dazu, was das Schweizer Recht wirklich erlaubt, und prüf auf map.geo.admin.ch die Jagdbanngebiete und Wildruhezonen, welche die Toleranz aufheben3. Jeder Spot im Hikebeast Swiss Gems Guide trägt seinen Wildcamping-Status bereits, du musst also nicht raten. Fünf Minuten Prüfen ersparen dir eine Busse und retten den Platz für die Person nach dir. Das gilt doppelt, wenn du unsicher bist: Im Zweifel behandelst du den Ort als einen, an dem du dich unauffällig verhältst.

2. Nach Sonnenuntergang aufbauen, bei Sonnenaufgang abbauen

Spät kommen, früh gehen. Ein Biwak ist eine Nacht, kein Basislager. Das zählt am meisten genau dann, wenn du dir bei der Rechtslage nicht sicher bist: Ein Zelt, das in der Dämmerung aufgeht und weg ist, bevor der erste Wanderer vorbeikommt, stört niemanden und ist kaum Campieren. Das Zutrittsrecht in ZGB Artikel 699 deckt das Durchqueren und eine rücksichtsvolle Übernachtung, nicht ein Lager, das den ganzen Tag steht2. Es ist auch der Unterschied zwischen dem Sonnenaufgang für dich allein und einem Rechtfertigungsgespräch mit dem Bauern beim Frühstück.

3. Keine Spuren hinterlassen

Wildcampen wird verboten, wenn Leute Müll, Feuerstellen und plattgetretenes Gras zurücklassen. Also ist die Regel einfach: Alles, was du hochträgst, trägst du wieder runter, Essensreste und Toilettenpapier inklusive. In der Schweiz ist das nicht bloss Anstand, sondern Bundesrecht nach dem Umweltschutzgesetz5. Noch besser: Hinterlass den Platz sauberer, als du ihn vorgefunden hast. Heb den Flaschendeckel auf, der nicht deiner war. Das ist eine gute Regel für einen Lagerplatz und, ehrlich gesagt, eine gute Regel fürs Leben.

4. Kein Feuer machen

Ein offenes Feuer hat in den Bergen nichts verloren. Der Brandfleck im Gras bleibt jahrelang, ein trockener Sommer macht aus einem Funken eine echte Gefahr, und ab Waldbrand-Gefahrenstufe 4 verbieten die Kantone offenes Feuer ganz6. Auch die Tiere um dich herum wollen weder das Licht noch den Rauch4. Ein kleiner Gaskocher macht alles, was du für eine warme Mahlzeit und einen Kaffee wirklich brauchst. Kein Feuer. Die Tiere werden es dir danken.

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5. Den Lautsprecher zu Hause lassen

Kein Bluetooth-Lautsprecher. Du bist für die Ruhe hier hochgestiegen, und das Reh, der Steinbock und die Vögel, die sich für die Nacht einrichten, ebenso. Schall trägt nach Einbruch der Dunkelheit weit über ein stilles Tal, viel weiter, als du denkst, und der ganze Sinn der Höhe ist, dass es dort still ist. Lass deine Musik in den Kopfhörern. Auch das werden dir die Tiere danken.

6. Wirst du erwischt, bleib freundlich

Wildhüterinnen und Wildhüter wollen dir nicht den Abend ruinieren. Sie kümmern sich um genau die Natur, in der du schlafen wolltest, und die meisten von ihnen schützen sie ihr Leben lang. Bittet dich einer, zusammenzupacken und weiterzuziehen, dann tu es, sag danke, und mein es auch so. Die übliche erste Reaktion auf ein aufgeräumtes Ein-Nacht-Lager ist eine Ermahnung, keine Busse7, und ein ruhiges, freundliches Gespräch endet fast immer besser als ein trotziges. In diesem Moment anständig zu sein, ist ein grosser Teil davon, warum auch die nächste Person noch dort sein darf.

7. Eine Schaufel mitnehmen und ein Loch graben

Fürs grosse Geschäft gehst du mindestens 50 Meter weg von jedem Bach und See, gräbst ein Loch von etwa 20 Zentimetern Tiefe, erledigst dein Geschäft und vergräbst es1. Das Papier nimmst du im Beutel wieder mit, du lässt es nicht unter einem Stein liegen. Klingt nach einem kleinen, unglamourösen Detail. Ist es nicht: Es ist der Unterschied zwischen einer sauberen Alp und einer verdreckten, und es ist genau das, was die Menschen und das Vieh weiter unten trinken. Nimm die Schaufel mit. Sie zählt mehr als jede andere Regel auf dieser Liste.

Kurz gesagt

Sieben Regeln, ein Gedanke dahinter: Sei ein Gast. Prüf zuerst, komm spät und geh früh, nimm alles wieder mit, kein Feuer, kein Lärm, sei anständig zu den Leuten, die auf den Ort aufpassen, und kümmere dich richtig um deinen Abfall. Machst du das, bleibt Wildcampen für alle möglich. Ignorierst du es, kriegt ein weiterer See ein Verbotsschild.

Ein Hinweis zum Recht. Das ist praktisches Wissen aus Jahren im Gelände, keine Rechtsberatung, und keine Aufforderung, dort zu campieren, wo es verboten ist. Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde und ändern sich. Prüf vor der Tour immer die aktuelle Lage für deinen konkreten Spot, mit den Quellen unten.

Häufige Fragen

Was sind die Regeln fürs Wildcampen?
Sieben, und sie laufen fast alle darauf hinaus, keine Spuren zu hinterlassen. 1. Prüf, ob es dort legal ist, wo du hinwillst. 2. Bau nach Sonnenuntergang auf und bei Sonnenaufgang wieder ab. 3. Hinterlass den Platz sauberer, als du ihn vorgefunden hast. 4. Kein offenes Feuer, nimm einen Gaskocher. 5. Kein Bluetooth-Lautsprecher. 6. Bittet dich ein Wildhüter weiterzuziehen, bleib freundlich und geh. 7. Nimm eine Schaufel mit und vergrab dein Geschäft mindestens 50 Meter vom Wasser entfernt.
Ist Wildcampen in der Schweiz legal?
Es gibt kein Bundesgesetz, das es klar erlaubt oder verbietet. Der Schweizer Alpen-Club (SAC) toleriert eine einzelne Nacht Biwakieren oberhalb der Waldgrenze, gestützt auf ZGB Artikel 699, solange keine andere Regel gilt. Verboten ist es im Schweizerischen Nationalpark, in den Eidgenössischen Jagdbanngebieten, in Wildruhezonen während der Schutzzeit und in kantonalen Naturschutzgebieten, und mehrere Kantone und Gemeinden sind strenger. Das ganze Bild steht in unserem Ratgeber zum Wildcampen in der Schweiz.
Darf ich beim Wildcampen ein Feuer machen?
Besser nicht. Ein Brandfleck bleibt jahrelang, Feuer stört die Tierwelt, und ab Waldbrand-Gefahrenstufe 4 verhängen die Kantone Feuerverbote im Freien, prüfbar auf waldbrandgefahr.ch. Ein Gaskocher ist kein Feuer im rechtlichen Sinn und deckt alles ab, was du zum Kochen brauchst. Bei einem absoluten Feuerverbot hältst du auch den Kocher weit weg von trockener Vegetation.
Wie gehe ich beim Wildcampen aufs Klo?
Geh mindestens 50 Meter weg vom Wasser, grab mit einer kleinen Schaufel ein Loch von etwa 20 Zentimetern Tiefe und vergrab alles. Das Toilettenpapier nimmst du im Beutel wieder mit, statt es unter einen Stein zu legen. Die 50 Meter Abstand verhindern, dass du verschmutzt, was Menschen und Vieh weiter unten trinken, und genau darum geht es.
Was tue ich, wenn ein Wildhüter mich findet?
Bleib freundlich und kooperativ. Wildhüter schützen dieselbe Natur, für die du gekommen bist, und die übliche erste Reaktion auf ein aufgeräumtes Ein-Nacht-Lager ist eine Ermahnung und die Bitte weiterzuziehen, keine Busse. Pack zusammen, sag danke, und geh. Ein Streit ist der schnellste Weg, aus einer Ermahnung eine Busse zu machen und aus einem Platz einen gesperrten.
Leon Helg

Leon Helg

Schweizer Filmemacher und Softwareentwickler. Wandert in den Schweizer Bergen seit immer, kartiert für Hikebeast seit fünf Jahren, 141 Spots dokumentiert. Postet als @leon.helg auf Instagram und TikTok.

Quellen

  1. Schweizer Alpen-Club (SAC), Merkblatt "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen": rücksichtsvoll lagern, kein Wasser verschmutzen, fürs Geschäft mindestens 50 Meter Abstand zu jedem Gewässer. sac-cas.ch.
  2. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 699 "Zutritt zu Wald und Weide", das Zutrittsrecht, auf dem die Biwak-Toleranz beruht. fedlex.admin.ch.
  3. FOEN-Geoportal map.geo.admin.ch mit den Ebenen "Wildruhezonen", "Eidgenössische Jagdbanngebiete", "Schweizerischer Nationalpark" und "BLN-Gebiete", um zu prüfen, ob ein Spot frei ist. map.geo.admin.ch.
  4. BAFU, "Wildruhezonen und Wildtierkorridore": die ungestörte Ruhe für Schalenwild und Raufusshühner ist der Grund, Feuer, Licht und Lärm zu vermeiden. bafu.admin.ch.
  5. Umweltschutzgesetz (USG), Artikel 30 "Grundsätze": Abfälle, auch organische Reste und Toilettenpapier, sind korrekt zu entsorgen. Alles rauf, alles runter ist Bundesrecht. fedlex.admin.ch.
  6. Schweizer Plattform Waldbrandgefahr.ch, aktuelle Gefahrenstufen pro Kanton (1 bis 5); ab Stufe 4 verhängen die Kantone Feuerverbote im und am Wald. waldbrandgefahr.ch.
  7. Beobachter, "Wo Wildcamping erlaubt ist und wo nicht": Die erste Reaktion ist meist die Bitte weiterzuziehen, Bussen gibt es bei Wiederholung, Feuerstellen, Abfall oder in Schutzgebieten. beobachter.ch.

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